Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere. Das haben die zuletzt emotional aufgeladenen Diskussionen deutlich gezeigt. Deshalb wollen wir GRÜNE im Landtag NRW zur Versachlichung der Debatte zur Situation von SexarbeiterInnen beitragen. Selbstbestimmte Sexarbeit und Menschenhandel dürfen nicht miteinander vermengt werden. Wir wollen die individuellen Lebenslagen von SexarbeiterInnen in den Blick nehmen und ihre Rechte stärken. Auf der anderen Seite müssen die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel in den Blick genommen und geschützt werden.

Die Fraktion hat dazu ein Positionspapier beschlossen. Das sind unsere Forderungen:

Wir fordern zur Verbesserung der Situation von Prostituierten:

  • die Sicherstellung der Rechte aller selbstbestimmten SexarbeiterInnen und ein Ende der gesellschaftlichen Stigmatisierung.
  • die Entwicklung von Arbeitsschutzbestimmungen für SexarbeiterInnen im Sinne der sozialen und hygienischen Arbeitsbedingungen, wie z.B. Auslegen von Kondomen, Arbeitszimmer in angemessener Größe und mit Tageslicht sowie Sozialräume in Prostitutionsbetrieben.
  • dass Prostitutionsbetriebe einer gewerberechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen. So eröffnen sich Möglichkeiten, Auflagen zu erteilen, unhygienischen oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen entgegen zu wirken, hygienische und soziale Vorgaben zu gewährleisten und die BetreiberInnen von Bordellbetrieben zur Einhaltung von Standards zu verpflichten.
  • Maßnahmen, um SexarbeiterInnen wirksamer vor Ausbeutung – wie z.B. Mietwucher – zu schützen. Hier zu kann auch die Konzessionierung einen wirksamen Beitrag leisten.
  • die Beratungsstruktur für SexarbeiterInnen als ein zentrales Element eines umfassenden Konzepts zum Umgang mit Prostitution zu stärken. SexarbeiterInnen müssen sowohl Zugang zu Beratungsangeboten über ihre rechtliche Situation haben, als auch zu Angeboten des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Darüber hinaus müssen Ein- und Ausstiegsprogramme gestärkt und niedrigschwellig zugänglich sein.
  • die Schaffung kommunaler Runder Tische, um vor Ort mit allen Beteiligten Bedingungen für Prostitution nach dem Prinzip des fairen Interessensausgleichs auszuhandeln. Ziel muss die Erarbeitung von kommunalen Konzepten für alle Segmente der Prostitution vor Ort sein.

Wir fordern zur Bekämpfung des Menschenhandels:

  • die konsequente Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Menschenhandel und die Stärkung des Opferschutzes, wozu u.a. eine unabhängige Berichterstatterstelle in Bezug auf alle Formen des Menschenhandels, die Zahlung von Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sowie Zugang zu medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung gehören.
  • einen sicheren Aufenthaltsstatus für alle Opfer von Menschenhandel unabhängig von der Kooperations- und Aussagebereitschaft im Strafverfahren und für diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen. Dazu ist die Änderung des Aufenthaltsrechts nötig.
  • die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Beraterinnen und Berater der spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, um den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen BeraterIn und KlientIn nicht zu behindern und die Gefährdung der Klientin/des Klienten durch die Aussage der Beraterin/des Beraters in einem Strafverfahren zu vermeiden.
  • die Einrichtung einer Hotline beim Landeskriminalamt (LKA), an die sich Freier und andere Personen anonym wenden können, wenn sie Hinweise über mögliche Zwangssituationen von Prostituierten geben wollen. Die Einrichtung einer solchen Hotline sollte von entsprechenden Informationsmaterialien für Freier begleitet werden.