Rechte Straftaten in NRW und Abschlussbericht PUA NSU

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

nach der Landtagswahl am Sonntag ändert sich Vieles: Wir GRÜNE gehen in die Opposition, die AfD gehört in der neuen Legislaturperiode dem Landtag an. Die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus bleibt also ein wichtiges Themenfeld. Das zeigen auch neue Zahlen aus dem Innenministerium zur politisch motivierten Kriminalität – Rechts (PMK Rechts). Darüber und über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses NSU möchte ich in diesem Kommunalinfo berichten.

Rechtsextreme und rassistische Straftaten in NRW weiter gestiegen

Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der politisch rechts motivierten Straftaten in NRW zu beobachten. Zeitgleich zum Aufkommen von HoGeSa und Pegida sowie der Radikalisierung der AfD ist die Zahl der rechten Straftaten deutlich gestiegen: Im Jahr 2014 wurden insgesamt 3.286 Straftaten in NRW registriert, im Jahr 2015 waren es 4.437 und im Jahr 2016 wurde mit 4.700 Straftaten ein neuer trauriger Höchststand erreicht. Wir haben die Zahlen des Innenministeriums in einem Blogbeitrag auf der Seite der Landtagsfraktion ausführlich ausgewertet. Die Entwicklung der Straftaten von 2011 bis 2016 findet sich in dieser Tabelle.

Wir haben auch die Entwicklung der rechtsextremen Straftaten aufgeschlüsselt nach Orten beim Innenministerium abgefragt. Unter den Städten mit den meisten rechten Straftaten über den gesamten Zeitraum 2014 bis 2016 befinden sich Köln, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal, Essen und die Städteregion Aachen. Köln stand im Jahr 2016 mit 455 Straftaten an erster Stelle. Dahinter folgten Duisburg (332), Dortmund (308), Düsseldorf (182), Wuppertal (168), Essen (153) und die Städteregion Aachen (143). Im Jahr 2015 zeichnete sich ein ähnliches Bild ab, wobei dort Dortmund mit 424 Straftaten die meisten aufwies. Es folgten Köln (291), Wuppertal (276), Düsseldorf (258), Essen (177), Duisburg (175) und die Städteregion Aachen (136). Unter den genannten Städten sind sowohl Orte mit einer aktiven rechtsextremen Szene als auch Orte, an denen zentrale rechtsextreme Veranstaltungen stattfanden.

Erstmals haben wir auch flüchtlingsfeindliche Straftaten abgefragt. Die Anzahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterbringungen ist von 25 politisch rechts motivierten Angriffen im Jahr 2014 auf 222 Angriffe im Jahr 2015 hochgeschnellt. Im Jahr 2016 wurden sogar 484 solcher Straftaten erfasst. Außerhalb der PMK-Statistik werden auch weitere Straftaten gegen Geflüchtete gesammelt. Die entsprechenden Daten haben wir ebenfalls erfragt. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 243 und im Jahr 2016 501 Straftaten gegen Flüchtlingsunterbringungen und Geflüchtete verzeichnet. Die Zahlen von 2015 und 2016 sind nur bedingt vergleichbar, da seit dem 1. Januar 2016 auch Angriffe gegen Geflüchtete selbst und nicht nur Angriffe auf Flüchtlingsunterbringungen erfasst werden. Bereits im letzten Jahr machten die Sicherheitsbehörden darauf aufmerksam, dass die Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte in rund 75 Prozent der Fälle von Personen aus der unmittelbaren Umgebung der Unterkünfte begangen worden seien. Darüber hinaus sei der Großteil (ebenfalls rund 75 Prozent) der Täter*innen der Polizei nicht als Akteur*innen der rechtsextremen Szene bekannt.

Abgefragt haben wir auch die Entwicklung der antisemitischen Straftaten. Hier stieg die Zahl der Straftaten von 270 in 2015 auf 297 in 2016. Die Anzahl der Gewalttaten sank von acht Fällen in 2015 auf zwei Fälle in 2016. Der größte Teil der antisemitischen Straftaten hatte einen rechtsextremen Hintergrund. 2015 waren es 227 von 270 Straftaten. Für 2016 liegt uns leider keine Aufschlüsselung der antisemitischen Straftaten nach Phänomen-Bereichen (PMK-Rechts, PMK-Links oder PMK-Ausländer) vor.

Eine neue Landesregierung wird sich daran messen lassen müssen, welche Bedeutung für sie die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat. Neben der Fortführung und Weiterentwicklung des von uns initiierten integrierten Handlungskonzepts muss sie die 30 gemeinsamen Handlungsempfehlungen aller Fraktionen im NSU-Untersuchungsausschuss zügig umsetzen.

NSU-Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor

Der Landtag NRW hatte im Oktober 2014 einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die NSU-Verbrechen in Nordrhein-Westfalen aufzuarbeiten. Im April 2017 hat der Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden, auf den Seiten 776-782 finden Sie / findet Ihr das Grüne Sondervotum und hier meine Plenarrede.

Hier ist eine kurze Bewertung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aus Grüner Sicht, die (fast) gleichlautend auch als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau vom 8. April 2017 erschienen ist:

Bei allen NSU-Verbrechen wurde trotz verschiedener Hinweise nie ernsthaft in Richtung Rechtsextremismus ermittelt. Den Opfern wurden Verstrickungen in die organisierte Kriminalität, ins Drogenmilieu und zu Schutzgelderpressungen unterstellt. Insbesondere beim Anschlag in der Kölner Keupstraße wurde das vorurteilsbehaftete Bild der Polizei deutlich, die offenbar diese migrantisch geprägte Straße mit Kriminalität gleichsetzte. Den Abgeordneten aller Fraktionen war es deshalb wichtig,die Opfer zu hören. Gamze Kuba??k, die Tochter des ermordeten Mehmet Kuba??k, schilderte eindrücklich: „Es ist ja schon schlimm, wenn man den Vater verliert. Aber dass man uns dann auch noch den Stolz wegnimmt, das war das Schlimmste für mich.“

Die Kette von Ermittlungsfehlern kann nicht unter der Kategorie Pleiten, Pech und Pannen abgetan werden. Die Ursachen liegen tiefer. Es geht um institutionellen Rassismus, der sich auch in „Einstellungen und Verhaltensweisen“ zeigt, die durch „unwissentliche Vorurteile, Ignoranz und Gedankenlosigkeit zu Diskriminierung führen“ (so die britische Macpherson-Kommission). Die Ermittlungen zu den NSU-Verbrechen bringen diesen institutionellen Rassismus zum Ausdruck. Wir wollen deshalb eine Kommission zur Untersuchung von möglichen diskriminierenden Handlungsweisen der Polizei einrichten. Sie soll konkrete Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender Polizeiarbeit entwickeln. Es wäre ein wichtiger Schritt, um Fehleinschätzungen zu rassistischen Motiven von Täterinnen und Tätern zukünftig zu verhindern.

Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des NSU sind viele Fragen rund um die rechtsterroristischen Verbrechen ungeklärt. Der Ausschuss hat etwa deutliche Zweifel an der Täterschaft von Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt beim Anschlag in der Kölner Probsteigasse formuliert. Die Opferzeugen konnten keinen der beiden als den Mann identifizieren, der im Dezember 2000 die Sprengfalle im Laden des iranstämmigen Inhabers platzierte. Nur aufgrund des Bekennervideos wird der Anschlag heute dem NSU zugerechnet, dabei enthält dieses keinerlei Täterwissen. Es liegt nahe, dass mindestens eine weitere Person als Mitglied oder Unterstützer des NSU an dem Anschlag beteiligt war. Möglichweise gibt es sogar einen Zusammenhang zu Sprengfallen-Anschlägen 1992/1993 in Köln, die noch immer nicht aufgeklärt sind. In den polizeilichen Ermittlungen zur Probsteigasse spielen diese aber bis heute keine Rolle.

Ein konkretes Unterstützernetzwerk des NSU in NRW konnte der Ausschuss trotz intensiver Befassung mit der gewaltbereiten Neonaziszene nicht nachweisen. Wir GRÜNE sehen die These eines Unterstützernetzwerks durch die Untersuchungsergebnisse allerdings noch gestützt. Die Morde an Mehmet Kuba??k am 4. April 2006 in Dortmund und an Halit Yozgat zwei Tage später in Kassel liegen nicht nur zeitlich und räumlich nah beieinander. Auch zwischen den Neonaziszenen in beiden Städten bestehen enge Verbindungen. Anfang der 2000er-Jahre bildete sich um die Dortmunder Neonazi-Band Oidoxie die „Oidoxie Streetfighting Crew“, die als Security bei Konzerten diente. Mitglieder waren Rechtsextremisten aus Dortmund und Kassel, geführt wurden sie von einem Kasseler Neonazi. Die Band Oidoxie bewegte sich im Netzwerk „Blood and Honour“ und propagierte die Ideen seines gewaltbereiten Arms „Combat 18“. Aus den Akten und Zeugenvernehmungen wurden zudem Bestrebungen erkennbar, aus der „Oidoxie Streetfighting Crew“ eine „Combat 18“-Zelle in Dortmund zu bilden – ausgerechnet als verschiedene „Combat 18“ zugerechnete Magazine die Strategie des „führerlosen Widerstandes“ verbreiteten.

Bisher gänzlich ungeklärt ist die Tatortauswahl des NSU. Bemerkenswert nah liegen die Tatorte zweier dem NSU zugerechneter Taten in NRW an Orten, an denen in den 30er-Jahren „Blutzeugen“ ermordet wurden. Als „Blutzeugen“ verehrten die Nationalsozialisten Anhänger ihrer Partei, die bei Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner getötet wurden. Einer dieser „Blutzeugen“ war der SA-Mann Walter Spangenberg, der 1933 in unmittelbarer Nähe zum späteren Tatort des Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse erschossen wurde. Die lokale Kameradschaft benannte sich nach diesem SA-Mann und hielt jahrelang „Heldengedenken“ für ihn ab. In Dortmund wurde Mehmet Kuba??k nur 600 Meter von jenem Ort ermordet, an dem 1930 der Nazi Adolf Höh getötet wurde. Aus den Akten des NRW-Verfassungsschutzes geht hervor, dass sich die dortige Kameradschaft bereits 2002 den Beinamen „Sturm 11 / Adolf Höh“ gab. In Kassel finden sich ganz ähnliche Parallelen. Möglicherweise ist es Zufall. Denkbar ist aber auch, dass der NSU Unterstützer mit Ortskenntnissen hatte oder aber ein Signal an die örtliche Szene senden wollte. Die These eines möglichen Unterstützernetzwerks muss jedenfalls endlich Eingang in die Ermittlungen finden.

Ich möchte mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss bei meiner Kollegin Monika Düker, meinem Kollegen Arif Ünal sowie meinen Mitarbeitern, insbesondere Hendrik Puls, bedanken.

Für Nachfragen stehen unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Strategien gegen Rechtsextremismus, Hasret Karacuban (Hasret.Karacuban@landtag.nrw.de, 0211 884 4321), und ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus dem Landtag

Verena Schäffer MdL

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1 * 40221 Düsseldorf

Tel: 0211 – 884 – 4305

Fax: 0211 – 884 – 3334

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