Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen um die Änderung der Befristung von drei Befugnissen im Verfassungsschutzgesetz.

Zum einen geht es um die Beobachtung der zugangsgesicherten Internetkommunikation. Da reden wir zum Beispiel über Chats, über Foren, von denen wir wissen, dass Terroristen oder andere Verfassungsfeinde diese nutzen, um zu kommunizieren. Sie tun das zum Beispiel nicht übers Telefon. Diese Chats werden auch genutzt, um etwa zu radikalisieren. Es ist immer die Frage: Kann der Verfassungsschutz sich da mit einschalten oder nicht?

Die andere Befugnis betrifft den Zahlungsverkehr und die Geldbewegungen – ebenfalls eine wichtige Befugnis des Verfassungsschutzes.

Bei der dritten Befugnis geht es um Auskünfte über Telekommunikationsverbindungs- und Nutzungsdaten.

Es geht um diese drei Befugnisse im Verfassungsschutzgesetz, die bis zum 1. Juni dieses Jahres befristet sind. Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, alle komplett zu entfristen.

Dazu will ich im Einzelnen sagen, dass die beiden letztgenannten Befugnisse, also die Geldbewegungen und die Telekommunikationsverbindungs- und Nutzungsdaten, schon mit dem Gesetz in 2002 eingeführt wurden. Herr Lürbke hat es richtig dargestellt, diese wurden bereits evaluiert. Es gibt sie also schon länger. Aus meiner Sicht ist die Entfristung hier unproblematisch, weil wohl allen klar ist, dass wir diese Befugnisse für den Verfassungsschutz weiter brauchen.

Auch bei der dritten Befugnis – Chats und Internetforen – kommen wir Grüne ebenfalls zu der Bewertung, diese Befugnis weiter zu brauchen. Auch dagegen stellen wir uns nicht. Ich will daran erinnern, wann diese Befugnis eingeführt worden ist. 2013 haben wir, SPD und Grüne, nach dem Versagen der Sicherheitsbehörden beim Fall NSU eine sehr umfassende Reform des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen. Wir haben also eine Komplettreform und Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen und diese Befugnis damals richtigerweise eingeführt.

Ich halte diese Befugnis nach wie vor für richtig. Aber man muss auch feststellen: Sie ist bisher kein einziges Mal angewandt worden. Ich persönlich finde es falsch zu sagen: Okay, sie ist nie angewandt worden, wir brauchen sie weiterhin, also entfristen wir komplett. Man hätte hier eine weitere Befristung von fünf Jahren einführen und sagen können: In fünf Jahren schauen wir noch mal: Wie sieht die Evaluation aus? Wie oft ist das angewandt worden? Brauchen wir diese Befugnis – ja oder nein? Ist sie problematisch?

Auch der Evaluationsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass wir hier über eine Maßnahme sprechen, die einen tiefen Grundrechtseingriff nach Art. 10 des Grundgesetzes beinhaltet.

Insofern fände ich es richtig, sich in fünf Jahren noch einmal anzuschauen, ob wir diese Befugnis brauchen oder nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen, der mich ein Stück weit irritiert. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht, dass durch eine Entfristung der Befugnisse der Verfassungsschutz insgesamt gestärkt würde. Das finde ich ehrlich gesagt nicht nur übertrieben. Vielmehr finde ich, dass Befristung und Evaluation keine Schwächung der Sicherheitsbehörden darstellen. Befristungen sind auch keine Bürokratiemonster. Ganz im Gegenteil: Gerade da, wo es um Grundrechtseingriffe geht, müssen wir als Abgeordnete doch immer wieder hinschauen, ob die Behörden diese Befugnisse noch brauchen oder nicht, ob das das gerechtfertigt ist oder nicht. Daher finde ich es nicht richtig, die Befristung in diesem Punkt komplett zu streichen, und deshalb werden wir Grüne uns bei diesem Punkt enthalten.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die uns allen vorliegende Evaluation. Ich meine, dass sich ein Blick in diese Evaluation wirklich lohnt. Mit dieser Evaluation hat sich gezeigt, dass es gut ist, wenn Befugnisse der Behörde nicht nur von der Sicherheitsbehörde selbst evaluiert werden, wie es hier häufig der Fall ist, sondern wenn man externen unabhängigen Sachverstand wie Herrn Professor Wolff hinzuzieht, der sich das mit einer anderen Brille und unter einem anderen Blickwinkel anschaut. Das finde ich richtig, und das ist auch im Polizeigesetz zum Beispiel bei der Videoüberwachung so vorgesehen, dass unabhängige Sachverständige evaluieren sollen. Genau das ist der richtige Weg. Also, es lohnt sich, die Evaluation noch mal anzuschauen und es noch mal nachzulesen.

Das ist meiner Meinung nach der Weg, den wir gehen sollten, also nicht nur eine Evaluierung durch Sicherheitsbehörden, sondern auch durch Externe.

Zum Abstimmungsverhalten der Grünen habe ich bereits gesagt, dass wir uns in dieser Frage enthalten werden. – Herzlichen Dank.