Kommunalinfo: Große Feuerwehrrechtsreform in NRW beschlossen

Liebe Freundinnen und Freunde,

über 81.000 Personen in den Freiwilligen Feuerwehren, 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und rund 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sorgen für unsere Sicherheit. Sie leisten einen besonderen Dienst, der mit großen Herausforderungen und Gefahren verbunden ist. Ihnen gebührt für diese Arbeit unser Dank.

Zugleich ist anzumerken, dass obgleich dieser elementaren Bedeutung des Feuerwehrwesens für unsere Sicherheit das Feuerwehrrecht seit knapp 20 Jahren nicht an die veränderten Einsatzbedingungen angepasst wurde. Der Reformstau war groß.

Angesichts dessen hat die Landesregierung im März 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Feuerwehrrechts in den Landtag eingebracht. Am Mittwoch, den 16. Dezember,  hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen.  Vorausgegangen waren eine umfassende Verbändeanhörung durch das Innenministerium und eine parlamentarische Anhörung im Landtag. Sowohl die Reform des Feuerwehrrechts als auch das umfangreiche Beteiligungsverfahren im Vorfeld haben zu Recht viel Lob erfahren. Viele Anregungen aus den Verbänden konnten mit dem Reformvorhaben aufgegriffen werden und finden sich nun im BHKG wieder. Zu loben ist auch der fraktionsübergreifende Wille,gemeinsam mit der CDU zu einer Verbesserung des Gesetzvorhabens durch gemeinsame Änderungsanträge beizutragen sowie unsere Wertschätzung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zum Ausdruck zu bringen und den Katastrophenschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln (Entschließungsantrag).

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen der Feuerwehrrechtsreform findet sich hier. In diesem Text folgt eine Kurzfassung.

I. Was wird mit dem BHKG anders?

Das BHKG wird mit Inkrafttreten das bisher gültige Feuerwehrgesetz FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) ablösen. Das FSHG wurde seit dem Jahr 1998 nahezu nicht geändert. Deshalb entspricht das FSHG auch nicht mehr dem heutigen Entwicklungsstand des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund war eine umfassende inhaltliche und strukturelle Reform des Feuerwehrrechts notwendig.

Das BHKG wird im Wesentlichen Änderungen in folgenden Bereichen bringen:

1. Verbesserung und Aufwertung des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz wird durch das Gesetz deutlich aufgewertet und neben dem Brandschutz und der Hilfeleistung als gleichrangiger Aufgabenbereich des Gesetzes verankert. Damit wird der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes Rechnung getragen. Wir begrüßen diese Aufwertung, da wir davon ausgehen, dass beispielsweise die Gefahr von Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels steigt.

Nachfolgende Punkte werden durch das Gesetz neu geregelt:

  • Präzisierung der Mitwirkung von anerkannten Hilfsorganisationen
  • Gesetzliche Verankerung des Krisenmanagements bei Katastrophen
  • Neue Regelung der überörtlichen Hilfe
  • Zusätzliche Personenauskunftsstelle des Landes (PASS NRW)
  • Neue Regelung zur Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
  • Kenntnis über Kritische Infrastrukturen für Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden

Um den Katastrophenschutz fortlaufend an künftige Anforderungen anzupassen, haben wir die Landesregierung zudem in unserem Entschließungsantrag aufgefordert, einen entsprechenden Prozess mit den am Katastrophenschutz Beteiligten zu initiieren.

2. Verbesserung des Brandschutzes

Im Bereich des Brandschutzes werden einige Regelungen angepasst und ergänzt. Bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag konnten durch den breiten Beteiligungsprozess wichtige Kompromisse zwischen den Interessen von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten geschaffen werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Verbesserungen:

  • Einrichtung von Berufsfeuerwehren in großen kreisangehörigen Gemeinden
  • Einfluss der Kommunen bei der Bestellung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehr
  • Aufwandsentschädigung für hauptamtliche Kräfte
  • Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung
  • Einbindung der Sprecher*innen der Freiwilligen Feuerwehr in die Führungsorganisation von Berufsfeuerwehren
  • Einführung der Option zur Benennung von Kreisbrandmeister*innen in hauptamtlicher Funktion
  • Übertragung des Vorschlagsrecht auf Landrät*innen zur Ernennung des/der Kreisbrandmeister*in
  • Begrenzung der Amtszeit bei ehrenamtlichen Kreisbrandmeister*innen
  • Wiedereinführung der Betriebsfeuerwehren
  • Konkretisierung der Qualifikationsvoraussetzungen bei Tätigkeit in der Brandschutzdienststelle
  • Keine Brandverhütungsschau durch hauptamtliche Kräfte
  • Einführung einer Überarbeitungspflicht für Brandschutz- und Gefahrenabwehrpläne (neu: Katastrophenschutzplan)
  • Neue Regelung für den Einsatz von Löschbooten in kommunaler Trägerschaft auf dem Rhein

3. Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren

Der Brand- und Katastrophenschutz wird in Nordrhein-Westfalen überwiegend von Ehrenamtlichen geleistet. In 288 der insgesamt 396 Kommunen sind die Feuerwehren ausschließlich ehrenamtlich aufgestellt und auch die Kommunen mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr sind auf die ehrenamtlichen Feuerwehrleute angewiesen. Deshalb spielt die Stärkung des Ehrenamtes eine wesentliche Rolle in der Gesetzesnovelle. Unter anderem folgenden Punkte wurden beschlossen:

  • Gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehr und Änderung bei der Jugendfeuerwehr
  • Einführung von Vertrauenspersonen in der Freiwilligen Feuerwehr
  • Erweiterung der berücksichtigungsfähigen Ruhezeiten
  • Möglichkeit zur Kostenerstattung über den eigentlichen Verdienstausfall hinaus
  • Freiwillige Unterstützungsleistung durch Unfallkasse

4. Anpassung der Kostenregelungen

Im Bereich der Kostenregelungen hat es ebenfalls einige Anpassungen gegeben:

  • Kostenerstattung auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Ersatz der Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel
  • Kostenersatz bei Hinzuziehung Dritter zur Ölspurbeseitigung

II. Was ändert sich vor Ort?

Das BHKG hat Auswirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung. Es ergeben sich insbesondere folgende  Änderungen für die Kommunen:

Die Kommunen gewinnen an Einfluss bei der Bestellung und Ernennung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehren. Zudem können die Kommunen darüber entscheiden, ob diese im Falle einer hauptamtlichen Funktionswahrnehmung eine Aufwandsentschädigung bekommen sollen oder nicht. Künftig können die Kommunen ihre Kreisbrandmeister*innen auch hauptamtlich einstellen und erhalten auch hier mehr Einfluss im Einstellungsverfahren.

Kommunen müssen künftig ihre Brandschutzbedarfspläne und Gefahrenabwehrpläne spätestens alle fünf Jahre überarbeiten. So wird sichergestellt, dass mindestens einmal in einer Wahlperiode eine Befassung stattfindet.

Für die Kommunen von finanzieller Bedeutung ist die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Kostenerstattung. So können die Kommunen die Kosten für eine Ölspurbeseitigung bei Beauftragung eines Dritten ersetzt bekommen. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten für den Einsatz von Löschmitteln bei Industriebränden. Hier können die Kosten von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Betriebs eingetrieben werden. Wer eine Gefahr oder einen Schaden grob fahrlässig verursacht, ist ebenfalls kostenerstattungspflichtig.

Im Katastrophenschutz erfahren die Kommunen über die Einrichtung der neuen Personenauskunftstelle (PASS NRW) Unterstützung durch das Land. Liegt ein Fall der sogenannten landesweit koordinierten Hilfe vor, müssen Hilfeleistungen der Kommunen über die Bezirksregierung angefordert werden. Einsätze außerhalb des Landes (sogenannte auswärtige Hilfe) müssen unverzüglich der Bezirksregierung angezeigt werden. Einsätze im Ausland bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung.  Übernimmt das Land die zentrale Koordinierung der Einsätze außerhalb des Landes, dürfen Hilfeleistungen nur noch nach Anordnung oder mit Zustimmung des Landes erfolgen. In diesem Fall werden die Kosten durch das Land erstattet.

III. Welche offene Baustelle gibt es noch?

Die Beseitigung von Ölspuren ist über Jahrzehnte eine Frage, die die Feuerwehren in NRW umtreibt und die bisher nicht zur Zufriedenheit der Feuerwehren gelöst werden konnte. Nach bislang gültiger Rechtslage im FSHG sind die Feuerwehren für die Beseitigung von Ölspuren zuständig. Damit einher ging eine starke Belastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die sowohl tagsüber als auch nachts technische Hilfeleistung bei der Beseitigung der Ölspuren erbringen mussten. Dieses wiederum konterkariert die Akzeptanz und Toleranz der Familien und die Bereitschaft der Arbeitgeber*innen zur Freistellung, um „die Straße zu fegen oder zu sichern“.

Die Landesregierung hat die Frage der Zuständigkeit bei der Ölspurbeseitigung aufgegriffen und dahingehend gelöst, dass nunmehr vorrangig der in erster Linie zuständige Straßenbaulastträger Maßnahmen zur Ölspurbeseitigung vornehmen muss. Kann der Straßenbaulastträger jedoch nicht rechtzeitig vor Ort sein, um die Gefahr, die durch die Ölspur besteht, abzuwehren, bleibt es bei der Einsatzpflicht der Feuerwehr. Diese Rechtsänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der Feuerwehren.

Dieser Regelungsvorschlag der Landesregierung wurde auch im Rahmen der gesetzgeberischen Beratungen im Landtag unverändert beibehalten. Dem Wunsch der Verbände, die Ölspur vollständig aus den Anwendungsbereich des BHKG herauszunehmen wurde nicht entsprochen, da es sich bei der Ölspur faktisch um eine Gefahrenquelle handelt und diese aus diesem Grund nicht qua Gesetz künstlich verneint werden kann.

Klar ist aber auch, dass sich praktisch vor Ort allein mit dieser neuen Regelung im BHKG für die Feuerwehren nicht viel ändern wird, wenn und solange die Straßenbaulastträger keine  Ressourcen für die rechtzeitige Abwehr der Gefahr vorhalten. Denn auch in diesem Fall müssten die Einsatzkräfte der Feuerwehren ausrücken.

Aus diesem Grund haben sich der Verband der Feuerwehren, die kommunalen Spitzenverbände, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (verantwortlich für den Landesbetrieb Straßen NRW) und das Ministerium für Inneres und Kommunales darauf verständigt, Vorschläge für die nachhaltige Verbesserung der Situation zur Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung zu erarbeiten. Dazu wird eine Untersuchung durchgeführt, um praktikable und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Straßenbaulastträger in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und der kommunalen Ebene vorschlagen zu können, die dann in der Praxis erprobt werden sollen. Hierfür ist ein Zeitraum bis Ende 2016 anvisiert.

Bei Rückfragen zum BHKG, insbesondere zu einzelnen Regelungstatbeständen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und eine guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Herzliche Grüße aus dem Landtag

 

Monika Düker und Verena Schäffer

Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrrecht in der Form des jetzigen FSHG ist seit knapp 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das macht deutlich, dass es wirklich dringend an der Zeit war, hier eine Novelle vorzulegen.

Zur Vorbereitung dieser ja sehr umfassenden Feuerwehrrechtsnovelle hat es ein ausgesprochen breites Beteiligungsverfahren der Feuerwehrverbände durch das Innenministerium gegeben. Dadurch ist nicht nur ein wirklich guter Gesetzentwurf vorgelegt worden, sondern es sind auch schon viele Kompromisse gefunden und Konflikte ausgeräumt worden.

Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Den Feuerwehrverbänden möchte ich dafür danken, dass sie an diesem langen und breiten Prozess mitgewirkt haben. Aber ich will natürlich auch SPD und CDU dafür danken, dass wir gemeinsame Änderungsanträge und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen konnten; denn ich finde es wichtig, dass wir bei diesem Thema auch gemeinsam vorgehen und gemeinsame Anträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Es ist schon gesagt worden: Über 81.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Freiwilligen Feuerwehren engagiert; über 13.000 Menschen sind hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt. Fast 20.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen sind im Katastrophenschutz tätig. Diese vor allem ehrenamtlich Aktiven sorgen für unsere Sicherheit im Brandschutz, im Katastrophenschutz. Dafür möchte ich einfach mal Danke sagen – dafür, dass sie für uns Tag und Nacht im Einsatz sind und für unsere Sicherheit sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN, von Marc Lürbke [FDP] und Hans-Willi Körfges [SPD])

Die Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie wichtig das Ehrenamt bei den Feuerwehren im Katastrophenschutz ist. Deshalb spielt auch die Stärkung des Ehrenamtes in diesem Gesetz und auch bei unseren Beratungen eine so wichtige Rolle.

Ich komme ganz kurz zu einzelnen inhaltlichen Punkten.

Die Kinderfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Mit diesem Gesetz verankern wir die Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren auch gesetzlich. Es gibt ja schon Kinderfeuerwehren hier im Land. Bisher sah sie das Gesetz nicht vor; sie waren darin nicht verankert. Ich meine, dass die Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel sind, um Kinder schon sehr früh an die Feuerwehren zu binden; dann, wenn sie sich für Feuerwehren begeistern können, also im Alter von sechs, sieben Jahren.

Das ist sicher ein guter Schritt; er alleine wird aber das Problem nicht beheben, nämlich dass es schwierig ist, Menschen dafür zu begeistern, ehrenamtlich tätig zu werden. Deshalb gibt es noch viele andere gute Regelungen im Gesetz, zum Beispiel dass Personen auch dann Mitglied der Feuerwehr werden können, wenn sie nicht im aktiven Einsatzdienst sind. Das können Personen sein, die sagen, sie wollen keine Brände löschen, aber zum Beispiel den Internetauftritt der Feuerwehr gestalten. Das ist eine sehr gute Regelung. Hierzu gehört auch, dass es bei den Freiwilligen Feuerwehren Vertrauenspersonen geben soll, die zum Beispiel als Ansprechpartner für neue Mitglieder fungieren können.

Insgesamt ist das also ein gutes Paket, um die Stärkung des Ehrenamts voranzubringen und auch, um unsere Feuerwehren im Land zukunftsfest zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ein großes Gesetz mit vielen wichtigen Punkten. Die Zeit rast mal wieder; deshalb will ich schnell noch ein paar Punkte nennen.

Das Thema „Ölspuren“ ist auch schon angesprochen worden. Das finde ich auch besonders wichtig; denn die Freiwilligen Feuerwehren gerade im ländlichen Raum berichten uns immer wieder, dass sie nachts und am Wochenende gerufen werden und die Straße fegen müssen. Das schafft natürlich in der eigenen Familie Akzeptanzprobleme, aber auch beim Arbeitgeber.

Deshalb ist es gut, dass es nunmehr einen Vertrag gibt zwischen dem Verband der Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium, dass man Vorschläge erarbeiten will zur nachhaltigen Verbesserung und Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung. Ich gehe davon aus, dass wir uns sehr bald – in rund einem Jahr – wieder damit beschäftigen werden. Dann haben wir hoffentlich gute Vorschläge hier auf dem Tisch liegen, damit wir bei diesem Thema endlich weiterkommen.

In dem Gesetz ist jedoch nicht nur die Stärkung des Ehrenamtes vorgesehen, sondern der Katastrophenschutz erfährt auch eine deutliche Aufwertung. Das halte ich als Grüne für besonders wichtig, angesichts dessen, dass wir durch den Klimawandel in den nächsten Jahren wahrscheinlich eher mehr als weniger Naturkatastrophen haben werden.

Es ist wichtig, den Katastrophenschutz auf gute Beine zu stellen. Deshalb haben wir im Entschließungsantrag auch noch einmal gesagt: Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz bewenden zu lassen, sondern einen Prozess einzuleiten mit den Beteiligten, mit den Ehrenamtlichen aus dem Katastrophenschutz, um den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Insgesamt ist es, wie gesagt, ein gutes Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Grünen, die SPD und die CDU dem zustimmen könnten, sondern vielleicht auch die anderen beiden kleineren Oppositionsfraktionen.

Ich habe im Innenausschuss nur die Kritik gehört, dass wir Sie nicht eingebunden hätten. Sie hätten ja auch auf uns zukommen können. Ich fände es gut, wenn Sie hier über Ihren Schatten springen könnten und dem Gesetz zustimmen würden. Damit würden Sie den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen sicher einen Gefallen tun. Daher werbe ich hier noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

Pressemitteilung: GRÜNE Abgeordnete informieren sich vor Ort über die Flüchtlingsversorgung

Verena Schäffer „Die haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer leisten großartige Arbeit“

Die Versorgung der Menschen, die in NRW Schutz suchen, das große Engagement in den Kommunen und der Austausch mit Helferinnen und Helfern prägen auch die Arbeit der Grünen Landtagsfraktion seit Monaten. Die Abgeordneten haben daher die regelmäßige Aktion „Fraktion vor Ort“ am Dienstag, dem 10. November 2015, der Situation der Geflüchteten und dem Einsatz der Unterstützerinnen und Unterstützer gewidmet – auch um ihnen für ihr Engagement zu danken. Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Verena Schäffer hat am 10. November 2015 die Notunterkunft in der Jahnhalle sowie den HELP-Kiosk in Witten besucht und sich mit Geflüchteten sowie ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfern über die Lage vor Ort ausgetauscht.Hierzu erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion im Landtag NRW:

„Mein großer Dank gilt allen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Sie leisten hier in Witten wie überall in Nordrhein-Westfalen enorm wichtige Arbeit. Es freut mich, wie viele Menschen sich mit Geflüchteten solidarisieren und sich engagieren, indem sie Flüchtlinge willkommen heißen, Deutschkurse anbieten oder in Unterkünften mitanpacken.

Wir GRÜNE wollen Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung zu uns geflüchtet sind, schützen und unterstützen. Kurzfristig ist es die wichtigste Aufgabe, geeignete Unterkünfte bereitzustellen. Langfristig müssen wir es schaffen, die Menschen zu integrieren. Hierin besteht auch eine große Chance für unsere Gesellschaft.

Unterbringung und Integration können nur vor Ort gelingen. Dabei leisten Städte und Gemeinden wie Witten Großartiges. Das Land unterstützt seinerseits die Kommunen allein in diesem Jahr mit 810 Millionen Euro bei der Versorgung der Hilfesuchenden. Die Landesregierung hat außerdem durch hartes Verhandeln erreicht, dass sich der Bund ab 2016 endlich strukturell an den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge beteiligt. Bis zum Jahresende wird Rot-Grün unter anderem mehr als 3600 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer bereitgestellt haben. Weniger Verwaltungsaufwand für die Kommunen und mehr Selbstbestimmung für die Flüchtlinge bietet auch die Gesundheitskarte, deren Einführung vor Ort GRÜNE und SPD in NRW ermöglicht haben.“

Interview anlässlich des Jahrestags der Aufdeckung des NSU

Die Pressestelle der Grünen Landtagsfraktion hat meinen Kollegen Arif Ünal und mich anlässlich des Jahrestags der Aufdeckung des rechtsterroristischen NSU zum aktuellen Stand der Arbeit im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags interviewt:

Vor vier Jahren enttarnte sich das rechtsterroristische Netzwerk NSU, das in den dreizehn Jahren zuvor unentdeckt zahlreiche Verbrechen begangen hatte. Gerade die rassistisch motivierten Morde und die beiden Sprengstoffanschläge in Köln haben die Menschen tief erschüttert. Dieses Ausmaß rechter Gewalt und das gezielte Vorgehen konnte sich kaum jemand vorstellen. Aktuell erleben wir, dass die Zahl rechtsextremer und rassistischer Gewalttaten, insbesondere gegen Geflüchtete, wieder massiv steigt.

Ende letzten Jahres hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Taten in NRW eingesetzt. Welche Erkenntnisse hat der Ausschuss bereits gewonnen?

Arif Ünal:  Wir befinden uns zurzeit mitten in der Phase der Zeugenbefragungen und können noch keine abschließenden Bewertungen abgeben. Aber gerade im Falle des Anschlags in der Probsteigasse im Jahr 2001 stellen wir fest, dass sich mehr neue Fragen ergeben, als wir Antworten finden können. So haben die Ermittlungsbehörden seit der NSU-Aufdeckung noch immer nicht klären können, warum die Rechtsterroristen ausgerechnet diesen kleinen Laden als Ziel aussuchten, der sich in einer für Ortsfremde sicherlich nicht bekannten Straße befindet. Deutlich wurde auch, dass für eine Täterschaft von Böhnhardt oder Mundlos nur Indizien und keine handfesten Beweise vorhanden sind. Wir müssen also weiterhin die Frage nach lokalen Helfern aufwerfen. Unklar bleibt, warum der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sich zu keinem Zeitpunkt vor 2011 mit dem Anschlag befasst hat.

Dass der polizeiliche Staatsschutz im Jahr 2001 nicht in die Ermittlungen einbezogen war und dass die Ermittler damals keine Verbindung zu drei ähnlichen Bombenanschlägen gezogen haben, die in den Jahren 1992 und 1993 in Köln verübt wurden, ist nicht nachvollziehbar. Vor allem ein im Dezember 1992 gegen eine türkische Familie gerichteter Anschlag in Köln-Ehrenfeld weist große Parallelen zum Anschlag in der Probsteigasse auf.

Der Anschlag in der Kölner Keupstraße ist von den Ermittlungsbehörden nicht als möglicher rechtsterroristischer Anschlag eingeordnet worden. Dass man damals in „alle Richtungen“ ermittelt habe, widerspricht unserem Eindruck, dass die Ermittlungen sich schwerpunktmäßig gegen „organisierte Kriminalität“ richteten.

Welche Themenkomplexe wird der NSU-Untersuchungsausschuss als nächstes behandeln?
Verena Schäffer: Die Kölner Bombenanschläge werden uns auch in der kommenden Zeit noch beschäftigen, da uns im September die Spurenakten des Ermittlungsverfahrens Keupstraße noch nicht vorlagen. Außerdem ist bezüglich der Probsteigassen-Ermittlungen nach Enttarnung des NSU noch unklar, welche Rolle der Neonazi Johann H. spielte. Im Januar werden wir uns dann dem Mord an dem Dortmunder Kioskbesitzer Mehmet Kuba??k im Jahr 2006 zuwenden. Hierbei geht es uns vor allem darum, zu untersuchen, ob die zuständigen Sicherheitsbehörden im Bereich der lokalen Neonazistrukturen ermittelten und ihre Erkenntnisse weitergaben. Denn nach wie vor ist nicht geklärt, ob es vor Ort ein Unterstützernetzwerk des NSU gab. Außerdem wollen wir Verbindungen zwischen den Neonazi-Szenen in Dortmund und Kassel herausarbeiten, wo wenige Tage nach der Dortmunder Tat Halit Yozgat in seinem Internetcafé erschossen wurde.

Im Untersuchungsausschuss wurden auch Betroffene des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße als Zeugen gehört. Was nehmt ihr aus diesen Zeugenvernehmungen mit?
Arif Ünal: In erster Linie wurde deutlich, dass die „Kriminalisierung“ der Keupstraße nach dem Anschlag immense Spuren bei den Betroffenen hinterlassen hat. Die Zeugen haben deutlich geschildert, dass sie sich von der Polizei nicht als Opfer sondern vielmehr wie Täter oder Mitwisser behandelt fühlten. Das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und Politik wurde zutiefst erschüttert. Auch wenn sich vereinzelte Akteure im Nachhinein für die Ermittlungsfehler entschuldigt haben, werden warme Worte alleine nicht ausreichen. Die Betroffenen erwarten eine lückenlose Aufklärung und schöpfen auch Hoffnung aus unserer Arbeit als Untersuchungsausschuss. Es ist nach wie vor unerklärlich, warum die Sicherheitsbehörden trotz vieler Indizien und Hinweise seitens der Betroffenen in der Kölner Keupstraße nicht konsequent in Richtung eines rassistischen Tatmotivs ermittelt haben. Hier sind wir als Ausschussmitglieder gefragt, dieser verzerrten Wahrnehmung intensiv nachzugehen, sowie systematische Fehler und rassistische Denkmuster zu identifizieren.

Welche Konsequenzen müssen aus dem Versagen der Sicherheits- und Justizbehörden gezogen werden? Sind davon bereits Maßnahmen umgesetzt worden?


Verena Schäffer:
 Solche Maßnahmen zu erarbeiten, ist neben der Aufklärung Aufgabe des Untersuchungsausschusses. Aus meiner Sicht müssen die Menschenrechtsbildung und interkulturelle Kompetenzen fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung sein. Bei den Ermittlungsbehörden müssen wir mehr Menschen mit Migrationshintergrund einstellen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Themen Rassismus und Rechtsextremismus sensibilisieren. Den Austausch der Behörden mit zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus wollen wir stärken. Vor drei Jahren haben wir bereits ein Gesetz verabschiedet, dass mehr Kontrolle des Verfassungsschutzes ermöglicht und seine Aufgaben auf gewaltbereite verfassungsfeindliche Gruppierungen fokussiert.

Pressemitteilung: Grüne verurteilen den Anschlag auf die geplante Flüchtlingsunterkunft aufs Schärfste

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem grünen Ortsverband Witten nach dem Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Witten.

„Dieser Anschlag ist Ausdruck einer rassistischen und menschenverachtenden Haltung, für die es keinen Platz bei uns in Witten gibt,“ erklärt die grüne Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der grünen Landtagsfraktion, Verena Schäffer

Für den Vorstand des Grünen Ortsverbands ergänzt Paul Wood: „In den vergangenen Wochen und Monaten gab es in Witten unzählige Beispiele der Willkommenskultur. Ich bin überzeugt, dass all die Menschen, die bisher durch ihr Engagement und ihre Spenden geholfen haben, sich keinesfalls durch diesen furchtbaren Anschlag einschüchtern lassen werden.“

Die Wittener Grünen werden sich weiterhin für Menschen einsetzen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen.

Gemeinsam mit dem Sozialkulturellen Zentrum „Trotz Allem“, dem Vorsitzenden der Wittener SPD, Ralf Kapschack, MdB und der Piratenpartei NRW ruft der Ortsverband der Grünen in Witten zu einer Demonstration “ Refugees Welcome! – Gegen rassistische Hetze und Brandstifter“ morgen um 12:00 Uhr am Wittener Hauptbahnhof auf.

Pressemitteilung: Land entlastet Witten mit mehr als einer Million Euro bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme

Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN werden die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet. Der Stichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen festgehalten werden und der für die Abrechnung entscheidend ist, wird vom 1. Januar 2014 auf den 1. Januar 2015 verschoben.

„Witten erhält noch im Jahr 2015 nach vorläufigen Berechnungen rund 1 Million Euro durch die Abrechnung aufgrund des verschobenen Stichtags“, teilt die Wittener Landtagsabgeordnete Verena Schäffer von Bündnis 90/Die Grünen mit. „Damit kommt Rot-Grün der Forderung der Kommunen nach einer auf aktuelleren Zahlen beruhenden Anrechnung der Flüchtlingszahlen nach und federt so die finanziellen Belastungen ab.“

„Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden. Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten“, so Verena Schäffer weiter.

„Unersetzlich ist in jedem Fall das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger in Witten und vielen anderen Städten für Menschen, die vor Krieg und Verfolgung hierin geflohen sind. Damit wird sowohl ein wichtiges Willkommenssignal an die Flüchtlinge gesendet als auch ein Zeichen gegen Rassismus gesetzt,“ ergänzt die Abgeordnete.