Pressemitteilung: Reichsbürger stärker in den Fokus nehmen

Die Reichsbürger-Szene in Nordrhein-Westfalen wächst, auch die Straftaten nehmen zu. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf zwei kleine Anfragen der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW hervor. (Die Antworten finden Sie/findest du hier und hier.) Dazu erklärt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin:

„Bei den Reichsbürgern handelt es sich neben der Identitären Bewegung um eine weitere neue Entwicklung im rechten Spektrum. Ihre Ideologie ist im Kern rechtsextremistisch, sie vertreten geschichtsrevisionistische, rassistische, antisemitische und völkische Positionen. Während der Verfassungsschutz im Oktober 2016 noch von einer niedrigen dreistelligen Zahl ausging, zählt er inzwischen etwa 2.000 Reichsbürger allein in Nordrhein-Westfalen. Dieser scheinbar sprunghafte Anstieg hängt auch mit der Aufhellung des Dunkelfelds zusammen. Offenbar sind die Behörden heute stärker sensibilisiert. Dennoch ist der Zulauf besorgniserregend.

In der Antwort der Landesregierung werden erstmals die Zahlen der politischen motivierten Kriminalität durch Reichsbürger veröffentlicht. Allein im ersten Halbjahr 2017 wurden 20 Straftaten verzeichnet. Von diesen richteten sich 12 Straftaten gegen Angehörige der Polizei sowie gegen Amts- und Mandatsträger. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienste sind also in einem besondere Maße von Straftaten der Reichsbürger betroffen. Es kam unter anderem zu Beleidigungen, Nötigungen und in einem Fall sogar zu einer vorsätzlichen einfachen Körperverletzung. Dies lässt sich unter anderem mit der Ablehnung rechtsstaatlicher Strukturen erklären, die für die Reichsbürger identitätsstiftend ist.

Die Reichsbürger sind in Nordrhein-Westfalen sehr heterogen aufgestellt. Die verschiedenen Gruppierungen sind teils bundesweit vernetzt und aktiv. Oftmals stehen hinter ihren kriminellen Absichten wirtschaftliche Interessen. Die hohe Anzahl von 143 Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen belegt zudem die Waffenaffinität der Reichsbürger. Damit geht eine hohe Gefahr von der Reichsbürgerbewegung aus.

Noch in der Zeit der rot-grünen Landesregierung wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene umfassend informiert und geschult. Diese Informationspolitik muss die neue Landesregierung fortführen und weiter ausbauen. Neben der polizeilichen Statistik über die Straftaten, sollte es auch eine Statistik der Justiz über Strafverfahren gegen die Reichsbürger geben. Hier sind Innenminister Reul und Justizminister Biesenbach gefordert, eine entsprechende Verlaufsstatistik vom Aufnehmen der Straftat bis zur tatsächlichen Verurteilung einzuführen.“

 

Newsletter: Aktivitäten gegen Rechtsextremismus Mai 2017

Rechte Straftaten in NRW und Abschlussbericht PUA NSU

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,

nach der Landtagswahl am Sonntag ändert sich Vieles: Wir GRÜNE gehen in die Opposition, die AfD gehört in der neuen Legislaturperiode dem Landtag an. Die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus bleibt also ein wichtiges Themenfeld. Das zeigen auch neue Zahlen aus dem Innenministerium zur politisch motivierten Kriminalität – Rechts (PMK Rechts). Darüber und über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses NSU möchte ich in diesem Kommunalinfo berichten.

Rechtsextreme und rassistische Straftaten in NRW weiter gestiegen

Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der politisch rechts motivierten Straftaten in NRW zu beobachten. Zeitgleich zum Aufkommen von HoGeSa und Pegida sowie der Radikalisierung der AfD ist die Zahl der rechten Straftaten deutlich gestiegen: Im Jahr 2014 wurden insgesamt 3.286 Straftaten in NRW registriert, im Jahr 2015 waren es 4.437 und im Jahr 2016 wurde mit 4.700 Straftaten ein neuer trauriger Höchststand erreicht. Wir haben die Zahlen des Innenministeriums in einem Blogbeitrag auf der Seite der Landtagsfraktion ausführlich ausgewertet. Die Entwicklung der Straftaten von 2011 bis 2016 findet sich in dieser Tabelle.

Wir haben auch die Entwicklung der rechtsextremen Straftaten aufgeschlüsselt nach Orten beim Innenministerium abgefragt. Unter den Städten mit den meisten rechten Straftaten über den gesamten Zeitraum 2014 bis 2016 befinden sich Köln, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Wuppertal, Essen und die Städteregion Aachen. Köln stand im Jahr 2016 mit 455 Straftaten an erster Stelle. Dahinter folgten Duisburg (332), Dortmund (308), Düsseldorf (182), Wuppertal (168), Essen (153) und die Städteregion Aachen (143). Im Jahr 2015 zeichnete sich ein ähnliches Bild ab, wobei dort Dortmund mit 424 Straftaten die meisten aufwies. Es folgten Köln (291), Wuppertal (276), Düsseldorf (258), Essen (177), Duisburg (175) und die Städteregion Aachen (136). Unter den genannten Städten sind sowohl Orte mit einer aktiven rechtsextremen Szene als auch Orte, an denen zentrale rechtsextreme Veranstaltungen stattfanden.

Erstmals haben wir auch flüchtlingsfeindliche Straftaten abgefragt. Die Anzahl der Angriffe auf Flüchtlingsunterbringungen ist von 25 politisch rechts motivierten Angriffen im Jahr 2014 auf 222 Angriffe im Jahr 2015 hochgeschnellt. Im Jahr 2016 wurden sogar 484 solcher Straftaten erfasst. Außerhalb der PMK-Statistik werden auch weitere Straftaten gegen Geflüchtete gesammelt. Die entsprechenden Daten haben wir ebenfalls erfragt. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 243 und im Jahr 2016 501 Straftaten gegen Flüchtlingsunterbringungen und Geflüchtete verzeichnet. Die Zahlen von 2015 und 2016 sind nur bedingt vergleichbar, da seit dem 1. Januar 2016 auch Angriffe gegen Geflüchtete selbst und nicht nur Angriffe auf Flüchtlingsunterbringungen erfasst werden. Bereits im letzten Jahr machten die Sicherheitsbehörden darauf aufmerksam, dass die Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte in rund 75 Prozent der Fälle von Personen aus der unmittelbaren Umgebung der Unterkünfte begangen worden seien. Darüber hinaus sei der Großteil (ebenfalls rund 75 Prozent) der Täter*innen der Polizei nicht als Akteur*innen der rechtsextremen Szene bekannt.

Abgefragt haben wir auch die Entwicklung der antisemitischen Straftaten. Hier stieg die Zahl der Straftaten von 270 in 2015 auf 297 in 2016. Die Anzahl der Gewalttaten sank von acht Fällen in 2015 auf zwei Fälle in 2016. Der größte Teil der antisemitischen Straftaten hatte einen rechtsextremen Hintergrund. 2015 waren es 227 von 270 Straftaten. Für 2016 liegt uns leider keine Aufschlüsselung der antisemitischen Straftaten nach Phänomen-Bereichen (PMK-Rechts, PMK-Links oder PMK-Ausländer) vor.

Eine neue Landesregierung wird sich daran messen lassen müssen, welche Bedeutung für sie die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat. Neben der Fortführung und Weiterentwicklung des von uns initiierten integrierten Handlungskonzepts muss sie die 30 gemeinsamen Handlungsempfehlungen aller Fraktionen im NSU-Untersuchungsausschuss zügig umsetzen.

NSU-Untersuchungsausschuss legt Abschlussbericht vor

Der Landtag NRW hatte im Oktober 2014 einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die NSU-Verbrechen in Nordrhein-Westfalen aufzuarbeiten. Im April 2017 hat der Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht kann hier heruntergeladen werden, auf den Seiten 776-782 finden Sie / findet Ihr das Grüne Sondervotum und hier meine Plenarrede.

Hier ist eine kurze Bewertung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aus Grüner Sicht, die (fast) gleichlautend auch als Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau vom 8. April 2017 erschienen ist:

Bei allen NSU-Verbrechen wurde trotz verschiedener Hinweise nie ernsthaft in Richtung Rechtsextremismus ermittelt. Den Opfern wurden Verstrickungen in die organisierte Kriminalität, ins Drogenmilieu und zu Schutzgelderpressungen unterstellt. Insbesondere beim Anschlag in der Kölner Keupstraße wurde das vorurteilsbehaftete Bild der Polizei deutlich, die offenbar diese migrantisch geprägte Straße mit Kriminalität gleichsetzte. Den Abgeordneten aller Fraktionen war es deshalb wichtig,die Opfer zu hören. Gamze Kuba??k, die Tochter des ermordeten Mehmet Kuba??k, schilderte eindrücklich: „Es ist ja schon schlimm, wenn man den Vater verliert. Aber dass man uns dann auch noch den Stolz wegnimmt, das war das Schlimmste für mich.“

Die Kette von Ermittlungsfehlern kann nicht unter der Kategorie Pleiten, Pech und Pannen abgetan werden. Die Ursachen liegen tiefer. Es geht um institutionellen Rassismus, der sich auch in „Einstellungen und Verhaltensweisen“ zeigt, die durch „unwissentliche Vorurteile, Ignoranz und Gedankenlosigkeit zu Diskriminierung führen“ (so die britische Macpherson-Kommission). Die Ermittlungen zu den NSU-Verbrechen bringen diesen institutionellen Rassismus zum Ausdruck. Wir wollen deshalb eine Kommission zur Untersuchung von möglichen diskriminierenden Handlungsweisen der Polizei einrichten. Sie soll konkrete Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender Polizeiarbeit entwickeln. Es wäre ein wichtiger Schritt, um Fehleinschätzungen zu rassistischen Motiven von Täterinnen und Tätern zukünftig zu verhindern.

Auch fünf Jahre nach Bekanntwerden des NSU sind viele Fragen rund um die rechtsterroristischen Verbrechen ungeklärt. Der Ausschuss hat etwa deutliche Zweifel an der Täterschaft von Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt beim Anschlag in der Kölner Probsteigasse formuliert. Die Opferzeugen konnten keinen der beiden als den Mann identifizieren, der im Dezember 2000 die Sprengfalle im Laden des iranstämmigen Inhabers platzierte. Nur aufgrund des Bekennervideos wird der Anschlag heute dem NSU zugerechnet, dabei enthält dieses keinerlei Täterwissen. Es liegt nahe, dass mindestens eine weitere Person als Mitglied oder Unterstützer des NSU an dem Anschlag beteiligt war. Möglichweise gibt es sogar einen Zusammenhang zu Sprengfallen-Anschlägen 1992/1993 in Köln, die noch immer nicht aufgeklärt sind. In den polizeilichen Ermittlungen zur Probsteigasse spielen diese aber bis heute keine Rolle.

Ein konkretes Unterstützernetzwerk des NSU in NRW konnte der Ausschuss trotz intensiver Befassung mit der gewaltbereiten Neonaziszene nicht nachweisen. Wir GRÜNE sehen die These eines Unterstützernetzwerks durch die Untersuchungsergebnisse allerdings noch gestützt. Die Morde an Mehmet Kuba??k am 4. April 2006 in Dortmund und an Halit Yozgat zwei Tage später in Kassel liegen nicht nur zeitlich und räumlich nah beieinander. Auch zwischen den Neonaziszenen in beiden Städten bestehen enge Verbindungen. Anfang der 2000er-Jahre bildete sich um die Dortmunder Neonazi-Band Oidoxie die „Oidoxie Streetfighting Crew“, die als Security bei Konzerten diente. Mitglieder waren Rechtsextremisten aus Dortmund und Kassel, geführt wurden sie von einem Kasseler Neonazi. Die Band Oidoxie bewegte sich im Netzwerk „Blood and Honour“ und propagierte die Ideen seines gewaltbereiten Arms „Combat 18“. Aus den Akten und Zeugenvernehmungen wurden zudem Bestrebungen erkennbar, aus der „Oidoxie Streetfighting Crew“ eine „Combat 18“-Zelle in Dortmund zu bilden – ausgerechnet als verschiedene „Combat 18“ zugerechnete Magazine die Strategie des „führerlosen Widerstandes“ verbreiteten.

Bisher gänzlich ungeklärt ist die Tatortauswahl des NSU. Bemerkenswert nah liegen die Tatorte zweier dem NSU zugerechneter Taten in NRW an Orten, an denen in den 30er-Jahren „Blutzeugen“ ermordet wurden. Als „Blutzeugen“ verehrten die Nationalsozialisten Anhänger ihrer Partei, die bei Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner getötet wurden. Einer dieser „Blutzeugen“ war der SA-Mann Walter Spangenberg, der 1933 in unmittelbarer Nähe zum späteren Tatort des Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse erschossen wurde. Die lokale Kameradschaft benannte sich nach diesem SA-Mann und hielt jahrelang „Heldengedenken“ für ihn ab. In Dortmund wurde Mehmet Kuba??k nur 600 Meter von jenem Ort ermordet, an dem 1930 der Nazi Adolf Höh getötet wurde. Aus den Akten des NRW-Verfassungsschutzes geht hervor, dass sich die dortige Kameradschaft bereits 2002 den Beinamen „Sturm 11 / Adolf Höh“ gab. In Kassel finden sich ganz ähnliche Parallelen. Möglicherweise ist es Zufall. Denkbar ist aber auch, dass der NSU Unterstützer mit Ortskenntnissen hatte oder aber ein Signal an die örtliche Szene senden wollte. Die These eines möglichen Unterstützernetzwerks muss jedenfalls endlich Eingang in die Ermittlungen finden.

Ich möchte mich ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss bei meiner Kollegin Monika Düker, meinem Kollegen Arif Ünal sowie meinen Mitarbeitern, insbesondere Hendrik Puls, bedanken.

Für Nachfragen stehen unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Strategien gegen Rechtsextremismus, Hasret Karacuban (Hasret.Karacuban@landtag.nrw.de, 0211 884 4321), und ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus dem Landtag

Verena Schäffer MdL

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sprecherin für Innenpolitik und Strategien gegen Rechtsextremismus

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1 * 40221 Düsseldorf

Tel: 0211 – 884 – 4305

Fax: 0211 – 884 – 3334

www.verena-schaeffer.de

www.gruene-fraktion-nrw.de

 

 

Meine Rede zum Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=I7iQsE37ARo[/youtube]

Abschlussbericht NSU-Untersuchungsausschuss

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorgestern jährte sich zum elften Mal der Tag, an dem eine junge Frau in meinem Alter ihren Vater verlor. Am 4. April 2006 wurde Mehmet Kuba?ik grausam ermordet. Er war das achte Mordopfer des rechtsterroristischen NSU.

Heute jährt sich der Todestag von Halit Yozgat. Wir werden Mehmet Kuba?ik und Halit Yozgat und auch die anderen Mordopfer des NSU niemals vergessen.

(Allgemeiner Beifall)

Bereits 2001 und 2004 wurden insgesamt 23 Menschen bei Bombenanschlägen in Köln verletzt, einige von ihnen schwer. Mehmet Kuba?ik und die anderen Opfer wurden deshalb ermordet und verletzt, weil sie nicht in das rassistische Weltbild der Neonazis passten. Doch erst mit der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen NSU wurde klar, wer hinter diesen Verbrechen steckte.

Es macht mich ehrlich gesagt nach wie vor fassungslos, dass eine solche Gruppierung über 13 Jahre im Untergrund agieren und morden konnte, ohne dass sie von den Sicherheitsbehörden aufgedeckt und gestoppt wurde. Den Behörden ist nicht nur die Nichtermittlung des NSU vorzuwerfen, sondern vor allem auch, dass sie die Opfer jahrelang verdächtigten. Das Verhalten der Polizei führte zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer, und deshalb spreche ich auch ganz bewusst von einem staatlichen Versagen, das beispiellos ist.

Unser Untersuchungsausschuss war der erste bundesweit, der auch den Opfern eine Stimme gegeben hat. Ich will hier auch noch einmal den Opfern aus der Keupstraße und aus Dortmund danken, dass sie vor unserem Untersuchungsausschuss ausgesagt haben. Gamze Kuba?ik hat sehr eindrücklich von den Folgen der polizeilichen Ermittlungen für ihre Familie berichtet, und ich möchte sie gern zitieren.

– Zitat –: Ich muss sagen, es ist ja schon schlimm, wenn man den Vater verliert. Aber dass man uns dann auch noch den Stolz wegnimmt, das war das Schlimmste für mich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich hier noch einmal für die gute Zusammenarbeit bedanken. Dieser Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, aber besonders den Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion, die mich vor allem in der Mutterschutzzeit, aber auch darüber hinaus sehr unterstützt haben. Außerdem möchte ich mich bei den Referentinnen und Referenten bedanken. Vielen Dank für die großartige Arbeit.

(Allgemeiner Beifall)

Das gemeinsame Aufklärungsinteresse aller Fraktionen im Untersuchungsausschuss ist von enormer Bedeutung. Wir konnten gemeinsam die zahlreichen Fehler der Behörden sowohl bei den Ermittlungen vor der Selbstenttarnung als auch bei den Nachermittlungen herausarbeiten.

Bei dem Anschlag in der Probsteigasse bestehen erhebliche Zweifel daran, dass Mundlos und Böhnhardt die Täter waren. Es gibt zahlreiche Aspekte, die auf eine weitere Person als Mitglied oder als Unterstützer des NSU hindeuten, und dem sind die Behörden aus meiner Sicht bisher nicht ausreichend nachgegangen.

Die Ermittlungen zum Anschlag in der Keupstraße waren faktisch von einer großen Einseitigkeit geprägt. Anhaltspunkte und Hinweise, die auf einen rassistischen Tathintergrund deuteten, wurden kaum verfolgt. Die Hinweise auf Parallelen zum Anschlag in Köln mit der Anschlagserie des David Copeland in London wurden schlicht ignoriert, und auch Zeugenaussagen, die eine Verbindung zur Ceska-Mordserie herstellten, wurde nicht ausreichend nachgegangen.

Auch bei den Ermittlungen zum Mord an Mehmet Kuba?ik in Dortmund müssen wir leider feststellen, dass es keine konkreten Ermittlungsmaßnahmen in Richtung Rechtsextremismus gab. Die Aussage einer Zeugin, die Junkies oder Nazis gesehen hatte, wurde in puncto Nazis ignoriert.

Ich finde, wir konnten ein wichtiges Ergebnis in Bezug auf Dortmund herausarbeiten. Die zeitliche und räumliche Nähe der Morde an Mehmet Kuba?ik in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel ist bemerkenswert. Wir haben hier auch die sehr enge Vernetzung und die Militanz der Neonazi-Szene in Dortmund und Kassel Mitte der 2000er-Jahre nachgewiesen. Das nährt aus grüner Sicht die These, dass es sehr wohl ein lokales Unterstützernetzwerk gegeben hat.

Am haarsträubendsten – das will ich hier noch einmal sagen – waren aus meiner Sicht die Untersuchungen zum Tod des V-Mannes Corelli. Die Verwaltungshaltung des Bundesamts für Verfassungsschutz trägt alles andere als zur Vertrauensbildung bei.

(Vereinzelt Beifall von der SPD, der FDP und den PIRATEN)

Noch schlimmer aber waren die Aussagen der Zeugen. Man wollte Corelli anonym und ohne Nachricht an die Angehörigen bestatten – ganz offenbar, um den unbequemen Fragen aus der Öffentlichkeit auszuweichen. Dazu will ich noch mal sagen, dass ich das Verhalten des Bundesamts für Verfassungsschutz wirklich unglaublich finde.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Bei allen Gemeinsamkeiten gibt es – und auch das ist schon deutlich geworden – bei der Bewertung der Ermittlungen eben auch Differenzen unter den Fraktionen. Dass die Ermittlungen in jedem Fall immer nach demselben Muster geführt wurden, dass trotz der verschiedenen Hinweise nicht – oder zumindest nicht ernst zu nehmend – in Richtung Rechtsextremismus ermittelt wurde, dass man immer die Opfer als Mitglieder der organisierten Kriminalität oder verstrickt in Drogenmilieu und Schutzgelderpressung sah – und das, obwohl jegliche Ermittlungen in diese Richtung keine Ergebnisse brachten –, kann ich nicht als eine Aneinanderreihung von Fehlern, Pech, Pleiten und Pannen abtun.

Aus meiner Sicht lässt sich das eben auch nicht dadurch erklären, dass es ein mangelndes Wissen bei den Behörden über rechtsterroristische Konzepte und Organisationen gab. Nach der Definition der britischen Macpherson-Kommission kann ein institutioneller Rassismus in Einstellungen und Verhaltensweisen gesehen und aufgedeckt werden, die durch unwissentliche Vorurteile, Ignoranz und Gedankenlosigkeit zur Diskriminierung führen.

Genau dieser institutionelle Rassismus kommt aus grüner Sicht bei den Ermittlungen zu den NSU-Verbrechen zum Ausdruck. Ich bin der Meinung, dass wir dieses strukturelle Problem thematisieren müssen, damit es nie wieder zu solchen fatalen Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Motive der Täter kommen kann.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Die Tatsache, dass Konsequenzen aus dem Versagen der Behörden gezogen werden müssen, eint uns. Ich bin froh, dass wir es geschafft haben, 30 gemeinsame Handlungsempfehlungen zu erarbeiten – und das sehe ich wirklich als großen Wert dieses Untersuchungsausschusses. Die Handlungsempfehlungen reichen von der Unterstützung des Parlamentarischen Kontrollgremiums bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes bis hin zur Finanzierung der Beratungsstruktur gegen Rechtsextremismus und Rassismus.

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe in der kommenden Legislaturperiode, genau diese Handlungsempfehlungen auch umzusetzen. Denn das Problem des Rechtsextremismus, des Rassismus, ist in den letzten zweieinhalb Jahren ja nicht kleiner geworden – im Gegenteil, es ist größer geworden. Ich hoffe und erwarte von uns allen hier, dass die gute Zusammenarbeit, die wir im Untersuchungsausschuss hatten, Bestand hat, und zwar über den Wahltermin hinaus, und dass wir gemeinsam daran arbeiten, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen, um gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus auch hier in Nordrhein-Westfalen vorzugehen. – Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Rede zum Terroranschlag in Berlin und dem Fall Amri

[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=rAoD_zc5zZY[/youtube]

Unseren Entschließungsantrag zum Thema finden Sie/findest Du hier.

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt müsste doch eigentlich die Zeit der Aufklärung und der Aufarbeitung sein. Diese Aufklärung wird zu Recht von der Öffentlichkeit erwartet. Es ist doch eigentlich insbesondere die Aufgabe des Parlaments, diese Aufklärung ehrlich voranzutreiben. Aber von diesem Aufklärungsinteresse ist bei Ihnen wenig zu erkennen.

Herr Stamp, Ihre Vorwürfe machen mich da echt fassungslos. Ich frage mich: Was haben Sie eigentlich für ein Rechtsstaatsverständnis, wenn Sie sagen, die Behörden hätten ihn einfach mal in Abschiebungshaft nehmen müssen? Die Behörden können doch nicht willkürlich Haft anordnen, wenn sie berechtigterweise insbesondere mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgehen müssen, dass sie von keinem Haftrichter genehmigt wird geschweige denn vor einem Gericht Bestand hat. Da finde ich Ihre Aussagen wirklich ungeheuerlich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wer wirklich Aufklärung will, der muss dann auch diese Fragen stellen: Warum hat eigentlich der Generalbundesanwalt das Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abgegeben? Lag es an fehlender personeller Ausstattung bei Generalstaatsanwaltschaft und BKA? Warum haben die Verfassungsschutzämter von Berlin und vom Bund Amri nicht beobachtet zu dem Zeitpunkt, als es die Polizei nicht mehr durfte und der Verfassungsschutz, der aber eine Vorfeldbeobachtung machen darf, es offensichtlich in Berlin und im Bund nicht getan hat? Stimmt es – das geht aus der Chronologie des Bundesinnenministeriums ja hervor –, dass der ehemalige CDU-Innenminister Henkel die Polizei offenbar so schlecht ausgestattet hat, dass Amri von den Behörden nicht observiert werden konnte?

Ich finde, das sind doch Fragen. Da wäre es schön, wenn ein Herr Laschet nicht nur hier im Landtag Aufklärung fordern würde, sondern wenn Ihre Kollegen im Bund und in Berlin genau diese Fragen stellen würden.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das wäre dann echte Aufklärung seitens der CDU. Das findet aber nicht statt.

Ihnen, Herr Laschet, aber auch Herrn Dr. Stamp geht es jetzt doch eigentlich nur darum, den Innenminister hier in Nordrhein-Westfalen für verantwortlich zu erklären, bevor überhaupt irgendwelche Fehler geklärt sind. Sie widersprechen sich doch auch selbst. Wenn Sie sagen, man hätte die Gesetze einfach nur anwenden müssen, dann frage ich mich, warum Sie jetzt die Gesetze ändern wollen. Das ist doch ein Widerspruch.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der Widerspruch macht deutlich, dass es Ihnen nur um eine einzige Sache geht: Sie wollen endlich einmal wieder Ihre „innenpolitische Weihnachtswunschliste“ der Gesetzesverschärfung hier auf den Tisch legen, egal, ob die Forderung, die Sie erheben, etwas mit dem Thema Terrorismusbekämpfung zu tun hat oder nicht. Ob Videobeobachtung, Schleierfahndung, sichere Herkunftsländer und Unterbindungsgewahrsam – das alles sind doch Forderungen, die mit diesem Thema überhaupt gar nichts zu tun haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Laschet hat sie gerade aufgelistet.

Videobeobachtung: Wie, bitte schön, soll eine Videokamera auf einem öffentlichen Platz einen Anschlag verhindern? Das ist reine Symbolpolitik, was Sie hier betreiben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Thema Schleierfahndung: Ein völlig ineffektives Mittel, das hohe Personalkapazitäten bei der Polizei bindet, aber völlig unverhältnismäßig ist im Vergleich zu dem Erfolg, der zu erwarten wäre. In Ihrem Antrag schreiben Sie, Schleierfahndung würde einen hohen Fahndungsdruck auf die islamistische Szene ausüben. Das ist völliger Blödsinn.

(Beifall von den GRÜNEN)

Statt ineffektive und breit angelegte Kontrollen zu machen, brauchen wir doch eine zielgerichtete Fokussierung auf die Gefährder, auf die Personen, die gefährlich sind, und keine Kontrolle der gesamten Bevölkerung. Das wäre wirksam. Das ist eine wirksame Forderung, die wir aufstellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Abfrage von Kontodaten und Bankdaten und zum Thema Fußfesseln: Es stimmt einfach nicht, Herr Laschet, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass diese Regelungen in anderen Landespolizeigesetzen schon längst stehen würden. Weder die Abfrage von Konto- und Bankdaten steht in den Landespolizeigesetzen – das ist bisher die Kompetenz der Verfassungsschutzämter und natürlich im Bereich des Strafrechts, aber nicht im Bereich des Gefahrenabwehrrechts – noch die Fußfessel steht in den Landespolizeigesetzen. Das sind doch die alternativen Fakten eines Herrn Laschet, aber nicht das, was wir wirklich auf dem Tisch liegen haben, nicht die Realität.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Kollegin Schäffer, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Verena Schäffer (GRÜNE): Das ist sehr schade, weil ich gerne noch etwas zu den Konsequenzen gesagt hätte. Wir listen sie in unserem Entschließungsantrag auf. Da die Landesregierung sehr lange gesprochen hat, müsste es eigentlich noch Redezeit geben.

(Unruhe)

Vizepräsident Oliver Keymis: Ja, aber wir stoppen hier. Wir haben jetzt schon eine Überziehung von ca. 20 Sekunden. Ich würde bitten, dass Sie zum Schluss kommen, ja.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das kann nicht stimmen!)

Verena Schäffer (GRÜNE): Das kann dann vielleicht an anderer Stelle geklärt werden. – Ich komme zu meinem letzten Satz.

Wir haben uns hingesetzt und überlegt: Was sind die Konsequenzen aus dem Fall Amri, die wirklich Erfolg haben? Die stehen in unserem Entschließungsantrag: Wir müssen Gefährder in den Blick nehmen. Wir brauchen eine einheitliche Definition des Gefährderbegriffes. Wir müssen über das Thema Fußfessel reden. Wir müssen über das Thema Abschiebungshaft reden. Das legen wir vor. In wenigen Wochen wird es ein Handlungskonzept gegen Salafismus von der Landesregierung geben. Das sind unsere Antworten, die wirklich wirksam sind, die effektiv sind. Ich würde mich freuen, wenn diese Debatte in diese Richtung gehen würde. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Rede zur Bekämpfung des islamistischen Terrors

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die jüngsten Terroranschläge in Europa haben uns noch einmal sehr deutlich die menschenverachtende Ideologie des Salafismus vor Augen geführt. Ja, in diesem Jahr sind erstmals auch Anschläge in Deutschland verübt worden. Die schrecklichen Taten in Europa dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie nur einen Teil der Gewalttaten des IS und seiner Netzwerke darstellen. Es sind schon viele Menschen durch Anschläge des IS in Syrien, im Irak, in anderen Ländern getötet oder verletzt worden.

Ja, auch aus Nordrhein-Westfalen sind Menschen ausgereist. Deshalb ist der Terror nicht erst in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen angekommen, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben, sondern die Radikalisierung und die Gewalttaten vollziehen sich mitten in unserer Gesellschaft. Das müssen wir in den Blick unserer Beratungen nehmen. Deshalb ist auch die Ursachenforschung so wichtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Prof. Neumann vom King‘s College in London war in der letzten Woche sowohl bei Ihnen in der Fraktion als auch bei einer großen Veranstaltung, die die grüne Fraktion am Freitag zu genau diesem Thema durchgeführt hat. Er führte zu den Ursachen für die Radikalisierung und den Zulauf zur Szene aus, dass sowohl persönliche Problemlagen als auch ideologische Komponenten eine Rolle spielen, Fragen nach Zugehörigkeit, Ausgrenzungserfahrungen, aber auch Bildungs- und Berufsperspektiven von Bedeutung sind.

Mit diesen Ursachen setzen Sie sich in Ihrem Antrag leider gar nicht auseinander. Das finde ich schade. Das ist nämlich wichtig und relevant. Sie setzen nur auf Repression, Repression, Repression und vielleicht ein ganz kleines bisschen auf Prävention. Aber Sie machen keine eigenen Vorschläge zur Prävention, sondern reden stattdessen das Wegweiser-Projekt schlecht, obwohl es für viele Bundesländer ein Vorbild ist. Damit wird Ihr Antrag dem Ernst der Lage in keiner Weise gerecht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will aber gerne auf einige Vorschläge, die Sie in Ihrem Antrag zur Repression machen, eingehen.

Zum einen möchte ich das Thema „Einsatz der Bundeswehr im Innern“ ansprechen. Ich meine, man muss gar keine ideologische Debatte darüber führen, wie die verfassungsrechtliche Abgrenzung zwischen Polizei und Bundeswehr aussieht und welche historischen Gründe es dafür gibt, sondern man kann ganz pragmatisch fragen: Welchen Mehrwert hat das? Ich kann für mich und die grüne Fraktion sagen, dass wir im Einsatz der Bundeswehr und in solchen Übungen keinen Mehrwert sehen. Im Gegenteil, die Planung und Durchführung dieser Übung binden erhebliche Ressourcen und Kapazitäten. Aus meiner Sicht ist die Polizei in Nordrhein-Westfalen gut auf solche terroristischen Großlagen vorbereitet. Sie ist dafür ausgebildet, die Bundeswehr ist das nicht.

Ich kenne bislang auch niemanden bei der Polizei, der die Unterstützung durch die Bundeswehr einfordert. Das müsste mir einmal jemand präsentieren. Deshalb kann ich für uns Grüne sagen, dass wir Ihren Forderungen nach regelmäßigen gemeinsamen Übungen von Bundeswehr und Polizei nicht zustimmen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum anderen möchte ich gern auf den Aspekt des Verfassungsschutzes zu sprechen kommen. Sie hätten gestern Abend die Möglichkeit gehabt, Änderungsanträge einzubringen, als wir hier im Plenum über das Gesetz zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes debattiert haben. Bei der Speicherung von Daten haben wir die Altersgrenze abgesenkt. Sie hätten Ihre Vorschläge dazu einbringen können. Das haben Sie nicht getan.

Dann möchte ich gern auf die akustische Wohnraumüberwachung – den großen Lauschangriff, wie er auch genannt wird – eingehen. Wir haben den Punkt damals, als wir 2013 das Verfassungsschutzgesetz in NRW reformiert haben, aus dem Gesetz gestrichen, weil er bis dato gar nicht angewandt wurde. Die Befugnis hatte der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, aber sie ist überhaupt nicht zur Anwendung gekommen.

Ich frage mich: Warum fordern Sie jetzt ein Instrument – das ist aus meiner Sicht eine Scheindebatte –, das wir gar nicht benötigen, bei dem zudem das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden anlegt? Man muss sich schon fragen: Wenn die Gefahr so konkret ist, ist das dann überhaupt noch Aufgabe des Verfassungsschutzes, oder bewegen wir uns da nicht schon in Richtung Polizei? Ich halte das für eine Scheindebatte. Sie betreiben hier eine Symbolpolitik, die ich einfach falsch finde.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie fordern in Ihrem Antrag verfassungsrechtlich bedenkliche Instrumente. Auch in der Anhörung in Bayern, die übrigens nur durchgeführt wurde, weil die Oppositionsfraktionen sie gegen die CSU durchgesetzt haben – die CSU wollte überhaupt keine Anhörung dazu, wahrscheinlich wollte sie sich die Kritik der Experten gar nicht anhören –, sind viele verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen worden.

Die Fraktionen von SPD und Grünen machen hier eine andere Politik. Wir setzen auf mehr Personal beim Verfassungsschutz. Ich glaube, das ist die richtige Antwort. Wir legen einen Schwerpunkt auf die Präventionsarbeit mit der Erweiterung des ganzheitlichen Handlungskonzepts. Wegweiser ist dabei. Es passiert viel in der Schule, in der Jugendarbeit, in der politischen Bildung. Das halte ich für den richtigen Weg, den wir gehen müssen. Das ist der Unterschied zwischen einer Politik, wie sie die CDU macht, und einer Politik, wie sie von Rot-Grün vertreten wird.

(Beifall von den GRÜNEN)