Hier die gemeinsame Pressemitteilung von Daniela Schneckenburger, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen NRW, Barbara Steffens, frauenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, und mir als Landesvorstandssprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Frauenhäuser als staatliche Pflichtaufgabe verankern

„Frauenhäuser leisten eine unglaublich wichtige Arbeit, die abgesichert werden muss. Deshalb fordern wir Grüne, Einrichtung und Unterhalt von Frauenhäusern als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben“, erklärt die Vorsitzende der NRW-Grünen, Daniela Schneckenburger, zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. „Frauenhäuser sind Zufluchtsorte für Frauen und Mädchen, die vor häuslicher Gewalt geschützt werden müssen. Dabei geht es oft genug um Leben und Tod. Die schwarz-gelbe Landesregierung erschwert den Frauenhäusern die Arbeit, statt sie zu stützen. Um 30% hat die Rüttgers-Regierung die Zuschüsse gekürzt.“

Barbara Steffens, frauenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, ergänzt: „Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle von Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Im Oktober hat sie in NRW einen erschreckenden Höhepunkt erreicht. Die Bilanz der „Beziehungstaten“: vier Tote und drei Schwerverletzte innerhalb von nur neun Tagen. Ebenfalls im Oktober machte der Bund deutscher Kriminalbeamten NRW auf eine zunehmende Brutalisierung bei Delikten „Häuslicher Gewalt“ aufmerksam. Wir brauchen dringend ein Landesgesetz zur bedarfsdeckenden Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungseinrichtungen, die sich gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder einsetzen.“

Verena Schäffer, Sprecherin der Grünen Jugend NRW: „Deshalb unterstützen wir die Kampagne „Schwere Wege leicht machen!“ der autonomen Frauenhäuser in NRW, deren Ziel nicht nur die bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser in NRW ist, sondern die auch freien Zugang für alle von Gewalt betroffene Frauen fordert. Frauen ohne Sozialleistungsanspruch – dazu zählen Auszubildende, Studentinnen, Frauen aus den EU-Beitrittsländern, Migrantinnen mit Wohnsitznahmebeschränkung und Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus – haben in vielen Regionen keinen Anspruch auf einen Frauenhausaufenthalt.“