Das NRW-Verfassungsgericht hat mit einer einstweiligen Anordnung am Dienstag (18.01.) verfügt, dass die Landesregierung keine weiteren Kredite auf Basis des Nachtragshaushaltes aufnehmen darf. Zudem muss der Abschluss der Kassenbücher des Jahres 2010 bis zur für März erwarteten Entscheidung in der Hauptsache warten.
Verena Schäffer, Landtagsabgeordnete aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis, sieht die einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichts in Münster gelassen. „Das Gericht hat mitnichten den Nachtragshaushalt gestoppt, wie uns mancher Einäugiger glauben machen möchte. Wer richtig hinsieht, merkt, dass die Landesregierung eben nur keine neuen Kredite aufnehmen darf, ansonsten aber den Haushaltsvollzug fortsetzen kann“, sagte die Wittenerin. Dem Antrag von CDU und FDP, die beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen zurückzunehmen bzw. nicht durchzuführen, folgt das Gericht ausdrücklich nicht.