Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Landräte/Landrätinnen beschlossen. Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt.

Dazu erklärt die Grüne Abgeordnete Verena Schäffer aus Witten: „Künftig ist wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten.“

Die schwarz-gelbe Koalition hatte im Jahr 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. „Das war eine schwerwiegende Einschränkung für die kommunale Demokratie. Umso mehr freue ich mich, dass wir diesen Fehler heute auf Initiative von Grünen und SPD korrigiert haben,“ freut sich die Wittenerin Verena Schäffer. Neben Grünen und SPD haben auch die Fraktionen der FDP und der Linken zugestimmt.

Die Landtagsabgeordnete Schäffer, die auch Mitglied im Rat der Stadt Witten ist, meint: „Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratieverständnisses. Und der gilt jetzt wieder.“