Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,
auch im Dezember beschäftigen uns die immer neuen Informationen über die rechtsterroristische Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Inzwischen wurden mehrere weitere Personen aus dem Umfeld der NSU wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU festgenommen. Darunter sind sowohl Personen, die aus der freien neonazistischen Szene kommen, als auch Personen, die teilweise in führenden Positionen in der NPD waren. Die These von einer isolierten rechtsterroristischen Gruppierung kann also als widerlegt angesehen werden. Allerdings gibt dies der Frage danach, wie die NSU über 13 Jahre unentdeckt bleiben und immer wieder Morde und andere Straftaten begehen konnte, eine neue Dimension. Selbstverständlich bleiben wir an dem Thema dran und werden auf eine umfassende öffentliche Aufklärung drängen.
Jenseits der Aufklärung der Taten und der Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen müssen wir uns aber auch die Frage stellen, wie wir die Themen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Zukunft angehen wollen. Vor einiger Zeit sind wir bereits in die Diskussion zu einem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus eingetreten, mit dem wir das zivilgesellschaftliche Engagement für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft und die bisherigen Projekte des Landes koordinieren und stärken wollen. Gestern haben wir dann gemeinsam mit der SPD einen Antrag zu Erstellung eines solchen Landesprogramms in den Landtag eingebracht.
Inhalt des Newsletters
- Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus
- Unterrichtung der Landesregierung zu NSU
- Einsatz von V-Leute
1. Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Gemeinsam mit der SPD haben wir gestern den Antrag „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“ (Drucksache 15/3536) in den Landtag eingebracht, der die Erstellung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus unter Federführung der Landeszentrale für politische Bildung bis Ende 2012 vorsieht. Dies soll unter Einbeziehung des „Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus in NRW“, wissenschaftlichen Expertinnen und Experten und weiteren Akteurinnen und Akteuren in dem Themenfeld geschehen. Ziel soll sein, die bisherigen Projekte des Landes NRW zu koordinieren und zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu unterstützen. Der Antrag wird zunächst im federführenden Haupt- und Medienausschuss sowie mitberatend im Kinder/Jugend-, Justiz-, Innen-, Schul- und Sportausschuss diskutiert werden. Wir halten euch auf dem Laufenden, wie es weitergeht!
Den Antrag könnt ihr hier herunterladen, Verenas Plenarrede dazu könnt ihr hier anschauen undhier nachlesen.
2. Unterrichtung der Landesregierung zu NSU
Der Innenminister des Landes NRW, Ralf Jäger MdL, hat den Landtag über von ihm geplante Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus unterrichtet. Der „Acht-Punkte-Plan“ enthält vor allem repressive Mittel:
1.) Erfassung aller Straftaten von Rechtsextremen in der polizeilichen Kriminalstatistik
2.) Einrichtung eines Kompetenzzentrum Rechtsextremismus im Landeskriminalamt
3.) Fokus der Beobachtung durch Sicherheitsbehörden nicht mehr nur auf Strukturen, sondern rechtsextreme Personen
4.) Kontrolldruck auf die rechtsextreme Szene steigern, z.B. verstärkte Kontrolle von Szene-Treffpunkten
5.) Ermittlungsdruck auf rechtsextreme StraftäterInnen erhöhen
6.) Änderungen bei Waffenrecht
7.) Aufklärung und Prävention
8.) AussteigerInnenprogramm ausbauen
Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen werden wir auch innerhalb der rot-grünen Regierungsfraktionen noch diskutieren. Für uns Grüne ist dabei klar, dass die BürgerInnen- und Grundrechte auch im Kampf gegen Rechtsextremismus gewahrt werden müssen.
3. Einsatz von V-Leuten
Mit den Erkenntnissen über den NSU und dem Versagen der Ermittlungsbehörden und Verfassungsschutzämtern ist zu Recht eine neue Diskussion über den Einsatz von V-Leuten eingetreten. Trennen muss man in der aktuellen Diskussion jedoch das Abschalten von V-Leuten in der NPD, um die Voraussetzungen für ein neues Verbotsverfahren zu schaffen, und den Verzicht auf V-Leute in der rechtsextremen Szene insgesamt.
Die NPD ist ganz klar eine rassistische, antisemitische und rechtsextreme Partei, die unsere Demokratie und unsere Verfassung ablehnt und abschaffen will. Ein Verbot dieser Partei würde organisatorischen und finanziellen Strukturen der NPD zerschlagen und damit auch die militante rechtsextreme Szene schwächen. Ein neues Verbotsverfahren sollte jedoch nur dann eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind. Sofern das Abschalten der V-Leute der Verfassungsschutzämter dafür notwendig ist, muss dies auch geschehen und zwar bundesweit.
Die grundsätzliche Frage über den Einsatz von V-Leuten muss auch aus Grüner Sicht geführt werden. Konkret muss geklärt werden, ob V-Leute möglicherweise zu einer Stärkung rechtsextremer Strukturen beitragen, wie wertvoll die Informationen von V-Leuten sind und ob die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes derzeit wirklich ausreicht. Der Einsatz von V-Leuten ist auch immer eine Gratwanderung eines demokratischen Rechtsstaats. Hierzu gibt es keine einfachen Antworten, sondern wir werden uns als Grüne Fraktion die Zeit nehmen, die Diskussion angemessen und ausführlich zu führen.
Diskutiert wurde der Einsatz von V-Leuten in der Plenarsitzung am 08.12.2011 aufgrund eines Antrages der Fraktion Die Linke. Die Rede von Verena in der Plenardebatte könnt ihr euch hieranschauen und hier nachlesen.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr, wünschen euch eine ruhige Weihnachtspause und alles Gute für 2012!
Viele Grüße aus dem Landtag!
Verena Schäffer und Hasret Karacuban