Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes  (Drucksache 16/2256)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss eins festhalten – auch wenn ich das bereits im Ausschuss ausgeführt habe, sage ich es gern noch einmal –: Es gab kurz vor der entsprechenden Innenausschusssitzung am 5. Juni diesen wunderbaren Artikel im „Kölner Stadt-Anzeiger, den Sie hoffentlich alle gelesen haben, in dem uns Michael Bertrams, der ja auch nicht irgendjemand ist, bescheinigt hat, wie verhältnismäßig und unbedenklich der Gesetzentwurf ist. Diese Beurteilung tragen wir natürlich gerne mit, weil wir dies in der Tat auch so sehen.

Die Regelungen zur Videobeobachtung in diesem Gesetzentwurf schaffen keinen Überwachungsstaat, sondern sind maßvoll. Die Videoüberwachung findet momentan nur in Mönchengladbach und in Düsseldorf statt. Wenn man sich angeschaut hat, wie das vor Ort tatsächlich läuft und welche Erfolge damit erreicht werden – die Polizei kann beispielsweise schneller vor Ort sein, wenn etwas passiert –, dann kann man diese Regelungen auch mit Recht mittragen.

Nichtsdestotrotz, Herr Schittges, bleiben wir dabei, dass wir wieder eine Befristung haben wollen. Wir verlängern nur um einen bestimmten Zeitraum. Das finde ich richtig. Im Übrigen haben dies auch alle Sachverständigen in der Anhörung begrüßt. Denn das gibt immer wieder die Möglichkeit, über den Sachverhalt diskutieren zu können. Wir wissen alle, dass Themen gerade durch Fristen wieder auf die Tagesordnung kommen. Ich halte es gerade beim Thema „Videobeobachtung“, bei dem es – nicht völlig zu Unrecht – viele Vorbehalte gibt, für richtig, zu sagen: Wir schauen uns das und auch die Evaluierung jedes Mal wieder an, um dann immer wieder neu zu überprüfen, wie es sich entwickelt.

Aber wir haben ja tatsächlich hier auch eine Erneuerung dabei. Wir sagen mit unserem rot-grünen Änderungsantrag, dass wir in Zukunft die Evaluierung noch ein bisschen auf andere Füße stellen wollen. In Zukunft werden auch externe Sachverständige an der Evaluation beteiligt. Ich glaube, dass wir damit die Evaluation auch noch einmal besser machen können und damit auch eine bessere Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen haben.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Das zweite große Thema war der erste Teil des Gesetzentwurfs. Ich glaube übrigens, dass bis zum Schluss nicht alle richtig durchdrungen haben, worüber wir eigentlich reden und dass das Gesetz vor allen Dingen aus zwei großen Themenblöcken besteht. Das eine war die Videobeobachtung. Das andere Thema ist die Ortung von hilflosen Personen, und zwar von Personen, die Suizid angekündigt haben, von vermissten Personen und bei Amokandrohung. Die Regelung, die momentan durch die Generalklausel schon besteht, wird jetzt im Polizeigesetz umgesetzt, was uns das Bundesverfassungsgericht auch mit dem Urteil vom Februar 2012 aufgegeben hat, dass wir zukünftig eine spezialgesetzliche Regelung brauchen.

Das entsprechende Bundesgesetz ist geschaffen worden – die erste Türe. Die zweite Türe schaffen wir mit diesem Polizeigesetz. Auch hier haben wir, finde ich, sehr hohe Hürden eingeführt. Darum muss man auch einfach noch einmal sagen, dass gerade aus parlamentarischer Sicht diese Generalklausel bei der Polizei durchaus auch kritikwürdig ist. Was darf die Polizei alles auf Grundlage der Generalklausel machen, wovon wir als Abgeordnete eigentlich erst einmal gar nicht wissen, was die Polizei alles macht? Natürlich ist das alles rechtsstaatlich, natürlich alles auf Grundlage des Polizeigesetzes.

Nichtsdestotrotz finde ich grundsätzlich unabhängig von diesem Verfassungsgerichtsurteil, dass es ein wesentlicher Fortschritt ist, dass wir hier eine spezialgesetzliche Regelung im Polizeigesetz für dieses Thema schaffen und da hohe Hürden einziehen, und zwar dass die hohe Wahrscheinlichkeit für den Schadensfall gegeben sein muss.

Was wir auch regeln: Da rede ich ein Stück weit gegen die Piraten, weil ich nicht finde, dass der Richtervorbehalt an dieser Stelle der Eingriffstiefe gerecht wird. Die Eingriffstiefe ist an dieser Stelle nicht so hoch. Wir haben aber gleichzeitig mit dem Behördenleitervorbehalt eine gute Regelung gefunden. Ich finde, dass das eine Hemmschwelle ist, sodass es nicht dazu kommen wird, dass das unverhältnismäßig häufig durchgeführt werden wird, ganz im Gegenteil.

Um mit Michael Bertrams zu schließen, glaube ich, dass es in der Tat eine sehr verhältnismäßige Regelung ist, die wir da gefunden haben. Ich würde mich freuen, wenn die CDU zustimmen würde.

Zu der Begründung, dass Sie nur wegen der Befristung nicht zustimmen: Ich glaube, da haben Sie noch ein Argument gesucht, damit Sie dem rot-grünen Gesetzentwurf nicht zustimmen müssen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht in der weiteren Diskussion noch über diesen Schatten springen können und doch noch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)