Meine Rede zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/1167
Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum gehen soll, mit Vernunft und nicht mit Ideologie abzustimmen, dann frage ich mich schon, warum Sie auf der einen Seite vor drei Wochen gesagt haben: „Wir schieben die Abstimmung noch einmal; wir wollen das Ganze noch einmal diskutieren“, um auf der anderen Seite das Gesprächsangebot und das Angebot, gemeinsam zu schauen, wie wir mit diesem Thema weiter umgehen, auszuschlagen. Das finde ich, ehrlich gesagt, dann auch ein bisschen peinlich. Dieses Angebot hätten Sie durchaus annehmen können. Ich frage mich, warum Sie überhaupt die Abstimmung schieben, wenn Sie nachher nicht gesprächsbereit sind. Aber okay, das muss man vielleicht auch nicht verstehen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Dieses Thema haben wir in der Tat schon häufiger diskutiert. Wir haben auch Einigkeit darüber, dass wir die Kinderfeuerwehren gut finden und sie im FSHG verankern wollen. Insofern sehe ich gar keinen Dissens, was diese Resolution angeht, die auch von den Grünen in Siegen unterstützt wurde.
Uns geht es – das haben wir hier auch mehrfach deutlich gemacht – um den Zeitplan und um die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über die Novellierung des FSHG, die im Herbst dieses Jahres ohnehin ansteht, einzubinden. Der Verband der Feuerwehren in NRW – darauf hat der Kollege Stotko schon hingewiesen – plädiert auch dafür, es so zu machen und das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über das FSHG einzubinden.
Die Kinderfeuerwehren haben einen ganz entscheidenden Vorteil. Sie holen die Kinder nämlich da ab, wo sie sich für die Feuerwehr und das Thema „Brandschutz“ begeistern und eben noch nicht in anderen Vereinen, in anderen Organisationen eingebunden sind. Aber eines muss man auch ganz klar sagen, nämlich dass die Kinderfeuerwehren eben nur ein Baustein sein können, um das Ehrenamt bei der Feuerwehr zu stärken.
Dass wir das Ehrenamt brauchen, das wissen wir alle. Das machen auch die Zahlen darüber sehr deutlich, wie die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen aufgestellt ist. Ich glaube, viele wissen gar nicht, dass die Freiwilligen Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte immerhin 73 % – also drei Viertel – der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen stellen. Das heißt, ein Großteil des Brandschutzes in den Kommunen in NRW läuft über freiwillige Kräfte. Das müssen wir uns auch als hauptamtliche Politikerinnen und Politiker immer deutlich machen. Bei der Freiwilligen Feuerwehr mit Hauptamt sind es immerhin noch 19 %. Das macht deutlich, dass die Berufsfeuerwehren mit Ehrenamt nur 8 % der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen ausmachen.
Deshalb will ich an dieser Stelle die Arbeit und das Engagement der Freiwilligen anerkennen. Ich meine, das kann Politik nicht oft genug machen.
Natürlich ist die Politik auch dafür zuständig, dass das Ehrenamt innerhalb der Feuerwehr gestärkt wird. Deshalb hat das Innenministerium auch eine Arbeitsgruppe an den Start gebracht. Ich fand sehr interessant, dass der Kollege Stotko und ich der Einladung des Innenministeriums gefolgt sind, beim Auftakt dieser Arbeitsgruppe anwesend zu sein. Die anderen Fraktionen, die sich immer als das Sprachrohr für die Feuerwehren aufschwingen, waren gar nicht vertreten. Es war niemand von CDU, FDP und Piraten anwesend. Das ist eine interessante Feststellung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch bei der Gelegenheit das Ehrenamt gewürdigt hätten, indem Sie zu einer solchen Veranstaltung gekommen wären.
Ich möchte ähnlich wie der Kollege Stotko noch ein paar Punkte aufgreifen, die in dem Rotbuch des VdF genannt werden. Darin stehen einige gute Vorschläge für die FSHG-Novellierung. Einige Vorschläge möchte ich hier gern nennen, was die Stärkung des Ehrenamtes angeht.
Zum einen geht es um den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den Einsatzdienst. An dieser Stelle sind bisher viele Jugendliche für das Ehrenamt der Feuerwehr verloren gegangen. Ich glaube, dass man diese Übergänge verbessern kann.
Der zweite Punkt ist einer, den ich hier schon öfter angesprochen habe, nämlich die Öffnung für neue Zielgruppen. Ich glaube, dass Frauen verstärkt angesprochen werden müssen. Wir haben ja schon 20 % Mädchen und Frauen bei der Jugendfeuerwehr. Deren Anteil kann bei der Freiwilligen Feuerwehr noch erhöht werden. Gleiches gilt für die Öffnung für Menschen mit Migrationshintergrund.
Der VdF spricht aber noch zwei weitere, wie ich finde, sehr wichtige und diskussionswürde Punkte an. Das ist einmal die Öffnung der Feuerwehren für Personen, die nicht mehr unmittelbar für Einsatzaufgaben zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, die aber durchaus für ehrenamtliche Aufgaben bereitstünden etwa im Bereich der Brandschutzerziehung und der Öffentlichkeitsarbeit. Wir alle, die wir in Parteien und Organisationen aktiv sind, wissen, dass viel Arbeit auch im Ehrenamt anfällt, was nicht unmittelbar mit der Tätigkeit des jeweiligen Einsatzgebietes zu tun hat. Von der Gestaltung der Webseite bis zur Mitgliederwerbung, kann man diese Personen sehr gut einbinden.
Wir müssen auch darüber diskutieren, ob man nicht die Höchstaltersgrenze für die Freiwilligen Feuerwehren, die momentan bei 60 Jahren liegt, heraufsetzt in einer Gesellschaft, die älter wird, in der aber Teile der älteren Gesellschaft nach wie vor mit über 60 Jahren sehr aktiv und gesund sind. Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, denen weiterhin den Einsatz zu ermöglichen.
Diese Vorschläge werden wir bei der FSHG-Novellierung diskutieren müssen. Ich hoffe bei der Diskussion auf Ihre konstruktive Mitwirkung.
Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu den Kinderfeuerwehren, den Sie heute abschließend beraten wollen, werden wir ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)