Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4157

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits heute haben die Bediensteten der Zollverwaltung hoheitliche Aufgaben wie zum Beispiel das Anhalten von Personen mit Waren im Rahmen der Überwachung des Verkehrs im grenznahen Bereich, das heißt bis zu einer Tiefe von 30 km von der Grenze bis ins Landesinnere. Allerdings finde ich schon, dass man bei der Forderung nach einer Ausweitung der Befugnisse, die letztendlich Rechte der Betroffenen einschränken, grundsätzlich darüber reden muss, ob es diese Notwendigkeit überhaupt gibt. Ich finde es grundsätzlich auch problematisch, zu sagen: Wir weiten Befugnisse einfach mal so aus.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie die Eingriffsbefugnisse unserer Landespolizei auf die Vollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundesfinanzministeriums übertragen, was – dem können wir uns auch anschließen – offensichtlich von vielen als nicht notwendig erachtet wird.

Das Thema als solches ist nicht wirklich neu. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert die Eilbefugnisse für die Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung in den entsprechenden Landespolizeigesetzen, sagt aber eigentlich auch, dass wir hier eine bundeseinheitliche Regelung bräuchten. Abgesehen davon, dass Polizeirecht Landesrecht ist und es daher vermutlich immer einen Flickenteppich an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Polizeigesetzen geben wird, haben meines Wissens bisher nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Brandenburg ist gerade schon vom Kollegen angesprochen worden. Es wurde gesagt, es habe bei der Abstimmung im Landesparlament ein einstimmiges Ergebnis gegeben.

Das stimmt so nicht ganz. Denn die Grünen haben sich in Brandenburg bewusst enthalten, haben dem Gesetz also nicht zugestimmt. In Schleswig-Holstein braucht man übrigens keine gesetzlichen Veränderungen, weil da Zollvollzugskräfte bereits auch vom Polizeibegriff im Landesgesetz umfasst sind.

Was jedoch ganz interessant ist: Die SPD, der Abgeordnete Mike Bischoff, im brandenburgischen Landtag hat vor der Diskussion über das Gesetz im Landtag dort eine Kleine Anfrage gestellt und gefragt, welche Erfahrungen es in den unterschiedlichen Ländern eigentlich gibt, die diese Regelung in ihren Polizeigesetzen haben. Dabei ist zum einen für Baden-Württemberg herausgekommen, was ich nicht so verwunderlich finde, dass die abgefragten Zollbehörden mit dieser Regelung ganz zufrieden sind.

Doch für Bayern – das ist das eigentlich Spannende, weil Bayern gerade auch angesprochen worden ist – ist festgestellt worden, dass von dieser Regelung – die Regelung ist Ende 2007 gefasst worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten – in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zur Auskunft des bayerischen Innenministeriums am 12. Oktober 2011, also im Prinzip fast ganze vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, von dieser Eilkompetenz der Zollverwaltungsbehörden, die Sie als CDU-Fraktion so beschwören, überhaupt nicht Gebrauch gemacht geworden ist.

Ich finde, das zeigt sehr deutlich, dass anscheinend keine Notwendigkeit für diese Regelung, für diese Eilbefugnisse besteht, zumindest in Bayern nicht. Doch auch die Landesinnenminister sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, zumindest mehrheitlich, dass es für diese Regelung offenbar keine Notwendigkeit gibt, nicht in ihren Ländern. Denn das Bundesfinanzministerium, wie gesagt zuständig für die Zollverwaltung, ist in dieser Frage bereits mehrfach an die Länder herangetreten. Bisher ist diesem Wunsch nicht entsprochen worden.

Ich kann mich dem für die grüne Fraktion im Landtag nur anschließen, dass wir keine Notwendigkeit und keinen Bedarf sehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)