Große Anfrage der Piraten, Drucksache 16/763, Zwischenbericht der Landesregierung Drucksache 16/1570, Antwort der Landesregierung Drucksache 16/3389

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Monika Düker, meine Vorvorgängerin im Amt als innenpolitische Sprecherin, hat den Krankenstand bei der Polizei ja bereits im Jahr 2009 hier im Landtag bereits auf die Tagesordnung mit einer Kleinen Anfrage und einem Antrag gehoben. Die Kleine Anfrage wird ja auch in der Großen Anfrage zitiert.

Angesichts der hohen Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren, halte ich es nach wie vor auch für wichtig, dass wir uns hier als Parlament mit diesem Thema offen beschäftigen.

Man kann zwar einen gewissen Rückgang im Zeitraum von 2008 bis 2009 erkennen – und zwar ist die Anzahl der länger als sechs Wochen erkrankten Beschäftigten um 9 % gesunken –, aber es sind eben immer noch 6.900 Personen, die länger als sechs Wochen erkrankt waren.

Das finde ich nach wie vor eine erschreckende Zahl, die uns als Abgeordnete alarmieren sollte, weil wir eine Verantwortung gegenüber den Polizeibeamtinnen und -beamten haben. Wir wissen, dass der Polizeiberuf ein sehr verantwortungsvoller Beruf ist und die Polizistinnen und Polizisten im Dienst hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind.

Wir haben es zwar geschafft, die Einstellungsermächtigung für den Polizeidienst zu erhöhen – im nächsten Jahr werden erstmals 1.400 Beamtinnen und Beamte ihre Ausbildung abgeschlossen haben, was auch im Haushaltsplan 2014 berücksichtigt ist ?, nichtsdestotrotz steigt das Durchschnittsalter in den Kreispolizeibehörden. Das werden wir durch die Neueinstellungen zwar abmildern, aber nicht komplett aufhalten können. Man kann sich ausrechnen, dass wir es tendenziell mit mehr kranken Beschäftigten bei der Polizei zu tun haben werden, wenn die Beschäftigten älter werden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns des Themas annehmen.

Außerdem fällt gerade bei der Polizei die Arbeit nicht weg, wenn Beschäftigte krank sich, sondern die Aufgaben sind nach wie vor vorhanden. Das heißt, andere Polizeibeamtinnen und -beamte müssen diese Aufgaben auffangen. Aus diesem Grund und weil die Arbeitsbelastung sowieso schon hoch ist und weil wir die Steigerung des Durchschnittsalters haben, müssen wir uns die Aufgaben der Polizei ansehen und in die Aufgabenkritik einsteigen, aber wir müssen uns auch die bisherigen Organisationsstrukturen der Polizei anschauen. Ziel muss sein, dass die Polizei ihren Aufgaben weiterhin nachkommen kann und auf der Straße präsent ist.

Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD deutlich gemacht, dass wir ein umfassendes Gesundheitsmanagement für alle Bereiche der Landesbehörden haben und die Wiedereingliederung von kranken Beamtinnen und Beamten im Innendienst verbessern wollen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ist für den Arbeitgeber, also auch für das Land, gesetzlich vorgegeben. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Auch jenseits der gesetzlichen Verpflichtung ist es jedoch sinnvoll, Beschäftigten nach einer längeren Krankheit den Weg zurück in den Dienst zu begleiten, ihnen zu helfen, um erneuten Erkrankungen vorzubeugen.

Nicht nur die Wiedereingliederung ist ein Thema, sondern auch die Gesundheitsprävention. Man muss sich die Frage stellen: Welche Strukturen, welche Aufgaben bei der Polizei machen eigentlich krank? Auch diesen Aspekt dürfen wir nicht völlig aus den Augen verlieren.

Der Antwort auf die Große Anfrage kann man entnehmen, dass derzeit an einer landeseinheitlichen Dienstvereinbarung über die Ausgestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bei der Polizei gearbeitet wird. Dieses Thema sollten wir uns, wenn die Vereinbarung fertig ist, noch einmal in den Innenausschuss und in den Unterschuss „Personal“ holen, um es dort intensiv zu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)