Hier Video und Text meiner Rede zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/4575).
Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist nicht so trocken, wie es nach den Gesetzestiteln scheinen mag. Es handelt sich dabei um ein ziemlich wichtiges Thema, weil es hier um die Frage geht, inwiefern die Kommunen in Sachen Brandschutz ausgestattet sind und wie viel Personal in den Kommunen bei der Feuerwehr zur Verfügung steht.
Hintergrund ist, dass nach der EU-Arbeitszeit-richtlinie die Wochenarbeitszeit von Feuerwehrleuten im Jahresdurchschnitt nicht über 48 Stunden betragen darf. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2007. Allerdings war klar, dass die Kommunen den Personalmehrbedarf, der sich ergibt, wenn Feuerwehrleute nicht mehr wie bisher 54 Wochenarbeitsstunden, sondern nur noch 48 Wochenarbeitsstunden arbeiten, so einfach nicht würden kompensieren können, weil sie erst einmal neue Feuerwehrleute ausbilden und einstellen müssen. Deshalb wurde damals die sogenannte Opt-out-Regelung in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr geschaffen. Nach dieser Verordnung können Feuerwehrleute freiwillig sechs Stunden mehr arbeiten.
Es gibt ein Gesetz, das den Namen „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“ trägt. Darüber reden wir heute. Dieses Gesetz ermöglicht es den Kommunen, den Feuerwehrleuten eine Zulage von bis zu 20 € pro Schicht, die sie freiwillig mehr arbeiten, zu zahlen.
Diese Möglichkeit für die Kommunen wollen wir bis Ende 2016 verlängern. Das heißt: Wir reden hier nicht grundsätzlich über die Opt-out-Regelung, sondern nur darüber, ob die Zulage gezahlt werden kann.
Deshalb bitte ich auch die Opposition, die sich im Ausschuss bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten hatte, das noch einmal zu überdenken; denn Sie stimmen hier nicht über die Opt-out-Regelung insgesamt ab, sondern lediglich darüber, ob eine Zulage gezahlt werden kann. Wenn dem nicht entsprochen würde, hielte ich das doch für ein fragwürdiges Signal an die Feuerwehren.
(Beifall von den GRÜNEN und Norbert Römer [SPD])
Eines muss aber klar sein. Wir haben die Befristung bewusst auf Ende 2016 gelegt, damit die Kommunen, die noch nicht entsprechend ausgebildet haben – und das sind einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen –, jetzt tatsächlich auch ihrer Pflicht nachkommen und ihre Aufgabe im Bereich des Brandschutzes ernst nehmen und wahrnehmen. Schließlich wird es in Zukunft nicht unbedingt einfacher werden, genügend Feuerwehrleute zu finden; denn wer sich für den Feuerwehrdienst bewirbt, muss schon eine abgeschlossene Berufsausbildung im Handwerk haben. Wir treten hier also in gewisser Weise in Konkurrenz mit dem Handwerk um Fachkräfte. Insofern wird es nicht einfacher werden.
Im Rahmen der Dienstrechtsreform werden wir noch darüber diskutieren, wie man die Attraktivität des Feuerwehrdienstes steigern kann, damit wir auch in Zukunft genügend Nachwuchs finden.
Ich meine aber, dass die Kommunen eigentlich damit auskommen sollten, wenn sie jetzt noch einmal drei Jahre Zeit bekommen. Wir gehen jedenfalls davon aus, dass sie in drei Jahren genügend Feuerwehrleute haben. Da nehmen wir die Kommunen auch in die Pflicht.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den 8.500 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern in Nordrhein-Westfalen bedanken, die diese Opt-out-Regelung angenommen haben. Indem sie für nur 20 € sechs Stunden mehr gearbeitet haben, haben sie es den Kommunen ermöglicht, die Dienstpläne weiterzuführen. Daran wird noch einmal das Engagement vieler Feuerwehrleute bei ihren Aufgaben Retten, Löschen, Bergen und Schützen deutlich. Dafür bedanke ich mich.
Deshalb bringen wir noch einen weiteren Gesetzentwurf ein. Er wird heute nur eingebracht. Wir diskutieren ihn dann noch in den Ausschüssen. Wir möchten nämlich die Zulage von bisher bis zu 20 € auf bis zu 30 € erhöhen. Das ist nicht viel, aber immerhin eine Steigerung um 50 %. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir unter den Fraktionen im Sinne der Feuerwehren Einigkeit erzielen könnten.
Lassen Sie mich abschließend folgenden Punkt ansprechen: In einer Woche ist Weihnachten. Viele sind im Weihnachtsstress und suchen noch Geschenke. Der Deutsche Feuerwehrverband gibt einen sehr guten Geschenktipp, den ich jedem hier ans Herz legen will. Man sollte nämlich vielleicht einfach einmal Rauchmelder verschenken, die Leben retten können, um damit auch präventiv etwas für den Brandschutz zu tun. Das heißt nicht, dass wir uns aus der Verantwortung ziehen wollten, genügend Feuerwehrleute zu haben. Trotzdem halte ich das für eine nette Idee. Vielleicht findet sich ja in diesem Jahr auch der eine oder andere Rauchmelder unter Ihrem Weihnachtsbaum.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)