Text und Video meiner Rede zur zur Großen Anfrage der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3573

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage liefert zwar eine Menge an Daten – das kann man nicht bestreiten –, aber sie gibt dann doch nicht so viel her, weil sie die Kameras im privaten Bereich nicht dabei hat. Ich glaube, wir haben eher das Problem, dass Private die Kameras aufstellen.

Die Anfrage stellt auch keinen Zeitverlauf dar, das heißt, wir wissen gar nicht: Wie war es vor fünf Jahren, wie war es vor zehn Jahren, hat es zugenommen oder nicht?

Ich glaube sehr wohl, wenn man heute durch die Innenstädte läuft, wenn man mit der Straßenbahn fährt, dass Videoüberwachung insgesamt eher zunimmt. Ich denke, das ist auch nicht verwunderlich, denn die Technik wird immer billiger.

Jede und jeder von uns – dessen müssen wir uns immer bewusst sein – wird hundertfach am Tag gefilmt. Wer jetzt sagt: „Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten“, der hat es nicht verstanden. Wir haben sehr wohl etwas zu befürchten, nämlich dass wir unsere Freiheit verlieren, wenn wir ständig überwacht werden.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung, darauf, dass man sich im öffentlichen Raum frei und unbeobachtet bewegen kann, ist, wie ich finde, ein sehr hohes Gut, das es immer wieder zu verteidigen gilt. Es gilt auch deshalb immer wieder zu verteidigen, wenn man sich anschaut, wie die Diskussionen mittlerweile laufen: Es gibt zum Beispiel das EU-Forschungsprojekt INDECT, das mit nicht unerheblichen Mittel ausgestattet ist und sehr gut aufzeigt, wohin die Reise schon längst geht. Dieses Projekt erforscht, wie potenzielle Gefährderinnen und Gefährder frühzeitig erkannt werden können.

Wer sich nicht normgerecht – was auch immer „normgerecht“ in diesem Zusammenhang bedeuten mag – in der Öffentlichkeit verhält, droht Gefahr zu laufen, dass er verdächtigt wird, potenziell eine Straftat begehen zu können oder eine Straftat zu planen.

Diese Technik ist jetzt schon in hohem Maße darauf ausgerichtet, unsere Freiheitsrechte einzuschränken. Gleichzeitig bringt es aber unserer Sicherheit nicht wirklich viel Nutzen. Ein gutes Beispiel dafür ist der geplante und zum Glück fehlgeschlagene Anschlag am Bonner Hauptbahnhof, als der salafistische Terrorist einen Sprengstoff zünden wollte. Das zeigt sehr deutlich: Ein Terrorist, der einen Sprengstoffanschlag begehen will, lässt sich nicht von einer Videokamera davon abhalten. Der Glaube, dass man mit Videotechnik Terroranschläge oder aber auch schwere Körperverletzungen, die unter Alkoholeinfluss und im Affekt geschehen, verhindern könnte, ist ein einfach nur naiv. Eine absolute Sicherheit wird es niemals geben. Dieses Versprechen kann man den Bürgerinnen und Bürgern nicht geben. Das wäre absolut nicht redlich. Das wird man auch nicht einhalten können.

Das Sicherheitsgefühl ist gerade angesprochen worden. Es mag sein, dass das subjektive Sicherheitsgefühl in U-Bahn-Tunneln erhöht wird, wenn dort Videokameras hängen. Das ist aber nur subjektiv. Objektiv wird sich nicht viel ändern. Wenn nämlich niemand hinter den Kameras sitzt und guckt, was gerade im U-Bahn-Tunnel passiert, wird es nicht wirklich helfen, wenn ein Übergriff stattfindet.

Die Anfrage zielte auf den öffentlichen Raum bzw. die öffentlichen Gebäude. Je nachdem, wo man sich bewegt – im Kaufhaus, am Bahnhof, in der Straßenbahn oder eben auf dem Marktplatz –, gelten sehr unterschiedliche gesetzliche Regelungen, beispielsweise gilt das Bundespolizeigesetz, das Bundesdatenschutzgesetz, die jeweiligen Landespolizeigesetze. Im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz haben wir im § 15a eine Regelung zur Videoüberwachung. Wir haben in NRW eine sehr strenge Regelung gefunden, die nur die Überwachung an sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten zur Verhütung von Straftaten vorsieht.

Diese Einschränkung im Polizeigesetz führt momentan dazu, dass wir nur an zwei Standorten in NRW – zum einen in Düsseldorf und zum anderen in Mönchengladbach – eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes haben. An diesen beiden Stellen kann man das begründen, wenn man sich die Situation vor Ort anschaut und vergegenwärtigt, wie Videoüberwachung dort eingesetzt und kontrolliert wird. Ich finde, dass diese Einschränkung im Polizeigesetz verhältnismäßig ist und richtig ist, weil es um nichts anderes als um unsere Freiheitsrechte geht, die wir damit schützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)