Heute wurde im Plenum das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das heißt, die Feuerwehrleute können jetzt – wo nötig – freiwillig ihre Arbeitszeit erhöhen und erhalten dafür pro Überstunde bis zu zehn Euro mehr. Die Kommunen können so vorübergehend Personalengpässe ausgleichen und haben Zeit, neues Personal anzuwerben. Damit die Mehrarbeit kein Dauerzustand wird, ist das Gesetz bis zum 31.12.2016 begrenzt.

Heute hat der nordrhein-westfälische Landtag einstimmig den rot-grünen Gesetzentwurf zur Anhebung der Opt-Out-Zulage von „bis zu 20 Euro“ auf „bis zu 30 Euro“ beschlossen. Seit der Einführung der Opt-Out-Zulage im Jahr 2007 ist diese nicht mehr erhöht worden. Mit dem Gesetz verfolgen wir mehrere Ziele: Zum einen wollen wir anerkennen, dass die Feuerwehrbeamtinnen und -beamten in den letzten Jahren eine nur gering vergütete freiwillige Mehrarbeit geleistet haben, zum anderen möchten wir einen Anreiz geben, dass die Feuerwehrleute ihre Vereinbarungen mit den Kommunen über die freiwillige Mehrarbeit aufrecht erhalten. Damit wird den Kommunen, dort wo noch nicht genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht, eine Überbrückungsmöglichkeit durch erhöhte Wochenarbeitszeit geschaffen.

Opt-Out? Opt-Was? Was verbirgt sich hinter der Opt-Out-Regelung? Bei der Opt-Out Zulage handelt es sich um eine Zulage, die für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen gezahlt wird. Anlass für diese Zulagenregelung ist die Reduzierung der Wochenarbeitszeit für die hauptamtlichen Feuerwehrleute von ehemals 54 auf 48 Stunden durch eine EU-Vorgabe. Gründe dafür sind gesundheits- und arbeitsschutzrechtliche Überlegungen, die wir als Grüne grundsätzlich begrüßen. Die Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden erfordert bei den Kommunen aber einen erheblichen Personalmehrbedarf. Zusätzliches Personal muss jedoch zunächst in ausreichendem Umfang von den Kommunen eingestellt beziehungsweise ausgebildet werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr deshalb die Möglichkeit eingeräumt, dass Feuerwehrbeamtinnen und -beamte freiwillig über die 48 Stunden hinaus sechs Stunden mehr arbeiten können. Damit die Kommunen diese Mehrarbeit auch vergüten können, hat der Landtag das „Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen“ beschlossen.

Damit aus der Übergangszeit kein Dauerzustand wird, haben wir gemeinsam mit der SPD klargestellt, dass die Kommunen bis zum 31.12.2016 den Personalbedarf über Einstellungen und Ausbildung decken müssen. Danach werden die Regelungen in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr nicht mehr verlängert werden, das Gesetz über die Zahlung der Opt-Opt-Zulage läuft zu diesem Zeitpunkt aus. Die Kommunen sind entsprechend in der Pflicht, die EU-Vorgabe umzusetzen.