Ob Verbote rechtsextremer Organisationen eine nachhaltige Zerschlagung von Strukturen oder aber die Herausbildung neuer gewaltbereiter Gruppierungen bewirken, ist eine der umstrittensten Fragen im Kampf gegen den organisierten Rechtsextremismus. Uns beschäftigt diese Frage sowohl vor dem Hintergrund des Anfang dieses Jahres eingereichten Verbotsantrags gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht, als auch aufgrund der Verbote der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ in Köln, der „Kameradschaft Hamm“, der „Kameradschaft Aachener Land“ und des „Nationalen Widerstands Dortmund“ durch den Landesinnenminister im Jahr 2012.

Nachdem wir diese Veranstaltung Anfang des Jahres verschieben mussten, freuen wir uns nun besonders für den 19. September einladen zu können.

Mit verschiedenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis wollen wir diskutieren, ob und wann Verbote ein wirksames Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus sein können. Wir freuen uns über Ihre und Eure Teilnahme!

Das gehört verboten! Wie wirksam sind Verbote rechtsextremer Organisationen?

Freitag, den 19. September 2014, von 13:00 bis 19:00 Uhr im Landtag NRW in Düsseldorf.

Diskussionsveranstaltung der GRÜNEN im Landtag NRW u.a. mit

  • Prof. Fabian Virchow, Forschungsschwerpunkt Rechtsextremismus/Neonazismus der FH Düsseldorf (FORENA)
  • Ralf Jäger MdL, Minister für Inneres und Kommunales des Landes NRW
  • Wolfgang Wieland, Obmann für Grüne Bundestagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss
  • Eberhard Seidel, Geschäftsführer von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage

Die Veranstaltungseinladung kann hier heruntergeladen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen/steht Euch meine Mitarbeiterin Hasret Karacuban gerne zur Verfügung. Anmeldungen für die Veranstaltung bitte bis zum 17.09.2014 per Mail an hasret.karacuban@landtag.nrw.de oder telefonisch unter 0211/884 4321.

Die Veranstalterin macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Personen, die der rechtsextremen Szene angehören oder durch rassistische Äußerungen auffallen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.