Hier meine Pressemitteilung zur politisch rechts motivierten Kriminalität im ersten Halbjahr 2014 in NRW.

Die Antwort des NRW Innenministeriums auf meine Anfrage finden Sie/findet Ihr hier, eine Auflistung nach Orten in NRW hier und eine Vergleichstabelle zur politisch rechts motivierten Kriminalität in NRW seit 2011 hier.

Die Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion zur Zahl der von Rechts motivierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2014 liegt nun vor (s. Anhang). Die Statistik zeigt einen leichten Rückgang der Straftaten im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013. Im Anhang aufgeführt sind die Zahlen für das erste Halbjahr 2014, differenziert nach Delikten und Orten in NRW. Zum Vergleich haben wir zudem die Zahlen seit 2011 für ganz NRW dargestellt. Dazu erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Die Zahl der politisch rechts motivierten Straftaten in Nordrhein-Westfalen ist erfreulicherweise leicht gesunken – von 1.418 Straftaten im ersten Halbjahr 2013 auf 1.307 Straftaten im ersten Halbjahr 2014. Auch die Anzahl der Gewaltdelikte ist gegenüber dem ersten Halbjahr 2013 von 82 auf 79 Delikte leicht gesunken, bleibt aber weiterhin auf einem besorgniserregend hohen Niveau. Die Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität, die von bekannten Rechtsextremen begangen wurden, sind von 379 Straftaten im ersten Halbjahr 2013 auf 657 Straftaten im zweiten Halbjahr 2014 deutlich gestiegen. Hinzu kommt, dass die Dunkelziffer rechter Gewalt wahrscheinlich um etwa ein Drittel höher ist, und die Dimensionen alltäglicher Diskriminierung nicht durch die Statistik abgebildet werden können.

Erneut zeigt sich Dortmund als eine der Hochburgen des gewaltbereiten Rechtsextremismus. Dort wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits 115 politisch rechts motivierte Straftaten registriert. Im ersten Halbjahr 2013 waren es noch 89 Straftaten. Damit bleibt Dortmund mit Abstand die Stadt mit der höchsten rechten Kriminalitätsrate in NRW. Unter den 115 Straftaten in Dortmund waren zehn Fälle von Körperverletzung. Das zeigt, welche Gefahr von der Szene ausgeht. Hohe Zahlen wurden auch für die Städte Köln (67 Straftaten), Düsseldorf (62), Essen (48) und Duisburg (46) sowie in der Städteregion Aachen (52), erfasst.

Insgesamt 402 Straftaten wurden dem Themenfeld der Hasskriminalität zugeordnet. Im Bereich der Hasskriminalität ist damit zwar insgesamt ein leichter Rückgang zum ersten Halbjahr 2013 (416 Straftaten) zu verzeichnen, bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass die Zahlen für die Phänomene „Fremdenfeindlichkeit“ (I/2014: 324; I/2013: 323), „Rassismus“ (I/2014: 61, I/2013: 49), „Religion“ (I/2014: 32, I/2013: 26) gestiegen sind. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Hass gegen anderen Menschen nach wie vor eine der vorherrschenden Motivationen neben der NS-Verherrlichung für rechtsextreme Straftaten ist.

 Erfreulicherweise ist die Anzahl für antisemitische Straftaten von 104 im ersten Halbjahr 2013 auf 84 im ersten Halbjahr 2014 gesunken. Dennoch ist nicht damit zu rechnen, dass die Zahlen für das gesamte Jahr 2014 rückläufig sein werden, da die antisemitischen Vorfälle vom Sommer dieses Jahres erst in der Statistik für das zweite Halbjahr 2014 auftauchen werden. Die überwiegende Anzahl der antisemitischen Straftaten wurden von rechten Täterinnen und Tätern begangen.

Auch drei Jahre nach dem Aufdecken des rechtsterroristischen NSU wird deutlich, dass rechtsextremistische Einzelpersonen und Gruppierungen Menschen immer wieder bedrohen und einschüchtern. Aber auch über die verzeichneten Straftaten hinaus gibt es täglichen Rassismus in dieser Gesellschaft. Denn den alltäglichen Rassismus und Diskriminierung kann eine polizeiliche Statistik nicht abbilden. Eine demokratische Gesellschaft muss immer wieder deutlich machen, dass hier kein Platz für rassistische, menschenfeindliche und antidemokratische Kräfte ist. Deshalb erarbeitet die rot-grüne Landesregierung derzeit ein Landesprogramm gegen Rassismus und Rechtsextremismus. Das ist ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Bekämpfung rechtsextremer Einstellungen und Aktivitäten.“

Hintergrund-Information:

Verstöße gegen §§ 86 und 86a StGB sind sogenannte Propagandadelikte, also verfassungswidrige Handlungen durch Parolen und Grußformeln oder das Verwenden von verfassungswidrigen Symbolen, zum Beispiel auf Fahnen, Abzeichen und Uniformstücken.