Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrrecht in der Form des jetzigen FSHG ist seit knapp 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das macht deutlich, dass es wirklich dringend an der Zeit war, hier eine Novelle vorzulegen.

Zur Vorbereitung dieser ja sehr umfassenden Feuerwehrrechtsnovelle hat es ein ausgesprochen breites Beteiligungsverfahren der Feuerwehrverbände durch das Innenministerium gegeben. Dadurch ist nicht nur ein wirklich guter Gesetzentwurf vorgelegt worden, sondern es sind auch schon viele Kompromisse gefunden und Konflikte ausgeräumt worden.

Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Den Feuerwehrverbänden möchte ich dafür danken, dass sie an diesem langen und breiten Prozess mitgewirkt haben. Aber ich will natürlich auch SPD und CDU dafür danken, dass wir gemeinsame Änderungsanträge und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen konnten; denn ich finde es wichtig, dass wir bei diesem Thema auch gemeinsam vorgehen und gemeinsame Anträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Es ist schon gesagt worden: Über 81.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Freiwilligen Feuerwehren engagiert; über 13.000 Menschen sind hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt. Fast 20.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen sind im Katastrophenschutz tätig. Diese vor allem ehrenamtlich Aktiven sorgen für unsere Sicherheit im Brandschutz, im Katastrophenschutz. Dafür möchte ich einfach mal Danke sagen – dafür, dass sie für uns Tag und Nacht im Einsatz sind und für unsere Sicherheit sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN, von Marc Lürbke [FDP] und Hans-Willi Körfges [SPD])

Die Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie wichtig das Ehrenamt bei den Feuerwehren im Katastrophenschutz ist. Deshalb spielt auch die Stärkung des Ehrenamtes in diesem Gesetz und auch bei unseren Beratungen eine so wichtige Rolle.

Ich komme ganz kurz zu einzelnen inhaltlichen Punkten.

Die Kinderfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Mit diesem Gesetz verankern wir die Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren auch gesetzlich. Es gibt ja schon Kinderfeuerwehren hier im Land. Bisher sah sie das Gesetz nicht vor; sie waren darin nicht verankert. Ich meine, dass die Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel sind, um Kinder schon sehr früh an die Feuerwehren zu binden; dann, wenn sie sich für Feuerwehren begeistern können, also im Alter von sechs, sieben Jahren.

Das ist sicher ein guter Schritt; er alleine wird aber das Problem nicht beheben, nämlich dass es schwierig ist, Menschen dafür zu begeistern, ehrenamtlich tätig zu werden. Deshalb gibt es noch viele andere gute Regelungen im Gesetz, zum Beispiel dass Personen auch dann Mitglied der Feuerwehr werden können, wenn sie nicht im aktiven Einsatzdienst sind. Das können Personen sein, die sagen, sie wollen keine Brände löschen, aber zum Beispiel den Internetauftritt der Feuerwehr gestalten. Das ist eine sehr gute Regelung. Hierzu gehört auch, dass es bei den Freiwilligen Feuerwehren Vertrauenspersonen geben soll, die zum Beispiel als Ansprechpartner für neue Mitglieder fungieren können.

Insgesamt ist das also ein gutes Paket, um die Stärkung des Ehrenamts voranzubringen und auch, um unsere Feuerwehren im Land zukunftsfest zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ein großes Gesetz mit vielen wichtigen Punkten. Die Zeit rast mal wieder; deshalb will ich schnell noch ein paar Punkte nennen.

Das Thema „Ölspuren“ ist auch schon angesprochen worden. Das finde ich auch besonders wichtig; denn die Freiwilligen Feuerwehren gerade im ländlichen Raum berichten uns immer wieder, dass sie nachts und am Wochenende gerufen werden und die Straße fegen müssen. Das schafft natürlich in der eigenen Familie Akzeptanzprobleme, aber auch beim Arbeitgeber.

Deshalb ist es gut, dass es nunmehr einen Vertrag gibt zwischen dem Verband der Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium, dass man Vorschläge erarbeiten will zur nachhaltigen Verbesserung und Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung. Ich gehe davon aus, dass wir uns sehr bald – in rund einem Jahr – wieder damit beschäftigen werden. Dann haben wir hoffentlich gute Vorschläge hier auf dem Tisch liegen, damit wir bei diesem Thema endlich weiterkommen.

In dem Gesetz ist jedoch nicht nur die Stärkung des Ehrenamtes vorgesehen, sondern der Katastrophenschutz erfährt auch eine deutliche Aufwertung. Das halte ich als Grüne für besonders wichtig, angesichts dessen, dass wir durch den Klimawandel in den nächsten Jahren wahrscheinlich eher mehr als weniger Naturkatastrophen haben werden.

Es ist wichtig, den Katastrophenschutz auf gute Beine zu stellen. Deshalb haben wir im Entschließungsantrag auch noch einmal gesagt: Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz bewenden zu lassen, sondern einen Prozess einzuleiten mit den Beteiligten, mit den Ehrenamtlichen aus dem Katastrophenschutz, um den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Insgesamt ist es, wie gesagt, ein gutes Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Grünen, die SPD und die CDU dem zustimmen könnten, sondern vielleicht auch die anderen beiden kleineren Oppositionsfraktionen.

Ich habe im Innenausschuss nur die Kritik gehört, dass wir Sie nicht eingebunden hätten. Sie hätten ja auch auf uns zukommen können. Ich fände es gut, wenn Sie hier über Ihren Schatten springen könnten und dem Gesetz zustimmen würden. Damit würden Sie den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen sicher einen Gefallen tun. Daher werbe ich hier noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.