Gesetzentwurf 16-12361 Polizeigesetz
Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes wollen wir zwei Ziele erreichen. Zum einen möchten wir mit der Einführung einer Kennzeichnungspflicht die Bürgernähe und Transparenz unserer nordrhein-westfälischen Polizei stärken. Zum anderen wollen wir mit der Einführung eines Modellprojekts Bodycams einen eigenen Versuch in Nordrhein-Westfalen starten mit dem Ziel, die Eigensicherung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu erhöhen. Aus unserer Sicht brauchen wir diesen eigenen Modellversuch in Nordrhein-Westfalen, da wir den Einsatz von Bodycams im Gegensatz zu den anderen Bundesländern eben nicht nur auf den öffentlichen Raum beschränken wollen, und wir wollen, dass er von Beginn an wissenschaftlich untersucht wird.
Zudem wollen wir, dass Betroffene die Möglichkeit erhalten, ihrerseits in die Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen. Und wir haben bei diesem Gesetzentwurf dem Datenschutz einen hohen Stellenwert eingeräumt und sind der Meinung, dass wir hier eine sehr ausgewogene Regelung gefunden haben. Mein Kollege Matthi Bolte wird in der zweiten Runde näher auf das Thema „Bodycams“ eingehen.
Zum Thema „Kennzeichnungspflicht“: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf eine individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte in den Bereitschaftspolizei- und Alarmeinheiten einführen. Die Kennzeichnungspflicht dient aus unserer Sicht dazu, mehr Bürgernähe, mehr Transparenz der Polizei herzustellen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Sie sorgt für mehr Vertrauen in polizeiliches Handeln und für mehr Vertrauen in die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns. Wir wollen, dass die Polizei als Inhaberin des Gewaltmonopols des Staates den Bürgerinnen und Bürgern mit offenem Visier gegenübertritt.
Von einem Misstrauensvotum, einer Vorverurteilung oder gar einer Kriminalisierung der Polizei kann aus unserer Sicht keine Rede sein. Auch das Argument der Gefährdung, das immer wieder von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten genannt wird, nehmen wir ernst, ich kann es aber nicht ganz nachvollziehen, weil wir uns bewusst dafür entschieden haben, eine anonymisierte Kennzeichnung einzuführen. Wir wissen aus anderen Bundesländern, wo es diese Kennzeichnungspflicht schon länger gibt, dass es eben nicht zu einem Einstieg von Bedrohung und Angriffen auf Polizeibeamtinnen und -beamte im Zusammenhang mit dieser Kennzeichnungspflicht gekommen ist.
Eines will ich für uns klar feststellen: Unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen ist gut ausgebildet, handelt rechtsstaatlich und professionell. Trotzdem kann niemand die Augen und Ohren davor verschließen, dass es nach größeren Demonstrationen, nach Fußballspielen und anderen Polizeieinsätzen, also häufig in Situationen, die konfliktbehaftet sind, immer wieder zu Kritik und Beschwerden über das Verhalten einzelner Polizeibeamtinnen und -beamten kommt. Die Kennzeichnungspflicht soll einer erleichterten Identifizierung dienen, wenn mögliches Fehlverhalten der Polizei überprüft werden soll. Es ist ein wichtiges Merkmal unseres Rechtsstaates, dass solche Vorwürfe auf ihre Rechtsmäßigkeit hin überprüft werden können. Damit dient die Kennzeichnungspflicht mittelbar dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf effektiven Rechtsschutz. Ich finde sogar, dass es im Interesse der Polizei selbst ist, dass es gar nicht erst zu einem Vorwurf kommt, dass polizeiliches Fehlverhalten nicht geahndet werden könne. Professionell und rechtsstaatlich handelnde Polizeibeamtinnen und -beamte haben eigentlich auch gar keinen Grund, die Kennzeichnung zu fürchten. Ich glaube, wie gesagt, dass es eher in ihrem Interesse ist und dass es auch das Vertrauen in die Arbeit der Polizei stärken wird.
In Brandenburg ist auf Initiative der CDU-Fraktion hin die Kennzeichnung eingeführt worden. Vielleicht erleben wir ja hier in Nordrhein-Westfalen noch ein Wunder, und die CDU-Fraktion schließt sich unserem Gesetzentwurf an.
Ich freue mich auf jeden Fall auf gute Beratungen im Ausschuss und hoffe und bitte darum, dass diese sachlich bleiben und nicht instrumentalisiert werden. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)