Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen derzeit eine besorgniserregende Entwicklung feststellen: In allen Phänomenbereichen, aber insbesondere im Salafismus und im Rechtsextremismus steigt die Radikalisierung und die Gewaltbereitschaft von jungen Menschen, von Jugendlichen und sogar bei Minderjährigen unter 16 Jahren.
Dabei ist eins völlig klar – das will ich hier noch einmal sagen, weil mir das wichtig ist –: Die allergrößte Mehrheit der Jugendlichen in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen steht für Demokratie und Vielfalt und es ist nur eine absolute Minderheit von Jugendlichen, von Minderjährigen, die sich radikalisieren und gewaltbereit werden. Ja, von dieser Minderheit geht eine Gefahr aus. Aber ich will noch mal sagen: Wirklich die allermeisten Jugendlichen engagieren sich für Demokratie. Das möchte ich einfach noch einmal festhalten.
(Beifall von den GRÜNEN)
Wir haben hier heute zwei Gesetzesentwürfe vorliegen. Einen von der CDU. Die CDU will die Altersgrenzen letztendlich komplett aufheben, was die Speicherung personenbezogener Daten angeht, und damit die Möglichkeit der Beobachtung und der Datenspeicherung durch den Verfassungsschutz auch auf Kinder ausweiten. Das halte ich, ehrlich gesagt, für grundlegend falsch, weil Minderjährige einfach besonders schutzbedürftig sind und wir in der Politik in der Verantwortung stehen, für genau diesen Schutz zu sorgen.
Frau Korte, ich finde, dass das nichts mit parteitaktischer Hampelei zu tun hat. Es sind einfach zwei unterschiedliche Gesetzesentwürfe, über die wir im Innenausschuss beraten haben.
Ich finde es richtig, dass wir auch über den CDU-Gesetzentwurf eine Anhörung eingefordert haben, weil es hier um Grundrechtseingriffe gerade bei Minderjährigen geht. Das muss man diskutieren, und man kann nicht einfach sagen: Zack, wir übernehmen das Bundesrecht. Vielmehr muss es eine eingehende Beratung geben, die wir auch durchgeführt haben.
Ja, es stimmt, der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht ebenfalls eine Absenkung der Altersgrenze von 16 auf 14 Jahre vor. Der Gesetzentwurf hält aber an einer Altersgrenze fest, und das finde ich richtig. Die Verhältnismäßigkeit dieser Altersabsenkung wird zum einen durch die besonderen Voraussetzungen und zum anderen im Vergleich zu den 16-Jährigen und zu den Erwachsenen durch abgestufte kürzere und damit auch strengere Löschfristen gewährleistet.
Wir wollen überprüfen, wie wirksam und wie verhältnismäßig dieser Grundrechtseingriff gerade bei den Minderjährigen ist. Deswegen haben wir als rot-grüne Fraktionen einen Änderungsantrag zu dem Gesetzesentwurf der Landesregierung eingebracht, in dem wir eine Evaluationspflicht dieser neuen Regelung ins Gesetz aufnehmen.
Klar ist aber auch – das möchte ich gerade für uns Grüne noch mal feststellen –, dass wir mit der Beobachtung und der Speicherung personenbezogener Daten von Minderjährigen nicht sagen können: Da machen wir einen grünen Haken dran; das Problem ist erledigt.
Ganz im Gegenteil, wir brauchen gerade für diese Zielgruppe der Jugendlichen Prävention, Prävention und noch mal Prävention, damit sie sich eben erst gar nicht solchen salafistischen, solchen rechtsextremen Netzwerken anschließen. Hier sind etwa die Schulen und die Jugendarbeit gefragt. Natürlich brauchen wir gerade für diejenigen Jugendlichen, die sich bereits radikalisiert haben, Angebote. Mit den Beratungsstellen „Wegweiser“ und mit der interministeriellen Arbeitsgruppe, die ein ganzheitliches Handlungskonzept erarbeitet, sind wir meines Erachtens bereits auf einem guten Weg.
Wir haben in der Anhörung sehr gut gemeinsam herausgearbeitet, dass der Verfassungsschutz die Möglichkeit hat, Informationen an Behörden weiterzugeben – darunter auch die Jugendämter. Es ist natürlich immer eine Einzelfallentscheidung, und es muss stets abgewogen werden, ob das sinnvoll ist. Aber ich will betonen, das Ziel muss sein, Jugendliche nicht nur zu beobachten, sondern ihnen insbesondere Hilfestellung zu geben und Angebote zu machen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Aber der Gesetzentwurf der Landesregierung – das hat Frau Korte angesprochen – regelt neben der Altersabsenkung noch weitere Punkte, die nach der aktuellen Rechtsprechung und aufgrund von Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz notwendig sind bzw. in unserem Gesetz vollzogen werden sollten. Da kann man sich, wie ich finde, nicht auf die Frage zurückziehen: Werden einzelne Maßnahmen überhaupt angewandt oder nicht? Entscheidend ist vielmehr die Möglichkeit dazu und dass wir schon heute eine Regelung zur Abgeordnetenbeobachtung im Verfassungsschutzgesetz haben, deren Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts absolut sinnvoll ist.
Mit unserem rot-grünen Änderungsantrag präzisieren wir genau diese Regelung, die im Innenausschuss von FPD und Piraten kritisiert wurde. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir uns sehr eng an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anlehnen, es im Prinzip abschreiben und ins Gesetz aufnehmen. Insofern sorgt der Änderungsantrag aus meiner Sicht für die notwendige Klarstellung. Ich denke, wir sind uns hier alle einig, dass die Beobachtung von Abgeordneten natürlich ein sehr sensibler Punkt ist. Wir alle hoffen, dass davon hier in Nordrhein-Westfalen niemals Gebrauch gemacht werden muss.
Ich finde, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf der Landesregierung mit unserem Änderungsantrag verhältnismäßig ist und den aktuellen Entwicklungen gerecht wird. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)