Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz schaffen wir – neben vielen kleineren, teils redaktionellen Änderungen – die Grundlage zur Anerkennung von Gruppen. Wir ändern aber eben auch durch den Änderungsantrag, den wir interfraktionell stellen, die Höhe der Mitarbeiterpauschale und der Geldleistung für die Fraktionen. Mit diesem Punkt möchte ich auch beginnen.
Unsere Aufgaben als gewählte Landtagsabgeordnete sind die Verabschiedung von Gesetzen und die Kontrolle des Handelns der Landesregierung. Genau so ist die Beschreibung unserer Aufgaben in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Wir erarbeiten parlamentarische Initiativen. Wir bewerten die Gesetze und Vorlagen der Landesregierung.
Aber als gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in Nordrhein-Westfalen diskutieren und erläutern wir unsere Entscheidungen, die wir hier im Landtag treffen, eben auch mit den Menschen in den Wahlkreisen und vor Ort. Von dort nehmen wir auch die Anliegen, die Sorgen und die Themen der Bürgerinnen und Bürger auf, um mögliche Lösungen zu finden. Es gibt zu Recht eine Erwartungshaltung vor Ort gegenüber uns Abgeordneten, die wir zu erfüllen haben und die wir erfüllen wollen.
Aber wir alle wissen auch, dass genau diese Aufgaben niemals von uns allein zu stemmen wären. Ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten wir diese Aufgaben so nicht erledigen. Ich denke, dass wir zu Recht den Anspruch an unsere eigene Arbeit im Landtag stellen, dass wir fachlich gut und qualifiziert sowohl im Plenum, vor allem aber auch in den Ausschüssen arbeiten.
Daneben wollen wir vor Ort in den Wahlkreisen präsent sein. Ich glaube, dass die allermeisten von uns genau diesen Anspruch haben und diesen Anspruch erfüllen wollen. Wenn wir diesen Anspruch haben und ihm auch in Zukunft gerecht werden wollen, dann brauchen wir die entsprechende Ausstattung und die Zuarbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Wir erleben tagtäglich bei unserer Arbeit, dass die Anforderungen an die Parlamentsarbeit zunehmen und komplexer werden. Das liegt an zusätzlichen Aufgaben, das liegt an zusätzlichen Herausforderungen auf Landesebene. Die Beispiele sind bereits genannt worden, das Thema „EU“, aber auch die Übertragung von Bundeszuständigkeiten durch die Föderalismusreform auf das Land.
Die zusätzlichen Anforderungen ergeben sich nicht nur für die Landesverwaltung und für die Ministerien. Das wirkt sich vielmehr auch auf das Parlament und seine Abgeordneten aus. Wenn wir unsere Kontrollfunktion angemessen ausüben wollen – ich denke, das wollen wir –, dann müssen wir dem gerecht werden und benötigen die Zuarbeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Höhe der Mittel, die wir durch unseren Änderungsantrag beantragen, ist nicht irgendwie ausgedacht oder aus der Luft gegriffen. Wir haben vielmehr eine Systematik gefunden, die sich am Deutschen Bundestag orientiert. Unsere Wahlkreise sind etwa halb so groß wie die Bundestagswahlkreise. Die Entfernung, die bei uns natürlich geringer ist, haben wir schon entsprechend berücksichtigt.
Auch wenn man den Vergleich zu anderen Bundesländern zieht, kann man zu dem Ergebnis kommen – zu diesem Ergebnis kommen wir hier gemeinsam –, dass wir eine angemessene und ausgewogene Regelung gefunden haben, die zu einer Stärkung des Parlaments und der parlamentarischen Demokratie beiträgt.
Ich möchte gern noch ein paar Sätze zu der Regelung zu den Gruppen sagen, die in diesem Gesetz getroffen wird und die sehr wichtig ist. Denn wir schaffen erstmals in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Regelung zur Anerkennung und zur Finanzierung von Gruppen. Voraussetzung für eine Gruppe ist, dass die Mitgliederzahl so hoch ist, dass sie Anspruch auf einen Sitz in einem Ausschuss hat. Das ist derzeit bei fünf Abgeordneten in einem 27er-Ausschuss der Fall.
In der Anhörung ist noch einmal sehr deutlich geworden, dass der Präsident bei der Entscheidung über die Anerkennung einer Gruppe keinen Ermessensspielraum hat. Das Wort „können“ in diesem Absatz eröffnet keinen Ermessensspielraum, sondern bringt lediglich zum Ausdruck, dass der Präsident eine Zuständigkeit übertragen bekommt. Insofern ist der Änderungsantrag der AfD an dieser Stelle schlicht überflüssig.
Mit unserem Änderungsantrag regeln wir nun auch die Aberkennung und die Notwendigkeit gemeinsamer politischer Ziele sowohl für die Gründung von Fraktionen als auch für die Anerkennung von Gruppen.
Ich finde, dass wir insgesamt mit diesem Gesetzentwurf und mit dem Änderungsantrag eine ausgewogene, eine angemessene und eine verhältnismäßige Regelung geschaffen haben. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer.