Im Landtagsplenum am 26. April 2018 wird der Innenminister sein Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes NRW in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz sind erhebliche Verschärfungen und eine Verlagerung von polizeilichen Maßnahmen ins Vorfeld, also noch weit bevor eine Straftat begangen wurde, verbunden. Aus unserer Sicht beinhaltet eine geplante Änderung zur Identitätsfeststellung sogar eine verfassungswidrige Regelung, andere Regelungen bergen das Risiko, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Andere sind völlige Symbolpolitik und bieten kein Mehr an Sicherheit. Das nehmen CDU und FDP billigend in Kauf, denn sie sind Getriebene ihrer Wahlversprechen und der Ängste in der Bevölkerung, die sie im Wahlkampf geschürt haben. Die FDP fällt dabei als bürgerrechtliches Korrektiv völlig aus.
Das Presse-Handout zu unserer Bewertung des Gesetzentwurfes finden Sie/findest Du hier.
Unter diesem Link findet sich zudem ein Video mit den wichtigsten Fakten zum neuen Polizeigesetz, dass gerne auch in den sozialen Netzwerken geteilt werden kann.