Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja gestern schon in zwei Diskussionen über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert. Herr Geerlings hatte das ja auch angesprochen. Das Bild passt, finde ich, gut. Wir haben damit angefangen, und wir beenden diese Plenarwoche mit diesem wichtigen Thema, heute mit dem Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten.
Der Berichtszeitpunkt liegt schon relativ lange zurück. Die Vorzeichen haben sich durchaus ein Stück weit verändert. Aber ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich bei Frau Block, der Landesdatenschutzbeauftragten, ganz herzlich für den Bericht, aber auch für ihre Arbeit zu bedanken, die aus meiner Sicht wirklich eine wichtige Tätigkeit darstellt.
(Beifall von den GRÜNEN)
– Danke für den Applaus. Ich hätte mich gefreut, wenn sich vielleicht auch andere angeschlossen hätten, der Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle für diese wichtige Aufgabe zu danken. Aber ich glaube, das war keine Ablehnung. – Ich nehme das Nicken als Zustimmung, und Herr Lürbke und andere haben das vor mir ja auch schon gesagt.
Ich würde gerne aus dem Vorwort des Berichts eines herausgreifen. Frau Block schreibt in dem Vorwort etwas über das Spannungsverhältnis von Privatheit und innerer Sicherheit. Ich finde, dass Frau Block sehr zutreffend schreibt – ich zitiere sie hier –:
„Staatliche Sicherheitsmaßnahmen haben Konjunktur und nach Meinung vieler auch Vorrang vor der informationellen Selbstbestimmung der Einzelnen.“
Ich glaube, da ist sehr viel dran. Darin hat mich die Rede von Herrn Geerlings auch noch einmal bestätigt. Es ist ja genau das, was wir in der Innenpolitik erleben, dass mit dem Aspekt Sicherheit argumentiert wird und damit der Datenschutz immer mehr in den Hintergrund tritt. Ich finde, das darf nicht sein. Gerade bei der Argumentation der Terrorismusbekämpfung ist das so oft der Fall, dass gesagt wird: Wir müssen die Sicherheit stärken, die Terrorismusbekämpfung stärken, und Grundrechte treten in den Hintergrund.
Das finde ich falsch, und das ist aus meiner Sicht ein großes Problem auch für unsere freiheitliche Gesellschaft. Denn natürlich verändert es das Verhältnis zwischen staatlichen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern. Wir Grüne werden weiterhin die Datenschutzbeauftragte darin unterstützen, ihre wichtige Aufgabe als Wächterin des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ausüben zu können.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich will vor allem zum Thema Videoüberwachung noch etwas sagen. Es gab im Jahr 2016 insgesamt 660 Beschwerden von Menschen über die Videobeobachtung durch Private. Ich finde, das zeigt auch noch einmal, dass die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema sensibel sind. Die Tendenz der Beschwerden war ja in den letzten Jahren durchaus steigend. Ich gehe jede Wette ein, dass jetzt, nach dem Beschluss von gestern zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auf Landesebene, die Anzahl der Beschwerden auch in Nordrhein- Westfalen noch einmal zunehmen wird.
Herr Reul, Sie hatten mich gestern dafür kritisiert, dass ich von einer uferlosen Ausweitung der Videobeobachtung gesprochen habe. Das waren übrigens nicht nur meine Worte. Es waren die Worte der Landesdatenschutzbeauftragten, die sie in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebraucht hat und die ich gestern hier aufgegriffen habe. Das bitte ich so zur Kenntnis zu nehmen.
Ich finde, dass die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Bericht sehr eingängige Argumente gegen die Videoüberwachung bringt:
Erstens. Terroranschläge können dadurch nicht verhindert werden.
Zweitens. Hilfe ist im Notfall bei Videokameras, wenn es keine Live-Beobachtung und keine Live-Auswertung gibt, nicht zu erwarten.
Drittens. Ein subjektives Sicherheitsgefühl – auch damit wird in der Innenpolitik ja häufig argumentiert: wir müssten subjektiv für Sicherheit sorgen – rechtfertigt noch lange keine Grundrechtseingriffe.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich meine, dass man diese Argumente auch sehr gut auf das Polizeigesetz, das wir ja in den nächsten Wochen im Landtag noch intensiv beraten werden, beziehen kann und beziehen muss. Denn auch im Polizeigesetz steht ja demnächst eine Ausweitung der polizeilichen Videobeachtung an, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung von CDU und FDP unverändert beschlossen werden sollte.
Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir Grüne nicht grundsätzlich gegen Videobeobachtung sind, sei es im privaten Bereich oder durch die Polizei. Aber Ihre Ausweitungen, die Sie hier planen, sind aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, für mehr Sicherheit zu sorgen. Sie werden zu einer Verdrängung von Kriminalität führen. Das bringt dann unter dem Strich nicht mehr Sicherheit, aber es bedeutet mehr Grundrechtseingriffe bei den Bürgerinnen und Bürgern, und das finden wir Grüne falsch.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Landesdatenschutzbeauftragte spricht in ihrem Bericht – das ist uns wichtig – das Thema „Transparenzgesetz“ an. Sie hat in ihrem Bericht ausgeführt, dass sie erwartet, dass es endlich eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem wirklichen Transparenzgesetzes gibt. Wir Grüne sehen das auch so. Leider ist das in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen. Von Schwarz-Gelb erwarte ich, ehrlich gesagt, nicht ganz so viel. Aber ich hoffe, dass die Landesdatenschutzbeauftragte am Ball bleibt, das Thema weiter befeuert, weil ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger wäre, wenn wir endlich dieses Transparenzgesetz bekommen, das wir dringend brauchen.
Präsident André Kuper: Die Redezeit.
Verena Schäffer (GRÜNE): Dabei werden wir die Landesdatenschutzbeauftragte unterstützen. – Herzlichen Dank.