In der kommenden Wochen wollen CDU und FDP im Landtag das nordrhein-westfälische Polizeigesetz erheblich verschärfen und eine deutliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse beschließen. In einem Pressegespräch haben wir über unsere Haltung informiert. Hier ist das Handout für die Journalistinnen und Journalisten.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben nach massiver Kritik von Expert*innen und der Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmer*innen im Juni inzwischen zwei Änderungsanträge vorgelegt, um den offensichtlich verfassungswidrigen Ursprungsgesetzentwurf der Landesregierung nachzubessern. Doch trotz der Nachbesserungen kann keine Rede von einer Entschärfung des Gesetzesvorhabens sein. Zum einen werden viele Vorhaben aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf durch die Änderungsanträge gar nicht oder nicht substantiell geändert. Zum anderen muss man die Änderungen im Vergleich zum derzeitig gültigen Gesetz sehen – und da stellen sie eine deutliche Ausweitung der derzeitigen Befugnisse dar.

Mit dem neuen Polizeigesetz sollen unter anderem die Zuständigkeit der Polizei weit ins Vorfeld der Begehung einer Straftat gelegt werden, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Fußfessel eingeführt sowie das Unterbindungsgewahrsam ausgeweitet werden.

Wir haben den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge sehr intensiv geprüft. Die Planungen der Koalition sehen zum einen unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe vor, zum anderen enthält das Gesetz viel Symbolpolitik, ohne einen Mehrwert an Sicherheit zu schaffen. Deshalb werden wir das Gesetz in der kommenden Woche im Plenum ablehnen.

Nach Verabschiedung des Gesetzes durch CDU und FDP werden wir als Landtagsfraktion ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob das Gesetz verfassungswidrig ist, und dann je nach Ausgang des Gutachtens eine Verfassungsbeschwerde dagegen einreichen.