Grenzkontrollen

Meine Rede zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Grenzkontrollen 

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinem Vorredner zustimmen in Sachen Bundespolizei.

Trotzdem finde ich, dass dieser CDU/FDP-Antrag doch überraschend wohltuend ist. Von den Unionsparteien, insbesondere der CSU, haben wir ja in Bayern schon ganz andere Dinge erlebt, Stichwort: Grenzpolizei. Insofern tut dieser Antrag dann doch gut.

Mir gefällt als überzeugte Europäerin doch das klare Bekenntnis des Antrags zu den offenen Grenzen in Europa.

Ich glaube, dass uns die Europawahl am 26. Mai auch mitgegeben hat, als die Bürgerinnen und Bürger in Europa mehrheitlich proeuropäische Parteien gewählt haben, dass sie ein geeintes Europa wollen.

Zu diesem geeinten Europa gehört eben auch die Freizügigkeit in der Europäischen Union. Das sind die offenen Grenzen, und für die stehen selbstverständlich auch wir Grüne.

Klar ist aber auch, dass Kriminalität keine nationalen Grenzen kennt und wir deshalb eine stärkere europäische Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung brauchen.

Wir Grüne werben schon lange dafür, dass wir in der Europäischen Union eigentlich so etwas bräuchten wie ein gemeinsames europäisches Kriminalamt, also quasi ein BKA auf Europa- ebene. „EKA“ könnte man es vielleicht dann nennen; wie auch immer.

Wir brauchen in Europa so etwas wie das Kriminalamt auf Bundesebene, das mit eigenen Ermittlungsteams ausgestattet wird, um effektiv grenzüberschreitend Kriminalität zu bekämpfen, aber auch um gemeinsam grenzüberschreitend internationale Kriminalität, auch Terrorismus, zu analysieren.

Diesen Gedanken könnte der Minister ja vielleicht zur Innenministerkonferenz mitnehmen und ihn dort vortragen. Ich glaube, dass uns das tatsächlich in der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung in Europa voranbringen würde.

Aber ich gebe zu: Auch ansonsten steht einiges Richtige in Ihrem Antrag, allerdings nicht in allen Punkten so viel Neues.

Die Aachener Erklärung zwischen Belgien, den Niederlanden, dem Bund und den Ländern NRW, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurde ja 2016 ausgearbeitet, wenn ich es richtig im Kopf habe. Das war noch unter Rot-Grün. Damals haben wir dafür gesorgt, dass es diese Zusammenarbeit, diese Aachener Erklärung, gibt. Ich erwarte, dass diese Aachener Erklärung jetzt auch umgesetzt wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Ich glaube nicht, dass wir das noch einmal extra beschließen müssen, sondern das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Ich würde aber gerne auch noch auf einen anderen Punkt hinweisen, auf den ich auch selbst noch keine Antwort habe; es ist vielleicht auch ein bisschen untypisch für die Opposition, jetzt auf diesen Punkt hinzuweisen. Aber ich glaube, dass wir spätestens nach den Missbrauchsfällen in Lügde die Frage der Prioritätensetzung in der Kriminalitätsbekämpfung im Kopf haben sollten.

Sie schreiben ja richtigerweise, dass wir hier in diesem Bereich mehr Personal einsetzen sollten, dass wir mehr Fortbildung brauchen. Das ist auch alles total richtig.

Aber wir wissen auch alle miteinander, dass wir in Nordrhein-Westfalen – in Anführungsstrichen – „nur“ 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamte haben und die auch alle nur einmal eingesetzt werden können. Wir wissen, dass wir einen riesigen Fortbildungsstau haben, gerade im Bereich der Kriminalpolizei.

Das macht Ihre Forderungen in Sachen Personal und in Sachen Fortbildung überhaupt nicht falsch; das will ich hier eindeutig sagen.

Nur glaube ich, dass wir auch mal eine sachliche Debatte, eine gemeinsame Diskussion dar- über brauchen, was denn eigentlich Prioritätensetzung in der Kriminalitätsbekämpfung in Nordrhein-Westfalen heißt. Wofür wollen wir unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten prioritär einsetzen, wenn wir alle wissen, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Beamtinnen und Beamten haben?

Einen Punkt aus Ihrem Antrag möchte ich noch einmal ausdrücklich unterstützen: Sie schreiben ja, dass wir schon im Studium schauen sollten, welche mehrsprachigen Kommissarsanwärterinnen und -anwärter es gibt, welche Kompetenzen die mitbringen, und dass wir die insbesondere für die Aufgaben in den Grenzregionen einsetzen sollten.

Das habe ich schon häufiger angesprochen, auch in den Debatten, die wir in der letzten Legislaturperiode zum Thema „Ausbildung“ und zum Thema „Studium“ hatten.

Ich meine, dass wir insgesamt gucken und wahrnehmen sollten, welche Kompetenzen Kommissarsanwärterinnen und Kommissarsanwärter mitbringen – seien das Sprachkenntnisse oder Kenntnisse aus vorherigen Berufsausbildungen. Das machen wir bisher überhaupt nicht.

Ich weiß, das ist auch immer eine Frage des Datenschutzes. Wie speichert man das? Wie erfasst man das? Aber ich glaube schon, dass wir da irgendwie hinkommen müssen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes selbstverständlich –, welche Kompetenzen die Leute mitbringen, die zur Polizei gehen.

Wie können wir die nutzen, wenn sie das denn wollen? Das ist natürlich auch immer eine Frage der Freiwilligkeit. Aber ich fände es total wichtig, dass wir dieses Thema mal angehen und dieses Potenzial auch für die Polizei heben und nutzen.

 

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.

 

Verena Schäffer (GRÜNE): Bei dieser Forderung haben Sie mich an Ihrer Seite. Ich finde das sehr gut. Das gilt natürlich auch für das Thema „Kriminalitätsbekämpfung im europäischen Raum“.

Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. – Danke. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)