Änderung des Polizeigesetzes

Rede zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes – zweite Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, Marc Lürbke, warum du es fragwürdig findest, dass wir hier nicht zustimmen. Ich muss ehrlich sagen, dass wir nach der Anhörung fest davon ausgegangen sind, dass es noch Änderungsanträge geben wird. Die liegen bis heute nicht auf dem Tisch.

(Beifall von den GRÜNEN)

In der Anhörung wurden mehrere Punkte angemerkt. Das sind keine gravierenden Punkte; wir reden nicht über einen Gesetzentwurf wie im vergangenen Jahr. Aber wir hätten es sinnvoll gefunden, wenn es Klarstellungen gegeben hätte. Das haben Sie nicht gemacht. Ich persönlich finde das sehr bedauerlich, weil ich meine, dass die Kritik der Sachverständigen relevant war.

Einer dieser Punkte betrifft das Thema „Polizeigewahrsam“. Sie wollen im Gesetzentwurf regeln, dass Regierungsbeschäftigte im Polizeigewahrsam eingesetzt werden können. Das hat unter anderem die Gewerkschaft der Polizei heftig kritisiert – wie ich finde, aus nachvollziehbaren Gründen. Sie sagen, dass es gerade im Polizeigewahrsam zu Konfliktsituationen kommen kann, die oft weitere Maßnahmen mit polizeilichen Eingriffen erfordern. Ich halte das für ein gutes Argument dafür, das Ganze noch mal zu überdenken bzw. etwas strenger zu regeln.

Ein weiterer Punkt betrifft die grundsätzliche Frage des Umgangs mit Grundrechtseingriffen, die insbesondere bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme wie dem Polizeigewahrsam besonders gravierend sind.

Ich zitiere aus der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei – ich mache es kurz, es ist nur ein Satz –:

„Aus Sicht der GdP ist deshalb der Ansatz, ausgerechnet im grundrechtssensiblen Bereich des Gewahrsams Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) durch Angestellte zu ersetzen, nicht nachvollziehbar.“

Das muss man doch mindestens zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass es für bestimmte Tätigkeiten wie die Essensausgabe sinnvoll sein kann, Beschäftigte einzusetzen und dass Sie das gesetzlich regeln wollen – geschenkt. Das Problem ist nur, dass die hier gefundene Regelung ungenügend ist, weil der Gesetzentwurf völlig offen lässt, welche und ob nicht sogar alle polizeilichen Befugnisse auf Bedienstete übertragen werden können.

Um Klarheit zu schaffen, hätten sie im Sinne der Kritik aus der Anhörung nachbessern müssen. Das haben Sie leider versäumt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch beim Thema „Fixierung“ möchte ich noch mal auf die Anhörung eingehen. Aus unserer Sicht sind die Schwellen für die Anwendung der neuen Regelungen im Gesetzentwurf viel zu niedrig. Es ist grundsätzlich richtig und durch die Rechtsprechung geboten, dass es vor Fixierungen ärztliche Stellungnahmen und richterliche Anordnungen geben muss. Aber Sie regeln das nur für den Fall, dass sämtliche Gliedmaßen an den im Polizeigewahrsam vorgesehenen Fixierungsstellen gefesselt sind. Was ist, wenn nur zwei Gliedmaßen gefesselt sind, was aber trotzdem zur vollständigen Bewegungseinschränkung führt?

(Bodo Löttgen [CDU]: Wie geht das denn?)

Und was ist, wenn alle Gliedmaßen gefesselt sind, aber eben nicht an den Fixierungsstellen? Dann greift die Regelung nicht. Das halte ich persönlich für ein riesiges Problem.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Das ist eine Engführung der Regelung – das wurde in der Anhörung erläutert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie das mit einer geringfügigen Nachbesserung im Gesetz nicht einfach geändert haben. Ich verstehe es einfach nicht.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Dann noch ein Satz – oder vielleicht drei Sätze – zum Thema „Entfristung der Bodycam“. Herr Sieveke, so eindeutig wird die deeskalierende Wirkung von Bodycams durch die Evaluation nicht nachgewiesen.

Ich finde, da könnten wir alle mal ein Stück weit herunterfahren. Es ist überhaupt keine ideologische Frage. Marc, ich würde dich bitten, über den ersten Satz des Forschungsberichts der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung – das ist unsere Fachhochschule – hinaus zu lesen. Da wird das Ganze sehr differenziert dargestellt.

(Monika Düker [GRÜNE]: Nicht nur einen Satz lesen!)

Wir wissen aus der Evaluation, dass Polizeibeamtinnen und -beamte, die Bodycams tragen, häufig ihr Verhalten ändern. Aufgrund dieses veränderten Verhaltens werden sie zum Teil sogar eher zum Ziel von Angriffen.

Wir sagen den Beamtinnen und Beamten zwar, dass sie besonders geschützt seien, wenn sie Bodycams tragen, aber das ist überhaupt nicht so. Im Gegenteil: Das Risiko, Opfer zu werden, ist zum Teil sogar höher, wenn Sie diese Bodycams tragen. Ich meine, das muss man mindestens zur Kenntnis nehmen.

Ich bin überhaupt nicht dafür, diese Bodycams abzuschaffen. Ich bin dafür, dass man sie weiter erprobt. Ich finde es aber falsch, den Schluss zu ziehen, sie zu entfristen und ins ganze Land zu tragen. Man hätte zumindest noch mal eine Befristung für fünf Jahre vornehmen müssen, um dann zu schauen, wie weit man mit den Fortbildungen gekommen ist.

Das ist eine riesige Aufgabe, bei der ich auch noch nicht erkennen kann, wie Sie die angesichts des Fortbildungsbedarfs, den wir gerade überall haben, schlüssig umsetzen wollen. Man hätte also sagen können, dass man sich in fünf Jahren noch mal anschaut, wie viel das gebracht hat. Hat es die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten erhöht oder nicht? Das ist doch die entscheidende Frage.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diesen Weg gehen Sie leider nicht.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth zeigt das Ende der Redezeit an.)

Sie bessern den Gesetzentwurf trotz Kritik nicht nach. Ich hoffe, lieber Marc, dass damit deine Frage beantwortet wurde, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von Marc Lürbke [FDP])