Antrag zum Katastrophenschutz

Meine Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag zum Katastrophenschutz

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben dem medizinischen Personal, dem pflegerischen Personal und vielen anderen leisten auch die Angehörigen der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des THW in dieser Krise wirklich Großartiges. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unsere Anerkennung; insbesondere, weil – das will ich hier noch einmal betonen – der Katastrophenschutz überwiegend aus Ehrenamtlichen besteht.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

Die aktuelle Situation zeigt, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen einen einsatz- und leistungsfähigen Katastrophenschutz haben. Darauf dürfen wir auch ein bisschen stolz sein, finde ich.

Das Besondere am Katastrophenschutz ist ja, dass die Vorbereitung auf mögliche Katastrophen sehr ungewöhnlich ist. Man muss sich anhand von möglichen Szenarien, von Modellen und Annahmen darauf vorbereiten und hofft natürlich immer, dass diese möglichen Szenarien niemals eintreten werden.

In den vergangenen Jahren sind verschiedene Katastrophenszenarien durchgespielt worden. Da stellt sich natürlich schon die Frage: Hätten wir auf die aktuelle Pandemie besser vorbereitet sein können?

Diese bereits vorhandenen Berichte und Analysen sollten wir aus unserer Sicht, aus grüner Sicht noch einmal auf Verbesserungsbedarfe für die Katastrophenvorsorge hin überprüfen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, eine Kommission „Katastrophenvorsorge NRW“ einzusetzen – mit dem Ziel, sich bestmöglich auf solche Katastrophen vorzubereiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass wir vor fünf Jahren, im Jahr 2015, mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen das alte FSHG novelliert und den Katastrophenschutz mit dem BHKG wieder gesetzlich gestärkt haben. Diese Novellierung ist jetzt fünf Jahre her. Aus meiner Sicht haben sich in der aktuellen Coronapandemie mehrere Verbesserungsbedarfe ergeben.

Erster Punkt: der Krisenstab. Wir halten im Innenministerium ja einen Krisenstab mit Personal und allem Drum und Dran vor. Obwohl wir uns derzeit in einer Krise befinden – wir haben die Pandemie von landesweiter Bedeutung ausgerufen und die Schuldenbremse ausgesetzt –, ist der Krisenstab nicht aktiviert. Ich will nicht hoffen, dass das an internen Kompetenzstreitigkeiten liegt. Für die Zukunft brauchen wir meines Erachtens klare Regeln – nicht nur auf Erlassebene, sondern auch im Gesetz –, wann wer diesen Krisenstab aktiviert.

Zweiter Punkt: der Katastrophenfall. Wir möchten im BHKG die Möglichkeit schaffen, auch auf Landesebene und nicht nur auf Kreisebene und Ebene der kreisfreien Städte den Katastrophenfall ausrufen zu können. Das würde aus unserer Sicht das Krisenmanagement des Landes erleichtern und klare Regeln zum Beispiel für die Kostenerstattung ermöglichen.

Dritter Punkt: die Katastrophenschutzbedarfspläne. Alle hier, die auch kommunale Verantwortung tragen, kennen die Brandschutzbedarfspläne, mit denen anhand von Schutzzielen eine Bedarfsplanung für die Feuerwehren vorgenommen wird. Aus unserer Sicht brauchen wir solche Bedarfspläne auch für den Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte, um die entsprechende Planung vor Ort vornehmen zu können.

Vierter Punkt: der Rettungsdienst. Wir sind der Meinung, dass der Rettungsdienst als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr anerkannt werden sollte. Sie wissen alle, dass wir bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewissermaßen ein Zuständigkeitsproblem haben. Zum einen ist das Innenministerium zuständig, wenn es um den Brand- und den Katastrophenschutz geht; zum anderen ist das Gesundheitsministerium für den Rettungsdienst zuständig, der aber vor Ort oft von Feuerwehren und Hilfsorganisationen gefahren wird.

Ich bin mir dessen bewusst, dass wir auch mit einer Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinischem Teil der Gefahrenabwehr dieses Zuständigkeitsproblem nicht werden auflösen können. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir hier den Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr anerkennen sollten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nicht zuletzt möchte ich auch noch einmal auf die Rolle der Bundesebene eingehen. Natürlich ist der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder und der Kommunen. Daran wollen auch wir Grüne festhalten. Ich finde, man sieht in NRW, dass das gut funktioniert.

Die aktuelle COVID-19-Pandemie macht aber auch deutlich, dass wir eigentlich einen zentralen Informationsaustausch brauchen, dass es eine zentrale Bewertung von bundesweiten Lagen geben muss und dass auch eine Bereitstellung von Empfehlungen bei einer Lage sinnvoll wäre.

Wir möchten gerne dem BBK, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, eine Zentralstellenfunktion genau für diesen Austausch geben und aus Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Verfassungsänderung anstoßen.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Diesen Antrag betrachte ich ausdrücklich als einen Impuls für eine sachliche und sachorientierte Debatte, die wir hoffentlich fraktionsübergreifend auch so sachlich führen können. Denn es geht darum, den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen bestmöglich aufzustellen und für mögliche zukünftige Katastrophen sehr gut vorbereitet zu sein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)