Entwurf der „AfD“-Fraktion für ein Verfassungsschutzgesetz

Meine Rede zum Entwurf der „AfD“-Fraktion für ein Verfassungsschutzgesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte ist nicht wirklich neu, gefühlt wird sie alle paar Jahre wieder geführt. Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass es mich bisher nicht überzeugt hat, dass man jetzt auch die OK vom Verfassungsschutz beobachten lassen muss. Ich kann in den allermeisten Punkten dem Kollegen Katzidis beipflichten, bis auf den, was den Neustart in der Innenpolitik angeht. Ansonsten, Herr Katzidis, kann ich mich Ihnen in jedem anderen Punkt anschließen. Damit könnte ich eigentlich meine Rede schon wieder beenden.

Ich finde es aber auch wichtig zu betonen, dass wir eine klare Aufgabentrennung haben. Die Polizei ist für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig, der Verfassungsschutz für die Beobachtung von Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Das tut die OK so erst einmal nicht. Deshalb ist es richtig, dass der Verfassungsschutz dafür nicht zuständig ist.

Ich finde dieses Argument des Trennungsgebotes sehr stark. Dabei geht es um die Frage, wer eigentlich wann tätig werden darf. Wir reden bei den Aufgaben des Verfassungsschutzes über das sogenannte Vorfeld. Wenn wir uns dann die OK ansehen, muss man konstatieren, dass uns da in der Regel schon konkrete Anhaltspunkte für Kriminalität vorliegen. Insofern kann dann auch die Polizei tätig werden.

Wenn man sich anschaut, wer wann wie zuständig ist, ergibt auch das kein Argument dafür, hier eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vorzunehmen. Ganz im Gegenteil, ich bin sehr dafür, dass wir diese Lehre aus der NS-Zeit hochhalten und hier bei einem strikten Trennungsgebot, das ohnehin in den letzten Jahren – das muss man dazu sagen – immer mehr aufgeweicht wurde, vom Grundsatz her bleiben und nicht für eine weitere Aufweichung sorgen. Deshalb werden wir Grüne diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)