Landesregierung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
Meine Rede zur Unterrichtung der Landesregierung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch
Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2019 wies für Nordrhein-Westfalen 2.805 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs aus.
Wir wissen jedoch, dass es in diesem Bereich eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Dunkelfeldstudien gehen davon aus, dass etwa 8 % der Kinder von sexuellem Missbrauch betroffen sind; man könnte auch sagen: etwa zwei Kinder pro Schulklasse.
Was sich sehr abstrakt anhört, darf nicht abstrakt bleiben. Hinter diesen Zahlen stecken Kinder, die meist von ihren nächsten Angehörigen brutale Gewalt erfahren müssen.
Dabei ist die körperliche Gewalt das eine Leid, das den Kindern angetan wird. Das andere aber ist der massive Vertrauensbruch, wenn zum Beispiel die eigenen Eltern ihre Kinder missbrauchen.
Das Leid dieser Kinder und ihre Hilflosigkeit angesichts dieser massiven physischen und psychischen Verletzung müssen so unermesslich sein, dass es für uns kaum vorstellbar ist.
Häufig sind Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, von einer sekundären Viktimisierung betroffen. Sie werden also noch weitere Male zu Opfern, weil ihnen nicht zugehört wird, weil ihnen nicht geglaubt wird, weil das Umfeld vielleicht nicht weiß, was es machen soll oder was es machen kann.
Deshalb brauchen Kinder Anlaufstellen, an die sie sich wenden können. Je weiter wir das Dunkelfeld aufhellen – es ist gut, wenn wir es aufhellen –, desto mehr Beratungsstrukturen brauchen wir.
Wir brauchen aber auch eine kindgerechte Justiz, die Kinder als Verfahrensbeteiligte ernst nimmt, die sie hört und die kindgerechte Strukturen schafft, die nicht retraumatisieren.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und vor sexuellem Missbrauch. Der Staat muss wirklich alles dafür tun, diesen Schutz zu gewährleisten. Es ist unsere Aufgabe, dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Herr Reul, es war richtig, dass Sie nach den schrecklichen Missbrauchsfällen in Lügde die Strukturen und Abläufe bei der nordrhein-westfälischen Polizei zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch untersucht, die Stabsstelle eingerichtet und Änderungen eingeleitet haben.
Mit dem vielfachen Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz in Lügde ist es zu einem Strategiewechsel der nordrhein-westfälischen Polizei gekommen: Vorher ging es offenbar vor allen Dingen um die Strafverfolgung, also um die Verurteilung einzelner Täter. Das ist zweifelsohne wichtig.
Den Strategiewechsel erkenne ich darin, dass es jetzt bei der Ermittlungsarbeit darum geht, andauernden sexuellen Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Ich finde diesen Ansatz genau richtig, weil er vom Opfer her denkt, weil es darum geht, Kinder aus ihrer Situation zu befreien.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Wir alle wissen, dass das nur gelingen wird, wenn für diesen Bereich ausreichend Personal und ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen.
Herr Reul, Sie haben schon vor etwa einem Jahr einen Erlass an die Polizeibehörden herausgegeben, ihr Personal und ihre Ausstattung an den tatsächlichen Bedarf vor Ort anzupassen.
Das hat dazu geführt – und auch das geht aus dem Bericht hervor –, dass Ermittlungsrückstände langsam abgearbeitet werden können, und das ist gut. Aber der Bericht macht auch deutlich, dass es nach wie vor große Bearbeitungsrückstände gibt.
Der Fall „Bergisch Gladbach“ – gestern haben wir von dem ersten Urteil gehört – zeigt auch, dass solche großen, komplexen Verfahren eine enorme Anzahl an spezialisierten Ermittlungskräften binden. Bei der BAO Berg waren in der Spitze, wenn ich das richtig im Kopf habe, 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt. Das ist richtig und gut, aber das darf natürlich nicht dazu führen, dass an anderer Stelle Kindesmissbrauch unentdeckt bleibt. Deshalb darf die Polizei NRW bei ihren Anstrengungen nicht nachlassen. Sie muss einerseits die älteren Vorgänge abarbeiten, um andererseits auf die Zunahme neuer Verfahren reagieren zu können.
Wir als Opposition werden Sie dabei unterstützen, auch wenn es um zusätzliche Mittel geht. Es ist richtig, dass die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs zum kriminalstrategischen Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Polizei erklärt wurde. Es ist die Aufgabe des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dieser Schwerpunkt auch in den kommenden Jahren beibehalten bleibt.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Der sogenannte Fall „Bergisch Gladbach“ hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, welche Datenmengen die Ermittlerinnen und Ermittler bei der sogenannten Kinderpornografie auszuwerten haben und dass es dafür auch andere Strukturen als bisher braucht.
Auch ich möchte an dieser Stelle auf die belastende Arbeit der Ermittlungskräfte eingehen, und ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die sich tagtäglich – etwa bei der Polizei – Aufnahmen von brutaler Gewalt gegen Mädchen und Jungen, teils schon im Säuglingsalter, anschauen müssen. Ich will mich bei diesen Personen, bei der Polizei, bei der Justiz, bei den Jugendämtern und bei den Beratungsstellen, dafür bedanken, dass sie sich jeden Tag für den Schutz von Kindern einsetzen.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)
Wenn wir über den Fall „Bergisch Gladbach“ oder auch über andere Fälle sprechen, dann würde ich mir jedoch gerne wünschen, dass wir von dem aus meiner Sicht verharmlosenden Begriff der Kinderpornografie wegkommen. Herr Reul, wir haben dieses Thema im Ausschuss diskutiert, und ich weiß, dass Sie meine Bedenken teilen und da bei mir sind. Auch Herr Wünsch hat dies im Ausschuss betont.
Es geht hier nicht um Pornografie im klassischen Sinne, sondern um die Abbildung von sexueller Gewalt an und sexuellem Missbrauch von Kindern. Der Abschlussbericht der Stabsstelle leitet das sehr gut ein. Die ersten beiden Sätze der Vorbemerkung lauten – Zitat –:
„Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung eines sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren (Kind). Diese Darstellung beruht somit insbesondere auf einer realen Handlung eines oftmals auch schweren sexuellen Missbrauchs, den Täterinnen/Täter fotografieren oder filmen.“
Ich finde, das beschreibt es sehr gut.
Mir ist auch klar, dass die Polizei nicht einfach Begrifflichkeiten ändern und konsequent von Kindesmissbrauchsabbildungen – dieser Begriff wurde auch von der Polizei geprägt – sprechen kann; denn der Begriff der Kinderpornografie ist im Strafgesetzbuch verankert. Aber das Strafgesetzbuch ist ja nicht gottgegeben, sondern menschengemacht und veränderbar.
Deshalb möchte ich dafür plädieren: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass es hier zu einem Bewusstseinswandel kommt; denn Sprache und Begriffe beeinflussen unser Denken. Der Missbrauch von Kindern ist niemals Pornografie, sondern der Missbrauch von Kindern ist immer Gewalt, und ich finde, dass das auch so klar benannt werden muss.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD, der FDP und Nic Peter Vogel [AfD])
Mit diesem Abschlussbericht und den bereits vorgenommenen Strukturveränderungen hat die NRW-Polizei wirklich gut vorgelegt. Ich finde, dass jetzt andere Bereiche nachziehen müssen. Wir Grüne erwarten, dass die Landesregierung ein Gesamtkonzept vorlegt und dass der Kinder- und Jugendminister eine entsprechende Untersuchung für den Bereich der Jugendämter vornimmt.
Auch ich will keine Beweiswürdigung des Untersuchungsausschusses vornehmen, weil ich das gar nicht darf. Aber der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Fällen in Lügde bringt aus meiner Sicht sehr viele Hinweise darauf zutage, dass es möglicherweise an einer Zusammenarbeit fehlte, dass es möglicherweise an Übergaben fehlte und dass es möglicherweise auch an einem Gesamtüberblick auf die konkreten Hinweise der Kindeswohlgefährdung fehlte. Deshalb halte ich es für angebracht, auch über strukturelle Veränderungen bei den Jugendämtern zu diskutieren.
Mir ist bewusst, dass die Jugendämter sich in kommunaler Verantwortung befinden und das Bundesrecht deren Aufgaben und ihre Struktur regelt. Aber das Land Nordrhein-Westfalen kann und muss hier konkrete Vorschläge erarbeiten und die Diskussion anstoßen.
Wir sind uns wohl einig, dass aus den furchtbaren Missbrauchsfällen von Lügde Lehren gezogen werden müssen. Das darf aber nicht nur für die Polizei gelten, sondern es braucht auch eine kritische Betrachtung der Jugendämter. Die Landesregierung ist in der Verantwortung, den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen als Ganzes zu stärken, und hier ist auch der Familien- und Kinderminister in der Pflicht. Ich hoffe sehr, dass wir in ein oder zwei Jahren eine Unterrichtung von Herrn Stamp zu einem Abschlussbericht einer Stabsstelle zur Arbeit der Jugendämter hören und hier diskutieren werden.
(Beifall von den GRÜNEN und Andreas Bialas [SPD])
Zum Schutz von Kindern gehört natürlich einerseits die Strafverfolgung, es gehört dazu aber andererseits auch die Prävention. Aus meiner Sicht haben wir gesellschaftlich, aber auch in vielen Bereichen, in denen pädagogische Fachkräfte mit Kindern arbeiten, noch großen Nachholbedarf in Bezug auf das Wissen über Täterstrategien und das Bewusstsein für potenzielle Täterinnen und Täter. Das Wissen über Täterstrategien haben Expertinnen und Experten bereits, es ist aber offenbar in vielen Bereichen nicht ausreichend bekannt. Ich meine, dass dieses Wissen einen wichtigen Teil von Prävention darstellt.
Eine Sachverständige im Untersuchungsausschuss hat uns zum Thema „Täterstrategien“ mitgegeben, dass Kinder perfekte Opfereigenschaften haben; denn sie können oft noch nicht in Worte fassen, was ihnen angetan wird, entweder weil sie noch gar nicht sprechen können oder weil ihnen die Wörter fehlen oder weil ihnen das Bewusstsein fehlt, dass ihnen etwas Unrechtes angetan wird.
Kinder sind zudem ihren Bezugspersonen gegenüber sehr lange loyal, auch wenn diese sie misshandeln oder missbrauchen.
Auch wenn Kinder sich nicht äußern, obwohl sie es könnten, ist es niemals die Schuld von Kindern, wenn sie es nicht tun. Es ist Aufgabe von Angehörigen, pädagogischen Fachkräften, Ärztinnen und Nachbarn, auf Anzeichen von Missbrauch zu achten und einem Verdacht nachzugehen.
Zum Schluss weise ich auf ein Kinderbuch einer schwedischen Zeichnerin mit dem Titel „Klein“ hin. Ich habe es mitgebracht. In dem Buch geht es um ein kleines Wesen, ein sogenanntes Wusel, das in seiner Kita sehr fröhliche Tage erlebt und zu Hause Gewalt erfahren muss. Auf den letzten Seiten dieses Buches offenbart sich Klein seiner Erzieherin, die den vieldeutigen Namen Frau Traulich trägt. Frau Traulich tröstet das Klein und kümmert sich darum, dass ihm geholfen wird.
Ich lese Ihnen die letzten beiden Sätze des Buches vor. Sie lauten: „Denn alle, die groß sind, sollen sich um die kümmern, die klein sind. So ist das.“ So ist das, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)