Zum Datenschutzbericht der Landesbeauftragten
Rede zum Datenschutzbericht der Landesbeauftragten
Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede bei der Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block bedanken und ihr alles Gute für ihren Ruhestand wünschen; sie ist ja bereits seit dem Frühjahr nicht mehr im Dienst. Ich will mich natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Behörde insgesamt für ihre Arbeit und für diesen Bericht bedanken.
(Beifall von den GRÜNEN)
Ich glaube, man kann zu Recht sagen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte die Ansprechstelle für Fragen zum Datenschutz ist. Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass diese Stelle auch genutzt wird. Belegt wird das durch den erneuten Anstieg der Anfragen auf über 12.500 Eingaben im Jahr 2019; unsere Kollegin Frau Kapteinat hatte das gerade schon ausgeführt.
Dieser Anstieg der Zahlen steht natürlich im Zusammenhang mit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Offensichtlich gibt es aber auch darüber hinaus viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und natürlich von Behörden. Die Landesdatenschutzbeauftragte ist für die Bürgerinnen und Bürger eine unersetzliche Schützerin ihres Freiheitsrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Auch ich möchte gerne auf das Thema „strategische Fahndung“ eingehen; wir haben bereits letzten Donnerstag sehr intensiv im Innenausschuss darüber diskutiert. Der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten formuliert wirklich eine sehr deutliche Kritik an der strategischen Fahndung. Ich darf aus dem Bericht zitieren:
„Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Ergebnis katastrophal: Die Daten tausender Personen sind polizeilich verarbeitet worden, ohne dass diese hierzu einen Anlass gegeben hätten.“
Wichtig ist dabei vielleicht auch, weil das, wie ich finde, in der Innenausschussdebatte ein wenig durcheinanderging: Natürlich hat die LDI die strategische Fahndung nicht polizeifachlich bewertet. Das kann sie gar nicht, und das ist auch nicht ihre Aufgabe.
(Marc Lürbke [FDP]: Das steht da doch drin!)
Allerdings hat sie die Rechtsgrundlage an sich bewertet, und sie hat sich den ersten Anwendungsfall stichprobenartig angesehen.
Die Behörde ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Kritik, die sie bereits in der Anhörung zur Änderung des Polizeigesetzes getätigt hat, hiermit quasi bestätigt wurde. Denn es wurde eine Vielzahl an Kontrollen und damit verbunden auch Datenverarbeitungen durchgeführt, ohne dass es einen wirklich erkennbaren Erfolg für die innere Sicherheit gab. Ich finde es irgendwie bezeichnend, dass diese Feststellung der Landesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuss aus meiner Sicht so abgetan wurde.
Ich bin sehr gespannt auf den Bericht über dieses Jahr; die strategische Fahndung wird dann bereits länger genutzt worden sein. Wir werden dann bestimmt noch einmal eine sehr gute, intensive und hoffentlich auch reflektierte Debatte darüber führen, ob das wirklich so ein gutes Instrument ist.
(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist es!)
Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Software Palantir. Darüber haben wir im Innenausschuss stark diskutiert, aber ich will das auch deshalb noch einmal aufgreifen, weil das ebenfalls etwas mit der Datenschutzbeauftragten zu tun hat.
Diese Software ist hoch umstritten, und zwar zum einen, weil sie verschiedene Daten aus unterschiedlichen Datenbanken miteinander kombiniert. Damit wird der sogenannte Zweckbindungsgrundsatz im Datenrecht infrage gestellt. Auf der anderen Seite – das ist sozusagen die zweite Kritik – gibt es auch sehr grundsätzliche Bedenken gegenüber diesem Unternehmen, weil Datenschützer befürchten, dass sensible Daten womöglich an US-Geheimdienste abfließen können. Ich finde, dass man diese Bedenken und diese Kritik sehr ernst nehmen und auch prüfen muss.
Allerdings wurde die Landesdatenschutzbeauftragte erst Anfang 2020 überhaupt darüber informiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Software aber schon angeschafft, und die abschließenden Unterlagen wurden ihr erst vor Kurzem zur Verfügung gestellt. Wir wurden im Innenausschuss nur auf mehrfache Nachfrage darüber informiert, dass im kommenden Jahr 4 Millionen Euro für den Erwerb der Lizenz für das Jahr 2021 eingeplant sind. Das ärgert mich, ehrlich gesagt, immer noch.
Ich gehe davon aus bzw. fordere die Landesregierung dazu auf, dass sie die Prüfung der LDI jetzt abwartet, das Ergebnis sehr sorgsam prüft und sich erst dann Gedanken darüber macht, ob diese Software in den Regelbetrieb überführt werden kann.
Abschließend möchte ich sagen: Die Debatte im Innenausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass wir den Datenschutz immer wieder hervorheben und verteidigen müssen. Auch der Beitrag des CDU-Kollegen Gregor Golland hat das noch einmal sehr deutlich gezeigt.
Die Annahme, dass, wer nichts zu verbergen hat, auch nichts zu befürchten hat, ist einfach grundlegend falsch. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat in unserem Rechtsstaat Verfassungsrang. Es ist der Staat, der sich rechtfertigen muss, wenn er in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, nicht anders herum.
(Beifall von den GRÜNEN)
Die Koalition von CDU und FDP sollte sich das bitte schön zu Herzen nehmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)