“Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können”

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz – erste Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es richtig, dass wir heute – zu später Stunde, aber trotzdem – in erster Lesung über den Gesetzentwurf diskutieren. Denn ich finde, dass das Thema „Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung“ ein sehr wichtiges Thema ist und wir deshalb hier auch in öffentlicher Debatte darüber beraten sollten.

Vor wenigen Wochen haben wir über die sogenannten Maskendeals gesprochen, bei denen unter anderem Abgeordnete der Union für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zum Kauf von Schutzmasken erhebliche Summen verdient haben. Dieser Maskenskandal hat aus meiner Sicht viel Vertrauen in die Politik zerstört. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir uns hier als Abgeordnete, als Landtag mit solchen Themen wie „Lobbykontrolle“, „Transparenz“, aber eben auch „Korruptionsbekämpfung“ beschäftigen.

Wir haben als Innenausschuss vor einigen Jahren eine Fahrt nach Italien gemacht und dort erfahren, was Korruption in einem Land anrichten kann. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in den Rechtsstaat. Korruption führt zu hohen materiellen Schäden. Korruption kann – je nachdem, in welchen Bereichen sie erfolgt – auch mitunter Menschenleben gefährden. Ich meine, das sind sehr gewichtige Gründe, warum wir Korruption bekämpfen müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Korruptionsbekämpfungsgesetz jetzt geändert werden. Ich will noch einmal an das Ziel des Gesetzes erinnern. Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können, und sicherzustellen, dass die öffentliche Hand bei Vergaben über fragwürdige potenzielle Auftragnehmer informiert wird.

Die Gesetzesänderung – das ist in den Wortbeiträgen meiner Vorredner schon deutlich geworden – ist zweifelsohne erforderlich, weil ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes durch die bundesgesetzlichen Vorgaben jetzt wegfallen soll. Daher ist es auch nur logisch, dass wir das Landesgesetz entsprechend ändern, weil wir auf bundesgesetzlicher Ebene jetzt das Wettbewerbsregistergesetz haben. Insofern ist das eine aus meiner Sicht absolut logische Änderung.

Durch das Änderungsgesetz, über das wir heute in erster Lesung diskutieren, soll es noch einige weitere inhaltliche Änderungen geben. So soll die Einführung der Kategorie besonders korruptionsgefährdeter Bereiche in öffentlichen Stellen erfolgen. Auch das ist sicherlich eine Änderung, die nachvollziehbar ist.

Aber ich will auch daran erinnern – ich habe gerade noch einmal recherchiert –, dass wir das letzte Mal das Korruptionsbekämpfungsgesetz vor acht Jahren geändert haben, nämlich 2013. Ich habe mir auch noch einmal ein paar alte Reden durchgelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich auch schon so lange mit an Bord bin in der Innenpolitik. Ich meine, wir hätten damals eine Evaluation gehabt. Ich habe sie nicht mehr finden können. Dazu müsste ich noch einmal in meinem Büro in den Unterlagen suchen. Aber ich meine, es sei damals evaluiert worden. Das ist jetzt schon acht Jahre her.

Ich glaube, dass es gut wäre, wenn wir uns als Parlament bei so einem wichtigen Gesetz – das ist wirklich nicht als Kritik gemeint; bitte nicht falsch verstehen – in der Fachdebatte im Innenausschuss noch einmal Gedanken darüber machen würden, ob das so noch zeitgemäß ist oder ob es womöglich noch weitere Änderungen gibt.

Denn dieses Vergaberegister war ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Das fällt jetzt weg, weil es auf Bundesebene ersetzt wird. Das klingt alles logisch, ist alles logisch und ist auch so in Ordnung. Aber die Frage ist, ob es auf Landesebene nicht noch weitere Hebel gibt, noch weitere Instrumente gibt, mit denen wir Korruption im Land verhindern und vermeiden können, also auch Prävention betreiben können.

Ich fände es gut, wenn wir uns das gemeinsam – nicht entlang von Parteigrenzen, sondern wirklich gemeinsam – noch einmal anschauen würden und vielleicht auch ein kleines Fachgespräch dazu im Innenausschuss führen würden, weil ich der Überzeugung bin, dass wir an solche Themen wie „Korruptionsbekämpfung“ herangehen müssen, um das Vertrauen der Menschen in unseren funktionierenden Rechtsstaat erhalten zu können und zu stärken.

Deshalb will ich in dieser ersten Lesung mit der Bitte enden, dass wir uns gemeinsam im Ausschuss noch einmal auf den Weg machen, uns den Gesetzentwurf zusammen anschauen und vielleicht gemeinsam auch noch Verbesserungen finden. – Vielen Dank dafür.

(Beifall von den GRÜNEN)