„Ich kann nicht erkennen, dass es hier ein Kontrolldefizit geben würde“
Zum Entwurf der Landesregierung für ein Stiftungsgesetz – zweite Lesung
Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Sven Wolf, im Hauptausschuss machen wir viele Dinge wirklich interfraktionell. Ich glaube, es ist okay und in Ordnung, wenn wir an einer solchen Stelle auch mal zu einer unterschiedlichen Auffassung kommen und ein Gesetz nicht gemeinsam machen.
Ich möchte aber gern vorab auch noch einmal festhalten, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen eine vielfältige Stiftungslandschaft haben und die allermeisten Stiftungen in NRW eine wirklich wichtige gemeinnützige Arbeit leisten. Viele der Stiftungen unterstützen gerade diejenigen unserer Gesellschaft, die Unterstützung besonders brauchen. Das sind Kinder und Jugendliche; das sind ältere Menschen; das sind Menschen mit Behinderung; das sind Menschen, die von Armut betroffen oder gefährdet sind; das sind Menschen in Notlagen. Auch im Bereich von Kunst und Kultur, in der Denkmalpflege und in vielen gesellschaftspolitischen Themen engagieren sich ganz viele Stiftungen hier in Nordrhein-Westfalen. Oft wird diese Arbeit ehrenamtlich geleistet. Dafür möchte ich einmal Danke schön sagen.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Jetzt aber zum konkreten Gesetzentwurf: Der Bundesgesetzgeber hat das Stiftungsrecht novelliert. Deshalb sind die landesrechtlichen Anpassungen notwendig, die jetzt mit diesem Gesetz getroffen werden sollen.
Die Sachverständigen haben in der Anhörung viele wichtige Fragen aufgeworfen. Sie haben in der Tat auch viel Kritik geäußert; das will ich gar nicht bestreiten. Ich möchte hier aber auch noch einmal sagen, dass wir uns als Regierungsfraktionen sehr intensiv mit dieser Kritik auseinandergesetzt haben und offensichtlich zu einem anderen Ergebnis kommen als SPD und FDP. Ganz deutlich widersprechen will ich nur der Aussage, wir würden diese Hinweise ignorieren. Wir ignorieren sie nicht. Wir haben sie geprüft und intern diskutiert. Wir haben sie abgewogen und kommen zu einem anderen Ergebnis als Sie.
Wir stellen einen Änderungsantrag und haben ihn schon im Hauptausschuss abgestimmt. Dort geht es ganz konkret um den § 6, bei dem wir eine redaktionelle Änderung vornehmen, weil es Unklarheiten bezüglich der Formulierung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gibt. Daher ist es sinnvoll, das hier zu streichen, damit diese Unklarheiten ausgeräumt werden und wir bei der gängigen Praxis bleiben.
Ich bin den Sachverständigen ausdrücklich dankbar für ihre Kritik. Wir sind als Abgeordnete immer darauf angewiesen, dass wir von externen Sachverständigen Hinweise bekommen. Das ist gut und hat auch zu diesem Änderungsantrag geführt.
Eine Kritik, die von den Sachverständigen geäußert wurde, bezog sich auf die Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und privatrechtlichen Stiftungen. Auf den ersten Blick fand ich diese Kritik durchaus schlüssig. Deshalb haben wir natürlich darüber diskutiert und uns das angeschaut.
(Sven Wolf [SPD]: Uns hat das überzeugt!)
Auf den zweiten Blick muss ich aber sagen, dass ich der Einschätzung, der Prüfung und der Argumentation des Innenministeriums durchaus folgen kann. Deshalb ändern wir das an dieser Stelle nicht. Denn die Aufsichtsinstrumente, die wir als Staat haben, finden auch bei den privatrechtlichen Stiftungen Anwendung. Nur bei der jährlichen unaufgeforderten Vorlage von Jahresabrechnungen sind privatrechtliche Stiftungen ausgenommen. Das entspricht der bisherigen Praxis. Dabei werden wir bleiben.
Die Argumentation, dass die Kontrolldichte bei gemeinnützigen Stiftungen höher liegt – eben, um die Gemeinnützigkeit zu prüfen –, erscheint mir durchaus plausibel. Insofern kann ich dieser Argumentation folgen.
Selbstverständlich ist, dass der Stifterwille durchgesetzt werden muss. Das gilt sowohl für gemeinnützige als auch für privatrechtliche Stiftungen. Dafür stehen den Stiftungsbehörden nach wie vor auch nach dem neuen Gesetz entsprechende Aufsichtsmittel zur Verfügung. Meines Erachtens gibt es überhaupt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die Zuständigen im Innenministerium oder in den Bezirksregierungen ihrer Aufgabe bei der Rechtsaufsicht unvermindert nachkommen werden.
Deshalb, lieber Sven Wolf, kann ich nicht erkennen, dass es hier ein Kontrolldefizit geben würde. Ein solches Defizit sehe ich nicht. Daher werden wir den Änderungsantrag von SPD und FDP ablehnen.
Ich hoffe und gehe auch davon aus, dass die Stiftungen in Nordrhein-Westfalen mit dieser Gesetzesnovelle eine gute Grundlage haben, um ihre so wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft auch in Zukunft fortsetzen zu können. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)