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Autor: christian

Rede zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Kriminalpolizei

„Sie drücken sich seit vier Jahren um das Thema herum, auch das gehen Sie nicht an“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, ehrlich gesagt, dass der Antrag ein ziemliches Armutszeugnis ist. Ich finde es gut, wenn Sie Punkte aus Anhörungen aufgreifen, und ich finde es gut, wenn Sie sich Gedanken über die Kriminalpolizei und darüber machen, wie man die Kripo stärken kann. Aber ehrlich gesagt erwarte ich von zwei Regierungsfraktionen, die im Austausch auch auf die Kompetenzen des Ministeriums zurückgreifen können, mehr. Sieben Monate vor einer Landtagswahl mit so einem Antrag aufzuwarten, halte ich, ehrlich gesagt, für eine ziemlich große Peinlichkeit.

(Sven Wolf [SPD]: Bis wann soll das Gutachten vorliegen? Bis September!)

– Das wird auch nicht mehr umgesetzt werden. Das ist eine Schlagzeile in einer Zeitung, die man damit generiert hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

So war es übrigens auch schon bei diesem Spezialistenprogramm. Da hat man eine Schlagzeile gemacht, und dann kam erst mal sehr lange gar nichts. Genauso ist es hier auch. Und sieht man es sich näher an, zeigt sich, dass da, ehrlich gesagt, wenig drinsteht.

Wenn man weiß, wie die Problemlagen in der Kripo sind – das hat die Anhörung doch gezeigt –, und dann diesen Antrag sieht, dann muss man ganz ehrlich sagen: Der Dimension der Probleme, die wir haben, wird dieser Antrag in keinster Weise gerecht. Darin sind ein paar interessante Punkte enthalten, die man diskutieren muss. Sie sind nur überhaupt nicht ausgearbeitet. Das ist auch meine Hauptkritik.

Dann haben Sie das Thema „Abgänge“ angesprochen und dass mit der Pensionierung natürlich auch Fachwissen verloren geht. Das ist richtig. Ich finde es dann aber immer ein bisschen schwierig, sich für die hohen Einstellungszahlen zu loben. Die sind gut; wir brauchen die hohen Einstellungszahlen. Im zweiten Satz müssen Sie aber auch sagen, dass wir eine Abbrecherquote von 20 % haben. Das ist ein riesengroßes Problem. Die Leute kommen doch überhaupt nicht an. Das wird hier immer verschwiegen.

Aber ich will auf den Antrag eingehen, weil Ausbildung und Abbrecherquoten heute gar nicht das große Thema sind. Es geht um das Thema „Kriminalpolizei“.

Erster Punkt: Forschungsaufträge zur Belastungssituation. Ich finde Forschung immer großartig. Machen Sie Forschungsaufträge. Das finde ich super. Ich verspreche mir allerdings nicht sehr viel davon, weil die Belastungen und die Herausforderungen aus meiner Sicht eigentlich ziemlich klar benannt sind. Das darf nicht dazu führen, dass bis zum 30. September 2022 in diesem Bereich nichts passiert. Ich erwarte da also nicht sonderlich viel, aber gegen Forschung kann man nichts haben.

Punkte 2 bis 4: 10 % in die Kripo. Herr Katzidis konnte mir gerade nicht wirklich erläutern, wie Sie auf die 10 % kommen. Themen wie die Werbekampagne für „Spezialisten zu Polizisten“ sind alles schöne Sachen. Man muss darüber diskutieren, genauso wie über die Frage, ob wir feste Zuweisungen im Rahmen eines bestimmten Prozentsatzes brauchen. – Ich bin total offen für die Diskussion. Ich weiß auch nicht, wo man genau sagt, wie viele man nehmen soll. Aber wenn man von 10 % spricht, dann muss man das auch begründen können. Das ist hier nicht gemacht worden.

(Marc Lürbke [FDP]: Mindestens 10 %!)

Aber der Punkt ist doch – darauf hat insbesondere der Bund Deutscher Kriminalbeamter immer wieder hingewiesen –: Wenn wir Werbekampagnen machen, wenn wir dieses Spezialistenprogramm machen, das auch für diese 10 % gilt, dann muss man den jungen Leuten doch vor Beginn des Studiums zusagen können, dass sie, wenn sie eingestellt werden, zur Kripo kommen.

Diese Zusage kann nicht erst erfolgen, wenn die Leute schon im Studium sind. Der Punkt ist doch – und das wollen Sie auch mit der Werbekampagne erreichen –, dass die Leute sich explizit bei der Polizei bewerben, damit sie zur Kripo gehen können. Dann müssen Sie die Zusage aber auch vorher machen. Das ist hier auf jeden Fall nicht enthalten. Vielleicht haben Sie das vor, es geht aus dem Antrag aber in keinster Weise hervor.

Ausbildung und Fortbildung war ein Riesenthema in der Anhörung. Kein Wort dazu in diesem Antrag! Zum Thema „Einführungsfortbildung Kripo“ wurde in der Anhörung deutlich gesagt, dass das extrem viele Ressourcen kostet, weil die Leute erst mal ausgebildet werden, dann gehen sie in den Wach- und Wechseldienst und in die Bereitschaftspolizei, und dann kriegen sie die Einführungsfortbildung.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Entschuldigung, Frau Kollegin …

Verena Schäffer (GRÜNE): Deshalb wurde gesagt: Einführungsfortbildung in die reguläre Ausbildung integrieren. – Kein Wort davon findet sich hier im Antrag.

(Zuruf von der CDU)

Auch das halte ich für ein absolutes Defizit. Sie müssen auch über das Studium und die Ausbildung sprechen. – Aber es gab eine Nachfrage, meine ich.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Ganz genau, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und zwar bei Herrn Kollegen Lürbke.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, bitte, gerne.

Marc Lürbke (FDP): Frau Präsidentin, vielen Dank. – Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich bin etwas irritiert, Frau Kollegin Schäffer, weil all das, was wir vorschlagen, Ihrer Einschätzung nach anscheinend nicht zielführend oder nicht richtig ausgearbeitet ist.

Die Probleme bei der Kripo sind nicht gestern vom Himmel gefallen. Ich will den Blick nicht zu sehr zurückwenden, weil wir schon seit 2017 regieren, sich viel verändert hat und wir auch jetzt wieder eine ganze Palette von Vorschlägen haben. Aber da Sie alles in Bausch und Bogen verdammen, würde mich, weil die Probleme nicht vom Himmel gefallen sind, interessieren, was Sie in den Jahren 2012 bis 2017 konkret für die Stärkung der Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen erreicht und gemacht haben. – Vielen Dank.

(Beifall von Martina Hannen [FDP] und Franziska Müller-Rech [FDP])

Verena Schäffer (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Lürbke, diese Vergangenheitsbewältigung können wir machen; darüber kann man diskutieren. Aber ich finde nicht, dass das der Punkt ist.

(Marc Lürbke [FDP]: Das kann ich mir vorstellen!)

Wir haben Sachen gemacht. Wir haben zum Beispiel in der Ausbildung den Bereich der Kripo gestärkt. Wir haben Inhalte gestärkt. Wir haben die Einführungsfortbildung eingeführt. Ich finde, das war ein total wichtiger Schritt, um die Kriminalpolizei auch fachlich zu stärken. Das war eingefordert worden, und das haben wir auch gemacht. Aber jetzt geht es doch um eine Weiterentwicklung.

Im Übrigen habe ich den Antrag bzw. all seine Punkte nicht in Bausch und Bogen verdammt. Da haben Sie mir nicht richtig zugehört, das muss man leider sagen. Ich habe gesagt: Über einzelne Punkte und so etwas wie feste Zuweisungen von Quoten muss man diskutieren. Ich sehe das genauso, aber Sie legen sieben Monate vor einer Landtagswahl mal eben einen Antrag vor, ohne sich all das überleget zu haben und ohne ein ausgereiftes Konzept zu haben. Ich finde das einfach peinlich für zwei Regierungsfraktionen. Ich erwarte da mehr von Ihnen, und ich meine, dass auch die Polizei mehr von Ihnen erwarten kann.

(Zuruf von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU])

Ich meine außerdem, dass da auch in den nächsten sieben Monaten nicht mehr viel passieren wird.

Auf wesentliche Inhalte der Anhörung sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Zum Thema „Ausbildung“ steht hier zum Beispiel gar nichts drin.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Ich finde, man muss darüber diskutieren – das haben wir damals unter Rot-Grün begonnen –, inwiefern man Ausbildungsinhalte bei der Polizei im Bereich der Kripo weiter stärkt und mit einer gewissen Ausdifferenzierung schon in der Ausbildung beginnt. Es war übrigens damals immer Ihr Kollege von der CDU, der die Y-Ausbildung gefordert hat. Ich meine, das steht sogar im Wahlprogramm; das müsste ich nachschauen. Jedenfalls war es Theo Kruse, der immer gesagt hat: Wir brauchen die Y-Ausbildung. – Ich würde so weit gar nicht gehen, weil ich möchte, dass es in der Polizei eine Durchlässigkeit gibt und man auch zwischen Direktionen wechseln kann.

(Sven Wolf [SPD]: Das macht den Beruf ja auch spannend!)

Das hat nämlich auch etwas damit zu tun, dass sich Polizeibeamtinnen und -beamte fortentwickeln können.

Das Thema „Ausbildung“ halte ich, wie gesagt, für einen wesentlichen Punkt. Ich meine, dass wir dahin kommen müssen, weiter zu differenzieren, auch in der Ausbildung.

– Ich habe noch gar nicht geguckt, aber es ist in Ordnung, ich habe noch eine Minute.

Ich finde, das Thema der Ausbildung muss man angehen. Davon ist in diesem Antrag nichts zu finden. Ich würde mich freuen, wenn das weiter diskutiert würde, aber selbst das lassen Sie nicht zu, weil Sie den Antrag gleich direkt abstimmen lassen. Das heißt, diese Diskussionsmöglichkeiten werden wir nicht mehr haben.

Ich will noch einmal …

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, Entschuldigung, dass ich Sie erneut unterbreche. Ich muss einmal nachfragen: War das der zweite Wunsch nach einer Zwischenfrage?

(Marc Lürbke [FDP]: Nein!)

– Okay. – Dann können Sie jetzt in aller Ruhe fortfahren, und Sie haben auch ausreichend Zeit, obwohl Sie eben angenommen haben, dass wir sie bei Ihnen zu früh wieder eingeschaltet haben.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ich würde gerne auf den letzten Punkt eingehen. Da schreiben Sie davon, Regierungsbeschäftigte stärker in den Bereichen IT oder Finanzermittlung einzusetzen. – Mehr Regierungsbeschäftigte finde ich gut, um die Kripo zu entlasten. Aber ich sehe, ehrlich gesagt, gerade beim Thema „Finanzermittlung“ gewisse Fragezeichen dahin gehend, ob es im gesetzlichen Rahmen möglich ist, dass Regierungsbeschäftigte hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Das muss man zumindest im Hinterkopf behalten, und man kann auch nicht unbegrenzt Regierungsbeschäftigte einsetzen.

Ich will noch einen oder zwei wichtige Punkte ansprechen, die Sie nicht im Antrag haben. Da ist das Thema „Beförderungsstellen“; Fluktuation war auch ein Riesenthema in der Anhörung. Auch dazu steht kein einziges Wort im Antrag.

(Marc Lürbke [FDP]: Weil wir das längst machen!)

Ein letzter Punkt betrifft die Äußere Aufbauorganisation der Polizei, auch das war Thema in der Anhörung. Sie drücken sich seit vier Jahren um das Thema herum, auch das gehen Sie nicht an.

(Marc Lürbke [FDP]: Sind Sie auch nicht! – Christian Dahm [SPD]: Können wir ja demnächst!)

Mein Fazit ist, dass man über einzelne Aspekte diskutieren kann, diskutieren muss. Aber das, was Sie hier vorlegen, ist alles andere als ein ausgereiftes Konzept dazu, wie Sie die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen stärken und weiterentwickeln wollen.

Ich finde, es ist ein Offenbarungseid, dass man nach viereinhalb Jahren Regierungszeit beim Thema „Kripo“ quasi fast blank ist und kein Konzept vorlegen kann, wie man hier in der nächsten Legislaturperiode weiter vorgehen will. Ich finde: Das ist zu dünn, das ist zu wenig. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Rede zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Warnmeldungen im Rundfunk

„Wir brauchen ein Gesamtkonzept im Katastrophenschutz“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, ich darf auch für den Minister sprechen. Ich zumindest – ich glaube, Herr Reul auch – habe gerade sehr aufmerksam dieser medienpolitischen Debatte gelauscht.

Ich werde versuchen, jetzt noch ein paar Aspekte des Katastrophenschutzes einfließen zu lassen, denn ich glaube, es geht hier genau um die Verzahnung von Medienpolitik und Katastrophenschutz. Deshalb ist es gut, dass wir das Thema hier im Plenum diskutieren. Hier können wir die interdisziplinäre Verknüpfung der verschiedenen Themen ganz gut hinbekommen.

Zu dem Antrag selbst: Der Antrag umfasst sieben Prüfaufträge. Es wird Sie wahrscheinlich nicht verwundern, wenn ich Ihnen jetzt sage, dass ich eigentlich erwarte, dass eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mehr als nur Prüfaufträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube schon, dass wir erwarten können – auch die Menschen im Land und diejenigen, die im Katastrophenschutz unterwegs sind oder eben bei den Radios arbeiten –, dass es nicht nur Prüfaufträge gibt, sondern dass es Konzepte gibt. Da müssen wir jetzt hinkommen.

Ich weiß nicht, wie bei Ihnen das Verhältnis zwischen Fraktionen und Regierung ist, wenn die Regierung von Ihnen durch das Plenum Aufträge bekommen muss, Dinge zu prüfen. Ich würde eigentlich denken, dass man das im Dialog auch anders hinkriegt. Aber gut, ich will mich gar nicht einmischen, wie Sie intern miteinander arbeiten.

Diese Hochwasserkatastrophe und das Beispiel Wuppertal haben sehr deutlich gemacht, was für eine wichtige Aufgabe die Lokalradios in Nordrhein-Westfalen haben, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor Ort zu informieren.

Das Team von Radio Wuppertal hat in der Katastrophennacht vom 14. Juli sehr eindrucksvoll gezeigt, dass sie es geschafft haben, die Menschen vor Ort die ganze Nacht über zu begleiten und sehr intensiv zu informieren. Eigentlich war das Lokalradioteam schon nach Hause gegangen und hat dann eine SMS aus dem Rathaus bekommen. Man hat dann die Arbeit wieder aufgenommen und hat die Menschen in Wuppertal begleitet, als die Wupper drohte über die Ufer zu treten, was später am Abend auch passiert ist. Der Sender hat sogar noch weitergesendet und ‑gearbeitet, als schon der Keller unter Wasser stand. Erst als das Notstromaggregat auch an seine Grenzen kam – das war am nächsten Morgen um 5 Uhr –, fand das Radioprogramm sein Ende.

Dieses Beispiel aus Wuppertal zeigt wirklich sehr eindrucksvoll, dass die Radios definitiv ein Teil des Warnmixes sind, den wir brauchen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen bei Katastrophen zu warnen, während der Katastrophe zu begleiten und ihnen Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Aus meiner Sicht sind die Radios ein Baustein des Warnmixes. Wir haben im Innenausschuss noch über weitere Bestandteile und Bausteine gesprochen.

Wuppertal zeigt aber auch, dass Sender selbst betroffen sein können. Das war hier der Fall. Irgendwann wurde der Strom von der Stadt Wuppertal abgeschaltet. Dann wurde das Notstromaggregat angeworfen, aber es konnte nur zweieinhalb Stunden arbeiten.

Deshalb müssen wir doch darüber diskutieren: Wie können wir die Sender befähigen, dass sie mit Notstromaggregaten länger durchhalten? Ich würde mir wünschen, dass hier mehr als nur Prüfaufträge beschrieben werden, dass man konkret sagt, dass es auch Förderungen geben muss. – Das ist das eine.

Ich glaube, wir müssen aber auch über die Selbsthilfefähigkeit der Menschen sprechen. Dabei geht es zum Beispiel um batteriebetriebene Radios. Auch das ist ein wichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes. Wenn der Strom irgendwann nicht mehr da ist, muss ich die Sendung ja noch empfangen können.

Eines will ich hier ganz klar sagen: Um den Bürgerinnen und Bürgern diese Informationen geben zu können, muss ich ja überhaupt selber erkannt haben, dass es eine Gefahrenlage gibt. Das ist, finde ich, der Kernpunkt, über den wir bei dieser Hochwasserkatastrophe reden müssen und auch schon an verschiedenen Stellen geredet haben.

Aus meiner Sicht hat diese Landesregierung eben nicht erkannt, in welcher Katastrophensituation, in welcher Gefahrenlage wir uns schon am Abend des 14. Juli befanden. Am 15. und 16. Juli ging es dann noch weiter. Die Landesregierung hat es eben nicht erkannt.

Wir müssen an der Frage arbeiten, wie Gefahren erkannt werden und Fachexpertisen einbezogen werden. Wir müssen über das Zusammenbinden von interdisziplinären Fachlichkeiten sprechen, um wirklich solche Gefahrenlagen zu erkennen und Menschen dann warnen zu können.

Ich könnte noch so viel sagen und habe mir noch sehr viel aufgeschrieben, aber einen Punkt will ich in den letzten 16 Sekunden noch ansprechen. Das Erste, was Sie in diesem Antrag sagen, ist, dass Sie prüfen wollen, inwiefern Lokalstationen schon heute Teil der Katastrophenpläne sind. Da fängt es doch schon an. Wir haben diese Katastrophenpläne vor Ort doch gar nicht. Das ist ein großer Teil des Problems, das wir momentan haben und über das wir im Katastrophenschutz diskutieren. Wir haben diese Verbindlichkeit nicht. Es steht im Gesetz, aber es wird vor Ort nicht umgesetzt. Das ist das Problem.

Deshalb brauchen wir mehr als nur ein Herumdoktern am Thema „Lokalsender“. Wir brauchen ein Gesamtkonzept beim Katastrophenschutz. Das fehlt mir hier komplett.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Sie sich hier immer noch nur auf der Ebene von Prüfaufträgen bewegen bei einem Teilsegment dessen, worüber wir gerade diskutieren müssen, finde ich – ich sage es jetzt mal ein bisschen moderat, weil die ganze Debatte sehr moderat war – sehr schade. Ich würde mir da von dieser Landesregierung mehr wünschen.

Dahin müssen wir kommen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept im Katastrophenschutz. Das muss die Landesregierung leisten, und das erwarten die Menschen. Lassen Sie uns die Diskussion weiterführen. Bei diesem Antrag werden wir uns enthalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Besuch Café Credo – Austausch mit Herrn Kappel

Auf Einladung von Sozialarbeiter Rolf Kappel (Caritas) war ich kürzlich im Wittener Marienviertel zu Besuch.

Einer Einladung von Sozialarbeiter Rolf Kappel (Caritas) zu einem Besuch im Marienviertel war die heimische Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Grünen in Düsseldorf, Verena Schäffer, kürzlich gefolgt um einen Einblick in die Quartiers- und Gemeinwesenarbeit zu bekommen und sich über den Bericht zum Sozial- und Demografiemonitoring der Stadt Witten auszutauschen, der im Juni 2021 dem zuständigen Sozialausschuss vorgelegt wurde. Gemeinsam mit der Vorsitzenden des Sozialausschusses, Lilo Dannert, traf sie im Café Credo gegenüber des Marienhospitals neben Rolf Kappel auch dessen Kollegin Rim Alabdallah, die im Marienviertel als sogenannte Stadtteilmutter tätig ist und im Café Credo unter anderem einen Deutsch-Sprachkurs für Frauen anbietet. Diese waren ebenfalls vor Ort und hatten reichlich Fragen an ihre Landtagsabgeordnete mitgebracht.

Herr Kappel stellte anschließend Ergebnisse des Sozialindex vor, laut dem im Marienviertel überdurchschnittlich viele Kinder mit Zuwanderungshintergrund leben, in Bedarfsgemeinschaften aufwachsen und sich in Hilfen zur Erziehung befinden. Gleichzeitig sind auch die alleinerziehenden Haushalte überdurchschnittlich häufig vertreten, ebenso wie Bedarfsgemeinschaften und Arbeitslosigkeit hier Spitzenpositionen in Witten einnehmen. Ebenso ist der Anteil von Seniorinnen und Senioren in Bedarfsgemeinschaften und der Grundsicherung besonders hoch. Über Ursachen und Folgen dieser Umstände im bzw. für das Viertel, aber auch über die Lösungsansätze und Ideen der Quartiers- und Gemeinwesenarbeit sowie Möglichkeiten der Unterstützung durch Kommunal- und Landespolitik wurde sich rege ausgetauscht.

Die Gefahr durch „Querdenker“ und Verschwörungsgläubige endlich ernst nehmen

Zur Tötung eines jungen Mannes in Idar-Oberstein und zur Diskussion über die Radikalisierung der „Querdenker“-Szene erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Der Mord an dem jungen Mann in Idar-Oberstein ist erschütternd. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen des Studenten. Dass die von Verschwörungsmythen geleitete Szene der sogenannten ‚Querdenker‘ eine erhebliche Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt, ist spätestens seit dem versuchten Sturm auf das Bundestagsgebäude am 29. August 2020 augenscheinlich. Unzählige Beschäftige bei Polizei und Ordnungsdiensten, in Gesundheitseinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und auch an Tankstellen sind nahezu täglich mit Impfgegnern und Maskenverweigerern konfrontiert. Sie brauchen besseren Schutz. Dafür ist es in allererster Linie notwendig, dass die Gefahr durch Anhängerinnen und Anhänger von Verschwörungsmythen, die oft gepaart sind mit antidemokratischen und rassistischen Narrativen, von den Sicherheitsbehörden ernst genommen wird. Beschäftigte in besonders betroffenen Bereichen müssen für kritische Situationen mit Deeskalationstrainings geschult werden.  

Riesig ist auch der Bedarf an Beratungsangeboten für Familienmitglieder und das direkte Umfeld von Verschwörungsgläubigen. Bislang gibt es in Nordrhein-Westfalen keine speziell zu diesem Thema arbeitende Beratungsstelle, an die sich Personen wenden können, die Hilfe im Umgang mit Menschen in ihrem Umfeld brauchen, die immer tiefer in die Welt der Verschwörungsmythen abdriften. Die Landesregierung muss ein solches Angebot schaffen, denn das direkte Umfeld braucht zum einen Unterstützung, zum anderen können sie womöglich noch an die Personen herankommen.

Angesichts der demokratiegefährdenden Verschwörungsmythen der ‚Querdenken‘-Szene ist es richtig, dass sie von den Verfassungsschutzämtern beobachtet wird. Eine Beobachtung allein reicht jedoch nicht aus. Wir brauchen dringend Präventionsangebote zum Thema Verschwörungsmythen. Die Landesregierung muss entsprechende Angebote auf den Weg bringen.

‚Querdenker‘ dürfen nicht einfach als ‚Spinner‘ und ihre Positionen als normale ‚kritische Haltung‘ abgetan werden. Verschwörungsmythen können tödlich enden. Die Attentäter der Anschläge von Halle und Hanau haben neben rechtsextremen Einstellungen auch Verschwörungsmythen propagiert. Daher ist es mir unverständlich, wie Ministerpräsident Armin Laschet jetzt auch noch in einem Wahlwerbe-Video eine Sequenz mit einem bekannten ‚Querdenker‘ verwendet. Die Ideologie der ‚Querdenker‘ ist nicht einfach eine kritische Haltung. Sie ist eine ernstzunehmende Gefahr. Das muss auch im Wahlkampf so benannt werden. Ministerpräsident Armin Laschet muss hier Haltung zeigen.“

Entwurf der „AfD“-Fraktion zum Landeswahlgesetz – zweite Lesung

“Bei noch kleineren Fraktionen ist es irgendwann nicht mehr leistbar”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich finde, wir müssen über das Thema „Wahlrechtsreform“ diskutieren. Ich hatte dazu Ende letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres ein Gutachten beim parlamentarischen Gutachterdienst in Auftrag gegeben und habe noch einmal nachrechnen lassen, was die damals aktuellen Prognosen für die Größe des Parlaments bedeuten würden.

Zumindest zum damaligen Zeitpunkt hätte es bedeutet, dass das Parlament hier massiv anwachsen würde. Im Frühjahr dieses Jahres hatten wir Prognosen, die wir umgerechnet haben auf die Mandatszahl hier im Landtag. Es gab Prognosen, wonach der Landtag vielleicht sogar auf 300 Abgeordnete anwachsen würde.

Herr Bovermann hat recht: Momentan sehen die Prognosen ein bisschen anders aus. Das ist alles, wie wir wissen, sehr volatil, wie man sagt – mal sehen, wie wir dann im Mai 2022 tatsächlich hier sitzen und wie viele Abgeordnete dem Landtag angehören werden. Aber es ist definitiv so, dass wir über das Thema „Wahlrechtsreform“ sprechen müssen. Diese Notwendigkeit sehe ich.

Ich finde aber den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion inhaltlich nicht richtig. Ich finde ihn nicht gut, weil Sie im Endeffekt sagen, dass Sie die Anzahl der gesetzlich vorgesehenen Abgeordneten drastisch reduzieren wollen und das Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listenmandaten halbe-halbe sein soll.

Ich glaube, dass wir bei der Anzahl von 181 Abgeordneten, die so im Gesetz vorgesehen sind, bleiben sollten. Ich sage das auch als Vertreterin einer kleinen Fraktion, weil wir ja auch die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen gewährleisten müssen.

Ich kann Ihnen sagen, es ist heute schon mit nur 14 Abgeordneten heftig, alle Ausschüsse bedienen zu müssen und alle Themen zu bearbeiten. Ich glaube, ich kann für uns sagen, dass wir das gut hinkriegen. Aber man muss auch an die Arbeitsfähigkeit der kleinen Fraktionen denken. Bei noch kleineren Fraktionen ist es irgendwann nicht mehr leistbar, diese Arbeit für die Menschen in Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb meine ich, dass der Weg ein anderer Weg sein muss. Ich denke, wir sollten nicht an der Soll-Zahl der Abgeordneten drehen, sondern wir sollten an dem Verhältnis zwischen Direktmandaten und Listenmandaten arbeiten. – Herr Hovenjürgen nickt. Ich finde, das ist genau die Diskussion, die wir führen müssten. Ich habe die Zahlen gerade nicht ganz genau parat. Die Zahl von181 Abgeordneten steht im Gesetz. Ich glaube, wir haben 121 …

(Zuruf: 128 Wahlkreise!)

– Wir haben128 Wahlkreise. Man kann darüber reden, diese zu reduzieren, dass man das Verhältnis auf halbe-halbe festlegt, man könnte dann auch die Sollzahl ein wenig höher ansetzen. Das wäre die Diskussion. Auf jeden Fall geht es darum, dass man einen anderen Ausgleich zwischen den Überhang- und den Ausgleichsmandaten findet, damit sich das nachher im Parlament nicht so heftig niederschlägt. Das ist doch der Punkt, den wir erreichen müssen.

Meines Erachtens ist diese Diskussion notwendig. Ich hätte sie gerne schon mit den demokratischen Fraktionen in dieser Legislatur geführt, um das klar zu sagen. Wir Grüne haben die anderen Fraktionen angeschrieben, weil wir genau das in dieser Legislatur diskutieren wollen; denn allen muss klar sein: Wenn wir einmal einen Landtag haben, der sehr viel mehr Abgeordnete beherbergt, wird es umso schwieriger werden, über solche Reformen zu diskutieren, weil keiner gerne dafür sorgt, dass sein Wahlkreis und damit eventuell auch sein Mandat verschwindet. Dessen muss man sich bewusst sein. Das ist keine einfache Diskussion, aber wir müssen sie definitiv führen.

Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion finde ich, wie gesagt, falsch. Er macht aus meiner Sicht die Wahlkreise zu groß, er macht das Parlament zu klein. Damit wäre das Parlament auch nicht mehr arbeitsfähig. Die kleinen Fraktionen wären nicht mehr arbeitsfähig. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Aber wir lehnen ihn nicht nur deshalb ab; Sie wissen es, ich würde keinem AfD-Gesetzentwurf zustimmen. Aber ich habe auch sehr triftige inhaltliche Gründe, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“

“Das sind wir den Opfern schuldig”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten hier gestern Morgen eine sehr würdige Gedenkstunde für die Opfer der Flutkatastrophe. 49 Menschen haben allein in Nordrhein-Westfalen in dieser Hochwasserkatastrophe ihr Leben verloren. Es gibt außerdem viele verletzte Menschen, traumatisierte Menschen, die alles verloren haben, darunter Erinnerungsstücke, die durch die Fluten weggerissen und vernichtet wurden.

Wir alle wissen, dass uns der Wiederaufbau noch viele, viele Jahre hier in Nordrhein-Westfalen beschäftigen wird. Ich denke, es ist auch klar – und so haben wir das hier immer gemeinsam diskutiert –, dass es jetzt um schnelle Hilfen für die Betroffenen gehen muss.

Aber auch die Aufarbeitung ist wichtig; ich finde, das sind wir den Opfern schuldig. Es ist auch wichtig, um offene Fragen aufzuarbeiten und aus den Antworten Konsequenzen ziehen zu können.

Unsere Aufgabe als Abgeordnete, als Parlament ist es, Gesetze zu verabschieden. Unsere Aufgabe ist es aber auch, die Landesregierung zu kontrollieren. Wann, wenn nicht jetzt – nach einer Katastrophe mit 49 Toten und mit der Fragestellung, wie die Landesbehörden konkret vor, während und nach dieser Katastrophe gehandelt haben – sollten wir als Parlament das Instrument eines Untersuchungssauschusses nutzen?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wann hat wer welche Unwetterwarnung erhalten, und warum hat die Landesregierung sie nicht entsprechend eingeordnet? Welche Unterstützung haben die Kreise und die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden vom Innenministerium und den Bezirksregierungen erhalten? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1:20 Uhr nachts angeordnet, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Warum gab es keine entsprechende Kommunikation? Warum wurden die anderen Kommunen nicht von der Landesregierung gewarnt, als in einigen Städten das Wasser bereits über die Ufer getreten ist? Welche Rolle hätte das Land hier einnehmen müssen?

Das ist nur ein Bruchteil der Fragen, die nach wie vor nicht aufgeklärt sind. Meine Fraktion und auch die SPD halten deshalb einen Untersuchungsausschuss für unverzichtbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Gestern hieß es in der Debatte, wir wollten im Untersuchungsausschuss jeden Landrat, jeden Bürgermeister sowie alle Einsatzkräfte vorladen und vernehmen. Das ist schlichtweg falsch, und das wissen Sie auch; das ist Stimmungsmache.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir wollen die Arbeit der Landesbehörden untersuchen; genauso steht es auch im Einsetzungsantrag. Dazu gehört selbstverständlich auch die Kommunikation der Landesbehörden in Richtung Kommunen. Klar ist aber: Wir werden nicht jeden Landrat und jeden Bürgermeister vernehmen wollen.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie das auch.

Dann kam der Vorwurf, wir würden uns verweigern, parallel Konsequenzen zu ziehen. Ich will klar dagegen sprechen: Sie wissen, dass wir im Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch gerade aufarbeiten und gleichzeitig schon Konsequenzen gezogen worden sind; beides schließt sich nicht aus. Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir stehen gerne zur Verfügung, um konstruktiv an Konsequenzen zu arbeiten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja!)

Es war übrigens der Minister, der uns gestern jegliche Antwort schuldig blieb, was denn aus seiner Sicht Konsequenzen sein könnten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich will noch etwas klarstellen, was mir wichtig ist: Der Minister hat gestern wider besseren Wissens die Behauptung aufgestellt, wir würden einen gemeinsamen Antrag mit der AfD stellen. Das stimmt nicht; Herr Reul, Sie wissen das. Das ist reiner Populismus.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das war ein populistischer Schlag, weil wir Sie gestern in der Debatte offenbar so sehr getroffen haben. Nein, wir werden heute einen Einsetzungsbeschluss mit den Stimmen von Grünen und SPD fassen. Das ist mir sehr wichtig, weil ich klar sagen will, dass wir nicht mit der AfD – einer rassistischen Partei – gemeinsame Sache machen.

Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Dass Querdenker und rechtsextreme Gruppierungen versucht haben, die Hochwasserkatastrophe für ihre Zwecke zu nutzen, ist schäbig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Klar ist doch: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine starke Zivilgesellschaft. Dazu gehören die Freiwilligen Feuerwehren und die anerkannten Hilfsorganisationen, das THW, aber auch die vielen spontanen Helferinnen und Helfer, die angepackt haben. All denen möchte ich mein herzliches Dankeschön für ihre Tatkraft und ihr Engagement während dieser Katastrophe aussprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

SPD und Grüne beantragen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Hochwasserkatastrophe aufarbeiten und aufklären“

Nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Aufarbeitung der behördlichen Abläufe ist angesichts des Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe und der zahlreichen offenen Fragen zum Krisenmanagement zwingend geboten.

Hierzu erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion: 

„Neben den Hilfen für die Betroffenen steht jetzt die Aufarbeitung des Krisenmanagements an. Noch immer sind viele Fragen zum Handeln der Landesbehörden vor, während und nach der Hochwasserkatastrophe offen, die allein in NRW 49 Todesopfer gefordert hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, zudem ist die Aufarbeitung notwendig, um die richtigen Schlüsse für Veränderungen der Strukturen des Katastrophenschutzes ziehen zu können. Der Untersuchungsausschuss wird untersuchen, warum die Landesbehörden die Unwetterwarnungen inhaltlich nicht bewertet und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden nicht zum Handeln aufgefordert haben. Warum kommunizierten Innen- und Umweltministerium nicht eher miteinander, warum wurde das Umweltministerium erst so spät in die Koordinierungsgruppe des Innenministeriums eingebunden? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1.20 Uhr nachts angewiesen, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Wirkliche Aufklärung kann umfassend nur durch einen Untersuchungsausschuss funktionieren, der unter anderem das Recht hat, Akten einzusehen und Zeugen zu vernehmen. Die Aufarbeitung verhindert nicht das parallele Erarbeiten von Konsequenzen. Dafür haben wir bereits Vorschläge unterbreitet und stehen gerne konstruktiv zur Verfügung. Denn wir müssen dafür sorgen, dass der Katastrophenschutz bestmöglich auf mögliche Katastrophen vorbereitet ist.“

Aufzeichnung Online-Veranstaltung Versammlungsgesetz

Online-Veranstaltung zum Versammlungsgesetz NRW

Am 8. Juni 2021 habe ich zusammen mit Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ein sehr interessantes und informatives Gespräch über das von der Landesregierung für NRW geplante Versammlungsgesetz geführt. Eine Aufzeichnung des Gesprächs findet ihr auf dieser Seite.

Gerichtsurteil ist schallende Ohrfeige für Regierung Laschet

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die Räumung des Hambacher Forsts 2018 als rechtswidrig bewertet, erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Was von Beginn des Einsatzes an offensichtlich war, hat heute das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im September 2018 war rechtswidrig, und der Brandschutz als zentrale Begründung von Ministerin Scharrenbach für die Räumung nur vorgeschoben. Offensichtlich ging es der Landesregierung von Armin Laschet immer nur darum, dem Unternehmen RWE die Rodung für die Braunkohle zu ermöglichen. Damit ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für die Regierung Laschet und Beleg dieses skandalösen Vorgangs. Ministerpräsident Armin Laschet muss sich gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, wie es zu dieser Rechtsbeugung durch die Landesregierung kommen konnte.

Denn die Konsequenzen dieser konstruierten Argumentation waren dramatisch. Die Anweisung von Bauministerin Scharrenbach zur Räumung führte zum bisher größten Polizeieinsatz in NRW, mit vermutlich mehr als einer Million Einsatzstunden. Tausende Polizeibeamtinnen und -beamten aus weiteren Bundesländern wurden über Wochen in einen gefährlichen, sinnlosen und offenbar rechtswidrigen Einsatz geschickt. Ein Journalist verunglückte tödlich. Es muss dringend aufgearbeitet werden, wie es dazu kommen konnte. Wir beantragen deshalb eine Aktuelle Viertelstunde im zuständigen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie einen Bericht des Innenministeriums im Innenausschuss. Ministerin Scharrenbach und Minister Reul müssen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.

Noch ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, gleichzeitig ist die Bewertung der Vorgänge durch das Gericht so erdrückend, dass dieses Urteil Konsequenzen haben muss. Es reiht sich ein in juristische Niederlagen der Landesregierung von Ministerpräsident Laschet, und immer geht es dabei um die Kohle. Diese Landesregierung darf sich nicht weiter von den Gerichten in die Schranken weisen lassen, sondern muss die notwendigen Entscheidungen für mehr Klimaschutz und einen früheren Kohleausstieg aktiv treffen. Die Rechtsbeugung für die Kohlelobby durch diese Landesregierung muss endlich ein Ende haben.“

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Flutkatastrophe

“Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, finde ich eine Unverschämtheit”

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie konnte das geschehen? Diese Frage hat der Landtagspräsident gerade in der Gedenkstunde gestellt. Wie konnte diese furchtbare Katastrophe geschehen? Warum wurden die Unwetterwarnungen nicht richtig eingeordnet? Warum wurden die Kommunen nicht zum Handeln aufgefordert? Warum wurden die Menschen nicht früher gewarnt?

Das sind doch die Fragen, die die Menschen umtreiben und die auch aufgearbeitet werden müssen.

(Thomas Schnelle [CDU]: Nein, das sind andere Fragen!)

Wie können wir den Katastrophenschutz stärken, damit eine solche Naturkatastrophe nicht noch einmal so viel Leid bringt und damit Menschen wirklich geschützt werden können? Das war eigentlich die Fragestellung für die heutige Unterrichtung, aber leider hat Innenminister Reul in keinster Weise eine Lehre oder Konsequenz aus dieser Katastrophe gezogen.

(Henning Rehbaum [CDU]: Haben Sie nicht zugehört?)

Ich finde, das ist ein inhaltliches Armutszeugnis für diese Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Dummes Zeug! – Weitere Zurufe von der CDU)

– Ja, Herr Schnelle, er hat etwas zum Thema „Warnungen“ gesagt. Aber wenn man über Warnungen spricht, dann muss man aufpassen, dass man die Verantwortung nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abschiebt.

(Zurufe von der CDU)

Es ist immer noch der Staat, der für die richtige Einordnung einer Katastrophe sorgen muss, und das ist hier versäumt worden!

(Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die Landesregierung hat es schlichtweg versäumt,

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

dass die Fachexperten aus dem Innenministerium und aus dem Umweltministerium miteinander reden, dass sie eine Einordnung der Unwetterwarnung vornehmen. Dann können Sie doch nicht sagen: Wir müssen mehr warnen,

(Marc Lürbke [FDP]: Wenn Sie alles wissen, brauchen Sie doch keinen Untersuchungsausschuss!)

damit die Menschen wissen, dass sie nicht in den Keller gehen sollen.

Ich bitte Sie!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, solch eine Rechtfertigungshaltung finde ich eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Aber ich bin ja bei Ihnen, Herr Reul, wenn Sie sagen, wir müssen jetzt Konsequenzen ziehen. Ich habe noch nie so viele Angebote zur inhaltlichen Mitarbeit von dieser Regierung bekommen wie in den letzten sechs Tagen. Ich sage Ihnen zu – das habe ich Ihnen auch geschrieben, Herr Reul –: Ich arbeite sehr gerne konstruktiv mit. Wir Grüne haben Vorschläge vorgelegt, um den Katastrophenschutz zu reformieren und zu verbessern. Wir arbeiten gerne mit. Aber dass Sie das an die Bedingung knüpfen, dass wir unsere parlamentarischen Rechte als Abgeordnete in einem Untersuchungsausschuss nicht wahrnehmen sollen, auch das ist eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Enquetekommission in keiner Weise die parlamentarischen Rechte hat wie ein Untersuchungsausschuss, Akteneinsicht, Zeugen zu hören, um wirklich zu erfahren, was schiefgelaufen ist. Es geht nicht darum, Schuldige zu finden, wie Sie es hier formulieren.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass wir uns hier nicht in einem Gerichtssaal befinden, sondern in einem Parlament,

(Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

und ein Parlament hat zuvorderst die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden und die Landesregierung zu kontrollieren. Kontrollieren heißt eben auch, nachzuvollziehen, wo strukturell Fehler passiert sind.

Da ich Frau Korte, die stellvertretende Vorsitzende des PUA Kindesmissbrauch, sehe, wo wir beide sehr intensiv arbeiten: Aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen, schließt sich nicht aus. – Ich weiß, Sie haben das nicht gesagt, aber andere legen das hier argumentativ so an. Es schließt sich nicht aus! Wir haben im Bereich Kindesmissbrauch einen Untersuchungsausschuss. Wir haben eine Kinderschutzkommission hier im Landtag. Der Innenminister hat eine Stabsstelle eingerichtet, die Polizei hat auch schon Sachen umgesetzt. Das heißt, auf der einen Seite aufzuarbeiten und auf der anderen Seite Konsequenzen zu ziehen, schließt sich in keiner Weise aus. Deshalb müssen wir das hier auch so machen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte gerne noch darauf eingehen, welche Prozesse aus meiner Sicht nach dieser Katastrophe anstehen.

Das ist zum einen die Hilfe für die Betroffenen, das Thema „Wiederaufbau“, worüber wir sicherlich später noch diskutieren. Es ist zum anderen die Aufarbeitung von Behördenhandeln. Noch einmal: Hier sind 49 Menschen in diesem Land gestorben. Es geht konkret um das Handeln von Behörden. Das gehört aus meiner Sicht aufgearbeitet.

Ferner geht es darum, Konsequenzen zu ziehen, Konsequenzen für Klimaschutz, für das Thema „Klimafolgenanpassung“, für den Katastrophenschutz und auch für den Hochwasserschutz. Wir Grüne haben Vorschläge dafür vorgelegt.

Da so wenig vom Innenminister kam und er selber gesagt hat, wir müssten jetzt schnell Konsequenzen ziehen, möchte ich Ihnen gerne welche für den Katastrophenschutz mit auf den Weg geben. Von Ihnen ist da ja leider herzlich wenig gekommen.

Aus meiner Sicht brauchen wir die Katastrophenschutzbedarfspläne. Im Rahmen von Katastrophenvorsorge brauchen wir die Bedarfsplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten als unseren Katastrophenschutzbehörden.

Das Land darf sich in solch einer Lage nicht aus der Verantwortung ziehen. Das heißt in der Konsequenz, dass wir in einer solchen Situation Landeskompetenzen brauchen,

(Henning Rehbaum [CDU]: Was haben Sie 2016 gemacht?)

wenn Entscheidungen zu treffen sind, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen, um Ressourcen zielgerichtet steuern zu können. In einem weiteren Schritt brauchen wir so etwas wie ein Landesamt für den Katastrophenschutz als eigene Behörde, als stärkere Abteilung, wie auch immer. Das kann man ja alles diskutieren.

Wir brauchen klare Regeln für den Krisenstab. Wann wird der Krisenstab der Landesregierung tatsächlich mal eingesetzt? Das muss klar und deutlich und offenbar gesetzlich geregelt sein, denn sonst funktioniert es ja nicht.

(Christian Dahm [SPD]: Die Regeln haben wir doch schon! Wir müssen sie nur anwenden!)

– Wir haben Regeln, man muss sie anwenden, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber vielleicht muss man sie konkretisieren, damit auch diese Landesregierung sie versteht.

Des Weiteren brauchen wir in solchen Lagen eine Verzahnung der vorhandenen Fachexpertise, dass eben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ministerien in einer solchen Katastrophenlage wirklich miteinander sprechen.

Auf eines möchte ich noch eingehen, nämlich auf den Titel der Unterrichtung. Abgesehen davon, dass Sie hier keine Konsequenzen benannt haben, will ich noch auf die Begrifflichkeit der „Jahrhundertflut“ eingehen. Es ist überschrieben mit „Jahrhundertflut 2021“. Ich glaube, wir müssen uns von solchen Begrifflichkeiten lösen. Sie haben offenbar nicht verstanden, dass wir nicht mehr alle 100 Jahre über Fluten sprechen, sondern wir haben schon jetzt eine Erderwärmung von 1,2 Grad, die zu mehr Extremwetterereignissen führen wird.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Das ist der Status quo, den wir nicht mehr zurückdrehen können. Das zeigt uns doch noch mal deutlich, dass wir mehr Klimaschutz brauchen, dass wir nicht über das 1,5-Grad-Ziel hinausgehen dürfen. Das heißt konsequenter Klimaschutz, das heißt auch, Herr Laschet, dass wir aus der Kohle aussteigen müssen, und zwar nicht erst 2038, wie Olaf Scholz und Armin Laschet es wollen, sondern im Jahre 2030.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das muss doch eine der Konsequenzen aus dieser Flutkatastrophe sein.

(Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Sommertour der Grünen-Chefinnen führt auch nach Witten und Herdecke

Die Sommertour mit meiner Co-Vorsitzenden der grünen Landtagsfraktion, Josefine Paul aus Münster, führte durch ganz NRW und stoppte auch in Witten und Herdecke.

Bei einem Rundgang durch die Herdecker Innenstadt informierten die beiden Politikerinnen sich bei der Vorsitzenden der Werbegemeinschaft Herdecke Kirsten Deggim darüber, wie die Herdecker Innenstadt durch die bisherige Pandemie gekommen ist und welcher Unterstützung es bedarf. Die Werbegemeinschaft Herdecke hat es sich zur Aufgabe gemacht, Handel, Handwerk und Gewerbe im Bereich der Herdecker Innenstadt zu fördern. Unter anderem durch Veranstaltungen im Zusammenwirken von Gewerbetreibenden, der Stadt Herdecke, Kammern, Verbänden und Vereinen.

Beim anschließenden Termin in Witten stand der Austausch mit Dr. med. Dörte Hilgard und Dr. med. Michael Meusers vom Verein Pro-Kid e.V. auf dem Programm. Dabei ging es um Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche und die Frage, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie und das Wegfallen von solchen Angeboten auf diese hat. Der Verein Pro Kid e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen in der Region Herdecke, Witten und dem EN-Kreis zu helfen. Hierzu gehören die Förderung von Diagnostik, Therapie und Betreuung bei seelisch und körperlich kranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ihren Angehörigen. Der Verein arbeitet unter anderem mit Kindern die an Adipositas leiden, an Diabetes leiden oder die spielsüchtig sind.

Landesregierung handelt beim Katastrophenschutz unwissend und konzeptlos

Zu den Medienberichten über das Krisenmanagement der Landesregierung während der Hochwasserkatastrophe erklärt Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Es ist ein Offenbarungseid, dass Innenminister Herbert Reul fünf Wochen nach der verheerenden Katastrophe keine Aussagen zum Informationsfluss zwischen Innen- und Umweltministerium treffen kann. Wiederholt schiebt Herbert Reul die Verantwortung für das Erkennen der Hochwassergefahr auf andere ab, wenn er sagt, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für Katastrophen zu wenig vorhanden sei. Der Staat trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Verantwortung ist die Landesregierung nicht gerecht geworden. Innen- und Umweltministerium hätten die Hochwassergefahr erkennen müssen und Kommunen und Bevölkerung entsprechend warnen müssen. Es ist ein offenbares Versagen dieser Landesregierung, dass sie keine Bewertung der Unwetterwarnungen vorgenommen und die Kommunen bei der „Übersetzung“ der Gefahrenlage auf deren örtliche Gegebenheiten nicht unterstützt und letztlich zum Handeln aufgefordert hat.

Innenminister Reul ist auch fünf Wochen nach der Hochwasserkatastrophe erschreckend unwissend über die Kompetenzen des Krisenstabs der Landesregierung, dessen Einberufung er selbst fälschlicherweise nicht mehr als Symbolkraft zugesteht. Denn anders als Herr Reul behauptet, darf der Innenminister zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib und Leben oder hohe Sachwerte Entscheidungen für andere Fachressorts treffen, wenn der Krisenstab einberufen ist. Dass das Ressortprinzip durch das Einberufen des Krisenstabes in einer Gefahrenlage aufgehoben wird, ist notwendig, um schnelle Entscheidungen treffen zu können.

Dass der Innenminister darauf hinweist, dass Katastrophenpläne in den Kreisen und kreisfreien Städten bereits gesetzlich vorgeschrieben sind, er aber bezweifeln würde, dass jede Kommune einen solchen Plan habe, macht mich sprachlos. Das Innenministerium ist die oberste Aufsichtsbehörde und Minister Reul hätte die Kreise und kreisfreien Städte längst anweisen müssen, entsprechende Katastrophenpläne vorzulegen. Wir müssen jetzt einen Schritt weiter gehen und verbindliche Katastrophenschutzbedarfspläne einführen, damit die Kreise und kreisfreien Städte auf mögliche Katastrophen bestmöglich vorbereitet sind.“

Zum Sonderplenum aus Anlass der Flutkatastrophe

“Nordrhein-Westfalen könnte beim Hochwasserschutz bereits viel weiter sein”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verwüstete Dörfer, völlig zerstörte Häuser und Wassermassen, die Erinnerungsstücke wie Fotoalben oder Kuscheltiere weggerissen haben – die Flut vor vier Wochen war die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Mehr als 180 Menschen in Deutschland haben ihr Leben verloren, in Rheinland-Pfalz werden immer noch Menschen vermisst, und viele Menschen sind verletzt und traumatisiert. Dazu kommen diejenigen, die alles verloren haben. Die materiellen und vor allem die immateriellen Schäden sind enorm.

Wir gedenken heute den Menschen, die ihr Leben in Nordrhein-Westfalen, aber auch bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz und in Belgien verloren haben. Unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen, aber auch bei den Verletzten und allen, die ihr Hab und Gut verloren haben. Ich möchte mich dem Dank an die Einsatzkräfte von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen, an das THW und an die Bundeswehr sowie die Polizei, die alle unermüdlich vor Ort geholfen haben und helfen, anschließen. Mein Dank gilt natürlich ebenso allen spontanen Helferinnen und Helfern, denjenigen, die Geld- und Sachmittel gespendet haben, und den Hotels, die Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt haben. Vielen Dank dafür!

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD, der FDP und von Markus Wagner [AfD])

Die Soforthilfen sind wichtig, um schnell und unkompliziert zu helfen, doch 3.500 Euro sind nicht viel Geld, wenn man alles verloren hat und die Versicherung nicht einspringt. Die Menschen brauchen deshalb schnell Klarheit darüber, wann sie wie viel Unterstützung zu erwarten haben. Darüber hinaus ist wichtig, dass die Hilfe ankommt, und das gilt natürlich auch für unsere Kommunen. Die Beseitigung der Schäden an der öffentlichen Infrastruktur – an den Straßen und an Gebäuden wie beispielsweise den Rathäusern, Schulen und Kitas – wird uns über Jahre hinweg auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen begleiten.

Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Land. Ich gehe davon aus, dass Ministerpräsident Armin Laschet bald auf uns zukommen wird, um das Parlament zeitnah zu beteiligen. Außerdem würde ich Sie bitten, mit dem Fraktionsvorsitzenden der Union im Bundestag zu sprechen. Die Grünen und auch die FDP fordern seit Längerem eine Sondersitzung des Deutschen Bundestags, und ich kann mich anschließen: Es wäre wichtig, dass diese Sitzung stattfindet und die CDU und SPD ihre Verweigerungshaltung im Bundestag dazu aufgeben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal deutlich feststellen, dass die grüne Fraktion im Landtag selbstverständlich hinter den Menschen, den Kommunen und den Unternehmen steht und wir die Beschlüsse für die entsprechenden finanziellen Mittel hier im Landtag selbstverständlich unterstützen werden.

Die Menschen in den Hochwassergebieten brauchen Hilfe, um das Nötigste kaufen zu können und um eine Perspektive zu bekommen. Dafür sind diese Soforthilfen wichtig.

Um das Erlebte verarbeiten zu können, sind gerade die psychosozialen Angebote wichtig. Ich bin froh, dass die Traumaambulanzen der Landschaftsverbände für die Flutopfer offenstehen.

Das Angebot des schulpsychologischen Dienstes ist unverzichtbar für die Kinder und Jugendlichen. Ich denke, wir können gar nicht richtig ermessen, was die Geschehnisse für die Kinder bedeutet, die zum Teil Schreckliches mitansehen und auch die Verzweiflung und die Unsicherheit bei den Erwachsenen, bei ihren Eltern miterleben mussten.

Wir als Politikerinnen und Politiker stehen in der Verantwortung, für diese Hilfe zu sorgen, und zwar sowohl für finanzielle Soforthilfe als auch für psychosoziale Angebote.

Wir stehen aber auch in der Verantwortung, einen ehrlichen Blick zurück zu werfen und Abläufe aufzuarbeiten. Wir alle haben, denke ich, in den letzten Tagen und Wochen viele Gespräche geführt. In einem Gespräch hat mir eine Betroffene aus Erftstadt die Frage mit auf den Weg gegeben, wie die Bevölkerung gewarnt wurde. – Das ist einfach nicht passiert. Dass die Bevölkerung gewarnt wird und möglicherweise evakuiert werden kann, setzt voraus, dass die Behörden die Gefahr tatsächlich erkennen. Das ist offenbar nur unzureichend geschehen.

Anders, als es der Innenminister darstellt, lagen vor dieser Hochwasserkatastrophe eindrückliche Warnungen vor. Das Europäische Hochwasserwarnsystem EFAS hat bereits ab dem 10. Juli die nationalen Behörden gewarnt. Am Montag, den 12. Juli, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes erhalten.

Im Innenausschuss konnte der Innenminister vor zwei Wochen nicht nachvollziehbar erläutern, warum es am 12. Juli innerhalb der Landesregierung, also insbesondere zwischen dem für Katastrophenschutz zuständigen Innenministerium und dem für den Hochwasserschutz zuständigen Umweltministerium vor dem Eintreten der Katastrophe und spätestens dann, als die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes vorlagen, keinerlei Austausch gegeben hat.

Ich meine, dass die Ministerien zu diesem Zeitpunkt viel zu besprechen gehabt hätten, zum Beispiel die Frage der Aufnahmekapazitäten der Talsperren betreffend.

Aber es stellen sich noch weitere Fragen: Warum hat die Landesregierung die kreisfreien Städte und Kreise als untere Katastrophenschutzbehörden nicht bei der Bewertung der Unwetterwarnung unterstützt und sie zum Handeln aufgefordert?

Ich finde, dass sich das Innenministerium nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Das Innenministerium ist die Aufsichtsbehörde und hätte aus meiner Sicht diese Bewertung vornehmen und entsprechend auf die Städte und Kreise zugehen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Warum wurde die Bevölkerung nicht an allen Orten gewarnt? Wieso hat hier die Landesregierung keine Verantwortung übernommen und selbst gewarnt, obwohl sie durch das BHKG, also durch unser Katastrophenschutzgesetz, und den Warnerlass die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat? Warum sind die Kommunen nicht zum Handeln aufgefordert worden, als in anderen Kommunen bereits kleine Bäche zu reißenden Sturzfluten angewachsen sind? Warum ist kein Krisenstab der Landesregierung aktiviert worden, obwohl wir ihn vorsehen?

Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo und warum Fehler gemacht wurden. Wir müssen aus dieser Katastrophe lernen und die richtigen Konsequenzen ziehen, um den Katastrophenschutz für die Zukunft zu stärken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Mir ist dabei eines wirklich sehr wichtig: Diese Kritik bezieht sich nicht auf die Einsatzkräfte. Ich bin den Angehörigen des Katastrophenschutzes sehr dankbar dafür, dass sie alles gegeben haben und es auch heute tun, um Menschenleben zu schützen und vor Ort Hilfe zu leisten.

Aber diese Katastrophe, wie zuvor auch schon der Beginn der Coronapandemie, hat doch gezeigt, dass wir strukturelle Veränderungen im Katastrophenschutz brauchen. Analog zu den Brandschutzbedarfsplänen brauchen wir Katastrophenschutzbedarfspläne.

Die Stadträte stimmen alle fünf Jahre über den Brandschutzbedarfsplan ab. Darin wird festgehalten, wann die Feuerwehr bei welchem Einsatzszenario in welcher Zeit mit wieviel Personal vor Ort sein muss. Das sind die Schutzziele. Sie legen damit den Bedarf an Personal und Technik fest. Das brauchen wir auch für den Katastrophenschutz, und zwar für unterschiedliche Szenarien vom Waldbrand über langanhaltende Stromausfälle bis hin zum Hochwasser.

Das Innenministerium muss in solchen Katastrophenfällen die Kommunen unterstützen können. Das Innenministerium muss auch Entscheidungen vorgeben können, wie etwa bei Evakuierungen. Es muss die Möglichkeit geben, dass das Innenministerium Zuständigkeiten an sich ziehen kann. Dafür brauchen wir mehr als nur eine Aufsichtsbehörde. Wir brauchen eine Katastrophenschutzbehörde auf Landesebene und eine eigene Katastrophenplanung. Und ganz wichtig ist: Wir brauchen die Verzahnung mit anderen Landesbehörden wie im Falle von Hochwasser zwischen Umweltministerium und dem LANUV.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir alle wissen, dass sich solche Katastrophenfälle nicht für Landesgrenzen interessieren. Deshalb müssen wir für die Länder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das BBK, als Zentralstelle im Katastrophenfall umbauen. Es muss die Länder unterstützen dürfen, zum Beispiel beim Einsatz von Hubschraubern, und es muss den Einsatz und den Informationsfluss koordinieren.

Es ist doch absurd, dass wir ein fachlich hervorragend aufgestelltes Bundesamt haben, welches aber im Katastrophenfall nicht tätig werden darf. Hier müssen endlich die Länder ihre Weigerungshaltung aufgeben. Ich sehe hier auch die Landesregierung in der Pflicht, diese Veränderungen voranzutreiben, um den Katastrophenschutz insgesamt zu stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Neben dem Katastrophenschutz muss die große Lehre aus dieser Naturkatastrophe doch sein, dass wir den Hochwasserschutz stärken; denn es wird aufgrund der Klimakrise immer häufiger zu Extremwetterereignissen kommen. Wir werden Hochwasser und Überschwemmungen nie ganz verhindern können, aber wir müssen Vorsorge beim Hochwasserschutz betreiben.

Leider wurde in den letzten vier Jahren unter Schwarz-Gelb eine wichtige Chance vertan. Nordrhein-Westfalen könnte beim Hochwasserschutz bereits viel weiter sein.

Damit Hochwasser nicht Wohnhäuser, Schulen und Vereinsheime überflutet, braucht es vor allem eines: Fläche. Das Wasser muss sich ausbreiten und versickern können. Doch statt Überschwemmungsgebiete und flussnahe Flächen zu schützen, hat die Regierung Laschet der Flächenversiegelung freien Lauf gelassen.

(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Also!)

Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen etwa 22 ha Fläche pro Tag versiegelt. Es ist schön, Frau Ministerin Scharrenbach, dass Sie das 5-Hektar-Ziel noch im Herzen tragen, aber es bringt nichts, wenn Sie dieses Ziel, diesen Grundsatz aus dem Landesentwicklungsplan streichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nicht nur beim Zubetonieren von Fläche, sondern auch bei der Änderung des Landeswassergesetzes folgte die schwarz-gelbe Landesregierung ihrem Dogma der Entfesselung und hat die Bestimmungen für die Überschwemmungsgebiete gelockert. Die Regelung zum Schutz der Flächen, die dem Hochwasserschutz dienen, wurde gestrichen. Auch das Vorkaufsrecht des Landes von Flächen zugunsten der naturnahen Gewässerentwicklung wurde ersatzlos gestrichen. Damit wurde die Chance vertan, flussnahe Flächen durch die öffentliche Hand aufzukaufen, und diese für die Hochwasserschutz zu nutzen.

Das ist eine Schwächung des Hochwasserschutzes. Deshalb müssen solche Änderungen so schnell wie möglich wieder rückgängig gemacht werden. Unsere Stimmen dafür haben Sie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir erleben in diesem Sommer Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz, und gleichzeitig brennen Wälder in Griechenland, in der Türkei und seit Wochen schon in Sibirien, wo der Permafrost taut und das bislang gebundene CO2 und Methan freigesetzt wird. Das klingt alles irgendwie nach Apokalypse in einem ziemlich schlechten Science-Fiction-Film, aber es ist Realität.

Der Klimawandel ist kein Unheil, das unsere Urenkel erst in ferner Zeit irgendwann betreffen wird, sondern die Klimakatastrophe ist heute längst Realität. Wir müssen deshalb Klimafolgenanpassung betreiben und unsere Städte widerstandsfähiger machen. Wir müssen auf Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Dürren vorbereitet sein.

Aber – das ist mir auch wichtig – die Klimafolgenanpassung alleine reicht nicht aus. Wir erleben derzeit schon die Auswirkungen des Klimawandels bei einer Erderwärmung von 1,2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Die Klimakrise ist unumkehrbar. Das macht auch der heute vorgestellte erste Teilbericht des Weltklimarates in dramatischer Weise deutlich.

Deshalb müssen wir alles daransetzen, die weitere Erwärmung auf das 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Das bedeutet, dass Deutschland bis spätestens 2030 aus der Kohle aussteigen muss, dass die Windenergie ausgebaut werden muss anstatt sie auszubremsen, wie es diese Landesregierung tut, dass wir Solardächer zum Standard in unseren Städten machen.

(Beifall von den GRÜNEN und Josef Hovenjürgen [CDU])

Denn die Flutkatastrophe in unseren Städten, sei es in Hagen, in Erftstadt, im Kreis Euskirchen oder an vielen anderen Orten in Nordrhein-Westfalen, hat uns doch eines deutlich vor Augen geführt, nämlich dass Naturkatastrophen Menschenleben bedrohen und die Auswirkungen des Klimawandels unseren heutigen Wohlstand gefährden.

Deshalb kann ich Aussagen wie „Weil jetzt ein solcher Tag ist, verändert man nicht die Politik“ schlichtweg nicht nachvollziehen. Ich halte es für fahrlässig, ich halte es für unverantwortlich, wie man mit dem Erkenntnisgewinn über die Klimakatastrophe und den direkten Erfahrungen ihrer Auswirkung auf ein „Weiter so!“ setzen kann.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ja, Herr Hovenjürgen, da kann man den Kopf schütteln. Aber wir erleben gerade in diesem Sommer die Auswirkungen der Klimakatastrophe.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Wenn man jetzt darauf setzt, einfach weiterzumachen, dann ist auch klar, dass es so weitergehen wird. Die Erderwärmung wird weiter steigen, und das wird weitere Katastrophen zur Folge haben. Der Klimawandel ist unumkehrbar. Es sind schon 1,2 Grad Erderwärmung passiert, und wenn wir nicht gegensteuern, dann haben wir tatsächlich ein Riesenproblem. Das muss man doch spätestens jetzt endlich einsehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb muss alles dafür getan werden, die Klimakrise zu bekämpfen, unsere Städte auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und auch unseren Katastrophenschutz zu stärken. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Machtlos gegen die Fluten

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Online-Veranstaltung mit Sven Giegold

„Machtlos gegen die Fluten? – Wie können wir uns in NRW und Europa vor Katastrophen schützen?“

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„Machtlos gegen die Fluten? – Wie können wir uns in NRW und Europa vor Katastrophen schützen?“ – Mittwoch, 4. August 20.00 – 21.30 Uhr

Gleich hier anmelden!

Die Folgen der Hochwasser in NRW, Rheinland-Pfalz und weiteren Teilen Europas sind furchtbar. Weiterhin müssen wir alles tun, um den Betroffenen möglichst schnell zu helfen. Doch die Klimakrise wird in Zukunft zu immer häufigeren Extremwettern führen. Wenn wir nichts ändern, werden uns immer schlimmere Überschwemmungen treffen. Wie können wir uns also in Zukunft vor Hochwasser besser schützen? Wie können wir dafür sorgen, dass die Behörden die richtigen Schlüsse aus Wetterwarnungen ziehen und Warnmeldungen die Bevölkerung erreichen?

Starkregen wird in Zukunft unsere in ihrem natürlichen Lauf zu stark eingeschränkten Flüsse immer mehr belasten. Doch möglichst naturnahe Flüsse verringern die Gefahren durch Klimawandel und Hochwasser, denn breite Flüsse, Bäche und Auen bieten Raum, um mehr Wasser zu halten. In Europa haben wir uns bereits mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU vor mehr als 20 Jahren darauf geeinigt, unsere Flüsse bis 2015 wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen. Viele Flüsse und Bäche in Deutschland sind jedoch weiterhin in einem schlechten Zustand, mit oft katastrophalen Folgen für Mensch und Natur. In NRW hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet bei der Renaturierung der Flüsse sogar den Rückwärtsgang eingelegt.

Europa investierte schon vor Jahren in ein Frühwarnsystem. Bereits Tage bevor die ersten Überschwemmungen auftraten, wurden deutsche Behörden vor dem Hochwasser gewarnt. Doch diese Warnungen haben die Bürger*innen nicht immer erreicht. Wir wollen mit Professorin Hannah Cloke, Europas führender Hochwasserforscherin, diskutieren, ob und wie ein besserer Schutz der Bevölkerung möglich gewesen wäre. Professorin Cloke hat das europäische Frühwarnsystem mit aufgebaut, mit dem die jüngsten Überschwemmungen in Deutschland und den umliegenden Ländern vorhergesagt wurden.

Verena Schäffer hat als Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen NRW-Landtagsfraktion schon lange vor der Hochwasserkatastrophe Veränderungen des Katastrophenschutzes gefordert und wird dazu Eckpunkte vorstellen.

Oliver Krischer kennt als zuständiger Bundestagsabgeordneter stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion, lokaler Abgeordneter und Naturschützer die Lage an den betroffenen Flüssen genau. Er wird an Beispielen vor Ort zeigen, wie praktizierter Naturschutz schon jetzt noch Schlimmeres vermieden hat und wie Renaturierungen zum Hochwasserschutz in Zukunft beitragen kann.

Sven Giegold befasst sich als Europaabgeordneter aus NRW systematisch mit der Durchsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedsstaaten. Bei der Wasserrahmenrichtlinie hat er die EU-Kommission schon lange vor der Katastrophe zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedrängt.

Es diskutieren mit:

  • Professorin Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der University of Reading, UK.
  • Verena Schäffer, Vorsitzende der NRW-Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 
  • Oliver Krischer, Mitglied des Bundestages aus Aachen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  • Sven Giegold, Sprecher der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen im Europaparlament.

Termin: Mittwoch, 4. August,  20:00 – 21:30 Uhr

Sprachen: Deutsch und Englisch mit Simultanübersetzung

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Austausch mit der Verbraucherzentrale

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Austausch mit der Verbraucherzentrale in Witten

Kürzlich habe ich die Verbraucherzentrale in Witten besucht. Dazu finden Sie und findet ihr untenstehend meine Pressemitteilung zu dem Besuch.

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Die parlamentarische Sommerpause im Landtag nutzte die heimische Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Verena Schäffer, zu einem Austausch mit der hiesigen Verbraucherzentrale. Von der Leiterin der Wittener Zentrale, Alexandra Kopetzki und dem Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW, Udo Sieverding, ließ sie sich unter anderem über Veränderungen im Beratungsalltag informieren, die in den vergangenen 15 Monaten durch die Corona-Pandemie nötig wurden. Dazu gehört etwa die Rechtsberatung per Telefon genauso wie die Umstellung von themenbezogenen Präsenzveranstaltungen zu Online-Formaten.

Verena Schäffer MdL erklärt zu ihrem Besuch: „Ich bin froh, dass die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale in mittlerweile über 60 Standorten in NRW auch während der gesamten bisherigen Pandemie-Monate möglich gemacht werden konnte. Die Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher ist und bleibt unerlässlich. Wir haben uns unter anderem über Energiearmut, energetische Sanierung und erneuerbare Energien ausgetauscht. Die Energieberatung ist ein wichtiger Themenbereich der Verbraucherzentralen. Ich finde es unheimlich wichtig, dass die Verbraucherzentralen Menschen dabei helfen, Stromsperren in ihrem Zuhause zu verhindern. Mit der Beratung über energetische Haussanierung und den Einsatz erneuerbarer Energie geben die Verbraucherzentralen nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtige Hinweise sondern unterstützen damit auch die dringend notwendige Energiewende.“

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Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

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Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

Zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses zur Flutkatastrophe in NRW erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

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„Nordrhein-Westfalen wurde von diesem Unwetter hart getroffen. Unsere Anteilnahme gilt denjenigen, die geliebte Angehörige und Freunde verloren haben. Menschen wurden verletzt und an vielen Orten ist das gesamte Hab und Gut in den Fluten weggeschwemmt worden.

Die heutige Sondersitzung des Innenausschusses war wichtig, um die drängendsten Fragen zu klären. Allerdings bin ich darüber erschüttert, wie sehr sich der Innenminister bei dieser größten Naturkatastrophe für das Land Nordrhein-Westfalen aus der Verantwortung zieht. Er schiebt die gesamte Verantwortung auf die Kreise und kreisfreien Städte ab und zieht sich darauf zurück, dass diese formal zuständig seien. Dabei ist im Innenministerium offensichtlich unzureichend mit den Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes umgegangen worden. Mir ist nicht verständlich, warum das Innenministerium als für den Katastrophenschutz zuständiges Ministerium angesichts der Unwetterwarnungen keinen Kontakt mit dem Umweltministerium in Fragen des Hochwasserschutzes, z.B. bezüglich der Talsperren, aufgenommen hat. Dass die Unwetterwarnungen an die Städte und Kreise nur weitergeleitet wurden ohne eine inhaltliche Bewertung durch das Land und eine Handlungsaufforderung an die kommunale Ebene vorzunehmen, halte ich für einen Fehler. Innenminister Reul konnte zudem nicht schlüssig erklären, warum das Innenministerium keinen Gebrauch einer Warnung durch das Land gemacht hat.

Die Sondersitzung hat weitere Fragen unter anderem zum Krisenstab der Landesregierung offen gelassen. Es ist wichtig, dass diese Fragen aufgearbeitet werden. Denn diese Katastrophe, bei der mit fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte das halbe Land betroffen ist, muss eine Zäsur für den Katastrophenschutz sein. Wir brauchen unter anderem mit Katastrophenschutzbedarfsplänen eine stärkere Vorsorge im Bereich des Katastrophenschutzes, um zukünftig auf verschiedene Katastrophenszenarien besser vorbereitet zu sein.“

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Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

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“Diesen guten Ruf setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien aufs Spiel”

Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.10″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″]

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985, der sogenannte Brokdorf-Beschluss, nennt die Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens. Dieser Beschluss ist bis heute prägend für das Versammlungsrecht. Doch Innenminister Reul wollte noch vor einem Jahr den Brokdorf-Beschluss grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

Ministerpräsident Armin Laschet lobte hier vor zwei Wochen, dass die Polizei sogar ermögliche, dass Menschen für absurde Dinge ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen könnten – als wäre das nicht ihr Grundrecht. Der Staat hat nicht zu bewerten, für welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger demonstrieren. Ja, manches ist für Demokratinnen und Demokraten schwer erträglich, aber unsere Demokratie hält das aus.

Die Äußerungen von Minister Reul und Ministerpräsident Armin Laschet zeigen vor allem eines: Diese Koalition hat keinerlei Wertschätzung für Versammlungen als einem unabdingbaren Element unserer Demokratie, sondern sie sieht in ihnen immer eine potenzielle Gefahr. Man schützt aber die Demokratie nicht, indem man Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, wie diese Landesregierung es aktuell plant.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom vergangenen Samstag ist nicht nur eine Aufklärung der Einzelfragen zum Einsatz. Machen wir uns da nichts vor! Wer es gerade im Innenausschuss erlebt hat, weiß, was ich meine. Es ist im Kern eine Auseinandersetzung über die Ausrichtung der Einsatztaktik unserer Polizei.

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

In den 80er-Jahren hat sich in Nordrhein-Westfalen viel verändert. Die Polizeistrategie wurde grundlegend weiterentwickelt. Sogar noch vor dem Brokdorf-Beschluss wurde die NRW-Linie für den Einsatz der bürgernahen Polizei entwickelt, die auch heute noch Gültigkeit hat. Seitdem gelten Deeskalation, Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel, Kommunikation, Kooperation, Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungsteilnehmern und -störern als wesentliche Teile der Einsatzstrategie. Für diese NRW-Linie genießt unsere Polizei zu Recht bundesweit einen sehr guten Ruf.

Diesen guten Ruf und vor allem diese erfolgreiche Einsatztaktik setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien von einer robusten, einer repressiv ausgerichteten Polizei aufs Spiel. Ich finde das unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Weil es hier um eine grundsätzliche Frage des Umgangs mit der Versammlung geht, muss auch die Rolle des Innenministeriums im Vorfeld der Demo am Samstag in den Blick genommen werden.

Ja, Herr Reul, Sie haben eben im Innenausschuss sehr heftig dementiert, dass es Vorgaben gegeben habe. So wie ich Ihre Polizeiabteilung in den letzten vier Jahren erlebt habe, bin ich mir aber sehr sicher, dass bereits im Vorfeld darauf hingewirkt wurde, dass bei dieser Versammlung hart durchgegriffen wird.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist doch eine Unterstellung! Unglaublich!)

Dass Sie gerade im Innenausschuss derart gereizt auf die Frage reagiert haben, ob es eine klare Erwartungshaltung des Innenministeriums an das PP Düsseldorf gab,

(Nadja Lüders [SPD]: Macht er ja immer!)

spricht aus meiner Sicht sehr dafür, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und es diese Einflussnahme gab.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Unglaublich!)

Das wäre übrigens aus meiner Sicht in Bezug auf die Einsatzstrategie eine klare Missachtung der NRW-Linie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will eines ganz klar sagen: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung und darf es niemals sein.

(Gregor Golland [CDU]: Wie im Hambacher Forst!)

Wenn es zu Gewalt und Straftaten kommt, dann müssen diese selbstverständlich von der Polizei verfolgt werden.

Deeskalation und Kommunikation aber sind wesentliche taktische Einsatzmittel, damit angespannte Situationen gar nicht erst eskalieren – dies im Übrigen auch zum Schutz unser eingesetzten Polizeibeamtinnen und ‑beamten.

Ich halte es rechtlich für mehr als fragwürdig, dass über 300 Menschen, darunter viele Minderjährige – 38, wie wir gerade gehört haben –, über Stunden in einem sogenannten polizeilichen Kessel eingeschlossen waren. Es ist gerade im Innenausschuss nicht wirklich dargelegt worden, was die rechtliche Begründung dafür ist. Hier werden wir weiter nachhaken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist ungeheuerlich, dass ein Journalist, der sich als Journalist zu erkennen gibt, bei einer Demonstration von Polizisten verletzt wird. Wir Grüne haben bei der Beratung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass Art. 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit, bei Versammlungen gewährleistet werden muss. Nehmen Sie also die Versammlung zum Anlass, für den Schutz der Pressefreiheit bei Demonstrationen zu sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nach den Erfahrungen am Samstag ist bei vielen Menschen das Vertrauen in unsere Polizei erschüttert.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Sie fragen sich, ob das der Anfang einer neuen harten Linie ist, um es ganz klar zu sagen.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Herr Reul und Herr Löttgen wollen in Bezug auf das Versammlungsgesetz den Ball flach halten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Sie halten den Ball nicht mehr flach!)

Sie suggerieren, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung allein um eine Überarbeitung des alten Bundesgesetzes handelt. Sie suggerieren, es sei nur eine Überarbeitung mit einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Das ist schlichtweg falsch.

Es ist im Übrigen arrogant, Herr Reul, wenn Sie behaupten, dass diejenigen, die das Gesetz kritisieren, es nicht gelesen hätten. Ich habe es sehr intensiv gelesen. Der Gesetzentwurf geht weit über die Rechtsprechung hinaus. Er ist zum Teil sogar schärfer als das Bayerische Versammlungsgesetz. Es wird Versammlungen in Zukunft einschränken und damit ein wichtiges Grundrecht einschränken. Das halte ich schlichtweg für falsch.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist einfach – Entschuldigung – heuchlerisch, dass die FDP-Landtagsfraktion hier im Landtag erst auf Druck aus Berlin die Freiheits- und Bürgerrechte wiederentdeckt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Ministerinnen und Minister haben dem Gesetzentwurf im Kabinett zugestimmt. Sie haben der Verhinderung von Gegendemonstrationen, von vereinfachten Bild- und Tonaufnahmen, erschwerten Bedingungen zur Anmeldung einer Demonstration,

(Marc Lürbke [FDP]: Verhinderung von Gegendemonstrationen? Verhinderung?)

sogar dem Vergleich der heutigen Klimaschutzbewegung mit den Aufmärschen von SA und SS unter den Nationalsozialisten zugestimmt.

Ja, Herr Lürbke, § 7 des Gesetzentwurfs, Störung von Versammlungen, sieht genau das vor: die Verhinderung von Gegendemonstrationen. Bitte schauen Sie in das Gesetz. Das haben Sie offenbar noch immer nicht getan. Dort steht das genauso. Das ist auch mehrfach von Sachverständigen so vorgetragen worden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Lürbke, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Freiheitsrechte waren Ihnen im Polizeigesetz egal, sie waren Ihnen bis zum Tweet von Frau Strack-Zimmermann am Samstagabend egal, und deshalb nimmt Ihnen Ihre Haltung hier gerade niemand ab.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Henning Höne [FDP]: und Marc Lürbke [FDP])

– Da scheine ich ja einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben, Herr Höne und Herr Lürbke.

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfes …

(Marc Lürbke [FDP]: Nein, das ist alles Quatsch!)

– Nein, das ist kein Quatsch. Gucken Sie sich doch die Reden zum Polizeigesetz an, Ihre Äußerungen zum Versammlungsgesetz.

(Zurufe von Henning Höne [FDP] und Josefine Paul [GRÜNE])

Hier nimmt Ihnen schlichtweg niemand ab, dass Sie für Freiheitsrechte einstehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfs ist geprägt von Repression, von der Verhinderung von Versammlungen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Deshalb muss der Gesetzentwurf aus meiner Sicht zurückgezogen werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist ja maßlos, Frau Kollegin! Unglaublich!)

Ja, ich gebe Ihnen recht: Wir brauchen ein modernes Versammlungsrecht – das ist so –, aber eines, das Art. 8 des Grundgesetzes, die Versammlungsfreiheit, wirklich schützt und Versammlungen ermöglicht, anstatt sie zu behindern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Golland, ich werde in der Tat leidenschaftlich, wenn es um die Grundrechte geht, und im Gegensatz zu Ihnen bedeutet mir der Schutz unserer Grundrechte sehr viel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und Ralf Witzel [FDP])

Aber, Herr Golland, ich will hier auch noch einmal ganz deutlich sagen: Sie müssen sich schon mit meiner sachlichen Kritik auseinandersetzen,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wenn sie denn sachlich wäre!)

und es ist, glaube ich, gerade sehr erkennbar geworden, dass Sie das nicht tun wollen.

Herr Reul, Sie sagten, Sie würden nicht wollen, dass die Debatte auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werde. Diese Auffassung teile ich. Mir ist deshalb wichtig, Folgendes klarstellen – so hatte ich auch die Fragen in der Innenausschusssitzung angelegt, und ich meine, das wäre in meiner Rede deutlich geworden –: Es geht mir nicht darum, einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Fokus zu nehmen und zu sagen, welcher Polizeibeamte wann und wo bei der Demo steht. Darum geht es nicht.

Natürlich gibt es bei dieser Demonstration, bei der ich weiß nicht wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt waren – wahrscheinlich waren es mehrere Hundert, aber vielleicht auch 1.000 oder sogar mehr –, …

(Bodo Löttgen [CDU]: Wenn Sie mal zugehört hätten! Die Zahl hat er doch genannt!)

– Es tut mir leid, Herr Löttgen, dass ich an dieser Stelle vielleicht einmal nicht zugehört habe. Wenn Sie die Zahl aber gerade wissen, ist das in Ordnung. Darum geht es aber gar nicht. Es geht nicht um die Zahl, sondern es geht darum, dass es bei einer Vielzahl von eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu Fehlern kommen kann.

Mir geht es in der Debatte aber darum, und darauf waren auch meine Fragen im Innenausschuss ausgerichtet, welche Einsatzvorgaben gemacht wurden. Mit welcher rechtlichen Begründung wurden welche polizeilichen Maßnahmen eingeleitet? Außerdem geht es um die Bewertung, ob diese Einleitung von polizeilichen Maßnahmen verhältnismäßig war oder nicht. Dabei handelt es sich um juristische Fragen, und da geht es, wie gesagt, nicht um die einzelnen Beamtinnen und Beamten.

Im Übrigen ist es die Aufgabe des Parlaments, diese Fragen hier zu klären, Herr Reul. Sie müssen anerkennen – Entschuldigung –, dass das unsere Aufgabe als Abgeordnete ist und wir uns nicht darauf verlassen, dass der Minister als Teil der Exekutive aufklärt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es sind noch viele Fragen zu klären, und ich kann hier schon einmal ankündigen, dass wir das weiter anmelden werden.

Dann möchte ich gerne noch einmal zu Herrn Golland und zur NRW-Leitlinie kommen. Herr Golland, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zum Thema „Was ist die NRW-Linie?“ gestellt haben. Sie haben das nach vier Jahren Mitgliedschaft im Parlament und als Mitglied des Innenausschusses nicht gewusst. Ich finde, dass man das hätte wissen können, aber ich bin Ihnen dankbar, dass wir dafür nun diese Leitlinie vorliegen haben, die sich jeder aus dem Netz ziehen kann.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Ich möchte daraus gerne den letzten Absatz zitieren, weil Sie von einer „weichen Welle“ sprachen. Dieser Absatz lautet: Die nordrhein-westfälische Linie ist keine weiche Welle, keine bestimmte Linie, keine falsche Nachgiebigkeit, sondern angemessener, differenzierter Polizeieinsatz. Sie verwirklicht den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. – Das ist die NRW-Linie, und ich bin froh, dass diese Linie in Nordrhein-Westfalen nach wie vor Bestand hat.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Das hat man bei der Silvesternacht gesehen!)

Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, dass Sie hier sagten –Herr Katzidis hat das ebenfalls anklingen lassen –, dass nicht genügend gegen Straftaten vorgegangen werde, und den Grundgedanken der NRW-Leitlinie zitieren. Die NRW-Leitlinie spricht zu Beginn von den zwei Grundgedanken – Zitat – „entschiedener und problembewusster Einsatz von konfliktmindernden und gewaltdämpfenden Maßnahmen“ und „konsequentes Einschreiten gegen Gewalt durch angemessen starke Kräfte“. Auch das ist ein Teil der NRW-Linie, und ich würde wirklich empfehlen, dass Sie sich das noch einmal zur Lektüre vornehmen.

Diese NRW-Linie beschreibt aus meiner Sicht sehr gut, dass Deeskalation bzw. ein angemessener verhältnismäßiger Polizeieinsatz gerade dazu führen, bei Demonstrationen Gewalt zu vermeiden und eine Eskalation zu verhindern. Genau darum muss es uns auch zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten gehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Lürbke, ich komme zu Ihren Ausführungen. Jetzt so zu tun, als wäre es normal, dass Gesetze innerhalb einer Koalition grundlegend überarbeitet würden, wenn sie dem Parlament einmal vorlägen, ist schlichtweg weltfremd. Jeder, der schon einmal in einer Koalition war, weiß das auch. Selbst wenn es der Fall wäre, dass man ein Gesetz dann noch einmal grundsätzlich komplett umschreiben würde, würde ich mich fragen, warum ein Minister Stamp, ein Minister Pinkwart und eine Ministerin Gebauer diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja, der ist gut!)

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht weiß, was die FDP jetzt an diesem Gesetzentwurf konkret ändern will – Sie sind im Plenum maximal nebulös geblieben –, will ich auch noch einmal klar feststellen, dass eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs alleine überhaupt nicht reicht. Der Duktus des Gesetzes und die Gesetzesbegründung mit den unsäglichen Vergleichen, indem zum Beispiel die Klimaschutzbewegung mit der SS und der SA gleichgesetzt wird, gehen einfach nicht. Das kriegen Sie auch nicht über eine Überarbeitung weg, denn die Begründung bleibt doch stehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Deshalb will ich noch einmal sagen: Wir brauchen ein modernes Versammlungsgesetz, das die Rechtsprechung berücksichtigt, aber es muss ein Versammlungsfreiheitsgesetz sein, das Art. 8 Grundgesetz schützt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, Regina Kopp-Herr [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

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Verena Schäffer trifft Nouranour

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Zu Besuch bei Nouranour

Pressemitteilung zu meinem kürzlich erfolgten Besuch bei Nouranour in Witten

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Einen sitzungsfreien Tag im Landtag nutzte die heimische Landtagsabgeordnete der Grünen, Verena Schäffer, um den jüngst eröffneten Projektraum von Nouranour in der Ruhrstraße zu besuchen. Dort informierte sie sich bei Lilia Galarza, einer der drei Initiatorinnen, über das Upcycling von Stoffen, die Näh- und Lernwerkstatt, erste Entwürfen für das interkulturelle Modelabel und die Philosophie hinter dieser Unternehmung.

Verena Schäffer zeigte sich begeistert von dem Engagement der Initiatorinnen und erklärte: „Es ist toll zu sehen, dass ein soziales Projekt auch in Zeiten wie diesen konzeptioniert und eröffnet werden kann und auch so gut gestartet ist. Es verbindet die Belebung der Wittener Innenstadt mit nachhaltiger, interkultureller Mode und ist mit der Nähwerkstadt gleichzeitig auch Bildungsort. Ich wünsche dem Projekt alles Gute und eine erfolgreiche Zukunft in Witten.“

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Zum Entwurf der Landesregierung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz – zweite Lesung

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“Auch das gehört zu unserer Fürsorgepflicht”

Zum Entwurf der Landesregierung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz – zweite Lesung

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Blick auf die Tagesordnung werden sich wahrscheinlich einige „Was für ein sperriger Titel“ gedacht haben. Dieser Gesetzentwurf hat es aber in sich – und das meine ich nicht positiv –, denn mit diesem etwas sperrig klingenden Gesetzentwurf wird den kommunalen Ordnungsämtern der Einsatz von Bodycams und von Dashcams erlaubt. Das wurde gerade auch schon ausgeführt.

(Beifall von der CDU)

– Die CDU klatscht. Sie können gerne häufiger bei meinen Reden klatschen; damit habe ich gar kein Problem.

(Henning Höne [FDP]: Das liegt ja an dir! – Heiterkeit)

Mal sehen, ob es dabei bleibt.

Ich würde gerne zu den Dashcams ein paar Sätze sagen, weil dieses Thema noch nicht wirklich benannt wurde. Professor Kersting von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen hat in der Anhörung dargelegt, dass Dashcams, die sich hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befinden, praktisch keine Schutzfunktion hätten. Sie hätten einen nur sehr geringen bis eigentlich überhaupt keinen Effekt auf die Kommunikation, und einen Nachweis, dass sie deeskalierend wirken würden, gebe es schlichtweg nicht.

Außerdem sagte Professor Kersting in der Anhörung, dass die Aufzeichnungen vor allem für die Strafverfolgung genutzt würden. Die Ordnungsdienste sind für die Strafverfolgung aber überhaupt nicht zuständig. Im Übrigen ist auch das Land in der Gesetzgebungskompetenz für die Strafverfolgung nicht zuständig. Uns fehlt also schlichtweg die Gesetzgebungskompetenz. Insofern weiß ich nicht, was diese Dashcams hier sollen. Wahrscheinlich soll das gut klingen, dass Sie etwas für die Ordnungsämter tun, aber bringen tut das – mit Verlaub – nichts. Deshalb hätte man das aus dem Gesetzentwurf auch gut herausstreichen können.

Ein weiterer Punkt sind die Bodycams. Lieber Herr Katzidis, wir müssen von der Frage wegkommen, ob deren Einsatz ideologisch ist oder nicht. Denn eigentlich ist das keine ideologische Frage, sondern es ist eine Frage von „Schaut mal auf die Wissenschaft und auf die Studie, die in Nordrhein-Westfalen gemacht wurde“. Unsere Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat doch eine Studie dazu durchgeführt.

Ich verteufle Bodycams überhaupt nicht. Rot-Grün hat Bodycams für die Polizeibeamtinnen und -beamte eingeführt, weil wir ein Mittel brauchen, damit die Angriffe auf Beamtinnen und Beamte aufhören, und das zur Deeskalation beiträgt.

Die Studie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Beamtinnen und Beamten im Einsatz häufig ihre Sprache und ihren Tonfall ändern, wenn die Kamera läuft, weil das aufgezeichnet wird. Das Wechseln in eine sehr formale Sprache führt wiederum dazu – das wurde in der Studie so dargestellt –, dass es vermehrt zu Angriffen auf Polizeibeamte kommt. Was wir verhindern wollen, nämlich die Gewalt gegen Beamte, wird also komplett konterkariert. Im Übrigen sagt das auch das Innenministerium, Herr Sieveke; Frau Lesmeister hat das doch in den Sitzungen des Innenausschusses dargelegt.

Aus diesem Grund gibt es nun mehr Fortbildungen für die Polizeibeamtinnen und -beamte, denn es gilt, sie für den Einsatz damit zu schulen, damit sie eben nicht zur Zielscheibe von Angriffen werden.

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja klar!)

Auch das gehört zu unserer Fürsorgepflicht.

(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Jetzt reden wir hier aber nicht über die Polizei, sondern wir reden über die Ordnungsdienste. Bei den Ordnungsdiensten haben wir allerdings noch nicht einmal eine landesweit einheitliche Ausbildung. Jede Kommune macht das anders.

(Zuruf von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU])

– Es kann sein, dass das Bonn sehr hervorragend macht; das kann ich nicht beurteilen. Andere Städte machen das aber nicht so hervorragend. Es gibt auch viele Quereinsteiger. Wenn Sie mit Wertschätzung und Anerkennung für die Ordnungsdienste argumentieren, dann sorgen Sie dafür, dass es eine einheitliche Ausbildung und eine gute Bezahlung gibt. Das hilft den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsdienste,

(Beifall von Berivan Aymaz [GRÜNE])

aber nicht die Bodycam.

Meine große Sorge ist – deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf auch ablehnen –, dass die Ordnungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter deshalb nicht weniger angegriffen werden, und meine große Befürchtung ist, dass genau das Gegenteil bewirkt wird und es so ist, wie das in der Studie unserer Hochschule dargestellt wurde. Das Gegenteil zu bewirken, wäre fatal. Ich halte das auch ein Stück weit für verantwortungslos, darüber so hinwegzugehen, indem gesagt wird: Wir machen das jetzt als Zeichen der Anerkennung. – Das ist es nämlich nicht; das möchte ich hier ganz klar und deutlich feststellen.

Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen, den ich problematisch finde, und dabei sehe ich Sie als Mitglied der FDP an, Herr Pfeil. Ich sage jetzt nicht, was ich von der FDP als Bürgerrechtspartei halte. Allerdings hätte ich mir schon gewünscht, dass Sie sich Art. 13 des Grundgesetzes ein wenig mehr ansehen.

Sie verweisen nur auf das Polizeigesetz, und wir hatten dabei schon die sehr schwierige Situation und die Frage: Wie können wir es verfassungsrechtlich ermöglichen, dass Polizeibeamtinnen und -beamten die Bodycam auch im Einsatz in einer Wohnung zum Beispiel bei häuslicher Gewalt tragen können? – Wir haben das im Polizeigesetz geregelt. In diesem Gesetzentwurf haben wir aber nur einen Verweis, und das reicht bei einem derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff, bei dem es um die Unverletzlichkeit der Wohnung geht, nicht aus.

Abgesehen davon gibt es auch keine Regelungen zum Datenschutz, obwohl es hier um Aufzeichnungen geht. Die Kommunen müssen gewährleisten, wie lange aufgezeichnet wird. Wie lange wird gespeichert? Wer kümmert sich in der Kommune darum? Dafür bedarf es komplexer Datenschutzkonzepte, die erst einmal aufgelegt werden müssen.

Das alles fehlt mir in diesem Gesetzentwurf, und ich halte ihn schlichtweg nicht für durchdacht.

Zum Abschluss und zur Güte will ich aber auch festhalten: Wir sind uns darüber einig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungsämtern einen verdammt guten Job machen. Auch in dieser Coronakrise haben sie einen verdammt guten und harten Job gemacht. Sie dürfen auf keinen Fall Opfer von Angriffen werden – deshalb müssen wir uns auch vor sie stellen –, und das erreichen wir durch eine gute Ausbildung und durch regelmäßige Fortbildungen zum Beispiel im Bereich der Deeskalation. Das wäre effektiv, und das würde etwas bringen.

Auch die gute Kommunikation mit der Polizei und die Anwesenheit der Polizei bei schwierigen Einsätzen würde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern helfen.

Lassen Sie uns an diesen Themen weiterarbeiten. Da bin ich sehr gerne dabei, nicht jedoch bei diesem Gesetzentwurf. Es tut mir leid, aber wir müssen diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil es so einfach nicht geht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Christian Mangen [FDP])

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Frau Schäffer.

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Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP gegen Antisemitismus

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“Wir brauchen die Prävention – Wir brau­chen die Intervention”

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP gegen Antisemitismus

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir uns bei dem Thema „Antisemitismus“ die Zeit nehmen, in den Ausschüssen und auch hier im Plenum darüber zu diskutieren. Ich sehe die Notwendigkeit, dass wir das tun müssen. Wir alle waren und sind sehr schockiert über die antisemitischen Vorfälle, die wir in den letzten Wochen hier in Nordrhein-Westfalen leider erleben mussten.

Wir wissen, dass Antisemitismus als Einstellung in der Bevölkerung vorhanden ist. Das ist bei diesem Konflikt und anlässlich der Gewalteskalation im Nahen Osten aufgebrochen.

In den verschiedenen Reden ist schon deutlich geworden, dass Antisemitismus auch in un­terschiedlichen Phänomenen vorkommt. Wir reden über Antisemitismus als Einstellung in der Mitte der Gesellschaft, aber natürlich auch über israelbezogenen Antisemitismus in linken Mi­lieus und in migrantischen Milieus sowie über Antisemitismus als integralem Bestandteil des Rechtsextremismus.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns damit auch auseinandersetzen.

Ich finde es besorgniserregend, wie schnell und gewaltbereit sich der Nahostkonflikt auch hier auf Nordrhein-Westfalen ausgewirkt hat. Es lag ja kein Tag zwischen den Raketenschüssen der Hamas auf Israel und den ersten Angriffen gegen Synagogen hier in Nordrhein-Westfalen. Ich will die Diskussion, die wir im Innenausschuss dazu hatten, gar nicht wiederholen, aber doch eine kleine Anmerkung machen. Ich hätte mir erhofft, dass man aus den Erfahrungen während des Gazakrieges 2014 den Schluss gezogen hätte, dass die Polizei die Schutzmaß­nahmen hier in NRW schneller hochfahren muss. Vielleicht hätten die Angriffe auf die Syna­gogen in Bonn und in Münster damit auch verhindert werden können.

Die Polizei hat zwischen dem 10. Mai und dem 4. Juni dieses Jahres 111 antisemitische Vor­fälle in NRW verzeichnet – 111 Vorfälle in nur 25 Tagen. Das ist aus meiner Sicht eine er­schreckend hohe Anzahl von Straftaten, von Vorfällen. Das muss uns als Demokratinnen und Demokraten zu denken geben. Das können wir nicht hinnehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich meine auch, dass wir ein genaueres Bild brauchen, welche Formen Antisemitismus aktuell annimmt, wie weit und wo er sich in welchen Formen verbreitet und welche Faktoren ihn ver­schärfen. Vor allem müssen wir das Dunkelfeld der antisemitischen Straftaten und Vorfälle aufhellen.

Seit anderthalb Jahren kündigt diese Landesregierung eine Meldestelle Antisemitismus an. Diese Meldestelle ist richtig und wichtig, weil sie das Dunkelfeld aufhellt und auch Perspekti­ven von Jüdinnen und Juden einbezieht. Aber seit anderthalb Jahren reden wir darüber. Diese Meldestelle muss jetzt endlich kommen. Wir erwarten von dieser Landesregierung, dass sie bald eingerichtet wird.

Wir brauchen im Übrigen auch zum Beispiel eine Dunkelfeldstudie Antisemitismus. Auch das wurde hier oft diskutiert. Auch das muss meines Erachtens endlich kommen.

Ja, Ihre Forderungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, nach Angeboten im Bereich der Aus- und Fortbildung für den öffentlichen Dienst, insbesondere für Polizei und Justiz, sind absolut richtig. Dem können wir nur zustimmen. Aber es bleibt dann doch wieder ein bisschen an der Oberfläche.

Im Bereich der Polizei – das kann ich in besonderer Weise beurteilen – passiert ja schon total viel, und es wird gerade noch mehr draufgesattelt. Nach den rechtsextremen Inhalten in Chats von Polizeibeamtinnen und -beamten wird ja viel mehr gemacht. Das ist auch gut.

Aber der nächste Schritt, Frau Erwin, über den wir doch jetzt reden müssen, sind ver­pflichtende Fortbildungen. Das ist doch der Punkt. Und dahinter bleibt Ihr Antrag leider zurück. Ich finde das schade. Lassen Sie uns gerne noch einmal darüber diskutieren; denn das würde wirklich helfen. Wir haben ja schon eine gute Ausbildung. Es geht jetzt aber um die Fortbil­dung, um auch diejenigen zu erreichen, die vielleicht nicht zu freiwilligen Angeboten gehen. Lassen Sie uns also noch einmal darüber diskutieren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch den Punkt der Versammlungsbehörden finde ich gut. Ich finde es richtig, zu sagen: Wir müssen schauen, was wir versammlungsrechtlich machen können. Wo kann die Polizei oder können die Versammlungsbehörden – natürlich unter Berücksichtigung der Versammlungs­freiheit gemäß Art. 8 Grundgesetz – Auflagen anwenden? Wo müssen gegebenenfalls Ver­sammlungen auch untersagt werden?

Wir haben hier einmal den Vorschlag gemacht, dass es eigentlich so etwas wie einen Arbeits­kreis der Polizeibehörden braucht, die immer wieder mit solchen Versammlungen konfrontiert werden, damit man sich dort unter den Versammlungsbehörden austauscht, also den Polizei­behörden, die ja in Nordrhein-Westfalen zuständig sind. Das ist aber abgelehnt worden.

Im hier vorliegenden Antrag steht nun Ihre Forderung, da brauche man eine Unterstützung der Behörden. Was heißt das denn? Auch hier bleibt es leider unkonkret. Das finde ich bei so einem wichtigen Thema schade. Eigentlich müssen wir doch jetzt über ganz konkrete Maß­nahmen diskutieren.

Ich könnte noch viel sagen. Meines Erachtens müssen wir auch das Thema „Einbürgerungs­hindernisse“ diskutieren. Ich finde das total nachvollziehbar. Aber es muss juristisch so gere­gelt werden, dass es nachher auch wirklich umsetzbar ist. Denn reine Symbolpolitik bringt uns nicht weiter, sondern führt vielleicht sogar dazu, dass Ursachen für Antisemitismus bei ande­ren gesellschaftlichen Minderheiten abgeladen werden. Und das wollen wir alle nicht. Denn eines ist klar – da sind wir uns auch einig –: Antisemitismus lässt sich nicht mit Rassismus bekämpfen. Wir müssen beides bekämpfen und beides angehen.

Letzter Satz – ich weiß, dass meine Redezeit abgelaufen ist –: Wir werden Antisemitismus nicht allein mit sicherheitspolitischen und polizeilichen Maßnahmen bekämpfen können. Wir brauchen die Auseinandersetzung in der Gesellschaft. Wir brauchen die Prävention. Wir brau­chen die Intervention. Wir brauchen aber auch insbesondere den Opferschutz. Es ist mir sehr wichtig, dass wir auch hier weiterkommen und das vorantreiben.

Lassen Sie uns also weiter die Diskussion über konkrete Maßnahmen führen – denn das ist gut und wichtig –, und lassen Sie uns gemeinsam gegen Antisemitismus vorgehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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