Rede zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz – zweite Lesung

„In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen“

Rede zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz – zweite Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt den Spruch: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das kann man mit Blick auf dieses Versammlungsgesetz nicht so wirklich sagen. Daran ändert leider auch der Änderungsantrag von CDU und FDP aus der vergangenen Woche nicht allzu viel. Ich gebe zu, der Änderungsantrag verbessert den Gesetzentwurf an einigen Stellen, aber wirklich retten kann er ihn leider nicht.

Bevor ich zum Inhalt komme, würde ich gern noch ein paar Worte zum Gesetzgebungsverfahren sagen, weil CDU und FDP im Innenausschuss letzte Woche betont haben, wie ausgiebig man diesen Gesetzentwurf im Landtag beraten hätte. Das stimmt meines Erachtens so nicht.

Die Einbringung im Januar erfolgte ohne Plenardebatte. Bei der Anhörung im Mai haben wir das erste Mal überhaupt über den Gesetzentwurf gesprochen. Danach folgte monatelang nichts. Erst letzte Woche haben wir dann im Ausschuss über den Gesetzentwurf diskutiert. Parallel erfolgte die Auswertung der Anhörung. Ihren Änderungsantrag haben wir immerhin zwei Tage vorher, am Nikolaustag, erhalten.

Ich würde sagen, das war alles andere als eine intensive parlamentarische Befassung mit einem so weitreichenden und wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Das finde ich schade, und das wird auch der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht ganz gerecht.

Wir wollten eine zweite Anhörung machen. Ich hätte das gut und notwendig gefunden. Das haben Sie leider abgelehnt. Sehr schade! Wie gesagt, die Versammlungsfreiheit hat eine sehr hohe Bedeutung in unserer Demokratie. Es wäre gut gewesen, diesen Gesetzentwurf ausgiebig zu diskutieren.

Ich will auch sagen: Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes ist wahrlich keine Sternstunde für die frühere Bürgerrechtspartei FDP. Wir kennen das schon von dem Polizeigesetz, aber das macht es mit Blick auf die Versammlungsfreiheit nicht besser.

Die FDP hat als Teil der Regierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Herr Lürbke hat ihn damals sehr begrüßt. Dass es letzte Woche überhaupt noch zu Änderungen gekommen ist, liegt bekanntermaßen einzig und allein daran, dass im Juni die Demonstration hier in Düsseldorf stattgefunden hat,

(Daniel Sieveke [CDU]: Das stimmt nicht! – Zuruf von der CDU: Nee, ist klar!)

dass es ein großes Medienecho gab, dass wir uns mitten im Bundestagswahlkampf befanden und die FDP-Bundestagsabgeordneten mitbekommen haben, was hier gerade für ein Gesetz diskutiert wird.

(Gregor Golland [CDU]: Von Linksradikalen!)

Ansonsten hätte die FDP heute einfach munter zugestimmt. Ich finde, das gehört einfach zur Wahrheit dazu.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Auch wenn Sie es vielleicht nicht hören wollen – es ist einfach so.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Der Änderungsantrag, der letzte Woche von den Koalitionsfraktionen in den Innenausschuss eingebracht wurde, bringt durchaus einige Klarstellungen und auch Verbesserungen. Das erkenne ich ganz ausdrücklich an, das ist auch gut so.

Dass Sie zum Beispiel für die Spontanversammlungen die Pflicht zur Benennung einer Versammlungsleitung gestrichen haben, finde ich eine sehr gute Änderung.

Ich finde es auch gut, dass Sie eine Überprüfungsklausel, eine Evaluation, eingeführt haben. Darauf haben wir Grüne sehr gedrängt und von vornherein gefordert, dass es das geben muss. Aber der Kollege Sven Wolf hat mich gerade schon darauf hingewiesen: Wahrscheinlich werden die Gerichte schon evaluieren. – Wir dürfen gespannt sein, wie die Gerichte über diesen Gesetzentwurf entscheiden werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch die Änderungen beim Störungsverbot waren notwendig. Denn klar ist, dass nicht nur die Versammlung selbst geschützt wird, sondern auch jede Gegendemonstration ist natürlich von der Versammlungsfreiheit geschützt. Das ist richtig so. Es ist gut, dass Sie das in dem zukünftigen Gesetz durch Ihren Änderungsantrag klarstellen.

Zum Militanzverbot finde ich, die Änderung der Überschrift ist ein bisschen eine Mogelpackung. Darauf hätten wir verzichten können. Aber das ist in Ordnung. Sie haben in der Tat substanziell bei diesem Paragrafen etwas geändert und klargestellt. Auch das erkenne ich an.

Eines verstehe ich aber nicht. Das habe ich im Innenausschuss schon gesagt, und wir haben es auch vorher schon mehrfach angesprochen. Das war Thema in der Anhörung, und zwar der Vergleich in der Gesetzesbegründung, Seite 77. Dort ist von nationalsozialistischen Aufmärschen von SA und SS die Rede. Das wird verglichen mit dem heutigen Schwarzen Block und der Klimabewegung. Ich finde es nicht in Ordnung, dass hier solche historisch unzulässigen Vergleiche aufgeführt werden.

Der Minister sorgt sich sehr, kümmert sich und engagiert sich für die historisch-politische Bildung der Polizeibeamtinnen und -beamten. In Selm-Bork läuft total viel dazu. Es ist großartig, was da gemacht wird. Gleichzeitig finden sich solche unsäglichen Vergleiche in Gesetzentwürfen des Innenministeriums. Das geht einfach nicht.

Dass Sie die Chance nicht genutzt haben, das in dem Änderungsantrag klarzustellen und zu sagen: „Okay, das ist uns irgendwie durchgerutscht; keine Ahnung, wie das da reingekommen ist, das verstehen wir selbst nicht so richtig“, verstehe ich einfach nicht. Wir haben Sie mehrfach darauf hingewiesen. Gut. Ich habe mich schon im Innenausschuss darüber aufgeregt. Mich macht das immer noch fassungslos. Ich weiß nicht so richtig, wie das passieren konnte und warum Sie das nicht klargestellt haben.

Ich will darauf hinweisen, es gibt noch mehr Kritik, unter anderem aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Die Kritik haben Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht aufgegriffen.

Das gilt zum Beispiel für das Kooperationsgebot, was durch den Gesetzentwurf zu einer faktischen Pflicht gemacht wird, weil bei Nichtkooperation Beschränkungen der Versammlung angedroht werden. Damit wird es zu einer Pflicht, und das steht eigentlich im Widerspruch zu dem, was das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss 1985 festgestellt hat.

Auch bei den Bild- und Tonaufnahmen gibt es keine Veränderungen durch den Änderungsantrag. Die Voraussetzung für Übersichtsaufnahmen, also wann die Polizei Aufnahmen bei Demos machen darf, sind unverändert vage formuliert. Es geht um die Größe und Unübersichtlichkeit von Versammlungen. Aber was das konkret bedeutet, wird leider nicht klargestellt.

Ich will noch mal daran erinnern, dass Gerichte mehrfach gesagt haben, dass Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen einen Abschreckungseffekt haben können, dass Menschen gar nicht erst zu Demonstrationen gehen, wenn beispielsweise der Datenschutz nicht ausreichend gesichert ist. Auch da will ich noch mal an Brokdorf erinnern, denn das Bundesverfassungsgericht hat ganz, ganz deutlich gesagt, dass die Teilnahme an Versammlungen zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört. Deshalb, finde ich, muss das auch in solch einem Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Ein weiterer Hinweis ist das Thema „Autobahn“. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag geschrieben, dass es ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen gibt.

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Wie bitte?

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Zumindest fehlt mir die Begründung, die Erläuterung, die Erklärung.

(Gregor Golland [CDU]: Das ergibt sich doch wohl von selbst! Was muss man denn da noch erklären?)

Es gibt auf jeden Fall Bedenken dazu, die besagen, dass so ein pauschales Verbot für einen Ort …

(Marc Lürbke [FDP]: Bei Autobahnen!)

– Ja, bei Autobahnen. Wir haben das auch mit Verfassungsrechtlern noch mal …

(Gregor Golland [CDU]: Finden Sie das gut, wenn die Chaoten sich da abseilen?)

– Herr Golland, es geht nicht darum, was ich finde.

(Gregor Golland [CDU]: Doch, darum geht es! Genau darum geht es!)

Es ist die Frage, was rechtmäßig ist, was auch verfassungsrechtlich geregelt werden darf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist der Punkt.

Ich will noch mal zum Thema „Evaluation“ zurückkommen. Gegebenenfalls müssen dann Gerichte klären, ob das zulässig ist oder nicht.

(Gregor Golland [CDU]: Sollen sie mal!)

Aber das wäre ein Punkt gewesen, den man in einer Anhörung hätte klären können. Da geht es nicht um die Frage, ob ich das für richtig oder falsch halte, sondern es geht um die Frage, ob man es verfassungsrechtlich so pauschal regeln darf, wie Sie das hier vorgenommen haben. Das ist doch die Frage. Die Begründung fehlt. Die haben Sie mir auch im Ausschuss nicht gegeben. Der Minister kann gleich vielleicht erläutern, wie er das verfassungsrechtlich begründet.

Man könnte die Liste mit Kritikpunkten aus der Anhörung noch fortsetzen. Leider läuft mir hier die Zeit davon, weil ich mich jetzt zu lange mit Herrn Golland beschäftigt habe. Das ist sehr schade.

(Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von der CDU – Gregor Golland [CDU]: Das ist aber schön!)

Ich hätte gerne noch etwas zum Schutz von Medienschaffenden und zu weiteren Kritikpunkten gesagt. Sie haben mich ein bisschen aus dem Konzept gebracht, Herr Golland. Das ist sehr bedauerlich, weil ich noch mehr Kritikpunkte hätte aufführen können. Aber das können wir gerne zu einem anderen Zeitpunkt machen.

Mein letzter Satz – ich weiß, Herr Präsident, ich muss zum Punkt kommen –: Wir sind ganz und gar nicht zufrieden mit diesem Gesetzentwurf und auch nicht mit dem Änderungsantrag. In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen. Es ist leider kein Versammlungsfreiheitsgesetz. Das ist sehr schade, das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, dass sich im Mai die Mehrheiten ändern. Dann kann man an solchen Gesetzen auch etwas ändern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Aufzeichnung Online-Veranstaltung Versammlungsgesetz

Online-Veranstaltung zum Versammlungsgesetz NRW

Am 8. Juni 2021 habe ich zusammen mit Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ein sehr interessantes und informatives Gespräch über das von der Landesregierung für NRW geplante Versammlungsgesetz geführt. Eine Aufzeichnung des Gesprächs findet ihr auf dieser Seite.

Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Mit: Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin und Michèle Winkler, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln

Am 8. Juni 2021 von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Liebe Freundinnen und Freunde,

liebe Interessierte,

die Landesregierung plant die Einführung eines eigenen Versammlungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir möchten in einem Fachgespräch gerne mit Euch und Ihnen sowie unseren Gästen diskutieren, an welchen Stellen der Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht begrüßenswerte Aspekte regeln soll, wo es aber auch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Aus GRÜNER Sicht ist es klar, dass wir ein versammlungsfreundliches Gesetz fordern, das der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz gerecht wird.

Dazu laden wir Euch und Sie zu einer Online-Veranstaltung ein:

Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Dienstag, 8. Juni 2021 von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Unsere Gäste sind:

Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und

Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee in Köln

Jetzt anmelden

Hintergrund

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist einer der wichtigsten Eckpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Versammlungen ermöglichen es Bürger*innen, ihrer Meinung zusammen mit anderen Ausdruck zu verleihen und so aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen. Aufgabe des Versammlungsrechtes muss es daher sein, Versammlungen zu ermöglich und zu schützen.

Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund zu den Ländern gewechselt. Das für NRW noch geltende Versammlungsgesetz des Bundes wird nicht mehr durch den Bundesgesetzgeber aktualisiert und an aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Die SPD-Fraktion hat im November vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich sehr stark an dem schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz orientiert (LT-Drucksache 17/11673). Die Landesregierung folgte ihr im Januar 2021 mit einem eigenen Entwurf (LT-Drucksache 17/12423). Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung soll nach dem Willen der Koalition noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.

Auch wenn eine Ablösung des veralteten Bundesversammlungsgesetzes grundsätzlich zu begrüßen ist, verpasst die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Chance, ein modernes und versammlungsfreundliches Versammlungsrecht für NRW zu schaffen. Der Gesetzentwurf betrachtet Versammlungen pauschal als potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und baut unnötige Hürden für ihre Durchführung auf.

In einem Handout haben wir unseren Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf der Landeregierung zusammengefasst. Das Handout kann über diesen Link aufgerufen werden.

Ich freue mich auf Eure und Ihre Teilnahme und ein spannendes und informatives Gespräch!

Herzliche Grüße aus dem Landtag in Düsseldorf

Verena Schäffer MdL

Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“

Zum Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie

Rede zum Entwurf der Fraktionen von CDU und FDP „Gesetz zur parlamentarischen Absicherung der Rechtsetzung in der COVID-19-Pandemie“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich diese Debatte bisher nicht wirklich hilfreich gefunden habe. Jetzt müssen alle wieder von ihrem Pavianhügel herunterkommen. Dann können wir noch einmal darüber sprechen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn das Anliegen teilen wir aus meiner Sicht.

Das Anliegen ist doch, dass wir das Parlament in dieser Krise stärken. Denn das Parlament ist der Ort, an dem die zentralen Debatten über diese Herausforderungen geführt werden müssen. Das gilt insbesondere in einer Krisenzeit.

Es geht hier nicht nur um die Debatte. Die Debatte haben wir ja schon gestärkt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir die Unterrichtung durch die Landesregierung brauchen und die Diskussionen darüber brauchen. Das haben wir inzwischen auch erreicht.

Ich finde aber, dass man Selbstverständlichkeiten eigentlich nicht ins Gesetz zu schreiben braucht. Das ist der erste Punkt. Man kann es hineinschreiben. Es ändert nur nicht viel. Wir werden die Debatte hier auch weiterhin immer wieder einfordern.

Aber der Landtag ist nicht nur der Ort der Debatte. Der Landtag ist auch der Ort der Legislative, der Ort der Gesetzgebung und der Ort der Kontrolle der Landesregierung. Dazu gehören selbstverständlich auch die Entscheidungen über die Coronaschutzmaßnahmen.

Wenn man einmal Revue passieren lässt, welche Maßnahmen in der Vergangenheit getroffen wurden – Quarantänemaßnahmen für die Arbeiter bei Tönnies oder die Einführung des Bewegungsradius –, wird auch noch einmal sehr deutlich, dass wir über Grundrechtseingriffe sprechen, die derzeit allein von der Exekutive beschlossen werden. Ich finde, dass die Entscheidungen hierüber in das Parlament gehören. Diese Entscheidungen müssen eigentlich hier getroffen werden – und nicht allein von der Landesregierung.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE])

Deshalb noch einmal: Ich begrüße es, wenn CDU und FDP hier sagen, dass wir mehr Parlamentsbeteiligung brauchen. Wir stehen als Grüne bereit. Wir haben zum Telefonhörer gegriffen, als uns aufgefallen ist, dass mit dem Entwurf etwas nicht stimmt. Das ist inzwischen auch behoben worden.

Allerdings – das will ich auch sagen – finde ich das Verfahren hier extrem unglücklich. Die Debatte hat es gerade auch noch einmal gezeigt. Es wäre besser gewesen, wenn Sie vor dem Gesetzentwurf auf uns zugekommen wären und wir die Diskussion darüber vorher geführt hätten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Inhalt: Die wesentliche Änderung – das wurde ja gerade schon vorgestellt –, die Sie hier vornehmen wollen, sind die pandemischen Leitlinien. Sie wollen, dass der Landtag Leitlinien beschließt, die dann von der Landesregierung berücksichtigt werden müssen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das ist mir als Abgeordneter zu wenig. Denn ich erwarte doch als Abgeordnete, dass die Landesregierung das Parlament und die hier im Parlament geführten Debatten so ernst nimmt, dass sie auch heute schon die Diskussionen, die wir hier im Plenum, aber auch in den Ausschüssen führen, in ihre Entscheidungsfindungsprozesse einbezieht und berücksichtigt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Insofern sehe ich den Mehrwert Ihrer Leitlinien nicht. Meines Erachtens ist das auch überhaupt kein Grund für eine derartige Selbstbeweihräucherung, wie wir sie hier gehört haben.

Eine echte parlamentarische Beteiligung würde bedeuten, dass es einen Zustimmungsvorbehalt zu den Coronaschutzverordnungen und zu den Rechtsverordnungen gibt, sodass wir eine Entscheidungshoheit darüber haben. Dann müsste nämlich zum Beispiel auch die Entscheidung, ob wir einen Bewegungsradius einführen wollen oder nicht, hier im Parlament getroffen werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Hier ist der richtige Ort, um diese Entscheidung zu treffen, finde ich. Es geht nicht darum, dass wir die Rechtsverordnung im Detail ausarbeiten. Nein, „Zustimmungsvorbehalt“ bedeutet, dass die Regierung eine Verordnung vorlegt und das Parlament darüber entscheidet, ob diese Verordnung so in Kraft tritt oder nicht.

Wie Sie sehen, haben wir hier noch einiges zu diskutieren. Lassen Sie uns in die Diskussion eintreten. Wir Grüne stehen sehr konstruktiv zur Verfügung.

Denn es geht nicht nur um das Selbstverständnis des Parlaments. Natürlich wollen wir als Parlament, dass die Diskussionen hier geführt werden und die Entscheidungen hier getroffen werden. Aber es geht auch noch um einen zweiten Aspekt. Es geht darum, dass die öffentliche und transparente Debatte darüber, welche Verordnungen erlassen werden und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden, hier ins Parlament gehört, weil das auch das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat und die Akzeptanz für solche einschneidenden Maßnahmen in der Bevölkerung fördert und erhöht.

Mein Appell an die Fraktionen lautet: Wir sollten uns zusammenreißen. Lassen Sie uns gemeinsam an sinnvollen und wirksamen Maßnahmen zur Parlamentsbeteiligung arbeiten. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam etwas Gutes auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Datenschutzbericht der Landesbeauftragten

Zum Datenschutzbericht der Landesbeauftragten

Rede zum Datenschutzbericht der Landesbeauftragten

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn meiner Rede bei der Landesdatenschutzbeauftragten Helga Block bedanken und ihr alles Gute für ihren Ruhestand wünschen; sie ist ja bereits seit dem Frühjahr nicht mehr im Dienst. Ich will mich natürlich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Behörde insgesamt für ihre Arbeit und für diesen Bericht bedanken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube, man kann zu Recht sagen, dass die Landesdatenschutzbeauftragte die Ansprechstelle für Fragen zum Datenschutz ist. Der Bericht zeigt sehr deutlich, dass diese Stelle auch genutzt wird. Belegt wird das durch den erneuten Anstieg der Anfragen auf über 12.500 Eingaben im Jahr 2019; unsere Kollegin Frau Kapteinat hatte das gerade schon ausgeführt.

Dieser Anstieg der Zahlen steht natürlich im Zusammenhang mit der Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Offensichtlich gibt es aber auch darüber hinaus viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und natürlich von Behörden. Die Landesdatenschutzbeauftragte ist für die Bürgerinnen und Bürger eine unersetzliche Schützerin ihres Freiheitsrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Auch ich möchte gerne auf das Thema „strategische Fahndung“ eingehen; wir haben bereits letzten Donnerstag sehr intensiv im Innenausschuss darüber diskutiert. Der Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten formuliert wirklich eine sehr deutliche Kritik an der strategischen Fahndung. Ich darf aus dem Bericht zitieren:

„Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Ergebnis katastrophal: Die Daten tausender Personen sind polizeilich verarbeitet worden, ohne dass diese hierzu einen Anlass gegeben hätten.“

Wichtig ist dabei vielleicht auch, weil das, wie ich finde, in der Innenausschussdebatte ein wenig durcheinanderging: Natürlich hat die LDI die strategische Fahndung nicht polizeifachlich bewertet. Das kann sie gar nicht, und das ist auch nicht ihre Aufgabe.

(Marc Lürbke [FDP]: Das steht da doch drin!)

Allerdings hat sie die Rechtsgrundlage an sich bewertet, und sie hat sich den ersten Anwendungsfall stichprobenartig angesehen.

Die Behörde ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Kritik, die sie bereits in der Anhörung zur Änderung des Polizeigesetzes getätigt hat, hiermit quasi bestätigt wurde. Denn es wurde eine Vielzahl an Kontrollen und damit verbunden auch Datenverarbeitungen durchgeführt, ohne dass es einen wirklich erkennbaren Erfolg für die innere Sicherheit gab. Ich finde es irgendwie bezeichnend, dass diese Feststellung der Landesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuss aus meiner Sicht so abgetan wurde.

Ich bin sehr gespannt auf den Bericht über dieses Jahr; die strategische Fahndung wird dann bereits länger genutzt worden sein. Wir werden dann bestimmt noch einmal eine sehr gute, intensive und hoffentlich auch reflektierte Debatte darüber führen, ob das wirklich so ein gutes Instrument ist.

(Bodo Löttgen [CDU]: Das ist es!)

Das zweite Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Software Palantir. Darüber haben wir im Innenausschuss stark diskutiert, aber ich will das auch deshalb noch einmal aufgreifen, weil das ebenfalls etwas mit der Datenschutzbeauftragten zu tun hat.

Diese Software ist hoch umstritten, und zwar zum einen, weil sie verschiedene Daten aus unterschiedlichen Datenbanken miteinander kombiniert. Damit wird der sogenannte Zweckbindungsgrundsatz im Datenrecht infrage gestellt. Auf der anderen Seite – das ist sozusagen die zweite Kritik – gibt es auch sehr grundsätzliche Bedenken gegenüber diesem Unternehmen, weil Datenschützer befürchten, dass sensible Daten womöglich an US-Geheimdienste abfließen können. Ich finde, dass man diese Bedenken und diese Kritik sehr ernst nehmen und auch prüfen muss.

Allerdings wurde die Landesdatenschutzbeauftragte erst Anfang 2020 überhaupt darüber informiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Software aber schon angeschafft, und die abschließenden Unterlagen wurden ihr erst vor Kurzem zur Verfügung gestellt. Wir wurden im Innenausschuss nur auf mehrfache Nachfrage darüber informiert, dass im kommenden Jahr 4 Millionen Euro für den Erwerb der Lizenz für das Jahr 2021 eingeplant sind. Das ärgert mich, ehrlich gesagt, immer noch.

Ich gehe davon aus bzw. fordere die Landesregierung dazu auf, dass sie die Prüfung der LDI jetzt abwartet, das Ergebnis sehr sorgsam prüft und sich erst dann Gedanken darüber macht, ob diese Software in den Regelbetrieb überführt werden kann.

Abschließend möchte ich sagen: Die Debatte im Innenausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass wir den Datenschutz immer wieder hervorheben und verteidigen müssen. Auch der Beitrag des CDU-Kollegen Gregor Golland hat das noch einmal sehr deutlich gezeigt.

Die Annahme, dass, wer nichts zu verbergen hat, auch nichts zu befürchten hat, ist einfach grundlegend falsch. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger hat in unserem Rechtsstaat Verfassungsrang. Es ist der Staat, der sich rechtfertigen muss, wenn er in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, nicht anders herum.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Koalition von CDU und FDP sollte sich das bitte schön zu Herzen nehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Entwurf der SPD-Fraktion für ein Versammlungsgesetz – erste Lesung

Zum Versammlungsgesetz

Rede zum Entwurf der SPD-Fraktion für ein Versammlungsgesetz – erste Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

So lautet Art. 8 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.

Die Versammlungsfreiheit ist eine wichtige Errungenschaft in der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, sich zu versammeln und so ihrer Meinung Ausdruck zu verleihen.

So schreibt auch das Bundesverfassungsgericht in dem sogenannten und schon angesprochenen Brokdorf-Beschluss im ersten Leitsatz – Zitat:

„Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“

Dem ist meines Erachtens eigentlich nichts hinzuzufügen. Man muss wohl ganz klar sagen: Wenn sich derzeit vielerorts sogenannte Coronaleugner versammeln, Verschwörungsmythen verbreiten und behaupten, unsere Demokratie funktioniere überhaupt nicht und es gebe keine echte Demokratie mehr, dann muss man diesen Leuten ganz deutlich machen, dass es die Verfassung unseres demokratischen Rechtsstaats ist, der diese öffentlichen Meinungsäußerungen und diese Demonstrationen gewährleistet und schützt.

Das ist doch der allerbeste Beleg dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert und er auch die Versammlungsfreiheit von Personen schützt, die unsere Verfassung in Zweifel ziehen.

Ebenso – auch das halte ich für wichtig – schützt diese Verfassung auch Gegendemonstrationen. Das ist ebenfalls Teil der Versammlungsfreiheit und vor allem Teil der politischen Meinungs- und Willensbildung.

Deshalb freue ich mich – ehrlich gesagt – über den für diesen Gesetzentwurf gewählten Titel. Man hätte das Gesetz ja auch einfach „Versammlungsgesetz“ nennen können. Es geht aber eben um die Gewährleistung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Das sollte sich meiner Meinung nach auch im Titel widerspiegeln.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Bundesländer ja zuständig und können eigene Versammlungsgesetze erlassen.

Ich stimme der SPD-Fraktion durchaus zu, dass es 14 Jahre nach dieser Föderalismusreform an der Zeit ist, ein eigenes Landesgesetz für Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Liebe Kollegen von CDU und FDP, ich muss ganz ehrlich sagen, dass es bei Ihnen so anklang, als ob Sie fast beleidigt seien, dass die SPD es sich herausnimmt, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl Sie in Ihrem Koalitionsvertrag dieses Vorhaben formuliert haben. Es hindert Sie aber niemand daran, sich diesen Gesetzentwurf als Vorlage zu nehmen,

(Lachen von Marc Lürbke [FDP])

Änderungsanträge zu stellen und ihn zu diskutieren.

Ich sage es hier ganz klar: Es ist das Recht jeder Fraktion hier im Parlament, eigene Vorschläge einzubringen, und zwar egal, ob sie in irgendwelchen Koalitionsverträgen stehen oder nicht.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Marc Lürbke [FDP]: Das hat niemand bestritten!)

Wir diskutieren ein Versammlungsgesetz hier nicht zum Selbstzweck. Vielmehr halte ich es für wichtig, herauszustellen, warum wir darüber diskutieren und warum es nötig ist, ein Versammlungsgesetz auf Landesebene zu schaffen und nicht mehr das alte Bundesgesetz als Vorlage zu nehmen.

Aktuell gilt nämlich das Bundesgesetz – ergänzt um die verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie alle wissen, wie viele Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts es in den vergangenen Jahren gegeben hat, die sozusagen neben das Gesetz gelegt werden müssen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass ein eigenes Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen zu deutlich mehr Klarheit führen wird – Klarheit für Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel eine Versammlung anmelden wollen, aber natürlich auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, denn die Polizei ist ja die Versammlungsbehörde.

Ein eigenes Versammlungsrecht gibt uns auch die Möglichkeit zu dessen Modernisierung im Sinne der Anpassung an aktuelle Umstände und Entwicklungen. Beispiele dafür sind etwa die Demonstrationen auf öffentlich zugänglichen Flächen, die in privater Trägerschaft liegen, Observationen während Versammlungen – auch hier bedarf es klarer Regelungen – sowie die Frage der Bild- und Tonaufzeichnung und der Speicherung von Aufzeichnungen. All diese Dinge kann man in einem Versammlungsgesetz regeln.

Ich freue mich sehr auf die Expertenanhörung und auch auf die Ausschussberatung, in der wir ins Detail gehen und uns genau diese Sachen angucken werden.

Ich will noch einen Punkt benennen, der mir persönlich wichtig ist – es ist auch schon genannt worden –: das Thema „Kooperationsgebot“, wie es auch in Schleswig-Holstein und Berlin formuliert ist. Aus meiner Sicht gibt es aus den letzten Monaten viele gute Beispiele für friedliche Versammlungen wie Fridays for Future oder Black Lives Matter. Bei diesen friedlichen Versammlungen wäre ein Kooperationsgebot sehr wichtig.

Natürlich möchte ich aber auch noch einmal über Verbote von Demonstrationen, die an bestimmten Gedenktagen an die Opfer der Gewalt und Willkürherrschaft des NS-Regimes stattfinden sollen, sprechen. Für uns Grüne – ich glaube, da kann ich für alle Demokratinnen und Demokraten sprechen – ist es einfach unerträglich, wenn Neonazis ausgerechnet an diesen Tagen Versammlungen durchführen, um ihre rechtsextreme, ihre antisemitische und rassistische Gesinnung zur Schau zu stellen und damit eben auch die Gewaltherrschaft der NS-Zeit zu verharmlosen und zu verherrlichen.

(Vereinzelt Beifall von GRÜNEN und SPD)

Als Demokratinnen und Demokraten stehen wir absolut in der Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer der NS-Gewalt wachzuhalten und sie auch vor den Schmähungen der heutigen Neonazis zu schützen. Deshalb sind wir Grüne offen für den Vorschlag, den 9. November und den 27. Januar als Tage zu definieren, an denen solche Demonstrationen verboten werden können.

Ich will aber trotzdem noch anfügen, dass man sich darüber im Klaren sein muss, dass Neonazis natürlich weiterhin versuchen werden, andere Tage, die für sie mit einer hohen Bedeutung aufgeladen sind, für Demonstrationen zu nutzen. Ich erinnern daran, dass wir eine ganze Zeit lang, viele Jahre lang, in Dortmund rund um den 1. September, den Antikriegstag, immer wieder große rechtsextreme Aufmärsche hatten. Das hat vor ein paar Jahren nachgelassen, was auch etwas mit den Verboten der Kameradschaften zu tun hat. Wir hatten diese Demonstrationen rund um den 1. September aber immer wieder. Ich habe die Polizei bei den Einsätzen oft begleiten dürfen. Das macht noch einmal sehr deutlich, dass sich die Neonaziszene andere Tage heraussuchen wird. Das ist kein Gegenargument gegen diesen Vorschlag; ich will es nur zu bedenken geben.

Umso wichtiger ist es aus meiner Sicht, dass wir unsere demokratische Zivilgesellschaft, die wir in Nordrhein-Westfalen ja haben, die stark ist, weiter in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus unterstützen, und dass wir als Abgeordnete solche Versammlungen, solche Gegendemonstrationen, solche demokratischen Versammlungen gegen Rechtsextremismus unterstützen und unsere klare demokratische Haltung zeigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass der durch die SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf sich an Schleswig-Holstein orientiert. Meines Wissens befindet sich der Gesetzentwurf in Berlin noch in der Debatte, aber auch das muss man sich noch einmal angucken.

Wir Grüne freuen uns auf die Diskussionen über diesen Gesetzentwurf. Ich würde mich sehr freuen, wenn CDU und FDP sich nicht beleidigt in die Ecke stellen und sagen würden: Na ja, eigentlich wollten wir ja, aber jetzt ist die SPD uns zuvorgekommen, und deshalb lehnen wir das ab und machen etwas eigenes. – Machen Sie es bitte nicht. Ich würde mich wirklich über eine konstruktive Debatte freuen. Wir können durchaus unterschiedlicher Meinung zu den verschiedenen Regelungen sein, aber nehmen Sie die Diskussion bitte ernst. Lassen Sie uns das als Vorlage nutzen, um darüber zu diskutieren. Wie gesagt, Sie können ja Änderungsanträge schreiben. Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt auf die Diskussionen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)