Zum Entwurf der Landesregierung zum Polizeigesetz – erste Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, dass das Gesetz und auch die Debatte hier noch einmal sehr deutlich zeigen, wie sehr CDU und FDP doch zu Getriebenen ihrer eigenen Wahlkampfversprechen und der von ihnen ge­schürten Ängste geworden sind.

Jetzt legen Sie hier ein Gesetz vor, das unter dem Strich gesehen gar nicht mehr für mehr Sicherheit sorgt. Denn es strotzt zwar vor Symbolpolitik – die man natürlich, Herr Reul, sehr gut verkaufen kann; das ist überhaupt keine Frage. Nur: Es bringt eben nicht mehr Sicherheit, aber dafür massive Einschränkungen unserer Bürgerrechte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, Entschuldigung, dass ich Sie di­rekt unterbreche. Herr Kollege Lürbke würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Verena Schäffer (GRÜNE): Klar, sehr gerne.

Marc Lürbke (FDP): Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie Zwischenfrage zulassen. – Ich bin beim Stichwort „Symbolpolitik“ hellhörig geworden, weil das für mich nicht recht zusammenpasst. Wenn es denn so wäre, müssten Sie vielleicht auch einmal ein ernstes Gespräch mit Ihrer von den Grünen geführten Landesregierung in Baden-Württemberg führen, die ja ähnliche Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel oder die Quellen-TKÜ längst eingeführt hat.

(Dietmar Bell [SPD]: Frage! Keine Intervention!)

In Baden-Württemberg geht man ja sogar noch weiter und ermöglicht dort eine Online-Durch­suchung.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wie passt das denn zusammen? Ist das dann grüne Doppelmoral? Oder wie habe ich das zu verstehen?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Lübke, vielen Dank für diese Frage. Soweit ich weiß, disku­tieren wir heute über die Einbringung des Polizeigesetzes in erster Lesung in Nordrhein-West­falen. Ich kann Ihnen sehr gerne darstellen, weil Sie es ja offenbar nicht wissen, wo ich hier Symbolpolitik sehe. Das erspart mir noch ein bisschen Redezeit. Insofern bedanke ich mich für die Frage.

Symbolpolitik gibt es in diesem Gesetzentwurf an sehr vielen Stellen. Man kann zum Beispiel die Quellen-TKÜ anführen. Hier muss man sagen: Bereits nach § 100a Strafprozessordnung besteht nach der letzten Reform die Möglichkeit für die Polizei, präventiv TKÜ- und auch Quellen-TKÜ-Maßnahmen durchzuführen.

Zu nennen ist auch das Thema „Videobeobachtung“. Sie wollen, dass der Ausschluss von Verdrängungseffekten jetzt Gesetz wird. Sie haben gerade argumentiert – das fand ich sehr interessant –, Sie wollten den Terroristen auf den Füßen stehen. Dann frage ich mich doch allen Ernstes: Wo laufen denn auf dem Ebertplatz oder auf dem Neumarkt oder am Wiener Platz in Köln permanent Terroristen herum, die man jetzt per Videobeobachtung beobachten sollte? Auch das ist für mich Symbolpolitik.

Auch die von Ihnen ebenfalls angesprochene Fußfessel ist Symbolpolitik. Offenbar meinen Sie, dass Sie mit der Fußfessel Anschläge verhindern können. Sie werden mit der Fußfessel aber keinen einzigen Anschlag verhindern. Im Gegenteil: Der furchtbare Anschlag auf die Kirche in Nordfrankreich vor zwei Jahren – wir erinnern uns alle daran – hat das doch gezeigt.

Er hat sehr deutlich gemacht – dort hat ja ein Terrorist eine Fußfessel getragen –: Man wird mit der Fußfessel keinen Anschlag verhindern.

Deshalb sage ich, dass Sie hier Symbolpolitik betreiben. Sie verkaufen das groß mit viel Tam­tam. Aber es ist letztendlich Symbolpolitik. Sie versprechen den Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit, die Sie aber im Endeffekt nicht liefern können. Das ist genau meine Kritik, die ich an diesem Gesetzentwurf habe, Herr Lürbke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, darf ich Sie noch einmal unterbre­chen? – Herr Kollege Katzidis, Sie hatten sich eben für eine weitere Zwischenfrage eingeloggt und haben sich jetzt wieder ausgeloggt. Soll ich Frau Schäffer fragen, ob sie eine zweite Zwi­schenfrage beantworten möchte?

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, sehr gerne.

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Dann schalte ich Ihnen jetzt das Mikrofon frei.

Dr. Christos Georg Katzidis (CDU): Sie haben gerade dargestellt, dass auf der Grundlage von § 100a Strafprozessordnung Telekommunikationsüberwachung möglich sei – präventiv, haben Sie gesagt. Nach Ihrer Rechtsauffassung ist TKÜ dann also ohne Vorliegen einer Straftat möglich. Ist das so korrekt?

Verena Schäffer (GRÜNE): Es ist so. Dazu gibt es Rechtsprechung vom Bundesverfas­sungsgericht. Die letzte war, glaube ich, 2005 zu dem Niedersächsischen Polizeigesetz. Dort hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal sehr deutlich gemacht, dass die Anwen­dungsbereiche für den Landesgesetzgeber – also für uns – im Polizeigesetz sehr, sehr gering sind, weil es diese Möglichkeit im § 100a Strafprozessordnung schon gibt und dieser Paragraf in der Regel auch zuerst anzuwenden ist.

Insofern wird es in Nordrhein-Westfalen aufgrund dieser Rechtsprechung und aufgrund der Strafprozessordnung kaum Anwendungsfälle geben, die nach dem Landespolizeigesetz möglich sind.

Auch deshalb sage ich: Das ist Symbolpolitik. Wir brauchen diese Regelung in diesem Gesetz nicht, weil wir hier den § 100a Strafprozessordnung haben. Ja, das ist unsere Rechtsauffas­sung, die auch durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt wurde. Vielen Dank für die Nachfrage, Herr Katzidis.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube, das waren alle Zwischenfragen, die möglich waren. Das ist ein bisschen schade. Ich hätte gern noch mehr entgegengenommen. Aber dann komme ich zurück zu meiner Rede.

Ich hatte mit dem Punkt „Symbolpolitik“ aufgehört. Ich finde, das ist genau das Gefährliche an diesem Gesetzentwurf, Herr Reul: Wenn Sie diese Maßnahmen umsetzen, nehmen Sie damit auch in Kauf, dass Sie gegen die Verfassung verstoßen. Ich finde, Sie setzen dem Ganzen noch eine Krone auf, indem Sie gegenüber dem WDR erklärt haben, dass es Ihnen egal sei, ob Unschuldige in Gewahrsam sitzen.

(Gregor Golland [CDU]: Was für ein Quatsch! – Zuruf von der CDU: So ein Quatsch!)

Herr Reul, wissen Sie was? Genau weil Sie diese Gefahren auf sich nehmen und wegen dieser Äußerung sind Sie ein Risiko für unsere Freiheit und ein Risiko für unsere verbrieften Rechte.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Das Schlimme ist, Herr Lürbke, dass die FDP all das mitmacht. Die FDP ist keine Bürger­rechtspartei. Was Sie hier vorgelegt haben, ist ein Armutszeugnis für Sie.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte nur einige Punkte herausgreifen, weil ich nur noch drei Minuten Zeit habe, und komme auf die Quellen-TKÜ zurück. – Die technischen Voraussetzungen für die Quellen-TKÜ sind derzeit noch gar nicht gegeben. Es stellen sich Fragen wie: Kann der Trojaner tatsächlich nur auf laufende Kommunikation zugreifen, oder liest er gleich das ganze Handy aus? – Wenn das so wäre, wäre das ein massiver Eingriff in das IT-Grundrecht.

(Minister Herbert Reul: Das machen wir nicht!)

– Sie sagen, das machen Sie nicht. In der Presseerklärung haben Sie selbst gesagt, dass die technischen Voraussetzungen noch gar nicht geklärt seien. Insofern haben wir hier ein Prob­lem. Auch Experten sagen, dass wir diesen Trojaner so noch gar nicht haben.

Das andere ist: Der Staat macht sich zum Hacker. Der Staat nutzt Sicherheitslücken aus. Deshalb gibt es eben auch scharfe Kritik aus der IT-Branche, zum Beispiel von dem größten Verband Bitkom, der die Quellen-TKÜ sehr scharf kritisiert. Dem schließen wir uns als Grüne an.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Zum Thema „Unterbindungsgewahrsam“: Sie wollen die Dauer des Unterbindungsgewahrsams massiv ausweiten. Das ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, weil er in die Frei­heit der Personen eingreift. Auch hier muss ich Ihnen widersprechen, Herr Reul. Sie haben gesagt, Sie hätten sich an das BKA-Urteil angelehnt. Das stimmt aber nicht ganz. Das BKA-Urteil besagt, der Staat darf auch im Vorfeld Maßnahmen zur Informationsgewinnung durch­führen. Es wurde aber noch nicht geurteilt, ob es auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ge­ben darf. Insofern betreten Sie rechtliches Neuland. Wir haben hier ein verfassungsrechtli­ches Risiko. Ich bin gespannt, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickelt.

Auch das ist im Übrigen ein gutes Beispiel für Symbolpolitik. Glauben Sie allen Ernstes, dass ein Gefährder nach einem Monat in einer Ausnüchterungszelle im Polizeipräsidium tatsäch­lich geläutert ist?

(Daniel Sieveke [CDU]: Es geht um was ganz anderes!)

Es ist doch wirklich an Naivität nicht zu überbieten, Herr Reul, wenn Sie das wirklich meinen.

Der dritte Punkt, den ich hier ansprechen will, ist die Identitätsfeststellung. Derzeit ist es so, dass die Polizei jemanden für zwölf Stunden zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache neh­men darf. Das wollen Sie auf bis zu sieben Tage ausweiten,(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf)

(Beifall von der CDU)

und das, obwohl es keine Straftat ist, sich nicht ausweisen zu können, und es in Deutschland auch nicht die Pflicht gibt, an der Klärung der eigenen Identität mitzuwirken.

(Zurufe von der CDU)

Daran ändert auch Ihr Applaus nichts. Wir reden hier von Personen, die keine Straftaten be­gangen haben und die auch nicht im Verdacht stehen, Straftaten zu begehen.

(Zurufe von der CDU)

Wir reden von der Identitätsfeststellung und von nichts anderem. Diese Personen wollen Sie für eine Woche einsperren.

Da kommen Sie nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats, wie es gestern Herr Laschet auf der Veranstaltung der GdP gesagt hat; CDU und FDP waren ja leider nicht da.

(Angela Freimuth [FDP]: Wir waren im Plenum!)

Man kommt hier nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats.

– Ja, Sie waren im Plenum, das ist schön. Herr Laschet war als Abgeordneter und Minister­präsident ebenso wie Herr Reul und andere nicht im Plenum. Insofern haben wir es uns her­ausgenommen, auch einmal die Gewerkschaft zu besuchen.

Der Punkt ist, dass hier nicht nur an die Grenzen des Rechtsstaats gegangen wird. An dieser Stelle werden die Grenzen des Rechtsstaats ganz klar überschritten. Aus meiner Sicht ist diese Regelung zur Identitätsfeststellung rechtswidrig. Sie ist verfassungswidrig. Das werden wir als Grüne nicht hinnehmen.

Es ist viel Aktionismus. Das hatte ich gerade schon ausgeführt. Es ist viel Symbolpolitik, aber kein Mehr an Sicherheit. Dafür gibt es insgesamt massive Eingriffe in die Grundrechte. Ich sage auch – das Lob von Herrn Katzidis in Richtung FDP war ja gerade sehr vergiftet –:

(Gregor Golland [CDU]: Was machen Sie sich denn Sorgen um die gute FDP?)

Für denjenigen, der wirklich einmal wegen der Bürgerrechte in diese FDP eingetreten ist, ist es jetzt aus meiner Sicht der Zeitpunkt, aus dieser Partei auszutreten. – Herzlichen Dank.

Neues schwarz-gelbes Polizeigesetz – Viel Symbolpolitik und weniger Rechtsstaat

Im Landtagsplenum am 26. April 2018 wird der Innenminister sein Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes NRW in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz sind erhebliche Verschärfungen und eine Verlagerung von polizeilichen Maßnahmen ins Vorfeld, also noch weit bevor eine Straftat begangen wurde, verbunden. Aus unserer Sicht beinhaltet eine geplante Änderung zur Identitätsfeststellung sogar eine verfassungswidrige Regelung, andere Regelungen bergen das Risiko, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Andere sind völlige Symbolpolitik und bieten kein Mehr an Sicherheit. Das nehmen CDU und FDP billigend in Kauf, denn sie sind Getriebene ihrer Wahlversprechen und der Ängste in der Bevölkerung, die sie im Wahlkampf geschürt haben. Die FDP fällt dabei als bürgerrechtliches Korrektiv völlig aus.

 Das Presse-Handout zu unserer Bewertung des Gesetzentwurfes finden Sie/findest Du hier.

Unter diesem Link findet sich zudem ein Video mit den wichtigsten Fakten zum neuen Polizeigesetz, dass  gerne auch in den sozialen Netzwerken geteilt werden kann.

Zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Verfassungsschutzgesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen um die Änderung der Befristung von drei Befugnissen im Verfassungsschutzgesetz.

Zum einen geht es um die Beobachtung der zugangsgesicherten Internetkommunikation. Da reden wir zum Beispiel über Chats, über Foren, von denen wir wissen, dass Terroristen oder andere Verfassungsfeinde diese nutzen, um zu kommunizieren. Sie tun das zum Beispiel nicht übers Telefon. Diese Chats werden auch genutzt, um etwa zu radikalisieren. Es ist immer die Frage: Kann der Verfassungsschutz sich da mit einschalten oder nicht?

Die andere Befugnis betrifft den Zahlungsverkehr und die Geldbewegungen – ebenfalls eine wichtige Befugnis des Verfassungsschutzes.

Bei der dritten Befugnis geht es um Auskünfte über Telekommunikationsverbindungs- und Nutzungsdaten.

Es geht um diese drei Befugnisse im Verfassungsschutzgesetz, die bis zum 1. Juni dieses Jahres befristet sind. Der Gesetzentwurf sieht jetzt vor, alle komplett zu entfristen.

Dazu will ich im Einzelnen sagen, dass die beiden letztgenannten Befugnisse, also die Geldbewegungen und die Telekommunikationsverbindungs- und Nutzungsdaten, schon mit dem Gesetz in 2002 eingeführt wurden. Herr Lürbke hat es richtig dargestellt, diese wurden bereits evaluiert. Es gibt sie also schon länger. Aus meiner Sicht ist die Entfristung hier unproblematisch, weil wohl allen klar ist, dass wir diese Befugnisse für den Verfassungsschutz weiter brauchen.

Auch bei der dritten Befugnis – Chats und Internetforen – kommen wir Grüne ebenfalls zu der Bewertung, diese Befugnis weiter zu brauchen. Auch dagegen stellen wir uns nicht. Ich will daran erinnern, wann diese Befugnis eingeführt worden ist. 2013 haben wir, SPD und Grüne, nach dem Versagen der Sicherheitsbehörden beim Fall NSU eine sehr umfassende Reform des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen. Wir haben also eine Komplettreform und Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vorgenommen und diese Befugnis damals richtigerweise eingeführt.

Ich halte diese Befugnis nach wie vor für richtig. Aber man muss auch feststellen: Sie ist bisher kein einziges Mal angewandt worden. Ich persönlich finde es falsch zu sagen: Okay, sie ist nie angewandt worden, wir brauchen sie weiterhin, also entfristen wir komplett. Man hätte hier eine weitere Befristung von fünf Jahren einführen und sagen können: In fünf Jahren schauen wir noch mal: Wie sieht die Evaluation aus? Wie oft ist das angewandt worden? Brauchen wir diese Befugnis – ja oder nein? Ist sie problematisch?

Auch der Evaluationsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass wir hier über eine Maßnahme sprechen, die einen tiefen Grundrechtseingriff nach Art. 10 des Grundgesetzes beinhaltet.

Insofern fände ich es richtig, sich in fünf Jahren noch einmal anzuschauen, ob wir diese Befugnis brauchen oder nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte noch einen anderen Punkt ansprechen, der mich ein Stück weit irritiert. In der Begründung des Gesetzentwurfs steht, dass durch eine Entfristung der Befugnisse der Verfassungsschutz insgesamt gestärkt würde. Das finde ich ehrlich gesagt nicht nur übertrieben. Vielmehr finde ich, dass Befristung und Evaluation keine Schwächung der Sicherheitsbehörden darstellen. Befristungen sind auch keine Bürokratiemonster. Ganz im Gegenteil: Gerade da, wo es um Grundrechtseingriffe geht, müssen wir als Abgeordnete doch immer wieder hinschauen, ob die Behörden diese Befugnisse noch brauchen oder nicht, ob das das gerechtfertigt ist oder nicht. Daher finde ich es nicht richtig, die Befristung in diesem Punkt komplett zu streichen, und deshalb werden wir Grüne uns bei diesem Punkt enthalten.

Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die uns allen vorliegende Evaluation. Ich meine, dass sich ein Blick in diese Evaluation wirklich lohnt. Mit dieser Evaluation hat sich gezeigt, dass es gut ist, wenn Befugnisse der Behörde nicht nur von der Sicherheitsbehörde selbst evaluiert werden, wie es hier häufig der Fall ist, sondern wenn man externen unabhängigen Sachverstand wie Herrn Professor Wolff hinzuzieht, der sich das mit einer anderen Brille und unter einem anderen Blickwinkel anschaut. Das finde ich richtig, und das ist auch im Polizeigesetz zum Beispiel bei der Videoüberwachung so vorgesehen, dass unabhängige Sachverständige evaluieren sollen. Genau das ist der richtige Weg. Also, es lohnt sich, die Evaluation noch mal anzuschauen und es noch mal nachzulesen.

Das ist meiner Meinung nach der Weg, den wir gehen sollten, also nicht nur eine Evaluierung durch Sicherheitsbehörden, sondern auch durch Externe.

Zum Abstimmungsverhalten der Grünen habe ich bereits gesagt, dass wir uns in dieser Frage enthalten werden. – Herzlichen Dank.