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Rede zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu Extremwettergefahren

„Wir brauchen ein eigenes Landesamt für Katastrophenschutz“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochwasserkatastrophe vor einem halben Jahr – so lange ist es schon her, auch wenn wir alle wissen, dass die Schäden und Folgen weiterhin massiv sind – hat offengelegt, was wir zum Teil schon seit Beginn der Coronapandemie wissen, nämlich dass es einen Reformbedarf beim Katastrophenschutz gibt.

Um es direkt vorwegzusagen und um nicht falsch verstanden zu werden: Wir haben einen guten und leistungsfähigen Katastrophenschutz mit vielen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Kräften, denen wir für ihr Engagement sehr dankbar sind. Trotzdem sagen wir: Der Katastrophenschutz muss weiterentwickelt werden, um ihn noch besser zu machen.

Ich freue mich, dass CDU und FDP diesen Reformbedarf ebenfalls erkannt haben, auch wenn ich mich ein bisschen über das Verfahren wundere oder zumindest eine kleine Kritik anbringen muss. Denn wir Grüne haben schon im Mai 2020 einen Antrag mit vielen Punkten vorgelegt, in dem wir gesagt haben: Dies müssen wir als Lehre aus der Coronapandemie ziehen, und wir müssen den Katastrophenschutz verbessern.

Sie haben im Ausschuss erklärt, erst später über den Antrag beraten zu wollen, weil Sie die Analyse und Untersuchung von Herrn Broemme abwarten wollten. Sie wollten auch das Kompetenzteam Katastrophenschutz abwarten.

Das haben Sie jetzt nicht gemacht, sondern einen eigenen Antrag vorgelegt, obwohl die Empfehlungen noch nicht da sind. Das finde ich vom Verfahren her nicht so schön, aber es steht Ihnen natürlich frei, und es ist völlig legitim, einen Antrag vorzulegen. Ich setze mich sehr gerne damit auseinander.

Ich will explizit sagen, dass ich es begrüße, dass sich CDU und FDP in manchen Positionen weiterentwickelt haben – ich erkenne das ausdrücklich an –, beispielsweise bei der Frage: Brauchen wir im Katastrophenfall, bei der Bewältigung von großen Schadens- und Katastrophenlagen mehr Kompetenzen auf Landesebene? – Das unterstütze ich ausdrücklich, das sehe ich genauso.

Wir können die unteren Katastrophenschutzbehörden, die Kreise und kreisfreien Städte, in bestimmten Situationen nicht alleinlassen, gerade wenn mehrere Kreise von einer Lage betroffen sind, bestimmte Entscheidungen anstehen und getroffen werden müssen.

Ich begrüße es auch, dass Sie in Ihrem Antrag explizit dem BBK, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, eine weitere Rolle geben und es stärken wollen. Dazu haben wir in der Vergangenheit auch andere Stimmen gehört, die nicht so weit gegangen sind. Es freut mich, dass wir einen Konsens darüber haben, dass wir eine Stärkung des BBK brauchen.

Wie so oft aber ist es interessant zu sehen, was nicht in dem Antrag steht, was es nicht in den Antrag geschafft hat. Es steht mir als Vertreterin der Opposition vielleicht frei, dies konkret anzusprechen.

Sie sagen zu Recht: Wir brauchen mehr Kompetenzen auf Landesebene. Dann müssen Sie aber auch die Frage beantworten: Wer macht das im Katastrophenfall?

Unsere Überlegung als Grüne lautet: Wir brauchen ein eigenes Landesamt für Katastrophenschutz. Über die Ausgestaltung muss man reden – das habe ich mehrfach gesagt –, aber in diese Richtung muss es eigentlich gehen.

Zum Stichwort „Katastrophenvorsorge“ sagen Sie zu Recht: Die kreisfreien Städte und die Kreise, also die unteren Katastrophenschutzbehörden, müssen mehr Vorsorge betreiben. – Da bin ich bei Ihnen. Sie, Herr Pfeil, haben gerade die Katastrophenschutzbedarfspläne angesprochen. Diese steht leider nicht im Antrag. Das hätte ich mir gewünscht. Ich finde, da müssen wir konkreter werden.

Zum Krisenstab: Aus Ihrer Perspektive verstehe ich es ein bisschen, dass Sie ihn in dem Antrag nicht benennen. Auch hierbei müssen wir aber gesetzlich weitergehen und konkretisieren, welche Aufgaben der Krisenstab der Landesregierung hat, wann er eingesetzt wird und welchen Zweck er hat. Das müssen wir regeln bzw. konkretisieren.

Beim Thema „Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung stärken“ bin ich auch sehr bei Ihnen. Man macht sich aber etwas vor, wenn man nur sagt: Wir müssen sie stärken. – Dann müssen wir nämlich auch sagen, wer das macht. Momentan sind nach dem BHKG die Gemeinden zuständig. Wir wissen aber auch, dass in vielen Gemeinden bei dem Thema nicht sonderlich viel passiert. Das ist kein Vorwurf, man muss es so nüchtern analysieren. Ich sage gar nicht, dass dies eine Landeskompetenz werden muss, meine aber, das Land sollte die Gemeinden darin unterstützen, in dem Bereich besser zu werden und mehr zu machen.

Zum Stichwort „Spontanhelferinnen und Spontanhelfer“: Dieses Thema bewegt uns nicht erst seit dieser Katastrophe, sondern wir wissen aus vorherigen Katastrophen, dass viele Menschen sehr engagiert sind, sich einbringen, helfen wollen und an den Ort des Geschehens fahren.

Wir müssen uns aber die Fragen stellen und beantworten: Wie können wir diese freiwillige, spontane Hilfe zukünftig in die professionellen Strukturen einbinden? Wie können wir sie besser koordinieren, sodass zum Beispiel nicht alle nach Erftstadt-Blessem fahren, weil sie die Bilder im WDR gesehen haben, sondern auch nach Heimerzheim, was medial nicht so präsent ist, wo aber auch Hilfe benötigt wird?

Meine Idee wäre die Schaffung einer Plattform oder App, um diese Dinge besser zu koordinieren.

Bei der BHKG-Novellierung oder zumindest -Überarbeitung, die aus meiner Sicht in der nächsten Legislaturperiode ansteht, müssen wir auch darüber sprechen, ob man den Rettungsdienst im BHKG als medizinischen Teil der Gefahrenabwehr verankert.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Mein letzter Satz: Wir werden dem Antrag als Grüne zustimmen, obwohl ich ihn nicht mutig genug finde. Ich hätte mir an vielen Stellen gewünscht – das habe ich gerade ausgeführt –, dass Sie weitergehen. Das haben Sie leider nicht getan. Trotzdem ist das, was Sie sagen, nicht falsch. Deshalb stimmen wir zu.

Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass wir in der nächsten Legislatur noch mehr Baustellen haben als die, die Sie aufgezeigt haben, und dass wir sie angehen müssen.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Ich hoffe, dass wir dies parteiübergreifend schaffen, denn Katastrophenschutz und Feuerwehr sollten keine Themen sein, die parteipolitisch zerrieben werden. Es wäre schön, gemeinsam Antworten zu finden. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Rede zum Antrag der SPD-Fraktion zur Hochwasserkatastrophe

„Die Menschen haben mir berichtet, dass sie nicht mehr schlafen können oder dass Regen für sie ganz furchtbar ist“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Hochwasser im Juli letzten Jahres hat weitreichende Folgen. Wie wir alle wissen, liegen die Schäden an Wohnhäusern von Privatleuten, an öffentlicher Infrastruktur und bei Unternehmen in Milliardenhöhe.

Aber noch viel schlimmer ist, dass in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz über 180 Menschen gestorben sind. Es ist furchtbar, dass Menschen ihre Angehörigen verloren haben, dass sie selbst um ihr Leben fürchten mussten oder dass sie mit angesehen haben, wie Menschen um Hilfe gerufen haben, ihnen aber niemand mehr helfen konnte, weil die Wassermassen einfach zu stark waren.

Ich habe bei meinen Besuchen in Altenahr, Hagen, Erftstadt und Euskirchen Menschen kennengelernt, die in dieser Hochwassernacht um ihr Leben gekämpft haben und stundenlang nicht wussten, ob sie die Nacht wirklich überleben würden.

Ich habe eine Frau aus dem Kreis Euskirchen kennengelernt, die doppelt betroffen war. Zum einen hat sie als Mutter von ihren zwei Töchtern tagelang keine Nachricht erhalten, wie es ihnen geht. Zum anderen war sie als Einsatzkraft einer Katastrophenschutzorganisation selbst über Tage im Einsatz und hat das Leid der Menschen mit angesehen.

Besonders traurig macht mich die Situation von Kindern, die alles verloren haben. Wir können uns als Erwachsene vielleicht gar nicht mehr richtig vorstellen, wie es ist, als Kind ein geliebtes Kuscheltier zu haben, das verloren geht und nie wieder da sein wird. Diese Kinder und Jugendlichen mussten miterleben, dass auch ihre Eltern in dieser Situation völlig hilflos und verzweifelt waren. Was macht das mit Kindern und Jugendlichen?

Aber was macht es auch mit Erwachsenen, in so einer Extremsituation zu sein? Die Menschen haben mir berichtet, dass sie nicht mehr schlafen können oder dass Regen für sie ganz furchtbar ist.

Wir wissen auch – das ist hier in den Reden bereits angeklungen und schon mehrfach gesagt worden –, dass ein solches Trauma auch später noch hochkommen kann und dass die Menschen – wahrscheinlich über einen sehr langen Zeitraum – Hilfe brauchen. Deshalb sind Angebote für die Menschen in den Gebieten, die vom Hochwasser betroffen sind, so wichtig – insbesondere niedrigschwellige Angebote, aber auch spezialisierte Angebote für Kinder und Jugendliche.

Ich möchte an dieser Stelle hinzufügen, dass auch Angebote für Einsatzkräfte wichtig sind: für Feuerwehren, für Hilfsorganisationen, für die Polizei, für all jene also, die im Einsatz waren, die solche Situationen erleben mussten, die sie auch erst mal verarbeiten müssen. Das Anliegen des Antrages teilen wir daher sehr.

Die Forderung an die Landesregierung, in einen koordinierten Prozess mit allen Akteuren zu gehen, um solche Angebote in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten zu schaffen, ist aus unserer Sicht richtig. Hier möchte ich allerdings ein Aber einfügen, da auch wir in unserer Fraktion einen Abwägungsprozess vorgenommen haben.

Wir haben sehr lange und sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir bei diesem Antrag abstimmen wollen, ob wir zustimmen, ob wir uns enthalten. Ich mache dies deshalb so transparent, weil ich es wichtig finde, dass wir nicht einfach nur die Hand heben und sagen: Liebe Landesregierung, macht mal. – So einfach darf man es sich bei solchen Fragen nicht machen.

Wir haben uns gefragt: Was heißt „Traumazentrum“ – das klingt erst mal sehr gut – denn konkret? Was unterscheidet es zum Beispiel von den Traumaambulanzen, die bereits für die Opfer der Flutkatastrophe geöffnet wurden? Es ist richtigerweise darauf hingewiesen worden, dass es schon Angebote gibt.

Wir wissen auch, dass die psychotherapeutische Regelversorgung ein Problem ist und dass es hier Bedarfe gibt, die derzeit nicht gedeckt werden, nicht nur in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten. Es gibt in der Tat zu wenig Kassensitze für Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten. Aber an wen richtet sich denn die Forderung, mehr davon zu schaffen? Das ist doch eine Forderung an die Krankenkassen, an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die vor Jahren den Bedarf errechnet und bisher nicht angepasst haben.

Damit sich in dieser Frage etwas bewegt, plant die Bundesregierung, die Bedarfsplanung zu reformieren, damit die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz reduziert werden können. Hier ist der Bundesgesundheitsminister in der Verantwortung, etwas vorzulegen.

Richtig ist, dass Rheinland-Pfalz ein neues Traumahilfezentrum im Ahrtal eingerichtet hat. Das kann vielleicht ein Vorbild für Nordrhein-Westfalen sein.

Richtig ist ebenfalls, dass man sich auf den Weg machen und Gespräche führen muss. Wenn man sich nämlich nicht auf den Weg macht, kommt man nicht an.

Daher will ich es noch einmal betonen: Wir haben lange abgewogen. Wir werden dem Antrag jetzt zustimmen. Ich will nur davor warnen, vorschnelle Versprechungen abzugeben, die die Politik nachher nicht einhalten, nicht einlösen kann. Das dürfen wir nicht machen. Wir haben eine Verantwortung gegenüber den Menschen, und zwar alle miteinander hier im Parlament.

Wir werden dem Antrag jetzt zustimmen, aber, wie gesagt, meine Bedenken und unsere offenen Fragen bleiben trotzdem bestehen. Es war uns wichtig, diese heute noch einmal zu artikulieren.

Ich glaube, in dem Ziel, nämlich dass die Menschen vor Ort Hilfe bekommen und unterstützt werden, sind wir uns sehr einig. Es ist sehr wichtig, das noch einmal herauszustellen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Online-Veranstaltung zur Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW

Aufzeichnung der Online-Veranstaltung zur Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW

Am 07.09.2021 habe ich eine Online-Diskussion mit dem Titel „Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW – Lehren aus der Hochwasserkatastrophe“ veranstaltet. Meine Gesprächspartner waren Dipl.-Ing. Arvid Graeger (AGBF NRW) und Hartmut Krabs-Höhler (DRK Nordrhein). Auf der Grundlage unseres Diskussionspapiers haben wir darüber gesprochen, wie der Katastrophenschutz in NRW gestärkt werden kann. Eine Aufzeichnung der Diskussion findet ihr auf dieser Seite.

Rede zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu Warnmeldungen im Rundfunk

„Wir brauchen ein Gesamtkonzept im Katastrophenschutz“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hoffe, ich darf auch für den Minister sprechen. Ich zumindest – ich glaube, Herr Reul auch – habe gerade sehr aufmerksam dieser medienpolitischen Debatte gelauscht.

Ich werde versuchen, jetzt noch ein paar Aspekte des Katastrophenschutzes einfließen zu lassen, denn ich glaube, es geht hier genau um die Verzahnung von Medienpolitik und Katastrophenschutz. Deshalb ist es gut, dass wir das Thema hier im Plenum diskutieren. Hier können wir die interdisziplinäre Verknüpfung der verschiedenen Themen ganz gut hinbekommen.

Zu dem Antrag selbst: Der Antrag umfasst sieben Prüfaufträge. Es wird Sie wahrscheinlich nicht verwundern, wenn ich Ihnen jetzt sage, dass ich eigentlich erwarte, dass eine Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen mehr als nur Prüfaufträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube schon, dass wir erwarten können – auch die Menschen im Land und diejenigen, die im Katastrophenschutz unterwegs sind oder eben bei den Radios arbeiten –, dass es nicht nur Prüfaufträge gibt, sondern dass es Konzepte gibt. Da müssen wir jetzt hinkommen.

Ich weiß nicht, wie bei Ihnen das Verhältnis zwischen Fraktionen und Regierung ist, wenn die Regierung von Ihnen durch das Plenum Aufträge bekommen muss, Dinge zu prüfen. Ich würde eigentlich denken, dass man das im Dialog auch anders hinkriegt. Aber gut, ich will mich gar nicht einmischen, wie Sie intern miteinander arbeiten.

Diese Hochwasserkatastrophe und das Beispiel Wuppertal haben sehr deutlich gemacht, was für eine wichtige Aufgabe die Lokalradios in Nordrhein-Westfalen haben, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor Ort zu informieren.

Das Team von Radio Wuppertal hat in der Katastrophennacht vom 14. Juli sehr eindrucksvoll gezeigt, dass sie es geschafft haben, die Menschen vor Ort die ganze Nacht über zu begleiten und sehr intensiv zu informieren. Eigentlich war das Lokalradioteam schon nach Hause gegangen und hat dann eine SMS aus dem Rathaus bekommen. Man hat dann die Arbeit wieder aufgenommen und hat die Menschen in Wuppertal begleitet, als die Wupper drohte über die Ufer zu treten, was später am Abend auch passiert ist. Der Sender hat sogar noch weitergesendet und ‑gearbeitet, als schon der Keller unter Wasser stand. Erst als das Notstromaggregat auch an seine Grenzen kam – das war am nächsten Morgen um 5 Uhr –, fand das Radioprogramm sein Ende.

Dieses Beispiel aus Wuppertal zeigt wirklich sehr eindrucksvoll, dass die Radios definitiv ein Teil des Warnmixes sind, den wir brauchen, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen bei Katastrophen zu warnen, während der Katastrophe zu begleiten und ihnen Handlungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Aus meiner Sicht sind die Radios ein Baustein des Warnmixes. Wir haben im Innenausschuss noch über weitere Bestandteile und Bausteine gesprochen.

Wuppertal zeigt aber auch, dass Sender selbst betroffen sein können. Das war hier der Fall. Irgendwann wurde der Strom von der Stadt Wuppertal abgeschaltet. Dann wurde das Notstromaggregat angeworfen, aber es konnte nur zweieinhalb Stunden arbeiten.

Deshalb müssen wir doch darüber diskutieren: Wie können wir die Sender befähigen, dass sie mit Notstromaggregaten länger durchhalten? Ich würde mir wünschen, dass hier mehr als nur Prüfaufträge beschrieben werden, dass man konkret sagt, dass es auch Förderungen geben muss. – Das ist das eine.

Ich glaube, wir müssen aber auch über die Selbsthilfefähigkeit der Menschen sprechen. Dabei geht es zum Beispiel um batteriebetriebene Radios. Auch das ist ein wichtiger Bestandteil des Katastrophenschutzes. Wenn der Strom irgendwann nicht mehr da ist, muss ich die Sendung ja noch empfangen können.

Eines will ich hier ganz klar sagen: Um den Bürgerinnen und Bürgern diese Informationen geben zu können, muss ich ja überhaupt selber erkannt haben, dass es eine Gefahrenlage gibt. Das ist, finde ich, der Kernpunkt, über den wir bei dieser Hochwasserkatastrophe reden müssen und auch schon an verschiedenen Stellen geredet haben.

Aus meiner Sicht hat diese Landesregierung eben nicht erkannt, in welcher Katastrophensituation, in welcher Gefahrenlage wir uns schon am Abend des 14. Juli befanden. Am 15. und 16. Juli ging es dann noch weiter. Die Landesregierung hat es eben nicht erkannt.

Wir müssen an der Frage arbeiten, wie Gefahren erkannt werden und Fachexpertisen einbezogen werden. Wir müssen über das Zusammenbinden von interdisziplinären Fachlichkeiten sprechen, um wirklich solche Gefahrenlagen zu erkennen und Menschen dann warnen zu können.

Ich könnte noch so viel sagen und habe mir noch sehr viel aufgeschrieben, aber einen Punkt will ich in den letzten 16 Sekunden noch ansprechen. Das Erste, was Sie in diesem Antrag sagen, ist, dass Sie prüfen wollen, inwiefern Lokalstationen schon heute Teil der Katastrophenpläne sind. Da fängt es doch schon an. Wir haben diese Katastrophenpläne vor Ort doch gar nicht. Das ist ein großer Teil des Problems, das wir momentan haben und über das wir im Katastrophenschutz diskutieren. Wir haben diese Verbindlichkeit nicht. Es steht im Gesetz, aber es wird vor Ort nicht umgesetzt. Das ist das Problem.

Deshalb brauchen wir mehr als nur ein Herumdoktern am Thema „Lokalsender“. Wir brauchen ein Gesamtkonzept beim Katastrophenschutz. Das fehlt mir hier komplett.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Sie sich hier immer noch nur auf der Ebene von Prüfaufträgen bewegen bei einem Teilsegment dessen, worüber wir gerade diskutieren müssen, finde ich – ich sage es jetzt mal ein bisschen moderat, weil die ganze Debatte sehr moderat war – sehr schade. Ich würde mir da von dieser Landesregierung mehr wünschen.

Dahin müssen wir kommen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept im Katastrophenschutz. Das muss die Landesregierung leisten, und das erwarten die Menschen. Lassen Sie uns die Diskussion weiterführen. Bei diesem Antrag werden wir uns enthalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“

“Das sind wir den Opfern schuldig”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten hier gestern Morgen eine sehr würdige Gedenkstunde für die Opfer der Flutkatastrophe. 49 Menschen haben allein in Nordrhein-Westfalen in dieser Hochwasserkatastrophe ihr Leben verloren. Es gibt außerdem viele verletzte Menschen, traumatisierte Menschen, die alles verloren haben, darunter Erinnerungsstücke, die durch die Fluten weggerissen und vernichtet wurden.

Wir alle wissen, dass uns der Wiederaufbau noch viele, viele Jahre hier in Nordrhein-Westfalen beschäftigen wird. Ich denke, es ist auch klar – und so haben wir das hier immer gemeinsam diskutiert –, dass es jetzt um schnelle Hilfen für die Betroffenen gehen muss.

Aber auch die Aufarbeitung ist wichtig; ich finde, das sind wir den Opfern schuldig. Es ist auch wichtig, um offene Fragen aufzuarbeiten und aus den Antworten Konsequenzen ziehen zu können.

Unsere Aufgabe als Abgeordnete, als Parlament ist es, Gesetze zu verabschieden. Unsere Aufgabe ist es aber auch, die Landesregierung zu kontrollieren. Wann, wenn nicht jetzt – nach einer Katastrophe mit 49 Toten und mit der Fragestellung, wie die Landesbehörden konkret vor, während und nach dieser Katastrophe gehandelt haben – sollten wir als Parlament das Instrument eines Untersuchungssauschusses nutzen?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wann hat wer welche Unwetterwarnung erhalten, und warum hat die Landesregierung sie nicht entsprechend eingeordnet? Welche Unterstützung haben die Kreise und die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden vom Innenministerium und den Bezirksregierungen erhalten? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1:20 Uhr nachts angeordnet, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Warum gab es keine entsprechende Kommunikation? Warum wurden die anderen Kommunen nicht von der Landesregierung gewarnt, als in einigen Städten das Wasser bereits über die Ufer getreten ist? Welche Rolle hätte das Land hier einnehmen müssen?

Das ist nur ein Bruchteil der Fragen, die nach wie vor nicht aufgeklärt sind. Meine Fraktion und auch die SPD halten deshalb einen Untersuchungsausschuss für unverzichtbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Gestern hieß es in der Debatte, wir wollten im Untersuchungsausschuss jeden Landrat, jeden Bürgermeister sowie alle Einsatzkräfte vorladen und vernehmen. Das ist schlichtweg falsch, und das wissen Sie auch; das ist Stimmungsmache.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir wollen die Arbeit der Landesbehörden untersuchen; genauso steht es auch im Einsetzungsantrag. Dazu gehört selbstverständlich auch die Kommunikation der Landesbehörden in Richtung Kommunen. Klar ist aber: Wir werden nicht jeden Landrat und jeden Bürgermeister vernehmen wollen.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie das auch.

Dann kam der Vorwurf, wir würden uns verweigern, parallel Konsequenzen zu ziehen. Ich will klar dagegen sprechen: Sie wissen, dass wir im Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch gerade aufarbeiten und gleichzeitig schon Konsequenzen gezogen worden sind; beides schließt sich nicht aus. Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir stehen gerne zur Verfügung, um konstruktiv an Konsequenzen zu arbeiten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja!)

Es war übrigens der Minister, der uns gestern jegliche Antwort schuldig blieb, was denn aus seiner Sicht Konsequenzen sein könnten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich will noch etwas klarstellen, was mir wichtig ist: Der Minister hat gestern wider besseren Wissens die Behauptung aufgestellt, wir würden einen gemeinsamen Antrag mit der AfD stellen. Das stimmt nicht; Herr Reul, Sie wissen das. Das ist reiner Populismus.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das war ein populistischer Schlag, weil wir Sie gestern in der Debatte offenbar so sehr getroffen haben. Nein, wir werden heute einen Einsetzungsbeschluss mit den Stimmen von Grünen und SPD fassen. Das ist mir sehr wichtig, weil ich klar sagen will, dass wir nicht mit der AfD – einer rassistischen Partei – gemeinsame Sache machen.

Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Dass Querdenker und rechtsextreme Gruppierungen versucht haben, die Hochwasserkatastrophe für ihre Zwecke zu nutzen, ist schäbig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Klar ist doch: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine starke Zivilgesellschaft. Dazu gehören die Freiwilligen Feuerwehren und die anerkannten Hilfsorganisationen, das THW, aber auch die vielen spontanen Helferinnen und Helfer, die angepackt haben. All denen möchte ich mein herzliches Dankeschön für ihre Tatkraft und ihr Engagement während dieser Katastrophe aussprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

SPD und Grüne beantragen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Hochwasserkatastrophe aufarbeiten und aufklären“

Nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Aufarbeitung der behördlichen Abläufe ist angesichts des Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe und der zahlreichen offenen Fragen zum Krisenmanagement zwingend geboten.

Hierzu erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion: 

„Neben den Hilfen für die Betroffenen steht jetzt die Aufarbeitung des Krisenmanagements an. Noch immer sind viele Fragen zum Handeln der Landesbehörden vor, während und nach der Hochwasserkatastrophe offen, die allein in NRW 49 Todesopfer gefordert hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, zudem ist die Aufarbeitung notwendig, um die richtigen Schlüsse für Veränderungen der Strukturen des Katastrophenschutzes ziehen zu können. Der Untersuchungsausschuss wird untersuchen, warum die Landesbehörden die Unwetterwarnungen inhaltlich nicht bewertet und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden nicht zum Handeln aufgefordert haben. Warum kommunizierten Innen- und Umweltministerium nicht eher miteinander, warum wurde das Umweltministerium erst so spät in die Koordinierungsgruppe des Innenministeriums eingebunden? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1.20 Uhr nachts angewiesen, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Wirkliche Aufklärung kann umfassend nur durch einen Untersuchungsausschuss funktionieren, der unter anderem das Recht hat, Akten einzusehen und Zeugen zu vernehmen. Die Aufarbeitung verhindert nicht das parallele Erarbeiten von Konsequenzen. Dafür haben wir bereits Vorschläge unterbreitet und stehen gerne konstruktiv zur Verfügung. Denn wir müssen dafür sorgen, dass der Katastrophenschutz bestmöglich auf mögliche Katastrophen vorbereitet ist.“

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Flutkatastrophe

“Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, finde ich eine Unverschämtheit”

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie konnte das geschehen? Diese Frage hat der Landtagspräsident gerade in der Gedenkstunde gestellt. Wie konnte diese furchtbare Katastrophe geschehen? Warum wurden die Unwetterwarnungen nicht richtig eingeordnet? Warum wurden die Kommunen nicht zum Handeln aufgefordert? Warum wurden die Menschen nicht früher gewarnt?

Das sind doch die Fragen, die die Menschen umtreiben und die auch aufgearbeitet werden müssen.

(Thomas Schnelle [CDU]: Nein, das sind andere Fragen!)

Wie können wir den Katastrophenschutz stärken, damit eine solche Naturkatastrophe nicht noch einmal so viel Leid bringt und damit Menschen wirklich geschützt werden können? Das war eigentlich die Fragestellung für die heutige Unterrichtung, aber leider hat Innenminister Reul in keinster Weise eine Lehre oder Konsequenz aus dieser Katastrophe gezogen.

(Henning Rehbaum [CDU]: Haben Sie nicht zugehört?)

Ich finde, das ist ein inhaltliches Armutszeugnis für diese Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Dummes Zeug! – Weitere Zurufe von der CDU)

– Ja, Herr Schnelle, er hat etwas zum Thema „Warnungen“ gesagt. Aber wenn man über Warnungen spricht, dann muss man aufpassen, dass man die Verantwortung nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abschiebt.

(Zurufe von der CDU)

Es ist immer noch der Staat, der für die richtige Einordnung einer Katastrophe sorgen muss, und das ist hier versäumt worden!

(Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die Landesregierung hat es schlichtweg versäumt,

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

dass die Fachexperten aus dem Innenministerium und aus dem Umweltministerium miteinander reden, dass sie eine Einordnung der Unwetterwarnung vornehmen. Dann können Sie doch nicht sagen: Wir müssen mehr warnen,

(Marc Lürbke [FDP]: Wenn Sie alles wissen, brauchen Sie doch keinen Untersuchungsausschuss!)

damit die Menschen wissen, dass sie nicht in den Keller gehen sollen.

Ich bitte Sie!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, solch eine Rechtfertigungshaltung finde ich eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Aber ich bin ja bei Ihnen, Herr Reul, wenn Sie sagen, wir müssen jetzt Konsequenzen ziehen. Ich habe noch nie so viele Angebote zur inhaltlichen Mitarbeit von dieser Regierung bekommen wie in den letzten sechs Tagen. Ich sage Ihnen zu – das habe ich Ihnen auch geschrieben, Herr Reul –: Ich arbeite sehr gerne konstruktiv mit. Wir Grüne haben Vorschläge vorgelegt, um den Katastrophenschutz zu reformieren und zu verbessern. Wir arbeiten gerne mit. Aber dass Sie das an die Bedingung knüpfen, dass wir unsere parlamentarischen Rechte als Abgeordnete in einem Untersuchungsausschuss nicht wahrnehmen sollen, auch das ist eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Enquetekommission in keiner Weise die parlamentarischen Rechte hat wie ein Untersuchungsausschuss, Akteneinsicht, Zeugen zu hören, um wirklich zu erfahren, was schiefgelaufen ist. Es geht nicht darum, Schuldige zu finden, wie Sie es hier formulieren.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass wir uns hier nicht in einem Gerichtssaal befinden, sondern in einem Parlament,

(Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

und ein Parlament hat zuvorderst die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden und die Landesregierung zu kontrollieren. Kontrollieren heißt eben auch, nachzuvollziehen, wo strukturell Fehler passiert sind.

Da ich Frau Korte, die stellvertretende Vorsitzende des PUA Kindesmissbrauch, sehe, wo wir beide sehr intensiv arbeiten: Aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen, schließt sich nicht aus. – Ich weiß, Sie haben das nicht gesagt, aber andere legen das hier argumentativ so an. Es schließt sich nicht aus! Wir haben im Bereich Kindesmissbrauch einen Untersuchungsausschuss. Wir haben eine Kinderschutzkommission hier im Landtag. Der Innenminister hat eine Stabsstelle eingerichtet, die Polizei hat auch schon Sachen umgesetzt. Das heißt, auf der einen Seite aufzuarbeiten und auf der anderen Seite Konsequenzen zu ziehen, schließt sich in keiner Weise aus. Deshalb müssen wir das hier auch so machen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte gerne noch darauf eingehen, welche Prozesse aus meiner Sicht nach dieser Katastrophe anstehen.

Das ist zum einen die Hilfe für die Betroffenen, das Thema „Wiederaufbau“, worüber wir sicherlich später noch diskutieren. Es ist zum anderen die Aufarbeitung von Behördenhandeln. Noch einmal: Hier sind 49 Menschen in diesem Land gestorben. Es geht konkret um das Handeln von Behörden. Das gehört aus meiner Sicht aufgearbeitet.

Ferner geht es darum, Konsequenzen zu ziehen, Konsequenzen für Klimaschutz, für das Thema „Klimafolgenanpassung“, für den Katastrophenschutz und auch für den Hochwasserschutz. Wir Grüne haben Vorschläge dafür vorgelegt.

Da so wenig vom Innenminister kam und er selber gesagt hat, wir müssten jetzt schnell Konsequenzen ziehen, möchte ich Ihnen gerne welche für den Katastrophenschutz mit auf den Weg geben. Von Ihnen ist da ja leider herzlich wenig gekommen.

Aus meiner Sicht brauchen wir die Katastrophenschutzbedarfspläne. Im Rahmen von Katastrophenvorsorge brauchen wir die Bedarfsplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten als unseren Katastrophenschutzbehörden.

Das Land darf sich in solch einer Lage nicht aus der Verantwortung ziehen. Das heißt in der Konsequenz, dass wir in einer solchen Situation Landeskompetenzen brauchen,

(Henning Rehbaum [CDU]: Was haben Sie 2016 gemacht?)

wenn Entscheidungen zu treffen sind, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen, um Ressourcen zielgerichtet steuern zu können. In einem weiteren Schritt brauchen wir so etwas wie ein Landesamt für den Katastrophenschutz als eigene Behörde, als stärkere Abteilung, wie auch immer. Das kann man ja alles diskutieren.

Wir brauchen klare Regeln für den Krisenstab. Wann wird der Krisenstab der Landesregierung tatsächlich mal eingesetzt? Das muss klar und deutlich und offenbar gesetzlich geregelt sein, denn sonst funktioniert es ja nicht.

(Christian Dahm [SPD]: Die Regeln haben wir doch schon! Wir müssen sie nur anwenden!)

– Wir haben Regeln, man muss sie anwenden, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber vielleicht muss man sie konkretisieren, damit auch diese Landesregierung sie versteht.

Des Weiteren brauchen wir in solchen Lagen eine Verzahnung der vorhandenen Fachexpertise, dass eben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ministerien in einer solchen Katastrophenlage wirklich miteinander sprechen.

Auf eines möchte ich noch eingehen, nämlich auf den Titel der Unterrichtung. Abgesehen davon, dass Sie hier keine Konsequenzen benannt haben, will ich noch auf die Begrifflichkeit der „Jahrhundertflut“ eingehen. Es ist überschrieben mit „Jahrhundertflut 2021“. Ich glaube, wir müssen uns von solchen Begrifflichkeiten lösen. Sie haben offenbar nicht verstanden, dass wir nicht mehr alle 100 Jahre über Fluten sprechen, sondern wir haben schon jetzt eine Erderwärmung von 1,2 Grad, die zu mehr Extremwetterereignissen führen wird.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Das ist der Status quo, den wir nicht mehr zurückdrehen können. Das zeigt uns doch noch mal deutlich, dass wir mehr Klimaschutz brauchen, dass wir nicht über das 1,5-Grad-Ziel hinausgehen dürfen. Das heißt konsequenter Klimaschutz, das heißt auch, Herr Laschet, dass wir aus der Kohle aussteigen müssen, und zwar nicht erst 2038, wie Olaf Scholz und Armin Laschet es wollen, sondern im Jahre 2030.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das muss doch eine der Konsequenzen aus dieser Flutkatastrophe sein.

(Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Landesregierung handelt beim Katastrophenschutz unwissend und konzeptlos

Zu den Medienberichten über das Krisenmanagement der Landesregierung während der Hochwasserkatastrophe erklärt Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Es ist ein Offenbarungseid, dass Innenminister Herbert Reul fünf Wochen nach der verheerenden Katastrophe keine Aussagen zum Informationsfluss zwischen Innen- und Umweltministerium treffen kann. Wiederholt schiebt Herbert Reul die Verantwortung für das Erkennen der Hochwassergefahr auf andere ab, wenn er sagt, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein für Katastrophen zu wenig vorhanden sei. Der Staat trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dieser Verantwortung ist die Landesregierung nicht gerecht geworden. Innen- und Umweltministerium hätten die Hochwassergefahr erkennen müssen und Kommunen und Bevölkerung entsprechend warnen müssen. Es ist ein offenbares Versagen dieser Landesregierung, dass sie keine Bewertung der Unwetterwarnungen vorgenommen und die Kommunen bei der „Übersetzung“ der Gefahrenlage auf deren örtliche Gegebenheiten nicht unterstützt und letztlich zum Handeln aufgefordert hat.

Innenminister Reul ist auch fünf Wochen nach der Hochwasserkatastrophe erschreckend unwissend über die Kompetenzen des Krisenstabs der Landesregierung, dessen Einberufung er selbst fälschlicherweise nicht mehr als Symbolkraft zugesteht. Denn anders als Herr Reul behauptet, darf der Innenminister zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib und Leben oder hohe Sachwerte Entscheidungen für andere Fachressorts treffen, wenn der Krisenstab einberufen ist. Dass das Ressortprinzip durch das Einberufen des Krisenstabes in einer Gefahrenlage aufgehoben wird, ist notwendig, um schnelle Entscheidungen treffen zu können.

Dass der Innenminister darauf hinweist, dass Katastrophenpläne in den Kreisen und kreisfreien Städten bereits gesetzlich vorgeschrieben sind, er aber bezweifeln würde, dass jede Kommune einen solchen Plan habe, macht mich sprachlos. Das Innenministerium ist die oberste Aufsichtsbehörde und Minister Reul hätte die Kreise und kreisfreien Städte längst anweisen müssen, entsprechende Katastrophenpläne vorzulegen. Wir müssen jetzt einen Schritt weiter gehen und verbindliche Katastrophenschutzbedarfspläne einführen, damit die Kreise und kreisfreien Städte auf mögliche Katastrophen bestmöglich vorbereitet sind.“

Zum Sonderplenum aus Anlass der Flutkatastrophe

“Nordrhein-Westfalen könnte beim Hochwasserschutz bereits viel weiter sein”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verwüstete Dörfer, völlig zerstörte Häuser und Wassermassen, die Erinnerungsstücke wie Fotoalben oder Kuscheltiere weggerissen haben – die Flut vor vier Wochen war die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Mehr als 180 Menschen in Deutschland haben ihr Leben verloren, in Rheinland-Pfalz werden immer noch Menschen vermisst, und viele Menschen sind verletzt und traumatisiert. Dazu kommen diejenigen, die alles verloren haben. Die materiellen und vor allem die immateriellen Schäden sind enorm.

Wir gedenken heute den Menschen, die ihr Leben in Nordrhein-Westfalen, aber auch bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz und in Belgien verloren haben. Unsere Gedanken sind bei ihren Angehörigen, aber auch bei den Verletzten und allen, die ihr Hab und Gut verloren haben. Ich möchte mich dem Dank an die Einsatzkräfte von Feuerwehren und anerkannten Hilfsorganisationen, an das THW und an die Bundeswehr sowie die Polizei, die alle unermüdlich vor Ort geholfen haben und helfen, anschließen. Mein Dank gilt natürlich ebenso allen spontanen Helferinnen und Helfern, denjenigen, die Geld- und Sachmittel gespendet haben, und den Hotels, die Übernachtungsmöglichkeiten bereitgestellt haben. Vielen Dank dafür!

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD, der FDP und von Markus Wagner [AfD])

Die Soforthilfen sind wichtig, um schnell und unkompliziert zu helfen, doch 3.500 Euro sind nicht viel Geld, wenn man alles verloren hat und die Versicherung nicht einspringt. Die Menschen brauchen deshalb schnell Klarheit darüber, wann sie wie viel Unterstützung zu erwarten haben. Darüber hinaus ist wichtig, dass die Hilfe ankommt, und das gilt natürlich auch für unsere Kommunen. Die Beseitigung der Schäden an der öffentlichen Infrastruktur – an den Straßen und an Gebäuden wie beispielsweise den Rathäusern, Schulen und Kitas – wird uns über Jahre hinweg auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen begleiten.

Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Land. Ich gehe davon aus, dass Ministerpräsident Armin Laschet bald auf uns zukommen wird, um das Parlament zeitnah zu beteiligen. Außerdem würde ich Sie bitten, mit dem Fraktionsvorsitzenden der Union im Bundestag zu sprechen. Die Grünen und auch die FDP fordern seit Längerem eine Sondersitzung des Deutschen Bundestags, und ich kann mich anschließen: Es wäre wichtig, dass diese Sitzung stattfindet und die CDU und SPD ihre Verweigerungshaltung im Bundestag dazu aufgeben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal deutlich feststellen, dass die grüne Fraktion im Landtag selbstverständlich hinter den Menschen, den Kommunen und den Unternehmen steht und wir die Beschlüsse für die entsprechenden finanziellen Mittel hier im Landtag selbstverständlich unterstützen werden.

Die Menschen in den Hochwassergebieten brauchen Hilfe, um das Nötigste kaufen zu können und um eine Perspektive zu bekommen. Dafür sind diese Soforthilfen wichtig.

Um das Erlebte verarbeiten zu können, sind gerade die psychosozialen Angebote wichtig. Ich bin froh, dass die Traumaambulanzen der Landschaftsverbände für die Flutopfer offenstehen.

Das Angebot des schulpsychologischen Dienstes ist unverzichtbar für die Kinder und Jugendlichen. Ich denke, wir können gar nicht richtig ermessen, was die Geschehnisse für die Kinder bedeutet, die zum Teil Schreckliches mitansehen und auch die Verzweiflung und die Unsicherheit bei den Erwachsenen, bei ihren Eltern miterleben mussten.

Wir als Politikerinnen und Politiker stehen in der Verantwortung, für diese Hilfe zu sorgen, und zwar sowohl für finanzielle Soforthilfe als auch für psychosoziale Angebote.

Wir stehen aber auch in der Verantwortung, einen ehrlichen Blick zurück zu werfen und Abläufe aufzuarbeiten. Wir alle haben, denke ich, in den letzten Tagen und Wochen viele Gespräche geführt. In einem Gespräch hat mir eine Betroffene aus Erftstadt die Frage mit auf den Weg gegeben, wie die Bevölkerung gewarnt wurde. – Das ist einfach nicht passiert. Dass die Bevölkerung gewarnt wird und möglicherweise evakuiert werden kann, setzt voraus, dass die Behörden die Gefahr tatsächlich erkennen. Das ist offenbar nur unzureichend geschehen.

Anders, als es der Innenminister darstellt, lagen vor dieser Hochwasserkatastrophe eindrückliche Warnungen vor. Das Europäische Hochwasserwarnsystem EFAS hat bereits ab dem 10. Juli die nationalen Behörden gewarnt. Am Montag, den 12. Juli, haben das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes erhalten.

Im Innenausschuss konnte der Innenminister vor zwei Wochen nicht nachvollziehbar erläutern, warum es am 12. Juli innerhalb der Landesregierung, also insbesondere zwischen dem für Katastrophenschutz zuständigen Innenministerium und dem für den Hochwasserschutz zuständigen Umweltministerium vor dem Eintreten der Katastrophe und spätestens dann, als die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes vorlagen, keinerlei Austausch gegeben hat.

Ich meine, dass die Ministerien zu diesem Zeitpunkt viel zu besprechen gehabt hätten, zum Beispiel die Frage der Aufnahmekapazitäten der Talsperren betreffend.

Aber es stellen sich noch weitere Fragen: Warum hat die Landesregierung die kreisfreien Städte und Kreise als untere Katastrophenschutzbehörden nicht bei der Bewertung der Unwetterwarnung unterstützt und sie zum Handeln aufgefordert?

Ich finde, dass sich das Innenministerium nicht aus der Verantwortung ziehen kann. Das Innenministerium ist die Aufsichtsbehörde und hätte aus meiner Sicht diese Bewertung vornehmen und entsprechend auf die Städte und Kreise zugehen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Warum wurde die Bevölkerung nicht an allen Orten gewarnt? Wieso hat hier die Landesregierung keine Verantwortung übernommen und selbst gewarnt, obwohl sie durch das BHKG, also durch unser Katastrophenschutzgesetz, und den Warnerlass die rechtlichen Möglichkeiten dazu hat? Warum sind die Kommunen nicht zum Handeln aufgefordert worden, als in anderen Kommunen bereits kleine Bäche zu reißenden Sturzfluten angewachsen sind? Warum ist kein Krisenstab der Landesregierung aktiviert worden, obwohl wir ihn vorsehen?

Die Menschen haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo und warum Fehler gemacht wurden. Wir müssen aus dieser Katastrophe lernen und die richtigen Konsequenzen ziehen, um den Katastrophenschutz für die Zukunft zu stärken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Mir ist dabei eines wirklich sehr wichtig: Diese Kritik bezieht sich nicht auf die Einsatzkräfte. Ich bin den Angehörigen des Katastrophenschutzes sehr dankbar dafür, dass sie alles gegeben haben und es auch heute tun, um Menschenleben zu schützen und vor Ort Hilfe zu leisten.

Aber diese Katastrophe, wie zuvor auch schon der Beginn der Coronapandemie, hat doch gezeigt, dass wir strukturelle Veränderungen im Katastrophenschutz brauchen. Analog zu den Brandschutzbedarfsplänen brauchen wir Katastrophenschutzbedarfspläne.

Die Stadträte stimmen alle fünf Jahre über den Brandschutzbedarfsplan ab. Darin wird festgehalten, wann die Feuerwehr bei welchem Einsatzszenario in welcher Zeit mit wieviel Personal vor Ort sein muss. Das sind die Schutzziele. Sie legen damit den Bedarf an Personal und Technik fest. Das brauchen wir auch für den Katastrophenschutz, und zwar für unterschiedliche Szenarien vom Waldbrand über langanhaltende Stromausfälle bis hin zum Hochwasser.

Das Innenministerium muss in solchen Katastrophenfällen die Kommunen unterstützen können. Das Innenministerium muss auch Entscheidungen vorgeben können, wie etwa bei Evakuierungen. Es muss die Möglichkeit geben, dass das Innenministerium Zuständigkeiten an sich ziehen kann. Dafür brauchen wir mehr als nur eine Aufsichtsbehörde. Wir brauchen eine Katastrophenschutzbehörde auf Landesebene und eine eigene Katastrophenplanung. Und ganz wichtig ist: Wir brauchen die Verzahnung mit anderen Landesbehörden wie im Falle von Hochwasser zwischen Umweltministerium und dem LANUV.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir alle wissen, dass sich solche Katastrophenfälle nicht für Landesgrenzen interessieren. Deshalb müssen wir für die Länder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das BBK, als Zentralstelle im Katastrophenfall umbauen. Es muss die Länder unterstützen dürfen, zum Beispiel beim Einsatz von Hubschraubern, und es muss den Einsatz und den Informationsfluss koordinieren.

Es ist doch absurd, dass wir ein fachlich hervorragend aufgestelltes Bundesamt haben, welches aber im Katastrophenfall nicht tätig werden darf. Hier müssen endlich die Länder ihre Weigerungshaltung aufgeben. Ich sehe hier auch die Landesregierung in der Pflicht, diese Veränderungen voranzutreiben, um den Katastrophenschutz insgesamt zu stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Neben dem Katastrophenschutz muss die große Lehre aus dieser Naturkatastrophe doch sein, dass wir den Hochwasserschutz stärken; denn es wird aufgrund der Klimakrise immer häufiger zu Extremwetterereignissen kommen. Wir werden Hochwasser und Überschwemmungen nie ganz verhindern können, aber wir müssen Vorsorge beim Hochwasserschutz betreiben.

Leider wurde in den letzten vier Jahren unter Schwarz-Gelb eine wichtige Chance vertan. Nordrhein-Westfalen könnte beim Hochwasserschutz bereits viel weiter sein.

Damit Hochwasser nicht Wohnhäuser, Schulen und Vereinsheime überflutet, braucht es vor allem eines: Fläche. Das Wasser muss sich ausbreiten und versickern können. Doch statt Überschwemmungsgebiete und flussnahe Flächen zu schützen, hat die Regierung Laschet der Flächenversiegelung freien Lauf gelassen.

(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Also!)

Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen etwa 22 ha Fläche pro Tag versiegelt. Es ist schön, Frau Ministerin Scharrenbach, dass Sie das 5-Hektar-Ziel noch im Herzen tragen, aber es bringt nichts, wenn Sie dieses Ziel, diesen Grundsatz aus dem Landesentwicklungsplan streichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nicht nur beim Zubetonieren von Fläche, sondern auch bei der Änderung des Landeswassergesetzes folgte die schwarz-gelbe Landesregierung ihrem Dogma der Entfesselung und hat die Bestimmungen für die Überschwemmungsgebiete gelockert. Die Regelung zum Schutz der Flächen, die dem Hochwasserschutz dienen, wurde gestrichen. Auch das Vorkaufsrecht des Landes von Flächen zugunsten der naturnahen Gewässerentwicklung wurde ersatzlos gestrichen. Damit wurde die Chance vertan, flussnahe Flächen durch die öffentliche Hand aufzukaufen, und diese für die Hochwasserschutz zu nutzen.

Das ist eine Schwächung des Hochwasserschutzes. Deshalb müssen solche Änderungen so schnell wie möglich wieder rückgängig gemacht werden. Unsere Stimmen dafür haben Sie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir erleben in diesem Sommer Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz, und gleichzeitig brennen Wälder in Griechenland, in der Türkei und seit Wochen schon in Sibirien, wo der Permafrost taut und das bislang gebundene CO2 und Methan freigesetzt wird. Das klingt alles irgendwie nach Apokalypse in einem ziemlich schlechten Science-Fiction-Film, aber es ist Realität.

Der Klimawandel ist kein Unheil, das unsere Urenkel erst in ferner Zeit irgendwann betreffen wird, sondern die Klimakatastrophe ist heute längst Realität. Wir müssen deshalb Klimafolgenanpassung betreiben und unsere Städte widerstandsfähiger machen. Wir müssen auf Naturkatastrophen wie Hochwasser, Waldbrände und Dürren vorbereitet sein.

Aber – das ist mir auch wichtig – die Klimafolgenanpassung alleine reicht nicht aus. Wir erleben derzeit schon die Auswirkungen des Klimawandels bei einer Erderwärmung von 1,2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Die Klimakrise ist unumkehrbar. Das macht auch der heute vorgestellte erste Teilbericht des Weltklimarates in dramatischer Weise deutlich.

Deshalb müssen wir alles daransetzen, die weitere Erwärmung auf das 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Das bedeutet, dass Deutschland bis spätestens 2030 aus der Kohle aussteigen muss, dass die Windenergie ausgebaut werden muss anstatt sie auszubremsen, wie es diese Landesregierung tut, dass wir Solardächer zum Standard in unseren Städten machen.

(Beifall von den GRÜNEN und Josef Hovenjürgen [CDU])

Denn die Flutkatastrophe in unseren Städten, sei es in Hagen, in Erftstadt, im Kreis Euskirchen oder an vielen anderen Orten in Nordrhein-Westfalen, hat uns doch eines deutlich vor Augen geführt, nämlich dass Naturkatastrophen Menschenleben bedrohen und die Auswirkungen des Klimawandels unseren heutigen Wohlstand gefährden.

Deshalb kann ich Aussagen wie „Weil jetzt ein solcher Tag ist, verändert man nicht die Politik“ schlichtweg nicht nachvollziehen. Ich halte es für fahrlässig, ich halte es für unverantwortlich, wie man mit dem Erkenntnisgewinn über die Klimakatastrophe und den direkten Erfahrungen ihrer Auswirkung auf ein „Weiter so!“ setzen kann.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ja, Herr Hovenjürgen, da kann man den Kopf schütteln. Aber wir erleben gerade in diesem Sommer die Auswirkungen der Klimakatastrophe.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Wenn man jetzt darauf setzt, einfach weiterzumachen, dann ist auch klar, dass es so weitergehen wird. Die Erderwärmung wird weiter steigen, und das wird weitere Katastrophen zur Folge haben. Der Klimawandel ist unumkehrbar. Es sind schon 1,2 Grad Erderwärmung passiert, und wenn wir nicht gegensteuern, dann haben wir tatsächlich ein Riesenproblem. Das muss man doch spätestens jetzt endlich einsehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb muss alles dafür getan werden, die Klimakrise zu bekämpfen, unsere Städte auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und auch unseren Katastrophenschutz zu stärken. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Machtlos gegen die Fluten

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Online-Veranstaltung mit Sven Giegold

„Machtlos gegen die Fluten? – Wie können wir uns in NRW und Europa vor Katastrophen schützen?“

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„Machtlos gegen die Fluten? – Wie können wir uns in NRW und Europa vor Katastrophen schützen?“ – Mittwoch, 4. August 20.00 – 21.30 Uhr

Gleich hier anmelden!

Die Folgen der Hochwasser in NRW, Rheinland-Pfalz und weiteren Teilen Europas sind furchtbar. Weiterhin müssen wir alles tun, um den Betroffenen möglichst schnell zu helfen. Doch die Klimakrise wird in Zukunft zu immer häufigeren Extremwettern führen. Wenn wir nichts ändern, werden uns immer schlimmere Überschwemmungen treffen. Wie können wir uns also in Zukunft vor Hochwasser besser schützen? Wie können wir dafür sorgen, dass die Behörden die richtigen Schlüsse aus Wetterwarnungen ziehen und Warnmeldungen die Bevölkerung erreichen?

Starkregen wird in Zukunft unsere in ihrem natürlichen Lauf zu stark eingeschränkten Flüsse immer mehr belasten. Doch möglichst naturnahe Flüsse verringern die Gefahren durch Klimawandel und Hochwasser, denn breite Flüsse, Bäche und Auen bieten Raum, um mehr Wasser zu halten. In Europa haben wir uns bereits mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU vor mehr als 20 Jahren darauf geeinigt, unsere Flüsse bis 2015 wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen. Viele Flüsse und Bäche in Deutschland sind jedoch weiterhin in einem schlechten Zustand, mit oft katastrophalen Folgen für Mensch und Natur. In NRW hat die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Laschet bei der Renaturierung der Flüsse sogar den Rückwärtsgang eingelegt.

Europa investierte schon vor Jahren in ein Frühwarnsystem. Bereits Tage bevor die ersten Überschwemmungen auftraten, wurden deutsche Behörden vor dem Hochwasser gewarnt. Doch diese Warnungen haben die Bürger*innen nicht immer erreicht. Wir wollen mit Professorin Hannah Cloke, Europas führender Hochwasserforscherin, diskutieren, ob und wie ein besserer Schutz der Bevölkerung möglich gewesen wäre. Professorin Cloke hat das europäische Frühwarnsystem mit aufgebaut, mit dem die jüngsten Überschwemmungen in Deutschland und den umliegenden Ländern vorhergesagt wurden.

Verena Schäffer hat als Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der grünen NRW-Landtagsfraktion schon lange vor der Hochwasserkatastrophe Veränderungen des Katastrophenschutzes gefordert und wird dazu Eckpunkte vorstellen.

Oliver Krischer kennt als zuständiger Bundestagsabgeordneter stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion, lokaler Abgeordneter und Naturschützer die Lage an den betroffenen Flüssen genau. Er wird an Beispielen vor Ort zeigen, wie praktizierter Naturschutz schon jetzt noch Schlimmeres vermieden hat und wie Renaturierungen zum Hochwasserschutz in Zukunft beitragen kann.

Sven Giegold befasst sich als Europaabgeordneter aus NRW systematisch mit der Durchsetzung von EU-Umweltrecht in den Mitgliedsstaaten. Bei der Wasserrahmenrichtlinie hat er die EU-Kommission schon lange vor der Katastrophe zur Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gedrängt.

Es diskutieren mit:

  • Professorin Hannah Cloke, Professorin für Hydrologie an der University of Reading, UK.
  • Verena Schäffer, Vorsitzende der NRW-Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 
  • Oliver Krischer, Mitglied des Bundestages aus Aachen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  • Sven Giegold, Sprecher der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen im Europaparlament.

Termin: Mittwoch, 4. August,  20:00 – 21:30 Uhr

Sprachen: Deutsch und Englisch mit Simultanübersetzung

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Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

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Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

Zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses zur Flutkatastrophe in NRW erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

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„Nordrhein-Westfalen wurde von diesem Unwetter hart getroffen. Unsere Anteilnahme gilt denjenigen, die geliebte Angehörige und Freunde verloren haben. Menschen wurden verletzt und an vielen Orten ist das gesamte Hab und Gut in den Fluten weggeschwemmt worden.

Die heutige Sondersitzung des Innenausschusses war wichtig, um die drängendsten Fragen zu klären. Allerdings bin ich darüber erschüttert, wie sehr sich der Innenminister bei dieser größten Naturkatastrophe für das Land Nordrhein-Westfalen aus der Verantwortung zieht. Er schiebt die gesamte Verantwortung auf die Kreise und kreisfreien Städte ab und zieht sich darauf zurück, dass diese formal zuständig seien. Dabei ist im Innenministerium offensichtlich unzureichend mit den Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes umgegangen worden. Mir ist nicht verständlich, warum das Innenministerium als für den Katastrophenschutz zuständiges Ministerium angesichts der Unwetterwarnungen keinen Kontakt mit dem Umweltministerium in Fragen des Hochwasserschutzes, z.B. bezüglich der Talsperren, aufgenommen hat. Dass die Unwetterwarnungen an die Städte und Kreise nur weitergeleitet wurden ohne eine inhaltliche Bewertung durch das Land und eine Handlungsaufforderung an die kommunale Ebene vorzunehmen, halte ich für einen Fehler. Innenminister Reul konnte zudem nicht schlüssig erklären, warum das Innenministerium keinen Gebrauch einer Warnung durch das Land gemacht hat.

Die Sondersitzung hat weitere Fragen unter anderem zum Krisenstab der Landesregierung offen gelassen. Es ist wichtig, dass diese Fragen aufgearbeitet werden. Denn diese Katastrophe, bei der mit fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte das halbe Land betroffen ist, muss eine Zäsur für den Katastrophenschutz sein. Wir brauchen unter anderem mit Katastrophenschutzbedarfsplänen eine stärkere Vorsorge im Bereich des Katastrophenschutzes, um zukünftig auf verschiedene Katastrophenszenarien besser vorbereitet zu sein.“

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