Zukunftsvertrag für NRW – Kurzauswertung

„Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“

Kurzauswertung für den Bereich Innenpolitik, Demokratie und Rechtspolitik

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben am 27. Juni den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Innenpolitik, Demokratie und Rechtspolitik informieren. Wir – Verena Schäffer, İlayda Bostancıeri, Dorothea Deppermann und Julia Höller – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Für eine bürgernahe und grundrechtsorientierte Innenpolitik
Unsere Polizei leistet jeden Tag gute Arbeit für die Menschen in NRW. Es kann aber auch zu Konfliktsituationen kommen. In diesen Fällen soll die*der unabhängige Polizeibeauftragte für Bürger*innen sowie auch für die Beschäftigten in der Polizei ansprechbar sein. Den Bezirksdienst wollen wir ausbauen und damit auch die Präsenz und die Vernetzung der Polizei vor Ort stärken. Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik und die konsequente Durchsetzung des Recht. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung bedeutet tiefe Grundrechtseingriffe und ein Sicherheitsrisiko für alle durch das Offenhalten von IT-Sicherheitslücken. Softwarelücken wollen wir schließen und werden von ihrer Nutzung absehen. Der „Taser“ wird bis 2024 unabhängig, wissenschaftlich und ergebnisoffen evaluiert – hiervon hängt der weitere Fortgang ab. Nur hierfür fortgebildete Beamt*innen dürfen ihn nutzen, zudem soll dabei immer die Bodycam eingeschaltet werden. Das Versammlungsgesetz haben auch wir kritisiert. Das Gesetz wird nun unabhängig und wissenschaftlich evaluiert. Jede Evaluation bietet den Anlass für mögliche Änderungen. Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle „rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW“ werden wir umsetzen und weiterentwickeln. Zudem wollen wir eine deutliche Stärkung der Kriminalpolizei erwirken.

Stärkung des Katastrophenschutzes
Wir machen Katastrophenschutz zu einem Schwerpunkt unserer Innenpolitik. Dazu werden wir u.a. die Handlungsfähigkeit des Landes im Katastrophenfall in einer zentralen Landesstelle im Innenministerium stärken. Sowohl das Land als auch die Kreise und kreisfreien Städten werden zukünftig Katastrophenschutzbedarfspläne für unterschiedliche Katastrophenszenarien erstellen, um zukünftig besser vorbereitet zu sein. Die Kritische Infrastruktur wollen wir besser schützen, zudem wollen wir Sirenen und barrierefreie Warnmechanismen ausbauen.

Wir stärken unsere Demokratie und verteidigen sie vor ihren Feinden
Wir werden das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren einführen und den Anteil von Frauen in den Parlamenten durch eine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts erhöhen. Mit einem Lobbyregister und dem legislativen Fußabdruck schaffen wir mehr Transparenz. Bürger*innen können sich so ein besseres Bild über den Einfluss von Interessensgruppen auf die Gesetzgebung verschaffen. Der Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb werden wir die Erkenntnislage mit einem Lagebild Rechtsextremismus, Dunkelfeldstudien und einem NRW-Monitor verbessern. Zudem werden wir die Vollstreckung offener Haftbefehle, den Entzug von Waffenberechtigungen und der Aufklärung von Geldflüssen weiter vorantreiben.

Wir sorgen für eine moderne Rechtspolitik
In einem neuen Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz werden wir einheitliche Standards und Strukturen für die Resozialisierung von Inhaftierten schaffen und die Rechte von Opfern bündeln und weiter stärken. Wir können auf Landesebene die Ersatzfreiheitsstrafe oder den Straftatbestand „Schwarzfahren“ zwar nicht abschaffen, werden uns aber bemühen, Ersatzfreiheitsstrafen weitestgehend zu vermeiden, u.a. durch Modellprojekte und eine Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden. Wir werden die Situation für Inhaftierte und Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten unter anderem durch Modernisierungen, eine bessere Versorgung physisch und psychisch kranker Menschen und eine angemessene Personalausstattung verbessern. Digitalisierung ist das große Thema der kommenden Jahre in der Justiz. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen vorantreiben und dabei einen Schwerpunkt auf die Zuverlässigkeit und Sicherheit der technischen Dienste legen. Wir werden den Universitäten die Möglichkeit geben, für Jurastudierende einen integrierten Bachelor einzuführen.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag für mehr Unterstützung für Betroffene von Hate Speech

„Im allerschlimmsten Fall kann Hass im Netz dazu führen, dass es auch im realen Leben zu Gewalttaten gegen Personen kommt“

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag für mehr Unterstützung für Betroffene von Hate Speech

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen wurden bundesweit mehr als 100 Wohnungen und Häuser wegen Hass-Postings anlässlich der Bundestagswahl durchsucht. Das zeigt zum einen, dass Hassrede im Internet kein Einzelfall ist, und zum anderen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft ist. Sicherheitsbehörden nehmen Hate Speech als das wahr, was es ist: eine Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb muss Hate Speech auch konsequent bekämpft werden.

Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram sind für viele Menschen ein Ort, an dem man sich mit Gleichgesinnten vernetzen, diskutieren und austauschen kann. Diese Orte sollten wie alle anderen Orte unserer demokratischen Gesellschaft Orte sein, an denen die Werte Demokratie und Menschenwürde gelten.

Doch eine von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegebene Befragung macht deutlich, dass Hassrede im Internet ein immer größeres Problem wird. In der jüngsten Befragung aus dem Jahr 2021 gaben zwei Fünftel der Befragten an, dass ihnen Hate Speech im Internet sehr häufig oder häufig begegnet ist. Nur zum Vergleich die Zahl aus dem Jahr 2016: Da waren es nur 26 %.

(Unruhe)

– Ich hätte eine Bitte. Gerade rede ich gegen eine ziemlich laute Wand an. Es wäre total nett, vielleicht die Gespräche nach draußen zu verlagern. Ich verstehe das angesichts der Uhrzeit auch. Aber ich finde, es ist ein wichtiges und ernstes Thema, das viele von uns auch durchaus betrifft.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

– Danke. Das macht ja auch der Applaus noch einmal deutlich.

Dass ein Ansteigen von Hassrede nicht nur im Internet wahrgenommen wird, zeigt sich auch am Anstieg der Straftaten. Das BKA hat einen Anstieg von 71 % der Hass-Postings zwischen dem Jahr 2019 und dem Jahr 2020 festgestellt. Das zeigt noch einmal deutlich, was für ein Problem es hier gibt.

Wir alle wissen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer existiert. Denn eine Vielzahl dieser Hass-Postings wird nicht gemeldet. Zudem handelt es sich häufig um ein Antragsdelikt. Die Postings erreichen zum Teil auch nicht die Grenze der Strafbarkeit, was aber nicht weniger problematisch für die Betroffenen ist.

Ziel von Hate Speech sind Menschen aufgrund von Merkmalen wie der Hautfarbe, der Herkunft, dem Geschlecht, dem Alter oder einer Behinderung. Mir ist wichtig, dabei eines zu betonen: Insbesondere Frauen erfahren nicht nur Hate Speech in Form von Beleidigung, sondern häufig kommen auch noch sexualisierte Gewaltandrohungen hinzu.

Die Mechanismen von Hate Speech funktionieren im Prinzip so wie bei der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im realen Leben auch. Die Angriffe dienen dazu, andere Menschen abzuwerten. Deshalb wundert es aus meiner Sicht auch nicht, dass der größte Anteil dieser Straftaten der politisch motivierten Kriminalität rechts zuzurechnen ist.

Hate Speech dient dazu, andere einzuschüchtern. Es gibt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft aus dem Jahre 2019. Demzufolge bringen sich 54 % der Befragten seltener mit ihrer politischen Meinung im Internet ein, weil sie Hasskommentare befürchten. Ich halte es schon für einen ziemlich krassen Befund, dass Menschen sich nicht mehr in die Debatte im Internet einbringen, weil sie befürchten, dass sie dann angegriffen und von Hass überzogen werden. So weit darf es aus meiner Sicht nicht kommen.

Es geht ja auch noch weiter. Im allerschlimmsten Fall kann Hass im Netz dazu führen, dass es auch im realen Leben zu Gewalttaten gegen Personen kommt.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Thema ernst nehmen und dass Hate Speech konsequent verfolgt wird.

Neben der Stärkung der Ermittlungsarbeit muss es auch darum gehen, dass wir Opfer und Betroffene damit nicht alleine lassen, sondern sie unterstützen.

Deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Idee in den Landtag einbringen, die es ja auch in anderen Bundesländern schon gibt, dass wir eine eigene Melde- und Beratungsstruktur für von Hate Speech Betroffene in NRW einrichten. Es sollte natürlich ein Beratungsangebot sein, das an das anknüpft, was wir mit den mobilen Beratungsteams, den spezialisierten Opferberatungsstellen und den Antidiskriminierungsstellen bereits haben. Wir haben hier ganz viel Fachexpertise im Land. Aber es geht darum, konkret ein Angebot für Menschen zu schaffen, die von Hate Speech im Internet betroffen sind.

Ich weiß auch, dass wir kurz vor der Landtagswahl stehen. In fünf Wochen wird hier gewählt. Es ist klar, dass in diesen fünf Wochen so etwas nicht umgesetzt werden kann. Wahrscheinlich wird die Mehrheit des Hohen Hauses den Antrag auch leider ablehnen.

Nichtsdestotrotz will ich das Thema gerne noch einmal in das Parlament einbringen, weil ich finde, dass es ein wichtiges Thema ist. Wir werden wahrscheinlich leider auch im Landtagswahlkampf Hass und Hetze im Netz erleben, erleben müssen. Das ist für die Betroffenen ganz dramatisch und fatal.

Umso mehr ist es, wie ich finde, Handlungsauftrag für uns alle, in der nächsten Legislaturperiode zu schauen, wie wir die Arbeit gegen Hate Speech noch einmal stärken können und gerade Betroffene und Opfer von Hassrede im Internet besser unterstützen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Ralph Bombis [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Rede zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu „Spaziergängen“

Meine Rede ur Räumung des Hambacher Waldes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut und natürlich auch verfassungsrechtlich geschützt. Die Versammlungen sind ein wichtiger Bestandteil des politischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1985 in seinem Beschluss zu Brokdorf sehr deutlich gemacht, dass die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört.

Ja, natürlich, die Versammlungsfreiheit dürfen alle Menschen in Deutschland nutzen und sich darauf berufen, ganz unabhängig von ihren jeweiligen politischen Ansichten. Das ist auch gut so. Gerade das macht doch unseren demokratischen Rechtsstaat aus.

Ich will auch noch einmal klar sagen, dass Infektionsschutzmaßnahmen, also das Tragen von Masken oder auch das Abstandsgebot, in keinster Weise die Versammlungsfreiheit einschränken. Auch mit Maske, auch mit Abstandsgebot kann man sich versammeln und kann seine politische Meinung kundtun, wie das auch vielfach in Nordrhein-Westfalen genutzt wird und in den letzten zwei Jahren genutzt wurde. Ich glaube, das macht deutlich, dass es keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit bedeutet.

Es ist auch keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wenn der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem verfassungsfeindliche Bestrebungen analysiert und darüber die Öffentlichkeit informiert. Ich will noch mal klar sagen: Das ist auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Schauen Sie vielleicht noch mal in das Verfassungsschutzgesetz. Da ist das ganz klar definiert, und ich erwarte das auch vom Verfassungsschutz, dass er genau das tut.

Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz das Spektrum der sogenannten Querdenker und Coronaleugner analysiert hat. Wenn man sich anguckt, wie viele Straftaten allein in den letzten beiden Jahren begangen wurden, stellt man fest: Es wurden über 1.400 Straftaten in diesen beiden Pandemiejahren verzeichnet, 794 Straftaten in den letzten beiden Jahren im Zusammenhang mit Corona gegen Einzelpersonen oder Personengruppen. Das macht, finde ich, auch noch mal deutlich, was für eine Gewaltakzeptanz es in dieser Szene gibt. Dass im Prinzip an jedem Tag ein Mensch von Personen aus diesem Spektrum bedroht wird, angegriffen wird, angepöbelt wird, macht sehr deutlich, über was wir hier reden und dass es auch eine Gewaltakzeptanz gibt.

Es vergeht kein Tag, an dem nicht in Netzwerken wie Telegram bundesweit Gewalt- und Mordaufrufe veröffentlicht werden. Ich finde, das ist einfach unerträglich.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Das ist nicht hinnehmbar, und da braucht es auch die Solidarität der gesamten Gesellschaft.

In Nordrhein-Westfalen haben alle relevanten rechtsextremen Parteien und Gruppierungen – von der Partei Die Rechte über den Dritten Weg bis hin zur NPD und den Identitären – an solchen Demonstrationen teilgenommen oder nehmen weiterhin daran teil, und an manchen Orten werden diese Demonstrationen sogar von Rechtsextremen ganz maßgeblich organisiert. Da erwarte ich auch vom Verfassungsschutz, dass er das klar benennt, und ich erwarte das auch von einem Innenminister – und das tut er ja auch –, dass er das öffentlich klar benennt. Das finde ich absolut wichtig.

Ich will noch mal deutlich sagen: Natürlich ist Protest legitim, und die Versammlungsfreiheit muss als Grundrecht geschützt werden. Aber man darf, und, ich finde, man muss auch die Frage stellen, ob man mit Rechtsextremen auf eine Demonstration gehen will. Ich erwarte hier auch von Demokratinnen und Demokraten eine ganz klare Abgrenzung von dieser Szene.

Dass sich die AfD gerade nicht abgrenzt, sondern vor Ort ganz oft auch ein aktiver Teil dieser Szene ist, spricht eben auch Bände.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Eines möchte ich noch sagen, denn auf diesen Demonstrationen werden ganz massiv Verschwörungsmythen verbreitet. Wir wissen, dass die Ablehnung des Staates und die Verschwörungsideologien nach der Pandemie nicht verschwunden sein werden. Deshalb müssen wir über ein Gesamtkonzept sprechen, wie wir diesen Verschwörungsmythen begegnen.

Ich will aber auch noch mal daran erinnern, dass sich morgen zum zweiten Mal der Anschlag von Hanau jähren wird. Der Anschlag von Hanau war nicht nur geprägt von rassistischem und rechtsextremem Denken. Die Motivation des Attentäters waren eben auch Verschwörungsmythen. Das war nicht nur in Hanau so, das war zuvor in Halle so, das war in München so, das war in Christchurch so,

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

das war bei dem Anschlag in Oslo und Utøya so.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Bei diesen Attentätern haben Verschwörungsmythen eine ganz maßgebliche Rolle gespielt.

(Helmut Seifen [AfD]: Das waren einfach Mörder!)

– Das waren nicht nur einfach Mörder, sondern das waren politische Anschläge,

(Beifall von den GRÜNEN – Helmut Seifen [AfD]: Quatsch!)

die ganz bewusst begangen wurden gegen Personengruppen, die einen Migrationshintergrund haben. Wir wissen, dass der Rassismus eine große Rolle spielte, aber auch Verschwörungsmythen

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

bei den Attentätern eine Rolle spielten. Ich finde, das kann man gerade nicht negieren. Dass Sie das tun, spricht auch wiederum Bände.

Deshalb muss doch klar sein auch mit dem Blick auf morgen,

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

dass die von Rassismus, von Rechtsextremismus und von Verschwörungsmythen ausgehende Gefahr weiterhin sehr groß ist.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Gerade in dieser Zeit braucht es die klare Haltung von allen Demokratinnen und Demokraten gegen Hass und Gewalt. Ich bin froh, dass die Mehrheit in diesem Parlament demokratisch ist und genau diese Haltung auch einnimmt.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Rede zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz – zweite Lesung

„In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen“

Rede zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz – zweite Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt den Spruch: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das kann man mit Blick auf dieses Versammlungsgesetz nicht so wirklich sagen. Daran ändert leider auch der Änderungsantrag von CDU und FDP aus der vergangenen Woche nicht allzu viel. Ich gebe zu, der Änderungsantrag verbessert den Gesetzentwurf an einigen Stellen, aber wirklich retten kann er ihn leider nicht.

Bevor ich zum Inhalt komme, würde ich gern noch ein paar Worte zum Gesetzgebungsverfahren sagen, weil CDU und FDP im Innenausschuss letzte Woche betont haben, wie ausgiebig man diesen Gesetzentwurf im Landtag beraten hätte. Das stimmt meines Erachtens so nicht.

Die Einbringung im Januar erfolgte ohne Plenardebatte. Bei der Anhörung im Mai haben wir das erste Mal überhaupt über den Gesetzentwurf gesprochen. Danach folgte monatelang nichts. Erst letzte Woche haben wir dann im Ausschuss über den Gesetzentwurf diskutiert. Parallel erfolgte die Auswertung der Anhörung. Ihren Änderungsantrag haben wir immerhin zwei Tage vorher, am Nikolaustag, erhalten.

Ich würde sagen, das war alles andere als eine intensive parlamentarische Befassung mit einem so weitreichenden und wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Das finde ich schade, und das wird auch der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht ganz gerecht.

Wir wollten eine zweite Anhörung machen. Ich hätte das gut und notwendig gefunden. Das haben Sie leider abgelehnt. Sehr schade! Wie gesagt, die Versammlungsfreiheit hat eine sehr hohe Bedeutung in unserer Demokratie. Es wäre gut gewesen, diesen Gesetzentwurf ausgiebig zu diskutieren.

Ich will auch sagen: Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes ist wahrlich keine Sternstunde für die frühere Bürgerrechtspartei FDP. Wir kennen das schon von dem Polizeigesetz, aber das macht es mit Blick auf die Versammlungsfreiheit nicht besser.

Die FDP hat als Teil der Regierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Herr Lürbke hat ihn damals sehr begrüßt. Dass es letzte Woche überhaupt noch zu Änderungen gekommen ist, liegt bekanntermaßen einzig und allein daran, dass im Juni die Demonstration hier in Düsseldorf stattgefunden hat,

(Daniel Sieveke [CDU]: Das stimmt nicht! – Zuruf von der CDU: Nee, ist klar!)

dass es ein großes Medienecho gab, dass wir uns mitten im Bundestagswahlkampf befanden und die FDP-Bundestagsabgeordneten mitbekommen haben, was hier gerade für ein Gesetz diskutiert wird.

(Gregor Golland [CDU]: Von Linksradikalen!)

Ansonsten hätte die FDP heute einfach munter zugestimmt. Ich finde, das gehört einfach zur Wahrheit dazu.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Auch wenn Sie es vielleicht nicht hören wollen – es ist einfach so.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Der Änderungsantrag, der letzte Woche von den Koalitionsfraktionen in den Innenausschuss eingebracht wurde, bringt durchaus einige Klarstellungen und auch Verbesserungen. Das erkenne ich ganz ausdrücklich an, das ist auch gut so.

Dass Sie zum Beispiel für die Spontanversammlungen die Pflicht zur Benennung einer Versammlungsleitung gestrichen haben, finde ich eine sehr gute Änderung.

Ich finde es auch gut, dass Sie eine Überprüfungsklausel, eine Evaluation, eingeführt haben. Darauf haben wir Grüne sehr gedrängt und von vornherein gefordert, dass es das geben muss. Aber der Kollege Sven Wolf hat mich gerade schon darauf hingewiesen: Wahrscheinlich werden die Gerichte schon evaluieren. – Wir dürfen gespannt sein, wie die Gerichte über diesen Gesetzentwurf entscheiden werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch die Änderungen beim Störungsverbot waren notwendig. Denn klar ist, dass nicht nur die Versammlung selbst geschützt wird, sondern auch jede Gegendemonstration ist natürlich von der Versammlungsfreiheit geschützt. Das ist richtig so. Es ist gut, dass Sie das in dem zukünftigen Gesetz durch Ihren Änderungsantrag klarstellen.

Zum Militanzverbot finde ich, die Änderung der Überschrift ist ein bisschen eine Mogelpackung. Darauf hätten wir verzichten können. Aber das ist in Ordnung. Sie haben in der Tat substanziell bei diesem Paragrafen etwas geändert und klargestellt. Auch das erkenne ich an.

Eines verstehe ich aber nicht. Das habe ich im Innenausschuss schon gesagt, und wir haben es auch vorher schon mehrfach angesprochen. Das war Thema in der Anhörung, und zwar der Vergleich in der Gesetzesbegründung, Seite 77. Dort ist von nationalsozialistischen Aufmärschen von SA und SS die Rede. Das wird verglichen mit dem heutigen Schwarzen Block und der Klimabewegung. Ich finde es nicht in Ordnung, dass hier solche historisch unzulässigen Vergleiche aufgeführt werden.

Der Minister sorgt sich sehr, kümmert sich und engagiert sich für die historisch-politische Bildung der Polizeibeamtinnen und -beamten. In Selm-Bork läuft total viel dazu. Es ist großartig, was da gemacht wird. Gleichzeitig finden sich solche unsäglichen Vergleiche in Gesetzentwürfen des Innenministeriums. Das geht einfach nicht.

Dass Sie die Chance nicht genutzt haben, das in dem Änderungsantrag klarzustellen und zu sagen: „Okay, das ist uns irgendwie durchgerutscht; keine Ahnung, wie das da reingekommen ist, das verstehen wir selbst nicht so richtig“, verstehe ich einfach nicht. Wir haben Sie mehrfach darauf hingewiesen. Gut. Ich habe mich schon im Innenausschuss darüber aufgeregt. Mich macht das immer noch fassungslos. Ich weiß nicht so richtig, wie das passieren konnte und warum Sie das nicht klargestellt haben.

Ich will darauf hinweisen, es gibt noch mehr Kritik, unter anderem aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Die Kritik haben Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht aufgegriffen.

Das gilt zum Beispiel für das Kooperationsgebot, was durch den Gesetzentwurf zu einer faktischen Pflicht gemacht wird, weil bei Nichtkooperation Beschränkungen der Versammlung angedroht werden. Damit wird es zu einer Pflicht, und das steht eigentlich im Widerspruch zu dem, was das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss 1985 festgestellt hat.

Auch bei den Bild- und Tonaufnahmen gibt es keine Veränderungen durch den Änderungsantrag. Die Voraussetzung für Übersichtsaufnahmen, also wann die Polizei Aufnahmen bei Demos machen darf, sind unverändert vage formuliert. Es geht um die Größe und Unübersichtlichkeit von Versammlungen. Aber was das konkret bedeutet, wird leider nicht klargestellt.

Ich will noch mal daran erinnern, dass Gerichte mehrfach gesagt haben, dass Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen einen Abschreckungseffekt haben können, dass Menschen gar nicht erst zu Demonstrationen gehen, wenn beispielsweise der Datenschutz nicht ausreichend gesichert ist. Auch da will ich noch mal an Brokdorf erinnern, denn das Bundesverfassungsgericht hat ganz, ganz deutlich gesagt, dass die Teilnahme an Versammlungen zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört. Deshalb, finde ich, muss das auch in solch einem Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Ein weiterer Hinweis ist das Thema „Autobahn“. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag geschrieben, dass es ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen gibt.

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Wie bitte?

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Zumindest fehlt mir die Begründung, die Erläuterung, die Erklärung.

(Gregor Golland [CDU]: Das ergibt sich doch wohl von selbst! Was muss man denn da noch erklären?)

Es gibt auf jeden Fall Bedenken dazu, die besagen, dass so ein pauschales Verbot für einen Ort …

(Marc Lürbke [FDP]: Bei Autobahnen!)

– Ja, bei Autobahnen. Wir haben das auch mit Verfassungsrechtlern noch mal …

(Gregor Golland [CDU]: Finden Sie das gut, wenn die Chaoten sich da abseilen?)

– Herr Golland, es geht nicht darum, was ich finde.

(Gregor Golland [CDU]: Doch, darum geht es! Genau darum geht es!)

Es ist die Frage, was rechtmäßig ist, was auch verfassungsrechtlich geregelt werden darf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist der Punkt.

Ich will noch mal zum Thema „Evaluation“ zurückkommen. Gegebenenfalls müssen dann Gerichte klären, ob das zulässig ist oder nicht.

(Gregor Golland [CDU]: Sollen sie mal!)

Aber das wäre ein Punkt gewesen, den man in einer Anhörung hätte klären können. Da geht es nicht um die Frage, ob ich das für richtig oder falsch halte, sondern es geht um die Frage, ob man es verfassungsrechtlich so pauschal regeln darf, wie Sie das hier vorgenommen haben. Das ist doch die Frage. Die Begründung fehlt. Die haben Sie mir auch im Ausschuss nicht gegeben. Der Minister kann gleich vielleicht erläutern, wie er das verfassungsrechtlich begründet.

Man könnte die Liste mit Kritikpunkten aus der Anhörung noch fortsetzen. Leider läuft mir hier die Zeit davon, weil ich mich jetzt zu lange mit Herrn Golland beschäftigt habe. Das ist sehr schade.

(Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von der CDU – Gregor Golland [CDU]: Das ist aber schön!)

Ich hätte gerne noch etwas zum Schutz von Medienschaffenden und zu weiteren Kritikpunkten gesagt. Sie haben mich ein bisschen aus dem Konzept gebracht, Herr Golland. Das ist sehr bedauerlich, weil ich noch mehr Kritikpunkte hätte aufführen können. Aber das können wir gerne zu einem anderen Zeitpunkt machen.

Mein letzter Satz – ich weiß, Herr Präsident, ich muss zum Punkt kommen –: Wir sind ganz und gar nicht zufrieden mit diesem Gesetzentwurf und auch nicht mit dem Änderungsantrag. In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen. Es ist leider kein Versammlungsfreiheitsgesetz. Das ist sehr schade, das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, dass sich im Mai die Mehrheiten ändern. Dann kann man an solchen Gesetzen auch etwas ändern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag zur Sicherheit in öffentlichen Räumen

„Der öffentliche Raum muss von allen Menschen ohne Angst genutzt werden können“

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag zur Sicherheit in öffentlichen Räumen

Zum Grünen Antrag

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. In einem Bericht der „tagesschau“ – Sie haben ihn vielleicht gesehen – kam die Geschäftsführerin von UN Women zu Wort und wies darauf hin, dass der öffentliche Raum von Männern und Frauen sehr unterschiedlich genutzt werde und viele Ecken und Straßen angsteinflößend seien.

Wir wollen nicht – ich vermute, da kann ich für uns alle sprechen –, dass Frauen, aber auch andere Bevölkerungsgruppen wie etwa ältere Menschen, Kinder oder Minderheiten, also marginalisierte Gruppen, bestimmte Orte meiden.

Wir wissen, dass die Sicherheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger sehr wesentlich von ihrem örtlichen Lebensumfeld abhängt. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen. Deshalb muss dieser öffentliche Raum auch von allen Menschen ohne Angst genutzt werden können.

Wir wissen, dass es in vielen Städten, auch hier in Nordrhein-Westfalen, Orte gibt wie zum Beispiel unterirdische Passagen, dass Plätze und Wege zum Beispiel nachts schlecht beleuchtet sind, dass sie verwinkelt sind oder schlecht einsehbar sind. Wir kennen alle diese Orte und Plätze und Straßen in unseren eigenen Städten.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen macht bereits heute im Internet auf ihre Arbeit in der städtebaulichen Kriminalprävention aufmerksam. Sie verweist auf Informationsseiten, zum Beispiel auf eine gemeinsame Seite der Polizeien der Länder und des Bundes oder auf die Seite der Technischen Hochschule Köln.

Ich hatte es am Mittwoch in der Haushaltsdebatte schon einmal gesagt: Es gibt nichts Langweiligeres als eine Opposition, die nur kritisiert, es gibt auch nichts Langweiligeres als Regierungsfraktionen, die immer alles nur ablehnen, was von der Opposition kommt. Ich will heute nicht nur kritisieren – im Gegenteil. Ich will, dass wir eine konstruktive Diskussion über dieses Thema führen, und ein paar Punkte lobend erwähnen, die heute schon gemacht werden.

Es gab Anfang März dieses Jahres ein sehr interessantes Symposium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle des LKA Nordrhein-Westfalen zum Thema Sicherheit und Kriminalität im öffentlichen Raum. Ich glaube, dass wir da einige Erkenntnisse sehr gut für unsere Diskussion hier nutzen können. Auch der Landespräventionsrat hat im Februar 2020 eine Fachtagung zum Thema „kommunale Kriminalprävention“ durchgeführt, und schlussendlich wirbt auch die sogenannte Bosbach-Kommission in ihrem Abschlussbericht dafür, dass das Land zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen soll, um entsprechende Bau- und Beleuchtungskonzepte zu fördern.

Diese Punkte möchte ich sehr gerne aufgreifen, und wir wollen sie durch unseren Antrag aufgreifen. Wir haben uns überlegt: Was kann das Land machen? Wir wollen diese Forderungen der Bosbach-Kommission aufgreifen und schlagen vor, dass das Land ein Förderprogramm auflegt, um Umgestaltungsprojekte in den Kommunen finanziell zu unterstützen. Denn klar ist: Städtebau ist eine kommunale Angelegenheit. Wir wollen ein Förderprogramm machen, um einen Anreiz zu schaffen, damit sich auch in finanzschwachen Kommunen etwas ändert, sich etwas bewegt.

Frau Dr. Schröder vom LKA Niedersachsen hat bei dem Symposium des LKA darauf hingewiesen, dass schon kleine Veränderungen eine große Wirkung erzielen würden. Ich denke, das sollte uns zuversichtlich stimmen, dass man auch mit einem solchen Förderprogramm mit kleinen städtebaulichen Veränderungen schon wichtige Dinge anstoßen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen aber noch darüber hinausgehen, weil in vielen Kommunen Bauprojekte anstehen und wir der Meinung sind, dass man dafür sorgen muss, dass schon im Vorfeld die Orte so gestaltet werden, dass kriminalitätsbegünstigende Räume von Morgen vermieden werden. Daran müssen die Kommunen ein Interesse haben, die Bürgerinnen und Bürger, aber, ich glaube, auch die Polizei selbst. Deshalb wollen wir gerne, dass die Polizei vor Ort unterstützt wird, dass sie beratend tätig sein kann und dass sie durch ein Kompetenzzentrum im LKA Nordrhein-Westfalen unterstützt wird, auf dessen Kompetenz und Expertise die Polizei vor Ort zurückgreifen kann.

Unsere Idee ist, dass es ein Kompetenzzentrum geben sollte, in dem das Wissen und die Expertise gebündelt werden kann und der Polizei vor Ort zur Verfügung gestellt werden könnte. Es gibt ein gutes Beispiel dafür, und das ist das Kompetenzzentrum zur urbanen Sicherheit des LKA Niedersachsen. Das gibt es schon seit 2017. Das versucht, ressortübergreifend wissenschaftsbasierte Ansätze auszuarbeiten und zur Verfügung zu stellen. So etwas können wir uns sehr gut für Nordrhein-Westfalen vorstellen.

Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn wir vielleicht das übliche Spiel von Opposition und Regierungsfraktionen hier mal beiseitelegen würden und dass wir konstruktiv darüber in Gespräch kommen:

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Was können wir tun, damit wir in der Kriminalprävention vor Ort weiterkommen, damit wir Angsträume vermeiden, damit wirklich alle Menschen im öffentlichen Raum nutzen können, so wie sie es wollen?

Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir hier vielleicht auch zu einer gemeinsamen Initiative kommen würden. – Herzlichen Dank.

Rede zum Haushaltsplan 2022 – Innenministerium

„Ein Totalausfall der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP“

Rede zum Haushaltsplan 2022 – Innenministerium

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will vorab sagen, Herr Reul, dass wir Sie natürlich bei den hohen Einstellungszahlen für die Polizei unterstützen. Die Polizei ist Trägerin des Gewaltmonopols des Staats. Sie muss gut ausgebildet sein. Sie muss gut ausgestattet sein, zum Beispiel durch eine moderne IT-Ausstattung.

Herr Katzidis, zu dem, was Sie hier gerade als Vorwürfe gegen die Kollegin Düker gebracht haben, will ich ganz klar sagen: Es ging hier darum, dass es nicht geht, dass die Ausstattung über den Rettungsschirm coronafinanziert wird, sondern natürlich aus dem regulären Haushalt finanziert werden muss. Das ist der Punkt. Aber wir sind uns einig, dass die Polizei natürlich eine gute Ausstattung braucht.

Sie muss aber auch personell gut aufgestellt sein, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, um auch die komplexen Herausforderungen, vor denen sie steht, bewältigen zu können. Ja, das kostet Geld, es kostet viel Geld. Aber ich finde, es ist gut angelegtes Geld für die Sicherheit in unserem Land.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Haushalt ist Politik in Zahlen, wie auch Kollegin Düker immer zu sagen pflegt. Haushaltsdebatten, vor allem wenn es sich um den letzten Haushalt einer Landesregierung handelt, sind immer eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, aber auch nach vorne zu schauen, auf Herausforderungen in der Innenpolitik, die vor uns liegen.

Ich finde, die Bilanz im Bereich der Innenpolitik dieser Landesregierung ist sehr durchwachsen. 2018 gab es den größten Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, der auf einer offenbar rechtswidrigen Anordnung des Bauministeriums beruhte. Die Räumung der Baumhäuser führte nicht nur zum größten Polizeieinsatz, sondern auch zu einem extrem belastenden, einem sehr gefährlichen Einsatz für die Polizeibeamtinnen und -beamten. Hier wurden viele Überstunden gemacht, und hier wurde zugunsten der Interessen von RWE ein gesellschaftlicher Konflikt auf dem Rücken der Polizei ausgetragen, obwohl Gerichtsentscheidungen noch ausstanden, die Kohlekommission noch tagte und die Landesregierung sich davor drückte, nach einer Lösung zu suchen, nach einer gesellschaftlichen Lösung zu suchen. Stattdessen hat man die Polizei dort hineingeschickt. Ich halte es nach wie vor für unverantwortlich, was man da gemacht hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

2018 stand auch unter dem Zeichen der Debatte über die Änderung des Polizeigesetzes. Herr Lürbke, ja, es hat sehr viel mit Haushalt zu tun. Denn – das hat auch gerade schon der Kollege gesagt – natürlich bildet sich im Haushalt die Politik einer Landesregierung ab. Haushalt ist viel mehr als nur die nackten Zahlen, sondern hier geht es um Richtungen, wie man Polizei oder die Innenpolitik in diesem Bereich ausrichtet.

Kommen wir mal zum Polizeigesetz 2018. Denn hier sieht man ganz klar, welche Auswirkungen es konkret auf diesen Haushalt hat. Sie haben 2018 das Polizeigesetz verschärft mit Billigung der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP,

(Marc Lürbke [FDP]: SPD!)

die das alles mitgetragen und mitgemacht hat. Sie haben Maßnahmen eingeführt, die empfindlich in die Bürgerrechte eingreifen. Sie haben den Staatstrojaner in Form der Quellen-TKÜ eingeführt, die die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, von Unternehmen und von kritischer Infrastruktur gefährdet und bedroht. Sie haben die Voraussetzungen für die Videobeobachtung durch die Polizei gelockert. Herr Lürbke, das findet sich ganz explizit auch im Haushalt wieder. Denn hier geht es darum, dass die Polizei unter viel niedrigeren Voraussetzungen Videobeobachtung durchführen kann. Ich halte Videobeobachtung an sich für ein Mittel, das man anwenden kann, wenn es nicht zu Verdrängungseffekten kommt. Doch genau das wird nicht mehr ausgeschlossen durch das Polizeigesetz, und das halte ich für einen Fehler. Insofern halte ich es auch für einen Fehler, was sich im Bereich Videobeobachtung im Haushalt abbildet.

Wir dürfen gespannt sein, wie es jetzt mit dem Versammlungsgesetz weitergeht. Es ist ein Versammlungsverhinderungsgesetz, es ist kein Versammlungsfreiheitsgesetz, wie es eigentlich sein sollte. Störungen von Versammlungen sollen verboten werden. Damit werden Gegendemonstrationen praktisch unmöglich gemacht.

(Zuruf von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU])

Die FDP hätte alles das, ohne mit der Wimper zu zucken, einfach mitgemacht, wenn nicht im Juni eine Demo eskaliert wäre, wenn wir uns nicht gerade mitten im Bundestagswahlkampf befunden hätten.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Auch das – das muss ich ganz klar sagen – ein Totalausfall der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Aber, Herr Lürbke, Herr Pfeil, damit Sie sich nicht nur aufregen: Es gibt ja nichts Schlimmeres als eine Opposition, die nur meckert

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

– gerade das wollen wir nicht –, sondern wir können auch anerkennen und wertschätzen, wenn Themen angepackt werden, die angepackt werden müssen.

Uns eint, dass die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde uns aufgerüttelt haben.

Es war richtig, die Struktur der Polizei zur Bearbeitung des Themas „Kindesmissbrauch“ zu verändern und anzupassen. Ich finde, wer Kindesmissbrauchsabbildungen anschauen oder Opfer vernehmen muss, der braucht gute Arbeitsbedingungen, Supervision, Gemeinschaftsräume und IT-Ausstattung. Ja, das muss uns jedes Geld wert sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Legislaturperiode war auch von der Debatte über die rassistischen Inhalte in Chats von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten geprägt. Die Stabstelle hat aus meiner Sicht einige gute Vorschläge vorgelegt, unter anderem: Fortbildungen, Supervision, Berufsrollenreflektion und viele andere Sachen. Jetzt müssen die Handlungsempfehlungen aber auch umgesetzt werden. Das ist nicht ganz trivial und hat natürlich etwas mit dem Haushalt zu tun. Denn Fortbildungen müssen nicht nur organisiert, sondern auch finanziert werden. Das ist haushaltsrelevant, es ist aber auch wichtig, denn wir brauchen eine Polizei, die für die Sicherheit aller Menschen sorgt und für alle Menschen ansprechbar ist. Deshalb müssen wir diese Themen angehen.

Aber – das möchte ich ganz klar sagen –: Wir Grüne hätten uns in dieser Legislaturperiode natürlich deutlich mehr gewünscht. Wir haben einen Gesetzentwurf für die Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten eingebracht. Die Gegenargumente von CDU und FDP waren eher davon geprägt, uns vorzuwerfen, wir wären der Polizei gegenüber misstrauisch, anstatt sich ernsthaft mit den Argumenten auseinanderzusetzen und damit, wie es in anderen Bundesländern sehr positiv läuft. In Schleswig-Holstein zum Beispiel wenden sich viele Polizeibeamtinnen und -beamte an diese Stelle. Wir werden dieses Thema auf Wiedervorlage legen. Ich bin mir sehr sicher, dass diese Stelle in der nächsten Legislaturperiode kommen wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Stattdessen machen Sie – wie ich finde – solche unsinnigen Maßnahmen, wie zum Beispiel den Taser in den Regelbetrieb aufzunehmen,

(Gregor Golland [CDU]: Richtig so! Super Teil!)

obwohl die eigenen Landesoberbehörden der Polizei sehr deutlich auf die Nachteile hingewiesen haben. Der Taser ist nur in bestimmten Situationen anwendbar. In dynamischen Einsätzen oder wenn zum Beispiel Messer in einem Einsatz eine Rolle spielen, dann ist der Taser quasi gar nicht zu gebrauchen.

(Gregor Golland [CDU]: Da haben wir hart für gekämpft!)

Der Taser kostet Geld, die Anschaffung kostet Geld, und vor allen Dingen kosten die Fortbildungen Geld. Aus meiner Sicht hätte man diese Mittel besser investieren können als in die Taser. Ich halte das für eine absolute Fehlentscheidung, die Sie da getroffen haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Gregor Golland [CDU]: Eine super Waffe ist das!)

Ich möchte noch einen Blick auf den Katastrophenschutz werfen. Das Hochwasser im Juli hat uns allen noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir dringend Veränderungen im Katastrophenschutz brauchen. Wir können uns hier in Nordrhein-Westfalen glücklich schätzen, dass wir so ein starkes Ehrenamt bei den Feuerwehren und bei den anerkannten Hilfsorganisationen haben. Das sind Einsatzkräfte, auf die wir uns verlassen können und die alles dafür tun, Menschenleben zu retten und zu schützen.

Aber die brauchen die richtigen Strukturen, um im Katastrophenfall einsatzfähig und schnell beim Einsatz zu sein. Wir brauchen rechtliche Veränderungen. Wir müssen das BHKG angehen. Wir brauchen zum Beispiel die verbindlichen Katastrophenschutzbedarfspläne für die unteren Katastrophenschutzbehörden. Wir brauchen aus meiner Sicht aber auch mehr Landeskompetenzen im Katastrophenfall. Es kann nicht sein, dass sich das Land derart aus der Verantwortung zieht, wenn eine Katastrophe eintritt.

Das bedeutet für mich auch, dass wir ein Katastrophenschutzamt auf Landesebene brauchen: entweder eine stärkere Abteilung im Innenministerium – ähnlich wie der Verfassungsschutz als Abteilung aufgestellt ist – oder ein eigenes Amt. Das kann man alles diskutieren. Klar ist: Es kostet Geld, es kostet vor allen Dingen aber Mut, und es kostet auch Tatkraft, das anzupacken und diese Diskussion jetzt zu führen – als Lehre aus der Katastrophe, die wir im Juli sehr schmerzlich hier in Nordrhein-Westfalen erlebt haben.

Wir als Grüne haben schon erste Vorschläge vorgelegt. Diese haben wir mit Feuerwehren und Hilfsorganisationen diskutiert. Wir haben unsere Zusammenarbeit angeboten – das möchte ich hier noch einmal erneuern. Das wird eine der großen Herausforderungen sein, die wir direkt zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen angehen müssen.

Ich möchte noch auf eine zweite Herausforderung eingehen – sozusagen als Rückblick, aber auch als Ausblick. Das sind die Themen „Islamismus“ und „Rechtsextremismus“ als große Herausforderung der Sicherheitsbehörden, aber auch als die größten Gefahren für unsere demokratische Gesellschaft. Das wird eine Herausforderung für Verfassungsschutz und Polizei bleiben.

Auch dafür brauchen wir eine gut ausgebildete, gut ausgestattete und auch gestärkte Kriminalpolizei. Ich finde die bisherigen Ansätze dieser Regierungsfraktionen und dieser Landesregierung für absolut nicht ausreichend. Sie sind nur rudimentär vorhanden. Ein Konzept haben Sie leider überhaupt nicht. Ich befürchte, dass bis zum Ende der Legislaturperiode in Sachen Kripo leider nicht mehr viel kommen wird.

Wie wir die Kriminalpolizei stärken – durch Kripomodule im Studium bei gleichzeitiger Durchlässigkeit aller Bereiche der Polizei –, wird eine der Fragen sein, die wir sehr intensiv werden diskutieren müssen. Dieses Thema müssen wir in der nächsten Legislaturperiode angehen.

Ich komme zu meinem letzten Satz – ich weiß, ich bin schon etwas über der Zeit. Ich sehe unsere Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen dank ihrer Beschäftigten – sowohl die Polizei als auch die anderen Behörden, die den Katastrophenschutz angehen – insgesamt für gut aufgestellt. Aber klar ist: Wir haben viele, viele Herausforderungen, die aus meiner Sicht unzureichend – zum Teil auch schlecht oder gar nicht – durch diese Landesregierung angegangen wurden. Ich will auch klar sagen: Wir treten im Mai an, um diese Sachen besser zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)