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Zukunftsvertrag für NRW – Kurzauswertung

Kurzauswertung für den Bereich Innenpolitik, Demokratie und Rechtspolitik

Die Vertreter*innen von GRÜNEN und CDU haben am 27. Juni den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Mit dem Zukunftsvertrag stellen wir die Weichen für ein sozial gerechteres, nachhaltiges, modernes und wirtschaftlich starkes Nordrhein-Westfalen und übernehmen dafür gemeinsam Verantwortung. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch über die Vereinbarungen in unserem Koalitionsvertrag zu den Themen Innenpolitik, Demokratie und Rechtspolitik informieren. Wir – Verena Schäffer, İlayda Bostancıeri, Dorothea Deppermann und Julia Höller – durften in dieser Facharbeitsgruppe für die Grünen verhandeln.

Für eine bürgernahe und grundrechtsorientierte Innenpolitik
Unsere Polizei leistet jeden Tag gute Arbeit für die Menschen in NRW. Es kann aber auch zu Konfliktsituationen kommen. In diesen Fällen soll die*der unabhängige Polizeibeauftragte für Bürger*innen sowie auch für die Beschäftigten in der Polizei ansprechbar sein. Den Bezirksdienst wollen wir ausbauen und damit auch die Präsenz und die Vernetzung der Polizei vor Ort stärken. Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik und die konsequente Durchsetzung des Recht. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung bedeutet tiefe Grundrechtseingriffe und ein Sicherheitsrisiko für alle durch das Offenhalten von IT-Sicherheitslücken. Softwarelücken wollen wir schließen und werden von ihrer Nutzung absehen. Der „Taser“ wird bis 2024 unabhängig, wissenschaftlich und ergebnisoffen evaluiert – hiervon hängt der weitere Fortgang ab. Nur hierfür fortgebildete Beamt*innen dürfen ihn nutzen, zudem soll dabei immer die Bodycam eingeschaltet werden. Das Versammlungsgesetz haben auch wir kritisiert. Das Gesetz wird nun unabhängig und wissenschaftlich evaluiert. Jede Evaluation bietet den Anlass für mögliche Änderungen. Die Handlungsempfehlungen der Stabsstelle „rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei NRW“ werden wir umsetzen und weiterentwickeln. Zudem wollen wir eine deutliche Stärkung der Kriminalpolizei erwirken.

Stärkung des Katastrophenschutzes
Wir machen Katastrophenschutz zu einem Schwerpunkt unserer Innenpolitik. Dazu werden wir u.a. die Handlungsfähigkeit des Landes im Katastrophenfall in einer zentralen Landesstelle im Innenministerium stärken. Sowohl das Land als auch die Kreise und kreisfreien Städten werden zukünftig Katastrophenschutzbedarfspläne für unterschiedliche Katastrophenszenarien erstellen, um zukünftig besser vorbereitet zu sein. Die Kritische Infrastruktur wollen wir besser schützen, zudem wollen wir Sirenen und barrierefreie Warnmechanismen ausbauen.

Wir stärken unsere Demokratie und verteidigen sie vor ihren Feinden
Wir werden das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren einführen und den Anteil von Frauen in den Parlamenten durch eine verfassungskonforme Änderung des Wahlrechts erhöhen. Mit einem Lobbyregister und dem legislativen Fußabdruck schaffen wir mehr Transparenz. Bürger*innen können sich so ein besseres Bild über den Einfluss von Interessensgruppen auf die Gesetzgebung verschaffen. Der Rechtsextremismus ist derzeit die größte Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb werden wir die Erkenntnislage mit einem Lagebild Rechtsextremismus, Dunkelfeldstudien und einem NRW-Monitor verbessern. Zudem werden wir die Vollstreckung offener Haftbefehle, den Entzug von Waffenberechtigungen und der Aufklärung von Geldflüssen weiter vorantreiben.

Wir sorgen für eine moderne Rechtspolitik
In einem neuen Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz werden wir einheitliche Standards und Strukturen für die Resozialisierung von Inhaftierten schaffen und die Rechte von Opfern bündeln und weiter stärken. Wir können auf Landesebene die Ersatzfreiheitsstrafe oder den Straftatbestand „Schwarzfahren“ zwar nicht abschaffen, werden uns aber bemühen, Ersatzfreiheitsstrafen weitestgehend zu vermeiden, u.a. durch Modellprojekte und eine Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden. Wir werden die Situation für Inhaftierte und Bedienstete in den Justizvollzugsanstalten unter anderem durch Modernisierungen, eine bessere Versorgung physisch und psychisch kranker Menschen und eine angemessene Personalausstattung verbessern. Digitalisierung ist das große Thema der kommenden Jahre in der Justiz. Wir werden die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen vorantreiben und dabei einen Schwerpunkt auf die Zuverlässigkeit und Sicherheit der technischen Dienste legen. Wir werden den Universitäten die Möglichkeit geben, für Jurastudierende einen integrierten Bachelor einzuführen.

Diese Punkte sind nur ein kleiner Ausschnitt der Dinge, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Wer sich für die Details interessiert, findet hier den Vertrag in voller Länge.

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag für mehr Unterstützung für Betroffene von Hate Speech

„Im allerschlimmsten Fall kann Hass im Netz dazu führen, dass es auch im realen Leben zu Gewalttaten gegen Personen kommt“

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen wurden bundesweit mehr als 100 Wohnungen und Häuser wegen Hass-Postings anlässlich der Bundestagswahl durchsucht. Das zeigt zum einen, dass Hassrede im Internet kein Einzelfall ist, und zum anderen, dass der demokratische Rechtsstaat wehrhaft ist. Sicherheitsbehörden nehmen Hate Speech als das wahr, was es ist: eine Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb muss Hate Speech auch konsequent bekämpft werden.

Soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Instagram sind für viele Menschen ein Ort, an dem man sich mit Gleichgesinnten vernetzen, diskutieren und austauschen kann. Diese Orte sollten wie alle anderen Orte unserer demokratischen Gesellschaft Orte sein, an denen die Werte Demokratie und Menschenwürde gelten.

Doch eine von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegebene Befragung macht deutlich, dass Hassrede im Internet ein immer größeres Problem wird. In der jüngsten Befragung aus dem Jahr 2021 gaben zwei Fünftel der Befragten an, dass ihnen Hate Speech im Internet sehr häufig oder häufig begegnet ist. Nur zum Vergleich die Zahl aus dem Jahr 2016: Da waren es nur 26 %.

(Unruhe)

– Ich hätte eine Bitte. Gerade rede ich gegen eine ziemlich laute Wand an. Es wäre total nett, vielleicht die Gespräche nach draußen zu verlagern. Ich verstehe das angesichts der Uhrzeit auch. Aber ich finde, es ist ein wichtiges und ernstes Thema, das viele von uns auch durchaus betrifft.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

– Danke. Das macht ja auch der Applaus noch einmal deutlich.

Dass ein Ansteigen von Hassrede nicht nur im Internet wahrgenommen wird, zeigt sich auch am Anstieg der Straftaten. Das BKA hat einen Anstieg von 71 % der Hass-Postings zwischen dem Jahr 2019 und dem Jahr 2020 festgestellt. Das zeigt noch einmal deutlich, was für ein Problem es hier gibt.

Wir alle wissen, dass eine sehr hohe Dunkelziffer existiert. Denn eine Vielzahl dieser Hass-Postings wird nicht gemeldet. Zudem handelt es sich häufig um ein Antragsdelikt. Die Postings erreichen zum Teil auch nicht die Grenze der Strafbarkeit, was aber nicht weniger problematisch für die Betroffenen ist.

Ziel von Hate Speech sind Menschen aufgrund von Merkmalen wie der Hautfarbe, der Herkunft, dem Geschlecht, dem Alter oder einer Behinderung. Mir ist wichtig, dabei eines zu betonen: Insbesondere Frauen erfahren nicht nur Hate Speech in Form von Beleidigung, sondern häufig kommen auch noch sexualisierte Gewaltandrohungen hinzu.

Die Mechanismen von Hate Speech funktionieren im Prinzip so wie bei der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im realen Leben auch. Die Angriffe dienen dazu, andere Menschen abzuwerten. Deshalb wundert es aus meiner Sicht auch nicht, dass der größte Anteil dieser Straftaten der politisch motivierten Kriminalität rechts zuzurechnen ist.

Hate Speech dient dazu, andere einzuschüchtern. Es gibt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft aus dem Jahre 2019. Demzufolge bringen sich 54 % der Befragten seltener mit ihrer politischen Meinung im Internet ein, weil sie Hasskommentare befürchten. Ich halte es schon für einen ziemlich krassen Befund, dass Menschen sich nicht mehr in die Debatte im Internet einbringen, weil sie befürchten, dass sie dann angegriffen und von Hass überzogen werden. So weit darf es aus meiner Sicht nicht kommen.

Es geht ja auch noch weiter. Im allerschlimmsten Fall kann Hass im Netz dazu führen, dass es auch im realen Leben zu Gewalttaten gegen Personen kommt.

Deshalb ist es so wichtig, dass wir das Thema ernst nehmen und dass Hate Speech konsequent verfolgt wird.

Neben der Stärkung der Ermittlungsarbeit muss es auch darum gehen, dass wir Opfer und Betroffene damit nicht alleine lassen, sondern sie unterstützen.

Deshalb wollen wir mit unserem Antrag die Idee in den Landtag einbringen, die es ja auch in anderen Bundesländern schon gibt, dass wir eine eigene Melde- und Beratungsstruktur für von Hate Speech Betroffene in NRW einrichten. Es sollte natürlich ein Beratungsangebot sein, das an das anknüpft, was wir mit den mobilen Beratungsteams, den spezialisierten Opferberatungsstellen und den Antidiskriminierungsstellen bereits haben. Wir haben hier ganz viel Fachexpertise im Land. Aber es geht darum, konkret ein Angebot für Menschen zu schaffen, die von Hate Speech im Internet betroffen sind.

Ich weiß auch, dass wir kurz vor der Landtagswahl stehen. In fünf Wochen wird hier gewählt. Es ist klar, dass in diesen fünf Wochen so etwas nicht umgesetzt werden kann. Wahrscheinlich wird die Mehrheit des Hohen Hauses den Antrag auch leider ablehnen.

Nichtsdestotrotz will ich das Thema gerne noch einmal in das Parlament einbringen, weil ich finde, dass es ein wichtiges Thema ist. Wir werden wahrscheinlich leider auch im Landtagswahlkampf Hass und Hetze im Netz erleben, erleben müssen. Das ist für die Betroffenen ganz dramatisch und fatal.

Umso mehr ist es, wie ich finde, Handlungsauftrag für uns alle, in der nächsten Legislaturperiode zu schauen, wie wir die Arbeit gegen Hate Speech noch einmal stärken können und gerade Betroffene und Opfer von Hassrede im Internet besser unterstützen können. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Ralph Bombis [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Rede zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu „Spaziergängen“

Meine Rede zur Räumung des Hambacher Waldes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut und natürlich auch verfassungsrechtlich geschützt. Die Versammlungen sind ein wichtiger Bestandteil des politischen Meinungs- und Willensbildungsprozesses. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1985 in seinem Beschluss zu Brokdorf sehr deutlich gemacht, dass die Versammlungsfreiheit zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört.

Ja, natürlich, die Versammlungsfreiheit dürfen alle Menschen in Deutschland nutzen und sich darauf berufen, ganz unabhängig von ihren jeweiligen politischen Ansichten. Das ist auch gut so. Gerade das macht doch unseren demokratischen Rechtsstaat aus.

Ich will auch noch einmal klar sagen, dass Infektionsschutzmaßnahmen, also das Tragen von Masken oder auch das Abstandsgebot, in keinster Weise die Versammlungsfreiheit einschränken. Auch mit Maske, auch mit Abstandsgebot kann man sich versammeln und kann seine politische Meinung kundtun, wie das auch vielfach in Nordrhein-Westfalen genutzt wird und in den letzten zwei Jahren genutzt wurde. Ich glaube, das macht deutlich, dass es keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit bedeutet.

Es ist auch keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit, wenn der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem verfassungsfeindliche Bestrebungen analysiert und darüber die Öffentlichkeit informiert. Ich will noch mal klar sagen: Das ist auch die Aufgabe des Verfassungsschutzes. Schauen Sie vielleicht noch mal in das Verfassungsschutzgesetz. Da ist das ganz klar definiert, und ich erwarte das auch vom Verfassungsschutz, dass er genau das tut.

Es ist richtig, dass der Verfassungsschutz das Spektrum der sogenannten Querdenker und Coronaleugner analysiert hat. Wenn man sich anguckt, wie viele Straftaten allein in den letzten beiden Jahren begangen wurden, stellt man fest: Es wurden über 1.400 Straftaten in diesen beiden Pandemiejahren verzeichnet, 794 Straftaten in den letzten beiden Jahren im Zusammenhang mit Corona gegen Einzelpersonen oder Personengruppen. Das macht, finde ich, auch noch mal deutlich, was für eine Gewaltakzeptanz es in dieser Szene gibt. Dass im Prinzip an jedem Tag ein Mensch von Personen aus diesem Spektrum bedroht wird, angegriffen wird, angepöbelt wird, macht sehr deutlich, über was wir hier reden und dass es auch eine Gewaltakzeptanz gibt.

Es vergeht kein Tag, an dem nicht in Netzwerken wie Telegram bundesweit Gewalt- und Mordaufrufe veröffentlicht werden. Ich finde, das ist einfach unerträglich.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Das ist nicht hinnehmbar, und da braucht es auch die Solidarität der gesamten Gesellschaft.

In Nordrhein-Westfalen haben alle relevanten rechtsextremen Parteien und Gruppierungen – von der Partei Die Rechte über den Dritten Weg bis hin zur NPD und den Identitären – an solchen Demonstrationen teilgenommen oder nehmen weiterhin daran teil, und an manchen Orten werden diese Demonstrationen sogar von Rechtsextremen ganz maßgeblich organisiert. Da erwarte ich auch vom Verfassungsschutz, dass er das klar benennt, und ich erwarte das auch von einem Innenminister – und das tut er ja auch –, dass er das öffentlich klar benennt. Das finde ich absolut wichtig.

Ich will noch mal deutlich sagen: Natürlich ist Protest legitim, und die Versammlungsfreiheit muss als Grundrecht geschützt werden. Aber man darf, und, ich finde, man muss auch die Frage stellen, ob man mit Rechtsextremen auf eine Demonstration gehen will. Ich erwarte hier auch von Demokratinnen und Demokraten eine ganz klare Abgrenzung von dieser Szene.

Dass sich die AfD gerade nicht abgrenzt, sondern vor Ort ganz oft auch ein aktiver Teil dieser Szene ist, spricht eben auch Bände.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Eines möchte ich noch sagen, denn auf diesen Demonstrationen werden ganz massiv Verschwörungsmythen verbreitet. Wir wissen, dass die Ablehnung des Staates und die Verschwörungsideologien nach der Pandemie nicht verschwunden sein werden. Deshalb müssen wir über ein Gesamtkonzept sprechen, wie wir diesen Verschwörungsmythen begegnen.

Ich will aber auch noch mal daran erinnern, dass sich morgen zum zweiten Mal der Anschlag von Hanau jähren wird. Der Anschlag von Hanau war nicht nur geprägt von rassistischem und rechtsextremem Denken. Die Motivation des Attentäters waren eben auch Verschwörungsmythen. Das war nicht nur in Hanau so, das war zuvor in Halle so, das war in München so, das war in Christchurch so,

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

das war bei dem Anschlag in Oslo und Utøya so.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Bei diesen Attentätern haben Verschwörungsmythen eine ganz maßgebliche Rolle gespielt.

(Helmut Seifen [AfD]: Das waren einfach Mörder!)

– Das waren nicht nur einfach Mörder, sondern das waren politische Anschläge,

(Beifall von den GRÜNEN – Helmut Seifen [AfD]: Quatsch!)

die ganz bewusst begangen wurden gegen Personengruppen, die einen Migrationshintergrund haben. Wir wissen, dass der Rassismus eine große Rolle spielte, aber auch Verschwörungsmythen

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

bei den Attentätern eine Rolle spielten. Ich finde, das kann man gerade nicht negieren. Dass Sie das tun, spricht auch wiederum Bände.

Deshalb muss doch klar sein auch mit dem Blick auf morgen,

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

dass die von Rassismus, von Rechtsextremismus und von Verschwörungsmythen ausgehende Gefahr weiterhin sehr groß ist.

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Gerade in dieser Zeit braucht es die klare Haltung von allen Demokratinnen und Demokraten gegen Hass und Gewalt. Ich bin froh, dass die Mehrheit in diesem Parlament demokratisch ist und genau diese Haltung auch einnimmt.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Rede zum Entwurf der Landesregierung für ein neues Versammlungsgesetz – zweite Lesung

„In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen“

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt den Spruch: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Das kann man mit Blick auf dieses Versammlungsgesetz nicht so wirklich sagen. Daran ändert leider auch der Änderungsantrag von CDU und FDP aus der vergangenen Woche nicht allzu viel. Ich gebe zu, der Änderungsantrag verbessert den Gesetzentwurf an einigen Stellen, aber wirklich retten kann er ihn leider nicht.

Bevor ich zum Inhalt komme, würde ich gern noch ein paar Worte zum Gesetzgebungsverfahren sagen, weil CDU und FDP im Innenausschuss letzte Woche betont haben, wie ausgiebig man diesen Gesetzentwurf im Landtag beraten hätte. Das stimmt meines Erachtens so nicht.

Die Einbringung im Januar erfolgte ohne Plenardebatte. Bei der Anhörung im Mai haben wir das erste Mal überhaupt über den Gesetzentwurf gesprochen. Danach folgte monatelang nichts. Erst letzte Woche haben wir dann im Ausschuss über den Gesetzentwurf diskutiert. Parallel erfolgte die Auswertung der Anhörung. Ihren Änderungsantrag haben wir immerhin zwei Tage vorher, am Nikolaustag, erhalten.

Ich würde sagen, das war alles andere als eine intensive parlamentarische Befassung mit einem so weitreichenden und wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Das finde ich schade, und das wird auch der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht ganz gerecht.

Wir wollten eine zweite Anhörung machen. Ich hätte das gut und notwendig gefunden. Das haben Sie leider abgelehnt. Sehr schade! Wie gesagt, die Versammlungsfreiheit hat eine sehr hohe Bedeutung in unserer Demokratie. Es wäre gut gewesen, diesen Gesetzentwurf ausgiebig zu diskutieren.

Ich will auch sagen: Die heutige Verabschiedung dieses Gesetzes ist wahrlich keine Sternstunde für die frühere Bürgerrechtspartei FDP. Wir kennen das schon von dem Polizeigesetz, aber das macht es mit Blick auf die Versammlungsfreiheit nicht besser.

Die FDP hat als Teil der Regierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Herr Lürbke hat ihn damals sehr begrüßt. Dass es letzte Woche überhaupt noch zu Änderungen gekommen ist, liegt bekanntermaßen einzig und allein daran, dass im Juni die Demonstration hier in Düsseldorf stattgefunden hat,

(Daniel Sieveke [CDU]: Das stimmt nicht! – Zuruf von der CDU: Nee, ist klar!)

dass es ein großes Medienecho gab, dass wir uns mitten im Bundestagswahlkampf befanden und die FDP-Bundestagsabgeordneten mitbekommen haben, was hier gerade für ein Gesetz diskutiert wird.

(Gregor Golland [CDU]: Von Linksradikalen!)

Ansonsten hätte die FDP heute einfach munter zugestimmt. Ich finde, das gehört einfach zur Wahrheit dazu.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Auch wenn Sie es vielleicht nicht hören wollen – es ist einfach so.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Der Änderungsantrag, der letzte Woche von den Koalitionsfraktionen in den Innenausschuss eingebracht wurde, bringt durchaus einige Klarstellungen und auch Verbesserungen. Das erkenne ich ganz ausdrücklich an, das ist auch gut so.

Dass Sie zum Beispiel für die Spontanversammlungen die Pflicht zur Benennung einer Versammlungsleitung gestrichen haben, finde ich eine sehr gute Änderung.

Ich finde es auch gut, dass Sie eine Überprüfungsklausel, eine Evaluation, eingeführt haben. Darauf haben wir Grüne sehr gedrängt und von vornherein gefordert, dass es das geben muss. Aber der Kollege Sven Wolf hat mich gerade schon darauf hingewiesen: Wahrscheinlich werden die Gerichte schon evaluieren. – Wir dürfen gespannt sein, wie die Gerichte über diesen Gesetzentwurf entscheiden werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch die Änderungen beim Störungsverbot waren notwendig. Denn klar ist, dass nicht nur die Versammlung selbst geschützt wird, sondern auch jede Gegendemonstration ist natürlich von der Versammlungsfreiheit geschützt. Das ist richtig so. Es ist gut, dass Sie das in dem zukünftigen Gesetz durch Ihren Änderungsantrag klarstellen.

Zum Militanzverbot finde ich, die Änderung der Überschrift ist ein bisschen eine Mogelpackung. Darauf hätten wir verzichten können. Aber das ist in Ordnung. Sie haben in der Tat substanziell bei diesem Paragrafen etwas geändert und klargestellt. Auch das erkenne ich an.

Eines verstehe ich aber nicht. Das habe ich im Innenausschuss schon gesagt, und wir haben es auch vorher schon mehrfach angesprochen. Das war Thema in der Anhörung, und zwar der Vergleich in der Gesetzesbegründung, Seite 77. Dort ist von nationalsozialistischen Aufmärschen von SA und SS die Rede. Das wird verglichen mit dem heutigen Schwarzen Block und der Klimabewegung. Ich finde es nicht in Ordnung, dass hier solche historisch unzulässigen Vergleiche aufgeführt werden.

Der Minister sorgt sich sehr, kümmert sich und engagiert sich für die historisch-politische Bildung der Polizeibeamtinnen und -beamten. In Selm-Bork läuft total viel dazu. Es ist großartig, was da gemacht wird. Gleichzeitig finden sich solche unsäglichen Vergleiche in Gesetzentwürfen des Innenministeriums. Das geht einfach nicht.

Dass Sie die Chance nicht genutzt haben, das in dem Änderungsantrag klarzustellen und zu sagen: „Okay, das ist uns irgendwie durchgerutscht; keine Ahnung, wie das da reingekommen ist, das verstehen wir selbst nicht so richtig“, verstehe ich einfach nicht. Wir haben Sie mehrfach darauf hingewiesen. Gut. Ich habe mich schon im Innenausschuss darüber aufgeregt. Mich macht das immer noch fassungslos. Ich weiß nicht so richtig, wie das passieren konnte und warum Sie das nicht klargestellt haben.

Ich will darauf hinweisen, es gibt noch mehr Kritik, unter anderem aus der Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Die Kritik haben Sie in Ihrem Änderungsantrag nicht aufgegriffen.

Das gilt zum Beispiel für das Kooperationsgebot, was durch den Gesetzentwurf zu einer faktischen Pflicht gemacht wird, weil bei Nichtkooperation Beschränkungen der Versammlung angedroht werden. Damit wird es zu einer Pflicht, und das steht eigentlich im Widerspruch zu dem, was das Bundesverfassungsgericht im Brokdorf-Beschluss 1985 festgestellt hat.

Auch bei den Bild- und Tonaufnahmen gibt es keine Veränderungen durch den Änderungsantrag. Die Voraussetzung für Übersichtsaufnahmen, also wann die Polizei Aufnahmen bei Demos machen darf, sind unverändert vage formuliert. Es geht um die Größe und Unübersichtlichkeit von Versammlungen. Aber was das konkret bedeutet, wird leider nicht klargestellt.

Ich will noch mal daran erinnern, dass Gerichte mehrfach gesagt haben, dass Bild- und Tonaufnahmen bei Demonstrationen einen Abschreckungseffekt haben können, dass Menschen gar nicht erst zu Demonstrationen gehen, wenn beispielsweise der Datenschutz nicht ausreichend gesichert ist. Auch da will ich noch mal an Brokdorf erinnern, denn das Bundesverfassungsgericht hat ganz, ganz deutlich gesagt, dass die Teilnahme an Versammlungen zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört. Deshalb, finde ich, muss das auch in solch einem Gesetzentwurf berücksichtigt werden.

Ein weiterer Hinweis ist das Thema „Autobahn“. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag geschrieben, dass es ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen gibt.

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Wie bitte?

(Marc Lürbke [FDP]: Finden Sie das falsch?)

– Zumindest fehlt mir die Begründung, die Erläuterung, die Erklärung.

(Gregor Golland [CDU]: Das ergibt sich doch wohl von selbst! Was muss man denn da noch erklären?)

Es gibt auf jeden Fall Bedenken dazu, die besagen, dass so ein pauschales Verbot für einen Ort …

(Marc Lürbke [FDP]: Bei Autobahnen!)

– Ja, bei Autobahnen. Wir haben das auch mit Verfassungsrechtlern noch mal …

(Gregor Golland [CDU]: Finden Sie das gut, wenn die Chaoten sich da abseilen?)

– Herr Golland, es geht nicht darum, was ich finde.

(Gregor Golland [CDU]: Doch, darum geht es! Genau darum geht es!)

Es ist die Frage, was rechtmäßig ist, was auch verfassungsrechtlich geregelt werden darf.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist der Punkt.

Ich will noch mal zum Thema „Evaluation“ zurückkommen. Gegebenenfalls müssen dann Gerichte klären, ob das zulässig ist oder nicht.

(Gregor Golland [CDU]: Sollen sie mal!)

Aber das wäre ein Punkt gewesen, den man in einer Anhörung hätte klären können. Da geht es nicht um die Frage, ob ich das für richtig oder falsch halte, sondern es geht um die Frage, ob man es verfassungsrechtlich so pauschal regeln darf, wie Sie das hier vorgenommen haben. Das ist doch die Frage. Die Begründung fehlt. Die haben Sie mir auch im Ausschuss nicht gegeben. Der Minister kann gleich vielleicht erläutern, wie er das verfassungsrechtlich begründet.

Man könnte die Liste mit Kritikpunkten aus der Anhörung noch fortsetzen. Leider läuft mir hier die Zeit davon, weil ich mich jetzt zu lange mit Herrn Golland beschäftigt habe. Das ist sehr schade.

(Beifall von den GRÜNEN – Heiterkeit von der CDU – Gregor Golland [CDU]: Das ist aber schön!)

Ich hätte gerne noch etwas zum Schutz von Medienschaffenden und zu weiteren Kritikpunkten gesagt. Sie haben mich ein bisschen aus dem Konzept gebracht, Herr Golland. Das ist sehr bedauerlich, weil ich noch mehr Kritikpunkte hätte aufführen können. Aber das können wir gerne zu einem anderen Zeitpunkt machen.

Mein letzter Satz – ich weiß, Herr Präsident, ich muss zum Punkt kommen –: Wir sind ganz und gar nicht zufrieden mit diesem Gesetzentwurf und auch nicht mit dem Änderungsantrag. In seinem gesamten Duktus ist dieses Gesetz darauf ausgelegt, in jeder Versammlung eine Gefahr zu sehen. Es ist leider kein Versammlungsfreiheitsgesetz. Das ist sehr schade, das ist sehr bedauerlich. Ich hoffe, dass sich im Mai die Mehrheiten ändern. Dann kann man an solchen Gesetzen auch etwas ändern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag zur Sicherheit in öffentlichen Räumen

„Der öffentliche Raum muss von allen Menschen ohne Angst genutzt werden können“

Zum Grünen Antrag

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. In einem Bericht der „tagesschau“ – Sie haben ihn vielleicht gesehen – kam die Geschäftsführerin von UN Women zu Wort und wies darauf hin, dass der öffentliche Raum von Männern und Frauen sehr unterschiedlich genutzt werde und viele Ecken und Straßen angsteinflößend seien.

Wir wollen nicht – ich vermute, da kann ich für uns alle sprechen –, dass Frauen, aber auch andere Bevölkerungsgruppen wie etwa ältere Menschen, Kinder oder Minderheiten, also marginalisierte Gruppen, bestimmte Orte meiden.

Wir wissen, dass die Sicherheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger sehr wesentlich von ihrem örtlichen Lebensumfeld abhängt. Der öffentliche Raum gehört allen Menschen. Deshalb muss dieser öffentliche Raum auch von allen Menschen ohne Angst genutzt werden können.

Wir wissen, dass es in vielen Städten, auch hier in Nordrhein-Westfalen, Orte gibt wie zum Beispiel unterirdische Passagen, dass Plätze und Wege zum Beispiel nachts schlecht beleuchtet sind, dass sie verwinkelt sind oder schlecht einsehbar sind. Wir kennen alle diese Orte und Plätze und Straßen in unseren eigenen Städten.

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen macht bereits heute im Internet auf ihre Arbeit in der städtebaulichen Kriminalprävention aufmerksam. Sie verweist auf Informationsseiten, zum Beispiel auf eine gemeinsame Seite der Polizeien der Länder und des Bundes oder auf die Seite der Technischen Hochschule Köln.

Ich hatte es am Mittwoch in der Haushaltsdebatte schon einmal gesagt: Es gibt nichts Langweiligeres als eine Opposition, die nur kritisiert, es gibt auch nichts Langweiligeres als Regierungsfraktionen, die immer alles nur ablehnen, was von der Opposition kommt. Ich will heute nicht nur kritisieren – im Gegenteil. Ich will, dass wir eine konstruktive Diskussion über dieses Thema führen, und ein paar Punkte lobend erwähnen, die heute schon gemacht werden.

Es gab Anfang März dieses Jahres ein sehr interessantes Symposium der Kriminalistisch-Kriminologischen Forschungsstelle des LKA Nordrhein-Westfalen zum Thema Sicherheit und Kriminalität im öffentlichen Raum. Ich glaube, dass wir da einige Erkenntnisse sehr gut für unsere Diskussion hier nutzen können. Auch der Landespräventionsrat hat im Februar 2020 eine Fachtagung zum Thema „kommunale Kriminalprävention“ durchgeführt, und schlussendlich wirbt auch die sogenannte Bosbach-Kommission in ihrem Abschlussbericht dafür, dass das Land zweckgebundene Mittel zur Verfügung stellen soll, um entsprechende Bau- und Beleuchtungskonzepte zu fördern.

Diese Punkte möchte ich sehr gerne aufgreifen, und wir wollen sie durch unseren Antrag aufgreifen. Wir haben uns überlegt: Was kann das Land machen? Wir wollen diese Forderungen der Bosbach-Kommission aufgreifen und schlagen vor, dass das Land ein Förderprogramm auflegt, um Umgestaltungsprojekte in den Kommunen finanziell zu unterstützen. Denn klar ist: Städtebau ist eine kommunale Angelegenheit. Wir wollen ein Förderprogramm machen, um einen Anreiz zu schaffen, damit sich auch in finanzschwachen Kommunen etwas ändert, sich etwas bewegt.

Frau Dr. Schröder vom LKA Niedersachsen hat bei dem Symposium des LKA darauf hingewiesen, dass schon kleine Veränderungen eine große Wirkung erzielen würden. Ich denke, das sollte uns zuversichtlich stimmen, dass man auch mit einem solchen Förderprogramm mit kleinen städtebaulichen Veränderungen schon wichtige Dinge anstoßen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen aber noch darüber hinausgehen, weil in vielen Kommunen Bauprojekte anstehen und wir der Meinung sind, dass man dafür sorgen muss, dass schon im Vorfeld die Orte so gestaltet werden, dass kriminalitätsbegünstigende Räume von Morgen vermieden werden. Daran müssen die Kommunen ein Interesse haben, die Bürgerinnen und Bürger, aber, ich glaube, auch die Polizei selbst. Deshalb wollen wir gerne, dass die Polizei vor Ort unterstützt wird, dass sie beratend tätig sein kann und dass sie durch ein Kompetenzzentrum im LKA Nordrhein-Westfalen unterstützt wird, auf dessen Kompetenz und Expertise die Polizei vor Ort zurückgreifen kann.

Unsere Idee ist, dass es ein Kompetenzzentrum geben sollte, in dem das Wissen und die Expertise gebündelt werden kann und der Polizei vor Ort zur Verfügung gestellt werden könnte. Es gibt ein gutes Beispiel dafür, und das ist das Kompetenzzentrum zur urbanen Sicherheit des LKA Niedersachsen. Das gibt es schon seit 2017. Das versucht, ressortübergreifend wissenschaftsbasierte Ansätze auszuarbeiten und zur Verfügung zu stellen. So etwas können wir uns sehr gut für Nordrhein-Westfalen vorstellen.

Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn wir vielleicht das übliche Spiel von Opposition und Regierungsfraktionen hier mal beiseitelegen würden und dass wir konstruktiv darüber in Gespräch kommen:

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Was können wir tun, damit wir in der Kriminalprävention vor Ort weiterkommen, damit wir Angsträume vermeiden, damit wirklich alle Menschen im öffentlichen Raum nutzen können, so wie sie es wollen?

Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir hier vielleicht auch zu einer gemeinsamen Initiative kommen würden. – Herzlichen Dank.

Rede zum Haushaltsplan 2022 – Innenministerium

„Ein Totalausfall der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP“

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will vorab sagen, Herr Reul, dass wir Sie natürlich bei den hohen Einstellungszahlen für die Polizei unterstützen. Die Polizei ist Trägerin des Gewaltmonopols des Staats. Sie muss gut ausgebildet sein. Sie muss gut ausgestattet sein, zum Beispiel durch eine moderne IT-Ausstattung.

Herr Katzidis, zu dem, was Sie hier gerade als Vorwürfe gegen die Kollegin Düker gebracht haben, will ich ganz klar sagen: Es ging hier darum, dass es nicht geht, dass die Ausstattung über den Rettungsschirm coronafinanziert wird, sondern natürlich aus dem regulären Haushalt finanziert werden muss. Das ist der Punkt. Aber wir sind uns einig, dass die Polizei natürlich eine gute Ausstattung braucht.

Sie muss aber auch personell gut aufgestellt sein, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, um auch die komplexen Herausforderungen, vor denen sie steht, bewältigen zu können. Ja, das kostet Geld, es kostet viel Geld. Aber ich finde, es ist gut angelegtes Geld für die Sicherheit in unserem Land.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wie Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Haushalt ist Politik in Zahlen, wie auch Kollegin Düker immer zu sagen pflegt. Haushaltsdebatten, vor allem wenn es sich um den letzten Haushalt einer Landesregierung handelt, sind immer eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, aber auch nach vorne zu schauen, auf Herausforderungen in der Innenpolitik, die vor uns liegen.

Ich finde, die Bilanz im Bereich der Innenpolitik dieser Landesregierung ist sehr durchwachsen. 2018 gab es den größten Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, der auf einer offenbar rechtswidrigen Anordnung des Bauministeriums beruhte. Die Räumung der Baumhäuser führte nicht nur zum größten Polizeieinsatz, sondern auch zu einem extrem belastenden, einem sehr gefährlichen Einsatz für die Polizeibeamtinnen und -beamten. Hier wurden viele Überstunden gemacht, und hier wurde zugunsten der Interessen von RWE ein gesellschaftlicher Konflikt auf dem Rücken der Polizei ausgetragen, obwohl Gerichtsentscheidungen noch ausstanden, die Kohlekommission noch tagte und die Landesregierung sich davor drückte, nach einer Lösung zu suchen, nach einer gesellschaftlichen Lösung zu suchen. Stattdessen hat man die Polizei dort hineingeschickt. Ich halte es nach wie vor für unverantwortlich, was man da gemacht hat.

(Beifall von den GRÜNEN)

2018 stand auch unter dem Zeichen der Debatte über die Änderung des Polizeigesetzes. Herr Lürbke, ja, es hat sehr viel mit Haushalt zu tun. Denn – das hat auch gerade schon der Kollege gesagt – natürlich bildet sich im Haushalt die Politik einer Landesregierung ab. Haushalt ist viel mehr als nur die nackten Zahlen, sondern hier geht es um Richtungen, wie man Polizei oder die Innenpolitik in diesem Bereich ausrichtet.

Kommen wir mal zum Polizeigesetz 2018. Denn hier sieht man ganz klar, welche Auswirkungen es konkret auf diesen Haushalt hat. Sie haben 2018 das Polizeigesetz verschärft mit Billigung der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP,

(Marc Lürbke [FDP]: SPD!)

die das alles mitgetragen und mitgemacht hat. Sie haben Maßnahmen eingeführt, die empfindlich in die Bürgerrechte eingreifen. Sie haben den Staatstrojaner in Form der Quellen-TKÜ eingeführt, die die IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, von Unternehmen und von kritischer Infrastruktur gefährdet und bedroht. Sie haben die Voraussetzungen für die Videobeobachtung durch die Polizei gelockert. Herr Lürbke, das findet sich ganz explizit auch im Haushalt wieder. Denn hier geht es darum, dass die Polizei unter viel niedrigeren Voraussetzungen Videobeobachtung durchführen kann. Ich halte Videobeobachtung an sich für ein Mittel, das man anwenden kann, wenn es nicht zu Verdrängungseffekten kommt. Doch genau das wird nicht mehr ausgeschlossen durch das Polizeigesetz, und das halte ich für einen Fehler. Insofern halte ich es auch für einen Fehler, was sich im Bereich Videobeobachtung im Haushalt abbildet.

Wir dürfen gespannt sein, wie es jetzt mit dem Versammlungsgesetz weitergeht. Es ist ein Versammlungsverhinderungsgesetz, es ist kein Versammlungsfreiheitsgesetz, wie es eigentlich sein sollte. Störungen von Versammlungen sollen verboten werden. Damit werden Gegendemonstrationen praktisch unmöglich gemacht.

(Zuruf von Dr. Christos Georg Katzidis [CDU])

Die FDP hätte alles das, ohne mit der Wimper zu zucken, einfach mitgemacht, wenn nicht im Juni eine Demo eskaliert wäre, wenn wir uns nicht gerade mitten im Bundestagswahlkampf befunden hätten.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Auch das – das muss ich ganz klar sagen – ein Totalausfall der ehemaligen Bürgerrechtspartei FDP.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der FDP)

Aber, Herr Lürbke, Herr Pfeil, damit Sie sich nicht nur aufregen: Es gibt ja nichts Schlimmeres als eine Opposition, die nur meckert

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

– gerade das wollen wir nicht –, sondern wir können auch anerkennen und wertschätzen, wenn Themen angepackt werden, die angepackt werden müssen.

Uns eint, dass die schrecklichen Missbrauchsfälle von Lügde uns aufgerüttelt haben.

Es war richtig, die Struktur der Polizei zur Bearbeitung des Themas „Kindesmissbrauch“ zu verändern und anzupassen. Ich finde, wer Kindesmissbrauchsabbildungen anschauen oder Opfer vernehmen muss, der braucht gute Arbeitsbedingungen, Supervision, Gemeinschaftsräume und IT-Ausstattung. Ja, das muss uns jedes Geld wert sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese Legislaturperiode war auch von der Debatte über die rassistischen Inhalte in Chats von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten geprägt. Die Stabstelle hat aus meiner Sicht einige gute Vorschläge vorgelegt, unter anderem: Fortbildungen, Supervision, Berufsrollenreflektion und viele andere Sachen. Jetzt müssen die Handlungsempfehlungen aber auch umgesetzt werden. Das ist nicht ganz trivial und hat natürlich etwas mit dem Haushalt zu tun. Denn Fortbildungen müssen nicht nur organisiert, sondern auch finanziert werden. Das ist haushaltsrelevant, es ist aber auch wichtig, denn wir brauchen eine Polizei, die für die Sicherheit aller Menschen sorgt und für alle Menschen ansprechbar ist. Deshalb müssen wir diese Themen angehen.

Aber – das möchte ich ganz klar sagen –: Wir Grüne hätten uns in dieser Legislaturperiode natürlich deutlich mehr gewünscht. Wir haben einen Gesetzentwurf für die Stelle einer oder eines Polizeibeauftragten eingebracht. Die Gegenargumente von CDU und FDP waren eher davon geprägt, uns vorzuwerfen, wir wären der Polizei gegenüber misstrauisch, anstatt sich ernsthaft mit den Argumenten auseinanderzusetzen und damit, wie es in anderen Bundesländern sehr positiv läuft. In Schleswig-Holstein zum Beispiel wenden sich viele Polizeibeamtinnen und -beamte an diese Stelle. Wir werden dieses Thema auf Wiedervorlage legen. Ich bin mir sehr sicher, dass diese Stelle in der nächsten Legislaturperiode kommen wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Stattdessen machen Sie – wie ich finde – solche unsinnigen Maßnahmen, wie zum Beispiel den Taser in den Regelbetrieb aufzunehmen,

(Gregor Golland [CDU]: Richtig so! Super Teil!)

obwohl die eigenen Landesoberbehörden der Polizei sehr deutlich auf die Nachteile hingewiesen haben. Der Taser ist nur in bestimmten Situationen anwendbar. In dynamischen Einsätzen oder wenn zum Beispiel Messer in einem Einsatz eine Rolle spielen, dann ist der Taser quasi gar nicht zu gebrauchen.

(Gregor Golland [CDU]: Da haben wir hart für gekämpft!)

Der Taser kostet Geld, die Anschaffung kostet Geld, und vor allen Dingen kosten die Fortbildungen Geld. Aus meiner Sicht hätte man diese Mittel besser investieren können als in die Taser. Ich halte das für eine absolute Fehlentscheidung, die Sie da getroffen haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Gregor Golland [CDU]: Eine super Waffe ist das!)

Ich möchte noch einen Blick auf den Katastrophenschutz werfen. Das Hochwasser im Juli hat uns allen noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir dringend Veränderungen im Katastrophenschutz brauchen. Wir können uns hier in Nordrhein-Westfalen glücklich schätzen, dass wir so ein starkes Ehrenamt bei den Feuerwehren und bei den anerkannten Hilfsorganisationen haben. Das sind Einsatzkräfte, auf die wir uns verlassen können und die alles dafür tun, Menschenleben zu retten und zu schützen.

Aber die brauchen die richtigen Strukturen, um im Katastrophenfall einsatzfähig und schnell beim Einsatz zu sein. Wir brauchen rechtliche Veränderungen. Wir müssen das BHKG angehen. Wir brauchen zum Beispiel die verbindlichen Katastrophenschutzbedarfspläne für die unteren Katastrophenschutzbehörden. Wir brauchen aus meiner Sicht aber auch mehr Landeskompetenzen im Katastrophenfall. Es kann nicht sein, dass sich das Land derart aus der Verantwortung zieht, wenn eine Katastrophe eintritt.

Das bedeutet für mich auch, dass wir ein Katastrophenschutzamt auf Landesebene brauchen: entweder eine stärkere Abteilung im Innenministerium – ähnlich wie der Verfassungsschutz als Abteilung aufgestellt ist – oder ein eigenes Amt. Das kann man alles diskutieren. Klar ist: Es kostet Geld, es kostet vor allen Dingen aber Mut, und es kostet auch Tatkraft, das anzupacken und diese Diskussion jetzt zu führen – als Lehre aus der Katastrophe, die wir im Juli sehr schmerzlich hier in Nordrhein-Westfalen erlebt haben.

Wir als Grüne haben schon erste Vorschläge vorgelegt. Diese haben wir mit Feuerwehren und Hilfsorganisationen diskutiert. Wir haben unsere Zusammenarbeit angeboten – das möchte ich hier noch einmal erneuern. Das wird eine der großen Herausforderungen sein, die wir direkt zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen angehen müssen.

Ich möchte noch auf eine zweite Herausforderung eingehen – sozusagen als Rückblick, aber auch als Ausblick. Das sind die Themen „Islamismus“ und „Rechtsextremismus“ als große Herausforderung der Sicherheitsbehörden, aber auch als die größten Gefahren für unsere demokratische Gesellschaft. Das wird eine Herausforderung für Verfassungsschutz und Polizei bleiben.

Auch dafür brauchen wir eine gut ausgebildete, gut ausgestattete und auch gestärkte Kriminalpolizei. Ich finde die bisherigen Ansätze dieser Regierungsfraktionen und dieser Landesregierung für absolut nicht ausreichend. Sie sind nur rudimentär vorhanden. Ein Konzept haben Sie leider überhaupt nicht. Ich befürchte, dass bis zum Ende der Legislaturperiode in Sachen Kripo leider nicht mehr viel kommen wird.

Wie wir die Kriminalpolizei stärken – durch Kripomodule im Studium bei gleichzeitiger Durchlässigkeit aller Bereiche der Polizei –, wird eine der Fragen sein, die wir sehr intensiv werden diskutieren müssen. Dieses Thema müssen wir in der nächsten Legislaturperiode angehen.

Ich komme zu meinem letzten Satz – ich weiß, ich bin schon etwas über der Zeit. Ich sehe unsere Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen dank ihrer Beschäftigten – sowohl die Polizei als auch die anderen Behörden, die den Katastrophenschutz angehen – insgesamt für gut aufgestellt. Aber klar ist: Wir haben viele, viele Herausforderungen, die aus meiner Sicht unzureichend – zum Teil auch schlecht oder gar nicht – durch diese Landesregierung angegangen wurden. Ich will auch klar sagen: Wir treten im Mai an, um diese Sachen besser zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Online-Veranstaltung zur Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW

Aufzeichnung der Online-Veranstaltung zur Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW

Am 07.09.2021 habe ich eine Online-Diskussion mit dem Titel „Stärkung des Katastrophenschutzes in NRW – Lehren aus der Hochwasserkatastrophe“ veranstaltet. Meine Gesprächspartner waren Dipl.-Ing. Arvid Graeger (AGBF NRW) und Hartmut Krabs-Höhler (DRK Nordrhein). Auf der Grundlage unseres Diskussionspapiers haben wir darüber gesprochen, wie der Katastrophenschutz in NRW gestärkt werden kann. Eine Aufzeichnung der Diskussion findet ihr auf dieser Seite.

Zum Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Hochwasserkatastrophe“

“Das sind wir den Opfern schuldig”

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten hier gestern Morgen eine sehr würdige Gedenkstunde für die Opfer der Flutkatastrophe. 49 Menschen haben allein in Nordrhein-Westfalen in dieser Hochwasserkatastrophe ihr Leben verloren. Es gibt außerdem viele verletzte Menschen, traumatisierte Menschen, die alles verloren haben, darunter Erinnerungsstücke, die durch die Fluten weggerissen und vernichtet wurden.

Wir alle wissen, dass uns der Wiederaufbau noch viele, viele Jahre hier in Nordrhein-Westfalen beschäftigen wird. Ich denke, es ist auch klar – und so haben wir das hier immer gemeinsam diskutiert –, dass es jetzt um schnelle Hilfen für die Betroffenen gehen muss.

Aber auch die Aufarbeitung ist wichtig; ich finde, das sind wir den Opfern schuldig. Es ist auch wichtig, um offene Fragen aufzuarbeiten und aus den Antworten Konsequenzen ziehen zu können.

Unsere Aufgabe als Abgeordnete, als Parlament ist es, Gesetze zu verabschieden. Unsere Aufgabe ist es aber auch, die Landesregierung zu kontrollieren. Wann, wenn nicht jetzt – nach einer Katastrophe mit 49 Toten und mit der Fragestellung, wie die Landesbehörden konkret vor, während und nach dieser Katastrophe gehandelt haben – sollten wir als Parlament das Instrument eines Untersuchungssauschusses nutzen?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wann hat wer welche Unwetterwarnung erhalten, und warum hat die Landesregierung sie nicht entsprechend eingeordnet? Welche Unterstützung haben die Kreise und die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden vom Innenministerium und den Bezirksregierungen erhalten? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1:20 Uhr nachts angeordnet, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Warum gab es keine entsprechende Kommunikation? Warum wurden die anderen Kommunen nicht von der Landesregierung gewarnt, als in einigen Städten das Wasser bereits über die Ufer getreten ist? Welche Rolle hätte das Land hier einnehmen müssen?

Das ist nur ein Bruchteil der Fragen, die nach wie vor nicht aufgeklärt sind. Meine Fraktion und auch die SPD halten deshalb einen Untersuchungsausschuss für unverzichtbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Gestern hieß es in der Debatte, wir wollten im Untersuchungsausschuss jeden Landrat, jeden Bürgermeister sowie alle Einsatzkräfte vorladen und vernehmen. Das ist schlichtweg falsch, und das wissen Sie auch; das ist Stimmungsmache.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir wollen die Arbeit der Landesbehörden untersuchen; genauso steht es auch im Einsetzungsantrag. Dazu gehört selbstverständlich auch die Kommunikation der Landesbehörden in Richtung Kommunen. Klar ist aber: Wir werden nicht jeden Landrat und jeden Bürgermeister vernehmen wollen.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Hätten Sie den Antrag gelesen, wüssten Sie das auch.

Dann kam der Vorwurf, wir würden uns verweigern, parallel Konsequenzen zu ziehen. Ich will klar dagegen sprechen: Sie wissen, dass wir im Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch gerade aufarbeiten und gleichzeitig schon Konsequenzen gezogen worden sind; beides schließt sich nicht aus. Ich will noch einmal deutlich sagen: Wir stehen gerne zur Verfügung, um konstruktiv an Konsequenzen zu arbeiten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Ja!)

Es war übrigens der Minister, der uns gestern jegliche Antwort schuldig blieb, was denn aus seiner Sicht Konsequenzen sein könnten.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich will noch etwas klarstellen, was mir wichtig ist: Der Minister hat gestern wider besseren Wissens die Behauptung aufgestellt, wir würden einen gemeinsamen Antrag mit der AfD stellen. Das stimmt nicht; Herr Reul, Sie wissen das. Das ist reiner Populismus.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das war ein populistischer Schlag, weil wir Sie gestern in der Debatte offenbar so sehr getroffen haben. Nein, wir werden heute einen Einsetzungsbeschluss mit den Stimmen von Grünen und SPD fassen. Das ist mir sehr wichtig, weil ich klar sagen will, dass wir nicht mit der AfD – einer rassistischen Partei – gemeinsame Sache machen.

Ich sage auch in aller Deutlichkeit: Dass Querdenker und rechtsextreme Gruppierungen versucht haben, die Hochwasserkatastrophe für ihre Zwecke zu nutzen, ist schäbig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Klar ist doch: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine starke Zivilgesellschaft. Dazu gehören die Freiwilligen Feuerwehren und die anerkannten Hilfsorganisationen, das THW, aber auch die vielen spontanen Helferinnen und Helfer, die angepackt haben. All denen möchte ich mein herzliches Dankeschön für ihre Tatkraft und ihr Engagement während dieser Katastrophe aussprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

SPD und Grüne beantragen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

„Hochwasserkatastrophe aufarbeiten und aufklären“

Nach der Hochwasserkatastrophe vom Juli in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD heute einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Aufarbeitung der behördlichen Abläufe ist angesichts des Ausmaßes der Hochwasserkatastrophe und der zahlreichen offenen Fragen zum Krisenmanagement zwingend geboten.

Hierzu erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion: 

„Neben den Hilfen für die Betroffenen steht jetzt die Aufarbeitung des Krisenmanagements an. Noch immer sind viele Fragen zum Handeln der Landesbehörden vor, während und nach der Hochwasserkatastrophe offen, die allein in NRW 49 Todesopfer gefordert hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten, zudem ist die Aufarbeitung notwendig, um die richtigen Schlüsse für Veränderungen der Strukturen des Katastrophenschutzes ziehen zu können. Der Untersuchungsausschuss wird untersuchen, warum die Landesbehörden die Unwetterwarnungen inhaltlich nicht bewertet und die Kreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden nicht zum Handeln aufgefordert haben. Warum kommunizierten Innen- und Umweltministerium nicht eher miteinander, warum wurde das Umweltministerium erst so spät in die Koordinierungsgruppe des Innenministeriums eingebunden? Warum hat das Innenministerium die Bezirksregierungen erst am 15. Juli um 1.20 Uhr nachts angewiesen, ihr Krisenmanagement bis morgens um 7 Uhr hochzufahren? Wirkliche Aufklärung kann umfassend nur durch einen Untersuchungsausschuss funktionieren, der unter anderem das Recht hat, Akten einzusehen und Zeugen zu vernehmen. Die Aufarbeitung verhindert nicht das parallele Erarbeiten von Konsequenzen. Dafür haben wir bereits Vorschläge unterbreitet und stehen gerne konstruktiv zur Verfügung. Denn wir müssen dafür sorgen, dass der Katastrophenschutz bestmöglich auf mögliche Katastrophen vorbereitet ist.“

Aufzeichnung Online-Veranstaltung Versammlungsgesetz

Online-Veranstaltung zum Versammlungsgesetz NRW

Am 8. Juni 2021 habe ich zusammen mit Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte und Demokratie ein sehr interessantes und informatives Gespräch über das von der Landesregierung für NRW geplante Versammlungsgesetz geführt. Eine Aufzeichnung des Gesprächs findet ihr auf dieser Seite.

Gerichtsurteil ist schallende Ohrfeige für Regierung Laschet

Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die Räumung des Hambacher Forsts 2018 als rechtswidrig bewertet, erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Was von Beginn des Einsatzes an offensichtlich war, hat heute das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im September 2018 war rechtswidrig, und der Brandschutz als zentrale Begründung von Ministerin Scharrenbach für die Räumung nur vorgeschoben. Offensichtlich ging es der Landesregierung von Armin Laschet immer nur darum, dem Unternehmen RWE die Rodung für die Braunkohle zu ermöglichen. Damit ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für die Regierung Laschet und Beleg dieses skandalösen Vorgangs. Ministerpräsident Armin Laschet muss sich gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit erklären, wie es zu dieser Rechtsbeugung durch die Landesregierung kommen konnte.

Denn die Konsequenzen dieser konstruierten Argumentation waren dramatisch. Die Anweisung von Bauministerin Scharrenbach zur Räumung führte zum bisher größten Polizeieinsatz in NRW, mit vermutlich mehr als einer Million Einsatzstunden. Tausende Polizeibeamtinnen und -beamten aus weiteren Bundesländern wurden über Wochen in einen gefährlichen, sinnlosen und offenbar rechtswidrigen Einsatz geschickt. Ein Journalist verunglückte tödlich. Es muss dringend aufgearbeitet werden, wie es dazu kommen konnte. Wir beantragen deshalb eine Aktuelle Viertelstunde im zuständigen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie einen Bericht des Innenministeriums im Innenausschuss. Ministerin Scharrenbach und Minister Reul müssen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.

Noch ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, gleichzeitig ist die Bewertung der Vorgänge durch das Gericht so erdrückend, dass dieses Urteil Konsequenzen haben muss. Es reiht sich ein in juristische Niederlagen der Landesregierung von Ministerpräsident Laschet, und immer geht es dabei um die Kohle. Diese Landesregierung darf sich nicht weiter von den Gerichten in die Schranken weisen lassen, sondern muss die notwendigen Entscheidungen für mehr Klimaschutz und einen früheren Kohleausstieg aktiv treffen. Die Rechtsbeugung für die Kohlelobby durch diese Landesregierung muss endlich ein Ende haben.“

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Flutkatastrophe

“Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, finde ich eine Unverschämtheit”

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie konnte das geschehen? Diese Frage hat der Landtagspräsident gerade in der Gedenkstunde gestellt. Wie konnte diese furchtbare Katastrophe geschehen? Warum wurden die Unwetterwarnungen nicht richtig eingeordnet? Warum wurden die Kommunen nicht zum Handeln aufgefordert? Warum wurden die Menschen nicht früher gewarnt?

Das sind doch die Fragen, die die Menschen umtreiben und die auch aufgearbeitet werden müssen.

(Thomas Schnelle [CDU]: Nein, das sind andere Fragen!)

Wie können wir den Katastrophenschutz stärken, damit eine solche Naturkatastrophe nicht noch einmal so viel Leid bringt und damit Menschen wirklich geschützt werden können? Das war eigentlich die Fragestellung für die heutige Unterrichtung, aber leider hat Innenminister Reul in keinster Weise eine Lehre oder Konsequenz aus dieser Katastrophe gezogen.

(Henning Rehbaum [CDU]: Haben Sie nicht zugehört?)

Ich finde, das ist ein inhaltliches Armutszeugnis für diese Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Daniel Sieveke [CDU]: Dummes Zeug! – Weitere Zurufe von der CDU)

– Ja, Herr Schnelle, er hat etwas zum Thema „Warnungen“ gesagt. Aber wenn man über Warnungen spricht, dann muss man aufpassen, dass man die Verantwortung nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abschiebt.

(Zurufe von der CDU)

Es ist immer noch der Staat, der für die richtige Einordnung einer Katastrophe sorgen muss, und das ist hier versäumt worden!

(Lebhafter Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die Landesregierung hat es schlichtweg versäumt,

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

dass die Fachexperten aus dem Innenministerium und aus dem Umweltministerium miteinander reden, dass sie eine Einordnung der Unwetterwarnung vornehmen. Dann können Sie doch nicht sagen: Wir müssen mehr warnen,

(Marc Lürbke [FDP]: Wenn Sie alles wissen, brauchen Sie doch keinen Untersuchungsausschuss!)

damit die Menschen wissen, dass sie nicht in den Keller gehen sollen.

Ich bitte Sie!

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sich hier hinzustellen und die Verantwortung auf die Menschen, auf die Kommunen und auf den Deutschen Wetterdienst abzuschieben, solch eine Rechtfertigungshaltung finde ich eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der CDU)

Aber ich bin ja bei Ihnen, Herr Reul, wenn Sie sagen, wir müssen jetzt Konsequenzen ziehen. Ich habe noch nie so viele Angebote zur inhaltlichen Mitarbeit von dieser Regierung bekommen wie in den letzten sechs Tagen. Ich sage Ihnen zu – das habe ich Ihnen auch geschrieben, Herr Reul –: Ich arbeite sehr gerne konstruktiv mit. Wir Grüne haben Vorschläge vorgelegt, um den Katastrophenschutz zu reformieren und zu verbessern. Wir arbeiten gerne mit. Aber dass Sie das an die Bedingung knüpfen, dass wir unsere parlamentarischen Rechte als Abgeordnete in einem Untersuchungsausschuss nicht wahrnehmen sollen, auch das ist eine Unverschämtheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie wissen genauso gut wie ich, dass eine Enquetekommission in keiner Weise die parlamentarischen Rechte hat wie ein Untersuchungsausschuss, Akteneinsicht, Zeugen zu hören, um wirklich zu erfahren, was schiefgelaufen ist. Es geht nicht darum, Schuldige zu finden, wie Sie es hier formulieren.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Ihnen sollte nicht entgangen sein, dass wir uns hier nicht in einem Gerichtssaal befinden, sondern in einem Parlament,

(Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

und ein Parlament hat zuvorderst die Aufgabe, Gesetze zu verabschieden und die Landesregierung zu kontrollieren. Kontrollieren heißt eben auch, nachzuvollziehen, wo strukturell Fehler passiert sind.

Da ich Frau Korte, die stellvertretende Vorsitzende des PUA Kindesmissbrauch, sehe, wo wir beide sehr intensiv arbeiten: Aufzuarbeiten und Konsequenzen daraus zu ziehen, schließt sich nicht aus. – Ich weiß, Sie haben das nicht gesagt, aber andere legen das hier argumentativ so an. Es schließt sich nicht aus! Wir haben im Bereich Kindesmissbrauch einen Untersuchungsausschuss. Wir haben eine Kinderschutzkommission hier im Landtag. Der Innenminister hat eine Stabsstelle eingerichtet, die Polizei hat auch schon Sachen umgesetzt. Das heißt, auf der einen Seite aufzuarbeiten und auf der anderen Seite Konsequenzen zu ziehen, schließt sich in keiner Weise aus. Deshalb müssen wir das hier auch so machen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte gerne noch darauf eingehen, welche Prozesse aus meiner Sicht nach dieser Katastrophe anstehen.

Das ist zum einen die Hilfe für die Betroffenen, das Thema „Wiederaufbau“, worüber wir sicherlich später noch diskutieren. Es ist zum anderen die Aufarbeitung von Behördenhandeln. Noch einmal: Hier sind 49 Menschen in diesem Land gestorben. Es geht konkret um das Handeln von Behörden. Das gehört aus meiner Sicht aufgearbeitet.

Ferner geht es darum, Konsequenzen zu ziehen, Konsequenzen für Klimaschutz, für das Thema „Klimafolgenanpassung“, für den Katastrophenschutz und auch für den Hochwasserschutz. Wir Grüne haben Vorschläge dafür vorgelegt.

Da so wenig vom Innenminister kam und er selber gesagt hat, wir müssten jetzt schnell Konsequenzen ziehen, möchte ich Ihnen gerne welche für den Katastrophenschutz mit auf den Weg geben. Von Ihnen ist da ja leider herzlich wenig gekommen.

Aus meiner Sicht brauchen wir die Katastrophenschutzbedarfspläne. Im Rahmen von Katastrophenvorsorge brauchen wir die Bedarfsplanung in den Kreisen und kreisfreien Städten als unseren Katastrophenschutzbehörden.

Das Land darf sich in solch einer Lage nicht aus der Verantwortung ziehen. Das heißt in der Konsequenz, dass wir in einer solchen Situation Landeskompetenzen brauchen,

(Henning Rehbaum [CDU]: Was haben Sie 2016 gemacht?)

wenn Entscheidungen zu treffen sind, die mehrere Gebietskörperschaften betreffen, um Ressourcen zielgerichtet steuern zu können. In einem weiteren Schritt brauchen wir so etwas wie ein Landesamt für den Katastrophenschutz als eigene Behörde, als stärkere Abteilung, wie auch immer. Das kann man ja alles diskutieren.

Wir brauchen klare Regeln für den Krisenstab. Wann wird der Krisenstab der Landesregierung tatsächlich mal eingesetzt? Das muss klar und deutlich und offenbar gesetzlich geregelt sein, denn sonst funktioniert es ja nicht.

(Christian Dahm [SPD]: Die Regeln haben wir doch schon! Wir müssen sie nur anwenden!)

– Wir haben Regeln, man muss sie anwenden, da gebe ich Ihnen völlig recht. Aber vielleicht muss man sie konkretisieren, damit auch diese Landesregierung sie versteht.

Des Weiteren brauchen wir in solchen Lagen eine Verzahnung der vorhandenen Fachexpertise, dass eben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ministerien in einer solchen Katastrophenlage wirklich miteinander sprechen.

Auf eines möchte ich noch eingehen, nämlich auf den Titel der Unterrichtung. Abgesehen davon, dass Sie hier keine Konsequenzen benannt haben, will ich noch auf die Begrifflichkeit der „Jahrhundertflut“ eingehen. Es ist überschrieben mit „Jahrhundertflut 2021“. Ich glaube, wir müssen uns von solchen Begrifflichkeiten lösen. Sie haben offenbar nicht verstanden, dass wir nicht mehr alle 100 Jahre über Fluten sprechen, sondern wir haben schon jetzt eine Erderwärmung von 1,2 Grad, die zu mehr Extremwetterereignissen führen wird.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Das ist der Status quo, den wir nicht mehr zurückdrehen können. Das zeigt uns doch noch mal deutlich, dass wir mehr Klimaschutz brauchen, dass wir nicht über das 1,5-Grad-Ziel hinausgehen dürfen. Das heißt konsequenter Klimaschutz, das heißt auch, Herr Laschet, dass wir aus der Kohle aussteigen müssen, und zwar nicht erst 2038, wie Olaf Scholz und Armin Laschet es wollen, sondern im Jahre 2030.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das muss doch eine der Konsequenzen aus dieser Flutkatastrophe sein.

(Anhaltender Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

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Innenminister Reul darf die Verantwortung nicht auf die Kommunen abschieben

Zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses zur Flutkatastrophe in NRW erklärt Verena Schäffer, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

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„Nordrhein-Westfalen wurde von diesem Unwetter hart getroffen. Unsere Anteilnahme gilt denjenigen, die geliebte Angehörige und Freunde verloren haben. Menschen wurden verletzt und an vielen Orten ist das gesamte Hab und Gut in den Fluten weggeschwemmt worden.

Die heutige Sondersitzung des Innenausschusses war wichtig, um die drängendsten Fragen zu klären. Allerdings bin ich darüber erschüttert, wie sehr sich der Innenminister bei dieser größten Naturkatastrophe für das Land Nordrhein-Westfalen aus der Verantwortung zieht. Er schiebt die gesamte Verantwortung auf die Kreise und kreisfreien Städte ab und zieht sich darauf zurück, dass diese formal zuständig seien. Dabei ist im Innenministerium offensichtlich unzureichend mit den Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes umgegangen worden. Mir ist nicht verständlich, warum das Innenministerium als für den Katastrophenschutz zuständiges Ministerium angesichts der Unwetterwarnungen keinen Kontakt mit dem Umweltministerium in Fragen des Hochwasserschutzes, z.B. bezüglich der Talsperren, aufgenommen hat. Dass die Unwetterwarnungen an die Städte und Kreise nur weitergeleitet wurden ohne eine inhaltliche Bewertung durch das Land und eine Handlungsaufforderung an die kommunale Ebene vorzunehmen, halte ich für einen Fehler. Innenminister Reul konnte zudem nicht schlüssig erklären, warum das Innenministerium keinen Gebrauch einer Warnung durch das Land gemacht hat.

Die Sondersitzung hat weitere Fragen unter anderem zum Krisenstab der Landesregierung offen gelassen. Es ist wichtig, dass diese Fragen aufgearbeitet werden. Denn diese Katastrophe, bei der mit fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte das halbe Land betroffen ist, muss eine Zäsur für den Katastrophenschutz sein. Wir brauchen unter anderem mit Katastrophenschutzbedarfsplänen eine stärkere Vorsorge im Bereich des Katastrophenschutzes, um zukünftig auf verschiedene Katastrophenszenarien besser vorbereitet zu sein.“

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Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

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“Diesen guten Ruf setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien aufs Spiel”

Zum Antrag der GRÜNEN im Landtag auf eine Aktuelle Stunde zur Demonstration gegen das Versammlungsgesetz

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985, der sogenannte Brokdorf-Beschluss, nennt die Versammlungsfreiheit ein unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens. Dieser Beschluss ist bis heute prägend für das Versammlungsrecht. Doch Innenminister Reul wollte noch vor einem Jahr den Brokdorf-Beschluss grundsätzlich auf den Prüfstand stellen.

Ministerpräsident Armin Laschet lobte hier vor zwei Wochen, dass die Polizei sogar ermögliche, dass Menschen für absurde Dinge ihr Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen könnten – als wäre das nicht ihr Grundrecht. Der Staat hat nicht zu bewerten, für welche Anliegen Bürgerinnen und Bürger demonstrieren. Ja, manches ist für Demokratinnen und Demokraten schwer erträglich, aber unsere Demokratie hält das aus.

Die Äußerungen von Minister Reul und Ministerpräsident Armin Laschet zeigen vor allem eines: Diese Koalition hat keinerlei Wertschätzung für Versammlungen als einem unabdingbaren Element unserer Demokratie, sondern sie sieht in ihnen immer eine potenzielle Gefahr. Man schützt aber die Demokratie nicht, indem man Grundrechte unverhältnismäßig einschränkt, wie diese Landesregierung es aktuell plant.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Aufarbeitung des Polizeieinsatzes vom vergangenen Samstag ist nicht nur eine Aufklärung der Einzelfragen zum Einsatz. Machen wir uns da nichts vor! Wer es gerade im Innenausschuss erlebt hat, weiß, was ich meine. Es ist im Kern eine Auseinandersetzung über die Ausrichtung der Einsatztaktik unserer Polizei.

(Daniel Sieveke [CDU]: Unglaublich!)

In den 80er-Jahren hat sich in Nordrhein-Westfalen viel verändert. Die Polizeistrategie wurde grundlegend weiterentwickelt. Sogar noch vor dem Brokdorf-Beschluss wurde die NRW-Linie für den Einsatz der bürgernahen Polizei entwickelt, die auch heute noch Gültigkeit hat. Seitdem gelten Deeskalation, Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel, Kommunikation, Kooperation, Differenzierung zwischen friedlichen Versammlungsteilnehmern und -störern als wesentliche Teile der Einsatzstrategie. Für diese NRW-Linie genießt unsere Polizei zu Recht bundesweit einen sehr guten Ruf.

Diesen guten Ruf und vor allem diese erfolgreiche Einsatztaktik setzen Sie, Herr Reul, für Ihre Träumereien von einer robusten, einer repressiv ausgerichteten Polizei aufs Spiel. Ich finde das unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Weil es hier um eine grundsätzliche Frage des Umgangs mit der Versammlung geht, muss auch die Rolle des Innenministeriums im Vorfeld der Demo am Samstag in den Blick genommen werden.

Ja, Herr Reul, Sie haben eben im Innenausschuss sehr heftig dementiert, dass es Vorgaben gegeben habe. So wie ich Ihre Polizeiabteilung in den letzten vier Jahren erlebt habe, bin ich mir aber sehr sicher, dass bereits im Vorfeld darauf hingewirkt wurde, dass bei dieser Versammlung hart durchgegriffen wird.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist doch eine Unterstellung! Unglaublich!)

Dass Sie gerade im Innenausschuss derart gereizt auf die Frage reagiert haben, ob es eine klare Erwartungshaltung des Innenministeriums an das PP Düsseldorf gab,

(Nadja Lüders [SPD]: Macht er ja immer!)

spricht aus meiner Sicht sehr dafür, dass ich mit meiner Einschätzung richtig liege und es diese Einflussnahme gab.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Unglaublich!)

Das wäre übrigens aus meiner Sicht in Bezug auf die Einsatzstrategie eine klare Missachtung der NRW-Linie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will eines ganz klar sagen: Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung und darf es niemals sein.

(Gregor Golland [CDU]: Wie im Hambacher Forst!)

Wenn es zu Gewalt und Straftaten kommt, dann müssen diese selbstverständlich von der Polizei verfolgt werden.

Deeskalation und Kommunikation aber sind wesentliche taktische Einsatzmittel, damit angespannte Situationen gar nicht erst eskalieren – dies im Übrigen auch zum Schutz unser eingesetzten Polizeibeamtinnen und ‑beamten.

Ich halte es rechtlich für mehr als fragwürdig, dass über 300 Menschen, darunter viele Minderjährige – 38, wie wir gerade gehört haben –, über Stunden in einem sogenannten polizeilichen Kessel eingeschlossen waren. Es ist gerade im Innenausschuss nicht wirklich dargelegt worden, was die rechtliche Begründung dafür ist. Hier werden wir weiter nachhaken.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist ungeheuerlich, dass ein Journalist, der sich als Journalist zu erkennen gibt, bei einer Demonstration von Polizisten verletzt wird. Wir Grüne haben bei der Beratung des Gesetzentwurfs darauf hingewiesen, dass Art. 5 Grundgesetz, die Pressefreiheit, bei Versammlungen gewährleistet werden muss. Nehmen Sie also die Versammlung zum Anlass, für den Schutz der Pressefreiheit bei Demonstrationen zu sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nach den Erfahrungen am Samstag ist bei vielen Menschen das Vertrauen in unsere Polizei erschüttert.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Sie fragen sich, ob das der Anfang einer neuen harten Linie ist, um es ganz klar zu sagen.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Herr Reul und Herr Löttgen wollen in Bezug auf das Versammlungsgesetz den Ball flach halten.

(Daniel Sieveke [CDU]: Sie halten den Ball nicht mehr flach!)

Sie suggerieren, dass es sich bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung allein um eine Überarbeitung des alten Bundesgesetzes handelt. Sie suggerieren, es sei nur eine Überarbeitung mit einer Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung. Das ist schlichtweg falsch.

Es ist im Übrigen arrogant, Herr Reul, wenn Sie behaupten, dass diejenigen, die das Gesetz kritisieren, es nicht gelesen hätten. Ich habe es sehr intensiv gelesen. Der Gesetzentwurf geht weit über die Rechtsprechung hinaus. Er ist zum Teil sogar schärfer als das Bayerische Versammlungsgesetz. Es wird Versammlungen in Zukunft einschränken und damit ein wichtiges Grundrecht einschränken. Das halte ich schlichtweg für falsch.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es ist einfach – Entschuldigung – heuchlerisch, dass die FDP-Landtagsfraktion hier im Landtag erst auf Druck aus Berlin die Freiheits- und Bürgerrechte wiederentdeckt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Ministerinnen und Minister haben dem Gesetzentwurf im Kabinett zugestimmt. Sie haben der Verhinderung von Gegendemonstrationen, von vereinfachten Bild- und Tonaufnahmen, erschwerten Bedingungen zur Anmeldung einer Demonstration,

(Marc Lürbke [FDP]: Verhinderung von Gegendemonstrationen? Verhinderung?)

sogar dem Vergleich der heutigen Klimaschutzbewegung mit den Aufmärschen von SA und SS unter den Nationalsozialisten zugestimmt.

Ja, Herr Lürbke, § 7 des Gesetzentwurfs, Störung von Versammlungen, sieht genau das vor: die Verhinderung von Gegendemonstrationen. Bitte schauen Sie in das Gesetz. Das haben Sie offenbar noch immer nicht getan. Dort steht das genauso. Das ist auch mehrfach von Sachverständigen so vorgetragen worden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Lürbke, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Freiheitsrechte waren Ihnen im Polizeigesetz egal, sie waren Ihnen bis zum Tweet von Frau Strack-Zimmermann am Samstagabend egal, und deshalb nimmt Ihnen Ihre Haltung hier gerade niemand ab.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Henning Höne [FDP]: und Marc Lürbke [FDP])

– Da scheine ich ja einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben, Herr Höne und Herr Lürbke.

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfes …

(Marc Lürbke [FDP]: Nein, das ist alles Quatsch!)

– Nein, das ist kein Quatsch. Gucken Sie sich doch die Reden zum Polizeigesetz an, Ihre Äußerungen zum Versammlungsgesetz.

(Zurufe von Henning Höne [FDP] und Josefine Paul [GRÜNE])

Hier nimmt Ihnen schlichtweg niemand ab, dass Sie für Freiheitsrechte einstehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der gesamte Duktus des Gesetzentwurfs ist geprägt von Repression, von der Verhinderung von Versammlungen.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Deshalb muss der Gesetzentwurf aus meiner Sicht zurückgezogen werden.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist ja maßlos, Frau Kollegin! Unglaublich!)

Ja, ich gebe Ihnen recht: Wir brauchen ein modernes Versammlungsrecht – das ist so –, aber eines, das Art. 8 des Grundgesetzes, die Versammlungsfreiheit, wirklich schützt und Versammlungen ermöglicht, anstatt sie zu behindern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Golland, ich werde in der Tat leidenschaftlich, wenn es um die Grundrechte geht, und im Gegensatz zu Ihnen bedeutet mir der Schutz unserer Grundrechte sehr viel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von Bodo Löttgen [CDU] und Ralf Witzel [FDP])

Aber, Herr Golland, ich will hier auch noch einmal ganz deutlich sagen: Sie müssen sich schon mit meiner sachlichen Kritik auseinandersetzen,

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wenn sie denn sachlich wäre!)

und es ist, glaube ich, gerade sehr erkennbar geworden, dass Sie das nicht tun wollen.

Herr Reul, Sie sagten, Sie würden nicht wollen, dass die Debatte auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werde. Diese Auffassung teile ich. Mir ist deshalb wichtig, Folgendes klarstellen – so hatte ich auch die Fragen in der Innenausschusssitzung angelegt, und ich meine, das wäre in meiner Rede deutlich geworden –: Es geht mir nicht darum, einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den Fokus zu nehmen und zu sagen, welcher Polizeibeamte wann und wo bei der Demo steht. Darum geht es nicht.

Natürlich gibt es bei dieser Demonstration, bei der ich weiß nicht wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt waren – wahrscheinlich waren es mehrere Hundert, aber vielleicht auch 1.000 oder sogar mehr –, …

(Bodo Löttgen [CDU]: Wenn Sie mal zugehört hätten! Die Zahl hat er doch genannt!)

– Es tut mir leid, Herr Löttgen, dass ich an dieser Stelle vielleicht einmal nicht zugehört habe. Wenn Sie die Zahl aber gerade wissen, ist das in Ordnung. Darum geht es aber gar nicht. Es geht nicht um die Zahl, sondern es geht darum, dass es bei einer Vielzahl von eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu Fehlern kommen kann.

Mir geht es in der Debatte aber darum, und darauf waren auch meine Fragen im Innenausschuss ausgerichtet, welche Einsatzvorgaben gemacht wurden. Mit welcher rechtlichen Begründung wurden welche polizeilichen Maßnahmen eingeleitet? Außerdem geht es um die Bewertung, ob diese Einleitung von polizeilichen Maßnahmen verhältnismäßig war oder nicht. Dabei handelt es sich um juristische Fragen, und da geht es, wie gesagt, nicht um die einzelnen Beamtinnen und Beamten.

Im Übrigen ist es die Aufgabe des Parlaments, diese Fragen hier zu klären, Herr Reul. Sie müssen anerkennen – Entschuldigung –, dass das unsere Aufgabe als Abgeordnete ist und wir uns nicht darauf verlassen, dass der Minister als Teil der Exekutive aufklärt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es sind noch viele Fragen zu klären, und ich kann hier schon einmal ankündigen, dass wir das weiter anmelden werden.

Dann möchte ich gerne noch einmal zu Herrn Golland und zur NRW-Leitlinie kommen. Herr Golland, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zum Thema „Was ist die NRW-Linie?“ gestellt haben. Sie haben das nach vier Jahren Mitgliedschaft im Parlament und als Mitglied des Innenausschusses nicht gewusst. Ich finde, dass man das hätte wissen können, aber ich bin Ihnen dankbar, dass wir dafür nun diese Leitlinie vorliegen haben, die sich jeder aus dem Netz ziehen kann.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Ich möchte daraus gerne den letzten Absatz zitieren, weil Sie von einer „weichen Welle“ sprachen. Dieser Absatz lautet: Die nordrhein-westfälische Linie ist keine weiche Welle, keine bestimmte Linie, keine falsche Nachgiebigkeit, sondern angemessener, differenzierter Polizeieinsatz. Sie verwirklicht den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. – Das ist die NRW-Linie, und ich bin froh, dass diese Linie in Nordrhein-Westfalen nach wie vor Bestand hat.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Das hat man bei der Silvesternacht gesehen!)

Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, dass Sie hier sagten –Herr Katzidis hat das ebenfalls anklingen lassen –, dass nicht genügend gegen Straftaten vorgegangen werde, und den Grundgedanken der NRW-Leitlinie zitieren. Die NRW-Leitlinie spricht zu Beginn von den zwei Grundgedanken – Zitat – „entschiedener und problembewusster Einsatz von konfliktmindernden und gewaltdämpfenden Maßnahmen“ und „konsequentes Einschreiten gegen Gewalt durch angemessen starke Kräfte“. Auch das ist ein Teil der NRW-Linie, und ich würde wirklich empfehlen, dass Sie sich das noch einmal zur Lektüre vornehmen.

Diese NRW-Linie beschreibt aus meiner Sicht sehr gut, dass Deeskalation bzw. ein angemessener verhältnismäßiger Polizeieinsatz gerade dazu führen, bei Demonstrationen Gewalt zu vermeiden und eine Eskalation zu verhindern. Genau darum muss es uns auch zum Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten gehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Lürbke, ich komme zu Ihren Ausführungen. Jetzt so zu tun, als wäre es normal, dass Gesetze innerhalb einer Koalition grundlegend überarbeitet würden, wenn sie dem Parlament einmal vorlägen, ist schlichtweg weltfremd. Jeder, der schon einmal in einer Koalition war, weiß das auch. Selbst wenn es der Fall wäre, dass man ein Gesetz dann noch einmal grundsätzlich komplett umschreiben würde, würde ich mich fragen, warum ein Minister Stamp, ein Minister Pinkwart und eine Ministerin Gebauer diesem Gesetzentwurf zugestimmt haben.

(Bodo Löttgen [CDU]: Ja, der ist gut!)

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht weiß, was die FDP jetzt an diesem Gesetzentwurf konkret ändern will – Sie sind im Plenum maximal nebulös geblieben –, will ich auch noch einmal klar feststellen, dass eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs alleine überhaupt nicht reicht. Der Duktus des Gesetzes und die Gesetzesbegründung mit den unsäglichen Vergleichen, indem zum Beispiel die Klimaschutzbewegung mit der SS und der SA gleichgesetzt wird, gehen einfach nicht. Das kriegen Sie auch nicht über eine Überarbeitung weg, denn die Begründung bleibt doch stehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Deshalb will ich noch einmal sagen: Wir brauchen ein modernes Versammlungsgesetz, das die Rechtsprechung berücksichtigt, aber es muss ein Versammlungsfreiheitsgesetz sein, das Art. 8 Grundgesetz schützt. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, Regina Kopp-Herr [SPD] und Lisa-Kristin Kapteinat [SPD])

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Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

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Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Mit: Prof. Dr. Clemens Arzt, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin und Michèle Winkler, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln

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Am 8. Juni 2021 von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Hier geht es direkt zur Anmeldung

Liebe Freundinnen und Freunde,

liebe Interessierte,

die Landesregierung plant die Einführung eines eigenen Versammlungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen und hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wir möchten in einem Fachgespräch gerne mit Euch und Ihnen sowie unseren Gästen diskutieren, an welchen Stellen der Gesetzentwurf der Landesregierung aus unserer Sicht begrüßenswerte Aspekte regeln soll, wo es aber auch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Aus GRÜNER Sicht ist es klar, dass wir ein versammlungsfreundliches Gesetz fordern, das der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz gerecht wird.

Dazu laden wir Euch und Sie zu einer Online-Veranstaltung ein:

Fachgespräch zum geplanten Versammlungsgesetz der Landesregierung

Dienstag, 8. Juni 2021 von 20.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Unsere Gäste sind:

Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und

Michèle Winkler vom Grundrechtekomitee in Köln

Jetzt anmelden

Hintergrund

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist einer der wichtigsten Eckpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats. Versammlungen ermöglichen es Bürger*innen, ihrer Meinung zusammen mit anderen Ausdruck zu verleihen und so aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen. Aufgabe des Versammlungsrechtes muss es daher sein, Versammlungen zu ermöglich und zu schützen.

Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund zu den Ländern gewechselt. Das für NRW noch geltende Versammlungsgesetz des Bundes wird nicht mehr durch den Bundesgesetzgeber aktualisiert und an aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Die SPD-Fraktion hat im November vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich sehr stark an dem schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz orientiert (LT-Drucksache 17/11673). Die Landesregierung folgte ihr im Januar 2021 mit einem eigenen Entwurf (LT-Drucksache 17/12423). Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung soll nach dem Willen der Koalition noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll.

Auch wenn eine Ablösung des veralteten Bundesversammlungsgesetzes grundsätzlich zu begrüßen ist, verpasst die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf die Chance, ein modernes und versammlungsfreundliches Versammlungsrecht für NRW zu schaffen. Der Gesetzentwurf betrachtet Versammlungen pauschal als potentielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und baut unnötige Hürden für ihre Durchführung auf.

In einem Handout haben wir unseren Hauptkritikpunkte am Gesetzentwurf der Landeregierung zusammengefasst. Das Handout kann über diesen Link aufgerufen werden.

Ich freue mich auf Eure und Ihre Teilnahme und ein spannendes und informatives Gespräch!

Herzliche Grüße aus dem Landtag in Düsseldorf

Verena Schäffer MdL

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Versammlungsrecht muss die Versammlungsfreiheit stärken

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„Versammlungsrecht muss die Versammlungsfreiheit stärken“

Zu der gemeinsamen Anhörung von Innen- und Rechtsausschuss zum Versammlungsgesetz NRW

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„Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Versammlungsgesetz NRW steht nicht im Zeichen der Versammlungsfreiheit, sondern sieht in Versammlungen eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er ist durchzogen von gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen anstatt den Wert und den Schutz der Versammlungsfreiheit hervorzuheben.

Mit dem Gesetzentwurf werden Gegendemonstrationen als Ausdruck der Meinungsvielfalt und der kommunikativen Auseinandersetzungen in der Gesellschaft viel zu wenig geschützt, dabei genießen auch Gegendemonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Die Befugnis der Polizei, Störungen von Versammlungen zu verbieten, ist in der Definition viel zu weit und zu unbestimmt.

Die Möglichkeit der Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Demonstrationen sollen demnächst schon bei einer sehr geringen Eingriffsschwelle möglich sein. Übersichtsaufnahmen sollen laut Gesetzentwurf bereits angefertigt werden dürfen, wenn die Demonstration groß und unübersichtlich ist. Das lässt allerdings außer Acht, dass Bild- und Tonaufnahmen eine abschreckende Wirkung auf mögliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen haben. Deshalb sind strenge Regeln für solche Aufnahmen notwendig.

In der Begründung zieht die Landesregierung historisch mehr als fragwürdige Vergleiche. So werden die Aufmärsche der nationalsozialistischen SS und SA mit den heutigen Demonstrationsgeschehen verglichen, insbesondere die Klimabewegung wird dabei kriminalisiert. Solche historischen Vergleiche sind völlig unzulässig.

Insgesamt gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf an diesem Gesetzentwurf. Ziel muss ein Versammlungsrecht sein, dass Versammlungen ermöglicht und nicht erschwert, denn die Versammlungsfreiheit stellt ein elementarer Eckpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates dar.“

 

Anbei finden Sie zur Information unser Handout mit den wichtigsten Kritikpunkten der GRÜNEN Landtagsfraktion am Gesetzentwurf der Landesregierung.

Handout mit den wichtigsten Kritikpunkten der GRÜNEN Landtagsfraktion am Gesetzentwurf der Landesregierung.

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Zum Antrag der SPD-Fraktion für einen Periodischen Sicherheitsbericht

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“Wir richten aber sehr selten den Blick auf die Opfer”

Zum Antrag der SPD-Fraktion für einen Periodischen Sicherheitsbericht

[/et_pb_text][/et_pb_column][/et_pb_row][/et_pb_section][et_pb_section fb_built=“1″ admin_label=“section“ _builder_version=“4.4.3″ custom_margin=“0px||||false|false“ custom_padding=“0px|||||“][et_pb_row admin_label=“row“ _builder_version=“3.25″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“3.25″ custom_padding=“|||“ custom_padding__hover=“|||“][et_pb_text admin_label=“Text“ _builder_version=“4.9.0″ background_size=“initial“ background_position=“top_left“ background_repeat=“repeat“ hover_enabled=“0″ sticky_enabled=“0″]

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Herr Lürbke, ich finde, das ist immer so ein Totschlagargument, wenn man sagt: Sie waren sieben Jahre an der Regierung, Sie hätten das machen können, warum haben Sie es nicht getan? Dann dürfen Sie es auch hier als Opposition nicht einbringen. – Mit dem Argument können wir Politik alle sein lassen. Ich finde, das ist ein Argument, das überhaupt nicht zieht.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP])

Ich finde es einfach schwierig, das wollte ich nur einmal zurückmelden.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] und Matthi Bolte-Richter [GRÜNE])

Es ist völlig klar, dass bestimmte Vorhaben Zeit brauchen. Dem widerspricht doch auch niemand. Allerdings finde ich schon, dass man mal nachfragen kann – und das habe ich hier beim letzten Plenum auch getan, als wir über die Große Anfrage der SPD gesprochen haben –, was eigentlich aus der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von CDU und FDP geworden ist, dass man die Polizeiliche Kriminalstatistik mit der Strafverfolgungsstatistik verbinden will. Das wollte man im Rahmen einer Machbarkeitsstudie prüfen. Ich habe davon immer noch nichts gehört. Vielleicht sind Sie da auch noch dran. Wenn ja, dann wäre es super. Aber diese Legislaturperiode hat eben auch nur noch 14 Monate, und da hoffe ich doch, dass Sie diese 14 Monate nutzen, um ein Stück weiterzukommen. Es wäre wirklich im Sinne der Sache.

Zum Antrag, finde ich, muss man eines sagen: Wir bekommen einmal im Jahr seitens des Innenministers die Polizeiliche Kriminalstatistik vorgestellt, und jeder interpretiert dann die Zahlen so für sich, wie er sie gerade politisch braucht. Klar ist aber eigentlich nur eins: dass die Aussagekraft dieser PKS ziemlich begrenzt ist. Das weiß auch jeder von uns hier. Herr Lürbke, worauf ich im Innenausschuss hingewiesen habe, das war die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei, die gesagt hat, dass diese Polizeiliche Kriminalstatistik ja nicht ganz unerheblich ist. Sie ist nicht ganz unerheblich, weil sie zum Beispiel als Schlüssel für die BKV, die belastungsbezogene Kräfteverteilung, nach der wir die Polizeikräfte im Land aufteilen, dient. Dafür wird sie als Grundlage genommen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich dazu gesagt.

Ich habe nicht gesagt, dass wir einen periodischen Sicherheitsbericht als neue Grundlage nehmen sollen. Ich wollte nur verdeutlichen – das hat die GdP in ihrer Stellungnahme richtig dargestellt –, dass man doch erst einmal zur Kenntnis nehmen muss, dass wir eine PKS haben, von der wir alle wissen, dass sie nur eine Eingangsstatistik ist. Wir wissen aber nicht, was mit den mutmaßlichen Tätern passiert, ob sie verurteilt werden.

Wir nehmen sie aber als Grundlage, um die Polizeikräfte im Land zu verteilen. Ihrem Hinweis, dass sie Schwächen hat, stimme ich zu. Ich habe dafür keine Lösung, aber das Problem zu erkennen, ist doch der erste Schritt.

Wenn wir wissen, dass die PKS keine verlässliche Grundlage ist, muss man sich Gedanken machen, wie wir zu einer wissenschaftlich fundierten Grundlage zur Beurteilung der Sicherheitslage kommen; in der Anhörung im Innenausschuss ist deutlich geworden, dass es genau darum gehen muss.

Ich finde, dass Innenpolitik nach wie vor sehr häufig aus einer Art Bauchgefühl heraus gemacht wird – und das bei einem Themenfeld, bei dem es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geht, bei dem es um Kriminalitätsbekämpfung geht. Ich finde das nicht richtig. Wir brauchen hier mehr Wissenschaft und mehr fundierte Antworten auf die Frage, wie sich Kriminalität entwickelt.

Im Innenausschuss wurde darauf hingewiesen, dass das so teuer wäre, dass man es nicht machen könne, weil es viel Geld koste. Sicherlich kostet so etwas Geld; das ist überhaupt keine Frage. Ich sage Ihnen aber: Das Innenministerium hat einen großen Etat, und das ist auch richtig so, denn es geht um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Wenn wir einen so großen Etat haben, wenn wir damit Hunderte von Polizistinnen und Polizisten einstellen, wenn wir Technik, Ausrüstung und Ausstattung kaufen, die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten finanzieren usw., ist es doch richtig, auch Geld für die Forschung in die Hand zu nehmen und zu prüfen, wie sich die Sicherheitslage bei uns im Land darstellt.

Ich denke, das ist ganz gut angelegtes Geld und würde sicherlich zur Versachlichung der Diskussion in der Innenpolitik insgesamt beitragen. Das wäre aus meiner Sicht wirklich sehr wünschenswert. Deshalb ist das aus meiner Sicht ein guter Antrag, dem wir gleich zustimmen werden.

Auf das Thema „Verlaufsstatistik von PKS und Justizstatistiken“ hatte ich gerade schon hingewiesen. Das wäre genauso wichtig wie Dunkelfeldstudien. Hier finde ich einen Aspekt aus dem Antrag sehr relevant, den ich betonen möchte: Wir legen in der Innenpolitik den Fokus vor allem auf die Täterinnen und Täter; meistens sind es Täter. Bei der PKS schauen wir, wer welche Straftaten in welchen Alterskohorten, in welchen Deliktsfeldern begangen hat usw.

Wir richten aber sehr selten den Blick auf die Opfer. Wir schauen sehr selten darauf, wer eigentlich von Kriminalität und von welcher Art von Kriminalität betroffen ist. Was macht Kriminalität mit den Menschen, die davon betroffen sind? Welche physischen und vor allem psychischen Folgen hat Kriminalität auf die Menschen? – Ich denke, auch darum muss es gehen.

Deshalb sind Dunkelfeldstudien so wichtig, die aufhellen, die der Frage nachgehen, wo es Kriminalität zum Beispiel in Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder gegen Kinder und Kindesmissbrauch gibt. Das ist für uns alle ein total wichtiges Thema; dazu gehört auch der Bereich der Kindesmisshandlungen.

Es wäre doch wichtig, das näher zu betrachten, um Antworten zu finden und zu überlegen, wie wir die Kriminalität bekämpfen, wie wir den Opfern helfen können. Darum muss es uns gehen. Deshalb möchte ich sehr dafür werben, auch wenn es nicht unser Antrag ist. Ich finde es ein bisschen schade, dass wir Grüne nicht schneller waren, sondern die SPD. Wir werden ihm dennoch zustimmen.

Es ist ein sehr guter Antrag, und ich hoffe sehr, dass sich die nächste Koalition in 14 Monaten – dann ist die nächste Landtagswahl – hier im Land darauf verständigt, genau einen solchen periodischen Sicherheitsbericht einzuführen, weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass er uns wichtige Einblicke in die Sicherheitslage unseres Landes verschafft. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von Regina Kopp-Herr [SPD])

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Zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation der Polizei

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“Wir brauchen regelmäßige Dunkelfeldstudien, um abschätzen zu können, wie es um die Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen bestellt ist”

Zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation der Polizei

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Golland, Sie haben eine Wahl gewonnen, gerade in der Innenpolitik, weil Sie unglaublich viel Stimmung gemacht haben, weil Sie Populismus verbreitet haben, weil Sie nicht an sachlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen interessiert waren. Damit haben Sie die Wahl gewonnen. Ob das für die innere Sicherheit und unsere Debattenkultur in diesem Land gut war, das bezweifele ich, ehrlich gesagt.

Herr Lürbke ist offenbar schon im Wahlkampfmodus, vielleicht auch im internen Wahlkampfmodus. Keine Ahnung, was bei Ihnen gerade abgeht. Ich finde es wirklich unredlich und unsachlich, wie Sie hier argumentieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich finde es unglaublich, dass Sie sagen: Alles, was wir machen, ist super gut und toll; Rot-Grün hat ja überhaupt nichts hinbekommen. – Ganz ehrlich, Herr Lürbke, vier Jahre nach dem Regierungswechsel kann ich es nicht mehr hören.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] – Christian Dahm [SPD]: Selbstherrlich!)

Kommen Sie doch mal zurück zu einer sachlichen Fachpolitik, zu einer Sachebene. Dann kommen wir vielleicht weiter. Ich wollte mich bei diesem Tagesordnungspunkt eigentlich gar nicht aufregen, aber ich kann es einfach nicht mehr hören.

Zu Beginn der Rede möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums für die Arbeit danken, die sie sich bei der Beantwortung der Großen Anfrage gemacht haben. Sie haben auf rund 400 Seiten unglaublich viele Daten zusammengetragen. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.

(Christian Dahm [SPD]: So macht man das!)

Ich danke aber auch der SPD-Fraktion für den Versuch, eine Art Bestandsaufnahme zum Thema „Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen“ hinzubekommen. Die SPD hat sehr viele Bereiche abgefragt, die die Polizei als Organisation selbst betreffen, aber auch die Kriminalitätsbekämpfung.

Aus der Antwort der Landesregierung wird deutlich, wie groß das Aufgabenspektrum der Polizei in Nordrhein-Westfalen ist, wie viele Bereiche von Beschäftigten es in den einzelnen Dezernaten, in den Referaten, auf den jeweiligen Leitungsebenen der Dienststellen, in den Landesoberbehörden, im Innenministerium gibt. Es wird deutlich, was alles zum Thema „innere Sicherheit“, zum Thema „Polizei“ dazugehört.

Ich will heute gar nicht auf die vielen verschiedenen Aspekte eingehen, sondern vor allen Dingen auf eines hinweisen: Die Antwort der Landesregierung zum Thema „Kriminalitätsentwicklung“ macht sehr deutlich, dass wir einen periodischen Sicherheitsbericht brauchen, der sich nicht nur aus der Datenquelle der Polizeilichen Kriminalstatistik speist.

Wir haben schon häufig darüber diskutiert, und wir hatten dazu auch eine sehr gute Anhörung. Ist der Antrag schon abgelehnt worden? – Ich glaube, nicht. Ich meine, er ist noch im Verfahren und wird in einer der nächsten Innenausschusssitzungen aufgerufen. Dann gäbe es seitens CDU und FDP noch die Chance, dem zuzustimmen.

Das wäre sehr wichtig und notwendig. Denn die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik sind allein, ohne wissenschaftlich fundierte Einordnung, wenig brauchbar. Die PKS, die Polizeiliche Kriminalstatistik, ist – das ist hinlänglich bekannt – eine Eingangsstatistik. Das heißt, dort werden nur ermittelte Tatverdächtige aufgeführt, aber die Statistik sagt rein gar nichts darüber aus, ob eine Tat am Ende auch nachgewiesen wird, ob es zu einem Urteil kommt. Insofern hilft es leider auch nicht, nur die abgefragten Zahlen zu den Verurteilten in den verschiedenen Jahren danebenzulegen, weil Sie ja gar nicht wissen, ob sich die Taten und die Fälle aufeinander beziehen.

Ich habe mich gerade beim Innenministerium für die Beantwortung der Anfrage auf über 300 Seiten bedankt. Insofern tut es mir ein bisschen leid für die viele Arbeit, die Sie sich damit gemacht haben. Aber, wie gesagt, eigentlich brauchen wir andere Instrumente, um die Kriminalitätsentwicklung zu betrachten und zu beurteilen.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE])

Das hat auch die Anhörung in Innenausschuss sehr deutlich gemacht. Wir brauchen einerseits eine Verlaufsstatistik aus PKS und aus den Justizstatistiken, um überhaupt beurteilen zu können, wie effektiv die Kriminalitätsbekämpfung ist. Wir brauchen andererseits auch mehr Dunkelfeldstudien. Wir Grüne haben immer wieder Dunkelfeldstudien für die einzelnen Kriminalitätsfelder gefordert.

Herr Reul, es wurde gerade von einer Kollegin darauf hingewiesen, dass der Beginn dieser Legislaturperiode schon fast vier Jahre her ist. Ganz zu Beginn dieser Legislaturperiode saß ich noch im Rechtsausschuss, und wir hatten damals nachgefragt, wann denn die Verlaufsstatistiken kommen würden, das Aufeinanderabstimmen von PKS und Justizstatistiken. Damals wurde uns aus dem Justizministerium gesagt, dass man das Projekt von Rot-Grün, eine Verlaufsstatistik einzuführen, fortführen möchte und angeblich das Innenministerium dabei federführend sei. Entweder ist seitdem nicht nichts passiert – das fände ich sehr bedauerlich –, oder es ist etwas passiert, aber bisher nicht präsentiert worden. Das wäre auch sehr schade.

Ich will noch mal dafür werben, dass wir da weiterkommen und vorangehen. Es ist immerhin gut, dass es jetzt schon eine erste Dunkelfeldstudie zum Thema „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“ gegeben hat, vorgestellt von Herrn Reul und Frau Scharrenbach. Aber wir müssen über solche punktuellen Studien hinausgehen. Wir brauchen regelmäßige Dunkelfeldstudien, um abschätzen zu können, wie es um die Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen bestellt ist.

Das wäre für uns Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker sehr wichtig, um bemessen zu können: Welche Instrumente brauchen wir? Wie viele Haushaltsmittel müssen wir bereitstellen? Denn es geht hier um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Das ist ein herausgehobenes Feld, für das wir einfach mehr brauchen, auch mehr Hintergrundwissen.

Ich will sehr dafür werben, dass wir unsere Sicherheitspolitik, unsere Innenpolitik auf ein verlässlicheres Fundament stellen als die reine Polizeiliche Kriminalstatistik oder das objektive Sicherheitsgefühl von Herrn Lürbke. Wir brauchen da einfach mehr. Dafür möchte ich gern werben. Lassen Sie uns das bitte gemeinsam angehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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Antrag der SPD-Fraktion zu Geldautomatensprengungen

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“Banken, Sparkassen und andere Geldautomatenbetreiber stärker in die Pflicht nehmen”

Zum Antrag der SPD-Fraktion zu Geldautomatensprengungen

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Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der damalige Innenminister Ralf Jäger sagte im Innenausschuss Ende Oktober 2016, wie ich finde, sehr zutreffend – dem werden Sie gleich auch zustimmen, Herr Lürbke –: „Geldautomatensprengungen sind die moderne Form des Banküberfalls geworden.“ Das ist also ähnlich zu dem, was Sie gerade von sich gegeben haben.

Ende 2016 war es schon ein Jahr her, dass im Oktober 2015 im LKA Nordrhein-Westfalen eine Ermittlungsgruppe gegründet worden war, um sich gezielt der Bekämpfung der Geldautomatensprengungen zu widmen.

Werfen wir doch noch mal einen Blick auf die Zahlen: Im Jahr 2016 waren es 136 Fälle in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen sanken dann 2017 auf 92 Fälle. Seit 2018 steigen die Fälle wieder, und 2020 ist mit 176 Fällen der traurige Rekordhalter. Neben NRW sind auch Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Hessen betroffen, Hessen im Jahr 2019 sogar mit der höchsten Häufigkeitszahl.

(Beifall von Hartmut Ganzke [SPD])

Doch das ändert am Befund nichts. Wir erwarten auch hier vom Innenminister mehr Engagement; da kann ich mich der SPD nur anschließen. Ich finde es total wichtig, dass es nämlich nicht nur um den Diebstahl hoher Summen und um extreme Sachbeschädigung geht, sondern es ist sehr besorgniserregend, dass die Täter vermehrt Sprengstoff einsetzen, um verstärkte Sicherungen zu brechen.

Damit steigt auch die Gefahr für Passantinnen und Passanten, durch herumfliegende Splitter verletzt zu werden, für Anwohnerinnen und Anwohner, zum Beispiel durch Einsturzgefahr des Gebäudes, aber auch für die Einsatzkräfte von Feuerwehr, von Polizei durch herumliegende Trümmerteile oder nicht explodierten Sprengstoff.

Diese Gefahren sind ein gewichtiger Grund, warum wir uns mit diesem Thema stärker auseinandersetzen müssen. Schon 2016 war klar: Wenn die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Menschen gefährdet sind, muss dringend gehandelt werden. Das haben wir auch damals schon gemacht.

Leider ist Herr Golland nicht da. Vielleicht ist es auch kein Zufall; man weiß es nicht. Es tut mir sehr leid, Herr Lürbke, aber ich muss in dieselbe Kerbe schlagen; das müssen Sie sich leider noch mal anhören.

Seit 2015, also seit mehr als fünf Jahren, diskutieren wir im Innenausschuss immer wieder über dieses Thema, bis 2017 sehr stark von der Opposition vorangetrieben, von den Abgeordneten Golland und Lürbke. Nun, im Jahr 2021, schauen wir auf 2020, drei Jahre nach dem Regierungswechsel. Wir müssen sagen: Es gab mit 176 Geldautomatensprengungen die meisten Fälle seit ihrer Erfassung durch die Polizei.

Herr Lürbke, ich sage ja gar nicht, dass die Polizei und die Landesregierung nichts tun würden – das ist gar nicht der Punkt –, aber wir erwarten mehr.

(Beifall von Monika Düker [GRÜNE)

Wir erwarten mehr Engagement. Das hätten Sie damals genauso getan, nur wahrscheinlich in einer wesentlich anderen Tonlage, wesentlich weniger sachlich, als wir gerade versuchen, dieses Thema zu diskutieren.

(Beifall von den GRÜNEN und von Hartmut Ganzke [SPD])

Noch mal einen Schritt zurück: Es ist bekannt, dass die Täter überwiegend aus den Niederlanden kommen; im Jahr 2016 stammten ca. 75 % der Tatverdächtigen aus den Niederlanden. Sie begehen ihre Taten sehr gut organisiert und schnell. Sie fliehen mit gestohlenen und ebenso schnellen Autos zurück über die Grenze.

Deshalb halte auch ich die Erhöhung des Fahndungsdrucks und die Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen mit den niederländischen Behörden für wichtig; das steht jetzt auch im Antrag. Ich kann das nur unterstützen.

Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dieses Thema in den Verfahren, wenn er sich mit den Niederlanden trifft – es gibt immer wieder Gespräche zwischen beiden Regierungen, und das ist auch gut so –, anzusprechen.

Wichtig finde ich aber die Erkenntnis, dass die Täter aus den Niederlanden offenbar nach Nordrhein-Westfalen und in andere Bundesländer ausweichen, weil es in den Niederlanden schwieriger geworden ist, Geldautomaten zu sprengen, als bei uns. Die Banken in den Niederlanden haben ihre Automaten schneller und effektiver gegen Sprengungen gesichert, sodass sich der Aufwand dort schlichtweg nicht mehr lohnt.

Deshalb müssen wir uns neben dem Fahndungsdruck und der Zusammenarbeit auch darüber unterhalten, wie wir gemeinsam mit den Banken, mit Sparkassen und mit anderen Geldautomatenbetreibern dafür sorgen können, dass die Geldautomaten abgesichert werden, sodass es auch hier gar nicht mehr zum Versuch der Sprengung kommt.

Herr Kollege Ganzke hat es gerade schon angesprochen: Die Lösung kann nicht sein, dass Geldautomaten abgebaut werden. Es ist insbesondere für ältere Menschen fatal, wenn sie ihr Bargeld nicht mehr vor Ort abheben können. Auch ich gehöre, obwohl ich ganz bestimmt nicht der älteren Generation angehöre, zu einer Personengruppe, die lieber mit Bargeld als mit Karte zahlt. Auch ich sehe das Problem, dass Geldautomaten nicht abgebaut werden können;

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

gerade im ländlichen Raum sind wir uns da sehr einig. Deshalb müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir Banken, Sparkassen und andere Geldautomatenbetreiber stärker in die Pflicht nehmen können.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Möglicherweise ist die gesetzliche Schutzpflicht auf Bundesebene ein Weg. – Damit bin ich auch fertig mit der Rede. Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Hartmut Ganzke [SPD])

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“Krisensituationen machen Menschen besonders anfällig für Verschwörungsmythen”

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Zu Verschwörungsmythen

Rede zum Antrag der GRÜNEN im Landtag zu Verschwörungsmythen

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben in der aktuellen Coronapandemie, dass Verschwörungsmythen eine deutliche Verbreitung finden. Ich stimme Frau Freimuth zu: Verschwörungsmythen sind keine neue Erscheinung. Die Kollegin Müller-Witt hat eben schon die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zitiert. Dort wurde für die Jahre 2018 und 2019 erhoben, dass 46 % der Befragten angaben, es gebe geheime Organisationen, die Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen würden.

Lange Zeit – das hat auch Herr Golland gesagt – wurden Personen, die an Verschwörungsmythen glauben, als Spinner abgetan. Aber wir wissen, dass Verschwörungsmythen gefährlich sind. Sie zerstören das Vertrauen in staatliche Institutionen. Sie sind nicht immer – da gebe ich Ihnen sogar recht, Herr Golland –, aber sie sind häufig mit rechten Einstellungen verbunden.

(Kopfnicken von Gregor Golland [CDU])

Verschwörungserzählungen und rechtsextreme Ideologien sind gegenseitig anschlussfähig. Antisemitische, antifeministische und andere menschenverachtende Erzählungen finden sich häufig wieder in Verschwörungserzählungen.

Deshalb überrascht es nicht, dass die rechtsterroristischen Taten in Halle, in Hanau, aber auch in Christchurch oder in Utøya auch getrieben waren durch den Glauben an solche Verschwörungsmythen.

Deshalb, Herr Golland, bin ich doch sehr fassungslos über die politische Einordnung, die Sie hier eben vorgenommen haben.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir wissen, dass Krisensituationen Menschen besonders anfällig machen für Verschwörungsmythen, denn diese Verschwörungserzählungen sind ja ein Versuch, wieder Kontrolle über eine Situation zu erlangen.

Katharina Nocun, die Autorin des Buches „Fake Facts“, sagt – Zitat –:

„Der Glaube an eine Verschwörung kann ein Hilfskonstrukt sein, um Ordnung in das Chaos zu bringen.“

Der Glaube an Geheimwissen dient der Selbstaufwertung.

Das sind alles Faktoren, weshalb Verschwörungsmythen gerade in einer Krise Hochkonjunktur erleben.

Ich glaube, wir sind uns hier einig, dass wir uns auch Monate und Jahre nach der Pandemie, wenn diese hoffentlich irgendwann zu Ende ist, immer noch mit diesem Phänomen der Verschwörungsmythen auseinandersetzen müssen.

Wer sich ganz konkret und alltäglich immer wieder mit Verschwörungsmythen konfrontiert sieht, das sind Angehörige oder Freunde und Freundinnen von Personen, die an diese Verschwörungsmythen glauben. Das sind genau diese Angehörigen und Bekannten, die aktuell versuchen, sich Hilfe zu holen, die Beratung brauchen, wie sie mit der eigenen Mutter oder mit dem Freund umgehen sollen, wenn sich diese nur noch Videos und Nachrichten von Verschwörungstheoretikern anschauen oder versuchen, andere Menschen zu „bekehren“, indem sie zum Beispiel sagen, dass man keine Maske tragen soll und dass sich ältere Angehörige nicht impfen lassen sollen.

Wir haben mit der Sektenberatung NRW gesprochen, die selbst sagt, dass sie momentan ein Vierfaches an Anfragen von Hilfesuchenden bekommt, die Unterstützung brauchen, wie sie ganz konkret mit solchen alltäglichen Situationen zu Hause, in der eigenen Familie oder in ihrem Bekanntenkreis umgehen sollen. Die Sektenberatung sagt aber auch, dass zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Glaube an Verschwörungsmythen häufig schon sehr weit vorangeschritten ist.

Deshalb fordern wir mit diesem Antrag, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Fachstellen ein Konzept erarbeitet, damit dieses persönliche Umfeld im Umgang mit dem Thema „Verschwörungsmythen“ gestärkt wird, und zwar auch – davon bin ich fest überzeugt –, weil das vermutlich diejenigen sind, die aufgrund ihrer persönlichen Beziehung am ehesten noch etwas bewegen können.

Dass CDU und FDP sich jetzt diesem Antrag nicht anschließen können, finde ich persönlich sehr bedauerlich. Mich hat es aber auch nicht sehr gewundert. Es ist trotzdem schade. Denn das, was Sie sagen, es würde schon ganz viele Beratungsangebote geben, stimmt so einfach nicht. Es gibt die Beratungsangebote in dieser Form einfach nicht.

Das ist ausdrücklich keine Kritik an der Landesregierung oder an der Landeszentrale für politische Bildung, die auch schon ganz viel tut. Aber ich meine, dass wir hier einen Baustein haben, der bislang noch fehlt in der Beratungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Denn, ja, es gibt die Sektenberatung, es gibt auch die mobile Beratung gegen Rechtsextremismus. Nach der Logik von Herrn Golland sind die übrigens gar nicht zuständig. Natürlich gibt es diese Beratungsstellen. Aber ein explizites Angebot zur Beratung des Umfeldes von Menschen, die Verschwörungsmythen anhängen und sich immer weiter von demokratischen Haltungen entfernen, gibt es derzeit nicht.

Hier setzt unser Antrag an. Ich finde es schade, dass Sie ihn ablehnen wollen.

Ich habe aber trotzdem eine Bitte an Sie. Bei Herrn Golland ist die Bitte, glaube ich, vergebens.

(Gregor Golland [CDU]: Frau Schäffer!)

Aber, Herr Kaiser und liebe Landesregierung, ich würde Sie bitten, weil ich glaube, dass Sie dieses Thema im Blick haben – das finde ich richtig, und es wird auch nach der Pandemie wichtig bleiben –: Bitte nehmen Sie den Gedanken trotzdem mit. Führen Sie doch einfach die Gespräche mit den Beratungsstellen, und horchen Sie da mal nach, ob es nicht eine Lücke im Beratungssystem gibt. Setzen Sie das doch einfach um.

Ich sage Ihnen auch zu, dass wir nicht auf der Urheberschaft für diese Idee beharren werden. Machen Sie es einfach. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

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