Pressemitteilung: Videoüberwachung kann Gewalt nicht verhindern

Zur Diskussion um eine Ausweitung der Videoüberwachung nach dem Fund einer Bombe am Bonner Hauptbahnhof erklärt Verena Schäffer, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

„Die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und Bahnhöfen ist ein vorhersehbarer Reflex, der dieser Debatte nicht gerecht wird. Ein Mehr an Videoüberwachung wird TerroristInnen nicht von ihren Taten abschrecken oder diese gar verhindern. Damit wird den Bürgerinnen und Bürgern eine scheinbare Sicherheit vorgegaukelt, die letztendlich nicht eingelöst werden kann. Statt unsere Freiheitsrechte für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit einzuschränken, brauchen wir effektive Sicherheitsbehörden, Kooperation der verschiedenen Behörden und gut qualifiziertes Personal.“

Rede: Dienstrechtsanpassungsgesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dienstrechtsreform stellt einen der großen thematischen Schwerpunkte der Innenpolitik in dieser Legislaturperiode dar – vielleicht sogar eine der größten Herausforderungen, die wir uns für diese Legislaturperiode vorgenommen haben, und zwar auch deshalb, Herr Jung, weil Schwarz-Gelb es von 2005 bis 2010 verpennt hat, sich die Dienstrechtsreform vorzunehmen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Sie hätten eigentlich schon mit der Föderalismusreform 2006 handeln müssen. Das haben Sie aber nicht getan. Insofern finde ich es ein bisschen schwierig, uns verantwortlich zu machen, wenn man die Chance als Landesregierung selber verschlafen hat.

Jetzt davon zu reden: „Ja, wir brauchen mehr für den öffentlichen Dienst“, und gleichzeitig im Innenausschuss und im Haushaltsausschuss immer wieder den Tanz hinzulegen, nie wirklich Vorschläge zu machen, wie wir auf der einen Seite die Schuldenbremse einhalten sollen, und auf der anderen Seite mehr Stellen fordern, passt nicht so richtig zusammen. Daran zeigt sich auch, dass Sie eigentlich überhaupt kein Konzept haben, wie es mit dem öffentlichen Dienst weitergehen soll.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir haben uns eine umfassende Dienstrechtsreform vorgenommen, um den öffentlichen Dienst weiterhin leistungsfähig und effizient zu machen und seine Attraktivität insbesondere für Fachkräfte zu steigern. Wir haben uns dabei in der Tat viel vorgenommen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, mal einen Blick in den Koalitionsvertrag zu werfen.

Wir haben uns die Veränderung des Laufbahnrechts, aber auch die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft vorgenommen. Wir wollen altersgerechte Arbeitsbedingungen. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Wir wollen gleiche Karrierechancen für Frauen. Auch das Gesundheitsmanagement wird ein großes Thema sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich habe es gerade schon angesprochen: Die Schuldenbremse 2020 haben wir alle miteinander als Herausforderung vor uns. Wir haben hier gestern ausführlich über den Haushaltsentwurf 2013 diskutiert. Wir haben deshalb immer klar gemacht: Es darf mit der Dienstrechtsreform keine neuen Kosten geben. Genau das ist die große Herausforderung, die wir vor uns haben. Wir müssen das Ganze auf der einen Seite fachpolitisch, auf der anderen Seite aber aus Sicht des Haushalts diskutieren.

Unser Ziel dabei ist klar: Wir müssen die unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringen. Wir brauchen einen gerechten, einen leistungsfähigen und einen effizienten Staatsdienst. Man könnte auch schlicht sagen: Wir brauchen einen modernen öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die Dienstrechtsreform werden wir – insofern, Herr Jung, können Sie nicht heute schon den großen Wurf von uns verlangen – in zwei Stufen vornehmen. Das haben wir immer so angekündigt, und das werden wir auch machen. Wir diskutieren heute über die erste Stufe, und zwar über das Dienstrechtsanpassungsgesetz, bei dem es um die Anpassung – deshalb der Titel des Gesetzes – an aktuelle Rechtsprechung und geänderte Gesetzgebung geht. Ich will jetzt nur einige Punkte nennen, die in diesem Gesetzentwurf enthalten sind und zum Teil auch schon genannt wurden.

Zum einen geht es um die Neuordnung der Professorenbesoldung. Sie haben alle mitbekommen, dass es Anfang des Jahres ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben hat: Zukünftig soll das Grundgehalt für eine W2-Professur um 690 € und das Grundgehalt für eine W3-Professur um 300 € angehoben werden. Das bedeutet in der Konsequenz, dass in NRW das Durchschnittsgehalt einer W2-Professur mit Zulagen zukünftig dem Gehalt einer Richterin bzw. eines Richters am Landgericht entspricht. Wir setzen damit nicht nur das Urteil aus Karlsruhe um, sondern erkennen auch die Leistungen der Professorinnen und Professoren hier in NRW an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Sechste Schulrechtsänderungsgesetz, also die Einführung der Sekundarschule, das CDU, SPD und Grüne hier gemeinsam beschlossen haben, zieht natürlich auch beamtenrechtliche Konsequenzen nach sich. Wir werden den gesetzlichen Änderungsbedarf mit diesem Gesetzentwurf vollziehen. Ich gehe davon aus, dass uns die CDU auch hierbei unterstützen wird.

Noch ein Punkt, der uns Grünen sehr wichtig ist: die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Wir nehmen anders als die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Sommer ernst und werden deshalb die eingetragenen Lebenspartnerschaften rückwirkend bis 2001 gleichstellen. Wir stehen damit zu unserem Wort, Lesben und Schwulen gleichzustellen, weil wir wissen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft eben keine Bedrohung unserer Gesellschaft ist, sondern eine bereichernde Realität. Wir würden uns freuen, wenn die CDU mit Herrn Laschet ihre ideologische Politik ablegen und mit uns an einem Strang ziehen würde.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Insgesamt sollte dieses Anpassungsgesetz eigentlich unstrittig sein, weil wir, wie gesagt, Änderungen aufgrund von aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung vollziehen. Die eigentliche Diskussion über die große Dienstrechtsreform – das ist dann die zweite Stufe – werden wir zukünftig noch führen. Das wird die große Herausforderung sein, die wir hier innen- und haushaltspolitisch miteinander zu diskutieren und zu klären haben. Da freue ich mich auf die gemeinsame Diskussion auch mit den Oppositionsfraktionen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Rede: Rechtsextremismusdatei im Polizeigesetz NRW

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bekanntwerden des rechtsterroristischen NSU hat schonungslos offengelegt, wie katastrophal fehlerhaft die Sicherheitsbehörden hier gearbeitet haben, welche Auswirkungen mangelnde Sensibilität im Bereich Rechtsextremismus und das Gerangel um Zuständigkeiten, das Sitzenbleiben auf Informationen, ganz konkret auf Menschenleben hatten.

Herr Kruse, die Frage der WE-Meldung haben wir im Ausschuss ausreichend diskutiert und meines Erachtens geklärt. Nichtsdestotrotz werden wir uns die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Berlin in Bezug auf Nordrhein-Westfalen, wenn der Abschlussbericht vorliegt, genau angucken. Deshalb – das möchte ich hier noch einmal betonen – ist es gut, dass die grüne Bundestagsfraktion damals dafür gesorgt hat, dass es diesen Untersuchungsausschuss in Berlin überhaupt gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

In unserer ersten Diskussion über den NSU, die wir vor etwas über einem Jahr geführt haben, habe ich den norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg zitiert, der nach den Anschlägen in Oslo und Utoya gesagt hatte: „Unsere Antwort wird mehr Demokratie und Offenheit sein.“ Ich habe das damals sehr bewusst zitiert, weil nach dem Aufdecken des NSU sehr schnell der Ruf nach mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Eingriffsbefugnissen laut geworden ist.

Für uns Grüne gilt der Grundsatz: Für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit – das ist es häufig, wenn wir über bestimmte Maßnahmen diskutieren – werden wir die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgeben. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss immer gewahrt bleiben.

Alle Sicherheitsmaßnahmen, die mit Eingriffen in die Bürgerrechte verbunden sind, müssen sich an zwei verfassungsrechtlichen Bedingungen messen lassen: Erstens müssen sie erforderlich und zweitens verhältnismäßig sein.

Bürgerrechte gelten nun einmal auch für Verfassungsfeinde. Das ist in einem Rechtsstaat so, und das ist auch gut so. Deshalb schauen wir als Grüne auf die Verbunddatei Rechtsextremismus unter den Gesichtspunkten der Bürgerrechte und der Verhältnismäßigkeit, aber auch der Wahrung des Trennungsgebotes von Polizei und Verfassungsschutz. Das sind Grenzen, die für uns unbedingt auch gewahrt bleiben müssen.

Die Errichtung der Verbunddatei macht deutlich, worin ein Fehler der Sicherheitsbehörden im Falle NSU lag. Die Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder und des Bundes haben mangelhaft miteinander kooperiert und schlichtweg Informationen nicht weitergegeben. Es ist richtig, wenn dieser Informationsaustausch im Bereich Rechtsextremismus nun gefördert wird, wie das auch beim Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus bereits der Fall ist. Auch die Verbunddatei kann hier aus unserer Sicht Sinn machen, solange das Trennungsgebot und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Ich hätte mir aber vom Bundesgesetzgeber gewünscht, dass er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie die Evaluation der Antiterrordatei abwartet. Denn die Rechtsextremismus-Datei – das hat Herr Kruse bereits gesagt – ist nach dem Vorbild der Antiterrordatei im Bereich Islamismus aufgebaut worden.

Beim Bundesverfassungsgericht – Sie werden die Debatte verfolgt haben – liegt gerade eine Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei, insbesondere bezogen auf das Trennungsgebot sowie die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Daten von Kontaktpersonen.

Die Evaluation der Antiterrordatei hätte es schon längst geben müssen. Die Frist ist bereits abgelaufen.

Aber auch hier sieht man, dass die schwarz-gelbe Regierung in Berlin anscheinend die Bürgerrechte nicht so hoch bewertet – so viel zum Thema FDP und liberale Partei.

(Beifall von den GRÜNEN – Dr. Joachim Stamp [FDP]: Das ist ja wohl ein Treppenwitz!)

– Es ist so. Die Frist ist abgelaufen. Sie können ins Gesetz gucken.

Ich finde, man hätte auf die Evaluation und das Urteil warten müssen, denn bei den Fragen, die wichtige Grundsätze unseres Rechtsstaates berühren, sollte der Gesetzgeber immer gründlich prüfen und vorgehen.

Der Fehler der Sicherheitsbehörden liegt aber nicht nur in der mangelnden Kooperation begründet – auch das wissen wir im Prinzip seit einem Jahr –, sondern auch in der fehlenden Sensibilität hinsichtlich der Gefahr von Rechtsextremismus. Deshalb ist es mit einer Verbunddatei alleine nicht getan. Denn eine Verbunddatei wird immer von Menschen mit Informationen gefüttert. Das sind Personen, die geschult sein müssen, die sensibilisiert sein müssen, damit sie auf der einen Seite die Verbunddatei auch wirklich mit relevanten Informationen versorgen und auf der anderen Seite nicht so viele unwichtige Daten eingeben, dass man einen undurchsichtigen Datensumpf schafft, durch den nachher niemand mehr durchblicken kann.

Betreffend die Sensibilisierung – das vielleicht noch als Anmerkung – sehe ich den vielleicht größten Handlungsbedarf – nicht nur in Bezug auf die Behörden, sondern auch was Gesellschaft, was uns, die Politik, angeht, aber auch beispielsweise die Medien. Denn nur dann, wenn wir für dieses Thema Sensibilität schaffen, werden wir Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus effektiv bekämpfen können.

(Beifall von den GRÜNEN und der FDP)

Nichtsdestotrotz werden wir als grüne Fraktion der Änderung des Polizeigesetzes zustimmen, damit die nordrhein-westfälische Polizei an der Rechtsextremismus-Datei teilnehmen kann.

Die entsprechende rechtliche Grundlage für die Rechtsextremismus-Datei ist auf Bundesebene geschaffen worden. Wir hätten uns da noch striktere Regelungen in Bezug auf den Eilfall oder die Kontaktpersonen gewünscht.

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Kollegin, Sie kommen zum Ende?

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, ich komme zum Ende. – Aber natürlich werden wir es der Polizei in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, an dem Verbund von 35 anderen Behörden auf Bundes- und auf Länderebene teilzunehmen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Dr. Orth.

Pressemitteilung: Innenminister müssen die Beweismittel verlässlich prüfen

Zur Diskussion über ein erneutes Verbotsverfahren gegen die NPD vor der morgen stattfindenden Konferenz der Innenminister erklärt Verena Schäffer, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

„Die NPD ist eine rechtsextreme, menschenfeindliche Partei mit dem Ziel, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Verbindungen zwischen der NPD mit den gewaltbereiten Autonomen Nationalisten und freien Kameradschaften sind nicht zuletzt beim Verbot des ‚Nationalen Widerstands Dortmund‘ deutlich geworden. Ein Verbot der rechtsextremen Partei wäre ein klares Signal, dass die NPD verfassungsfeindlich ist, und würde der Neonazi-Szene insgesamt eine finanzielle und organisatorische Schwächung zufügen. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren sind aber aus guten Gründen sehr hoch. Deshalb sind die Innenminister aufgerufen, sich nur dann für ein erneutes Verbotsverfahren einzusetzen, wenn das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Belastbare Beweise sind jetzt wichtiger als voreiliger Aktionismus.

Im Fall eines erfolgreichen Parteienverbots wäre das jedoch kein Grund, die Arbeit gegen Rechtsextremismus weniger intensiv zu verfolgen. Menschenfeindliche Ideologien sind in der Gesellschaft weit verbreitet und bilden den Nährboden für rechte Gewalt. In NRW sind insbesondere freie Neonazi-Kräfte aktiv, die äußerst gewaltbereit sind und immer wieder Menschen angreifen und bedrohen. Deshalb setzen wir weiterhin auf Opferberatung und Demokratieerziehung. Mit einem integrierten Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus werden wir eine nachhaltige und verzahnte Strategie von Opferschutz, Prävention und Hilfen für AussteigerInnen entwickeln.“

Pressemitteilung: Friedrich riskiert Fehlstart

Zum neuen Terrorabwehrzentrum in Köln, das heute von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich eröffnet wird, erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

„Der Bundesinnenminister hat aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der NSU-Morde offenbar nichts gelernt, sonst hätte er die Bedeutung einer Abstimmung mit den Ländern erkannt. Stattdessen eröffnet er im Alleingang ein Terrorabwehrzentrum, das schon jetzt durch die organisatorische Hauruck-Aktion zu einem Fehlstart verurteilt ist. Wir können uns kein weiteres Nebenher und Konkurrenzdenken von Behörden und Ämtern leisten. Solange das Gesamtkonzept nicht geklärt ist und wichtige Fragen zu Aufgaben und Organisation unbeantwortet sind, ist es richtig, dass sich Nordrhein-Westfalen nicht beteiligt.

Wir müssen die Vermischung der unterschiedlichen Themenbereiche, wie sie Herr Friedrich in dem Terrorabwehrzentrum plant, vermeiden. Die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus ist falsch, weil es sich um unterschiedliche Phänomene mit unterschiedlichem Gefahrenpotenzial handelt. Beides in einem Atemzug zu nennen, bedeutet auch, den Fokus auf die tatsächlich größere Gefahr für unsere Gesellschaft zu verstellen. Zu einer Verharmlosung des Rechtsextremismus darf es nicht wieder kommen.“

 

Positionspapier zum Verfassungsschutz

Seit Bekanntwerden der menschenverachtenden Mordserie durch den NSU vor einem Jahr begleitet uns zu Recht die Kritik an den Sicherheitsbehörden. Die Angehörigen der Ermordeten wurden lange Zeit wie Verdächtige behandelt, sie haben ihr Vertrauen in unseren Rechtsstaat verloren. Die bis jetzt bekannt gewordenen Fehler bei den Ermittlungen machen klar, dass die Politik nicht einfach zur Tagesordnung übergehen darf.

Der Vertrauensverlust ist vor allem gegenüber dem Verfassungsschutz groß. Die Grüne Fraktion im Landtag NRW hat deshalb ein Positionspapier für mehr Transparenz, mehr Kontrolle und klarere Regeln beschlossen. Unter anderem mit diesen zwei Reformvorschlägen könnte NRW damit auch bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen:

1.) Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums öffentlich machen:

  • Derzeit unterliegen alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes in NRW der Geheimhaltungspflicht, darunter auch die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG). Wir brauchen mehr Transparenz, um Vertrauen wiederzugewinnen, und wir brauchen mehr Öffentlichkeit, um Kontrolle zu schaffen.
  • Wir wollen in NRW mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums öffentlich machen, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und andere Abgeordnete zu den Sitzungen kommen sowie Tagesordnungen und Protokolle einsehen können.

2.) Ein V-Leute-Gesetz, das den Einsatz verbindlich regelt:

  • Der demokratische Rechtssaat bewegt sich beim Einsatz von V-Leuten auf einem sehr schmalen Grat, aber die Informationen von V-Leuten sind zu relevant, um auf sie verzichten zu können. Umso wichtiger sind Kontrollmechanismen und klare Kriterien zur Verhältnismäßigkeit beim Einsatz von V-Leuten.
  • Wir legen mit dem Positionspapier einen Kriterienkatalog für den Einsatz von V-Leuten vor. Diese sollen nicht wie bisher in einer geheimen Richtlinie festgeschrieben werden, sondern wir wollen eine gesetzliche Regelung in einem  V-Leute-Gesetz, um die Kriterien verbindlicher zu machen und eine öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen. Damit wäre NRW das erste Bundesland mit einer gesetzlichen Regelung zum Einsatz von V-Leuten.

Wir machen damit einen Aufschlag für die konkrete Diskussion über die Reform des Verfassungsschutzgesetzes NRW, aber auch für die bundesweite Diskussion um die Veränderungen bei den Verfassungsschutzämtern.

Das Papier kann hier heruntergeladen werden: http://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Publikationen/Sonstiges/Positionspapier_Verfassungsschutz.pdf