Meine Rede zur Vorratsdatenspeicherung

Meine Rede zum Antrag der Piratenfraktion (Drucksache 16/4436).

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte meine Rede mit einem Zitat beginnen:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst wird und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“

Wer meint, dieses Zitat wäre im Zusammenhang mit der anlasslosen und massenhaften Überwachung unserer Daten durch die amerikanische NSA oder den britischen GCHQ gefallen, der irrt. Das Zitat stammt vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils vom 02. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung. Gegen das Gesetz hat es eine breite bürgerrechtliche Bewegung gegeben. Über 34.000 Menschen hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt und letztendlich Recht bekommen. Denn die anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung ist ein tiefer Eingriff in unsere Privatsphäre.

Mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung werden alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie zu dem Zeitpunkt der Datenerhebung und -speicherung keine Straftaten begangen haben. Unsere Daten sollen also präventiv erhoben und gespeichert werden, weil es denkbar wäre, dass wir alle zu Kriminellen oder Terroristinnen und Terroristen werden. Damit wird die Unschuldsvermutung praktisch ausgehebelt; das halten wir Grüne nicht für verhältnismäßig und haben uns deshalb immer gegen eine anlasslose Bevorratung von Daten ausgesprochen!

Es stimmt zwar, dass keine Daten über die Inhalte der Kommunikation gespeichert werden sollen, sondern „nur“ die Verkehrsdaten. Aber allein mit den Verkehrsdaten kann rekonstruiert werden, war wann wie lange mit wem und von wo aus kommuniziert hat. Damit lassen sich bereits Bewegungsprofile von jedem von uns erstellen, denn wir alle kommunizieren ständig und produzieren Mengen an Daten.

Der Satz „ich habe nichts zu verbergen“ ist fatal, denn schon mit der Speicherung der Verkehrsdaten kann die Ausübung unserer Freiheitsrechte beeinträchtigt werden oder um es mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts auszudrücken:

„Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ist geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigten kann.“

Dieser Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts ist nichts hinzuzufügen.

Nach den schrecklichen Anschlägen vom 11. September 2001 hat es eine Reihe von Verschärfungen in den Sicherheitsgesetzen gegeben. Die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung war eine konkrete Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid im März 2004. Allerdings kann eine Bevorratung von Daten keine Terroranschläge verhindern so wie eine Videobeobachtung im öffentlichen Raum ebenfalls keine Straftaten verhindern kann, sondern allenfalls Informationen für die Ermittlungen liefern. Man darf den Bürgerinnen und Bürger keine angebliche Sicherheit vorgaukeln, die man letztendlich nicht einlösen kann, und im gleichen Atemzug die Bürgerrechte mit einem nicht einzuhaltenden Versprechen einschränken.

Derzeit sind noch zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in denen die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten in der Europäischen Union überprüft werden. Wir warten gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofs. Diese Entscheidung des EuGH sollte abgewartet werden, bevor neue Pläne zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemacht werden.

Sowohl über die Videoüberwachung als auch über die Vorratsdatenspeicherung hat dieses Parlament in der Vergangenheit mehrfach diskutiert und wird es voraussichtlich auch zukünftig tun. Der Standpunkt der Grünen ist dabei klar: Wir lehnen eine anlasslose Regelung zur Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Freiheitsrechte ab. Dass wir damit einen Dissens mit unserem Koalitionspartner haben, ist allgemein bekannt. Bekannt ist aber auch, wie Koalitionen in solchen Fällen abstimmen und entsprechend werden wir uns verhalten.

In Richtung Piraten will ich aber auch noch einmal betonen, dass die Piraten mit diesem verkürzten Antrag offensichtlich keine qualifizierte inhaltliche Debatte führen wollten, die es aus meiner Sicht bedarf, sondern einzig allein die Koalition über eine Bundesfrage spalten.

Meine Rede zum Haushalt /Einzelplan 03 Ministerium für Inneres und Kommunales

Meine Rede zum Haushalt /Einzelplan 03 Ministerium für Inneres und Kommunales (Drucksache 16/4403)

Es gilt das gesprochene Wort.

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meinen Redebeitrag mit einem etwas ernsteren Thema beginnen; denn mir ist es wichtig, dass wir hier auch noch einmal über das Thema „Flüchtlinge“ sprechen, das ebenfalls zum Bereich der Innenpolitik gehört.

Weltweit sind 45 Millionen Menschen auf der Flucht. Bis zum Jahresende werden in Deutschland rund 100.000 Menschen erwartet, die einen Erstantrag auf Asyl stellen, davon ca. 20.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Man kann also wahrlich nicht davon sprechen, dass das eine Überforderung der Gesellschaft sei. Vielmehr liegt es schlichtweg in unserer Verantwortung – da sind wir uns hoffentlich auch einig –, dass auf der Flucht befindliche Menschen in Deutschland Schutz bekommen und dass wir uns dieser Verantwortung auch hier in Nordrhein-Westfalen stellen.

NRW gibt für Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2014 insgesamt knapp 209 Millionen € aus. Das bedeutet – das hat der Kollege Stotko auch schon gesagt – ein Plus von knapp 70 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr.

Aufgrund der steigenden Zahlen von Asylsuchenden steigen die Landeszuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, das wir hier gleich auch noch diskutieren werden, um rund 27 Millionen € auf insgesamt 91 Mil-lionen €. Als Land lassen wir die Kommunen da nicht alleine, was die Mehrkosten angeht. Das werden wir im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschließen.

Wir werden aber – auch das hat Kollege Stotko schon gesagt – im Rahmen eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen 400.000 € zusätzlich für die soziale Beratung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit stehen insgesamt 3 Millionen € für freie Träger zur Unterstützung Asylsuchender zur Verfügung. Ich finde das richtig und denke, dass wir damit auch unserer Verantwortung gerecht werden.

Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass es immer wieder rechtspopulistische Kräfte gibt, die die Themen „Asyl“, „Flüchtlinge“ und „Flüchtlingsschutz“ für sich ausnutzen. Deshalb möchte ich hier noch einige Sätze zum Thema „Rechtsextremismus“ verlieren, obwohl das Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus in einem anderen Einzelplan angesiedelt ist, nämlich im Einzelplan 07 des MFKJKS.

Wir setzen auf den Dreiklang von Prävention, Opferschutz und Repression. Wir stellen Geld für Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt, für mobile Beratungsteams und für dieses Landesprogramm, das wir mit der Zivilgesellschaft gemeinsam ausarbeiten, zur Verfügung.

Zum Thema „Zivilgesellschaft und Ehrenamt“ möchte ich auch noch etwas sagen, und zwar im Zusammenhang mit den Haushaltsmitteln für die Feuerwehr. Wir haben im Einzelplan 03 eine neue Titelgruppe für das Ehrenamt in der Feuerwehr geschaffen. Damit stellen wir Gelder für eine Ehrenamtskampagne zur Verfügung. Schließlich muss man sich vor Augen führen, dass 73 % der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen auf rein ehrenamtlicher Basis arbeiten. Diese müssen wir stärken. Das ist auch notwendig, um die Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum weiterhin aufrechtzuerhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Gerne will ich aber auch auf die Polizei eingehen. Hier sind gerade schon sehr kruse Sachen gesagt worden

(Lachen von der CDU)

– sehr krude Sachen gesagt worden; Entschuldigung; es war wirklich ein Versprecher –, was die Polizei angeht. Festzustellen ist eine totale Realitätsverweigerung bei der FDP, wenn die FDP hier sagt, die Grünen wollten Stellen abbauen. In Wahrheit will die CDU die Stellen abbauen.

(Lachen von der CDU)

Sie hat den Änderungsantrag gestellt, 16 Millionen € im Personaletat der Polizei einzusparen. Das halte ich für unverantwortlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber auch die FDP muss erkennen, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine Alterung bei der Polizei haben und dass wir nicht sagen, es gebe wegen des demografischen Wandels der Gesellschaft weniger Straftaten.

Nein, es gibt eine Alterung bei der Polizei. Es wird in den nächsten Jahren mehr Pensionierungen als Neueinstellungen geben. Wir stellen zwar eine hohe Zahl von neuen Polizistinnen und Polizisten ein. Sie kommen im Haushaltsjahr 2014 das erste Mal auf den 1.400 Stellen, die wir neu geschaffen haben, an. Das sind die Polizeibeamtinnen und ?beamten, die 2011 in die Ausbildung gegangen sind. Sie kommen jetzt im nächsten Haushaltsjahr an. Wir haben gesagt, dass wir noch mehr ausbilden wollen, um die Abbrecherquote zu kompensieren. Trotzdem müssen wir uns bewusst sein, dass es mehr Abgänge geben wird als Neueinstellungen. Das kann man ganz klar ausrechnen, wenn man sich die Altersstruktur anschaut.

Auch dem muss sich die FDP stellen. Wir haben die Verantwortung, dass die innere Sicherheit nicht darunter leidet. Wir müssen Aufgabenkritik betreiben und Strukturen optimieren, damit wir weiterhin Polizistinnen und Polizisten auf der Straße haben.

Noch ein paar Sätze zum Thema „Open Government“, weil wir die Haushaltsberatungen, die für den großen Einzelplan 03 eigentlich viel zu kurz angesetzt sind, in Verbindung mit dem Antrag der Piraten zu Open Data führen.

Die Koalition hat vereinbart, dass wir eine Open-Government-Strategie mit den Zielen Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit brauchen. Diese Strategie soll im Januar 2014 verabschiedet werden. Wir haben das auch finanziell noch einmal untermauert. SPD und Grüne haben entsprechende Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. Wir stellen ein bisschen mehr als 1 Million € – das finde ich sehr viel, wenn man sich insgesamt anguckt, unter welchen Sparzwängen wir stehen – für die Open-Government-Strategie zur Verfügung.

Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen mit den anderen Fraktionen dazu und haben auch noch das Informationsfreiheitsgesetz vor uns, das wir weiterentwickeln wollen zu einem Transparenzgesetz. Wir freuen uns auf die Diskussion dazu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Christof Rasche [FDP]: Zehn Minuten!)

Veranstaltung: „Wer ist hier anders?! Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW“

Ich möchte Sie und Euch zur gern zur 2. Veranstaltung der Reihe „Grün gegen Rechts“ mit dem Thema Wer ist hier anders?! Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW am Freitag, 13. Dezember 2013 von 13:45 bis 19:45 Uhr in den Landtag einladen. Nähere Informationen und das Programm können der Einladung entnommen werden.

Rassismus und andere menschenfeindliche Einstellungen sind in der Mitte der Gesellschaft weit verbreitet, wie uns die verschiedenen Studien der vergangenen Jahre immer wieder deutlich gemacht haben. Die vielen gesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre von Sarrazin bis zur „kleinen Hexe“ haben gezeigt, wie tief Rassismus und andere Vorstellungen von Ungleichwertigkeiten im Mainstream unserer Gesellschaft verankert sind. Sie sind ursächlich für alltägliche Diskriminierungen und Ausgrenzungen aus gesellschaftlichen Strukturen.

Neben autoritären und chauvinistischen Vorstellungen sowie einer Verherrlichung des Nationalsozialismus und dem Wunsch nach einer „Volksgemeinschaft“ bilden sie den Kern rechtsextremen Denkens. Der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft legitimiert die rechtsextreme Ideologie und hat zu einer Verharmlosung der Gefahr durch den Rechtsextremismus beigetragen. Nicht nur zur Zurückdrängung des Rechtsextremismus ist eine Auseinandersetzung mit den menschenfeindlichen Ideologien in der Gesellschaft unumgänglich. Auch zur Herstellung von Chancengerechtigkeit und gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen ist die Bekämpfung von Ungleichwertigkeitsvorstellungen notwendig.

 

Darüber wie sich Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, also Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus, Sexismus, Homophobie sowie die Abwertung von Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, in NRW darstellen, wie sie in gesellschaftlichen Strukturen wirken und welche Wege der Auseinandersetzung und Bekämpfung möglich sind, wollen wir auf unserer öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Hinweis: Die Veranstalterin macht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Personen, die der rechtsextremen Szene angehören oder durch rassistische Äußerungen auffallen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Anmeldungen bitte bis zum 11.12.13 an Hasret Karacuban per E-Mail: hasret.karacuban@landtag.nrw.de

Regionalkonferenzen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus

Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW wird in den nächsten Wochen fünf Regionalkonferenzen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus der Landesregierung durchführen. Das Land NRW arbeitet zurzeit an der Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Entwicklung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus. Mit den Regionalkonferenzen möchte die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in NRW VertreterInnen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in den Regionen die Möglichkeit geben, spezifische Herausforderungen, Erwartungen und Bedarfe zu diskutieren. Die Ergebnisse der Regionalkonferenzen werden  in die Entwicklung des integrierten Handlungskonzepts eingebracht.

Die fünf Regionalkonferenzen finden statt (die Links führen zu den jeweiligen Flyern):

14.11. RB Düsseldorf (Alte Papierfabrik, Friedrich-Ebert- Str. 130, 42117 Wuppertal)

15.11. RB Arnsberg (Haus Villigst, Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte)

05.12. RB Köln (Rautenstrauch-Joest-Museum, Cäcilienstraße 29-33, 50667 Köln)

06.12. RB Münster (JugendGästehaus Aasee, Bismarckallee 31, 48151 Münster)

11.12. RB Detmold (Volkshochschule der Stadt Bielefeld, Historischer Saal, Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld)

Pressemitteilung: Grüner Aufruf zur Unterstützung Edward Snowdens

Edward Snowden hat mit seinen Enthüllungen den Menschen- und Bürgerrechten einen großen Dienst erwiesen. Bündnis 90/Die Grünen haben bundesweit eine Kampagne für den sicheren Aufenthalt von Edward Snowden in Deutschland gestartet. Der ehemalige NSA-Mitarbeiter soll vor einem möglichen Untersuchungsausschuss in Deutschland aussagen können. Die Petition kann ab sofort unter http://www.gruene.de/meine-kampagne/gebt-edward-snowden-eure-stimme.html unterzeichnet werden. (mehr …)

Newsletter gegen Rechtsextremismus Oktober 2013

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

im Mai dieses Jahres hat unsere erste Veranstaltung unserer Reihe „Grüne Strategien gegen Rechtsextremismus“ mit insgesamt neun Tagungen zum Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus stattgefunden. Über das große Interesse daran haben wir uns sehr gefreut. Die nächste Veranstaltung „Wer ist hier?! Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW“ wird am Freitag, den 13. Dezember 2013, von 14 bis 20 Uhr im Landtag NRW sein. Die Einladung mit dem genauen Programm werden wir in den nächsten ein bis zwei Wochen verschicken. Wir würden uns aber freuen, wenn Sie/Ihr die Veranstaltung schon einmal in Ihren/Euren Terminkalendern vormerken und gerne auch weitere Interessierte darauf aufmerksam machen würden/würdet.

In diesem Newsletter möchten wir gerne über Aktuelles in der Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Landtag NRW berichten.

Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße aus dem Landtag!

Verena Schäffer

 

Inhalt des Newsletters:

1.)   Save-The-Date: Veranstaltung „Wer ist hier anders?!“ am 13. Dezember 2013 im Landtag NRW

2.)   Aus- und Fortbildung der Polizei im Bereich Rechtsextremismus

3.)   Zahl der rechtsextremen Straftaten in NRW auf Höchststand

4.)   Haushaltsmittel und Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus

 

1.)    Save-The-Date: Veranstaltung „Wer ist hier anders?!“ am 13. Dezember 2013 im Landtag NRW

Rassismus und andere menschenfeindliche Einstellungen sind in der Mitte der Gesellschaft weit verbreitet, wie uns die verschiedenen Studien der vergangenen Jahre immer wieder deutlich gemacht haben. Auch in der Debatte um diskriminierende Elemente in Kinderbüchern zu Anfang des Jahres wurde deutlich, wie tief Rassismus und andere Vorstellungen von Ungleichwertigkeiten in unserer Gesellschaft verankert sind. Sie sind ursächlich für Diskriminierungen und Ausgrenzung im Alltag und innerhalb von Institutionen. Sie bilden neben autoritären und chauvinistischen Vorstellungen sowie einer Verherrlichung des Nationalsozialismus und dem Wunsch nach einer „Volksgemeinschaft“ den Kern rechtsextremen Denkens. Der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft legitimiert die rechtsextreme Ideologie und hat zu einer Verharmlosung der Gefahr durch den Rechtsextremismus beigetragen. Zur Zurückdrängung des Rechtsextremismus ist deshalb eine Auseinandersetzung mit den menschenfeindlichen Ideologien in der Gesellschaft unumgänglich.

Darüber wie sich Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, also Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus, Sexismus, Homophobie sowie die Abwertung von Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, in NRW darstellen und welche Wege der Auseinandersetzung und Bekämpfung möglich sind, wollen wir auf unserer öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Rechtsextremismus- und Antirassismusarbeit diskutieren:

„Wer ist hier anders?!“ Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rassismus in NRW am Freitag, den 13. Dezember 2013, von 14:00 bis 20:00 Uhr im Landtag NRW in Düsseldorf

Nachfragen und Anmeldung bitte an Hasret Karacuban: hasret.karacuban@landtag.nrw.de; Tel. 0211 884 4321 

Das Programm und weitere Informationen werden wir sobald wie möglich versenden und auf unserer Website www.gruen-gegen-rechts.de einstellen. Dort finden Sie/findet ihr auch weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe.

 

2.)    Aus- und Fortbildung der Polizei im Bereich Rechtsextremismus

Aus der praktischen Arbeit gegen Rechtsextremismus und auch von vielen Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt wird kritisiert, dass es bei der Polizei oft an Sensibilität für das Thema fehlt und die Erfassung von Straftaten nicht immer der Einschätzung der Betroffenen entspricht. Auch im Rahmen unserer Veranstaltung „Rechte Gewalt: Aus Sicht der Betroffenen. Konsequenzen für Politik und Gesellschaft.“ am 24. Mai wurden diese Fragen intensiv diskutiert. Dabei wurde auch gefordert, den Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus stärker in der Polizeiausbildung zu verankern.

Um uns ein Bild davon zu machen, wie das Themenfeld in der Polizeiausbildung derzeit integriert ist, haben wir das Innenministerium um einen schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses gebeten. Der Bericht liegt vor und wurde in der Sitzung des Innenausschusses am 10. Oktober diskutiert. In der Polizeiausbildung sind bereits heute Inhalte zum Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus enthalten, weitere Angebote dazu werden im Rahmen der Fortbildung gemacht. Dennoch gibt es aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf u.a. bezüglich der Definition von „interkultureller Kompetenz“, auf die mehrfach in dem Bericht hingewiesen wird. An dem Thema werden wir weiterhin dran bleiben und uns u.a. das auf Seite 3 des Berichts beschriebene „Rahmenkonzept Prävention im Phänomenbereich der PMK Rechts der Polizei NRW“ nach dessen Fertigstellung vorstellen lassen.  

Hier finden Sie/findet Ihr den Bericht des Innenministeriums.

 

3.)   Zahl der rechtsextremen Straftaten in NRW auf Höchststand

Erneut haben wir das Innenministerium um Auskunft über die Straftaten der politisch-rechts motivierte Kriminalität sowie antisemitische Straftaten in NRW für das Jahr 2012 und das erste Halbjahr 2013 gebeten. Das Ergebnis bietet weiter Anlass zur Sorge: Nachdem 2011 mit 3.015 Straftaten mit politisch rechter Motivation in der Polizeistatistik schon eine deutliche Steigerung zu 2010 erfasst wurde, liegt die Zahl der Straftaten 2012 mit 3.024 noch einmal darüber. Ein leichter Anstieg ist ebenfalls bei den Gewaltdelikten zu verzeichnen. Mit 192 politisch rechts motivierten Gewalttaten (darunter 167 Körperverletzungen) im Jahr 2012 ist erneut ein trauriger Höchststand rechtsextremer Gewalt in NRW zu verzeichnen.

Auch für 2013 ist keine Entspannung in Sicht. In der ersten Jahreshälfte kam es bereits zu 1.418 rechtsextremen Straftaten, darunter 82 Gewaltdelikte (74 Körperverletzungen). Als lokale Schwerpunkte sind Dortmund (293 Straftaten 2012; 89 1. Hälfte 2013), Düsseldorf (111; 78), Köln (111; 65) und Essen (103, 60) zu erkennen. Diese Tatbestände stehen oftmals in unmittelbarem Zusammenhang zu örtlichen Demonstrationen und anderen Aktionen und Veranstaltungen von Neonazis.

Die Dunkelziffer liegt wahrscheinlich noch um ein Drittel über diesen Werten. Zudem kann die alltägliche Dimension rassistischer Diskriminierung und Ausgrenzung nicht von der Statistik erfasst werden. Die hohe Gewaltbereitschaft der Neonazis wird durch diese Zahlen wieder bestätigt. Trotz der Einschüchterung der rechtsextremen Szene durch die Kameradschaftsverbote in 2012 tritt der harte Kern der Szene in der Öffentlichkeit weiterhin offensiv auf und führt ihre Aktionen nun im Rahmen der Partei „Die Rechte“ fort.

Die Antwort zu meiner Anfrage können Sie/könnt Ihr hier für 2012 und hier für die erste Hälfte 2013 herunterladen.

 

4.)   Haushaltsmittel und Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus

Zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erstellung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus und Rassismus sind wir in diesem Jahr einen guten Schritt weiter gekommen. Nachdem im letzten Jahr das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus die Arbeit aufgenommen hat, wurde in 2013 im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport eine Projektgruppe eingerichtet, die die bisherige Arbeit des Landes im Bereich der Rechtsextremismusprävention evaluieren und darauf aufbauend ein Handlungskonzept entwickeln soll. In diesen Prozess sollen zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure mit ihrer Expertise einbezogen werden.

Im Haushaltsplan 2013 sind die Mittel auf insgesamt 1.050.000 Euro aufgestockt worden – davon sind 200.000 Euro für die Arbeit der Projektgruppe eingeplant und die weiteren 850.000 Euro für die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus vorgesehen. Die beiden Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt erhalten in diesem Jahr jeweils 209.000 Euro. Auch die fünf mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in NRW konnten mit jeweils 23.000 Euro zusätzlich zur Bundesförderung auch von Landesseite gestärkt werden. Außerdem konnte das Land die Aussteigerberatung „Neue Wege in Ausbildung und Arbeit – NinA NRW“ vor der Schließung bewahren, indem es sie bis zum Ende des Jahres 2013 fördert. Der Bund hatte die Förderung Mitte 2013 eingestellt. Wir hoffen, dass der Bund auf Druck der Länder die Förderung in 2014 wieder aufnimmt.

Die Haushaltsansätze aus dem Jahr 2013 sind in derselben Höhe in den Haushaltsplanentwurf 2014 überrollt worden. Allerdings soll sich die Verteilung der Mittel etwas ändern: Für 2014 ist geplant, die Opferberatungsstellen mit je 250.000 Euro (insgesamt 500.000 Euro) und die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus mit je 40.000 Euro (insgesamt 200.000 Euro) zu fördern. Die Beratungen zum Haushalt 2014 dauern derzeit noch an. Die Anhörung des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2014 wird am 7. November 2013 stattfinden. Wir freuen uns, dass wir für den Themenkomplex Rechtsextremismus und Rassismus Heiko Klare von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Münster als Sachverständigen in der Anhörung des Haushaltsausschusses gewinnen konnten.

Eine detailliertere Übersicht über den Stand zum Landesprogramm gegen Rechtsextremismus sowie über die Förderung des Landes im Bereich Rechtsextremismusprävention finden Sie/findet Ihr hier im Bericht des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport auf den Seiten 7 und 8.

Außerdem möchten wir auf die fünf Regionalkonferenzen hinweisen, die zur Erstellung und Konzeptionierung des Landesprogramms / integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus dienen sollen:

  •         Am 14.11.2013 im Regierungsbezirk Düsseldorf
  •         Am 15.11.2013 im Regierungsbezirk Arnsberg
  •         Am 05.12.2013 im Regierungsbezirk Köln
  •         Am 06.12.2013 im Regierungsbezirk Münster
  •         Am 11.12.2013 im Regierungsbezirk Detmold

Infos und Einladungen dazu unter: http://www.mobile-beratung-nrw.de/home/aktuelles/106-regionalkonferenz