Pressemitteilung: Jugend-Landtagsabgeordnete in den Startlöchern

Vom 18. Bis zum 20. Juli findet in Düsseldorf der 5. Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Aus ganz NRW reisen Jugendliche im Alter zwischen 15  und 21 Jahren an, um drei Tage lang auf den Stühlen der Landtagsabgeordneten Platz zu nehmen und über die Themen „(Begleitetes) Fahren mit 16“ und „Keine Fete an Feiertagen“ zu diskutieren. Das Besondere ist, dass die Beschlüsse der Jugendlichen kurze Zeit später in den realen Ausschüssen des echten Landtags auf der Tagesordnung stehen werden.  Landtagspräsidentin Carina Gödecke wird, begleitet von ihren Vizepräsidenten, die Veranstaltung heute um 16.00 Uhr im Plenarsaal eröffnen.

 

Den Platz von Verena Schäffer  wird Rene Adiyaman aus Witten einnehmen und an Fraktionstreffen und Ausschusssitzungen teilnehmen, die geladenen Expertinnen und Experten anhören und als Höhepunkt in der Plenardebatte abstimmen.

 

Die Wittener Landtagsabgeordnete Verena Schäffer freut sich über die Einführung der Jugendlichen in die parlamentarische Arbeit: „Es ist schön zu sehen, wie viele junge Menschen so großes Interesse an der politischen Arbeit zeigen. Besonders freue ich mich darüber, dass wir es geschafft haben, dass auch Großveranstaltungen des Landtages inklusiv gestaltet werden, sodass Rene Adiyaman als Blinder gleichberechtigt an dem Jugendlandtag teilhaben kann.“

Höhepunkt des diesjährigen Jugend-Landtags wird wieder die Plenarsitzung am Samstag, den 20. Juli 2013 sein. Diese wird auch per Livestream im Internet übertragen und kann von jedermann verfolgt werden. Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchertribüne sind erwünscht und herzlich eingeladen.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind jederzeit beim Jugend-Landtag willkommen.  Anmeldung wird erbeten an den Sachbereich Jugend und Parlament, Dorothea Dietsch, Telefon (0211) 884-2450, E-Mail dietsch@landtag.nrw.de.

Meine Rede zum Ehrenamt bei der Feuerwehr und den „Kinderfeuerwehren“

Meine Rede zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/1167

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum gehen soll, mit Vernunft und nicht mit Ideologie abzustimmen, dann frage ich mich schon, warum Sie auf der einen Seite vor drei Wochen gesagt haben: „Wir schieben die Abstimmung noch einmal; wir wollen das Ganze noch einmal diskutieren“, um auf der anderen Seite das Gesprächsangebot und das Angebot, gemeinsam zu schauen, wie wir mit diesem Thema weiter umgehen, auszuschlagen. Das finde ich, ehrlich gesagt, dann auch ein bisschen peinlich. Dieses Angebot hätten Sie durchaus annehmen können. Ich frage mich, warum Sie überhaupt die Abstimmung schieben, wenn Sie nachher nicht gesprächsbereit sind. Aber okay, das muss man vielleicht auch nicht verstehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Dieses Thema haben wir in der Tat schon häufiger diskutiert. Wir haben auch Einigkeit darüber, dass wir die Kinderfeuerwehren gut finden und sie im FSHG verankern wollen. Insofern sehe ich gar keinen Dissens, was diese Resolution angeht, die auch von den Grünen in Siegen unterstützt wurde.

Uns geht es – das haben wir hier auch mehrfach deutlich gemacht – um den Zeitplan und um die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über die Novellierung des FSHG, die im Herbst dieses Jahres ohnehin ansteht, einzubinden. Der Verband der Feuerwehren in NRW – darauf hat der Kollege Stotko schon hingewiesen – plädiert auch dafür, es so zu machen und das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über das FSHG einzubinden.

Die Kinderfeuerwehren haben einen ganz entscheidenden Vorteil. Sie holen die Kinder nämlich da ab, wo sie sich für die Feuerwehr und das Thema „Brandschutz“ begeistern und eben noch nicht in anderen Vereinen, in anderen Organisationen eingebunden sind. Aber eines muss man auch ganz klar sagen, nämlich dass die Kinderfeuerwehren eben nur ein Baustein sein können, um das Ehrenamt bei der Feuerwehr zu stärken.

Dass wir das Ehrenamt brauchen, das wissen wir alle. Das machen auch die Zahlen darüber sehr deutlich, wie die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen aufgestellt ist. Ich glaube, viele wissen gar nicht, dass die Freiwilligen Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte immerhin 73 % – also drei Viertel – der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen stellen. Das heißt, ein Großteil des Brandschutzes in den Kommunen in NRW läuft über freiwillige Kräfte. Das müssen wir uns auch als hauptamtliche Politikerinnen und Politiker immer deutlich machen. Bei der Freiwilligen Feuerwehr mit Hauptamt sind es immerhin noch 19 %. Das macht deutlich, dass die Berufsfeuerwehren mit Ehrenamt nur 8 % der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen ausmachen.

Deshalb will ich an dieser Stelle die Arbeit und das Engagement der Freiwilligen anerkennen. Ich meine, das kann Politik nicht oft genug machen.

Natürlich ist die Politik auch dafür zuständig, dass das Ehrenamt innerhalb der Feuerwehr gestärkt wird. Deshalb hat das Innenministerium auch eine Arbeitsgruppe an den Start gebracht. Ich fand sehr interessant, dass der Kollege Stotko und ich der Einladung des Innenministeriums gefolgt sind, beim Auftakt dieser Arbeitsgruppe anwesend zu sein. Die anderen Fraktionen, die sich immer als das Sprachrohr für die Feuerwehren aufschwingen, waren gar nicht vertreten. Es war niemand von CDU, FDP und Piraten anwesend. Das ist eine interessante Feststellung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch bei der Gelegenheit das Ehrenamt gewürdigt hätten, indem Sie zu einer solchen Veranstaltung gekommen wären.

Ich möchte ähnlich wie der Kollege Stotko noch ein paar Punkte aufgreifen, die in dem Rotbuch des VdF genannt werden. Darin stehen einige gute Vorschläge für die FSHG-Novellierung. Einige Vorschläge möchte ich hier gern nennen, was die Stärkung des Ehrenamtes angeht.

Zum einen geht es um den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den Einsatzdienst. An dieser Stelle sind bisher viele Jugendliche für das Ehrenamt der Feuerwehr verloren gegangen. Ich glaube, dass man diese Übergänge verbessern kann.

Der zweite Punkt ist einer, den ich hier schon öfter angesprochen habe, nämlich die Öffnung für neue Zielgruppen. Ich glaube, dass Frauen verstärkt angesprochen werden müssen. Wir haben ja schon 20 % Mädchen und Frauen bei der Jugendfeuerwehr. Deren Anteil kann bei der Freiwilligen Feuerwehr noch erhöht werden. Gleiches gilt für die Öffnung für Menschen mit Migrationshintergrund.

Der VdF spricht aber noch zwei weitere, wie ich finde, sehr wichtige und diskussionswürde Punkte an. Das ist einmal die Öffnung der Feuerwehren für Personen, die nicht mehr unmittelbar für Einsatzaufgaben zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, die aber durchaus für ehrenamtliche Aufgaben bereitstünden etwa im Bereich der Brandschutzerziehung und der Öffentlichkeitsarbeit. Wir alle, die wir in Parteien und Organisationen aktiv sind, wissen, dass viel Arbeit auch im Ehrenamt anfällt, was nicht unmittelbar mit der Tätigkeit des jeweiligen Einsatzgebietes zu tun hat. Von der Gestaltung der Webseite bis zur Mitgliederwerbung, kann man diese Personen sehr gut einbinden.

Wir müssen auch darüber diskutieren, ob man nicht die Höchstaltersgrenze für die Freiwilligen Feuerwehren, die momentan bei 60 Jahren liegt, heraufsetzt in einer Gesellschaft, die älter wird, in der aber Teile der älteren Gesellschaft nach wie vor mit über 60 Jahren sehr aktiv und gesund sind. Es ist zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, denen weiterhin den Einsatz zu ermöglichen.

Diese Vorschläge werden wir bei der FSHG-Novellierung diskutieren müssen. Ich hoffe bei der Diskussion auf Ihre konstruktive Mitwirkung.

Den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zu den Kinderfeuerwehren, den Sie heute abschließend beraten wollen, werden wir ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Rede zu Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte und Rettungskräfte

Meine Rede zum Antrag der CDU Drucksache 16/3442

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der letzten Plenarwoche zu dem Thema „Blockupy“ – das war ein Antrag der Piraten, über den wir diskutiert haben – gesagt, dass wir als Landtagsabgeordnete, insbesondere also diejenigen, die auch Mitglied im Innenausschuss sind, Verantwortung für die Polizei tragen. Dazu gehört auch, für den Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Gewalt – zum Beispiel Beleidigung, Bedrohung, gewalttätigen Übergriffen – zu sorgen.

Das betrifft im Übrigen aber nicht nur die Polizei – das will ich hier deutlich sagen –, sondern auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte, für deren Schutz wir aufgrund ihres hoheitlichen Auftrags ebenso verantwortlich sind.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Jede Person – ich denke, da sind wir uns einig –, die Gewalt erfahren muss – egal, ob in Uniform oder nicht –, ist eine Person zu viel.

Aber ich glaube, dass man den Respekt vor der Arbeit dieser Personengruppen und vor den Individuen bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht über das Strafrecht herstellen kann und dass die Androhung von höheren Strafen Gewalttaten an sich nicht verhindern wird.

Deshalb ist Ihr Antrag reine Symbolpolitik, die Sie kurz vor der Bundestagswahl noch mal herausholen. Sie rüsten wieder einmal verbal gegen Straftäterinnen und Straftäter auf, obwohl Sie dabei ganz genau wissen, dass Sie hier auf eine völlig wirkungslose Forderung setzen!

(Beifall von den GRÜNEN)

Wirkungslos ist sie aus folgenden Gründen: Wenn das Strafmaß schon heute nicht ausgeschöpft wird, so heißt es in Ihrem Antrag, dass „die Täter zumeist ungeschoren mit einer vergleichsweise geringen Geldstrafe davonkommen“, dann ist doch meine erste Frage: Warum wird das Strafmaß bisher nicht ausgeschöpft? – Dazu sagen Sie hier gar nichts. Das finde ich dann doch äußerst dünn.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Der zweite Grund, warum diese Forderung aus meiner Sicht wirkungslos ist – das hat der Kollege Bialas gerade schon gesagt –, ist, dass etwa zwei Drittel der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss standen. Ein Großteil der Taten wird im Affekt begangen.

Verkürzt bedeutet das im Endeffekt, dass potenzielle Täterinnen und Täter das zu erwartende Strafmaß überhaupt nicht interessiert. Vermutlich kennen sie das sie erwartende Strafmaß noch nicht einmal. Deshalb wird man durch die Umsetzung Ihrer Forderung Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht verhindern. Im Gegenteil: Sie befinden sich hier wieder im Rahmen von scheinheiliger Symbolpolitik.

(Beifall von Rolf Beu [GRÜNE] und Lukas Lamla [PIRATEN])

Es ist aber auch überflüssig, was Sie hier fordern, weil Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften wie jeder andere Angriff auf eine Person schon jetzt unter Strafe steht, zum Beispiel unter die Tatbestände Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte fällt.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2011, also vor zwei Jahren, das Strafmaß in § 113 StGB um ein Jahr von zwei auf drei Jahre erhöht. Bei dieser Gesetzesänderung ist aber keine Mindeststrafe eingeführt worden, wie die CDU das hier fordert. Offensichtlich hat die CDU sich da auf Bundesebene nicht durchsetzen können und bemüht nun zum wiederholten Male den Landtag.

Das muss man auch mal sagen: Sie bringen hier innerhalb von drei Jahren zum dritten Mal denselben Antrag ein. Ich finde es, ehrlich gesagt, peinlich, dass Sie, wenn Sie das in drei Jahren nicht durchbekommen haben, es quasi jedes Jahr wieder probieren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Es gibt aus meiner Sicht auch noch einiges, was wir zu diskutieren und abzuwarten haben. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat ja im April 2010 eine Projektgruppe eingerichtet, um eine eigene NRW-Studie zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ zu erstellen. Diese Studie wird von der Uni Kiel durchgeführt. An der Befragung für diese Studie haben in Nordrhein-Westfalen 47 % der Polizeibeamtinnen und -beam­ten teilgenommen, was, wie ich finde, ein ziemlich hoher Rücklauf ist. Die Ergebnisse dieser Studie sollen bis Ende dieses Jahres vorgestellt werden. Ich glaube, dass wir das abwarten sollten, um das Phänomen hier dann noch eingehender diskutieren zu können.

Eines ist, finde ich, aber schon klar – das hat zumindest der „Spiegel“ vor einigen Wochen berichtet, dem wohl eine Vorabversion mit ersten Ergebnissen der Studie vorlag –: Es gibt viele Polizeibeamtinnen und -beamte, die sagen, dass sie psychische Auswirkungen der Gewalt erleben – das ist ein Stück weit klar, wenn es traumatische Erlebnisse sind –, aber nur vier von fünf Beamtinnen und Beamten nehmen Hilfe in Anspruch.

Das wäre für mich ein Punkt, zu sagen, dass wir hier noch einmal daran arbeiten müssen, dass die Beratungsangebote, die zur Verfügung stehen, von den Polizeibeamtinnen und -beamten auch in Anspruch genommen werden und wir hier noch einiges an Verbesserung erzielen können.

Die Reduktion von Gewalt und die Herstellung von Respekt gegenüber der Arbeit von Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Es muss insgesamt unser Ziel sein, Gewalt in der Gesellschaft zurückzudrängen, Ursachen und Bedingungen dafür zu diskutieren.

Ich halte ein höheres Strafmaß, ehrlich gesagt, für überhaupt nicht zielführend. Wir werden die Debatte im Ausschuss zwar noch führen – es ist ja schon in den letzten drei Jahren darüber diskutiert worden; es gab in der letzten Legislaturperiode ja auch eine Anhörung zu diesem Thema; insofern diskutieren wir das gerne noch einmal –, aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass ich die Erfolgsaussichten für Ihren Antrag doch für sehr überschaubar halte.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Dokumentation „Politikum Sport: Zwischen Vielfalt und Diskriminierung“

Dem organisierten Sport kommt eine wichtige gesellschaftspolitische Rolle zu. Er ist der größte Träger des Ehrenamts und als solcher kann er Beteiligungs- und Identifikationsmöglichkeiten für Menschen aus unterschiedlichsten gesellschaftlichen Zusammenhängen schaffen. Doch auch der Sport ist keine Ausnahme, wenn es um gesellschaftlich weit verbreitete menschenfeindliche und diskriminierende Haltungen geht.

Auf den Plätzen, in den Hallen oder auf den Rängen kommt es immer wieder zu rassistischen, antisemitischen, islamfeindlichen, sexistischen, homophoben oder anderen menschenfeindlichen Äußerungen. Auch ist immer wieder zu beobachten, dass Einzelpersonen oder auch Gruppen aus der rechtsextremen Szene in den Strukturen des organisierten Sports versuchen, ihre rechtsextreme menschenfeindliche Gesinnung zu verbreiten. An dieser Stelle sind die Vereine und sowie andere zivilgesellschaftliche Akteure und auch die Politik gefordert, jeder Form von Diskriminierung und Rechtsextremismus entschieden entgegen zu treten.

Wo genau die Probleme liegen, welche Mittel und Maßnahmen sinnvoll sind und an welchen Stellen die Vereine auf die Unterstützung aus Zivilgesellschaft und Politik angewiesen sind, haben wir auf einer Fachtagung der Grünen Landtagsfraktion am 13. März 2012 mit Ronny Blaschke, dem Autor des Buches „Angriff von Rechtsaußen – wie Neonazis den Fußball missbrauchen“, Angelika Ribler, der Leiterin des Projekts „Mobile Interventionsteams gegen Rechtsextremismus im Sport“ der Sportjugend Hessen und Adam Bednarsky vom Verein „Roter Stern Leipzig“ diskutiert.

Hier kann man die Dokumentation der Tagung herunterladen.

Meine Rede zur Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen

Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes  (Drucksache 16/2256)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss eins festhalten – auch wenn ich das bereits im Ausschuss ausgeführt habe, sage ich es gern noch einmal –: Es gab kurz vor der entsprechenden Innenausschusssitzung am 5. Juni diesen wunderbaren Artikel im „Kölner Stadt-Anzeiger, den Sie hoffentlich alle gelesen haben, in dem uns Michael Bertrams, der ja auch nicht irgendjemand ist, bescheinigt hat, wie verhältnismäßig und unbedenklich der Gesetzentwurf ist. Diese Beurteilung tragen wir natürlich gerne mit, weil wir dies in der Tat auch so sehen.

Die Regelungen zur Videobeobachtung in diesem Gesetzentwurf schaffen keinen Überwachungsstaat, sondern sind maßvoll. Die Videoüberwachung findet momentan nur in Mönchengladbach und in Düsseldorf statt. Wenn man sich angeschaut hat, wie das vor Ort tatsächlich läuft und welche Erfolge damit erreicht werden – die Polizei kann beispielsweise schneller vor Ort sein, wenn etwas passiert –, dann kann man diese Regelungen auch mit Recht mittragen.

Nichtsdestotrotz, Herr Schittges, bleiben wir dabei, dass wir wieder eine Befristung haben wollen. Wir verlängern nur um einen bestimmten Zeitraum. Das finde ich richtig. Im Übrigen haben dies auch alle Sachverständigen in der Anhörung begrüßt. Denn das gibt immer wieder die Möglichkeit, über den Sachverhalt diskutieren zu können. Wir wissen alle, dass Themen gerade durch Fristen wieder auf die Tagesordnung kommen. Ich halte es gerade beim Thema „Videobeobachtung“, bei dem es – nicht völlig zu Unrecht – viele Vorbehalte gibt, für richtig, zu sagen: Wir schauen uns das und auch die Evaluierung jedes Mal wieder an, um dann immer wieder neu zu überprüfen, wie es sich entwickelt.

Aber wir haben ja tatsächlich hier auch eine Erneuerung dabei. Wir sagen mit unserem rot-grünen Änderungsantrag, dass wir in Zukunft die Evaluierung noch ein bisschen auf andere Füße stellen wollen. In Zukunft werden auch externe Sachverständige an der Evaluation beteiligt. Ich glaube, dass wir damit die Evaluation auch noch einmal besser machen können und damit auch eine bessere Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen haben.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Das zweite große Thema war der erste Teil des Gesetzentwurfs. Ich glaube übrigens, dass bis zum Schluss nicht alle richtig durchdrungen haben, worüber wir eigentlich reden und dass das Gesetz vor allen Dingen aus zwei großen Themenblöcken besteht. Das eine war die Videobeobachtung. Das andere Thema ist die Ortung von hilflosen Personen, und zwar von Personen, die Suizid angekündigt haben, von vermissten Personen und bei Amokandrohung. Die Regelung, die momentan durch die Generalklausel schon besteht, wird jetzt im Polizeigesetz umgesetzt, was uns das Bundesverfassungsgericht auch mit dem Urteil vom Februar 2012 aufgegeben hat, dass wir zukünftig eine spezialgesetzliche Regelung brauchen.

Das entsprechende Bundesgesetz ist geschaffen worden – die erste Türe. Die zweite Türe schaffen wir mit diesem Polizeigesetz. Auch hier haben wir, finde ich, sehr hohe Hürden eingeführt. Darum muss man auch einfach noch einmal sagen, dass gerade aus parlamentarischer Sicht diese Generalklausel bei der Polizei durchaus auch kritikwürdig ist. Was darf die Polizei alles auf Grundlage der Generalklausel machen, wovon wir als Abgeordnete eigentlich erst einmal gar nicht wissen, was die Polizei alles macht? Natürlich ist das alles rechtsstaatlich, natürlich alles auf Grundlage des Polizeigesetzes.

Nichtsdestotrotz finde ich grundsätzlich unabhängig von diesem Verfassungsgerichtsurteil, dass es ein wesentlicher Fortschritt ist, dass wir hier eine spezialgesetzliche Regelung im Polizeigesetz für dieses Thema schaffen und da hohe Hürden einziehen, und zwar dass die hohe Wahrscheinlichkeit für den Schadensfall gegeben sein muss.

Was wir auch regeln: Da rede ich ein Stück weit gegen die Piraten, weil ich nicht finde, dass der Richtervorbehalt an dieser Stelle der Eingriffstiefe gerecht wird. Die Eingriffstiefe ist an dieser Stelle nicht so hoch. Wir haben aber gleichzeitig mit dem Behördenleitervorbehalt eine gute Regelung gefunden. Ich finde, dass das eine Hemmschwelle ist, sodass es nicht dazu kommen wird, dass das unverhältnismäßig häufig durchgeführt werden wird, ganz im Gegenteil.

Um mit Michael Bertrams zu schließen, glaube ich, dass es in der Tat eine sehr verhältnismäßige Regelung ist, die wir da gefunden haben. Ich würde mich freuen, wenn die CDU zustimmen würde.

Zu der Begründung, dass Sie nur wegen der Befristung nicht zustimmen: Ich glaube, da haben Sie noch ein Argument gesucht, damit Sie dem rot-grünen Gesetzentwurf nicht zustimmen müssen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht in der weiteren Diskussion noch über diesen Schatten springen können und doch noch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Rede zu den Kinderfeuerwehren

 (Drucksache 16/1167)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache liegen wir wohl gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil, Sie fordern die Kinderfeuerwehr. Wir haben dasselbe im Koalitionsvertrag vereinbart. Insoweit können wir alle ein Stück weit abrüsten und wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch wir wollen die Kinderfeuerwehr, und wir wollen sie im FSHG verankern, aber erst im Rahmen der FSHG-Novellierung. Beim Verfahren haben wir also einen Dissens. Wir brauchen auch noch die Diskussion. Die Anhörung hat gezeigt, dass Fragen zum Teil noch offengeblieben sind. Ich finde, das können Sie auch anerkennen.

Das heißt nicht, dass wir die Kinderfeuerwehren im Stich lassen wollen, ganz und gar nicht. Wir erkennen das Engagement der Löschzwerge an. Wir brauchen aber schon die Zeit, um das Thema weiter zu diskutieren. Deshalb bitte ich darum, dass wir wieder ein Stück weit zurückfinden und diese Diskussion nicht so emotional führen, sondern uns in Ruhe im Herbst im Rahmen der FSHG-Novellierung die Zeit nehmen, die Diskussion zu führen und gemeinsam die Kinderfeuerwehr im FSHG zu verankern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Schäffer, ich habe leider die Zwischenfrage des Kollegen Biesenbach nicht mehr gesehen. Wollen Sie die noch zulassen? Sie haben ein bisschen Zeit herausgeholt; das können wir noch machen.

(Zustimmung von Verena Schäffer [GRÜNE])

Herr Kollege Biesenbach erhält das Wort.

Peter Biesenbach (CDU): Vielen Dank, Frau Schäffer, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Ich habe auch verstanden, dass Sie gesagt haben: Wir brauchen noch Zeit, um Dinge zu überdenken. Mir fehlt aber die Fantasie, was Sie bei einem so einfachen Antrag noch überdenken müssen. Können Sie mir das ein bisschen erläutern?

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, zum Glück habe ich im Gegensatz zu Ihnen, Herr Biesenbach, relativ viel Fantasievermögen.

(Heiterkeit von den GRÜNEN und der SPD)

Es gibt wirklich noch offene Fragen, zum Beispiel, was die Kosten angeht. Auch in der Anhörung sind die Kosten für die Ausstattung der Kinderfeuerwehren diskutiert worden. Offen geblieben sind die Fragen: Wer hat die Kosten zu tragen? Welche Ausstattung brauchen die Kinder zum Beispiel an Schuhen, an Bekleidung? Müssen die Kommunen die Kosten tragen oder die Eltern? Welche Eltern können sich das leisten, welche Eltern nicht? Wie geht man damit um? Das Thema „pädagogische Konzepte“ ist gerade angesprochen worden. Es gibt durchaus noch offene Fragen, die man nicht einfach so wegwischen kann. Aber, wie gesagt, wir stehen dazu, dass wir die Kinderfeuerwehr möchten.

(Unruhe)

Herr Biesenbach, Sie hören mir ja nicht einmal zu. – Wir wollen also die Kinderfeuerwehren auch. Wir wollen die Debatte im Rahmen der FSHG-Novellierung mit Ihnen führen und werden dann im Herbst hoffentlich gemeinsam die Kinderfeuerwehren verankern.

(Beifall von den GRÜNEN)