Zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu Clankriminalität

“Ein weiterer Beleg für die antidemokratischen und rassistischen Positionen der AfD”

Zum Antrag der „AfD“-Fraktion zu Clankriminalität

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Debatte, die wir heute Morgen schon geführt haben, ist dieser Antrag aus meiner Sicht ein weiterer Beleg für die antidemokratischen und rassistischen Positionen der AfD.

(Lachen von Markus Wagner [AfD] – Sven Werner Tritschler [AfD]: Geht es noch ein bisschen größer?)

– Sie mögen darüber lachen,

(Markus Wagner [AfD]: Ja, darüber kann man nur lachen!)

aber ich finde, der Rassismus ist bei der Vorstellung dieses Antrags wieder offensichtlich geworden. Es ist inzwischen auch kein versteckter Rassismus mehr, sondern ein offen vorgetragener. Ich finde das wirklich erschütternd, aber auch nicht mehr überraschend, weil wir wissen, dass Sie genau diese Positionen vertreten.

(Christian Loose [AfD]: Ach, Gott!)

Mit diesem Antrag …

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Brauchen Sie ein Taschentuch, Frau Kollegin?)

– Nö, ich brauche kein Taschentuch, aber ich finde, dass man das hier ganz klar benennen muss.

(Christian Loose [AfD]: Bringen Sie doch mal ein Beispiel!)

Die AfD steht für Rassismus und für die Spaltung der Gesellschaft. Das beweisen Sie in jeder Plenarrunde.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dafür liefern Sie uns mit Plenaranträgen, Anfragen usw. zahlreiche Belege. Ich finde, es ist ein Stück weit unsere Pflicht, das so klar zu benennen, weil …

(Christian Loose [AfD]: Benennen Sie es doch mal klar mit einem Beispiel, Frau Schäffer!)

– Entschuldigen Sie bitte, ich brauche keine Beispiele zu nennen. Ich brauche es auch nicht …

(Lachen von der AfD)

Dafür reicht die Rede von Herrn Tritschler heute Morgen.

(Zuruf)

Ich habe das Wort und das möchte ich jetzt auch gerne ergreifen, und ich würde Sie bitten, meiner Rede zu folgen. Ich habe mich deshalb nicht zu rechtfertigen und zu erklären, weil es offensichtlich geworden ist, Herr Loose – dafür brauchen Sie auch nicht zum Fraktionsvorsitzenden zu gehen.

Ich würde gerne ein paar Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen, anhand derer man das ganz gut belegen kann. Im letzten Beschlusspunkt des Antrags ist die Rede davon, dass sich Menschen mit Migrationsgeschichte zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen sollten. – Was soll die kulturelle Identität Deutschlands sein? Das ist weder definiert, noch ist es definierbar, noch verlangt unser Rechtsstaat irgendwelche Bekenntnisse. Der Rechtsstaat verlangt die Einhaltung seiner Gesetze.

Entgegen Ihres Antrags möchte ich festhalten, dass es eine sogenannte Leitkultur als Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht gibt. Was die freiheitlich-demokratische Grundordnung aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ausmacht, sind die im Grundgesetz verbürgten Menschenrechte – für die sich die AfD offenbar am allerwenigsten zu interessieren scheint.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Meinungsfreiheit gehört dazu, Frau Kollegin!)

Insofern ist es widersprüchlich, wenn sich die AfD genau darauf bezieht.

Die Vermengung von Migrationspolitik und Sicherheitspolitik, die Sie hier immer wieder vornehmen, dient dazu, rassistische Vorurteile zu bestärken.

(Zuruf von Thomas Röckemann [AfD])

– Ja, das ist so. – Hier, und das ist absolut unzulässig, wird das kriminelle Verhalten von einzelnen Personen quasi allen Menschen mit Migrationshintergrund pauschal vorgeworfen.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Pauschal allen, genau! Allen!)

Das ist unzulässig, und das ist falsch. Es ist völlig klar, was Sie damit betreiben.

Ich will auch noch ein paar kritische Sätze Richtung Landesregierung sagen, weil wir diese Debatte auch mit Ihnen führen. Ich finde, dass man sie auch führen muss.

Das ist zum einen das Thema „Lagebild Clankriminalität“: Wir haben im Ausschuss an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass wir als Grüne damit ein Problem haben, denn der Begriff „Clankriminalität“ suggeriert, dass alle Familienmitglieder, die einem sogenannten Clan zugerechnet werden, in kriminelle Aktivitäten verwickelt seien.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Wir wissen, dass das nicht stimmt. In einer Vorlage vom Juni 2020 steht: „… der Einstieg in den Clan ist in der Regel die Geburt.“ Das lässt aber völlig außer Acht – und ich finde, da entsteht auch ein falsches Bild –, dass die überwiegende Mehrheit der Angehörigen polizeilich überhaupt nicht in Erscheinung tritt. Ich finde solche Begrifflichkeiten sehr schwierig, weil sie falsche Bilder erzeugen.

Dazu kommt, dass in der Statistik des Lagebildes alle bei der Polizei eingehenden Straftaten gezählt werden, die mutmaßlich von Personen mit einem bestimmten Familiennamen begangen werden. Der Familienname, der Nachname, ist da ausschlaggebend, und zwar unabhängig davon, ob die Tatverdächtigen wirklich einen Bezug zu kriminellen Strukturen haben. Aus meiner Sicht sind solche Statistiken auch einfach unsauber und insofern auch, finde ich, nicht geeignet, in einem Lagebild aufgeführt zu werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Reul, ich muss auch sagen: Auch die Kommunikation ist ja durchaus ein Problem. Sie sagen selber, man will keine Stigmatisierung ganzer Familien. Ich glaube Ihnen das auch, dass Sie das genauso sehen und auch so meinen. Bei der Pressekonferenz im August 2020 – übrigens ein halbes Jahr nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Hanau – haben Sie aber auch gesagt, dass die Zuordnung von Verdächtigen über Familiennamen die Gefahr berge, dass Vorurteile geschürt werden, aber dass die Vorteile, wenn man es eben doch macht, überwiegen.

Ich finde, das ist ein Widerspruch und auch ein Problem in der Kommunikation, weil dann nämlich genau das passiert, was wir jetzt hier auch ein Stück weit erleben, nämlich dass diese Debatte benutzt wird, um Menschen zu stigmatisieren und Vorurteile zu schüren. Ich finde das gefährlich.

Es tut mir leid; ich weiß, ich muss zum Ende kommen. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich habe mich zu lange mit der AfD aufgehalten und dabei meine Zeit verplempert. Das ist sehr bedauerlich.

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Schade, schade!)

Ich will noch einmal klar und deutlich sagen: Wenn es Kriminalität gibt, muss Kriminalität bekämpft werden. Dann muss Strafverfolgung erfolgen, gerade in solchen Bereichen wie „Geldwäsche“, „Immobilienverkäufe“ usw. Da hat der Bund einiges gemacht, da muss aber auch noch nachgelegt werden.

Wir müssen – letzter Satz – aber auch für Perspektiven sorgen. Kettenduldung, Ermöglichung von Schule und Ausbildung – all diese Themen müssen angegangen werden. Da fehlt mir, ehrlich gesagt, das Engagement nach vorne. Es ist seitens der Landesregierung angekündigt, aber passiert ist aus meiner Sicht bislang nicht viel. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Antrag der „AfD“-Fraktion auf Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit

“Es wird so getan, als würde es ein Tabu geben, über ein Thema zu sprechen”

Zum Antrag der „AfD“-Fraktion auf Aktuelle Stunde zur Meinungsfreiheit

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann diejenigen verstehen, die frustriert sind, weil sie inzwischen seit mehr als einem Jahr ihren Job nicht mehr ausüben können und wirklich Sorgen um ihre berufliche Zukunft haben. Menschen, die von Auftritten leben, haben nicht viel zum Leben, wenn keine Auftritte stattfinden können.

Viele Kunst- und Kulturschaffende – ich glaube, das hat uns die Krise noch einmal vor Augen geführt – sind finanziell eben nicht gut abgesichert. Jetzt fehlen die Einnahmen. Das ist tatsächlich eine existenzbedrohende Situation.

Das wissen wir. Deshalb haben wir hier oft im Parlament darüber gesprochen, wie eine Unterstützung in dieser Pandemie aussehen muss. Meines Erachtens geht es aber darüber hinaus auch darum, eine Unterstützung für die Kulturlandschaft nach der Pandemie zu sichern. Wir als Politik sind gefragt, genau für diese Unterstützung zu sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Meinungsfreiheit elementar. Das ist heute schon oft angesprochen worden. Selbstverständlich dürfen Aktionen, Demonstrationen und Versammlungen stattfinden, bei denen auf die Folgen und vielleicht auch auf die Ungerechtigkeiten der Coronaschutzmaßnahmen hingewiesen wird. Man muss dann aber auch aushalten können, wenn andere diese Positionen und Aktionen nicht gut finden, wenn sie widersprechen.

Ich habe Widerspruch zu der Aktion „#allesdichtmachen“. Ich habe diesen Widerspruch und will ihn auch deutlich formulieren, ohne dass ich damit den teilnehmenden Schauspielerinnen und Schauspielern auch nur ansatzweise eine Nähe zu Rechtsextremismus unterstellen würde. Aber zu Meinungsvielfalt und Demokratie gehören die Auseinandersetzung, der Diskurs und der Widerspruch dazu.

Ich habe mir fast alle Beiträge angesehen. In einigen dieser Beiträge wird so getan, als hätte es keine Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung und der Landesregierungen gegeben, als hätte es keine politische Debatte gegeben, als hätte es kein Ringen um die richtigen Maßnahmen hier im Parlament gegeben. Das stimmt aber nicht. Wir diskutieren hier seit einem Jahr über den richtigen Weg. Wir führen teilweise sehr kontroverse Debatten darüber. Erst am Mittwoch haben wir hier sehr heftig gestritten.

Es wurde kritisiert, dass es keine kritische Berichterstattung über die Coronaschutzmaßnahmen in den Medien geben würde. Auch das stimmt nicht. Es gibt eine sehr differenzierte Berichterstattung durch die Medien, die sowohl über die Gefahren des Coronavirus und über die Situation in den Intensivstationen als auch über den Protest gegen die Schutzmaßnahmen berichten.

Was mich wirklich stört und auch verstört, ist die Kommunikationsart, die bei diesen Videos angewandt wurde – einmal abgesehen davon, dass vielleicht Ironie und Satire in diesem Fall nicht funktionieren können, weil es so unterschiedliche Meinungen und eine so polarisierte Debatte gibt. Aber die Kommunikationsart, die hier angewandt wurde – das will ich schon einmal ansprechen –, ist eine Strategie, die auch von Rechtspopulisten angewandt wird.

Ich will hier noch einmal klar betonen: Ich unterstelle den Schauspielerinnen und Schauspielern in keinster Weise eine Nähe zu Rechtsextremismus oder Rechtspopulismus. Aber zu der Analyse, wie diese Videos wirken und weshalb sie diese Wirkung entfalten, gehört dazu, dass man sich die Kommunikation ansieht. Dann muss man sagen: Das ähnelt eben der Kommunikationsstrategie, wie wir sie von Rechtspopulisten kennen.

Es wird so getan, als würde es ein Tabu geben, über ein Thema zu sprechen – und das, obwohl das Thema sehr prominent auf allen möglichen Kanälen debattiert wird.

Ähnlich ist das auch hier. Die Initiatoren sagen, dass nicht genug über die Pandemie diskutiert würde, während die öffentliche Debatte seit über 14 Monaten von der Pandemie geprägt ist. Das ist letztlich ein Kommunikationsmuster, das darauf abzielt, zu behaupten, es gäbe keine Kritik, um die eigene Meinung zu überhöhen und jegliche Kritik an dieser Meinung für unzulässig zu erklären.

Da möchte ich ganz klar widersprechen. Wir haben Meinungsvielfalt. Wir haben Debatten, die stattfinden. Das ist auch gut so in einer Demokratie.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass sich durch diese Videobeiträge sogenannte Querdenker bestätigt fühlen, kann doch – ganz ehrlich – niemanden ernsthaft verwundern. Es war auch absehbar, dass die AfD Beifall klatschen würde.

Dass ein Herr Tritschler heute diese Debatte instrumentalisiert, um die Bundesrepublik mit der DDR gleichzusetzen, finde ich allerdings auch ziemlich entlarvend.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP – Sven Werner Tritschler [AfD]: Zu vergleichen! – Zuruf von Armin Laschet, Ministerpräsident)

– Doch, das hat er. Herr Laschet, hören Sie da noch einmal genau hin. Das hat er getan.

Wenn man sich die Medienrecherchen der letzten zwei Tage anschaut, muss man auch klar konstatieren, dass diese Aktion nahelegt, dass der Beifall durch die Querdenkerszene zumindest durch einen der Initiatoren durchaus bewusst angelegt war. Auch das möchte ich zu bedenken geben.

Die Infragestellung der Gefahr durch das Virus, die Schelte gegen die Politik insgesamt, die Behauptung, die Medien seien gleichgeschaltet: All das knüpft an Narrative an, die von Querdenkern bzw. von Rechtsextremen propagiert werden.

Die Beobachtung der Querdenker durch den Verfassungsschutz hat einen Grund. Warum reden wir über die Querdenker? Warum ist es so relevant, darüber zu diskutieren? Es ist relevant, weil eine Gefahr von Verschwörungsmythen und von dieser Querdenkerszene ausgeht. Verschwörungsmythen untergraben das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat. Verschwörungsmythen sind der Stoff, aus dem Hass und letztlich auch Gewalttaten gegen Minderheiten gemacht sind. Verschwörungsmythen spielten bei den letzten rechtsterroristischen Anschlägen – neben den menschenverachtenden Einstellungen – eine zentrale Rolle.

Deshalb muss man darüber sprechen, welche Gefahr davon ausgeht, ohne – das will ich noch einmal betonen – den Schauspielerinnen und Schauspielern eine Nähe zum Rechtsextremismus zu unterstellen. Das tue ich nicht.

Aber es ist bedenklich, wenn sich sehr bekannte und beliebte Schauspielerinnen und Schauspieler auf diese Art und Weise äußern und wenn bestimmte Szenen dazu Beifall klatschen, sich bestätigt fühlen und damit ihre Ansichten und vielleicht auch ihre Gewalttaten als legitimiert ansehen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass diese Schauspielerinnen und Schauspieler eine gewisse Reichweite aufweisen, weil sie jeden Sonntagabend quasi bei uns im Wohnzimmer zu Hause sind und damit auch eine gewisse Sympathie haben, weshalb das Gesagte als unproblematisch erscheint.

Deshalb – das will ich hier noch einmal klar betonen – ist der Widerspruch, ist die Auseinandersetzung, ist die Debatte darüber, welche Wirkung diese Videos erzielen und erreichen, so wichtig. Deshalb müssen wir auch darüber reden, was sie mit der Gesellschaft machen.

Ja – das wurde hier auch schon mehrfach gesagt –, manche Beiträge und manche Reaktionen sind deutlich über das Ziel hinausgeschossen; das stimmt. Gleichzeitig zeigen aber die Berichterstattung über die Aktion, die vielen Kommentare und die Diskussionen – auch die Diskussion heute –, dass die Meinungsvielfalt und die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt sind und dass wir kontrovers diskutieren können.

Auch wenn die AfD das wieder einmal nicht wahrhaben will – das bedient ja genau ihr Muster, das sie bedienen möchte –, ist klar, dass unser demokratischer Rechtsstaat funktioniert. Das beweisen wir heute wieder einmal. Der Rechtsstaat funktioniert, und die Meinungsfreiheit in diesem Land ist geschützt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP])

Präsident André Kuper: Vielen Dank, Frau Schäffer. –

Der zweite Redebeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt von

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wichtig, dass in einer Debatte zum Thema „Demokratie und Meinungsfreiheit“ so ein Redebeitrag der AfD nicht als Letztes stehenbleibt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich habe ich mich jetzt noch kurz zu Wort gemeldet, weil ich noch auf ein paar Punkte eingehen möchte.

Ich glaube, dass dieses Gegeneinanderaufrechnen von linker oder rechter Gewalt nicht wirklich hilfreich und auch nicht wirklich zulässig ist. Denn eines ist klar, nämlich dass Gewalt niemals ein Mittel einer politischen Auseinandersetzung sein darf. Das ist völlig klar, und das will ich hier noch mal ganz deutlich betonen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Beifall von Christian Loose [AfD] und Sven Werner Tritschler [AfD])

Aber ich will auch ganz klar betonen, dass wir gesellschaftlich gerade in einer Situation sind, in der es sehr stark von Rechtspopulisten, von Rechtsextremisten, von anderen Personen Bedrohungen gegen Menschen gibt, die sich für Flüchtlinge, für unsere Demokratie insgesamt, für Minderheiten einsetzen. Gerade im Internet findet das momentan massiv statt. Das Thema „Hate Speech“ haben wir an dieser Stelle schon diskutiert. Diese Formen, die es annimmt, sind auch darauf ausgerichtet, Menschen einzuschüchtern sollen, zum Beispiel kein kommunalpolitisches Mandat einzunehmen, sich nicht politisch zu engagieren.

Diesen Einschüchterungsversuchen müssen wir ganz klar entgegentreten, weil es nicht sein kann und nicht sein darf, dass Menschen sich so sehr unter Druck gesetzt sehen und Drohungen bekommen, die sich gegen sie und ihre Familien richten, dass sie sich nicht mehr öffentlich für unser Gemeinwohl und unser Gemeinwesen einsetzen. Dagegen müssen wir als Demokratinnen und Demokraten ganz klar handeln.

(Beifall von den GRÜNEN, Dr. Günther Bergmann [CDU] und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Der letzte Wortbeitrag hat sehr deutlich gemacht, dass die AfD diese heutige Debatte instrumentalisiert und die immer gleichen antidemokratischen Narrative von sich gibt.

Ich will hier nicht wiederholen, was Sie im Einzelnen gesagt haben, Herr Tritschler, aber ich glaube, dass Ihre Rhetorik sehr deutlich gemacht hat, wessen Geistes Kind Sie sind.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Henning Höne [FDP])

Ich bin wirklich froh darüber, trotz aller Differenzen und Auseinandersetzungen, die wir im demokratischen Spektrum miteinander führen und auch führen sollten, denn das gehört zur Demokratie dazu, hier in einem Parlament zu stehen, wo es eine starke demokratische Mehrheit gibt, die sich heute ganz klar zur Meinungsfreiheit und zur Demokratie bekannt und die der AfD sehr deutlich widersprochen hat.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD, Bodo Löttgen [CDU] und Henning Höne [FDP])

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz – erste Lesung

“Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können”

Zum Entwurf der Landesregierung für ein Korruptionsbekämpfungsgesetz – erste Lesung

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es richtig, dass wir heute – zu später Stunde, aber trotzdem – in erster Lesung über den Gesetzentwurf diskutieren. Denn ich finde, dass das Thema „Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung“ ein sehr wichtiges Thema ist und wir deshalb hier auch in öffentlicher Debatte darüber beraten sollten.

Vor wenigen Wochen haben wir über die sogenannten Maskendeals gesprochen, bei denen unter anderem Abgeordnete der Union für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zum Kauf von Schutzmasken erhebliche Summen verdient haben. Dieser Maskenskandal hat aus meiner Sicht viel Vertrauen in die Politik zerstört. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, wenn wir uns hier als Abgeordnete, als Landtag mit solchen Themen wie „Lobbykontrolle“, „Transparenz“, aber eben auch „Korruptionsbekämpfung“ beschäftigen.

Wir haben als Innenausschuss vor einigen Jahren eine Fahrt nach Italien gemacht und dort erfahren, was Korruption in einem Land anrichten kann. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in den Rechtsstaat. Korruption führt zu hohen materiellen Schäden. Korruption kann – je nachdem, in welchen Bereichen sie erfolgt – auch mitunter Menschenleben gefährden. Ich meine, das sind sehr gewichtige Gründe, warum wir Korruption bekämpfen müssen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Korruptionsbekämpfungsgesetz jetzt geändert werden. Ich will noch einmal an das Ziel des Gesetzes erinnern. Es geht darum, zu verhindern, dass sich aufseiten des Staates Strukturen bilden, die für Korruption anfällig werden können, und sicherzustellen, dass die öffentliche Hand bei Vergaben über fragwürdige potenzielle Auftragnehmer informiert wird.

Die Gesetzesänderung – das ist in den Wortbeiträgen meiner Vorredner schon deutlich geworden – ist zweifelsohne erforderlich, weil ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes durch die bundesgesetzlichen Vorgaben jetzt wegfallen soll. Daher ist es auch nur logisch, dass wir das Landesgesetz entsprechend ändern, weil wir auf bundesgesetzlicher Ebene jetzt das Wettbewerbsregistergesetz haben. Insofern ist das eine aus meiner Sicht absolut logische Änderung.

Durch das Änderungsgesetz, über das wir heute in erster Lesung diskutieren, soll es noch einige weitere inhaltliche Änderungen geben. So soll die Einführung der Kategorie besonders korruptionsgefährdeter Bereiche in öffentlichen Stellen erfolgen. Auch das ist sicherlich eine Änderung, die nachvollziehbar ist.

Aber ich will auch daran erinnern – ich habe gerade noch einmal recherchiert –, dass wir das letzte Mal das Korruptionsbekämpfungsgesetz vor acht Jahren geändert haben, nämlich 2013. Ich habe mir auch noch einmal ein paar alte Reden durchgelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich auch schon so lange mit an Bord bin in der Innenpolitik. Ich meine, wir hätten damals eine Evaluation gehabt. Ich habe sie nicht mehr finden können. Dazu müsste ich noch einmal in meinem Büro in den Unterlagen suchen. Aber ich meine, es sei damals evaluiert worden. Das ist jetzt schon acht Jahre her.

Ich glaube, dass es gut wäre, wenn wir uns als Parlament bei so einem wichtigen Gesetz – das ist wirklich nicht als Kritik gemeint; bitte nicht falsch verstehen – in der Fachdebatte im Innenausschuss noch einmal Gedanken darüber machen würden, ob das so noch zeitgemäß ist oder ob es womöglich noch weitere Änderungen gibt.

Denn dieses Vergaberegister war ein wichtiger Teil des Korruptionsbekämpfungsgesetzes. Das fällt jetzt weg, weil es auf Bundesebene ersetzt wird. Das klingt alles logisch, ist alles logisch und ist auch so in Ordnung. Aber die Frage ist, ob es auf Landesebene nicht noch weitere Hebel gibt, noch weitere Instrumente gibt, mit denen wir Korruption im Land verhindern und vermeiden können, also auch Prävention betreiben können.

Ich fände es gut, wenn wir uns das gemeinsam – nicht entlang von Parteigrenzen, sondern wirklich gemeinsam – noch einmal anschauen würden und vielleicht auch ein kleines Fachgespräch dazu im Innenausschuss führen würden, weil ich der Überzeugung bin, dass wir an solche Themen wie „Korruptionsbekämpfung“ herangehen müssen, um das Vertrauen der Menschen in unseren funktionierenden Rechtsstaat erhalten zu können und zu stärken.

Deshalb will ich in dieser ersten Lesung mit der Bitte enden, dass wir uns gemeinsam im Ausschuss noch einmal auf den Weg machen, uns den Gesetzentwurf zusammen anschauen und vielleicht gemeinsam auch noch Verbesserungen finden. – Vielen Dank dafür.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Corona-„Notbremse“

“Ihre Brücke, die Sie da zeichnen, so marode, dass es unverantwortlich ist, sie zu betreten”

Zur Unterrichtung der Landesregierung zur Corona-„Notbremse“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 192, 190, 186, 178 sind die Inzidenzwerte der letzten Tage für Nordrhein-Westfalen. Damit liegen wir deutlich über dem Bundestrend. Bei dem, was uns vor wenigen Monaten an Inzidenzwerten, an Zahlen noch alarmiert und was zum Dezember-Lockdown geführt hat, ist heute ein Gewöhnungseffekt eingetreten, und ich halte das für einen ziemlich gefährlichen Gewöhnungseffekt.

Herr Laschet, offenbar ist Ihr Brücken-Lockdown inzwischen zu einer absoluten Hängepartie geworden. Sie setzen einzig und allein darauf, dass uns die Impfungen durch die Krise bringen werden. Das wird so schnell aber nicht gelingen. Deshalb ist Ihre Brücke, die Sie da zeichnen, so marode, dass es unverantwortlich ist, sie zu betreten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will das gerne anhand von ein paar Zahlen verdeutlichen. Derzeit haben 25 % der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen eine Erstimpfung erhalten. Das Impftempo steigt deutlich an; das stimmt, und das ist auch gut. Allerdings wurden bislang nur 7 % der Bevölkerung ein zweites Mal geimpft. Das ist zu wenig, um die Brücke in den Sommer, in die Normalität zu schlagen.

Denn wann haben die Zweitimpfungen – das ist der Marker, auf den wir schauen müssen – einen Effekt auf die Inzidenzwerte? – Da muss man sagen, dass wir diesen Effekt nur dann haben, wenn wir ungefähr 30 % der Bevölkerung ein zweites Mal geimpft haben. Das Tempo bei den Zweitimpfungen gleicht derzeit aber dem einer Schnecke. Darüber hinaus brauchen wir sogar 60 bis 70 % bei den Zweitimpfungen, um die angestrebte Herdenimmunität zu erreichen.

Wenn Sie, Herr Laschet, sich hier hinstellen und davon sprechen, dass wir uns gerade auf den letzten Metern befinden, will ich Ihnen deshalb auch klar widersprechen. Das ist nicht so. Wir sind weit davon entfernt, uns einzig und allein auf die Impfungen als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung verlassen zu können. Auch solche schicken PR-Sätze wie „NRW-Impftempo wie in den USA“ helfen uns da nicht weiter.

7 % haben eine Zweitimpfung, aber wir brauchen bei den Zweitimpfungen 30 %, um die Inzidenzwerte zu drücken. Außerdem brauchen wir 60 bis 70 %, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Herr Laschet, Sie kennen alle diese Zahlen bzw. Sie müssten sie kennen. Wir haben noch ziemlich viele und lange Monate vor uns, bis alle Erwachsenen in Nordrhein-Westfalen tatsächlich ein Impfangebot für die Zweitimpfung bekommen haben. Streuen Sie den Menschen deshalb bitte keinen Sand in die Augen!

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Übrigen – und das ist mir sehr wichtig – reden wir beim derzeitigen Impfangebot nur über die Erwachsenen. Für Kinder und Jugendliche haben wir derzeit kein Impfangebot. Ich meine, dass wir – die Bundesländer, der Bund und die Europäische Union – dringend mehr dafür tun müssen, dass die Entwicklung von Impfstoffen für Kinder vorangetrieben wird. Wir dürfen auch nicht, wenn wir über die Frage der Rückgabe von Grundrechten für Geimpfte sprechen, die Familien mit Kindern nicht aus dem Blick verlieren; denn es darf nicht sein, dass die Familien wieder die Leidtragenden in dieser Pandemie sind.

Wenn wir über Inzidenzwerte und über das Thema „Impfen“ sprechen, müssen wir auch über besonders betroffene Stadtteile und Quartiere sprechen. Es ist keine neue Erkenntnis, dass es einen Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und der Wahrscheinlichkeit, an Corona zu erkranken oder auch daran zu sterben, gibt.

Dass in Stadtteilen, in denen Menschen auf beengtem Raum zusammenleben, in denen Menschen leben, die in Jobs arbeiten, bei denen kein Homeoffice möglich ist, die Infektionszahlen höher ausfallen, das wissen wir.

Deshalb müssen wir da jetzt auch einmal konkret werden. Was heißt das denn, wenn wir in diese Stadtteile reingehen müssen und diese Stadtteile stärker berücksichtigen wollen? Ich meine, dass wir zum Beispiel aufsuchende Angebote in diesen Quartieren brauchen. Wir brauchen Angebote, die dabei unterstützen, Impftermine zu machen, wenn wir jetzt gerade über die priorisierten Gruppen sprechen. Aber spätestens wenn die Priorisierung aufgehoben ist, dann müssen wir mit mobilen Impfteams genau in diese Quartiere gehen. Das sind dann nicht die Impfzentren, Herr Laschet, das sind die mobilen Impfteams, die wir in diese Quartiere reinschicken müssen, die den Impfstoff proaktiv zu den Menschen bringen müssen.

(Zuruf von Ministerpräsident Armin Laschet)

Nach über einem Jahr der Pandemie finde ich es, ehrlich gesagt, auch ein Armutszeugnis, dass wir bei der mehrsprachigen Aufklärung immer noch nicht weiter sind,

(Ministerpräsident Armin Laschet: Sind wir doch!)

dass wir keine mehrsprachigen Hotlines und Websites haben, um die Termine zu vereinbaren. Das muss sich dringend ändern. Hier müssen Missstände behoben werden, und zwar so schnell wie möglich. Und das geht über die Quartiersarbeit. Wir müssen jetzt die Strukturen dafür schaffen, damit wir dann den Impfstoff schnell in die Fläche bringen können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Strukturen schaffen müssen wir auch für den Zeitpunkt, wenn wir bald wesentlich mehr Impfstoff zur Verfügung haben. Vorausschauend agieren ist hier das Stichwort, nicht im Nebel stochern, sondern endlich mal vorausschauend agieren. Und das bedeutet, dass wir die Betriebsärzte einbinden müssen neben den Hausärzten, neben den Impfzentren, weil es nicht passieren darf, dass wir demnächst einen Impfstoff haben, aber niemanden, der ihn verimpft, weil die Strukturen nicht vorhanden sind.

Trotz aller Anstrengungen werden wir noch Monate brauchen, bis ein relevanter Anteil der Bevölkerung eine Zweitimpfung erhalten hat. Das habe ich gerade noch einmal an den Zahlen deutlich gemacht. Und weil die Zweitimpfung noch so weit weg ist, würde ich von Ihnen, Herr Laschet, schon gerne wissen, wie Ihre Strategie bis dahin aussieht. Denn wenn wir so weitermachen wie bisher, werden wir noch bis in den Sommer hinein sehr hohe Inzidenzwerte in Nordrhein-Westfalen haben.

Es sind ja nicht nur Zahlen, die wir jeden Morgen aufs Smartphone gespielt bekommen, sondern es sind Menschen, die auf den Intensivstationen liegen, die um ihr Leben ringen. Es sind Menschen, die schwer erkranken, die Langzeitfolgen haben. Es sind auch die Menschen, die in den Kliniken arbeiten, das Personal, das inzwischen wirklich am Ende seiner Kräfte ist.

Ich halte es nicht für hinnehmbar und halte es auch nicht für verantwortbar, dass es immer noch keine Strategie gibt, sondern dass hier einzig und allein auf das Thema Impfung gesetzt wird. Ich finde, das geht so nicht weiter.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Laschet, ich habe Ihnen eben sehr genau zugehört in Ihrer Rede. Mich beschleicht immer mehr das Gefühl – es ist ein sehr ungutes Gefühl –, dass Sie noch nicht einmal mehr ein Ziel haben. Sie sagen nur noch: Impfen, impfen, impfen! Aber das reicht nicht aus. Sie haben noch nicht einmal ein Ziel, zu welchem Inzidenzwert wir denn kommen müssen, um die Krise beherrschen zu können und ein Volllaufen der Intensivstationen zu verhindern. Ihr einziges Ziel ist es doch, sich irgendwie bis zur Bundestagswahl durch diese Pandemie zu wursteln.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Mein Gott!)

Aber Sie haben kein Ziel in der Pandemiebekämpfung. – Ja, Herr Laschet, Sie sagen hier: Mein Gott! – Aber was ist denn dann das Ziel? Wir haben gerade eine Situation, dass wir uns bundesweit bei einer Inzidenz von 160 einpendeln. In Nordrhein-Westfalen liegen wir noch mal 20 Punkte darüber. Und es gibt in diesem Land derzeit keine Strategie,

(Henning Rehbaum [CDU]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)

außer dem Thema Impfen, wie wir die Inzidenzwerte runterkriegen. Ich halte das für fahrlässig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann, Herr Laschet, Sie haben gesagt: Nicht so viel reden, sondern handeln! – Ja, dann handeln Sie! Sie sagen, Sie würden handeln. Aber das stimmt nicht. Herr Laschet redet, er handelt nicht. Ein Ministerpräsident Armin Laschet kann sich nicht durchsetzen gegen seinen Koalitionspartner und Maßnahmen für den Schutz der Menschen auf den Weg bringen. Das hätte schon längst passieren müssen und können – auch in der Zeit zwischen Ostern und der Verabschiedung des Bundesgesetzes; wir haben die Vorschläge doch gemacht.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Was denn?)

– Ich bitte Sie. Sie haben hier nichts gemacht. Sie sind hergegangen und haben gesagt: Wir brauchen einen Brücken-Lockdown,

(Ministerpräsident Armin Laschet: Das war vor der Ministerpräsidentenkonferenz!)

ohne diesen Brücken-Lockdown jemals mit Leben zu füllen.

(Ministerpräsident Armin Laschet: Bundesweit!)

Sie haben gewartet, bis es ein Bundesgesetz gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt ist das Bundesgesetz da, und Sie haben trotzdem immer noch keine Strategie. Es ist doch keine Strategie zu sagen, dass wir auf der einen Seite eine Notbremse haben, die erst bei einer Inzidenz von 100 greift. Was ist das denn, bitte schön, für eine Notbremse? Und dass Sie sagen, die Schulen gehen erst bei 165 in den Distanzunterricht und Click & Meet geht bis 150 – Entschuldigung, das ist doch keine Strategie!

(Ministerpräsident Armin Laschet: Doch!)

Ein Land kann doch strengere Maßnahmen machen, als das Bundesgesetz es vorschreibt. Das alles fehlt hier in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Deshalb werden wir bei diesen hohen Inzidenzwerten noch lange bleiben. Das wird bedeuten, dass sich viele Menschen weiterhin anstecken werden, dass wir viele Menschen auf den Intensivstationen haben. Ich halte das tatsächlich für ein riesengroßes Problem.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Ja, die Frage „Was wollen Sie denn dann als Grüne?“ ist berechtigt. Das haben wir aber an vielen Stellen gesagt.

(Christof Rasche [FDP]: Nicht einmal!)

Ich greife mal den Aspekt der Arbeitswelt raus. Es ist gut, dass es jetzt einige Verbesserungen im Bereich der Arbeitswelt gibt. Aber es ist eben nicht genug. Wir muten unseren Kindern zu, dass sie in den Schulen zweimal die Woche getestet werden, wenn die Schulen geöffnet sind, zweimal die Woche. Es ist auch richtig, dass sie getestet werden. Aber es ist kein Testangebot, es ist eine Pflicht, die Kinder müssen getestet werden.

Wir Erwachsenen sagen jedoch: Wir gehen munter weiter arbeiten. Die Büros sind weiterhin voll, und es gibt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch keine Testpflicht. Das ist doch eine Schieflage, auch im Sinne der Generationengerechtigkeit, zu sagen: Die Kinder müssen getestet werden, aber wir Erwachsenen entziehen uns dieser Maßnahme. Ich finde, das kann nicht sein in einer Gesellschaft, die auf Solidarität setzt und die darauf setzt, dass Infektionszahlen gesenkt werden. Das ist, finde ich, einer der wichtigen Punkte, die wir hier in Nordrhein-Westfalen angehen müssen – Stichwort „Arbeitswelt“. Das könnte der Ministerpräsident regeln, wenn er denn wollte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dann möchte ich noch einmal betonen, dass wir hier als Grüne immer wieder gesagt haben: Wir sind bereit, konstruktiv an Strategien, an Ideen, an Maßnahmen mitzuarbeiten. Wir haben in dieser Krise immer gesagt: Wir wollen kritisch sein, wir wollen aber auch konstruktiv sein, wir wollen Vorschläge vorlegen. Das haben wir übrigens gemacht. Sie haben heute einen Antrag von uns auf dem Tisch, in dem wir sehr konkrete Vorschläge machen, wie die Coronaschutzverordnung aus unserer Sicht geändert werden müsste. Das werden wir gleich noch diskutieren. Die Vorschläge liegen Ihnen alle vor.

Diese Unterrichtung enthält im Titel die Worte „gemeinsam“ und „zusammen“. Gemeinsam und zusammen, das klingt gut. Ich finde, das klingt sehr gut. Aber bislang ist daraus wenig gefolgt, denn bislang ist es so, dass die Landesregierung ihre Sachen macht, dass die regierungstragenden Fraktionen uns am Samstag einen Antrag vor die Füße kippen mit pandemischen Leitlinien,

die von einer Öffnungsrhetorik geprägt sind. Wir haben Ihnen unsere Änderungen gestern Abend geschickt. Ich bin gespannt auf die Beratung und werde auch noch einmal darum bitten, dass wir uns wirklich konstruktiv gemeinsam zusammensetzen, eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber führen, wie denn eine Strategie für Nordrhein-Westfalen aussehen kann, dass die Inzidenzwerte sinken, dass wir nicht auf diesem hohen Stand bleiben.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Klar ist aus meiner Sicht auch, dass wir es nur zusammen schaffen können. Ich meine zu Recht, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen genau das auch von uns erwarten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aktuelle Stunde zum „Masken-Deal“

“Wir als Abgeordnete im Landtag NRW sind doch auch zuständig für die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten”

Zum Antrag der SPD-Fraktion auf Aktuelle Stunde zum „Masken-Deal“

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Preuß, ich gebe Ihnen recht: In Bezug auf die Ausschreibung im Frühjahr letzten Jahres muss man definitiv die damalige Situation betrachten. Das sehe ich ganz genauso. Wir sind aber inzwischen zwölf Monate nach Beginn der Pandemie. Das muss man eben auch betrachten. Inzwischen haben wir andere Erkenntnisse – Stichworte: Tragen von FFP2-Masken und Stoffmasken usw. Dazu komme ich gleich noch.

Der Anlass für die Aktuelle Stunde war die aktuelle Berichterstattung zur Ausschreibung von Stoffmasken für die Polizei NRW. Da geht es um die zweite Ausschreibung, die im November 2020 getätigt wurde, also nicht mehr am Beginn der Pandemie, sondern acht Monate nach Beginn der Pandemie. Das will ich hier noch einmal deutlich sagen.

(Beifall von Josefine Paul [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD – Sven Wolf [SPD]: Ganz genau!)

Ich möchte kurz den Verlauf der Auftragsvergabe an van Laack für Masken im Polizeibereich noch einmal skizzieren. Wie ich schon sagte, erfolgte Anfang November 2020 die zweite Auftragsvergabe. Es wurde damals mit einer angeblichen äußersten Dringlichkeit begründet. Mit dieser Begründung fand kein offenes Ausschreibungsverfahren statt.

Daraufhin wurde die Vergabekammer Rheinland angerufen, die ein Nachprüfverfahren eingeleitet hat, woraufhin aus rechtlichen Gründen der Vertrag mit van Laack – wie ich finde, richtigerweise – rückabgewickelt wurde.

Allerdings wurden die 1,25 Millionen Stoffmasken bereits in der 51. Kalenderwoche – das muss um den 14. Dezember 2020 herum gewesen sein – zum Preis von … (akustisch unverständlich) Millionen Euro ausgeliefert. Seitdem lagern sie, ich glaube, immer noch in Lünen im Polizei…

(Herbert Reul, Minister des Innern, schüttelt den Kopf.)

– Sie sind nicht mehr dort. Aber sie sind an die Polizei ausgeliefert worden. Das können Sie ja sonst gleich noch einmal richtigstellen, Herr Reul.

Am 20. Januar 2021 gab es dann die Berichterstattung mehrerer Medien darüber, dass eine neue, diesmal offene, europaweite Ausschreibung stattfindet, wieder in der Höhe von 1,25 Millionen Stoffmasken für die Polizei.

Ich finde, das verwundert schon.

In den Tagen vor dem 20. Januar hatten wir eine öffentliche Debatte über das Einführen einer Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Am 19. Januar beschloss die MPK dann tatsächlich eine Konkretisierung in Bezug auf das Tragen von Masken. Die MPK hat am 19. Januar beschlossen, dass es auf Bundesebene eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV und in Geschäften geben soll. Auf Bund-Länder-Ebene hat man sich darauf verständigt, einen Schritt weiterzugehen: nicht mehr Stoffmasken, sondern medizinische Masken. – Das war der Stand Mitte/Ende Januar. Parallel dazu gab es die Ausschreibung.

Insofern finde ich es schon legitim, die Frage zu stellen, warum man sich für eine Ausschreibung von Stoffmasken für die Polizei entschieden hat, anstatt zu diesem Zeitpunkt auf medizinische Masken zu setzen.

Deshalb drängt sich auch die Frage auf, ob man wieder 1,25 Millionen Stoffmasken – genau die Anzahl, die van Laack schon geliefert hatte – ausgeschrieben hat, um darauf zu hoffen, dass van Laack diese offene Ausschreibung gewinnen würde.

Van Laack hat dazu öffentlich gesagt, dass das Unternehmen dann, wenn es die Ausschreibung gewinnen würde, auf Schadenersatzansprüche verzichten würde. Deshalb stellt sich natürlich schon die Frage, ob man genau diese Anzahl an Stoffmasken ausgeschrieben hat, weil man darauf gehofft hat, so um Schadenersatzzahlungen an van Laack herumzukommen. Diese Frage drängt sich zumindest auf.

Ich will Ihnen, Herr Reul, zugutehalten, dass es offenbar eine Vereinbarung mit dem PHPR, dem Polizeihauptpersonalrat, und auch mit der Behindertenbeauftragten der Polizei gibt, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten ein Wahlrecht haben zwischen OP-Masken, FFP2-Masken und Stoffmasken. Die Beschäftigten der Polizei sollen situationsangemessen auswählen können.

Mich persönlich überzeugt das nicht komplett. Ich finde die Mitbestimmung wichtig. Ich finde es wichtig, sich mit den Beschäftigten auszutauschen und deren Wünsche auch zu berücksichtigen, aber mich persönlich überzeugt das nicht ganz. Vielleicht können Sie, Herr Reul, daran noch etwas ändern.

Es würde mich schon interessieren, welche Situationen es genau sein sollen, in denen Polizeibeamtinnen und -beamten sinnvollerweise nur Stoff- und eben nicht medizinische Masken tragen sollen. Das erklärt sich mir nicht so ganz.

Ich weiß nicht, wie Sie es handhaben. Meine Stoffmasken sind bei mir im Schrank verschwunden. Ich trage die eigentlich gar nicht mehr, maximal noch draußen auf dem Spielplatz. Ansonsten sind sie weg, ich trage sie nicht mehr. Ich trage nur noch medizinische Masken, und ich vermute, das geht Ihnen allen so. Dann stellt sich schon die Frage, warum man bei der Polizei sagt, dass sie auswählen können.

Gerade Polizeibeamtinnen und -beamte haben doch eine Vorbildfunktion. Wenn Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Raum unterwegs sind und auf Streife gehen, dann haben sie eine Vorbildfunktion. Wenn sie dann mit Stoffmasken herumlaufen, würde ich mich als Bürgerin schon fragen, warum sie eine Stoffmaske aufhaben und keine FFP2-Maske.

Aber natürlich geht es auch um den Infektionsschutz. Ich weiß, Herr Reul, Sie haben in den letzten Wochen immer betont, dass auch Ihnen der Infektionsschutz der Beschäftigten äußerst wichtig ist. Insofern sehe ich bei der Frage „Stoffmasken/FFP2-Masken/Wahlfreiheit der Beamtinnen und Beamten?“ zumindest einen Widerspruch. Vielleicht kriegen wir den hier noch aufgeklärt.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es erst seit dem 22. Januar eine Maskentragepflicht im Bereich des Innenministeriums und der nachgeordneten Behörden gibt. Wir haben im Innenausschuss darüber diskutiert. Vielleicht mögen Sie das gleich erläutern. Ich glaube, das ist nicht von geringem Interesse auch für die Kolleginnen und Kollegen hier.

Einen Punkt finde ich wirklich fragwürdig – ich finde ihn nicht sinnvoll und verstehe es auch nicht –: Es geht um die Einsatzfahrzeuge. Ich hatte für die letzte Sitzung des Innenausschusses einen Bericht beantragt. Dieser trägt das Datum 10. März. Da haben wir auch über das Thema „Einsatzfahrzeuge“ diskutiert.

Aus dem schriftlichen Bericht an den Innenausschuss geht hervor, dass es „keine landesweite Vorgabe“ gibt, „die das Tragen von Masken in Einsatzfahrzeugen vorschreibt. Gleichwohl haben einige Polizeibehörden … entsprechende Regelungen getroffen.“ So steht es im Bericht an den Innenausschuss.

Das verstehe ich nicht. Auch die MPK hat am Montag in ihrem Beschluss noch einmal festgehalten, dass es eine Tragepflicht von medizinischen Masken für Mitfahrer im privaten Pkw gibt. Das finde ich auch sinnvoll für Personen, die nicht einem Hausstand angehören. So handhabe ich es privat schon seit Langem. Wenn ich mit anderen Menschen außer meiner eigenen Familie im Auto sitze, was ich selten tue, dann tragen wir immer Masken. Warum gilt das nicht für die Polizei?

Stichwort „Vorbildfunktion“: Es geht um die Vorbildfunktion, es geht um den Infektionsschutz. Wir als Abgeordnete im Landtag NRW sind doch auch zuständig für die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Das liegt uns allen sehr am Herzen, und das gilt umso mehr in einer Pandemie. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf Einrichtung eines „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“

“Das Parlament muss der Ort der Debatten sein, auch in einer Pandemie”

Zum Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN auf Einrichtung eines „Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie“

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich stimme dem Vorredner absolut zu. Das Parlament muss der Ort der Debatten sein, auch in einer Pandemie. Wir haben in den letzten Monaten bewiesen, dass wir als Parlament handlungsfähig sind. Wir hatten in diesen vielen Debatten, die wir hier geführt haben, gute Diskussionen. Es ist wichtig, die parlamentarische Beteiligung zu stärken. Insofern kann ich mich da meinem Vorredner nur anschließen. Es war für uns Grüne ein sehr wichtiges Thema, weswegen wir gerne in die Gespräche eingetreten sind.

Herr Höne, Sie wissen, wie das bei Anhörungen ist: Es gibt unterschiedliche Sachverständige mit unterschiedlichen Positionen, und nachher suchen wir uns diejenigen heraus, die am besten zu dem passen, was wir sagen wollen.

(Henning Höne [FDP]: Sie machen das so!)

Ich finde, es war eine wirklich gute Anhörung, die allerdings an vielen Stellen Änderungsbedarf deutlich gemacht hat.

Mir persönlich war ein Punkt wirklich sehr wichtig, und das war das Mitspracherecht des Parlaments bei den Coronaschutzverordnungen. Wir haben jetzt hier durch den Änderungsantrag eine Einspruchsmöglichkeit des Parlaments geschaffen. Damit stärken wir aus meiner Sicht das Parlament. Ich bin froh, dass wir nach vielen Gesprächen zu dieser guten Lösung gekommen sind.

Der FDP und der CDU waren die pandemischen Leitlinien als ein völlig neues Instrument sehr wichtig. Wir als Grüne waren hingegen eher skeptisch, ob das so wirklich funktioniert, ob wir es brauchen und ob wir nicht durch die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, das heute schon dem Ministerpräsidenten und seiner Regierung mit auf den Weg geben können. Durch den Änderungsantrag wollen wir eine stärkere Verpflichtung der Landesregierung bezüglich der geplanten pandemischen Leitlinien aufnehmen. Damit können wir dem auch zustimmen. Ich bin auf die ersten pandemischen Leitlinien sehr gespannt, die wir dann hoffentlich gemeinsam beschließen, denn nur dann wäre es aus meiner Sicht ein wirklicher Mehrwert, nämlich dann, wenn es keine Mehrheitsentscheidung wäre, sondern wir fraktionsübergreifend diese Leitlinien beschließen würden.

Zu dem Freiwilligenregister: Aus meiner Sicht ist das Freiwilligenregister ein Ausdruck der gelebten Solidarität in dieser Krise, eine Solidarität von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagieren wollen, die ihre Fachkenntnisse einbringen möchten und sich melden, weil sie zum Beispiel im Impfzentrum helfen möchten. Sie möchten impfen, weil sei entsprechende medizinische Fachkenntnisse haben. Ich finde wirklich, dass dieses Freiwilligenregister Ausdruck der Solidarität in der Gesellschaft ist. Es ist total wichtig. Daher möchte ich mich bei allen Menschen, die sich freiwillig melden, bedanken. Ich finde es aber genauso wichtig, dass wir jetzt eine Erweiterung des Registers vornehmen, nämlich nicht nur für Tätigkeiten, die eine medizinische Ausbildung voraussetzen, sondern auch für andere Tätigkeiten. Es gibt in dieser Pandemie genug zu tun, sodass dies ein sinnvoller Ansatz ist.

Ich will mich auch dafür bedanken, dass wir uns auf den Entschließungsantrag einigen konnten und dass wir übereingekommen sind, das Freiwilligenregister zu verstetigen. Wir wollen es nicht nur in der Pandemie, sondern auch darüber hinaus, weil wir wissen, dass es Menschen gibt, die sich projektbezogen in Katastrophenlagen einbringen möchten, die sich melden, um zu helfen, auch wenn sie nicht dauerhaft ehrenamtlich im Katastrophenschutz aktiv sein wollen. Aber in einer konkreten Situation stehen diese Freiwilligen zur Verfügung. Um für diese Menschen die Möglichkeit zu schaffen, sich in ein Freiwilligenregister einzutragen, finde ich sehr gut.

Aus meiner Sicht stärkt es auch das Ehrenamt im Katastrophenschutz insgesamt. Natürlich muss es immer eine sinnvolle Ergänzung zu dem Einsatz der Katastrophenschutzorganisationen der Feuerwehren im Einsatz sein, aber ich denke, in den Gesprächen, die die Landesregierung mit dem Verband der Feuerwehren und den Hilfsorganisationen über die Ausgestaltung des Freiwilligenregisters führen muss, werden wir dahin kommen. Ich bin sehr auf das Ergebnis gespannt und bin wirklich der Meinung, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist.

Letzter Punkt. Der Pandemierat war eigentlich immer eine wichtige Forderung der Grünen. Wir haben immer gesagt, dass wir eigentlich ein Gremium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern brauchen. Jetzt ist es kein externer Pandemierat geworden, aber ein Unterausschuss zur COVID-19-Pandemie. Das ist ein guter Weg. Es ist im Parlament angesiedelt. Das heißt, wir als Abgeordnete sind die Hauptakteure in diesem Ausschuss.

In Gesprächen mit den Sachverständigen, mit externen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geht es genau darum, was gerade in der zweiten Runde dieser Unterrichtung diskutiert wurde. Da wurde von allen Rednerinnen und Rednern gesagt, dass wir den Austausch, die Debatte wollen, dass wir gemeinsam Wege in dieser Pandemie finden wollen. Dass wir das institutionalisieren und diesen Unterausschuss des AGS einrichten wollen, ist der richtige Weg, und ich freue mich, dass wir das beschließen. Ich freue mich auch auf die ersten Sachverständigenanhörungen, die wir dann in diesem Unterausschuss durchführen werden. Denn ich glaube, dass wir als Parlament daraus sehr viel mitnehmen können, um Wege in dieser Pandemie aufzuzeigen.

Ich bedanke mich ganz herzlich für den Prozess, den wir gemeinsam durchlaufen haben,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

und freue mich auf Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und den verschiedenen Anträgen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)