Meine Rede zu Eilbefugnissen für die Bediensteten der Zollverwaltung

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/4157

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits heute haben die Bediensteten der Zollverwaltung hoheitliche Aufgaben wie zum Beispiel das Anhalten von Personen mit Waren im Rahmen der Überwachung des Verkehrs im grenznahen Bereich, das heißt bis zu einer Tiefe von 30 km von der Grenze bis ins Landesinnere. Allerdings finde ich schon, dass man bei der Forderung nach einer Ausweitung der Befugnisse, die letztendlich Rechte der Betroffenen einschränken, grundsätzlich darüber reden muss, ob es diese Notwendigkeit überhaupt gibt. Ich finde es grundsätzlich auch problematisch, zu sagen: Wir weiten Befugnisse einfach mal so aus.

Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie die Eingriffsbefugnisse unserer Landespolizei auf die Vollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundesfinanzministeriums übertragen, was – dem können wir uns auch anschließen – offensichtlich von vielen als nicht notwendig erachtet wird.

Das Thema als solches ist nicht wirklich neu. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert die Eilbefugnisse für die Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung in den entsprechenden Landespolizeigesetzen, sagt aber eigentlich auch, dass wir hier eine bundeseinheitliche Regelung bräuchten. Abgesehen davon, dass Polizeirecht Landesrecht ist und es daher vermutlich immer einen Flickenteppich an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Polizeigesetzen geben wird, haben meines Wissens bisher nur die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Brandenburg ist gerade schon vom Kollegen angesprochen worden. Es wurde gesagt, es habe bei der Abstimmung im Landesparlament ein einstimmiges Ergebnis gegeben.

Das stimmt so nicht ganz. Denn die Grünen haben sich in Brandenburg bewusst enthalten, haben dem Gesetz also nicht zugestimmt. In Schleswig-Holstein braucht man übrigens keine gesetzlichen Veränderungen, weil da Zollvollzugskräfte bereits auch vom Polizeibegriff im Landesgesetz umfasst sind.

Was jedoch ganz interessant ist: Die SPD, der Abgeordnete Mike Bischoff, im brandenburgischen Landtag hat vor der Diskussion über das Gesetz im Landtag dort eine Kleine Anfrage gestellt und gefragt, welche Erfahrungen es in den unterschiedlichen Ländern eigentlich gibt, die diese Regelung in ihren Polizeigesetzen haben. Dabei ist zum einen für Baden-Württemberg herausgekommen, was ich nicht so verwunderlich finde, dass die abgefragten Zollbehörden mit dieser Regelung ganz zufrieden sind.

Doch für Bayern – das ist das eigentlich Spannende, weil Bayern gerade auch angesprochen worden ist – ist festgestellt worden, dass von dieser Regelung – die Regelung ist Ende 2007 gefasst worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten – in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zur Auskunft des bayerischen Innenministeriums am 12. Oktober 2011, also im Prinzip fast ganze vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, von dieser Eilkompetenz der Zollverwaltungsbehörden, die Sie als CDU-Fraktion so beschwören, überhaupt nicht Gebrauch gemacht geworden ist.

Ich finde, das zeigt sehr deutlich, dass anscheinend keine Notwendigkeit für diese Regelung, für diese Eilbefugnisse besteht, zumindest in Bayern nicht. Doch auch die Landesinnenminister sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, zumindest mehrheitlich, dass es für diese Regelung offenbar keine Notwendigkeit gibt, nicht in ihren Ländern. Denn das Bundesfinanzministerium, wie gesagt zuständig für die Zollverwaltung, ist in dieser Frage bereits mehrfach an die Länder herangetreten. Bisher ist diesem Wunsch nicht entsprochen worden.

Ich kann mich dem für die grüne Fraktion im Landtag nur anschließen, dass wir keine Notwendigkeit und keinen Bedarf sehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Rede zur Polizeiausbildung

Antrag der CDU, Drucksache 16/4156

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig: Der Polizeiberuf ist ein äußerst interessanter, vielfältiger und spannender Beruf. Zum Glück gibt es auch heute noch viele junge Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren und sich auch tatsächlich bewerben. Die Zahlen sind von Herrn Lohn gerade genannt worden.

Wir hatten in den letzten Jahren immer Bewerberzahlen zwischen 7.000 und 7.500. Zuletzt waren es, glaube ich, über 8.200 Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diesen Beruf interessieren und in das Bewerbungsverfahren gehen. Ich finde, das sind sehr erfreuliche Zahlen; denn natürlich sollte die Polizei die Möglichkeit haben, jeweils die Besten eines Jahrgangs auszuwählen.

Im CDU-Antrag wird auf die Abbrecherquote bei den Polizeianwärterinnen und -anwärtern Bezug genommen, also bei denjenigen, die ihre Ausbildung nicht abschließen. Es ist gerade darauf hingewiesen worden, dass wir im Haushaltsentwurf 2014 eine Einstellungsermächtigung von 1.500 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern haben, wobei die Zahl von 1.400 nur in dem Maße überschritten werden darf, wie Anwärterinnen und Anwärter im Ausbildungsjahrgang drei Jahre zuvor die Ausbildung abgebrochen haben. Das heißt, dass wir hier die Abbrecherquote auffangen und damit gewährleisten wollen, dass nach wie vor genügend Polizistinnen und Polizisten im Dienst ankommen.

Ich möchte gerne noch einen anderen Aspekt in die Debatte einbringen, den ich für diese Diskussion wichtig finde. Ich glaube nämlich, man muss sich anschauen, wer sich bei der Polizei bewirbt. Mittlerweile gehen erfreulicherweise sehr viele Frauen in den Polizeidienst. Wir haben zwar immer noch mehr männliche als weibliche Bewerber, aber bei denjenigen, die die Ausbildung anfangen, ist das Verhältnis ungefähr fifty-fifty. Das finde ich sehr erfreulich.

Wir haben aber noch ein Manko beim Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht dementsprechend im Polizeidienst ankommen, der doch eigentlich ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. In Nordrhein-Westfalen hat ungefähr ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund. Menschen – Jugendliche –, die diesen Hintergrund haben, bringen ganz andere Kompetenzen mit, häufig auch eine Mehrsprachigkeit. Ich glaube, dass das der Polizei gut tun würde.

Ich weiß, dass die Polizei in NRW auch schon versucht, Migrantinnen und Migranten anzuwerben, aber ich finde – auch wenn man sich die Zahlen anschaut –, es sind noch zu wenige. Ungefähr 12 bis 15 % der Bewerberinnen und Bewerber haben einen Migrationshintergrund. Von denen, die eingestellt werden, also den Kommissaranwärterinnen und -anwärtern, haben dann aber nur 11 % einen Migrationshintergrund.

Da stellt sich schon die Frage: Wo verlieren wir die? – Ich habe gelesen, dass es auch an den Sprachtests liegt, also an der Beherrschung der deutschen Sprache. Klar ist natürlich, dass man keine Abstriche machen kann, weil es um klare juristische Aussagen im Polizeidienst geht. Ich finde, es ist aber schon eine Frage, wie wir es schaffen, mehr Migrantinnen und Migranten für den Polizeidienst zu begeistern.

Wenn jemand mehr als nur Deutsch sprechen kann – zum Beispiel Türkisch, Arabisch usw. –, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, diese Fähigkeit beziehungsweise Kompetenz im Auswahlverfahren stärker zu gewichten. Darüber müssen wir tatsächlich noch einmal sprechen: Wie schaffen wir es, mehr Migrantinnen und Migranten für die Polizei anzuwerben, damit sich das Spiegelbild der Gesellschaft in der Polizei wiederfindet?

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich glaube, es wäre ein sehr hoher Gewinn für die Polizei und die Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen insgesamt, wenn wir das schaffen würden.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Ansonsten ist es schon angesprochen worden: Es gibt durchaus für Real- und Hauptschulabgängerinnen und -abgänger die Möglichkeit, in die Polizei zu kommen und das Studium zu absolvieren. Ich finde gut, dass wir alle einer Meinung sind, dass wir am Studium und der zweigeteilten Laufbahn festhalten wollen. Es ist meines Erachtens für Nordrhein-Westfalen ein großer Gewinn, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten studiert haben müssen.

Aber die Frage, wer einen Zugang zum Studium hat, ist schon relevant. Es gibt heute schon Zugangsmöglichkeiten für diejenigen, die kein Abitur haben. Ich nenne den Meisterbrief im Handwerk oder die zweijährige Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger beruflicher Tätigkeit, die es möglich machen, zu studieren.

Zum CDU-Antrag! Wir haben momentan durchaus eine ausreichende Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern. Das kann sich natürlich ändern. Deshalb bin ich durchaus der Meinung, dass man sich das Thema noch einmal anschauen kann und sogar muss. Auch stellt sich die Frage, ob es bei den Fähigkeiten, die die Bewerberinnen und Bewerber mitbringen, nicht eine größere Bandbreite geben müsste, und ob es nicht sinnvoll ist, auch andere Personenkreise so zu qualifizieren, dass sie teilnehmen können oder ihnen die Zugänge ermöglicht werden.

Dazu müssen wir tiefer in die Zahlen einsteigen. Das wünsche ich mir für die entsprechende Debatte im Ausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Pressemitteilung: Jugend-Landtagsabgeordnete in den Startlöchern

Vom 18. Bis zum 20. Juli findet in Düsseldorf der 5. Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen statt. Aus ganz NRW reisen Jugendliche im Alter zwischen 15  und 21 Jahren an, um drei Tage lang auf den Stühlen der Landtagsabgeordneten Platz zu nehmen und über die Themen „(Begleitetes) Fahren mit 16“ und „Keine Fete an Feiertagen“ zu diskutieren. Das Besondere ist, dass die Beschlüsse der Jugendlichen kurze Zeit später in den realen Ausschüssen des echten Landtags auf der Tagesordnung stehen werden.  Landtagspräsidentin Carina Gödecke wird, begleitet von ihren Vizepräsidenten, die Veranstaltung heute um 16.00 Uhr im Plenarsaal eröffnen.

 

Den Platz von Verena Schäffer  wird Rene Adiyaman aus Witten einnehmen und an Fraktionstreffen und Ausschusssitzungen teilnehmen, die geladenen Expertinnen und Experten anhören und als Höhepunkt in der Plenardebatte abstimmen.

 

Die Wittener Landtagsabgeordnete Verena Schäffer freut sich über die Einführung der Jugendlichen in die parlamentarische Arbeit: „Es ist schön zu sehen, wie viele junge Menschen so großes Interesse an der politischen Arbeit zeigen. Besonders freue ich mich darüber, dass wir es geschafft haben, dass auch Großveranstaltungen des Landtages inklusiv gestaltet werden, sodass Rene Adiyaman als Blinder gleichberechtigt an dem Jugendlandtag teilhaben kann.“

Höhepunkt des diesjährigen Jugend-Landtags wird wieder die Plenarsitzung am Samstag, den 20. Juli 2013 sein. Diese wird auch per Livestream im Internet übertragen und kann von jedermann verfolgt werden. Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Besuchertribüne sind erwünscht und herzlich eingeladen.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind jederzeit beim Jugend-Landtag willkommen.  Anmeldung wird erbeten an den Sachbereich Jugend und Parlament, Dorothea Dietsch, Telefon (0211) 884-2450, E-Mail dietsch@landtag.nrw.de.

Meine Rede zur Videoüberwachung in Nordrhein-Westfalen

Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes  (Drucksache 16/2256)

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss eins festhalten – auch wenn ich das bereits im Ausschuss ausgeführt habe, sage ich es gern noch einmal –: Es gab kurz vor der entsprechenden Innenausschusssitzung am 5. Juni diesen wunderbaren Artikel im „Kölner Stadt-Anzeiger, den Sie hoffentlich alle gelesen haben, in dem uns Michael Bertrams, der ja auch nicht irgendjemand ist, bescheinigt hat, wie verhältnismäßig und unbedenklich der Gesetzentwurf ist. Diese Beurteilung tragen wir natürlich gerne mit, weil wir dies in der Tat auch so sehen.

Die Regelungen zur Videobeobachtung in diesem Gesetzentwurf schaffen keinen Überwachungsstaat, sondern sind maßvoll. Die Videoüberwachung findet momentan nur in Mönchengladbach und in Düsseldorf statt. Wenn man sich angeschaut hat, wie das vor Ort tatsächlich läuft und welche Erfolge damit erreicht werden – die Polizei kann beispielsweise schneller vor Ort sein, wenn etwas passiert –, dann kann man diese Regelungen auch mit Recht mittragen.

Nichtsdestotrotz, Herr Schittges, bleiben wir dabei, dass wir wieder eine Befristung haben wollen. Wir verlängern nur um einen bestimmten Zeitraum. Das finde ich richtig. Im Übrigen haben dies auch alle Sachverständigen in der Anhörung begrüßt. Denn das gibt immer wieder die Möglichkeit, über den Sachverhalt diskutieren zu können. Wir wissen alle, dass Themen gerade durch Fristen wieder auf die Tagesordnung kommen. Ich halte es gerade beim Thema „Videobeobachtung“, bei dem es – nicht völlig zu Unrecht – viele Vorbehalte gibt, für richtig, zu sagen: Wir schauen uns das und auch die Evaluierung jedes Mal wieder an, um dann immer wieder neu zu überprüfen, wie es sich entwickelt.

Aber wir haben ja tatsächlich hier auch eine Erneuerung dabei. Wir sagen mit unserem rot-grünen Änderungsantrag, dass wir in Zukunft die Evaluierung noch ein bisschen auf andere Füße stellen wollen. In Zukunft werden auch externe Sachverständige an der Evaluation beteiligt. Ich glaube, dass wir damit die Evaluation auch noch einmal besser machen können und damit auch eine bessere Entscheidungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen haben.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Das zweite große Thema war der erste Teil des Gesetzentwurfs. Ich glaube übrigens, dass bis zum Schluss nicht alle richtig durchdrungen haben, worüber wir eigentlich reden und dass das Gesetz vor allen Dingen aus zwei großen Themenblöcken besteht. Das eine war die Videobeobachtung. Das andere Thema ist die Ortung von hilflosen Personen, und zwar von Personen, die Suizid angekündigt haben, von vermissten Personen und bei Amokandrohung. Die Regelung, die momentan durch die Generalklausel schon besteht, wird jetzt im Polizeigesetz umgesetzt, was uns das Bundesverfassungsgericht auch mit dem Urteil vom Februar 2012 aufgegeben hat, dass wir zukünftig eine spezialgesetzliche Regelung brauchen.

Das entsprechende Bundesgesetz ist geschaffen worden – die erste Türe. Die zweite Türe schaffen wir mit diesem Polizeigesetz. Auch hier haben wir, finde ich, sehr hohe Hürden eingeführt. Darum muss man auch einfach noch einmal sagen, dass gerade aus parlamentarischer Sicht diese Generalklausel bei der Polizei durchaus auch kritikwürdig ist. Was darf die Polizei alles auf Grundlage der Generalklausel machen, wovon wir als Abgeordnete eigentlich erst einmal gar nicht wissen, was die Polizei alles macht? Natürlich ist das alles rechtsstaatlich, natürlich alles auf Grundlage des Polizeigesetzes.

Nichtsdestotrotz finde ich grundsätzlich unabhängig von diesem Verfassungsgerichtsurteil, dass es ein wesentlicher Fortschritt ist, dass wir hier eine spezialgesetzliche Regelung im Polizeigesetz für dieses Thema schaffen und da hohe Hürden einziehen, und zwar dass die hohe Wahrscheinlichkeit für den Schadensfall gegeben sein muss.

Was wir auch regeln: Da rede ich ein Stück weit gegen die Piraten, weil ich nicht finde, dass der Richtervorbehalt an dieser Stelle der Eingriffstiefe gerecht wird. Die Eingriffstiefe ist an dieser Stelle nicht so hoch. Wir haben aber gleichzeitig mit dem Behördenleitervorbehalt eine gute Regelung gefunden. Ich finde, dass das eine Hemmschwelle ist, sodass es nicht dazu kommen wird, dass das unverhältnismäßig häufig durchgeführt werden wird, ganz im Gegenteil.

Um mit Michael Bertrams zu schließen, glaube ich, dass es in der Tat eine sehr verhältnismäßige Regelung ist, die wir da gefunden haben. Ich würde mich freuen, wenn die CDU zustimmen würde.

Zu der Begründung, dass Sie nur wegen der Befristung nicht zustimmen: Ich glaube, da haben Sie noch ein Argument gesucht, damit Sie dem rot-grünen Gesetzentwurf nicht zustimmen müssen. Ich hoffe, dass Sie vielleicht in der weiteren Diskussion noch über diesen Schatten springen können und doch noch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Rede zum Einsatz der nordrheinwestfälischen Polizei bei der „Blockupy“-Demonstration in Frankfurt am Main

Meine Rede zum Antrag der Piraten Drucksache 16/3247

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann auch für die grüne Fraktion sagen, dass wir die Arbeit der Polizei natürlich unterstützen. Sie ist wichtig, um die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten, und sie ist im Kontext von Demonstrationen wichtig, um den Schutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Ich glaube, da sind wir uns hier alle einig.

Wir Abgeordnete, insbesondere die Mitglieder im Innenausschuss, tragen natürlich auch Verantwortung für die Polizei; diese müssen wir übernehmen. Verantwortung zu übernehmen heißt aber auch, eine Fehlerkultur zuzulassen, weil eine demokratische und rechtsstaatliche Polizei Kritik auch anhören und aushalten muss.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Deshalb haben wir als grüne Fraktion immer wieder, wenn es unverhältnismäßige Polizeieinsätze gegeben hat, diese thematisiert, oder, wenn Kritik vorgetragen worden ist, diese zur Sprache gebracht, weil – das ist wichtig, aber da haben wir vielleicht ein unterschiedliches Verständnis von Fehlerkultur und von Verantwortung, die wir gegenüber der Polizei haben – es natürlich auch darum geht, das Verhalten der Polizei weiterzuentwickeln.

Gerade die NRW-Polizei gilt bundesweit als die Polizei, die deeskalierend in Einsätze hineingeht und dafür bundesweit immer wieder bei Einsätzen, zum Beispiel im Rahmen von Stuttgart 21, gelobt wird. Eine Weiterentwicklung und ein reflektiertes Verhalten sind wichtig. Das ist auch deshalb wichtig, weil es das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere rechtsstaatliche Polizei stützt. Insofern finde ich es auch in Ordnung, Fehlerkultur zu betreiben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, ich muss leider auch Sie unterbrechen. Diesmal möchte Ihnen gerne Herr Kollege Kruse eine Zwischenfrage stellen.

Verena Schäffer  (GRÜNE): Bitte.

Theo Kruse (CDU): Werte Kollegin Schäffer, Sie haben gerade von unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen in der Vergangenheit gesprochen. – Könnten Sie, bezogen auf Nordrhein-Westfalen, vielleicht ein wenig präzisieren, welchen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz Sie tatsächlich meinen?

(Zuruf von Reiner Priggen [GRÜNE])

Verena Schäffer  (GRÜNE): Seitdem ich im Landtag bin, seit 2010, habe ich immer wieder an Demonstrationen teilgenommen, allerdings nicht als Demonstrantin – das habe ich auch schon vorher gemacht. Vielmehr bin ich mit der Polizei mitgefahren, habe die Polizei begleitet, war immer sehr gut bei der Polizei aufgehoben, habe sehr viel sehen können, sehr viele Fragen wurden beantwortet.

Bei großen Einsätzen wie in Dortmund Anfang September aufgrund der Neonazi-Aufmärsche haben wir immer wieder das Problem, dass es zu Situationen kommt, die man im Nachhinein thematisieren und kritisieren muss. Bürgerinnen und Bürger, die bei den Demonstrationen waren, machen immer wieder darauf aufmerksam, dass an dem einen oder anderen Punkt aus ihrer Sicht etwas falsch gelaufen sei, und bitten, das anzusprechen. Das haben wir auch getan.

Das finde ich legitim und richtig. Und ich verstehe es auch als unsere Aufgabe als Abgeordnete, dass wir da, wo es Kritik an der Polizei gegeben hat, aufklären und aufarbeiten, gerade um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu stärken. Insofern sehe ich da überhaupt keinen Widerspruch – im Gegenteil. Es ist auch unsere Aufgabe.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Ehrlich gesagt machen es sich die Piraten mit diesem Antrag doch zu leicht.

Sie fordern – erstens – eine umfassende Aufklärung des Einsatzes der NRW-Bereitschaftspolizei in Hessen. – Wie gesagt, ich finde Aufarbeitung immer richtig und wichtig. Das Innenministerium hat uns nach der letzten Sitzung des Innenausschusses einen entsprechenden schriftlichen Bericht zugeleitet. Aber die Aufarbeitung muss dort erfolgen, wo der Einsatz stattgefunden hat. Und das war in Frankfurt, in Hessen. Dementsprechend lag die Einsatzleitung in Hessen. Der Hessische Landtag ist meines Erachtens jetzt gefordert. Ich weiß, dass dort dieser Einsatz auch aufgeklärt und aufgearbeitet wird. Auch das dortige Innenministerium ist gefordert. Das liegt, wie gesagt, in der Zuständigkeit der hessischen Kolleginnen und Kollegen und gehört nicht hierhin.

Der zweite Punkt ist das Amtshilfeersuchen. Er ist gerade auch von Herrn Kruse ausführlich behandelt worden. – Ihre Forderung läuft meines Erachtens völlig ins Leere. Es gibt das Bund-Länder-Abkommen – das ist gerade schon erläutert worden – über die gegenseitige Hilfe bei den Bereitschaftspolizeien, wenn es entsprechende Lagen in den Ländern gibt. Gerade Nordrhein-Westfalen mit seinen 18 Einheiten ist ständig gefordert, in andere Bundesländer zu fahren. Das macht NRW auch.

Was sich in Ihrem Antrag ein Stück weit ausdrückt – das finde ich ganz interessant –, ist der Wunsch nach einem Regierungswechsel in Hessen. Den Wunsch an sich, dass die schwarz-gelbe Regierung bei der nächsten Landtagswahl abgewählt wird, kann ich sehr gut teilen.

Was ich aber nicht teilen kann, ist Ihre Forderung, Amtshilfeersuchen aus Hessen bis zur Landtagswahl zurückzuweisen. Denn die Solidarität unter den Ländern muss unabhängig von den politischen Mehrheiten im Landtag gewährleistet werden. Sonst wären wir tatsächlich bei einer politischen Polizei, was wir hier vor einigen Wochen schon diskutiert haben. Da kann meines Erachtens nicht unser Ziel sein. Darin sind wir uns letztendlich alle einig, Solidarität nicht an den politischen Mehrheiten in den entsprechenden Landtagen auszurichten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der dritte Punkt ist die Kennzeichnungspflicht. – Es ist schon richtig gesagt worden, dass wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, eine anonymisierte und individualisierte Kennzeichnungspflicht einzuführen. Die Kennzeichnung ist heute schon auf der niedrigsten Stufe gewährleistet, aber bisher nicht auf die einzelnen Personen bezogen. Das wollen wir ändern.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Wir auch, klar!)

Wir wollen es aber anonymisiert tun, um der Verantwortung und dem Schutzgedanken gerecht zu werden. Wir wollen nicht, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten befürchten müssen, dass es zu ihrem Nachteil gerät – „Nachteil“ nicht im Sinne von Strafverfolgung; darum geht es nicht – und sie Angst haben müssen, verfolgt und zu Hause aufgesucht zu werden. Da sind wir uns wohl einig, dass wir das nicht wollen; da tragen wir Verantwortung gegenüber der Polizei.

(Beifall von Torsten Sommer [PIRATEN])

Aber natürlich muss es möglich sein, einem Fehlverhalten nachzugehen. Wir befinden uns hierzu in Gesprächen mit den Gewerkschaften. Es ist wichtig, die Polizei mitzunehmen.

Die Kennzeichnungspflicht hat vor allem den Vorteil, dass die Polizei, die als Vertreterin des Staates auftritt, den Bürgerinnen und Bürgern offen begegnet und nicht anonym auftritt.

Aber – da greift Ihr Antrag zu kurz –, es gibt keinen Kausalzusammenhang zwischen Kennzeichnungspflicht und unverhältnismäßigen Einsätzen bzw. Fehlverhalten, sprich: Es gibt keinen Grund für die Aussage, gäbe es die Kennzeichnungspflicht, gäbe es keine unverhältnismäßigen Einsätze und kein Fehlverhalten mehr. So einfach ist es nicht.

Man muss zum Beispiel auch über Rahmenbedingungen reden. Wie ist die Polizei bei so einem Großeinsatz aufgestellt, wenn sie am Tag vorher von Nordrhein-Westfalen aus nach Hessen geschickt wird? Wie sind Schlafen und Unterbringung organisiert?

All das sind Punkte, die man mitbedenken sollte. Wenn man schon einmal die Logistik miterlebt hat, die hinter einem solchen Großeinsatz steht – ich habe das in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel bei den großen Demonstrationseinsätzen in Dortmund, schon miterlebt, wo viel von der NRW-Polizei abgewickelt werden kann –, macht man es sich zu einfach, nur auf die Kennzeichnungspflicht zu setzen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Rede zum Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen

(Drucksache 16/2148)

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir uns sehr einig sind und nach wie vor dieselbe Fassungslosigkeit teilen über die menschenverachtenden Morde der rechtsextremen rechtsterroristischen Gruppe NSU. Wir teilen wohl auch die Fassungslosigkeit darüber, dass die Sicherheitsbehörden an diesem Punkt so eklatant versagt haben, dass die Morde nicht aufgeklärt wurden.

Klar ist auch, dass Aufklärung und Aufarbeitung der NSU-Morde noch lange nicht abgeschlossen sind, sondern weiterhin in Untersuchungsausschüssen im Bundestag, aber auch in entsprechenden Landtagen und durch den NSU-Prozess, über den uns jeden Tag die Medien informieren, betrieben werden. Es ist völlig klar, dass wir die Aufklärung auch auf politischer Seite weiter betreiben müssen.

Deshalb kann für mich das Verfassungsschutzgesetz nur ein erster Schritt sein, aber es ist ein wichtiger Schritt. Denn das Verfassungsschutzgesetz regt die Diskussion bundesweit an. Wir müssen die Diskussion über die Sicherheitsarchitektur weiterführen und aus Nordrhein-Westfalen heraus deutlich machen und ein wichtiges Ziel markieren. Mit der VSG-Novelle sprechen wir wichtige Punkte an, die auch bundesweit Maßstab sein können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dazu zählen insbesondere die Regelungen für den V-Leute-Einsatz. Herr Biesenbach, ich musste gerade so lachen, als Sie sagten, Herr Jäger könnte gleich mal vorstellen, was bisher angewandt werde und was jetzt wirklich neu sei. – Nein, das kann er halt nicht, weil das der Geheimnispflicht unterliegt. Genau das ist das Problem: Wenn wir über den Verfassungsschutz sprechen, reden wir über viele Sachen, die wir hier gar nicht öffentlich machen können, die in Geheimakten liegen, weil sie der Geheimnispflicht unterliegen. Ich finde, das beschreibt unser Problem sehr gut und weshalb wir mehr Transparenz und mehr Öffentlichkeit brauchen und die Regelung für den V-Leute-Einsatz klar gesetzlich festschreiben wollen, um öffentlich mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren zu können:

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Was sollen V-Leute dürfen? Wann müssen V-Leute abgeschaltet werden?

V-Leute sollen in Zukunft nicht mehr abhängig sein vom Verfassungsschutz – weder finanziell noch von V-Mann-Führern. Sie dürfen keine Führungspositionen bekleiden, wie es vor einigen Jahren der Fall war, als es um das erste NPD-Verbotsverfahren ging. Sie dürfen auch keine Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen. Wenn sie das tun, werden sie abgeschaltet oder dürfen gar nicht erst angeworben werden, wenn es in der Vergangenheit passiert ist.

Präsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Schäffer, Entschuldigung. Ich hätte gerne die Lücke gesucht, die Sie mir aber nicht gelassen haben. Deswegen muss ich auch Sie in einem Satz unterbrechen. Auch bei Ihnen gibt es von Herrn Kollegen Biesenbach den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Verena Schäffer (GRÜNE): Bitte.

Peter Biesenbach (CDU): Frau Kollegin Schäffer, können Sie mir bitte einmal sagen, was an der Fassung dieses Gesetzes im Vergleich zum bisherigen Gesetz geheim gewesen sein soll? Das hätte ich ja gerne gehört. Da bin ich erstaunt, dass Dinge im Geheimen liegen oder beraten werden sollen.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ich weiß nicht, Herr Biesenbach, ob Sie Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium sind. Wenn man das alte Gesetz und den Gesetzentwurf nebeneinanderlegt, sieht man, dass die Regelungen für den V-Leute-Einsatz bisher nicht gesetzlich festgeschrieben waren.

Sie haben sie auch vorher nicht bekommen. Wenn Sie Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium sind oder waren, dürfen Sie auch nicht öffentlich darüber reden. Sie dürfen momentan nicht sagen, welche Regelungen wir für den Einsatz von V-Leuten haben. Das dürfen Sie nicht, weil es der Geheimhaltungspflicht unterliegt.

Dadurch, dass wir es in das Gesetz hineinschreiben, kann ich mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und sagen: Das sind für uns die Haltepunkte. Das sind die Haltelinien. Diese Kriterien legen wir an, wenn wir über V-Leute reden, zum Beispiel dass sie nicht finanziell abhängig sein dürfen. Ob das vorher der Fall war – ja oder nein –, das darf ich hier schlichtweg nicht sagen. Das ist aus meiner Sicht eine wichtige Änderung auch im Vergleich zu dem, was vorher im Gesetz stand, Herr Biesenbach.

(Beifall von den GRÜNEN)

Neben den dann im Gesetz festgeschriebenen Regelungen und Kriterien für den V-Leute-Einsatz wollen wir ermöglichen, dass das Parlamentarische Kontrollgremium nicht, wie bisher, nur geheim tagen darf. Wir wollen ermöglichen, dass es auch öffentliche Sitzungen geben darf.

Ich gebe Ihnen sehr recht, Herr Dr. Orth, Herr Biesenbach: Natürlich darf das Parlamentarische Kontrollgremium nicht den Innenausschuss ersetzen. Wir wollen nicht die politischen Debatten, die wir im Innenausschuss führen und auch führen müssen, in der öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums führen. Darum geht es auch nicht. Es geht jedoch durchaus darum, wenn wir zum Beispiel im Parlamentarischen Kontrollgremium Sachverhalte aufklären können, diese auch an die Öffentlichkeit zu bringen. Das ist momentan nicht der Fall. Selbst wenn wir die Vereinbarung im Parlamentarischen Kontrollgremium haben zu sagen, wir haben hier einen Sachverhalt, den wir gemeinsam aufgeklärt haben, er wäre frei für die Öffentlichkeit, gibt es momentan nicht die Möglichkeit, es öffentlich zu machen.

Schon heute ist es so, dass wir Sachverhalte im Parlamentarischen Kontrollgremium diskutieren, die durchaus öffentlich diskutiert werden können, von denen man sagen kann: Sie sind nicht so geheim oder sie gefährden nicht die Sicherheit oder einzelne Personen, wenn wir sie öffentlich machen. Es gibt schon heute Sachverhalte, die wir öffentlich diskutieren können. Meiner Ansicht nach sollten wir das auch tun. Momentan weiß die Öffentlichkeit nicht, wann wir tagen, wo wir tagen, worüber wir beraten. Das wissen selbst die Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament nicht. Das wissen nur die acht Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und ihre Vertreter.

Meiner Auffassung nach kann das nicht sein. Ich glaube, wir müssen aus NSU lernen, dass wir mehr Öffentlichkeit brauchen. Wir müssen einen Mentalitätswechsel einleiten – einen Mentalitätswechsel sicherlich bei der Behörde an sich. Wir brauchen jedoch auch bei manchen Abgeordneten diesen Mentalitätswechsel zu sagen: Wir gehen mit den Informationen, die wir erhalten, ein Stück weit öffentlicher um, wenn sie nicht die Sicherheit gefährden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass wir zukünftig die Konzentration nachrichtendienstlicher Mittel auf gewaltorientierte Bestrebungen haben wollen.

Die Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes von Herrn Jäger in der vergangenen Woche hat noch einmal sehr deutlich gemacht, wo momentan die Schwerpunkte von Verfassungsfeinden in Nordrhein-Westfalen liegen. Das sind vor allem Islamisten, Salafisten, aber auch Rechtsextreme.

Meiner Überzeugung nach ist es sehr richtig zu sagen: Wir wollen, dass die Mittel des Verfassungsschutzes genau in diesem Bereich effizienter eingesetzt werden. Das heißt nicht, dass wir in den anderen Bereichen weggucken. Wir setzen aber eine ganz klare Priorität darauf, wo wirklich gewaltbereite Orientierungen zu finden sind.

Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich eines deutlich sagen, weil es die abschließende Beratung ist: Der Verfassungsschutz kann Bildungsinstitutionen und Zivilgesellschaft nicht ersetzen. Was Bildungsinstitutionen angeht, steht es ausdrücklich in der Begründung des Gesetzentwurfs. Ich zitiere:

„Die Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes soll nicht zu einem allgemeinen Bildungsauftrag hin entwickelt werden.“

Das finde ich sehr richtig. Das ist auch nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern seine Aufgabe ist es, zu informieren und aufzuklären, aber nicht Bildung zu betreiben. Der Verfassungsschutz kann ebenfalls nicht die Aufgaben der Zivilgesellschaft übernehmen.

Die Auseinandersetzung über menschenfeindliche, menschenverachtende Motive und Einstellungen müssen wir in der Gesellschaft austragen. Wir sind diejenigen, die Demokratie mit Leben füllen müssen. Das ist nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern das ist die Aufgabe einer demokratischen Zivilgesellschaft.

(Beifall von den GRÜNEN)