Pressemitteilung: Neues Verfassungsschutzgesetz schafft Transparenz und Vertrauen

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen erklärt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem novellierten Gesetz schafft Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz, Kontrolle und Effizienz bei der Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz konzentriert den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel fortan auf gewaltorientierte Gruppen. Damit fokussiert sich der Verfassungsschutz zukünftig auf die vom Rechtsextremismus und Islamismus ausgehenden Gefahren für unsere Demokratie.

Erstmalig sind die Voraussetzungen und die Kriterien für den Einsatz von V-Leuten nun gesetzlich geregelt. V-Leute dürfen vom Verfassungsschutz nicht abhängig sein und werden abgeschaltet, wenn sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben oder begehen. Das nimmt die V-Leute jedoch zu keinem Zeitpunkt von der Strafverfolgung aus. Die gesetzliche Regelung schafft insgesamt mehr Verbindlichkeit für die Behörde, aber auch mehr Transparenz, da die Regelungen öffentlich einsehbar sind. Eine weitere Neuerung ist, dass der Landtag künftig zu Beginn jeder Wahlperiode die Anzahl der Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt und aus seiner Mitte wählt. Dies ermöglicht es dem Landtag, aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter in das Kontrollgremium zu senden.

Der Verfassungsschutz leidet durch das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den NSU-Morden unter einem erheblichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Beitrag, um durch einen Mentalitätswechsel hin zu mehr Öffentlichkeit und Transparenz sowie besseren Kontrollmöglichkeiten durch die Abgeordneten Vertrauen zurückzugewinnen.“

Pressemitteilung: Salafisten und Rechtsextremisten mit Repression und Prävention bekämpfen

Zum vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2012 erklärt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende GRÜNEN im Landtag NRW:

„Mit dem kommenden Verfassungsschutzgesetz werden wir die Gefahren für unsere Demokratie besser bekämpfen können. Die Konzentration von nachrichtendienstlichen Mitteln auf gewaltorientierte Bestrebungen ermöglicht ein Bündeln der Kräfte auf die Bereiche Salafismus und Rechtsextremismus. Durch den rot-grünen Gesetzentwurf wird die Arbeit des Verfassungsschutzes insgesamt transparenter und besser kontrollierbar. Damit geht NRW bundesweit einen wegweisenden Schritt bei der Reform des Verfassungsschutzes.

Der Verfassungsschutzbericht macht deutlich, wie aufmerksam wir die wachsende Salafisten-Szene in Nordrhein-Westfalen im Blick haben müssen. Der Ruf der CDU nach Abschiebungen geht in die falsche Richtung, da die meisten Salafisten deutsche Staatsangehörige sind. Die markigen Worte der CDU-Innenpolitiker verkennen dabei, dass wir es beim Salafismus zum Teil mit einem hausgemachten Problem zu tun haben und die Ursachen hier lösen müssen. Die Verantwortung für die Bekämpfung des Salafismus liegt nicht allein bei den Sicherheitsbehörden, sondern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als demokratische Gesellschaft, einschließlich der hier lebenden Musliminnen und Muslimen, müssen wir deutlich machen, dass die salafistische Ideologie der Demokratie und islamischen Tradition absolut entgegensteht.

Auch das Gefahrenpotenzial der rechtsextremen Szene ist nach wie vor hoch. Mit 192 politisch rechts motivierten Gewaltdelikten ist ein neuer Höchststand seit 1994 erreicht. Trotz der erfolgreichen Verbote gegen die Kameradschaften in Köln, Aachen, Dortmund und Hamm ist die Anzahl der politisch rechts motivierten Straftaten in 2012 leicht gestiegen. Zudem hat der harte Kern der verbotenen gewaltbereiten Kameradschaften in der Partei Die Rechte ein Auffangbecken gefunden, das durch das Parteienprivileg geschützt ist. Neben repressiven Elementen müssen aber auch Prävention und Opferschutz zentrale Pfeiler im Kampf gegen Rechtsextremismus sein. Deshalb haben wir ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus im rot-grünen Koalitionsvertrag verankert.“

Pressemitteilung mit SPD: Erster Schritt zur großen Reform des Öffentlichen Dienstes

Zur heutigen Beratung des Dienstrechtsanpassungsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Verena Schäffer:

Verena Schäffer: „Das Dienstrechtsanpassungsgesetz setzt aktuelle Rechtsprechung und veränderte Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Dienstes um. Dazu gehört auch die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Zukünftig dürfen Beamtinnen und Beamte nicht mehr aufgrund des Alters in die entsprechende Besoldungsstufe eingestellt werden, sondern was zählt, ist die berufliche Vorerfahrung. Damit schaffen wir ein gerechteres System. Für die derzeitigen Anwärterinnen und Anwärter haben wir eine Übergangsregelung geschaffen. Dieses Gesetz ist ein guter Einstieg in die große Reform des Öffentlichen Dienstes.“

Hans-Willi Körfges: „Mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz haben wir in einer ersten Stufe die rechtlich zwingenden Veränderungen umgesetzt. Die große Dienstrechtsreform werden wir in einer zweiten Stufe angehen, um die Leistungsfähigkeit zu sichern und die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes zu steigern. Dazu gehören u.a. Veränderungen des Laufbahnrechts, mehr Durchlässigkeit zwischen öffentlichen und privatem Sektor, flexible Arbeitszeitmodelle, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleiche Karrierechancen für Frauen. In einem Entschließungsantrag haben SPD und Grüne zudem deutlich gemacht: Wir halten Wort und werden mit der Dienstrechtsreform die Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei-, Justiz- und Feuerwehrzulagen rückwirkend wieder einführen.“

Pressemitteilung mit SPD: Sachverständigenanhörung lobt zukünftige gesetzliche Regelungen im Polizeigesetz

Zur Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW, Verena Schäffer:

„Die anwesenden Experten waren einhellig der Auffassung, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen ein guter Kompromiss zwischen der Wahrung der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Freiheit des Einzelnen erzielt wird.

Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen werden:

Zum einen soll die Regelung zur Videobeobachtung öffentlicher Plätze durch die Polizei zur Verhütung von Straftaten verlängert werden. Derzeit wird diese Regelung in NRW nur in Düsseldorf und Mönchengladbach angewandt. Die Sachverständigen betonten, dass NRW weit entfernt ist von einer flächendeckenden Überwachung und die Regelung in einem verhältnismäßigen Rahmen genutzt wird.

Zum anderen soll ein bisher schon von der Polizei auf Grundlage der Generalklausel durchgeführter Abruf von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Ortung von Personen nun explizit im Polizeigesetz geregelt werden. Fallkonstellationen sind dabei u.a. die Suche nach vermissten, hilflosen und suizidgefährdeten Personen sowie Amokandrohungen und Geiselnahmen. Durch die Gesetzesänderung werden der Polizei keine neuen Eingriffsbefugnisse gegeben, die bisherige Regelung wird aber klarer gefasst. Außerdem schaffen wir Eingriffshürden und Löschfristen, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen.“

Pressemitteilung mit SPD: Mehr Transparenz und Kontrolle durch die Verfassungsschutzgesetznovelle in NRW

Zur gemeinsamen Anhörung von Haupt- und Innenausschuss zum „Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen“ erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, und die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Verena Schäffer:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Kontrolle ist. Insbesondere die klaren rechtlichen Grundlagen beim Einsatz von V-Leuten, der bisher nur in einer geheimen Dienstanweisung geregelt war, fand Zustimmung bei den Sachverständigen.

Das Land schafft mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht nur ein moderneres und transparenteres Verfassungsschutzgesetz, sondern trägt auch dazu bei, verloren gegangenes Vertrauen der Bevölkerung durch das Versagen der Sicherheitsbehörden im Fall der menschenverachtenden NSU-Morde zurück zu gewinnen. Damit ist Nordrhein-Westfalen wegweisend in der Bundesrepublik.“

 

Pressemitteilung: Im Einsatz gegen Rechtsextremismus nicht nachlassen

Zur neuen Statistik der politisch motivierten Kriminalität von Rechts erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Die vorgestellte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität von Rechts und zu Straftaten der Allgemeinkriminalität von Rechtsextremen macht deutlich, wie groß die Gefahr durch den Rechtsextremismus für unsere demokratische Gesellschaft ist. Insbesondere die hohe Anzahl der Gewaltdelikte – 192 politisch rechts motivierte Delikte und 349 Delikte im Bereich der Allgemeinkriminalität – belegt die seit Jahren anhaltende Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene. Zusätzlich gibt es eine Dunkelziffer rechter und rassistischer Gewalt, die sich in der offiziellen Statistik nicht abbildet.

Auch wenn die Verbote rechtsextremer Kameradschaften im vergangenen Jahr richtig waren, so zeigt die Statistik auch, dass Neonazis weiter Straftaten begehen und nach wie vor gewaltbereit sind. Das lässt auch Rückschlüsse darauf zu, dass Repression nur ein Mittel gegen die rechtsextremistische Szene ist. Daher werden wir mit einem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen entwickeln. Außerdem nehmen wir die Opfer rechter und rassistischer Gewalt in den Blick – für sie haben wir spezialisierte Opferberatungsstellen in NRW eingerichtet. Mit der Unterstützung für Opfer, Präventionsarbeit und repressiven Elementen geht NRW gegen die Nazis vor.“