Zum Antrag der SPD-Fraktion zur Transparenz bei der Räumung des Hambacher Waldes

Zum Antrag der SPD-Fraktion zur Transparenz bei der Räumung des Hambacher Waldes

Zur Räumung des Hambacher Waldes

Rede zum Antrag der SPD-Fraktion zur Transparenz bei der Räumung des Hambacher Waldes

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP! Ich finde, eines muss man Ihnen ja wirklich lassen: Was Sie können, ist, Verwirrung zu stiften. Ich finde, es gibt einen wahren Meister der Verwirrungskünste, und das ist der Innenminister Herbert Reul.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wie oft haben wir das schon in diesem Parlament erlebt, dass Herr Reul seine eigenen Aussagen wieder revidieren musste? – Die Frage, die wir uns dabei immer stellen, ist: Ist das wieder einmal diese typisch unbedarfte Ausdrucksweise des Ministers, oder ist das eine bewusste Strategie, Herr Reul?

Ich denke, beim Hambacher Wald muss man (Zurufe von der CDU)

von einer bewussten Täuschung des Parlaments und der Öffentlichkeit sprechen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Dazu würde ich gerne zwei Beispiele nennen. Das erste Beispiel ist: Auf Nachfrage der grünen Abgeordneten haben Sie im Juli dieses Jahres erklärt: Ja, es gab Gespräche mit RWE, aber Absprachen? – Nein. Die hat es nun wirklich nicht gegeben.

Gegenüber dem WDR haben Sie dann gesagt: Naja, Gespräche? – Hm. Offenbar hatten Sie die vergessen, vielleicht auch verschwiegen?

Jetzt wissen wir: Es gab nicht nur Gespräche, sondern es gab auch eine Vereinbarung von Herrn Reul mit dem RWE-Vorstand. Also gab es doch Absprachen. Was ist eine Vereinbarung denn sonst?

Da frage ich mich, Herr Reul: Was kommt da noch? Haben Sie RWE versprochen, auf jeden Fall die Baumhäuser zu räumen, damit RWE roden kann? Haben Sie das versprochen? – Sie müssen heute die Karten auf den Tisch legen, Herr Minister.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Auch über die wahren Motive der Räumung des Hambacher Waldes

(Zurufe von der CDU: Forst!)

hat diese Landesregierung dieses Parlament und diese Öffentlichkeit getäuscht.

Im letzten Jahr hieß es ja noch von Herrn Reul: Räumung und Rodung, das hat ja gar nichts miteinander zu tun, das würden die Leute ja immer alles durcheinander werfen. Am letzten Donnerstag im Innenausschuss macht Herr Reul die 180-Grad-Wende. Frau Scharrenbach im Bauausschuss, nur einen Tag später, bleibt bei der alten Aussage, Räumung und Rodung hätten nichts miteinander zu tun.

Unterm Strich muss man hier ja eines festhalten: Wir haben zwei Aussagen von zwei Mitgliedern dieses Landeskabinettes. Das heißt auch, nur eine Aussage kann stimmen. Das heißt auch, einer von Ihnen beiden sagt hier nicht die Wahrheit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dabei wissen wir aus der Akteneinsicht – auch wenn die Akten nicht vollständig sind –, aufgrund der Gutachten, der Auftragsvergabe, der E-Mails, der Protokolle aus den Ministerien: Die Landesregierung und ganz besonders das Innenministerium – das wird eindeutig belegt durch die verschiedenen Akten – hat alles darangesetzt, eine Rechtsgrundlage zu finden, um den Wald zu räumen. Minister Reul hat ja sogar selbst einen Brief geschrieben und um Unterstützung bei den Ressortkollegen gebeten – vielleicht kann man sagen, gebettelt, um nicht zu sagen, gedroht.

Damit hat sich diese Koalition, diese Landesregierung, das Kabinett Laschet zum Erfüllungsgehilfen von RWE gemacht. Sie haben rechtliche Grundlagen instrumentalisiert,

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben Vorschriften des Vergaberechts abenteuerlich ausgelegt, Sie haben ja sogar – das wird aus der Gutachtenvergabe deutlich – zivilrechtliche Möglichkeiten für RWE prüfen lassen. Das, finde ich, ist unerhört.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

Sie haben sich auf dem Rücken der Polizei – und das ist mir als Innenpolitikerin wichtig zu sagen – zum Interessensvertreter von RWE gemacht. Ich finde, das sagt auch viel über Ihr Rechtsstaatsverständnis aus.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Damit komme ich jetzt noch einmal zu den Akten. Abgesehen davon, dass Sie zunächst der Presse und danach erst den Abgeordneten die Einsicht geben wollten, was aus meiner Sicht wirklich eine krasse Missachtung des Parlaments ist …

Herr Geerlings,

(Zuruf von der SPD: Der selber gar nicht da war!)

ich war schon sehr verwundert, dass Sie hier als Abgeordneter so gesprochen haben. Ich denke, wir Abgeordnete sollten für die Stärkung der Abgeordnetenrechte reden und nicht umgekehrt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Schauen Sie sich diese Akten an, sie stehen ja zur Verfügung. Die Aktenführung ist so schlecht: chronologisch nicht sortiert, keine Inhaltsverzeichnisse, aber vor allem Schwärzungen, es fehlen E-Mail-Anhänge.

(Marc Lürbke [FDP]: Wie lange waren Sie da, Frau Kollegin?)

–  Ich war zwei Mal dort.

(Marc Lürbke [FDP]: Wie lange?)

Am schönsten finde ich die Präsentation mit der Eingangsfolie und mit der Abschlussfolie „Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“. Der Rest der Präsentation fehlt. Da kann man aus meiner Sicht nicht von einem Zufall reden.

Herr Reul, Frau Scharrenbach, Sie wissen doch genauso gut wie wir: Je größer der Heuhaufen ist, desto schwieriger wird die Suche nach der Nadel. – Deshalb ist dieses von Ihnen so großzügig angekündigte Angebot der Akteneinsicht ein ganz klassischer Fall von Schein- transparenz.

Wir fordern Sie auf: Geben Sie uns als Fraktionen die Akten. Geben Sie uns die Akten ungeschwärzt. Geben Sie uns die Akten vollständig.

(Zuruf von Bodo Löttgen [CDU])

Dann können wir uns ein umfassendes Bild davon machen. Das werden wir dann auch tun. Nur das, Herr Reul, wäre dann auch echte Transparenz. – Vielen Dank. …

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. –

 

Kurzintervention zur Rede von Innenminister Herbert Reul von

Verena Schäffer (GRÜNE): Vielen Dank. – Auch wenn ich nur anderthalb Minuten habe, möchte ich hier einige Sachen nicht unwidersprochen stehen lassen.

Ich glaube, niemand – das kann man so sagen – hat in dem Ausschuss gefordert, jetzt müsse aber geräumt werden, sondern wir haben auf die Widersprüche hingewiesen, die es da einfach gibt. Die Unverhältnismäßigkeit, die Sie jetzt plötzlich sehen, bestand auch vor einem Jahr. Ich nenne das Stichwort „Kohlekommission“, das anstehende OVG-Urteil.

Es war dann ja auch so. Es kam zum Rodungsstopp. Deshalb war der Einsatz auch vor einem Jahr schon unverhältnismäßig, genauso wie er heute unverhältnismäßig wäre.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD) Darauf weisen wir hin.

Dann möchte ich hier noch einmal klarstellen, Herr Reul: Mitnichten sind die Fragen im letzten Innenausschuss beantwortet worden. Ich kann gerne noch mal einige Fragen vorlesen, auf die Sie keinen Bezug genommen haben.

„Was waren denn die Inhalte der Gespräche des Ministers mit RWE?“, habe ich gefragt. Welche weiteren Gespräche hat es unterhalb des Ministers oder des Staatssekretärs mit RWE gegeben, also Abteilungsleiterin, Referatsleiter usw.? Das ist nicht beantwortet worden.

Ich habe die Frage gestellt: Hat es konkrete Gespräche mit RWE zur Vorbereitung der Räumung inklusive der Anmietung von Hebebühnen und anderen Gerätschaften gegeben? Ich habe zum Vergaberecht Fragen gestellt. Zum Thema „Marktschau“ habe ich eine Frage gestellt. Das ist alles nicht beantwortet worden.

(Zuruf von der CDU)

Herr Reul, ich würde Ihnen gerne noch etwas beantworten, weil Sie gerade sagten: Ich verstehe gar nicht, dass Sie noch mehr Akten haben wollen. – Ich kann Ihnen aber gerne sagen, was wir noch haben wollen: Es gibt genau eine Akte aus der Staatskanzlei. Diese Akte beinhaltet einzig und allein Kleine Anfragen. Da ist die Frage: Ist das vollständig?

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Schäffer, die 1:30 sind rum.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ist das die Akte der Staatskanzlei? Welche Kommunikation hat es auf dieser Ebene gegeben?

(Zurufe von der CDU und der FDP) Es gibt die Frage nach den E-Mails.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

–  Vielleicht hören Sie mal auf, ständig reinzurufen, und respektieren einfach, dass ich das Rederecht habe.

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Schäffer, die 1:30 wären jetzt rum.

Verena Schäffer (GRÜNE): Gut. Das wird hier leider nicht angezeigt. – Ich will nur deutlich machen: Es gibt nach wie vor viele Fragen. Es gibt Akten.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke, schön.

(Zuruf von Verena Schäffer [GRÜNE] – Gegenrufe von der CDU und der FDP)

Jetzt hat Herr Minister Reul das Wort, und er hat 1:30 Minuten, um auf die Punkte noch mal einzugehen, die angesprochen wurden. – Bitte schön, Herr Minister.

Herbert Reul, Minister des Innern: Frau Schäffer, erstens: Ich stimme in einem Punkt zu. In der Frage, ob man den Einsatz damals hätte machen sollen oder nicht, gibt es verschiedene Meinungen. Ich glaube nach wie vor, dass das richtig und auch wichtig war.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Aber ist okay. Aber darüber diskutieren wir ja nicht. Das ist eine politische Bewertung.

Zweitens lege ich Wert darauf, dass die Fragen, die Sie gestellt haben, alle beantwortet wurden – wir werden das nachher ja noch sehen –, zum Beispiel über die Inhalte der Gespräche mit RWE, an denen ich beteiligt war.

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

–  Herr Becker, Sie waren doch gar nicht im Innenausschuss. (Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

–  Sie Schlaumeier. (Zurufe)

Ich habe dem Ausschuss zu den Inhalten der beiden Gespräche, an denen ich beteiligt war, Auskunft gegeben – glasklar Auskunft gegeben.

(Zuruf von den GRÜNEN: Welche?)

Ich wiederhole die nachher noch hundertmal. Sie haben sie auch nachlesen können. Ich habe sie aber auch vorgetragen. Übrigens: Spätestens nachdem Sie die Akten gesehen haben, wussten Sie es auch. Also ist der Fall jetzt auch erledigt, entweder durch meine Antwort oder durch das Aktenlesen.

Drittens: die Gespräche unterhalb. Das stellt sich einfach sehr schwierig dar. Verstehen Sie? Ich kann Ihnen einen Teil an Gesprächen auflisten, von denen wir wissen. Aber es finden doch wahnsinnig viele Gespräche zwischen Polizei und Stadt, Polizei und RWE statt. Das ist doch logisch. Da wird doch laufend etwas besprochen in dem ganzen Prozess dieses Verfahrens. Die werde ich Ihnen niemals lückenlos geben können. Ich werde „lückenlos“ nie unterschreiben, weil das gar nicht geht. Darüber werden doch oft gar keine Protokolle gemacht.

Da muss man doch ehrlich miteinander umgehen und nicht etwas fordern, was gar nicht geht. Das, was geht, kriegen Sie und haben Sie bekommen.

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Minister, die 1:30 …

Herbert Reul, Minister des Innern: … sind vorbei. Dann machen wir nachher weiter. – Danke. (Beifall von der CDU und der FDP)

Zur zweiten Lesung des Entwurfs für das Polizeigesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zur Selbstbeweihräucherung, die Sie im Innenausschuss gemacht haben wie auch hier wieder, dass man eine Anhörung auswertet und Änderungsanträge stellt, sagen: Entschuldigung, ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man das macht.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Das haben Sie nie gemacht!)

Dass ein Innenminister, der auch Verfassungsminister ist, sagt, man habe die Anhörung nicht als Showveranstaltung gesehen: Entschuldigung, Herr Reul, das ist aus meiner Sicht eine infame Unterstellung gegenüber dem Parlament, wir würden ansonsten Showveranstaltungen durchführen. Das möchte ich deutlich zurückweisen. Das tun wir als Parlament nicht. Sie sind zu Gast in diesem Hohen Hause, und ich finde, Sie sollten sich auch entsprechend verhalten.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wenn Sie sich so dafür loben, diese Nachbesserungen gemacht zu haben, stellt sich doch die Frage: Wie konnte ein solcher Gesetzentwurf eigentlich durch ein Kabinett gewinkt werden, in dem ein Innenminister sitzt, der auch Verfassungsminister ist, ein Justizminister sowie drei Mitglieder der FDP?

Man hat hier ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz durch das Kabinett gewinkt. Nur die harsche und massive Kritik von Burkhard Hirsch und anderen hat dazu geführt, dass Sie nachgebessert haben.

(Zuruf von Marc Lürbke [FDP] – Gegenruf von Norwich Rüße [GRÜNE])

Sich vor diesem Hintergrund als Bürgerrechtler darzustellen, Herr Lürbke, finde ich schon ziemlich peinlich. Das finde ich wirklich peinlich für diese Regierung.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Herr Golland ist gerade leider gegangen, aber das Bild, das er gerade wieder gezeichnet hat von der Unsicherheit in Nordrhein-Westfalen, stimmt so einfach nicht. Werfen Sie doch mal einen Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik: Seit Jahren sinken die Zahlen.

Sie haben auch schon im Wahlkampf auf unredliche Art und Weise Ängste in der Bevölkerung geschürt. Das setzen Sie hier fort. Das finde ich auch unredlich.

Wir haben als Politiker die Verantwortung, redlich zu agieren und aufgrund von Fakten zu entscheiden. Genau das tun Sie nicht, und das werfe ich Ihnen auch vor.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich finde es wichtig, dass die Gleichung „mehr polizeiliche Befugnisse schaffen automatisch mehr Sicherheit“ so einfach nicht stimmt. Ich könnte Ihnen ein Beispiel aus dem NSU-Komplex nennen, bei dem es nicht an den Befugnissen gescheitert ist, sondern es an ganz anderen Dingen gelegen hat, weshalb diese Morde nicht aufgedeckt wurden und die Täter nicht gestoppt wurden. Es waren nicht die mangelnden Befugnisse.

Neue Befugnisse, wie sie jetzt hier vorgesehen sind wie die Gewahrsamnahme von potenziellen Terroristen, die Fußfessel und die Ausweitung der Videobeobachtung, schaffen objektiv betrachtet nicht mehr Sicherheit,

(Zuruf von der CDU: Doch!)

schränken aber Grundrechte ein. Sie gaukeln der Bevölkerung eine Sicherheit vor, die Sie letztlich nicht einlösen können. Das finde ich wirklich unredlich und falsch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lieber Hartmut, liebe SPD, wenn ihr jetzt sagt, nach den Änderungsanträgen wäre so viel geändert worden, muss ich euch sagen: Das stimmt so einfach nicht. Selbst der Minister hat doch im Innenausschuss gesagt, dass nichts Substanzielles im Gesetzentwurf geändert wurde.

(Christof Rasche [FDP]: Was?)

–  Das hat der Minister gesagt. Sie können es gerne im Protokoll nachlesen.

Genau das ist der Fall. Der Kern des Gesetzes, ins Vorfeld zu gehen, bleibt doch weiterhin bestehen.

(Gregor Golland [CDU]: Gut so!)

Man geht ins Vorfeld, wo Straftaten noch gar nicht begangen worden sind. Damit wird im Übrigen auch das historisch begründete Trennungsgebot in Deutschland zwischen Nachrichtendiensten und Polizei aufgeweicht.

Herr Reul selbst hat noch in einem „SZ“-Interview letzte Woche gesagt, es handele sich um ein ausbalanciertes System, das wir in Deutschland haben. Mit diesem Gesetzentwurf gerät das System aber ins Wanken.

Herr Reul, das reiht sich ein in Ihre – ich nenne es mal – Informationspolitik, die Sie ständig betreiben. Sie stellen sich in der „Süddeutschen Zeitung“ als Wahrer und Schützer des Trennungsgebotes dar, machen in Wahrheit aber genau das Gegenteil: Sie weichen das Trennungsgebot auf und erzählen der Bevölkerung etwas völlig anderes.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei in Zukunft allein auf eine Prognose gestützt tätig werden können soll, wenn Personen einer konkreten Wahrscheinlichkeit nach in einem übersehbaren Zeitraum Straftaten begehen werden.

Man sieht schon, wie unbestimmt diese Begriffe sind. Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber aufgegeben, genau diese Begriffe zu definieren. Das ist ein Auftrag des Bun- desverfassungsgerichts. Genau dem kommen Sie nicht nach.

In Zukunft müssen Menschen, die noch keine Straftat begangen haben, also Unschuldige, in Nordrhein-Westfalen eine Fußfessel tragen, ihre Handys werden ausspioniert, und sie wer- den in Gewahrsam genommen, obwohl gar keine Straftat begangen wurde. Das sind tiefe Eingriffe in Grundrechte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Daran, liebe SPD, aber auch liebe FDP und liebe CDU, ändert doch auch nichts, dass man einen Richtervorbehalt und einen Rechtsbeistand beim Gewahrsam vorsieht. Ich finde, dass es eines Rechtsstaates nicht würdig ist, wenn unschuldige Menschen hinter Gittern sitzen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Hartmut Ganzke [SPD])

Das Gewahrsam ist ein tiefer Grundrechtseingriff bei Menschen, die keine Straftaten begangen haben. Ich könnte aus dem Beschluss des SPD-Parteitags zitieren, den ich mir extra herausgelegt habe, aber die Zeit reicht dafür nicht mehr aus. Lesen Sie es noch mal nach.

Es wurde immer argumentiert, nach einem Monat im Gewahrsam könne man die Gefährder abschieben. Das ist völliger Blödsinn. Das ist völlig naiv, wie auch meine Anfrage ergeben hat. Sie haben den Gewahrsam von einem Monat auf 14 Tage heruntergeschraubt.

Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb der 14 Tage einen Gefährder abschieben können? Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie innerhalb von 14 Tagen jemanden dazu bringen können, seine Meinung zu ändern, dass diese Person nach 14 Tagen geläutert aus der Haft entlassen wird? Das ist doch völlig lebensfremd und naiv.

(Zuruf von Gregor Golland [CDU])

Deshalb sage ich auch, dass dieses Gesetz nicht nur tiefe Grundrechtseingriffe vornimmt, sondern auch wirkungslos ist, weil es zwar mehr Sicherheit verspricht, diese Sicherheit aber überhaupt nicht einlösen kann.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Identitätsfeststellung: Wer ist denn hier ideologiegetrieben? Lesen Sie doch mal die Begründung des Gesetzentwurfs. Das ist pure Ideologie,

(Dr. Werner Pfeil [FDP]: Das stimmt doch nicht!)

wie Sie die Identitätsfeststellung begründen. Das Festhalten, um die Identität festzustellen, soll von zwölf Stunden auf bald sieben Tage ausgeweitet werden. Es gibt massive verfassungsrechtliche Bedenken.

(Gregor Golland [CDU]: Ich habe Bedenken, wenn sich Leute der Feststellung ihrer Identität verweigern!)

Auch hier könnte ich wieder den Beschluss des SPD-Parteitages zitieren, der das massiv kritisiert hat. Liebe SPD, wenn Sie Ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse ernst nehmen würden, müssten Sie diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir Grüne haben schon angekündigt, dass wir das prüfen lassen. Vielleicht sieht man sich ja vor Gericht wieder. Das Gericht wird es dann zu entscheiden haben.

Zur Quellen-TKÜ: Der Staat wird sich mit der Quellen-TKÜ selbst zum Hacker machen. Damit wird der Staat nicht nur Menschen abhören und ausspionieren, sondern er gefährdet auch die IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land, der Wirtschaft, aber auch der kritischen Infrastruktur und sogar die eigene IT-Sicherheit der Polizei und der öffentlichen Verwaltung. Das alles nehmen Sie in Kauf.

Dazu kommt noch, dass es derzeit keine Spionagesoftware gibt, die den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Eine Zertifizierung, wie sie die SPD gefordert hatte, findet überhaupt nicht statt. Wie auch?

Es ist vorgesehen, dass man den Trojaner von privaten Unternehmen kaufen kann. Die werden selbstverständlich nicht den Quellcode preisgeben. Eine Zertifizierung kann überhaupt nicht stattfinden.

Auch ein Richter wird ohne Quellcode niemals entscheiden können, ob dieser Trojaner nur das kann, was er können darf, oder ob er nicht viel mehr kann, ob er auch meine Urlaubsfotos ausspioniert, ob das nicht schon in Richtung Online-Durchsuchung geht.

Wie man so etwas mittragen kann, das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. (Zurufe)

Herr Reul, Sie haben gesagt, bei diesem Gesetz hätten Sie Maß und Mitte gefunden. Das ist aus meiner Sicht mitnichten der Fall! Hier werden einseitig neue Befugnisse geschaffen. Von Grundrechtsschutz, von Bürgerrechten ist in diesem Gesetz überhaupt nicht die Rede. Sie machen das alles, obwohl Sie noch nicht einmal mehr Sicherheit schaffen. Das ist der Grund, warum wir Grüne den Gesetzentwurf mit – wie ich finde – sehr guten Gründen ablehnen.

Ich weiß, die Redezeit ist vorbei, aber ich würde dem Minister kurz vor Weihnachten gerne noch ein Weihnachtsgeschenk machen. Eigentlich war es schon als Urlaubslektüre vorgesehen; dazu ist es vor den Sommerferien aber nicht gekommen. Darum bekommen Sie es jetzt als Weihnachtsgeschenk. Das ist ein Buch von Heribert Prantl: „Der Terrorist als Gesetzgeber“.

(Zuruf von Daniel Sieveke [CDU])

Ich wünsche Ihnen eine sehr gute Lektüre unter dem Weihnachtsbaum. Vielleicht geben Sie das Buch danach an Herrn Golland und an Herrn Lürbke weiter. Ich glaube, die könnten es auch gut gebrauchen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Schwarz-gelbes Polizeigesetz: Trotz Änderungen – weniger Rechtsstaat und viel Symbolpolitik

 In der kommenden Wochen wollen CDU und FDP im Landtag das nordrhein-westfälische Polizeigesetz erheblich verschärfen und eine deutliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse beschließen. In einem Pressegespräch haben wir über unsere Haltung informiert. Hier ist das Handout für die Journalistinnen und Journalisten.

Die Fraktionen von CDU und FDP haben nach massiver Kritik von Expert*innen und der Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmer*innen im Juni inzwischen zwei Änderungsanträge vorgelegt, um den offensichtlich verfassungswidrigen Ursprungsgesetzentwurf der Landesregierung nachzubessern. Doch trotz der Nachbesserungen kann keine Rede von einer Entschärfung des Gesetzesvorhabens sein. Zum einen werden viele Vorhaben aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf durch die Änderungsanträge gar nicht oder nicht substantiell geändert. Zum anderen muss man die Änderungen im Vergleich zum derzeitig gültigen Gesetz sehen – und da stellen sie eine deutliche Ausweitung der derzeitigen Befugnisse dar.

Mit dem neuen Polizeigesetz sollen unter anderem die Zuständigkeit der Polizei weit ins Vorfeld der Begehung einer Straftat gelegt werden, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Fußfessel eingeführt sowie das Unterbindungsgewahrsam ausgeweitet werden.

Wir haben den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge sehr intensiv geprüft. Die Planungen der Koalition sehen zum einen unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe vor, zum anderen enthält das Gesetz viel Symbolpolitik, ohne einen Mehrwert an Sicherheit zu schaffen. Deshalb werden wir das Gesetz in der kommenden Woche im Plenum ablehnen.

Nach Verabschiedung des Gesetzes durch CDU und FDP werden wir als Landtagsfraktion ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob das Gesetz verfassungswidrig ist, und dann je nach Ausgang des Gutachtens eine Verfassungsbeschwerde dagegen einreichen.

Einladung zum Webinar „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“

14. Juni 2018, 20:00 bis 21.00 Uhr

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im April einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes eingebracht, der sehr weitreichende Grundrechtseingriffe vorsieht. So ist für „Gefährder*innen“ in Zukunft ein Unterbindungsgewahrsam für bis zu einem Monat vorgesehen, die Polizei soll Personen zur Identitätsfeststellung bis zu einer Woche in Gewahrsam nehmen können, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) soll ermöglicht und die Videobeobachtung soll ausgeweitet werden. Das sind nur einige der aus unserer Sicht unverhältnismäßigen und teils sogar verfassungswidrigen Maßnahmen, die das neue Polizeigesetz regeln soll.

Ähnlich wie das neue Polizeigesetz in Bayern steht der Gesetzesentwurf zum Polizeigesetz NRW daher deutlich in der Kritik. Es hat sich bereits das zivilgesellschaftliche Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz“ gegründet, das sowohl die Grüne Landtagsfraktion als auch der Grüne Landesverband NRW unterstützen.

Am Donnerstag, den 7. Juni wird eine große Anhörung im Innenausschuss des Landtages mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Behörden und Zivilgesellschaft stattfinden. Bereits im Juli wollen CDU und FDP das Gesetz verabschieden. Vor der Verabschiedung des Gesetzes plant das Bündnis gegen das Polizeigesetz für Samstag, den 7. Juli eine große Demonstration in Düsseldorf, zu der auch wir GRÜNE aufrufen.

Ich möchte gerne über den geplanten Gesetzentwurf und die Auswertung der Anhörung informieren sowie mich mit Euch über die weiteren Aktionen austauschen.

Dazu ich lade herzlich zu einem Webinar ein am:

Donnerstag, 14. Juni 2018 von 20.00 bis 21:00 Uhr

Ich hoffe mit dem auch für uns neuen Format des Webinars möglichst vielen Interessierten aus ganz NRW die Teilnahme zu ermöglichen. Es ist möglich von Zuhause mit PC, Laptop oder wenn gewünscht auch einfach nur per Telefon an dem Termin teilnehmen.

Ich bitte um Anmeldung bis zum 12.06.2018 an hasret.karacuban@landtag.nrw.de. Ihr erhaltet dann rechtzeitig vor dem Webinar die Zugangsdaten und einige technische Hinweise.

 

Zum Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja gestern schon in zwei Diskussionen über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert. Herr Geerlings hatte das ja auch angesprochen. Das Bild passt, finde ich, gut. Wir haben damit angefangen, und wir beenden diese Plenarwoche mit diesem wichtigen Thema, heute mit dem Bericht der Landesdatenschutzbeauftragten.

Der Berichtszeitpunkt liegt schon relativ lange zurück. Die Vorzeichen haben sich durchaus ein Stück weit verändert. Aber ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, um mich bei Frau Block, der Landesdatenschutzbeauftragten, ganz herzlich für den Bericht, aber auch für ihre Arbeit zu bedanken, die aus meiner Sicht wirklich eine wichtige Tätigkeit darstellt.

(Beifall von den GRÜNEN)

– Danke für den Applaus. Ich hätte mich gefreut, wenn sich vielleicht auch andere angeschlossen hätten, der Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle für diese wichtige Aufgabe zu danken. Aber ich glaube, das war keine Ablehnung. – Ich nehme das Nicken als Zustimmung, und Herr Lürbke und andere haben das vor mir ja auch schon gesagt.

Ich würde gerne aus dem Vorwort des Berichts eines herausgreifen. Frau Block schreibt in dem Vorwort etwas über das Spannungsverhältnis von Privatheit und innerer Sicherheit. Ich finde, dass Frau Block sehr zutreffend schreibt – ich zitiere sie hier –:

„Staatliche Sicherheitsmaßnahmen haben Konjunktur und nach Meinung vieler auch Vorrang vor der informationellen Selbstbestimmung der Einzelnen.“

Ich glaube, da ist sehr viel dran. Darin hat mich die Rede von Herrn Geerlings auch noch einmal bestätigt. Es ist ja genau das, was wir in der Innenpolitik erleben, dass mit dem Aspekt Sicherheit argumentiert wird und damit der Datenschutz immer mehr in den Hintergrund tritt. Ich finde, das darf nicht sein. Gerade bei der Argumentation der Terrorismusbekämpfung ist das so oft der Fall, dass gesagt wird: Wir müssen die Sicherheit stärken, die Terrorismusbekämpfung stärken, und Grundrechte treten in den Hintergrund.

Das finde ich falsch, und das ist aus meiner Sicht ein großes Problem auch für unsere freiheitliche Gesellschaft. Denn natürlich verändert es das Verhältnis zwischen staatlichen Behörden und den Bürgerinnen und Bürgern. Wir Grüne werden weiterhin die Datenschutzbeauftragte darin unterstützen, ihre wichtige Aufgabe als Wächterin des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ausüben zu können.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will vor allem zum Thema Videoüberwachung noch etwas sagen. Es gab im Jahr 2016 insgesamt 660 Beschwerden von Menschen über die Videobeobachtung durch Private. Ich finde, das zeigt auch noch einmal, dass die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema sensibel sind. Die Tendenz der Beschwerden war ja in den letzten Jahren durchaus steigend. Ich gehe jede Wette ein, dass jetzt, nach dem Beschluss von gestern zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung auf Landesebene, die Anzahl der Beschwerden auch in Nordrhein- Westfalen noch einmal zunehmen wird.

Herr Reul, Sie hatten mich gestern dafür kritisiert, dass ich von einer uferlosen Ausweitung der Videobeobachtung gesprochen habe. Das waren übrigens nicht nur meine Worte. Es waren die Worte der Landesdatenschutzbeauftragten, die sie in der Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebraucht hat und die ich gestern hier aufgegriffen habe. Das bitte ich so zur Kenntnis zu nehmen.

Ich finde, dass die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Bericht sehr eingängige Argumente gegen die Videoüberwachung bringt:

Erstens. Terroranschläge können dadurch nicht verhindert werden.

Zweitens. Hilfe ist im Notfall bei Videokameras, wenn es keine Live-Beobachtung und keine Live-Auswertung gibt, nicht zu erwarten.

Drittens. Ein subjektives Sicherheitsgefühl – auch damit wird in der Innenpolitik ja häufig argumentiert: wir müssten subjektiv für Sicherheit sorgen – rechtfertigt noch lange keine Grundrechtseingriffe.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich meine, dass man diese Argumente auch sehr gut auf das Polizeigesetz, das wir ja in den nächsten Wochen im Landtag noch intensiv beraten werden, beziehen kann und beziehen muss. Denn auch im Polizeigesetz steht ja demnächst eine Ausweitung der polizeilichen Videobeachtung an, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung von CDU und FDP unverändert beschlossen werden sollte.

Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir Grüne nicht grundsätzlich gegen Videobeobachtung sind, sei es im privaten Bereich oder durch die Polizei. Aber Ihre Ausweitungen, die Sie hier planen, sind aus unserer Sicht nicht dazu geeignet, für mehr Sicherheit zu sorgen. Sie werden zu einer Verdrängung von Kriminalität führen. Das bringt dann unter dem Strich nicht mehr Sicherheit, aber es bedeutet mehr Grundrechtseingriffe bei den Bürgerinnen und Bürgern, und das finden wir Grüne falsch.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesdatenschutzbeauftragte spricht in ihrem Bericht – das ist uns wichtig – das Thema „Transparenzgesetz“ an. Sie hat in ihrem Bericht ausgeführt, dass sie erwartet, dass es endlich eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem wirklichen Transparenzgesetzes gibt. Wir Grüne sehen das auch so. Leider ist das in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen. Von Schwarz-Gelb erwarte ich, ehrlich gesagt, nicht ganz so viel. Aber ich hoffe, dass die Landesdatenschutzbeauftragte am Ball bleibt, das Thema weiter befeuert, weil ich glaube, dass es ein wichtiger Schritt und ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger wäre, wenn wir endlich dieses Transparenzgesetz bekommen, das wir dringend brauchen.

Präsident André Kuper: Die Redezeit.

Verena Schäffer (GRÜNE): Dabei werden wir die Landesdatenschutzbeauftragte unterstützen. – Herzlichen Dank.