Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD/ Gefährdergesetz

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Sieveke und Herr Lürbke, dann bin ich einmal gespannt auf Ihren Gesetzentwurf. Ich freue mich jedenfalls schon auf die Diskussion, die wir dazu führen werden.

Jetzt aber erst einmal zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion: Zum einen ist schon die Beschreibung der Ausgangslage in Ihrem Gesetzentwurf schlichtweg falsch. Sie schreiben, dass es einen „unkontrollierten Zuzug von (islamischen) Gefährdern“ geben würde – ganz abgesehen davon, dass Sie mal wieder die Rhetorik bedienen, mit der Sie Stimmung gegen Flüchtlinge machen.

Zum anderen verkennen Sie völlig, dass die allermeisten Salafisten, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, entweder deutsche Staatsangehörige sind

(Zuruf von der AfD)

oder Personen mit Migrationshintergrund, die zum Teil in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen aufgewachsen sind.

Das Interessante ist doch Folgendes – das stellt man fest, wenn man sich einmal die Zahlen dazu anguckt –: Je stärker die Radikalisierung ist, je stärker die Gewaltbereitschaft ist, desto mehr steigt der Anteil derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Bei den Salafisten insgesamt liegt der Anteil der Deutschen bei 44 %. Bei den gewaltorientierten Personen haben 59 % die deutsche Staatsangehörigkeit. Unter den Gefährdern sind sogar 64 % Deutsche.

Alles das kann man in den Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen vom August dieses Jahres nachlesen.

Damit will ich sagen, dass man sich viel stärker damit beschäftigen muss, warum sich denn bestimmte Personen, die in Deutschland leben und hier aufgewachsen sind, radikalisieren und diesen Weg einschlagen.

(Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Warum denn?)

Wir müssen uns viel stärker mit Prävention auseinandersetzen. Es reicht nicht, das immer nur auf das Ausländerrecht zu schieben oder so, wie Sie es tun, gegen Ausländer zu hetzen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Frau Schäffer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Wagner?

Verena Schäffer (GRÜNE): Nein, ich möchte keine Zwischenfrage … Ich vermute, von der AfD?

(Markus Wagner [AfD]: Das könnte gefährlich werden, oder?)

Vizepräsident Oliver Keymis: Ja, von Herrn Wagner.

Verena Schäffer (GRÜNE): Von der AfD möchte ich keine Zwischenfrage zulassen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Aber auch die Annahme, die Sie hier aufführen, dass die Sicherheitskräfte nur auf Straftaten reagieren würden, ist falsch.

(Markus Wagner [AfD]: Was hat denn der Gefährderstatus mit der Nationalität zu tun?)

Wenn Sie das glauben, würde ich Ihnen empfehlen, einmal einen Blick in das Verfassungsschutzgesetz zu werfen. Sie sind ja sogar Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium. Da können Sie ja noch einmal nachlesen, was die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes als einer der Sicherheitsbehörden in Deutschland sind.

Aber nun zum eigentlichen Gesetzentwurf: Wie schon gesagt worden ist, haben Sie hier abgeschrieben und mal wieder keine eigenen Gedanken darauf verwendet. Das kennen wir von Ihnen ja. In diesem Fall haben Sie aus dem bayerischen Gesetz abgeschrieben.

Zum bayerischen Gesetz ist vielleicht noch zu sagen, dass dieses Gesetz vehement und sehr scharf von Verfassungsrechtlern

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

und vielen anderen Personen – wie ich finde, zu Recht – kritisiert wurde, weil es an vielen Stellen wirklich unverhältnismäßig ist und tief in die Grundrechte eingreift. Das nehmen Sie hier so auf.

(Markus Wagner [AfD]: Was ist denn mit den Grundrechten der Opfer?)

Sie nennen Ihr Gesetz „Gefährdergesetz“. Sie liefern aber keine Definition des Gefährders. Ich fände es richtig, eine rechtliche Definition des Gefährders zu schaffen und das zu normieren. Auch das haben wir Grüne in der letzten Legislaturperiode gefordert, weil es nicht sein kann, dass von den Sicherheitsbehörden hier ein Begriff geschaffen wird, der überhaupt nicht rechtlich definiert und normiert ist.

(Markus Wagner [AfD]: Warum haben Sie das denn dann nicht gemacht? Sie waren doch in der Regierung!)

Insofern wäre es sogar richtig, das zu tun. Das bleiben Sie schuldig. Das machen Sie nicht.

Sie schlagen einen § 8 Abs. 4 vor, der aus meiner Sicht aber nicht nur ungeeignet, sondern auch völlig unbestimmt ist. Sie schreiben, dass die drohende Gefahr eine Voraussetzung für entsprechende Befugnisse der Polizei sein sollte. Unseres Erachtens erfüllt das in keiner Weise die strengen Voraussetzungen, die sich aus dem im letzten Jahr ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz ergeben. Sie bleiben weit dahinter zurück. Aus meiner Sicht ist das verfassungsrechtlich so nicht machbar.

Sie schaffen hier auch Kriterien, die ich für fraglich halte. Sie schreiben, die Polizei solle Befugnisse bekommen, wenn Sachen, deren Erhalt in einem besonderen öffentlichen Interesse stehen, oder erhebliche Eigentumspositionen oder die sexuelle Selbstbestimmung gefährdet sind. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist so etwas von unbestimmt! Nach Ihrem Gesetzentwurf würde das im Endeffekt bedeuten, dass die Polizei jedem, der in absehbarer Zeit wo-möglich vorhat – wir befinden uns also weit im Vorfeld –, eine sexistische Beleidigung auszusprechen, eine Fußfessel anlegen und ihn in Präventivhaft nehmen könnte.

(Thomas Röckemann [AfD]: Sie müssen aber schon lesen! – Markus Wagner [AfD]: Ein bisschen lesen schadet nicht! Haben Sie sich den Gesetzentwurf überhaupt einmal durchgelesen?)

– Ja, ich habe ihn gelesen.

(Markus Wagner [AfD]: Das ist ja völlig lächerlich!)

– Vielleicht hören Sie mir einmal zu. – Sie instrumentalisieren hier wieder einmal die Rechte von Frauen für Ihre völlig unverhältnismäßigen Forderungen.

(Markus Wagner [AfD]: Sie haben überhaupt keine Ahnung, wovon Sie da reden! Das ist beschämend!)

Sie spielen sich hier als Retter der Frauenrechte auf. Das nimmt Ihnen nach Ihren vielen antifeministischen Ausfällen, die wir hier erlebt haben, wirklich keiner ab.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Markus Wagner [AfD]: Typisch Grüne: Nix wissen, aber viel reden!)

Ich möchte noch zum Thema „Präventivhaft“ oder „Präventivgewahrsam“ kommen. Eine Erweiterung des Präventivgewahrsams auf drei Monate halte ich für verfassungsrechtlich unzulässig. Sie können doch nicht ernsthaft fordern, dass Personen, die noch nicht einmal eine Straftat begangen haben – wir haben keine Verurteilung und nichts; wir haben nur eine Annahme, dass gegebenenfalls irgendwann einmal etwas passieren könnte –, weggesperrt werden. Nach Ihrem Gesetzentwurf könnte man diese Menschen theoretisch sogar jahrelang wegsperren. Dieser Polizeigewahrsam ist so ein tiefer Grundrechtseingriff, dass man doch nicht ernsthaft davon ausgehen kann, dass das dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.

Zur Fußfessel: Ja, die Fußfessel kann im Einzelfall ein polizeiliches Instrument sein. Aber in der Regel ist es so, dass die Fußfessel völlig ungeeignet ist. Niemand glaubt doch ernsthaft, dass eine Fußfessel einen Terroristen davon abhält, eine terroristische Tat zu begehen – genauso wenig wie eine Videokamera.

(Thomas Röckemann [AfD]: Deshalb wollen wir sie ja auch einsperren!)

Es gibt ja sogar ein furchtbares Beispiel von einem Terroristen, der mit Fußfessel einen Anschlag begangen hat. Im Juli 2016 wurde der Anschlag in einer Kirche in Nordfrankreich von zwei Attentätern begangen. Ein Täter trug dabei eine Fußfessel.

(Zuruf von Markus Wagner [AfD])

Die Fußfessel hat ihn in keiner Weise davon abgehalten, diesen furchtbaren Anschlag zu begehen. Insofern ist auch das ziemlich viel Placebo, ziemlich viel Aktionismus und Scheinpolitik.

(Dr. Christian Blex [AfD]: Sie machen gar nichts!)

Die aktuellen Berichte im Zusammenhang mit der Einführung der Fußfessel im BKA-Gesetz zeigen auch, dass sie dort überhaupt nicht angewandt wird und insofern auch nicht geeignet ist.

Wenn Sie jetzt zu Recht fragen: „Was wollen Sie denn eigentlich?“, sage ich Ihnen: Wir Grüne haben viele Vorschläge gemacht.

(Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD])

Wir haben das in der letzten Legislaturperiode getan. Wir haben das im Wahlprogramm gemacht. Ich habe einen aktuellen Antrag dazu eingebracht.

Was gegen salafistischen Terrorismus aus meiner Sicht wirklich hilft, sind

(Thomas Röckemann [AfD]: Weniger Salafisten!)

gut ausgestattete Behörden, der gute Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa und eine bessere Risikoanalyse – Stichwort „Allgemeinkriminalität“, über die wir immer noch viel zu wenig wissen und bei der wir immer noch zu wenig hingucken –, aber auch die Präventionsarbeit.

Die Prävention muss aus meiner Sicht verstärkt, verbessert und ausgebaut werden. Die hier im Gesetzentwurf der AfD …

(Beifall von den GRÜNEN – Markus Wagner [AfD]: Wir reden hier nicht über Prävention! Wir sprechen hier von Gefährdern!)

– Jetzt hören Sie mir doch einmal zu. Es nervt wirklich, dass Sie überhaupt nicht zuhören können, sondern immer nur reinrufen.

(Markus Wagner [AfD]: Weil Sie nicht bereit sind, Zwischenfragen zuzulassen!)

– Wenn Sie Abgeordnete sind, nehmen Sie Ihre Aufgabe doch auch einmal ernst, hören zu und setzen sich mit den Argumenten auseinander, Herr Wagner,

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

anstatt hier immer reinzubrüllen, und zwar völlig am Thema vorbei.

(Markus Wagner [AfD]: Sie haben Angst vor Argumenten! Sie können mit Argumenten nicht umgehen! – Weitere Zurufe von der AfD)

– Es nervt wirklich. Es sind keine ständigen Beschimpfungen. Es ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema. Wenn ich mich damit auseinandersetze, erwarte ich auch, dass die antragstellende Fraktion sich die Argumente anhört, darauf eingeht und diskutiert.

(Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD])

Sie brüllen hier immer dumm rein. Das nervt einfach nur noch.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

Um es abschließend noch einmal zu sagen: Die Forderungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf aufführen, sind aus meiner Sicht weder geeignet noch verhältnismäßig. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen; wir werden ihn ablehnen. – Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zur Musterfeststellungsklage

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heribert Prantl hat vor einigen Tagen einen Hilferuf für die Rechtspolitik in der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht, in der er schreibt, dass aus seiner Sicht die Rechtspolitik viel zu oft nur noch der inneren Sicherheit dient. Er weist zu Recht darauf hin, dass die Rechtspolitik in den vergangenen Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland wichtige gesellschaftspolitische Debatten abgebildet hat. Er sprach von der Debatte über die Wiederbewaffnung, über die rechtliche Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen oder aber der Diskussion über den § 218 Strafgesetzbuch.

Mir persönlich – nicht nur, weil ich Heribert Prantl sehr gut finde – hat dieser Kommentar außerordentlich gut gefallen, weil er deutlich macht, welche Stellung die Rechtspolitik haben sollte und dass die Rechtspolitik sich natürlich aktueller gesellschaftspolitischer Entwicklungen annehmen und sich damit auseinandersetzen muss, um eben Recht und Instrumente der Rechtsdurchsetzung weiterzuentwickeln. Das ist unsere Aufgabe als Politikerinnen und Politiker.

Dazu gehört selbstverständlich auch die Frage, wie man das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen durchsetzen kann. Es ist ja nicht so, dass es heute noch dieses direkte Verhältnis vom Verbraucher gegenüber der Besitzerin des Tante- Emma-Ladens gibt, die sich im Streitfall auf Augenhöhe vor Gericht begegnen. Wir haben heute eine Situation, dass Verträge mit Unternehmen abgeschlossen werden, deren AGBs von hochspezialisierten, hochbezahlten Rechtsabteilungen bzw. Rechtsanwälten erarbeitet werden.

Für die einzelne Verbraucherin oder den einzelnen geschädigten Verbraucher geht es dabei um rechtswidrige AGBs und Vertragsänderungen, um Täuschungen und Tricksereien in Verträgen und bei Produkten. Es ist so, dass vielleicht der Schaden für den einzelnen Betroffenen sehr gering ist, vielleicht nur wenige Euro beträgt. Dann stellt man sich als Verbraucherin und Verbraucher natürlich die Frage: Gehe ich jetzt wegen einer Schadenssumme von 3 € oder von 30 € vor Gericht? Tue ich mir das an, die Arbeit, die Zeit, die Mühe, die ich damit habe, weil mich die Stadtwerke betrogen haben oder weil mich ein Anbieter einer App betrogen hat?

Ich behaupte – und es gibt sogar Untersuchungen dazu –, dass die wenigsten sich tatsächlich die Arbeit und die Mühe machen, den Rechtsweg zu beschreiten, zumal die Prozesskosten oftmals um ein Vielfaches höher sind als der Schaden selbst. Wenn nur 100.000 Verbraucherinnen und Verbraucher wegen 30 € eben nicht klagen, dann mögen diese 30 € für jeden Einzelnen von uns nicht viel Geld sein, aber für das Unternehmen ist es schon eine gewaltige Summe, die da zusammenkommt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Punkt ist doch, dass die Unternehmen durchaus damit rechnen und kalkulieren, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher eben nicht vor Gericht gehen und sich somit die Summe nicht einklagen. Ich finde, es kann nicht sein, dass Unternehmen nichts zu fürchten haben. Es geht mit Blick auf das Rechtsempfinden in unserem Rechtsstaat einfach nicht, dass Unternehmen so handeln. Hier müssen wir die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kehrl, wenn Sie sagen, die Bundestagsfraktion der CDU habe bereits 2016 ein Eckpunktepapier dazu vorgelegt, dann entschuldigen Sie: Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Jahr 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Und deshalb, Herr Mangen, kann man hier auch nicht von Schnellschüssen reden. Die Debatte gibt es seit etlichen Jahren, es gibt mehrere Gesetzentwürfe dazu. Also, hier von einem Schnellschuss zu reden, finde ich doch ziemlich daneben.

Die grüne Fraktion ist mit einem Vorschlag in den Bundestag gegangen und hat gesagt, sie wolle eine Gruppenklage einführen. Sie will, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbst zu Prozessbeteiligten werden und das Urteil direkt für oder gegen sie wirkt, ohne dass weitere Prozesse erforderlich sind. Dann könnten auch direkt im Verfahren Anträge auf Zahlung von Schadenersatz gestellt werden. Leider – und das ist auch nicht sehr überraschend – wurde dieser Gesetzentwurf von der Großen Koalition, also von SPD und CDU, im Deutschen Bundestag abgelehnt.

Nichtsdestotrotz finde ich – auch wenn wir Grüne eigentlich weitergehen wollten, als Heiko Maas es in seinem Entwurf vorgeschlagen hat –, dass auch die Musterfeststellungsklage immerhin schon ein Schritt nach vorne wäre, ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Ich habe es heute noch einmal nachgelesen – und auch die Tagesschau hat es gemeldet –, dass derzeit bei den Jamaika-Verhandlungen über dieses Thema diskutiert wird. Wenn wir es wirklich schaffen, dass eine Musterfeststellungsklage Bestandteil eines Koalitionsvertrages in Berlin wird, dann wäre das aus meiner Sicht eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes und der kollektiven Rechtsschutzmöglichkeiten in Deutschland.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Biesenbach, sie werden gleich als Minister hier Stellung beziehen müssen zum Antrag der SPD. Ich hoffe, dass Ihre Position nicht wieder so windelweich und so wie ein Wackelpudding sein wird wie bei unserem Antrag zum Thema Schwarzfahren, wo Sie sich ja total aus der Affäre gezogen und eigentlich überhaupt nichts Inhaltliches gesagt und sich auch nicht positioniert haben. Also, positionieren Sie sich hier bitte schön, und positionieren Sie sich für einen starken Verbraucherschutz!

Ich glaube, das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen schuldig. – Vielen Dank.

Einladung: „Bürgernahe Polizei: Chancen und Herausforderungen für eine*n Polizeibeauftragte*n“

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

bereits seit Langem wird die Forderung nach einer bzw. einem Polizeibeauftragten von unterschiedlichen Akteur*innen in der Debatte um Polizeiarbeit und Bürgerrechte gestellt. Wir GRÜNE haben uns immer für die Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner*in für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen eingesetzt. Die CDU und FDP in NRW haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Berufung einer bzw. eines Polizeibeauftragten verständigen können. Allerdings soll diese Person nur als Ansprechpartner*in für Polizeibeamt*innen, nicht aber für Bürger*innen fungieren. Das ist uns GRÜNEN zu wenig.

Deshalb laden wir Sie und Euch herzlich ein zur Veranstaltung: 

„Bürgernahe Polizei: Chancen und Herausforderungen für eine*n Polizeibeauftragte*n“

am Freitag, den 8. Dezember 2017

in der Zeit zwischen 16:00 und 19:00 Uhr

im Landtag NRW in Raum E1 D05

Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir zwei Impulsvorträge von Irene Mihalic (Grüne Bundestagsabgeordnete und Polizeibeamtin) und Udo Behrendes (Leitender Polizeidirektor a.D.) hören und wollen im Anschluss mit ihnen sowie Dieter Burgard (Bürgerbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz und Beauftragter für die Landespolizei) und Sebastian Fiedler (Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in NRW) über die Chancen und Herausforderungen für eine bzw. einen Polizeibeauftragten bei unserer Veranstaltung diskutieren.

Das Programm finden Sie/findest Du hier.

Anmeldungen bitte per E-Mail bis zum 1. Dezember 2017 bei Hasret Karacuban, Mitarbeiterin von Verena Schäffer MdL: Hasret.karacuban@landtag.nrw.de.

Viele Grüße

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Verena Schäffer MdL

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Innen- und Rechtspolitik

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1 * 40221 Düsseldorf

Tel: 0211 – 884 – 4305

Fax: 0211 – 884 – 3334

www.verena-schaeffer.de

www.gruene-fraktion-nrw.de

Zur Gesichtsverschleierung

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von einer Partei, die eine Frau aufgrund ihrer Herkunft entsorgen möchte, müssen wir uns, meine ich, nicht erzählen lassen, wie man a) wirklich Integration macht und wie man b) Frauenrechte stärkt. Ich glaube, dazu können Sie wenig beitragen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Aber es geht Ihnen ja hier gar nicht – das wird deutlich – um die Sachdebatte. In vielen Bereichen gibt es bereits heute gesetzliche Regelungen, man muss sich nur die Entscheidungen der Gerichte angucken. Wie gesagt, ich habe das Gefühl, um die Sachdebatte geht es bei diesem Gesetzentwurf eigentlich gar nicht.

Ich will noch einmal auf die Diskussion hinweisen, die wir hier am Mittwoch zum Thema „Wahlkampf“ und „Übergriffe im Wahlkampf“ geführt haben. Da habe ich schon gesagt, dass ich der Meinung bin, dass die AfD ganz maßgeblich zu der derzeitigen Polarisierung in der Gesellschaft beigetragen hat. Dieser Gesetzentwurf ist wieder ein Beleg für diese These und damit wirklich entlarvend.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)