Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zu grenzüberschreitender Kooperation

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann für uns Grüne sagen, dass wir gerne bei solchen Themen konstruktiv mitarbeiten. Ich finde, es ist wirklich ein gutes und ein wichtiges Thema. Denn Katastrophen machen nicht vor Grenzen halt, und natürlich ist gerade in diesem Themenfeld die europäische Zusammenarbeit enorm wichtig. Angesichts des Fortschreitens des Klimawandels – wir werden mehr Starkregenereignisse haben, mehr Stürme, andere Wetterextreme; das wissen wir alle hier –, aber auch vor dem Hintergrund anderer Themen ist es wichtig, dass wir uns dieses Thema noch einmal genau anschauen. Natürlich: Das Wetter beispielsweise interessiert es überhaupt nicht, wo nationale Grenzen sind, ganz im Gegenteil. Insofern müssen wir die Zusammenarbeit hier stärken.

Ich wollte aber in der Tat auch das Thema „nukleare Sicherheit“ ansprechen. Ich hatte dazu letztes Jahr ja auch einmal einen Bericht im Innenausschuss beantragt. Das haben wir dort auch diskutiert.

Es gab ja einen Bericht vom niederländischen Untersuchungsrat für Sicherheit. Darin wurde noch einmal dargestellt, dass es in bestimmten Bereichen Nachholbedarfe gibt, eben auch in Bezug zum Beispiel auf Tihange und andere AKWs, dass zum Beispiel die gemeinsamen Übungen verstärkt werden sollen. Das richtete sich vor allen Dingen aber – so habe ich es in Erinnerung – an Niedersachsen und nicht so sehr an NRW.

Es war die Frage von weiteren Bestimmungen – ich komme gerade nicht auf den Begriff – von Regionen sozusagen, welche Sicherheitsabstände … – Das ist nicht der Fachbegriff. Ich liefere das noch nach. Aber das wurde da alles diskutiert, und ich habe es so verstanden, dass Nordrhein-Westfalen eigentlich ganz gut aufgestellt ist im Vergleich zu Belgien und den Niederlanden.

Nichtsdestotrotz muss es das Ziel sein, dass man sich hier gemeinsam anpasst; und zwar nach oben, damit die anderen auch besser werden. Hier brauchen wir noch Kommunikation und gemeinsame Beratungen. Das kann NRW natürlich vorantreiben, und das sollten wir auch tun.

Herr Pfeil, Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie das Thema „nukleare Sicherheit“ beim vorletzten Beschlusspunkt mitgedacht haben. Ich fände es super, wenn wir zu einem gemeinsamen Änderungsantrag kämen, dieses Thema dezidiert hineinzuschreiben.

Ich stimme den Kollegen der SPD nämlich zu, dass dieses Thema gerade die Menschen in der Region Aachen – Herr Pfeil, Sie kommen ja aus dieser Region – wirklich stark bewegt und umtreibt. Deshalb wäre es uns Grünen wichtig, dieses Thema dezidiert zu benennen. Wenn wir es schaffen könnten, das gemeinsam in den Antrag zu schreiben, fände ich das sehr gut. Auf jeden Fall möchte ich gerne unsere Zusammenarbeit anbieten.

Meiner Ansicht nach ist das aber nicht das einzige Thema. Neben Wetterereignissen und nuklearer Sicherheit muss es auch um Blackouts und Stromausfälle gehen. Dieses Thema müssen wir für den Katastrophenschutz sowieso auf dem Schirm haben, und es ist klar, dass wir da in den nächsten Jahren – sowohl in Bezug auf Nordrhein-Westfalen als auch die Bundesrepublik – noch mal draufschauen müssen.

Es wäre spannend, sich das Thema „Blackouts“, also flächendeckende Stromausfälle, dahin gehend anzuschauen, was es eigentlich für die Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn bedeutet.

Bei Gesprächen mit Feuerwehren, auch aus den Grenzregionen, habe ich es grundsätzlich immer so verstanden, dass es schon eine sehr gute Zusammenarbeit und Anknüpfungspunkte gibt. Ich meine, man sollte prüfen, wo man die Zusammenarbeit verstärken muss. Zum einen ist da die lokale, die regionale Ebene. Hier geht es um die Frage, wie wir Ehrenamtliche unterstützen können, sodass sie das auch noch leisten können – on top zu dem, was sie ohnehin schon alles machen. Wie können wir das Ehrenamt stärken? – Das ist für uns alle ein wichtiges Thema.

Es geht zum anderen aber auch um die Zusammenarbeit auf nationaler bzw. hier auf Landesebene. Diesen Bereich müssen wir ebenfalls fortführen. Ich meine, in diesem Thema steckt viel drin. Und ich fände es gut, wenn wir es schaffen würden, zu Brandschutz, Katastrophenschutz und Hilfeleistungen weiterhin fraktionsübergreifend zu arbeiten. Das Thema ist einfach zu wichtig, und wir sollten es gemeinsam angehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP])

Zur Stärkung der Feuerwehrangehörigen – CDU/FDP-Antrag

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Allererstes möchte ich mich dem Dank an die Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen anschließen. Der Dank geht natürlich insbesondere an die vielen ehrenamtlichen Kräfte. Man muss ja eines feststellen: Die Feuerwehren würden ohne die Freiwilligen Feuerwehren so nicht funktionieren. Der Anteil an freiwilligen Kräften in unseren Feuerwehren beträgt mehr als 90 %. Also wirklich nur ein kleiner Teil von denen macht es hauptamtlich. Ich finde, das muss man immer wieder berücksichtigen.

Die anerkannten Hilfsorganisationen funktionieren im Prinzip komplett auf Ehrenamtlichkeit. Ich finde, auch das muss man hervorheben, wenn man über das Thema spricht. Insofern verbindet uns, glaube ich, alle hier der Dank und die Anerkennung für diese vielen Ehrenamt­lichen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Natürlich müssen genau diese Personen auch entsprechende Übungsmöglichkeiten haben. Das steht völlig außer Frage. Ich bin immer total beeindruckt, wenn ich beim Institut der Feu­erwehr die Übungsmöglichkeiten sehe. Wenn Sie noch nicht dort waren: Ich kann es sehr empfehlen, einmal dort hinzufahren und sich das anzuschauen. Doch Sie haben natürlich recht: Es muss auch vor Ort regional entsprechende Trainings- und Übungsmöglichkeiten geben, damit unsere Einsatzkräfte für den Ernstfall entsprechend ausgebildet und trainiert sind.

Gegen den Antrag kann man wenig einwenden. Wenn man ganz ehrlich ist: Der Antrag ent­hält viele Prüfaufträge. Sie schreiben: zu unterstützen, Anreize zu schaffen, zu prüfen, fest­zustellen, zu entwickeln. Man kann a) inhaltlich und b) betreffend die Prüfaufträge wenig da­gegen haben.

Mir sei vielleicht die kleine Spitze erlaubt, dass Regierungsfraktionen auch direkt mit der Re­gierung sprechen können und ein Herr Reul und eine Abteilungsleiterin Frau de la Chevallerie, die ich auch sehr schätze, das wahrscheinlich auch sofort umgesetzt hätten. Es hätte also nicht unbedingt des Antrags bedurft. Aber ich verstehe, dass auch CDU und FDP hier gern Anträge stellen wollen. Insofern habe ich dafür vollstes Verständnis.

Ich habe eine Frage zu dem Beschlusspunkt 5, wo Sie fordern, Musterszenarien zu entwi­ckeln. Das stimmt sicherlich. Ich glaube, dass wir durchaus ein Vorbild haben. Das sind die LÜKEX-Übungen, die sehr regelmäßig stattfinden, also diese länderübergreifenden Regelun­gen. Das stimmt. Die finden natürlich auf der Ebene der Länder, die sich daran beteiligen, statt.

Ich war bei der letzten LÜKEX-Übung im Lagezentrum des Innenministeriums. Es war außer­ordentlich spannend. Auch hier kann ich nur empfehlen, sich das, wenn die nächste Übung ansteht, einmal anzuschauen. Dort gibt es Szenarien von Großschadensereignissen. Beim letzten Mal hieß das Thema „Großflächiger Stromausfall“, also Blackout. Aber es gab in den Vorjahren auch immer spannende Themen, die dort erprobt wurden.

Man hat da schon gewisse Vorbilder, die man allerdings auf die örtliche Ebene runterbrechen muss. Wir können im Innenausschuss sicherlich noch diskutieren, wie es in der Praxis konkret umgesetzt wird. Aber wie gesagt: Auch von unserer Seite aus eine große Zustimmung zu diesem Antrag. – Herzlichen Dank.

 

 

Meine Rede zum Landeshaushalt – Einzelplan 03 Ministerium für Inneres und Kommunales

Einzelplan 03

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lürbke, Sie werfen uns vor, Politik im Hinblick auf die Wahl zu machen. – Was war denn die Rede von Ihnen oder die von Herrn Kruse? – Wahlkampf pur! Sie zeichnen Zerrbilder über Einbruchskriminalität, über Salafismus. Sie werfen uns Untätigkeit im Hambacher Forst vor.

Herr Lürbke, waren Sie eigentlich schon mal im Hambacher Forst? Haben Sie schon mal mit den Kollegen von der Aachener Polizei gesprochen? Wir haben dort Anfang des Jahres eine Ermittlungskommission eingerichtet. Die Zuständigkeit liegt mittlerweile beim PP Aachen. Uns Untätigkeit vorzuwerfen und Zerrbilder über die innere Sicherheit zu zeichnen, finde ich unverantwortlich und unhaltbar.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Uns vorzuwerfen, wir wären verantwortlich für bundesweite, zum Teil auch internationale Entwicklungen wie den gewaltbereiten Salafismus, das finde ich absolut unredlich. Das ist faktenfrei. Ich finde es unmöglich, dass Sie solche Zerrbilder zeichnen. Es wäre besser gewesen, Sie hätten zum Haushalt geredet und keine Wahlkampfrede gehalten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich will mich im Weiteren an den Einzelplan 03 halten, in den ich direkt mit der Polizei einsteigen will. Da wird deutlich: Wir investieren in die Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen, und zwar erhöhen wir wieder die Einstellungsermächtigung für die Kommissaranwärterinnen und -anwärter auf ein Rekordhoch von 2.000 Stellen.

(Zuruf von Andreas Bialas [SPD])

Wir haben die Stellen kontinuierlich erhöht. Ihre Zahl lag im Jahr 2010 in einem schwarz-gelben Haushalt noch bei 1.100. Wir sind mittlerweile bei 2.000. Wir haben die Einstellungszahlen von Anfang an kontinuierlich erhöht und nicht erst zum Ende der Legislaturperiode.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Angesichts der angespannten Sicherheitslage legen wir noch mal eine Schippe drauf. Das kann man so offen sagen: Angesichts des internationalen Terrorismus haben wir eine veränderte Sicherheitslage, auf die wir reagieren.

Durch neue Herausforderungen haben wir eine Arbeitsverdichtung bei der Polizei. Auch der Demografiefaktor spielt bei der Polizei wegen der vielen anstehenden Pensionierungen eine Rolle. Deshalb ist es richtig, dass wir die Polizei stärken. In der Ergänzungsvorlage legen wir mit der Verstärkung im Bereich „Cybercrime“ noch mal was drauf. Das sind genau die richtigen Antworten auf die Herausforderung, vor der die Polizei momentan steht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch im Bereich des Verfassungsschutzes legen wir beim Personal noch einmal drauf. Gerade wir Grüne haben immer gesagt: Wir wollen die Sicherheitsbehörden personell so ausstatten, dass sie ihre Arbeit gut machen können. Wir wollen sie personell gut ausstatten, anstatt den Sicherheitsbehörden immer wieder neue Befugnisse zu geben. – Das tun wir hier. Ich finde, dass dies angesichts der massiven Zunahme rassistischer und rechtsextremer Gewalt in unserem Land, angesichts des Zulaufs zur verfassungsfeindlichen salafistischen Szene und angesichts der besorgniserregenden sprunghaften Zunahme linker Gewalt und linker Straftaten im letzten Jahr die richtige Antwort ist, die wir hier geben.

Die FDP behauptet ja immer wieder, dass „Wegweiser“ unterfinanziert sei. Die CDU hingegen würde das Beratungsprojekt „Wegweiser“ am liebsten direkt abschaffen.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Ich will noch einmal sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen „Wegweiser“ gut ausstatten. Zum Glück ist durch die Veröffentlichung des Innenministeriums erstmals öffentlich geworden, wie viel wir eigentlich in „Wegweiser“ stecken. Wenn man sich die Zahlen für den Verfassungsschutz einmal anschaut – für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sind 4,12 Millionen Euro veranschlagt und für „Wegweiser“ 4,57 Millionen Euro, also für „Wegweiser“ sogar mehr als für den Verfassungsschutz –, dann kann man nicht davon sprechen, dass „Wegweiser“ unterfinanziert wäre. Im Gegenteil: Wir werden „Wegweiser“ weiter ausbauen und das Personal in den Beratungsstellen aufstocken. Das ist auch gut so.

(Beifall von den GRÜNEN)

Aber es sorgen ja nicht nur Polizei und Verfassungsschutz in unserem Land für Sicherheit, sondern es sind auch die über 120.000 Angehörigen der Berufsfeuerwehren und der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land. Für diese Arbeit gebühren ihnen unsere Anerkennung und unser Respekt.

Im Jahr 2017 wird das Projekt „Feuerwehrensache“ in die letzte Phase, in das letzte Jahr gehen. Wir haben dann insgesamt 5 Millionen Euro für „Feuerwehrensache“ ausgegeben. Ich finde, dass es nach wie vor ein gutes Projekt ist. Ich war bei vielen Veranstaltungen und habe leider die Kollegen von CDU und FDP bei jeder Veranstaltung, bei der ich war, vermisst. Ich glaube, Sie waren auf keiner dieser Veranstaltungen.

(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Ganz genau! – Marc Lürbke [FDP]: Auf den Veranstaltungen, auf denen ich war, waren Sie auch nicht!)

Das finde ich schade; denn ich bin der Meinung, dass wir die Freiwilligen in den Feuerwehren mehr unterstützen müssen. Deshalb haben wir auch noch einmal einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, weil wir die Freiwilligen bei den Feuerwehren brauchen. Das erkennen wir auch an.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir brauchen aber auch das Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe. Die Finanzierung der Unterbringung und der Versorgung der Flüchtlinge ist ja auch in diesem Jahr wieder ein großer Bereich im Einzelplan 03. Für uns ist klar, dass wir für die Flüchtlinge mehr brauchen als nur ein Dach über dem Kopf. Daher unterstützen wir die Geflüchteten in den Landeseinrichtungen und vor Ort durch Beratungsangebote. Wir stärken insbesondere schutzbedürftige und traumatisierte Flüchtlinge durch ein Netz aus psychosozialen Behandlungszentren. Hierfür nehmen wir durch einen Änderungsantrag der Fraktion noch einmal 5 Millionen Euro zusätzlich in die Hand. Wir erhöhen den Gesamtetat in diesem Bereich auf über 42 Millionen Euro. Auch das ist eine gute Sache und ein richtiges und wichtiges Anliegen.

(Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE] und Monika Düker [GRÜNE])

Auch den Bereich des E-Governments bringen wir in Nordrhein-Westfalen voran. Wir schaffen Bürgernähe, Transparenz und mehr Beteiligung. Wir haben für die Umsetzung des E-Government-Gesetzes Geld und Stellen eingeplant. Im Einzelplan des Innenministeriums sind es knapp 25 Millionen Euro zusätzlich an Sachmitteln. Durch die Ergänzungsvorlage werden 51 neue Stellen geschaffen. Wir werden auch die Kommunen durch einen Änderungsantrag zur dritten Lesung weiter unterstützen. Damit werden wir unser Versprechen einlösen und konkrete Unterstützungsleistungen für die Kommunen auf den Weg bringen.

Ich finde, dass alle von mir vorgetragenen Punkte gut und wichtig sind. Wir als grüne Fraktion unterstützen natürlich den Einzelplan 03 im Haushalt 2017 und werden ihm zustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Kommunalinfo: Große Feuerwehrrechtsreform in NRW beschlossen

Liebe Freundinnen und Freunde,

über 81.000 Personen in den Freiwilligen Feuerwehren, 19.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und rund 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sorgen für unsere Sicherheit. Sie leisten einen besonderen Dienst, der mit großen Herausforderungen und Gefahren verbunden ist. Ihnen gebührt für diese Arbeit unser Dank.

Zugleich ist anzumerken, dass obgleich dieser elementaren Bedeutung des Feuerwehrwesens für unsere Sicherheit das Feuerwehrrecht seit knapp 20 Jahren nicht an die veränderten Einsatzbedingungen angepasst wurde. Der Reformstau war groß.

Angesichts dessen hat die Landesregierung im März 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Feuerwehrrechts in den Landtag eingebracht. Am Mittwoch, den 16. Dezember,  hat der Landtag NRW mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen.  Vorausgegangen waren eine umfassende Verbändeanhörung durch das Innenministerium und eine parlamentarische Anhörung im Landtag. Sowohl die Reform des Feuerwehrrechts als auch das umfangreiche Beteiligungsverfahren im Vorfeld haben zu Recht viel Lob erfahren. Viele Anregungen aus den Verbänden konnten mit dem Reformvorhaben aufgegriffen werden und finden sich nun im BHKG wieder. Zu loben ist auch der fraktionsübergreifende Wille,gemeinsam mit der CDU zu einer Verbesserung des Gesetzvorhabens durch gemeinsame Änderungsanträge beizutragen sowie unsere Wertschätzung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zum Ausdruck zu bringen und den Katastrophenschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln (Entschließungsantrag).

Eine ausführliche Darstellung der Änderungen der Feuerwehrrechtsreform findet sich hier. In diesem Text folgt eine Kurzfassung.

I. Was wird mit dem BHKG anders?

Das BHKG wird mit Inkrafttreten das bisher gültige Feuerwehrgesetz FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) ablösen. Das FSHG wurde seit dem Jahr 1998 nahezu nicht geändert. Deshalb entspricht das FSHG auch nicht mehr dem heutigen Entwicklungsstand des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen. Aus diesem Grund war eine umfassende inhaltliche und strukturelle Reform des Feuerwehrrechts notwendig.

Das BHKG wird im Wesentlichen Änderungen in folgenden Bereichen bringen:

1. Verbesserung und Aufwertung des Katastrophenschutzes

Der Katastrophenschutz wird durch das Gesetz deutlich aufgewertet und neben dem Brandschutz und der Hilfeleistung als gleichrangiger Aufgabenbereich des Gesetzes verankert. Damit wird der gestiegenen Bedeutung des Katastrophenschutzes Rechnung getragen. Wir begrüßen diese Aufwertung, da wir davon ausgehen, dass beispielsweise die Gefahr von Naturkatastrophen aufgrund des Klimawandels steigt.

Nachfolgende Punkte werden durch das Gesetz neu geregelt:

  • Präzisierung der Mitwirkung von anerkannten Hilfsorganisationen
  • Gesetzliche Verankerung des Krisenmanagements bei Katastrophen
  • Neue Regelung der überörtlichen Hilfe
  • Zusätzliche Personenauskunftsstelle des Landes (PASS NRW)
  • Neue Regelung zur Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
  • Kenntnis über Kritische Infrastrukturen für Feuerwehren und Katastrophenschutzbehörden

Um den Katastrophenschutz fortlaufend an künftige Anforderungen anzupassen, haben wir die Landesregierung zudem in unserem Entschließungsantrag aufgefordert, einen entsprechenden Prozess mit den am Katastrophenschutz Beteiligten zu initiieren.

2. Verbesserung des Brandschutzes

Im Bereich des Brandschutzes werden einige Regelungen angepasst und ergänzt. Bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag konnten durch den breiten Beteiligungsprozess wichtige Kompromisse zwischen den Interessen von haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten geschaffen werden. Daraus ergeben sich zahlreiche Verbesserungen:

  • Einrichtung von Berufsfeuerwehren in großen kreisangehörigen Gemeinden
  • Einfluss der Kommunen bei der Bestellung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehr
  • Aufwandsentschädigung für hauptamtliche Kräfte
  • Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung
  • Einbindung der Sprecher*innen der Freiwilligen Feuerwehr in die Führungsorganisation von Berufsfeuerwehren
  • Einführung der Option zur Benennung von Kreisbrandmeister*innen in hauptamtlicher Funktion
  • Übertragung des Vorschlagsrecht auf Landrät*innen zur Ernennung des/der Kreisbrandmeister*in
  • Begrenzung der Amtszeit bei ehrenamtlichen Kreisbrandmeister*innen
  • Wiedereinführung der Betriebsfeuerwehren
  • Konkretisierung der Qualifikationsvoraussetzungen bei Tätigkeit in der Brandschutzdienststelle
  • Keine Brandverhütungsschau durch hauptamtliche Kräfte
  • Einführung einer Überarbeitungspflicht für Brandschutz- und Gefahrenabwehrpläne (neu: Katastrophenschutzplan)
  • Neue Regelung für den Einsatz von Löschbooten in kommunaler Trägerschaft auf dem Rhein

3. Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in den Freiwilligen Feuerwehren

Der Brand- und Katastrophenschutz wird in Nordrhein-Westfalen überwiegend von Ehrenamtlichen geleistet. In 288 der insgesamt 396 Kommunen sind die Feuerwehren ausschließlich ehrenamtlich aufgestellt und auch die Kommunen mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen in der Freiwilligen Feuerwehr sind auf die ehrenamtlichen Feuerwehrleute angewiesen. Deshalb spielt die Stärkung des Ehrenamtes eine wesentliche Rolle in der Gesetzesnovelle. Unter anderem folgenden Punkte wurden beschlossen:

  • Gesetzliche Verankerung der Kinderfeuerwehr und Änderung bei der Jugendfeuerwehr
  • Einführung von Vertrauenspersonen in der Freiwilligen Feuerwehr
  • Erweiterung der berücksichtigungsfähigen Ruhezeiten
  • Möglichkeit zur Kostenerstattung über den eigentlichen Verdienstausfall hinaus
  • Freiwillige Unterstützungsleistung durch Unfallkasse

4. Anpassung der Kostenregelungen

Im Bereich der Kostenregelungen hat es ebenfalls einige Anpassungen gegeben:

  • Kostenerstattung auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Ersatz der Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel
  • Kostenersatz bei Hinzuziehung Dritter zur Ölspurbeseitigung

II. Was ändert sich vor Ort?

Das BHKG hat Auswirkungen auf die kommunale Aufgabenwahrnehmung. Es ergeben sich insbesondere folgende  Änderungen für die Kommunen:

Die Kommunen gewinnen an Einfluss bei der Bestellung und Ernennung der Leiter*innen der Freiwilligen Feuerwehren. Zudem können die Kommunen darüber entscheiden, ob diese im Falle einer hauptamtlichen Funktionswahrnehmung eine Aufwandsentschädigung bekommen sollen oder nicht. Künftig können die Kommunen ihre Kreisbrandmeister*innen auch hauptamtlich einstellen und erhalten auch hier mehr Einfluss im Einstellungsverfahren.

Kommunen müssen künftig ihre Brandschutzbedarfspläne und Gefahrenabwehrpläne spätestens alle fünf Jahre überarbeiten. So wird sichergestellt, dass mindestens einmal in einer Wahlperiode eine Befassung stattfindet.

Für die Kommunen von finanzieller Bedeutung ist die Erweiterung der Möglichkeiten für eine Kostenerstattung. So können die Kommunen die Kosten für eine Ölspurbeseitigung bei Beauftragung eines Dritten ersetzt bekommen. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten für den Einsatz von Löschmitteln bei Industriebränden. Hier können die Kosten von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Betriebs eingetrieben werden. Wer eine Gefahr oder einen Schaden grob fahrlässig verursacht, ist ebenfalls kostenerstattungspflichtig.

Im Katastrophenschutz erfahren die Kommunen über die Einrichtung der neuen Personenauskunftstelle (PASS NRW) Unterstützung durch das Land. Liegt ein Fall der sogenannten landesweit koordinierten Hilfe vor, müssen Hilfeleistungen der Kommunen über die Bezirksregierung angefordert werden. Einsätze außerhalb des Landes (sogenannte auswärtige Hilfe) müssen unverzüglich der Bezirksregierung angezeigt werden. Einsätze im Ausland bedürfen der Zustimmung der Bezirksregierung.  Übernimmt das Land die zentrale Koordinierung der Einsätze außerhalb des Landes, dürfen Hilfeleistungen nur noch nach Anordnung oder mit Zustimmung des Landes erfolgen. In diesem Fall werden die Kosten durch das Land erstattet.

III. Welche offene Baustelle gibt es noch?

Die Beseitigung von Ölspuren ist über Jahrzehnte eine Frage, die die Feuerwehren in NRW umtreibt und die bisher nicht zur Zufriedenheit der Feuerwehren gelöst werden konnte. Nach bislang gültiger Rechtslage im FSHG sind die Feuerwehren für die Beseitigung von Ölspuren zuständig. Damit einher ging eine starke Belastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die sowohl tagsüber als auch nachts technische Hilfeleistung bei der Beseitigung der Ölspuren erbringen mussten. Dieses wiederum konterkariert die Akzeptanz und Toleranz der Familien und die Bereitschaft der Arbeitgeber*innen zur Freistellung, um „die Straße zu fegen oder zu sichern“.

Die Landesregierung hat die Frage der Zuständigkeit bei der Ölspurbeseitigung aufgegriffen und dahingehend gelöst, dass nunmehr vorrangig der in erster Linie zuständige Straßenbaulastträger Maßnahmen zur Ölspurbeseitigung vornehmen muss. Kann der Straßenbaulastträger jedoch nicht rechtzeitig vor Ort sein, um die Gefahr, die durch die Ölspur besteht, abzuwehren, bleibt es bei der Einsatzpflicht der Feuerwehr. Diese Rechtsänderung ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der Feuerwehren.

Dieser Regelungsvorschlag der Landesregierung wurde auch im Rahmen der gesetzgeberischen Beratungen im Landtag unverändert beibehalten. Dem Wunsch der Verbände, die Ölspur vollständig aus den Anwendungsbereich des BHKG herauszunehmen wurde nicht entsprochen, da es sich bei der Ölspur faktisch um eine Gefahrenquelle handelt und diese aus diesem Grund nicht qua Gesetz künstlich verneint werden kann.

Klar ist aber auch, dass sich praktisch vor Ort allein mit dieser neuen Regelung im BHKG für die Feuerwehren nicht viel ändern wird, wenn und solange die Straßenbaulastträger keine  Ressourcen für die rechtzeitige Abwehr der Gefahr vorhalten. Denn auch in diesem Fall müssten die Einsatzkräfte der Feuerwehren ausrücken.

Aus diesem Grund haben sich der Verband der Feuerwehren, die kommunalen Spitzenverbände, das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (verantwortlich für den Landesbetrieb Straßen NRW) und das Ministerium für Inneres und Kommunales darauf verständigt, Vorschläge für die nachhaltige Verbesserung der Situation zur Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung zu erarbeiten. Dazu wird eine Untersuchung durchgeführt, um praktikable und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Straßenbaulastträger in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten und der kommunalen Ebene vorschlagen zu können, die dann in der Praxis erprobt werden sollen. Hierfür ist ein Zeitraum bis Ende 2016 anvisiert.

Bei Rückfragen zum BHKG, insbesondere zu einzelnen Regelungstatbeständen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen eine schöne Weihnachtszeit und eine guten Rutsch in das neue Jahr.

 

Herzliche Grüße aus dem Landtag

 

Monika Düker und Verena Schäffer

Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrrecht in der Form des jetzigen FSHG ist seit knapp 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das macht deutlich, dass es wirklich dringend an der Zeit war, hier eine Novelle vorzulegen.

Zur Vorbereitung dieser ja sehr umfassenden Feuerwehrrechtsnovelle hat es ein ausgesprochen breites Beteiligungsverfahren der Feuerwehrverbände durch das Innenministerium gegeben. Dadurch ist nicht nur ein wirklich guter Gesetzentwurf vorgelegt worden, sondern es sind auch schon viele Kompromisse gefunden und Konflikte ausgeräumt worden.

Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Den Feuerwehrverbänden möchte ich dafür danken, dass sie an diesem langen und breiten Prozess mitgewirkt haben. Aber ich will natürlich auch SPD und CDU dafür danken, dass wir gemeinsame Änderungsanträge und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen konnten; denn ich finde es wichtig, dass wir bei diesem Thema auch gemeinsam vorgehen und gemeinsame Anträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Es ist schon gesagt worden: Über 81.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Freiwilligen Feuerwehren engagiert; über 13.000 Menschen sind hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt. Fast 20.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen sind im Katastrophenschutz tätig. Diese vor allem ehrenamtlich Aktiven sorgen für unsere Sicherheit im Brandschutz, im Katastrophenschutz. Dafür möchte ich einfach mal Danke sagen – dafür, dass sie für uns Tag und Nacht im Einsatz sind und für unsere Sicherheit sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN, von Marc Lürbke [FDP] und Hans-Willi Körfges [SPD])

Die Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie wichtig das Ehrenamt bei den Feuerwehren im Katastrophenschutz ist. Deshalb spielt auch die Stärkung des Ehrenamtes in diesem Gesetz und auch bei unseren Beratungen eine so wichtige Rolle.

Ich komme ganz kurz zu einzelnen inhaltlichen Punkten.

Die Kinderfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Mit diesem Gesetz verankern wir die Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren auch gesetzlich. Es gibt ja schon Kinderfeuerwehren hier im Land. Bisher sah sie das Gesetz nicht vor; sie waren darin nicht verankert. Ich meine, dass die Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel sind, um Kinder schon sehr früh an die Feuerwehren zu binden; dann, wenn sie sich für Feuerwehren begeistern können, also im Alter von sechs, sieben Jahren.

Das ist sicher ein guter Schritt; er alleine wird aber das Problem nicht beheben, nämlich dass es schwierig ist, Menschen dafür zu begeistern, ehrenamtlich tätig zu werden. Deshalb gibt es noch viele andere gute Regelungen im Gesetz, zum Beispiel dass Personen auch dann Mitglied der Feuerwehr werden können, wenn sie nicht im aktiven Einsatzdienst sind. Das können Personen sein, die sagen, sie wollen keine Brände löschen, aber zum Beispiel den Internetauftritt der Feuerwehr gestalten. Das ist eine sehr gute Regelung. Hierzu gehört auch, dass es bei den Freiwilligen Feuerwehren Vertrauenspersonen geben soll, die zum Beispiel als Ansprechpartner für neue Mitglieder fungieren können.

Insgesamt ist das also ein gutes Paket, um die Stärkung des Ehrenamts voranzubringen und auch, um unsere Feuerwehren im Land zukunftsfest zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ein großes Gesetz mit vielen wichtigen Punkten. Die Zeit rast mal wieder; deshalb will ich schnell noch ein paar Punkte nennen.

Das Thema „Ölspuren“ ist auch schon angesprochen worden. Das finde ich auch besonders wichtig; denn die Freiwilligen Feuerwehren gerade im ländlichen Raum berichten uns immer wieder, dass sie nachts und am Wochenende gerufen werden und die Straße fegen müssen. Das schafft natürlich in der eigenen Familie Akzeptanzprobleme, aber auch beim Arbeitgeber.

Deshalb ist es gut, dass es nunmehr einen Vertrag gibt zwischen dem Verband der Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium, dass man Vorschläge erarbeiten will zur nachhaltigen Verbesserung und Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung. Ich gehe davon aus, dass wir uns sehr bald – in rund einem Jahr – wieder damit beschäftigen werden. Dann haben wir hoffentlich gute Vorschläge hier auf dem Tisch liegen, damit wir bei diesem Thema endlich weiterkommen.

In dem Gesetz ist jedoch nicht nur die Stärkung des Ehrenamtes vorgesehen, sondern der Katastrophenschutz erfährt auch eine deutliche Aufwertung. Das halte ich als Grüne für besonders wichtig, angesichts dessen, dass wir durch den Klimawandel in den nächsten Jahren wahrscheinlich eher mehr als weniger Naturkatastrophen haben werden.

Es ist wichtig, den Katastrophenschutz auf gute Beine zu stellen. Deshalb haben wir im Entschließungsantrag auch noch einmal gesagt: Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz bewenden zu lassen, sondern einen Prozess einzuleiten mit den Beteiligten, mit den Ehrenamtlichen aus dem Katastrophenschutz, um den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Insgesamt ist es, wie gesagt, ein gutes Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Grünen, die SPD und die CDU dem zustimmen könnten, sondern vielleicht auch die anderen beiden kleineren Oppositionsfraktionen.

Ich habe im Innenausschuss nur die Kritik gehört, dass wir Sie nicht eingebunden hätten. Sie hätten ja auch auf uns zukommen können. Ich fände es gut, wenn Sie hier über Ihren Schatten springen könnten und dem Gesetz zustimmen würden. Damit würden Sie den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen sicher einen Gefallen tun. Daher werbe ich hier noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.