Sachgrundloser Befristung im Öffentlichen Dienst

Verena Schäffer (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gerade war eine interessante Argumentation. Ich glaube, die muss ich nicht vertiefen.

Ich würde gern zum Antrag sprechen. Wir haben als Abgeordnete, als Haushaltsgesetzgeber eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Deshalb finde ich es richtig, dass wir uns mit dem Thema der sachgrundlosen Befristung in den von uns zu verantwortenden Bereichen auseinandersetzen. Ich sehe hier auch eine Bereitschaft von den Vertretern von CDU und FDP; darauf kann man doch ganz gut aufbauen.

Die sachgrundlose Befristung führt zu Unsicherheit, sie verhindert langfristige Planungen, Familiengründungen sind schwierig. Gerade im Wissenschaftsbereich ist doch in den vergangenen Jahren immer wieder nachgezeichnet worden, dass eine Projektbefristung nach der anderen für den wissenschaftlichen Nachwuchs dazu führt, dass Familienplanung im Prinzip überhaupt nicht möglich ist. Das ist ein Stück weit die Sicht von den Arbeitnehmern.

Aber auch aus Arbeitgebersicht gibt es einige Gründe, die gegen die sachgrundlose Befristung sprechen, denn sie ist natürlich verantwortlich für so etwas wie Fluktuation, weil sich Betroffene auf andere, auf unbefristete Stellen wegbewerben.

Wir wollen doch eigentlich die Kontinuität sichern. Wir wollen Kontinuität, um Fachwissen zu generieren. Natürlich steht der öffentliche Dienst auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen kann neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Faktor sein, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.

Dass die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht zuletzt vor dem Hintergrund von rund 3.500 unbesetzten Stellen in der Verwaltung des Landes in unserem Interesse sein muss, ist auch klar.

Nach dem Antrag der SPD sollen auch bei der Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen nach wie vor weiterhin begründete Befristungen möglich sein; es soll also eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben, zum Beispiel bei Elternzeitvertretungen, bei Vertretungen aufgrund von Erkrankungen, bei Erprobung oder eben auch bei Projektarbeiten.

Deshalb kann ich für uns Grüne sagen, dass wir grundsätzlich dem Antrag sehr positiv gegenüberstehen und uns auf die Debatte im Ausschuss freuen.

Nichtsdestotrotz – das klang hier zum Teil schon an – steckt der Teufel oft im Detail. Ich glaube, dass wir im weiteren Verfahren und in der weiteren Diskussion durchaus noch einige Fragen zu klären haben, und zwar, ob es Bereiche gibt, in denen die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen möglicherweise problematisch sein kann.

Herr Witzel hat gerade schon den Fall angesprochen – und das gestehe ich Ihnen auch zu –, wenn das Land über Bedarf ausbildet. Die Frage ist, ob wir nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest für einen gewissen Zeitraum befristet übernehmen wollen.

Wir müssen auch noch einmal darüber diskutieren, welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, um Vorgaben für die Landesbetriebe machen zu können.

Ich möchte gern noch einen anderen Bereich ansprechen, der mir sehr wichtig ist, weil ich viel mit dem Bereich von Projektförderung zu tun habe. Das sind keine Beschäftigten des Landes, aber das Land fördert zum Teil Projekte, die es schon seit Jahren und Jahrzehnten gibt, wo Projekte unabhängig von Regierungskonstellationen gefördert werden und wo klar ist, dass solche Förderungen auch weiter fortbestehen werden.

Trotzdem laufen diese Förderzusagen häufig nur von Jahr zu Jahr, was eben in der Folge auch bedeutet, dass die Träger, die solche Projekte durchführen, Arbeitsverträge nur befristet ausstellen können.

Das ist zwar keine sachgrundlose Beschäftigung – das ist mir völlig klar –, sondern es ist begründet befristet, weil eben die Förderzusage befristet ist. Aber ich glaube, dass wir uns in diesem Kontext auch damit beschäftigen müssen oder sich vor allen Dingen der HFA beschäftigen muss, wie man solche Projektförderungen, von denen wir wissen, dass sie über Jahre durchgeführt werden, auch verstetigt werden müssen. Es wäre mir wichtig, auch diesen Aspekt noch mal zu beleuchten.

Wir Grüne freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, weil ich wirklich glaube, dass es ein wichtiges Thema ist, dem wir uns annehmen müssen, um die Beschäftigung im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Frauenförderung im Landesbeamtengesetz

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Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vermute, Herr Lohn, es wird Sie nicht wundern: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Werner Lohn [CDU]: Das hätte ich nicht gedacht!)

Sie wollen einzig und allein die Frauenquote abschaffen. Wir wollen gleiche Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst. Deshalb halten wir an unserem Gesetz und an der Frauenquote fest, weil wir überzeugt sind, dass die Verfassungsgrundsätze, die Sie gerade auch angesprochen haben, die Bestenauslese und das Staatsziel der Gleichstellung, damit bestens in einen Ausgleich gebracht werden. Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung soll ja die Frauenquote ersetzen. Das ist aus unserer Sicht völlig überflüssig, weil die Dinge, die Sie da regeln wollen, bereits geregelt sind.

Ich will einmal an den § 20 im LBG erinnern. Dort wird der Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen bereits geregelt. Das ist auch gut und richtig so. Und ich will auf das kürzlich novellierte Landesgleichstellungsgesetz, das LGG, verweisen, und zwar auf den § 13, in dem die flexiblen Arbeitsmodelle und auch die Teilzeit geregelt und gestärkt werden. Dort steht auch – ich meine, es ist Abs. 4 in § 13 –, dass es eben keine Nachteile bei der Beurteilung wegen einer Teilzeitbeschäftigung geben darf. Es zählt das, was man gearbeitet hat, was man an guter Arbeit geleistet hat. Das wird beurteilt und nicht die Frage, ob man in Teilzeit oder in Vollzeit gearbeitet hat. Insofern ist Ihr Vorschlag, den Sie hier vorgelegt haben, nicht neu. Er ist wenig innovativ und aus unserer Sicht völlig unnötig. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen.

Bei Ihnen, in Ihrem Entwurf soll ja die Frauenförderung gegen die Familienförderung, gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgespielt werden. Aus unserer Sicht darf es kein Entweder-oder geben, kein Ausspielen von beiden, sondern wir brauchen beides. Deswegen bleiben wir bei den Regelungen, die wir geschaffen haben.

Ich finde noch eins, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf völlig verkennen: Das sind ja alles richtige Regelungen, die Sie ansprechen – unabhängig davon, dass es schon längst geregelt ist. Aber Sie verkennen dabei völlig das Thema der strukturellen Diskriminierung von Frauen. Dass Frauen in höheren Hierarchie-Ebenen nicht repräsentiert sind, liegt ja nicht nur daran, dass es vor allen Dingen Frauen sind, die in Teilzeit arbeiten, sondern es liegt eben auch an strukturellen Ursachen. Die werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht beseitigen; ich habe sogar den Eindruck, dass Sie auch überhaupt nicht den Anspruch haben, diese strukturellen Probleme zu beseitigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist genau die berühmte gläserne Decke, die wir auch im öffentlichen Dienst haben. Das werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht durchbrechen können. Deshalb werden wir auch Ihren Gesetzentwurf ablehnen und halten an unserer Frauenquote fest, weil wir der Überzeugung sind, dass das wirklich für gleiche Chancen für Männer und Frauen im öffentlichen Dienst sorgt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Schutz vor Übergriffen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen die Bilder von Böllerwürfen auf Rettungskräfte. Wir kennen die Berichte über Bedrohungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgeramt. Wir sind alle erschüttert und fassungslos über diese besorgniserregende Entwicklung.

Dort werden ausgerechnet diejenigen angegriffen, die sich täglich für unser Gemeinwohl einsetzen, die retten und löschen wollen, die für unsere Sicherheit sorgen.

Diese Gewalt verurteilen wir aufs Schärfste. Das eint uns. Gewalt und Bedrohungen sind nicht hinnehmbar. „Respekt und Anerkennung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ ist das Signal – Herr Lohn, da gebe ich Ihnen recht –, das von der heutigen Debatte ausgehen soll.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wenn man sich die Polizeiliche Kriminalstatistik anschaut, sieht man, dass die Zahl der Gewaltdelikte in Nordrhein-Westfalen in den letzten zehn Jahren insgesamt gesunken ist. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung – auch wenn die öffentliche Wahrnehmung häufig anders ist. Aber der Blick in die Statistik zeigt: Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen weniger Gewalt. Und das ist gut so.

Besorgniserregend ist aber, dass die Gewaltdelikte gegen Polizeibeamtinnen und -beamte, gegen Feuerwehrleute und gegen Rettungskräfte zunehmen. Hier gibt es eine gegenläufige Entwicklung. Wir erleben momentan mehr Gewalt gegen diese Personengruppen, gegen Lehrerinnen und Lehrer sowie gegen andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.

Aber auch die Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie gegen Journalistinnen und Journalisten und – nicht zu vergessen – gegen geflüchtete Menschen sowie Menschen, die ihnen helfen wollen, steigt derzeit massiv an und ist aus meiner Sicht Ausdruck einer offenbar polarisierten und auch enthemmten Gesellschaft. Das finde ich besorgniserregend.

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Bereich der Polizei haben wir die Studie „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ in Auftrag gegeben. Daraus sind sehr konkrete Maßnahmen entstanden und neue Ausrüstungsgegenstände angeschafft worden. Aber auch in anderen Ministerien der Landesregierung werden Konzepte und Fortbildungsmaßnahmen zum Konfliktmanagement für die Beschäftigten zur Verfügung gestellt.

Es ist, finde ich, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass diese Ansätze und Konzepte weiterentwickelt werden. Wir haben in unseren Entschließungsantrag hineingeschrieben, dass es eine Weiterentwicklung gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen Gruppen geben soll.

Herr Lohn, man kann aber nicht so tun, als würde Rot-Grün nichts machen und als wären wir tatenlos geblieben. Das stimmt einfach nicht. Das entspricht nicht der Realität. Das zeigen wir auch noch einmal sehr deutlich auf.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir gehen auch noch weiter. Wir haben uns zu einer Bundesratsinitiative entschieden, die mittlerweile auch eingebracht wurde. Wir wollen, anders als die CDU, nicht den § 113 Strafgesetzbuch ändern. Sie wollen den Strafrahmen erhöhen. Wir sind der Meinung, dass das Symbolpolitik ist, weil es nicht zu weniger Gewalt führen wird. Wir sehen den Abschreckungseffekt, mit dem Sie immer argumentieren, nicht. Wir wollen stattdessen eine Änderung des § 46 StGB, um die hinter der Tat stehende Gesinnung bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Das gilt dann eben nicht nur bei Gewalt gegen Vollstreckungsbeamte – das ist mir wichtig –, sondern würde auch bei anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, aber auch bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gelten. Diesen von uns hier verfolgten Ansatz halte ich und halten wir als rot-grüne Fraktion für wesentlich sinnvoller.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Für unsere Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen wollen wir mit der Erstattung von Schmerzensgeld die Regelung schaffen, dass das Schmerzensgeld vom Land ausgezahlt wird, wenn der Schädiger dazu nicht in der Lage ist. Wir wollen aber nicht, wie die CDU das bisher vorgeschlagen hat, bei den Beamtinnen und Beamten stehen bleiben, sondern diese Regelung auch auf die Tarifbeschäftigten ausdehnen, weil wir eben keine Beschäftigte erster und zweiter Klasse in Nordrhein-Westfalen haben wollen.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Genau dieses Gesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir hier zu einer breiten Zustimmung im Parlament kommen würden. Denn wir haben als Land eine Fürsorgeplicht. Diese nehmen wir auch wahr. Wir wollen sie weiter ausbauen und ihr gerecht werden. Ich hoffe, dass Sie da mitmachen. Ich hoffe auch, dass heute von dieser Debatte dieses Signal der Anerkennung und des Respekts ausgehen kann. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Schikanierung durch sogenannte „Reichsbürger“

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reichsbürger sind ja ein Sammelbecken für Verschwörungstheoretiker, für Rechtsextreme. Ich würde noch weitergehen. Ich würde sagen, dass die Ideologie der Reichsbewegung eigentlich im Kern rechtsextremistisch ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie ist antisemitisch, sie ist geschichtsrevisionistisch, sie ist rassistisch. Man könnte noch andere Merkmale aufrufen. Vor allen Dingen aber ist sie auch gewaltbereit. Das hat der Fall am 19. Oktober dieses Jahres in Bayern gezeigt, der tödlich geendet ist.

Deshalb bin ich froh, dass Bewegung in die Sache gekommen ist, was die Beobachtung der Reichsbürgerbewegung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz angeht. Ich glaube, dass wir das brauchen und man die Reichsbürger hier sehr ernst nehmen muss, auch was ihre Gewaltbereitschaft angeht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Reichsbürger – ich hatte gerade schon auf ideologische Merkmale hingewiesen – erkennen auch rechtsstaatliche Strukturen und unseren demokratischen Rechtsstaat, unsere Behörden nicht an. Das führt zum Teil zu Situationen, die man vielleicht als kurios bezeichnen könnte, dass sie sich beispielsweise eigene Pässe, eigene Dokumente schaffen, sie keine Steuern zahlen wollen, sie keine Bußgelder akzeptieren und zahlen. Auf jeden Fall machen sie damit den Behörden, aber auch den Gerichten sehr viel Arbeit. Das ist auch bei der sogenannten „Malta-Masche“ der Fall, die für die betroffenen Personen sehr belastend ist.

Herr Optendrenk hatte gerade schon darauf hingewiesen, wie diese „Malta-Masche“ funktioniert. Da werden Schadenersatzforderungen im Prinzip frei erfunden, man trägt das dann in ein Online-Handelsregister in den USA ein. Dann werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen auf Malta abgetreten, das von „Reichsbürgern“ gegründet wurde. Das ist, wie gesagt, für die betroffenen Personen sehr belastend, und das betrifft insbesondere – das hat Herr Optendrenk gesagt – Personen, die selber für den Staat arbeiten und bei denen es besonders wichtig ist, politische Unterstützung zu geben und zu gewährleisten.

Deshalb kann ich für uns als grüne Fraktion sagen, dass wir froh sind, dass im Bereich „Reichsbürger“, aber vor allem auch hinsichtlich der „Malta-Masche“, schon einiges geschehen ist. Das Auswärtige Amt hat sich mit den maltesischen Behörden in Kontakt gesetzt und ihnen klargemacht, dass diese frei erfundenen, unrechtmäßigen Forderungen nicht vollstreckt werden dürfen. Außerdem bin ich froh darüber, dass gerade auch die NRW-Behörden in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden – das ist vielleicht ebenfalls wichtig – sehr schnell auf Landesebene reagiert haben, dass sie die kommunalen Behörden informiert und ihnen eine Handreichung gegeben haben. Das Landesamt für Verfassungsschutz, das in NRW im Innenministerium angesiedelt ist, hat auch einen Ansprechpartner für die kommunale Ebene genannt, damit genau solche Fälle gemeldet werden können und man sich in Verbindung setzen und das klären kann.

Ehrlich gesagt hätte ich mir gewünscht, dass wir bei diesem wichtigen Punkt, bei dem wir politisch hier im Haus gar nicht so weit auseinanderliegen, einen gemeinsamen Antrag mit der CDU hinbekommen. Wir haben uns ja an die CDU-Fraktion mit Formulierungsvorschlägen zu ihrem Antrag gewandt, die aus meiner Sicht durchaus einigungsfähig gewesen wären. Leider haben wir von Ihnen ohne Begründung nur die Rückmeldung bekommen: Da machen wir leider nicht mit. – Das finde ich persönlich sehr schade, da wir gerade bei diesem Thema „Reichsbürgerbewegung“ eigentlich fraktionsübergreifend – die anderen beiden Fraktionen haben noch nicht geredet, aber ich vermute es …

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Optendrenk.

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, natürlich. – Gerne.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön.

Dr. Marcus Optendrenk (CDU): Wären Sie in der Sache etwas nachsichtiger mit uns, wenn wir Ihnen sagen würden, dass es nicht um die inhaltlichen Formulierungen des eigentlichen Textes, sondern um das Schönreden der Situation in den Beschlusspunkten ging? Aus meiner Sicht haben wir keinen Dissens bei der Beschreibung im Textteil, sondern – wie ich eben in meiner Rede deutlich gemacht habe – eher im Beschlussteil.

Verena Schäffer (GRÜNE): Auch da wäre man trotzdem zusammengekommen, weil wir ja dasselbe Anliegen haben. – Aus unserer Sicht machen die Behörden schon sehr viel, und das ist auch gut so. Aber man wäre zum Beispiel an dem Punkt zusammengekommen, zu sagen, dass man dranbleiben muss und gucken muss, wo es noch weitere Bedarfe gibt, etwas zu tun.

Deshalb finde ich es schon schade, dass auf unsere Mail hin, ob man etwas Gemeinsames machen kann, nur „nein“ geantwortet wird, ohne irgendeinen Versuch zu starten, zu gemeinsamen Formulierungen zu kommen. Das bedaure ich, denn das politische Signal, dass wir hier als Parlament gemeinsam gegen die „Reichsbürger“ vorgehen und insbesondere auch bei der „Malta-Masche“ tätig werden und die Betroffenen unterstützen, hätte ich politisch wichtig und sinnvoll gefunden.

Jetzt ist es so, dass wir zwei Anträge haben. Wir werden den CDU-Antrag natürlich ablehnen – etwas anderes haben Sie wahrscheinlich nicht erwartet – und unseren Entschließungsantrag entsprechend annehmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Feuerwehrrecht in der Form des jetzigen FSHG ist seit knapp 20 Jahren nicht mehr angepasst worden. Das macht deutlich, dass es wirklich dringend an der Zeit war, hier eine Novelle vorzulegen.

Zur Vorbereitung dieser ja sehr umfassenden Feuerwehrrechtsnovelle hat es ein ausgesprochen breites Beteiligungsverfahren der Feuerwehrverbände durch das Innenministerium gegeben. Dadurch ist nicht nur ein wirklich guter Gesetzentwurf vorgelegt worden, sondern es sind auch schon viele Kompromisse gefunden und Konflikte ausgeräumt worden.

Ich erinnere an die Debatte zur Einbindung der Leitung der hauptamtlichen Kräfte in die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren. Das war ja ein großes Thema, das breit diskutiert wurde. Hier ist ein Konsens geschaffen worden, und das schon, bevor das Ganze ins Parlament gekommen ist. Deshalb möchte ich auch der Abteilung 7 im Innenministerium meinen Dank für dieses Beteiligungsverfahren aussprechen.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Den Feuerwehrverbänden möchte ich dafür danken, dass sie an diesem langen und breiten Prozess mitgewirkt haben. Aber ich will natürlich auch SPD und CDU dafür danken, dass wir gemeinsame Änderungsanträge und auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorlegen konnten; denn ich finde es wichtig, dass wir bei diesem Thema auch gemeinsam vorgehen und gemeinsame Anträge vorlegen.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Es ist schon gesagt worden: Über 81.000 Bürgerinnen und Bürger sind in den Freiwilligen Feuerwehren engagiert; über 13.000 Menschen sind hauptamtlich bei der Feuerwehr beschäftigt. Fast 20.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen sind im Katastrophenschutz tätig. Diese vor allem ehrenamtlich Aktiven sorgen für unsere Sicherheit im Brandschutz, im Katastrophenschutz. Dafür möchte ich einfach mal Danke sagen – dafür, dass sie für uns Tag und Nacht im Einsatz sind und für unsere Sicherheit sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN, von Marc Lürbke [FDP] und Hans-Willi Körfges [SPD])

Die Zahlen verdeutlichen noch einmal, wie wichtig das Ehrenamt bei den Feuerwehren im Katastrophenschutz ist. Deshalb spielt auch die Stärkung des Ehrenamtes in diesem Gesetz und auch bei unseren Beratungen eine so wichtige Rolle.

Ich komme ganz kurz zu einzelnen inhaltlichen Punkten.

Die Kinderfeuerwehr ist schon angesprochen worden. Mit diesem Gesetz verankern wir die Kinderfeuerwehren für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren auch gesetzlich. Es gibt ja schon Kinderfeuerwehren hier im Land. Bisher sah sie das Gesetz nicht vor; sie waren darin nicht verankert. Ich meine, dass die Kinderfeuerwehren ein gutes Mittel sind, um Kinder schon sehr früh an die Feuerwehren zu binden; dann, wenn sie sich für Feuerwehren begeistern können, also im Alter von sechs, sieben Jahren.

Das ist sicher ein guter Schritt; er alleine wird aber das Problem nicht beheben, nämlich dass es schwierig ist, Menschen dafür zu begeistern, ehrenamtlich tätig zu werden. Deshalb gibt es noch viele andere gute Regelungen im Gesetz, zum Beispiel dass Personen auch dann Mitglied der Feuerwehr werden können, wenn sie nicht im aktiven Einsatzdienst sind. Das können Personen sein, die sagen, sie wollen keine Brände löschen, aber zum Beispiel den Internetauftritt der Feuerwehr gestalten. Das ist eine sehr gute Regelung. Hierzu gehört auch, dass es bei den Freiwilligen Feuerwehren Vertrauenspersonen geben soll, die zum Beispiel als Ansprechpartner für neue Mitglieder fungieren können.

Insgesamt ist das also ein gutes Paket, um die Stärkung des Ehrenamts voranzubringen und auch, um unsere Feuerwehren im Land zukunftsfest zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ein großes Gesetz mit vielen wichtigen Punkten. Die Zeit rast mal wieder; deshalb will ich schnell noch ein paar Punkte nennen.

Das Thema „Ölspuren“ ist auch schon angesprochen worden. Das finde ich auch besonders wichtig; denn die Freiwilligen Feuerwehren gerade im ländlichen Raum berichten uns immer wieder, dass sie nachts und am Wochenende gerufen werden und die Straße fegen müssen. Das schafft natürlich in der eigenen Familie Akzeptanzprobleme, aber auch beim Arbeitgeber.

Deshalb ist es gut, dass es nunmehr einen Vertrag gibt zwischen dem Verband der Feuerwehren, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verkehrsministerium und dem Innenministerium, dass man Vorschläge erarbeiten will zur nachhaltigen Verbesserung und Entlastung der Feuerwehren bei der Ölspurbeseitigung. Ich gehe davon aus, dass wir uns sehr bald – in rund einem Jahr – wieder damit beschäftigen werden. Dann haben wir hoffentlich gute Vorschläge hier auf dem Tisch liegen, damit wir bei diesem Thema endlich weiterkommen.

In dem Gesetz ist jedoch nicht nur die Stärkung des Ehrenamtes vorgesehen, sondern der Katastrophenschutz erfährt auch eine deutliche Aufwertung. Das halte ich als Grüne für besonders wichtig, angesichts dessen, dass wir durch den Klimawandel in den nächsten Jahren wahrscheinlich eher mehr als weniger Naturkatastrophen haben werden.

Es ist wichtig, den Katastrophenschutz auf gute Beine zu stellen. Deshalb haben wir im Entschließungsantrag auch noch einmal gesagt: Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, es nicht bei diesem Gesetz bewenden zu lassen, sondern einen Prozess einzuleiten mit den Beteiligten, mit den Ehrenamtlichen aus dem Katastrophenschutz, um den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln.

Insgesamt ist es, wie gesagt, ein gutes Gesetz. Ich würde mich freuen, wenn nicht nur die Grünen, die SPD und die CDU dem zustimmen könnten, sondern vielleicht auch die anderen beiden kleineren Oppositionsfraktionen.

Ich habe im Innenausschuss nur die Kritik gehört, dass wir Sie nicht eingebunden hätten. Sie hätten ja auch auf uns zukommen können. Ich fände es gut, wenn Sie hier über Ihren Schatten springen könnten und dem Gesetz zustimmen würden. Damit würden Sie den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen sicher einen Gefallen tun. Daher werbe ich hier noch einmal sehr um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.