Veranstaltung: „Rechte Gewalt – aus der Sicht der Betroffenen: Konsequenzen für Politik und Gesellschaft“

Die Grüne Landtagsfraktion wird in den nächsten zwei Jahren die Veranstaltungsreihe „Grüne Strategien gegen Rechtsextremismus“ durchführen. Die erste Veranstaltung findet am 24. Mai 2013 im Landtag NRW zu den Auswirkungen rechter Gewalt auf die Betroffenen statt.

Wir blicken nach 20 Jahren auf die rassistischen Anschläge von Solingen, Mölln,  Rockstock und Hoyerswerda zurück und bekommen gleichzeitig im Zusammenhang mit dem Prozess zur Aufklärung der Verbrechen des NSU sehr deutlich vor Augen geführt, welche Folgen rechtsextreme und rassistische Gewalt nach sich zieht und mit welchen Problemen und Herausforderungen die Betroffenen konfrontiert sind. Deshalb werden wir uns in der ersten Veranstaltung in dieser Reihe genau mit diesem Thema beschäftigen.

Wir laden Sie und euch herzlich ein zur Veranstaltung:

 

Rechte Gewalt – aus der Sicht der Betroffenen

Konsequenzen für Politik und Gesellschaft.

Diskussionsveranstaltung der GRÜNEN im Landtag NRW u.a. mit Claudia Roth MdB

Freitag, den 24. Mai 2013, von 13:00 bis 18:00 Uhr

im Landtag NRW in Düsseldorf.

 

Den Veranstaltungsflyer und weitere Infos gibt es hier.

Da es eine begrenzte TeilnehmerInnenzahl gibt, bitte bis zum 20.05.2013 bei Hasret Karacuban per Mail hasret.karacuban@landtag.nrw.de oder telefonisch unter 0211/884 4321 anmelden.

Pressemitteilung: Im Einsatz gegen Rechtsextremismus nicht nachlassen

Zur neuen Statistik der politisch motivierten Kriminalität von Rechts erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Die vorgestellte Statistik zur politisch motivierten Kriminalität von Rechts und zu Straftaten der Allgemeinkriminalität von Rechtsextremen macht deutlich, wie groß die Gefahr durch den Rechtsextremismus für unsere demokratische Gesellschaft ist. Insbesondere die hohe Anzahl der Gewaltdelikte – 192 politisch rechts motivierte Delikte und 349 Delikte im Bereich der Allgemeinkriminalität – belegt die seit Jahren anhaltende Gewaltbereitschaft der rechtsextremen Szene. Zusätzlich gibt es eine Dunkelziffer rechter und rassistischer Gewalt, die sich in der offiziellen Statistik nicht abbildet.

Auch wenn die Verbote rechtsextremer Kameradschaften im vergangenen Jahr richtig waren, so zeigt die Statistik auch, dass Neonazis weiter Straftaten begehen und nach wie vor gewaltbereit sind. Das lässt auch Rückschlüsse darauf zu, dass Repression nur ein Mittel gegen die rechtsextremistische Szene ist. Daher werden wir mit einem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen entwickeln. Außerdem nehmen wir die Opfer rechter und rassistischer Gewalt in den Blick – für sie haben wir spezialisierte Opferberatungsstellen in NRW eingerichtet. Mit der Unterstützung für Opfer, Präventionsarbeit und repressiven Elementen geht NRW gegen die Nazis vor.“

Pressemitteilung: Eine klare Absage an Rassismus

Zum Beginn der Internationalen Wochen gegen Rassismus und zu den rassistischen Demonstrationen von Pro NRW erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der GRÜNEN im Landtag NRW:

„Zum Auftakt der Wochen gegen Rassismus ist es besonders perfide, dass Pro NRW zu rassistischen Demonstrationen vor Flüchtlingsunterkünften aufruft. Mit 21 Demonstrationen in ganz Nordrhein-Westfalen will die rechtsextreme Partei erneut Ressentiments in der Gesellschaft schüren und Flüchtlinge kriminalisieren. Den Forderungen und der Hetze von Pro NRW erteilen wir eine klare Absage. Wir unterstützen die zivilgesellschaftlichen Gegenaktionen, die in den nächsten Tagen und Wochen geplant sind.

Zu den Wochen gegen Rassismus veranstalten Vereine, Institutionen, Organisationen und Initiativen bundesweit mehr als 1.100 Aktionen und Veranstaltungen, um über Rassismus in Deutschland aufzuklären. Dem Interkulturellen Rat, der zu den Aktionswochen vom 11. bis zum 24. März aufgerufen hat, wünschen wir viel Erfolg für die Aktionswochen und hoffen, dass sie möglichst viele Menschen erreichen. Denn Rassismus ist leider Alltagsrealität in unserer Gesellschaft, wie auch die wissenschaftlichen Studien der letzten Jahre immer wieder festgestellt haben. Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir nur durch offenes Ansprechen und Sensibilisierung begegnen können.“

 

Pressemitteilung: Bund muss Verantwortung in der Arbeit gegen Rechts wahrnehmen

Zur auslaufenden Finanzierung der mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus erklärt Verena Schäffer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag NRW:

„Die mobilen Beratungsteams in NRW leisten seit Jahren unverzichtbare Arbeit gegen Rechtsextremismus. Sie unterstützen Schulen, Vereine, Verbände, Initiativen, Verwaltungen, Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen und entwickeln gemeinsam mit diesen nachhaltige Strategien gegen Rechtsextremismus. Damit sind sie ein unverzichtbarer Partner im Kampf gegen Rassismus und andere menschenfeindliche Ideologien.

Es ist völlig absurd, dass Bundesfamilienministerin Schröder dieser guten Arbeit in den Rücken fällt und das Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ Ende 2013 auslaufen lässt. Der Bund muss seiner Verantwortung im Kampf gegen Rechtsextremismus nachkommen. Dazu gehört auch die Fortführung der Finanzierung der mobilen Beratungsteams. Wir fordern Frau Schröder auf, das Bundesprogramm fortzuführen und damit die bisher laufende Arbeit gegen Rechts zu sichern.

Selbstverständlich wird auch das Land bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht untätig bleiben. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Rassismus auflegen werden, das wir gemeinsam mit dem Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus in NRW erarbeiten.“

Rede: Rechtsextremismusdatei im Polizeigesetz NRW

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bekanntwerden des rechtsterroristischen NSU hat schonungslos offengelegt, wie katastrophal fehlerhaft die Sicherheitsbehörden hier gearbeitet haben, welche Auswirkungen mangelnde Sensibilität im Bereich Rechtsextremismus und das Gerangel um Zuständigkeiten, das Sitzenbleiben auf Informationen, ganz konkret auf Menschenleben hatten.

Herr Kruse, die Frage der WE-Meldung haben wir im Ausschuss ausreichend diskutiert und meines Erachtens geklärt. Nichtsdestotrotz werden wir uns die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Berlin in Bezug auf Nordrhein-Westfalen, wenn der Abschlussbericht vorliegt, genau angucken. Deshalb – das möchte ich hier noch einmal betonen – ist es gut, dass die grüne Bundestagsfraktion damals dafür gesorgt hat, dass es diesen Untersuchungsausschuss in Berlin überhaupt gibt.

(Beifall von den GRÜNEN)

In unserer ersten Diskussion über den NSU, die wir vor etwas über einem Jahr geführt haben, habe ich den norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg zitiert, der nach den Anschlägen in Oslo und Utoya gesagt hatte: „Unsere Antwort wird mehr Demokratie und Offenheit sein.“ Ich habe das damals sehr bewusst zitiert, weil nach dem Aufdecken des NSU sehr schnell der Ruf nach mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Eingriffsbefugnissen laut geworden ist.

Für uns Grüne gilt der Grundsatz: Für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit – das ist es häufig, wenn wir über bestimmte Maßnahmen diskutieren – werden wir die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgeben. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss immer gewahrt bleiben.

Alle Sicherheitsmaßnahmen, die mit Eingriffen in die Bürgerrechte verbunden sind, müssen sich an zwei verfassungsrechtlichen Bedingungen messen lassen: Erstens müssen sie erforderlich und zweitens verhältnismäßig sein.

Bürgerrechte gelten nun einmal auch für Verfassungsfeinde. Das ist in einem Rechtsstaat so, und das ist auch gut so. Deshalb schauen wir als Grüne auf die Verbunddatei Rechtsextremismus unter den Gesichtspunkten der Bürgerrechte und der Verhältnismäßigkeit, aber auch der Wahrung des Trennungsgebotes von Polizei und Verfassungsschutz. Das sind Grenzen, die für uns unbedingt auch gewahrt bleiben müssen.

Die Errichtung der Verbunddatei macht deutlich, worin ein Fehler der Sicherheitsbehörden im Falle NSU lag. Die Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder und des Bundes haben mangelhaft miteinander kooperiert und schlichtweg Informationen nicht weitergegeben. Es ist richtig, wenn dieser Informationsaustausch im Bereich Rechtsextremismus nun gefördert wird, wie das auch beim Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus bereits der Fall ist. Auch die Verbunddatei kann hier aus unserer Sicht Sinn machen, solange das Trennungsgebot und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Ich hätte mir aber vom Bundesgesetzgeber gewünscht, dass er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie die Evaluation der Antiterrordatei abwartet. Denn die Rechtsextremismus-Datei – das hat Herr Kruse bereits gesagt – ist nach dem Vorbild der Antiterrordatei im Bereich Islamismus aufgebaut worden.

Beim Bundesverfassungsgericht – Sie werden die Debatte verfolgt haben – liegt gerade eine Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei, insbesondere bezogen auf das Trennungsgebot sowie die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Daten von Kontaktpersonen.

Die Evaluation der Antiterrordatei hätte es schon längst geben müssen. Die Frist ist bereits abgelaufen.

Aber auch hier sieht man, dass die schwarz-gelbe Regierung in Berlin anscheinend die Bürgerrechte nicht so hoch bewertet – so viel zum Thema FDP und liberale Partei.

(Beifall von den GRÜNEN – Dr. Joachim Stamp [FDP]: Das ist ja wohl ein Treppenwitz!)

– Es ist so. Die Frist ist abgelaufen. Sie können ins Gesetz gucken.

Ich finde, man hätte auf die Evaluation und das Urteil warten müssen, denn bei den Fragen, die wichtige Grundsätze unseres Rechtsstaates berühren, sollte der Gesetzgeber immer gründlich prüfen und vorgehen.

Der Fehler der Sicherheitsbehörden liegt aber nicht nur in der mangelnden Kooperation begründet – auch das wissen wir im Prinzip seit einem Jahr –, sondern auch in der fehlenden Sensibilität hinsichtlich der Gefahr von Rechtsextremismus. Deshalb ist es mit einer Verbunddatei alleine nicht getan. Denn eine Verbunddatei wird immer von Menschen mit Informationen gefüttert. Das sind Personen, die geschult sein müssen, die sensibilisiert sein müssen, damit sie auf der einen Seite die Verbunddatei auch wirklich mit relevanten Informationen versorgen und auf der anderen Seite nicht so viele unwichtige Daten eingeben, dass man einen undurchsichtigen Datensumpf schafft, durch den nachher niemand mehr durchblicken kann.

Betreffend die Sensibilisierung – das vielleicht noch als Anmerkung – sehe ich den vielleicht größten Handlungsbedarf – nicht nur in Bezug auf die Behörden, sondern auch was Gesellschaft, was uns, die Politik, angeht, aber auch beispielsweise die Medien. Denn nur dann, wenn wir für dieses Thema Sensibilität schaffen, werden wir Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus effektiv bekämpfen können.

(Beifall von den GRÜNEN und der FDP)

Nichtsdestotrotz werden wir als grüne Fraktion der Änderung des Polizeigesetzes zustimmen, damit die nordrhein-westfälische Polizei an der Rechtsextremismus-Datei teilnehmen kann.

Die entsprechende rechtliche Grundlage für die Rechtsextremismus-Datei ist auf Bundesebene geschaffen worden. Wir hätten uns da noch striktere Regelungen in Bezug auf den Eilfall oder die Kontaktpersonen gewünscht.

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Kollegin, Sie kommen zum Ende?

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, ich komme zum Ende. – Aber natürlich werden wir es der Polizei in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, an dem Verbund von 35 anderen Behörden auf Bundes- und auf Länderebene teilzunehmen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Dr. Orth.