Anfragen

Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive. Sie ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle.

Die kleinen Anfragen in Nordrhein-Westfalen sind in § 88 der Geschäftsordnung des Landtags von Nordrhein-Westfalen geregelt. Zur Beantwortung einer kleinen Anfrage ist ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen. Die von mir gestellten kleinen Anfragen sind hier zukünftig verlinkt.

Alle kleinen, großen und dringlichen Anfragen der grünen Landtagsfraktion finden sich unter folgendem Link.